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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 7. Dezember 2017 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches

Gemeinden Hunzenschwil, Rupperswil, Schafisheim, Staufen Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts (Baulinien) N01 Bereinigung Baulinien Kölliken–Lenzburg

Notfall-Apotheke Region Lenzburg Apotheke im Kantonsspital Aarau (beim Haupteingang/Haus 1)

Ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen die Apotheke im Hauptgebäude des Kantonsspitals Aarau an 365 Tagen ohne Voranmeldung zur Verfügung (Tel. 062 824 41 11).

118. Jahrgang

163. Jahrgang 95. Jahrgang Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden-Tennwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen und Veltheim Regionale Wochenzeitung der Gemeinde Beinwil am See. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Geschäftsführer: Stefan Biedermann Adresse Redaktion/Verlag/Anzeigen: AZ Anzeiger AG Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg www.lba.azmedien.ch Telefon 058 200 58 20, Fax 058 200 58 21 Kennzahlen: Gesamtauflage: 34 563 Ex. Erscheint jeden Donnerstag Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Redaktion redaktionLBA@azmedien.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Fritz Thut (tf) fritz.thut@azmedien.ch Redaktionsteam: Melanie Solloso (MS) melanie.solloso@azmedien.ch Redaktionelle Mitarbeit: Larissa Hunziker (LH), Alfred Gassmann (AG), Stefanie Osswald (StO), Alexander Studer (ASt), Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi) Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Copyright: Herausgeberin Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Anzeigen inserateLBA@azmedien.ch Telefon 058 200 58 20, Fax 058 200 58 21 Verkaufsleitung: Susanne Basler Telefon 058 200 58 28 susanne.basler@azmedien.ch Verkaufsteam: Fabian Engesser Telefon 058 200 58 18 fabian.engesser@azmedien.ch Dominique Althaus Telefon 058 200 58 27 dominique.althaus@azmedien.ch Inseratenannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr Probeabzüge: Freitag, 12 Uhr, Vorwoche Sistierungen/Korrekturen: Dienstag, 12 Uhr Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr Vertrieb: Die Post Aboservice und Zustellung abo@azmedien.ch Telefon 058 200 55 55, Fax 058 200 55 56 Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.azmedien.ch

Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG, Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG

Betroffene Gemeinden: Kölliken, Holziken, Oberentfelden, Unterentfelden, Suhr, Gränichen, Hunzenschwil, Rupperswil, Schafisheim, Staufen, Muhen Gesuchstellerin: Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA), Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren: Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat gestützt auf Art. 27a bis 27c des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11), auf Art. 12 der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV; SR 725.111) sowie auf Art. 27 ff. des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) das ordentliche Plangenehmigungsverfahren eingeleitet. Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 11. Dezember 2017 bis 25. Januar 2018 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: • Gemeindekanzlei Hunzenschwil, Schulgasse 2, 5502 Hunzenschwil • Gemeindekanzlei Staufen, Zopfgasse 20, 5603 Staufen • Bauverwaltung Schafisheim, Winkelgasse 1, 5503 Schafisheim • Bauverwaltung Rupperswil, Poststrasse 4, 5102 Rupperswil Verfügungsbeschränkung: Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an dürfen ohne Bewilligung des ASTRA auf dem vom Auflageprojekt erfassten Gebiet keine rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen getroffen werden. Anhörung betroffener Dritter: Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann gestützt auf Art. 27d NSG während der Auflagefrist gegen das Projekt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Kochergasse 6, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den strengen Voraussetzungen in den Artikeln 39–41 EntG sind beim UVEK einzureichen. Aarau, 27. November 2017 Im Auftrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Forstdienste Lenzia aktuell Weihnachtsbaumverkauf Frische Nordmann- und Rottannen aus FSC-Produktion im Angebot am: Samstag, 16. 12., 10.00–12.00 Uhr Mittwoch, 20. 12., 16.15–18.15 Uhr Freitag, 22. 12., 9.30–11.30 Uhr («Last minute») an der Werkhofstr. 12 Abholmarkt (Holzshop) gleichzeitig für: • Cheminéeholz und Finnenkerzen • Dekorationsäste und Holzschnitzel Forstdienste Lenzia Garten-, Sicherheits- und Spezialholzerei, Gehölz- und Biotoppflege, Holzprodukte, Lenzburger Tische und Bänke www.lenzburg.ch forstbetrieb@lenzburg.ch

INSERAT

Einwohnerrat Chlauschlöpfen Trainingsstunde für alle Samstag, 9. Dezember 2017 um 14.00 Uhr in der Begegnungszone der Lenzburger Altstadt. Treffpunkt: KV-Schulhaus. Jeder Teilnehmer erhält gratis ein Zvieri.

Donnerstag (Chlausmärt) 14. Dezember 2017 Umzug Chlauschlöpfe für Mittel- und Oberstufe (3. bis 9. Klasse), begleitet von Urs Schwager, Doel Silva, René Rohr und Jungtambouren Lenzburg

04.30 Uhr Besammlung Schulhaus Staufen 05.00 Uhr Schulhaus Lenzhard 05.30 Uhr Schulhaus Angelrain 05.50 Uhr Chlausbrunnen, Alter Gemeindesaal Lenzburg 06.00 Uhr Ausschank von Suppe und Tee c/o Bio Peter, Stadtgässli 9, Lenzburg (gesponsert von den Ortsbürgerkommissionen Lenzburg und Staufen)

Chlauschlöpfwettbewerb am

Samstag, 16. Dezember 2017

auf dem Metzgplatz Motto: Alle Schülerinnen und Schüler machen mit (es wird in vier Kategorien geklöpft)! 13.30–14.00 Uhr Einschreibung der Wettkämpfer 14.00 Uhr Wettkampfbeginn 15.30 Uhr Für alle Teilnehmer gratis ein Zvieri sowie Preisverteilung Kategorie 1: Jahrgänge 2008 und jünger Kategorie 2: Jahrgänge 2005, 2006 und 2007 Kategorie 3: Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 Kategorie 4: Jahrgänge 2001 und älter Wir bitten die Anwohner um Verständnis.

Regionaler Chlauschlöpfwettbewerb am

Sonntag, 17. Dezember 2017

ab 12.30 Uhr beim alten Gemeindesaal in Lenzburg Lenzburg, 7. Dezember 2017 ORTSBÜRGERKOMMISSION LENZBURG Kontaktperson: Urs Schwager Gustav-Henckell-Strasse 16, Lenzburg (Tel. 079 385 70 82) Das Stadtbauamt teilt Ihnen mit, dass die Kehrichttour vom 14. Dezember 2017 (Chlausmärt), östlich des Aabaches, auf Freitag, 15. Dezember 2017 verschoben wird. Für Ihr Verständnis dankt Ihnen das Stadtbauamt

Friedhof Rosengarten Lenzburg; Aufhebung von Grabstellen Gemäss § 31 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Lenzburg vom 23. September 2004 werden auf dem Friedhof Rosengarten nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren die Urnengräber im Grabfeld Sektor B (Teil West), 1984 bis 1991, Mitte März 2018 aufgehoben. Den Angehörigen wurde bereits schriftlich mitgeteilt, dass, gestützt auf den Beschluss des Stadtrats vom 30. August 2017 das Grabfeld Sektor B (Teil West), Urnengräber 1984 bis 1991, zu räumen ist. Die Angehörigen oder in deren Auftrag Dritte (mit einem entsprechenden Auftragsschreiben) sind eingeladen, bis zum Aufhebungstermin vom 15. März 2018 die individuellen Bestandteile wie Grabmäler und Bepflanzung abzuräumen. Nach diesem Termin können keine Ansprüche mehr erhoben werden. Wenn die Gräber durch die Angehörigen oder beauftragte Dritte nicht geräumt werden, erfolgt die Räumung im Auftrag der Einwohnergemeinde durch den Friedhofgärtner. Diese erfolgt für das genannte Grabfeld ab Mitte März 2018. Bei Fragen erteilt der Friedhofsgärtner, Herr Urs Willener, Telefon 079 706 45 36, weitere Auskünfte. Lenzburg, den 3. Dezember 2017 Stadtbauamt Lenzburg

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Folgenden Bewerbern wird das Gemeindebürgerrecht von Lenzburg zugesichert: a) Debora Luisa Bengui, geboren 2003, Staatsangehörige von Angola b) Liberta Gashi, geboren 2003, Staatsangehörige von Kosovo c) Nathalie Richter, geboren 1969, zusammen mit ihrer Tochter Louisa Helene Holtkamp, geboren 2008, deutsche Staatsangehörige d) Lutz Klemens Fischediek, geboren 1964, deutscher Staatsangehöriger e) Maik Thünemann, geboren 1976, deutscher Staatsangehöriger 2. Die Motion der FDP «Gesundung des Finanzhaushaltes der Stadt Lenzburg» wird nicht an den Stadtrat überwiesen. 3. Der Sanierung und Verstärkung der Ringstrasse West, Abschnitt Zeughausstrasse bis General-Herzog-Strasse, wird zugestimmt und für die Ausführung des Vorhabens ein Verpflichtungskredit von Fr. 572’000.–, zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten, bewilligt. 4. Die Kreditabrechnung für die Beschaffung und Einführung einer Geschäftsverwaltungslösung, schliessend mit Projektkosten von Fr. 57’615.80 und wiederkehrenden Kosten im 2016 von Fr. 21’890.20 und im 2017 von Fr. 25’548.55, wird genehmigt. --Die Beschlüsse Ziff. 3 und 4 unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Lenzburger Bezirks-Anzeiger verlangt. Bei der Stadtkanzlei kann das Muster einer Unterschriftenliste bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Die Referendumsfrist läuft am 8. Januar 2018 ab. Die Beschlüsse gemäss Ziff. 1 und 2 unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Der Gemeinderat

Ortsbürgergemeindeversammlung An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Wahlen für die Amtsperiode 2018/2021: a) Als Mitglieder des Wahlbüros wurden bei einem absoluten Mehr von 55 Stimmen gewählt: Rudolf Baumann (bisher) 108 Jakob Schüttel (bisher) 108 Adriano Picco (bisher) 109 b) Als Mitglieder der Finanzkommission wurden bei einem absoluten Mehr von 53 Stimmen gewählt: Kurt Frischknecht (bisher) 105 Kathrin Häusermann (bisher) 106 Remo Keller (bisher) 105 Thomas Müller (bisher) 104 Corinne Horisberger-Buri (neu) 100 2. Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2017 wird genehmigt. 3. Gesuche um Aufnahme in das Ortsbürgerrecht: a) Dieter Edmund Wilhelm Wagner zusammen mit seiner Ehefrau Andrea Wagner geb. Hauner, von Lenzburg AG, Grabenweg 4; Einbürgerungsabgabe Fr. 700.– b) Peter Bruno Wartmann zusammen mit seiner Ehefrau Regula Elisabeth Wartmann geb. Gasenzer, von Lenzburg AG und Wetzikon ZH, Wylgasse 21, Einbürgerungsabgabe Fr. 350.– c) Kurt Badertscher zusammen mit seiner Ehefrau Elke Renate Badertscher geb. Legrand, von Lenzburg AG und Eggiwil BE, Niederlenzer Kirchweg 5a; Einbürgerungsabgabe Fr. 350.– d) Eckart Gert Siebel, von Lenzburg AG, Dragonerstrasse 64; Einbürgerungsabgabe Fr. 250.– e) Nadia Rita Flury geb. Wyrsch von Lenzburg AG, Lommiswil SO und Küssnacht SZ, zusammen mit ihrem Ehemann Oliver Herbert Flury und den gemeinsamen Kindern Gian Oliver und Nina Nadia, von Lenzburg AG und Lommiswil SO, Unterer Haldenweg 1; Einbürgerungsabgabe Fr. 350.– f) Daniel Buri, von Lenzburg AG und Bern BE, Bachstrasse 12; Einbürgerungsabgabe Fr. 250.– 4. Das Budget der Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2018 wird gutgeheissen. Der Beschluss Ziff. 3 unterliegt nicht dem Referendum. Den übrigen Beschlüssen haben mehr als ein Fünftel der 525 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger beigepflichtet (anwesend 113 Personen). Die Gemeinde hat damit über diese Geschäfte abschliessend Beschluss gefasst (§ 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden in Verbindung mit § 30 des Gemeindegesetzes). Rechtsmittelbelehrung zu den unter Ziff. 1 publizierten Wahlen: Wahlbeschwerden (§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung eines Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, eingeschrieben einzureichen. Lenzburg, 6. Dezember 2017 STADTRAT

Amtliche Publikation der Stadt Lenzburg

Lenzburg: Chlausmarkt vom 14. Dezember 2017

Verkehrsbeschränkungen Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Von: Mittwoch, 13. 12. 2017, ab 15.00 Uhr bis: Freitag, 15. 12. 2017, 08.00 Uhr Aavorstadt: Ab Freischarenplatz (Vorsignal Sternenplatz ab 50 Meter). «Allgemeines Fahrverbot», «Mi.+ Fr. Ausgenommen öffentlicher Bus». Poststrasse: Aus allen Richtungen. «Allgemeines Fahrverbot, «Ausgenommen öffentlicher Bus». Niederlenzerstrasse In Richtung Gertrud Villiger Platz, «Einfahrt verboten», «Ausgenommen öffentlicher Bus» Promenade: Aus Richtung Gertrud Villiger Platz und Kronenplatz «Allgemeines Fahrverbot», «Mi.+ Fr. Ausgenommen öffentlicher Bus». Stadtgässli: Ab Einmündung Gemeindesaal (Metzgplatz). «Allgemeines Fahrverbot», «Ausgenommen Anwohner». Somit sind folgende Strassen in der Begegnungszone für sämtlichen Fahrzeugverkehr gesperrt und mit einem Fahrverbot belegt: Kirchgasse, Hintere Kirchgasse, Torgasse, Rathausgasse, Leuengasse und Eisengasse sowie gemäss Ausschreibung die Aavorstadt, Poststrasse, Niederlenzerstrasse, Promenade und Stadtgässli. Zusätzlich werden die öffentlichen InnenstadtParkplätze, an den obgenannten Strassen aufgehoben und mit einem Parkverbot belegt. In der Innenstadt stehen für die Besucher des Chlausmarktes, keine Parkplätze zur Verfügung. Besucherparkplätze werden zum Parkplatz Mehrzweckhalle, Obere Mühle und Parkplatz-Schwimmbad, beschildert. Weitere Parkplätze befinden sich beim Kino Urban und am Turnerweg, hinter der katholischen Kirche. Für die Anwohner der Eisengasse und Promenade steht das Parkhaus Sandweg zur Verfügung. Für eine entsprechende Parkbewilligung können sich diese bei der Regionalpolizei Lenzburg melden (062 886 45 55). Für die Anlieferungen der Innenstadtgeschäfte wird die Zufahrt zum Kronenplatz oder Gertrud Villiger Platz empfohlen. Bei dringenden Anlieferungen können dort die Fahrzeuge angehalten und der Güterumschlag vorgenommen werden. Eine Zufahrt in die Innenstadt ist am Markttag nicht möglich (es wird um eine entsprechende Mitteilung an die Lieferanten gebeten). Lenzburg, 30. November 2017 REGIONALPOLIZEI LENZBURG

Information der Regionalbus Lenzburg AG Donnerstag, 14. Dezember 2017, ganze Betriebszeit Infolge Chlausmarkt ergeben sich folgende Änderungen: Die Haltestellen der Linie 391 und 393, Bachstrasse, Poststrasse und Kronenplatz sind geschlossen. (Die Haltestelle Kronenplatz, in alle Richtungen, wird zum Gertrud Villiger Platz verschoben). Die Linie 392 verkehrt via Hypiplatz, Hendschikerstrasse, Schützenmattstrasse und Burghalden nach Ammerswil. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Hompage: www.rbl.ch Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen. Lenzburg, 30. November 2017 Regionalbus Lenzburg AG

A M M E R S WI L

Weihnachtsbaumverkauf Samstag, 16. Dezember, 10.00–10.45 Uhr, Bauamt (Entsorgungsstelle). Hinweise auch unter «Lenzburg». Forstdienste Lenzia

Publikation Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Fahrwangen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Osmani Valmir, 1984, männlich, Kosovo, Alte Aescherstrasse 9a • Osmani Blerina, 1985, weiblich, Kosovo, Alte Aescherstrasse 9a • Osmani Erdon, 2005, männlich, Kosovo, Alte Aescherstrasse 9a • Osmani Muhib, 2015, männlich, Kosovo, Alte Aescherstrasse 9a • Osmani Triumf, 2016, männlich, Kosovo, Alte Aescherstrasse 9a Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Fahrwangen, 07.12.2017 Gemeinderat Fahrwangen


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