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AESCH PFEFFINGEN

Donnerstag, 9. Juni 2016 Nr. 23

Amtliche Publikationen

PFEFFINGEN

www.pfeffingen.ch gemeindeverwaltung@pfeffingen.bl.ch (Fortsetzung von Seite 21)

7.1 Antrag von Ronja Meyer nach § 68 des Gemeindegesetzes, betreffend Verwendung der Liegenschaft Hauptstrasse 65 als Pfadilokal; Genehmigung eines Brutto-Investitionskredites über CHF 58 000.– (Preisbasis 30. April 2016) 7.2 Zonenplan Siedlung und Zonenplan Dorfkern: Mutation der Zweckbestimmung der öW+A-Parzellen Nrn. 91, 92, 93, 94 und 95 8. Antrag von Claudia Meury nach § 68 des Gemeindegesetzes, betreffend «Einführung von Tempo 30» / Erheblich- resp. Nichterheblicherklärung 9. Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative) 10. Diverses / Verabschiedungen Das vollständige Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015, die detaillierte Rechnung 2015, sowie allfällige weitere Unterlagen zu den übrigen Traktanden, können während den ordentlichen Schalterstunden, d.h. Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, am Mittwoch zusätzlich bis 18.30 Uhr, auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Pfeffingen veröffentlicht (www.pfeffingen.ch ››› Politik››› Gemeindeversammlung). Gemäss § 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 10. Juni 1997 ist die Einladung zur Gemeindeversammlung allen Haushaltungen zuzustellen. An der Gemeindeversammlung teilnehmen können ebenfalls – wenn auch ohne Stimm-

recht – Jugendliche unter 18 Jahren sowie die Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Wir laden Sie herzlich ein, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen. Gemeinderat Pfeffingen

Aus dem Gemeinderat Im Monat Mai 2016 hat der Gemeinderat an zwei Sitzungen 22 Traktanden beraten. Er hat unter anderem: • Die Traktandenliste für die nächste Gemeindeversammlung festgelegt und die entsprechende Einladung verabschiedet; • diverse temporäre verkehrspolizeiliche Massnahmen, im Zusammenhang mit der Baustelle «Hauptstrasse», angeordnet; • ein Pflichtenheft für das Wahlbüro erlassen; • zu den nachfolgenden Vernehmlassungen auf eine ausführliche Stellungnahme verzichtet, da die Gemeinden von der vorgesehenen Änderungen nicht direkt betroffen sind: Änderung des Bildungsgesetzes – Streichung der pauschalen Privatschulbeiträge, Gesetz über die Aufhebung von Fonds, Änderung Raumplanungs- und Baugesetz – Gebührenänderung; • die Vernehmlassung zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Beschulung von Kindern im Universitäts-Kinderspital beider Basel sowie in den Universitären Psychiatrischen Kliniken beraten und dieser zugestimmt; • eine Anpassung des bestehenden «Subventionsvertrages und Leistungsvereinbarung mit der Familien- und Jugendberatung Birseck» beraten und diese genehmigt. Gemeinderat Pfeffingen

Neuwahl der gemeinderätlichen Kommissionen und Behörden Gleichzeitig mit dem Ablauf der Amtsdauer des Gemeinderates am 30. Juni 2016 enden auch die Amtsperioden der diversen gemeinderätlichen Kommissionen und Behörden. Aufgrund diverser Rücktritte bestehen noch Vakanzen in der Kulturkommission, sowie im Wahlbüro Pfeffingen. Einwohnerinnen und Einwohner, die gerne in der vorgenannten Kommission oder im Wahlbüro mitarbeiten möchten werden gebeten, sich bis 20. Juni 2016 auf der Gemeindeverwaltung Pfeffingen schriftlich zu melden (Adresse: Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen oder per E-Mail: walter.speranza@pfeffingen.bl.ch). Ergänzende Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Gemeindeverwalter, Herr Walter Speranza (061 756 81 22). Die Wahl resp. Wiederwahl der Mitglieder der Kommissionen wird durch den Gemeinderat voraussichtlich an seiner Sitzung vom 4. Juli 2016 vorgenommen. Die Mitglieder des Wahlbüros werden an der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 gewählt. Gemeinderat Pfeffingen

Entsorgungstag vom 11. Juni 2016 Bei der Sammelstelle vor dem Werkhof Pfeffingen können am Entsorgungstag vom Samstag, 11. Juni 2016, zwischen 9 und 12 Uhr nebst elektrischen und elektronischen Geräte sowie Sonderabfälle neu auch Styropor (Polystyrol) abgeben werden. Expandiertes Polystyrol EPS (Styropor, Sagex) kommt als Verpackungsmaterial für empfindliche Güter oder als Isolationsmaterial auf dem Bau zum Einsatz. EPS-Abfälle können aufbereitet und

zu neuem Verpackungsmaterial und anderen Produkten verarbeitet werden. Von den Verpackungsmaterialien werden nur saubere, weisse Formteile angenommen. Lose Chips bestehen aus einem andern Material und sind mit dem Kehricht zu entsorgen. Anlässlich des Entsorgungstags stellen wir dieses Jahr einen Energiewende-Stand auf. Er ermöglicht den interessierten Personen, sich interaktiv mit den Themen Energieeffizienz, Sonnenenergie und erneuerbare Wärme zu befassen. Weitere Infos entnehmen können den beiden in die Haushalte versandten Flyern entnommen werden. Umweltschutz- und Energiekommission

Baupublikationen Baugesuch Nr. 0971/2016 Gesuchsteller: Weber Vanusa und Patrick, Rauracherweg 20, 4148 Pfeffingen – Projekt: Neubau Einfamilienhaus mit Gartenpavilion / Teich, Parz. 510, Burgweg, 4148 Pfeffingen – Projektverfasserin: siebenundvierzig 7 Architekten ETH SIA, Tramstrasse 66, 4142 Münchenstein Auflagefrist: 20. Juni 2016 Kleinbaugesuch Nr. 02/2016 Gesuchsteller: Waldschule Pfeffingen, vertr. durch Sven Stohler, Institutionsleiter, Schlossgut 141, 4148 Pfeffingen – Projekt:Gänsestall mit Aussengehege, Parz. 388, Schlossgut 141, Pfeffingen – Projektverfasser: Waldschule Pfeffingen, vertr. durch Sven Stohler, Institutionsleiter, Schlossgut 141, 4148 Pfeffingen Auflagefrist: 20. Juni 2016 Einsprachen gegen Baugesuche, mit denen

geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen (Poststempel) einzureichen an: Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal. Einsprachen gegen Kleinbaugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlichrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Kleinbaugesuchs-Nummer während der Auflagefrist von zehn Tagen (Poststempel) einzureichen an: Gemeinderat Pfeffingen, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungsund Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998, in Kraft seit 1. Januar 1999, sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn a. sie nicht innert Frist erhoben oder b. nicht innert Frist begründet wurden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Verfahrenskosten bis CHF 3000.– erheben. Die Pläne liegen auf der Gemeindeverwaltung Pfeffingen, Bauabteilung, Hauptstrasse 63, zur Einsicht während den ordentlichen Schalterstunden (Montag bis Freitag von 10.00 bis 11.30 und 15.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr) auf. Gemeindeverwaltung Pfeffingen

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