Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 17. September 2015 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
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Amtliches Ersatzwahl Möriken, 11. September 2015 Ihr gutes Herz hat aufgehört zu schlagen Es wird uns fehlen in allen Tagen Arbeit, Fürsorge war ihr Leben Alles hat sie für uns gegeben
Traurig, aber dankbar nehmen wir Abschied von unserem lieben Mueti, Grossmueti und Urgrossmueti
Heidi Urech 19. April 1927 bis 11. September 2015 Im Beisein ihrer engsten Familienangehörigen durfte sie zu Hause friedlich einschlafen.
In stiller Trauer Brigitte Werder Teuscher und Max Teuscher Simone und Andi Degelo-Werder mit Celine und Laurin Beat und Patricia Werder mit Felix Ruth Schlatter-Urech Philipp Schlatter Rolf Urech und Martina Volkart Nadja Urech und Roger Jenster Marco Urech Heinz Urech und Marianne Richner Urech Janic Urech Maurice Urech Die Trauerfeier findet am Freitag, 18. September 2015, um 14.00 Uhr in der reformierten Kirche Möriken statt. Vorgängig Urnenbeisetzung. Anstelle von Blumen unterstütze man den Aargauer Hospiz-Verein, Postkonto 50-71730-8, IBAN CH83 0900 0000 5007 1730 8. Traueradresse: Heinz Urech, Clemenzweg 10, 5443 Niederrohrdorf
Baugesuch Bauherr:
Jonuzi Jetmir Fahrwangerstrasse 6 Sarmenstorf Projektverfa.: Xaver Meyer AG Winteristrasse 20, Villmergen Bauobjekt: Aufstockung Wohnung Renovation Fassaden zusätzlicher Balkon Bauplatz: Fahrwangerstrasse 6 Zone: Dorfzone Parzelle: 780 Weitere Bew.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Öffentliche Auflage vom 18. September bis 19. Oktober 2015 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Sarmenstorf, 16. September 2015 Gemeinderat
Baugesuch Bauherr:
Köchli-Tschopp Kurt und Claudia Birkenweg 3, Sarmenstorf Projektverf.: Killer & Partner AG, Architekturbüro, Rigiweg 22 Sarmenstorf Bauobjekt: Anbau Sitzplatzverglasung an best. EFH Bauplatz: Birkenweg 3 Zone: W2, Gestaltungsplan «Eichirebe-Breiti» Baufeld A Parzelle: 1151 Öffentliche Auflage vom 18. September bis 19. Oktober 2015 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Sarmenstorf, 16. September 2015 Gemeinderat
Baugesuch Bauherr:
Wittwer Christian Brunnäckerstrasse 4, Bettwil Projektverf.: Killer & Partner AG Archtitekturbüro, Rigiweg 22, Sarmenstorf Grundeigent.: Wittwer Dieter und Franziska Hofbündtenweg 18, Sarmenstorf Bauobjekt: Nachtragsgesuch für Anpassung Pergola (Verglasung) und Treppe Umgebung Bauplatz: Müselweg 2 Zone: EF Parzelle: 946 Öffentliche Auflage vom 18. September bis 19. Oktober 2015 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Sarmenstorf, 16. September 2015 Gemeinderat
Verkehrsanordnungen Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 bis 4 SVG, § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 6. März 1984 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsanordnung widerrufen bzw. neu verfügt. Gemeinde Sarmenstorf • Revokation der Ausschreibung vom 29. April 1989, Moosgasse «Verbot für Motorwagen und Motorräder», ausgenommen Landwirtschaft. Neu: • Moosgasse, 50 m nach der Abzweigung Hofbündtenweg/Grubenweg bis Lindenbergstrasse, «Verbot für Motorwagen und Motorräder», Signal Nummer 2.13 mit Zusatztext «Ausgenommen Landwirtschaft». • Moosgasse, ab Abzweigung von der Lindenbergstrasse in Richtung Hofbündtenweg, Grubenweg und Fahrwangerstrasse K 252, «Verbot für Motorwagen und Motorräder», Signal Nummer 2.13 mit Zusatztext: «Ausgenommen Landwirtschaft». Einsprachen Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt vom 18. September 2015 beim Gemeinderat Sarmenstorf schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Sarmenstorf, 16. September 2015 Gemeinderat
Baugesuch Bauherrschaft: Enrico Keller Muristrasse 2 Wettingen Vorhaben: Projektänderung zu Baugesuch 2014-30 Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung: Sitzplatzüberdachung / Balkon und Gestaltung Vordach Ortslage: Rebenweg 24, Parzelle 3286 Öffentliche Auflage vom 18. September bis 19. Oktober 2015 bei der Bauverwaltung oder Gemeindekanzlei Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen, zu richten. Seengen, 16. September 2015 Gemeindekanzlei
Baugesuche Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Seengen Unterer Gerbiweg 6, Seengen Vorhaben: Wohncontainer (Unterkunft für asylsuchende Personen)) Ortslage: Egliswilerstrasse 15 Parzelle 1236 Bauherrschaft: Immo Seengen AG Boniswilerstrasse 31, Seengen Vorhaben: Projektänderung zu Baugesuch 2012–61: Verglaste Schallschutzwand im 2. Obergeschoss (ohne Profilierung) Ortslage: Unterdorfstrasse 4 Parzelle 1283 Bauherrschaft: Immo Seengen AG Boniswilerstrasse 31, Seengen Vorhaben: Projektänderung zu Baugesuch 2013–34: C5-Cheminée und D5-Wohnraumerweiterung (ohne Profilierung) Ortslage: Riedweg 16 und 18 Parzelle 3645 Bauherrschaft: Steiner AG Worblaufenstrasse 202 Worblaufen Vorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus und Umbau Seeweg 1 mit Scheune Ortslage: Seeweg 1, Parzelle 1358 Öffentliche Auflage vom 21. September bis 20. Oktober 2015 bei der Gemeindekanzlei und Bauverwaltung Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen, zu richten. Seengen, 16. September 2015 Gemeindekanzlei
Einladung zum Waldumgang Der Forstbetrieb Rietenberg lädt die Bevölkerung herzlich zum öffentlichen Waldumgang im Gemeindebann Hendschiken rund um das Thema «Unser Wald» ein auf Samstag, 19. September 2015, 13.15 Uhr. Treffpunkt: Waldhaus in Hendschiken Anschliessend an den Waldumgang offeriert der Forstbetrieb Rietenberg allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Imbiss. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Parkplätze sind vorhanden und werden auf der Kantonsstrasse Ammerswil–Hendschiken vor dem Waldeingang Steig signalisiert. Gemeinderat und Forstbetrieb Rietenberg hoffen auf eine grosse Teilnehmerzahl. Seengen, 26. August 2015 Forstbetrieb Rietenberg Gemeinderat Seengen
eines Mitgliedes der Schulpflege vom 22. November 2015 für den Rest der Amtsperiode 2014–2017; Anmeldeverfahren Kurt Schumacher hat als Mitglied der Schulpflege demissioniert. Die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2014–2017 findet am 22. November 2015 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis 9. Oktober 2015, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 1 + 2 GPR). Seengen, 16. September 2015 Gemeinderat
Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege vom 18. Oktober 2015 für den Rest der Amtsperiode 2014–2017; stille Wahl Nachdem die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht und in der Nachmeldefrist keine neuen Kandidaten / Kandidatinnen angemeldet wurden, konnte eine stille Wahl durchgeführt werden (§ 30a Abs. 2 GPR). Als Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2014/17 mit Amtsantritt 1. Januar 2016 ist gewählt worden: • Stähli Bettina, 1972, von Brienz BE und Lupfig AG, Kindergartenweg 7, FDP, neu Gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlbeschwerden innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach Veröffentlichung (Ablauf: 21. September 2015) der Ergebnisse, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Seengen, 16. September 2015 Wahlbüro Seengen
Gemeindeverwaltung geschlossen Am Freitag, 18. September 2015, findet der Personalausflug statt. Die Schalter der Gemeindeverwaltung Seengen bleiben deshalb den ganzen Tag geschlossen. Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist über die Nummer 079 789 42 71 gewährleistet. Besten Dank für Ihr Verständnis. Seengen, 9. September 2015 Gemeindeverwaltung
Senioren-Mittagessen Das Senioren-Mittagessen findet am Freitag, 18. September 2015, um 11.45 Uhr im Restaurant Rebstock, Seengen, statt. An- oder Abmeldungen nehmen Elsa Wacker, Telefon 062 777 12 23, oder Sonja Zingg, Telefon 062 777 06 88, entgegen. Seengen, 16. September 2015 Pro Senectute