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Donnerstag, 28. Mai 2015 Nr. 22

Ärztlicher Notfalldienst Telefon 061 261 15 15 Unter dieser Nummer erreichen Sie in Notfällen den diensttuenden Arzt, Kinderarzt und Zahnarzt in Baselland sowie in den Solothurner Bezirken Thierstein und Dorneck Telefon 0848 112 112 Bitte versuchen Sie zuerst, Ihren Hausarzt zu erreichen.

Dr. med. Heinz Schön FMH Innere Medizin Hausarztpraxis Dorfzentrum Tramschlaufe Aesch zurück am 1.Juni 2015 Tel. 061 751 63 78 www.dr-schoen.ch

Erschwil

Baupublikation Bauherr: Christ Silvan Niederebnetstrasse 7, 4228 Erschwil Verantwortlicher: Bauherr Grundeigentümerin: Bauherr Bauprojekt: Sichtschutzwand System WBC Bauplatz: Niederebnetstrasse 7 Bauparzelle: 1094 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 12. Juni 2015

Rodersdorf

Einreichen der Steuererklärungen juristische Personen Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2014 für juristische Personen läuft am 30. Juni 2015 ab. Kostenlose Gesuche für Fristverlängerungen bis 31. Oktober 2015 können auf unserer Homepage www.steueramt.so.ch elektronisch oder mit der der Steuererklärung beigelegten Karte eingegeben bzw. beantragt werden. Fristgesuche über den 31. Oktober 2015 hinaus sind gebührenpflichtig und kosten Fr. 30.– je steuerpflichtige Person. Diese Gesuche sind zu begründen. Ab Juli 2015 werden juristische Personen, die ohne Fristerstreckung die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, gemahnt. Es erfolgt nur eine Mahnung, die Gebühr für diese Mahnung kostet Fr. 60.–. Nachträgliche Fristerstreckungen sind nicht mehr möglich. Eine Steuerpflicht – und damit die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung – besteht auch, wenn eine juristische Person im Kanton Solothurn eine Betriebsstätte unterhält oder Liegenschaften besitzt. Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt ab einem steuerbaren Gewinn von Fr. 5000.– sowie ab einem steuerbaren Kapital von Fr. 200 000–. Diesbezüglich besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Steuerpflichtige juristische Personen, die keine Steuererklärung erhalten haben, sind aufgefordert, sich beim Kantonalen Steueramt, Abteilung juristische Personen, Tel. 032 627 87 42, Fax 032 627 87 40, zu melden. Wir danken allen für die vollständig und gründlich ausgefüllten Steuererklärungen sowie für die fristgerechte Einreichung.

Bauherrschaft: APG/SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Hardstr. 43, Postfach, 4002 Basel Verantwortlicher: APG/SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Herr Ivo Cueny Hardstr. 43, Postfach, 4002 Basel Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Erschwil Schulstr. 54, 4228 Erschwil Bauprojekt: Neumontage 1 F12 Plakatträger, freistehend, doppelseitig, unbeleuchtet Bauplatz: Passwangstr. 24 Bauparzelle: 918 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 12. Juni 2015

Baupublikation Bauherrschaft: Egloff Claudia und Walter Schwarzwaldstrasse 5, D-79189 Bad Krozingen Verantwortlicher: Altermatt Hausbau AG Ollenweg 18, 4226 Breitenbach Grundeigentümerin: Bauherrschaft Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus mit Carport Bauplatz: Hollenweg Bauparzelle: 165 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 12. Juni 2015

EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen Büsche, Hecken, Sträucher, Stauden, hohe Gräser und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen – wenn man sie lässt. Sie behindern dann die Sicht und gefährden die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die anderen Verkehrsteilnehmer. Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung vor Unfällen fordern wir hiermit alle Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen höflich auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden. Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze in das Strassenareal ragen. Hecken, Sträucher, Stauden und Bäume müssen senkrecht über der Grenze auf folgende Höhen zurückgeschnitten werden: – Trottoir- und Fusswegbereiche auf 2,50 m Höhe – Strassen- und Fahrbahnbereiche auf 4,20 m Höhe. Die Gemeinde wird ab 30. Juni 2015 den Rückschnitt kontrollieren. Bei Nichtbeachtung der erwähnten Regeln werden die Pflanzen von der Gemeinde auf Kosten der Eigentümerschaft zurückgeschnitten. Bei Fragen steht Ihnen der Techn. Dienst unter Tel. 079 435 61 92 gerne zur Verfügung. EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Hofstetten-Flüh

Verkehrspolizeiliche Massnahmen – Temporäre Aufhebung Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Rodersdorf hat am 7. Mai 2015 beschlossen das Fahrverbot für schwere Lastwagen auf der Stockackerstrasse ab dem 1. Juni 2015 während 60 Tagen, d. h. bis 30. Juli 2015, aufzuheben. Die Massnahme erfolgt im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Gleiserneuerung der Tramlinie 11 der BLT Baselland Transport AG. Der Gemeinderat

Breitenbach

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Thierstein Einladung zur 129. ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 7. Juni 2015, 10.30 Uhr mit anschliessendem Apéro im Ref. Kirchgemeindehaus, Fehrenstrasse 46, in 4226 Breitenbach

Rodersdorf

Baupublikation

EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Traktanden 1. Präsenzfeststellung 2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 3. Bewilligung Nachtragskredit Rechnung 2014 4. Genehmigung Jahresrechnung 2014 5. Verschiedenes Die Jahresrechnung 2014 liegt im Kirchgemeindehaus und an der Kirchgemeindeversammlung auf oder kann vorher beim Verwalter Dieter Semling, Höhenstr. 9, 4227 Büsserach (Tel. 061 781 37 35), bezogen werden. Das Protokoll vom 8. Dezember 2014 liegt an der Kirchgemeindeversammlung auf. Vor der Kirchgemeindeversammlung findet um 9.30 Uhr der Gottesdienst statt, zu dem ebenfalls alle herzlich eingeladen sind. Der Kirchgemeinderat

Himmelried

Meltingen

Baupublikation

Baupublikation

Bauherrschaft: Dominik und Sylvia Heuss Schwimmbadweg 1, 4144 Arlesheim Bauvorhaben: Umbau, Sanierung und Gebäudeerweiterung

Bauherr: Spaar Johannes Striffenweg 8, 4208 Nunningen Bauobjekt: Totalrückbau, Gebäude Hauptstr. 18 Teilrückbau, Gebäude Hauptstr. 18a Bauplatz: Hauptstrasse 18/18a Bauparzelle: GB-Nr. 462 Planauflage: Gemeindekanzlei Einsprachefrist: 11. Juni 2015

Bauplatz: Kastelhöhe 162 Bauparzelle: GB-Nr. 218 Planauflage: Gemeindeverwaltung Himmelried Einsprachefrist: 11. Juni 2015

Baupublikation Bauherr/Projektverfasser: Markus und Gabriela Gschwind Ettingerstrasse 23, 4114 Hofstetten Bauobjekt: Umbau Scheunentor Bauplatz: Ettingerstrasse 23, 4114 Hofstetten Bauparzelle, GB-Nr.: 2863 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 12. Juni 2015

Baupublikation Bauherr: Werner und Monica Runkel Schlössliweg 7, 4114 Hofstetten Projektverfasser: Beck + Oser Architekten ETH SIA, Laufenstrasse 16, 4053 Basel Bauobjekt: Anbau (Ausnahmegesuch gemäss § 67 KBV) Bauplatz: Schlössliweg 7, 4114 Hofstetten Bauparzelle, GB-Nrn.: 2696 und 3883 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 12. Juni 2015

Baupublikation Bauherr: Torenia AG c/o Testor Treuhand AG Postfach, 4002 Basel Projektverfasser: Testor Treuhand AG Postfach, 4002 Basel Bauobjekt: Zaun Bauplatz: Im Wygärtli 6, 4114 Hofstetten Bauparzelle, GB-Nrn.: 3249 und 3258 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 12. Juni 2015

EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Verkehrspolizeiliche Massnahmen Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Rodersdorf hat am 7. Mai 2015 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen: Halten verboten (2.49), beidseits – Grossbühlstrasse, ab Einmündung Parkplatz Schule im Kurvenbereich Richtung Oltingerstrasse – Kirchgasse, ab Grossbühlstrasse im Kurvenbereich Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (Postkonto 45-1-4) mit Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen. Der Gemeinderat

Seewen

Witterswil

Baupublikation

Baupublikation

Bauherrschaft: Seeba AG, p. A. Imtreva AG Zwigackerstrasse 27, 4208 Nunningen

Bauherrschaft: Serge und Alexandra Boss Amselweg 21, 4108 Witterswil Projektverfasser: dito Bauherrschaft Bauobjekt: Baugesuch Nr. 12-15 Gartenhaus Bauplatz: Amselweg 21 Bauparzelle: GB-Nr. 1676 Planauflage: Gemeindeverwaltung Witterswil Einsprachefrist: 11. Juni 2015

Bauobjekt: Anbau Balkon an der Westfassade im 2. OG Bauplatz: Dorfstrasse 17 Projektverfasser: Imtreva AG, Herr Spiess Willi Zwigackerstrasse 27, 4208 Nunningen Bauparzelle: GB 2469 Planauflage: Beim Aktuar Einsprachefrist: Bis 12. Juni 2015

Todesanzeigen online aufgeben: www.gedenkzeit.ch


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