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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 30. Januar 2014 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Amtliches/Kirchenzettel OTHMARSINGEN

Baugesuche Bauherr: Objekt: Ortslage: Bauherr:

Objekt: Ortslage: Bauherr: Objekt: Ortslage:

Einwohnergemeinde Othmarsingen, vertreten durch den Gemeinderat, Kirchrain 1, Othmarsingen Sanierung, Umnutzung und Erweiterung Schulanlage Zelgli Schulstrasse, Parzelle 142 Wohnbaugenossenschaft Fünflinden Lenzburg, c/o Ulrich Baumann, Bifangstrasse 1, Wohlen Erneuern und vergrössern der Balkone beim Gebäude 571 Trockmatt 4, Parzelle 487.1 P+S Haus GmbH, Industriestrasse 12 A, Oberentfelden Einfamilienhaus mit Garage Kastanienweg 2, Parzelle 1809

Bauherr:

PRO SENECTUTE Senioren-Mittagessen Datum/Zeit: Dienstag, 4. Februar 2014, 11.45 Uhr Ort/Restaurant: Meisterschwanden, Restaurant Löwen An- und Abmeldungen zum Mittagessen oder Informationen zum Fahrdienst erhalten Sie bei Frau Mareike Hauri, Tel. 056 667 20 12. Meisterschwanden, 29. Januar 2014 Gemeindekanzlei

Sirenentest 2014 Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2014, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Meisterschwanden, 29. Januar 2014 Gemeindekanzlei

Senioren-Mittagstisch Möriken Donnerstag, 6. Februar 2014, 11.30 Uhr im Restaurant Rössli, Möriken. An- und Abmeldungen an Trudi Suter, Telefon 062 893 33 54. Möriken, 29. Januar 2014 Pro Senectute

Senioren-Mittagstisch Wildegg Freitag, 31. Januar 2014, 11.00 Uhr im Hotel Aarehof, Wildegg. An- und Abmeldungen an Agnes Tobler, Wildegg, Telefon 062 893 13 14. Möriken, 29. Januar 2014 Pro Senectute

Verkehrsanordnung Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2–4 SVG, § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 6. März 1984 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsanordnung verfügt. Lenzburg: Zwingsteinweg, aus Richtung Altfeldweg (Sportplatz Niederlenz), Linksabbiegen (Signal 2.38) ausgenommen Fahrräder und Landwirtschaft. Einsprachen Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt, vom 31. Januar 2014, beim Gemeinderat Möriken-Wildegg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Möriken-Wildegg, 29. Januar 2014 Gemeinderat

NIEDERLENZ

Verkehrsanordnung Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2–4 SVG, § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 6. März 1984 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsanordnung verfügt. Lenzburg: Zwingsteinweg, aus Richtung Altfeldweg (Sportplatz Niederlenz), Linksabbiegen (Signal 2.38) ausgenommen Fahrräder und Landwirtschaft. Einsprachen Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt, vom 31. Januar 2014, beim Gemeinderat Möriken-Wildegg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Niederlenz, 29. Januar 2014 Gemeinderat

Migrol AG Badenerstrasse 569, Zürich Objekt: Reklameanlagen Migrol und Migrolino Ortslage: Ahornweg 14, Parzelle 757 Öffentliche Auflage vom 31. Januar bis 3. März 2014 während der Bürostunden in der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, an den Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, einzureichen. Othmarsingen, 29. Januar 2014 Gemeindekanzlei

Tempo-30-Zone Gebiet Bändliweg/Berghölzli: Signalisationsverfügung/ Verkehrsbeschränkungen Die Gemeinde Othmarsingen hat im Gebiet Bändliweg/Berghölzli die Anordnung einer Tempo-30-Zone prüfen lassen. Das zu diesem Zweck unabhängig erstellte und von der zuständigen kantonalen Behörde geprüfte Gutachten bestätigt die Tempo-30-Zone als notwendige und zweckmässige Massnahme. In der Folge soll nun die Zonensignalisation erfolgen. Das Zonengebiet wird durch die Kantonsstrasse Dottikerstrasse K266 und den Siedlungsrand begrenzt. Bei den drei Gebietszufahrten (Einmündung von der Dottikerstrasse in den Bändliweg, Einmündung von der Dottikerstrasse ins Berghölzli sowie beim Bändliweg bei der Liegenschaft 636) wird die Tempo-30-Zone signalisiert (Signale 2.59.1 und 2.59.2). Die Signalisationsverfügung wird während 30 Tagen vom 3. Februar bis 4. März 2014 im Amtsblatt des Kantons Aargau ausgeschrieben. Während dieser Zeit liegen das Gutachten und das Massnahmenkonzept im Gemeindehaus auf. Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Bändliweg, bei der Liegenschaft 406: • Widerruf des Fahrverbotes für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zubringerdienst zu Liegenschaft Nr. 636 sowie Neuausschreibung des Signals 2.14 Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit dem Zusatz «ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Zubringerdienst zu den Liegenschaften 406 und 636» Einmündung Dottikerstrasse in Bändliweg: • Widerruf des Fahrverbotes für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst bis Schützenhaus gestattet Einsprachen gegen die Signalisationsverfügung/ Verkehrsbeschränkungen sind vom 3. Februar bis 4. März 2014 beim Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Othmarsingen, 29. Januar 2014 Gemeinderat

Sirenentest 2014 Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2014, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in Sarmenstorf – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnenden bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln sind zu finden im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Sarmenstorf, 29. Januar 2014 Gemeindekanzlei

Bauherr:

Pfiffner Christoph und Abt Doriz, Müselweg 10 Sarmenstorf Projektverf.: Guido Syfrig GmbH Freiraumgestaltung, Thalackerstrasse 8 Horgen Bauobjekt: Terrainaufschüttung, Böschungssicherung mit SytecStützsystem, «Terra Mur 2 mit Extensivbegrünung» Bauplatz: Müselweg 10 Zone: EF Parzelle: 1348 Öffentliche Auflage vom 31. Januar 2014 bis 3. März 2014 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Sarmenstorf, 29. Januar 2014 Gemeinderat

AMMERSWIL Amtswoche für Abdankungen Pfarrerin Brigitte Oegerli, Tel. 062 891 24 30

Bereitschaftsdienst vom 1. bis 7. Februar 2014: Pfrn. Susanne Ziegler

Lenzburg Sonntag, 2. Februar 2014 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Stadtkirche, Pfr. Olaf Wittchen; Predigt: Römer 1, 16–17; Lieder: 156 / 671 / 318 / 349; Kollekte: Kifa – Stiftung Kind und Familie Montag, 3., bis Donnerstag, 6. Februar 2014 «Rumpelchischte» – Die Erlebniswoche für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren findet im reformierten Kirchgemeindehaus jeweils von 14 bis 17 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.

Hendschiken Sonntag, 2. Februar 2014 Herzliche Einladung zum Gottesdienst in Lenzburg.

Sonntag, 2. Februar 2014 10.15 Uhr Dottikon, Ökumeneraum: Gottesdienst; Pfarrerin Brigitte Oegerli; Kollekte zugunsten Christoffel Blindenmission Montag, 3. Februar 2014 Schweigemeditation 9.15 bis 10.45 Uhr im Ökumeneraum Dottikon (über dem Coop), Leitung: Lisbeth Wermelinger; Kosten: freiwilliger Beitrag für Projekte Menschen in Not

AUENSTEIN Sonntag, 2. Februar – 9.45 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Jürgen Dittrich Donnerstag, 6. Februar – 17.00 Uhr: Seniorenabend Fondueplausch und musikalische Unterhaltung mit den Nostalgie-Örgelern Lenzburg. Es wird ein Fahrdienst angeboten. Bitte melden Sie sich beim Pfarramt, Tel. 062 897 11 79.

Seon, 23. Januar 2014 Länzerthus, Rupperswil

SCHAFISHEIM

Baugesuch Bauherr:

Schallenberger Hans und Sonja Seetalstrasse 115, Schafisheim Bauobjekt: Rückbau Einfamilienhaus Assek. Nr. 68 Bauplatz: Stapfeweg 2, Parzelle Nr. 70 Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 31. Januar bis 3. März 2014. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Schafisheim, 29. Januar 2014 Gemeinderat

Alles hat seine Zeit. Es gibt eine Zeit der Freude, eine Zeit der Stille, eine Zeit des Schmerzes, der Trauer und eine Zeit der dankbaren Erinnerung.

Traurig nehmen wir Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem Vater, Schwiegervater, Grossvater, Urgrossvater, Bruder und Götti

Otto Rupp-Ammann 22. April 1921 bis 23. Januar 2014

Verkehrsbeschränkung Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Ortsverbindung Schafisheim–Hunzenschwil über Heuelpass – Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) Zusatztext: Ausgenommen Land- und Forstwirtschaft sowie Anstösser Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Gemeinderat Schafisheim einzureichen. Die Einsprache hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Schafisheim, 29. Januar 2014 Gemeinderat

Sirenenprobealarm 2014 Am Mittwoch, 5. Februar 2014, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr die gesamtschweizerische Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Gemeinderat und Zivilschutzorganisation bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme. Seengen, 29. Januar 2014 Gemeinderat

SEON

Sirenentest 2014

Baugesuch

REF. KIRCHGEMEINDE LENZBURG - HENDSCHIKEN

Am Mittwoch, 5. Februar 2014, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Geprüft wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton. Dauer: eine Minute. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Seiten des Telefonbuches, im Teletext Seite 662 sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Seon, 29. Januar 2014 Gemeinderat

STAUFEN

Baugesuch Bauherrschaft: Landi Maiengrün, Othmarsingerstrasse 50, Hendschiken Grundeigent.: Einwohnergemeinde Staufen, Staufen Bauvorhaben: Firmenreklame (zwei Fahnen) beim Volg-Laden Standort: Parzelle Nr. 999 am Gässli 1 Öffentliche Auflage vom 31. Januar bis 3. März 2014 in der Gemeindekanzlei. Rechtsgültig unterzeichnete Einwendungen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten und haben je einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, kann nicht eingetreten werden. Staufen, 29. Januar 2014 Gemeinderat

Dankbar sind wir für die Zeit, die wir mit dir erleben durften.

Wir sind traurig Elisabeth Rupp-Ammann Hansruedi und Elsa Rupp-Rupp Andrea und Marco Bolliger-Rupp mit Elena und Mara Sabine und Stefan Oehninger-Rupp mit Lili, Emma und Lina Manuela und Ruedi Häfeli-Rupp mit Thomas und Fabienne Käthi und Herbert Furrer-Rupp Nicole Furrer und Martin Hauser Martina und Patrick Gautschi-Furrer mit Laura und Elias Christine Fiechter-Rupp Roman und Claudia Fiechter-Amrein mit Noa und Leny Verwandte und Freunde Die Trauerfeier findet statt am Mittwoch, 5. Februar 2014, um 12.00 Uhr in der reformierten Kirche Seon. Urnenbeisetzung um 11.30 Uhr im Familienkreis. Traueradresse: Hansruedi Rupp-Rupp, Unterdorfstrasse 6, 5703 Seon

Boniswil, 27. Januar 2014 … und immer sind da Spuren deines Lebens: Bilder, Augenblicke und Gefühle, die uns an dich erinnern und uns glauben lassen, dass du bei uns bist. Du bist nicht mehr da, wo du warst, aber du bist überall, wo wir sind.

Unendlich traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen müssen wir Abschied nehmen von meinem geliebten Ehemann, unserem lieben Papi, Bruder, Schwager und Schwiegersohn

Markus Fehlmann-Byland «Miggu» 9. Mai 1958 bis 27. Januar 2014 Wir sind dankbar für die schöne Zeit, die wir mit dir verbringen durften.

Wir vermissen dich sehr: Silvia Fehlmann-Byland mit Joëlle und Natalie Ernst und Sabine Fehlmann-Gloor mit Michael und Melissa Heinz und Hanny Byland-Schlegel Hans und Christina Byland-Gerber mit Michel, Martin und Angela Agnes Byland Verwandte und Freunde Auf Wunsch von Markus nehmen wir im engsten Familien- und Freundeskreis Abschied. Es findet keine Beisetzung statt. Traueradresse: Silvia Fehlmann-Byland, Pfaffenhalde 12, 5706 Boniswil


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