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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 9. Januar 2014 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches Rechtskraft Beschlüsse Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung

Ergänzungswahl eines Wahlbüro-Ersatzmitglieds vom 9. Februar 2014 für den Rest der Amtsperiode 2014–2017; Nachnomination Für die oben erwähnte Wahl ist folgender Kandidat gemeldet worden: – Grusche Peter, 1942, von Hunzenschwil Ziegelackerweg 6, EVH, neu Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d. h. bis zum Dienstag, 14. Januar 2014, 16.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. dem Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Hunzenschwil, 8. Januar 2014 Wahlbüro

Lehrstelle als Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ Bei der Gemeinde Hunzenschwil ist per August 2014 eine vielseitige und abwechslungsreiche Lehrstelle als Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ (Fachrichtung Hausdienst) zu vergeben. Haben wir dein Interesse geweckt? Dann sende deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien etc.) an die Gemeindekanzlei, 5502 Hunzenschwil. Für zusätzliche Auskünfte steht dir unser Hauswart, Herr Beat Huber, unter der Nummer 079 327 28 17 gerne zur Verfügung.

Papiersammlung Am Mittwoch, 15. Januar 2014, findet wiederum eine Papiersammlung statt. Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr korrekt gebündelt bereitzustellen. Bitte trennen Sie Altpapier von Karton, letzterer wird nicht mitgenommen. Sammeldaten und Details zur Papiersammlung finden Sie im Entsorgungskalender. Falls korrekt gebündeltes Papier nicht abgeholt wurde, lassen Sie es bitte liegen und melden Sie Ihre Adresse auf Telefon 062 889 03 90 oder per E-Mail an sekretariat@schule-hunzenschwil.ch. Hunzenschwil, 8. Januar 2014 Schule Hunzenschwil

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. November 2013 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2013 in Rechtskraft erwachsen. Hunzenschwil, 8. Januar 2014 Gemeinderat

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2013 in Rechtskraft erwachsen. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse Nr. 1, 2 und 4 der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2013 ebenfalls in Rechtskraft erwachsen. Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Nr. 5) ist abschliessend gefasst worden und unterstand nicht dem Referendum. Referendum gegen Beschluss Nr. 3.1 / Massnahmenpaket 1 «Tempo 30» Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss Nr. 3.1 (Antrag zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in allen acht Gebieten) der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2013 mit 254 gültigen Unterschriften und 8 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 6. Januar 2014 das Zustandekommen festgestellt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zustande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Einreichungstag des Referendumsbegehrens auf 1881. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 189. Total eingereicht worden sind 262 Unterschriften, wovon 254 gültig sind. Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 18. Mai 2014 statt. Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Meisterschwanden, 8. Januar 2014 Gemeinderat

Öffnungszeiten Gemeindehaus am Meitlimontag Das Gemeindehaus bleibt am Montag, 13. Januar 2014, geschlossen. Gemütliche Festmomente wünscht den Frauen und Gästen die Gemeindeverwaltung Meisterschwanden. Nähere Informationen: http://www.meitlisonntag.ch. Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist gewährleistet. Bei einem Todesfall sprechen Sie bitte auf den Telefonbeantworter der Gemeindekanzlei, 056 676 66 66. Bei Todesfällen bitten wir Sie zudem, sich direkt mit dem zuständigen Pfarramt und einem Bestattungsinstitut nach Wahl in Verbindung zu setzen. Meisteschwanden, 8. Januar 2014 Gemeindekanzlei

Öffnungszeiten Gemeindehaus am Meitlimontag Das Gemeindehaus bleibt am Montag, 13. Januar 2014, geschlossen. Willkommen zum Meitlisonntags-Brauch. Nähere Informationen: http://www.meitlisonntag.ch. Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist gewährleistet. Bei einem Todesfall sprechen Sie Ihr Anliegen bitte auf den Telefonbeantworter der Gemeindekanzlei, 056 676 66 66. Bei Todesfällen bitten wir Sie zudem, sich direkt mit dem zuständigen Pfarramt und einem Bestattungsinstitut nach Wahl in Verbindung zu setzen. Meisterschwanden, 8. Januar 2014 Gemeindekanzlei

Baugesuch Bauherrschaft: Herr und Frau Kurt und Erika Häusler Starenweg 3, Meisterschwanden Bauobjekt: Erstellung eines Parkplatzes Parzelle, Starenweg 3 Zus. Bew.: – Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 10. Januar bis 10. Februar 2014 bei der regionalen Bauverwaltung MeisterschwandenFahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 8. Januar 2014 Regionale Bauverwaltung

Baugesuch Bauherr:

Tatiana Rizzi, Fabio Confessore Bollweg 1, Niederlenz Bauobjekt: Neubau Sichtschutzwand Gartenhaus/Schopf, Pergola und Stützmauer für neue Terrasse Objektadresse: Bollweg 1, Parzelle 1108 Öffentliche Auflage des Baugesuchs von Freitag, 10. Januar, bis Montag, 10. Februar 2014, bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz. Niederlenz, 8. Januar 2014 RTB Regionale Technische Betriebe

Rechtskraft Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2013, welche dem fakultativen Referendum gemäss § 31 des Gemeindegesetzes unterstanden, am 7. Januar 2014 in Rechtskraft erwachsen. Niederlenz, 8. Januar 2014 Gemeinderat

OTHMARSINGEN

Spielnachmittag für Senioren Dienstag, 14. Januar 2014, ab 14.00 Uhr im Pavillon Waldrüti in Othmarsingen. Othmarsingen, 8. Januar 2014 Frauenverein Othmarsingen

Baugesuch Bauherr:

Schmitz-Frey Thomas und Margrith, Rütiweg 12, Möriken Objekt: Abbruch Gebäude Nr. 241 Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Einstellhalle Ortslage: Waaggasse 2, Parzelle 855 Öffentliche Auflage vom 10. Januar bis 10. Februar 2014 während der Bürostunden in der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, an den Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, einzureichen. Othmarsingen, 8. Januar 2014 Gemeindekanzlei

RUPPERSWIL

Meisterschwanden, im Dezember 2013

Baugesuch Bauherr: Bauobjekt: Bauplatz: Auflage:

Ferrum AG Bahnstrasse 18, Rupperswil Montage eines Vordachs Parzelle 1219, Bahnstrasse 18 10. Januar bis 10. Februar 2014

Einsprachen während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat. Rupperswil, 8. Januar 2014 Gemeinderat

SCHAFISHEIM

Baugesuche Bauherr: Bauobjekt: Bauplatz:

SBB-Tageskarten – Verkaufspreis 2014 Auch dieses Jahr bietet die Gemeinde Hunzenschwil vier SBB-Tageskarten an. Aufgrund der erneuten Preiserhöhung durch die SBB muss jedoch der Verkaufspreis angepasst werden. Die Tageskarten können ab 1. Februar 2014, zu einem Preis von Fr. 40.– pro Karte, auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Wir hoffen, dass Sie auch dieses Jahr von diesem Angebot profitieren und mit einer SBB-Tageskarte reisen. Hunzenschwil, 8. Januar 2014 Gemeindeverwaltung

NIEDERLENZ

Gubler Werner Überdachung und Verglasung Terrassensitzplatz Seetalstrasse 132 Parzelle Nr. 201

Bauherr:

Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten.

Traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserer Tante, Grosstante und Freundin

Elsi Weber 5. Februar 1918 bis 31. Dezember 2013 ehemalige Lehrerin und Rektorin in Meisterschwanden Sie ist – liebevoll umsorgt – im Seniorenzentrum Obere Mühle in Villmergen sanft entschlafen. Wir werden sie sehr vermissen.

In stiller Trauer: Peter und Margrit Weber, Beinwil am See Erich und Beth Weber, Hünenberg Elisabeth und Pius Coray-Gautschi, St. Niklausen-Luzern Bea Heller mit Dario und Julian, Luzern Verwandte, Freunde und Bekannte

Bauherrschaft: Birchmeier Roger und Eva Schürlimattring 7, Wildegg Bauobjekt Aufstockung Bauplatz Parz. 1581, Geb.-Nr. 561 Schürlimattring 7 Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 10. Januar bis 10. Februar 2014. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an den Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 8. Januar 2014 Gemeindekanzlei

Treier AG, Nebenbachweg 8 Schinznach-Dorf Planverfasser: Setz Architektur Obermatt 33, Rupperswil Bauobjekt: Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle (geändertes Projekt infolge Verschiebung Richtung Süden) Bauplatz: Buechweg / Ulmenweg Parzelle Nr. 736 Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 10. Januar bis 10. Februar 2014. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Schafisheim, 8. Januar 2014 Gemeinderat

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Traueradresse: Elisabeth und Pius Coray-Gautschi Stutzrain 55, 6005 St. Niklausen-Luzern

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2013 in Rechtskraft erwachsen. Möriken, 8. Januar 2014 Gemeinderat

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2013 in Rechtskraft erwachsen. Schafisheim, 8. Januar 2014 Gemeinderat

Gilt als Leidzirkular.

Baugesuch

Der Trauergottesdienst findet am Dienstag, dem 14. Januar 2014, um 11.00 Uhr in der reformierten Kirche in Meisterschwanden statt. Vorgängig erfolgt die Urnenbeisetzung im Familienkreis in Beinwil am See. Im Sinne der Verstorbenen unterstütze man wohltätige Organisationen, z. B. Stiftung Gärtnerhaus, 5616 Meisterschwanden, Postkonto 17-446906-4.

Jesus Christus, unser Retter, hat den Tod entmachtet und hat uns das Leben gebracht, das unvergänglich ist. So sagt es das Evangelium. 2. Timotheusbrief 1, 10


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