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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 7. März 2013 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Amtliches / Diverses NIEDERLENZ

Baugesuch Bauherrschaft Jura-Cement-Fabriken AG Talstrasse 13, Wildegg Bauobjekt Ofenmehlaufgabe Bauplatz Parz. 1163, JCF-Areal, Wildegg Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 8. März bis 8. April 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an den Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 6. März 2013 Gemeindekanzlei

Baugesuch Bauherrschaft Jura-Cement-Fabriken AG Talstrasse 13, Wildegg Bauobjekt Leistungserhöhung und Anpassungen Pumpwerk 2 Bauplatz Parz. 1163, Geb. Nr. 654 Talstrasse 13 Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 8. März bis 8. April 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an den Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 6. März 2013 Gemeindekanzlei

Baugesuche Bauherrschaft Sägerei Wildegg Schmid AG Aarauerstrasse 19, Wildegg Bauobjekt Verlegung bestehendes Schutzdach Bauplatz Parz. 11/1135, Aarauerstrasse Bauherrschaft Heinz und Ursula Bryner Bruneggerstrasse 9, Möriken Bauobjekt Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Bauplatz Parz. 647, Dörnlerweg Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 8. März bis 8. April 2013. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an den Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 6. März 2013 Gemeindekanzlei

OTHMARSINGEN

Spielnachmittag für Senioren Dienstag, 12. März 2013, ab 14.00 Uhr im Pavillon Waldrüti in Othmarsingen. Othmarsingen, 6. März 2013 Frauenverein Othmarsingen

Baugesuche Bauherr: Objekt:

Ortslage:

Pampasus Sicherheitsdienst GmbH, Feuergasse 4, Mägenwil Umnutzung Wiese in Trainingsplatz für Diensthundeausbildung, mobile Umzäunung und Teilbelichtung, Stellen eines mobilen Bauanhängers Bahnareal Grenze Othmarsingen/Mägenwil, Parzelle 1244

Bauherr:

Gebr. F. + U. Wirz Hölli 14C, Othmarsingen Objekt: Neubau Lagerhalle Ortslage: Ahornweg 6, Parzelle 1680 Öffentliche Auflage vom 8. März bis 8. April während der Bürostunden in der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, an den Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, einzureichen. Othmarsingen, 6. März 2013 Gemeindekanzlei

Baugesuch Bauherr:

Obrist Ramon Pilatusweg 1, Sarmenstorf Projektverf.: Bausanierungen Obrist Urs Pilatusweg 1, Sarmenstorf Grundeigent.: Obrist Ramon und Jolanda Pilatusweg 1, Sarmenstorf Bauobjekt: Neubau Hausteil Bauplatz: Pilatusweg 1, Gebäude Nr. 143 Zone: D Parzelle: 785 Öffentliche Auflage vom 8. März bis 8. April 2013 auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Sarmenstorf, 6. März 2013 Gemeinderat

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. März 2013 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse (nur Traktanden 1. bis 5.) kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Die Entscheide über die Einbürgerungen (Traktanden 6. bis 10.) sind gemäss Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2003 endgültig und unterstehen somit nicht dem Referendum. 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2012 2. Genehmigung der Teiländerung Bauzonenund Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung (BNO), Teil 2 – Erweiterung Kiesabbauzone Neumatten – Bereinigung Bauzonengrenzen im Nordteil der ehemaligen Bahnlinie – Schutzobjekt Hecke Neumattenweg; Schutzobjekt Parkplatz Hundehütte – Anpassung Landwirtschaftszone Bereich Rekultivierung Neumatten – Altholzinsel Wilägerte/Ergänzung § 18 BNO – Aufforstungszone / Ergänzung § 15a 3. Rückweisung des Bruttokredits von Fr. 1 730 000.– inkl. MwSt, zuzüglich Teuerung nach Baupreisindex, Neubau Strassen Nordwestschweiz (BS, BL, AG), Basis 2010, Oktober 2012, mit 102,4 Punkten, für die Sanierung der Hardstrasse, aufgeteilt nach a) Projektierung, Strassenbau, Gehweg, Rabatte zulasten der Einwohnergemeinde Fr. 820 000.– b) Strassenbeleuchtung zulasten der Einwohnergemeinde Fr. 100 000.– c) Kanalisationssanierung zulasten der Abwasserrechnung Fr. 810 000.– 4. Rückweisung des Bruttokredits von Fr. 393 000.– inkl. MwSt, zuzüglich Teuerung nach Baupreisindex, Neubau Strassen Nordwestschweiz (BS, BL, AG), Basis 2010, Oktober 2012, mit 102,4 Punkten, für die Sanierung des Pirolweges, aufgeteilt nach a) Projektierung, Strassenbau zulasten der Einwohnergemeinde Fr. 225 000.– b) Strassenbeleuchtung zulasten der Einwohnergemeinde Fr. 47 000.– c) Kanalisationssanierung zulasten der Abwasserrechnung Fr. 121 000.– 5. Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss eines Baurechtsvertrages mit Begründung weiterer Dienstbarkeiten und weiteren Vereinbarungen zwischen der Würgler Niederlenz AG, UID CHE100.225.597), Aktiengesellschaft mit Sitz in Niederlenz, Wildeggerstrasse 5, als Eigentümerin von LIG Niederlenz Nr. 213 und 214, der Einwohnergemeinde Niederlenz und dem Staat Aargau, als Eigentümer von LIG Niederlenz Nr. 21 (Aabach) und 970, im Zusammenhang mit dem Neubau des Regenklärbeckens «RKB 9» auf der Parz. 213, Aabachmatte 6. Einbürgerung von Herrn Ren Liu, chinesischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Niederlenz, Rothbleicherain 15 7. Einbürgerung von Adnan Jusufi, kosovarischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Niederlenz, Alter Zeigerweg 12 8. Einbürgerung der Geschwister Anurthees Anurah, srilankische Staatsangehörige, und Annurjithan Anurah, srilankischer Staatsangehöriger, beide wohnhaft in Niederlenz, Leinenstrasse 27 9. Einbürgerung von Herrn Carlo Cecchino, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Niederlenz, Alpensichtweg 3 10. Einbürgerung von Herrn Hendrick Weissmann, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in Niederlenz, Neugrabenweg 6 Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2013 Niederlenz, 6. März 2013 Gemeindekanzlei

Temporäre Sperrung des Postweglis Infolge Arbeiten im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau beim Alters- und Pflegeheim «Am Hungeligraben» muss aus Sicherheitsgründen das Postwegli voraussichtlich bis Ende Mai 2013 für jeglichen Fussgängerdurchgang gesperrt werden. Als Ausweichroute wird der Trottoirbereich der Rössligasse empfohlen. Danke fürs Verständnis. Niederlenz, 6. März 2013 Gemeinderat

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STAUFEN

Gemeindeverwaltung geschlossen Die Bauarbeiten im neuen Gemeindehaus sind beendet. Nun steht die Zügelaktion bevor. Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben deshalb infolge Umzug am Montag, 11. März und Dienstag, 12. März 2013, geschlossen. Bei Todesfällen ist das Bestattungsamt über die Telefonnummer 079 321 51 98 erreichbar. Ab Mittwoch, 13. März 2013, sind die Büros im Gemeindehaus an der Zopfgasse 20 zu den angepassten Schalteröffnungszeiten wie folgt geöffnet: Öffnungszeiten Montag 8.30 bis 11.30 14.00 bis 18.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 11.30 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.30 bis 11.30 Uhr Donnerstag 8.30 bis 11.30 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 7.00 bis 14.00 Uhr durchgehend Vielen Dank für das Verständnis. Staufen, 27. Februar 2013 Gemeindeverwaltung

Gemeindewahlen 2013 für die Amtsdauer 2014–2017 Im kommenden Spätsommer sind die Gesamterneuerungswahlen für eine neue, vierjährige Amtsdauer durchzuführen. Es geht dabei um die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns, des Vizeammanns, der Schulpflege (zwei Mitglieder), der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler), der Kommissionen (Finanzkommission Einwohnergemeinde und Steuerkommission) und aller Inhaber öffentlicher Ämter (Wahl durch den Gemeinderat). Die Wahlen müssen rechtzeitig vorbereitet werden. Deshalb ergeht an alle Inhaberinnen öffentlicher Ämter, die auf eine Wiederwahl verzichten, die Bitte, ihren Rücktritt bis spätestens Ende April 2013 dem Gemeinderat schriftlich bekannt zu geben. Der Gemeinderat hat die Termine für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden wie folgt festgelegt: 1. Wahlgang 22. September 2013 (offizieller Abstimmungstermin) allfällig 2. Wahlgang 24. November 2013 (offizieller Abstimmungstermin) Werden für die Schulpflege (zwei Mitglieder), die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler), die Finanzkommission und die Steuerkommission nicht mehr Mitglieder vorgeschlagen als zu wählen sind, werden diese Behörden in stiller Wahl gewählt. Für den Gemeinderat sowie für Gemeindeammann und Vizeammann findet im 1. Wahlgang auf jeden Fall ein Urnengang statt. Die Bevölkerung und die Ortsparteien werden über die Durchführung der Gesamterneuerungswahlen (Wahlvorschläge, Anmeldeverfahren etc.) zur gegebenen Zeit weitergehend orientiert. Staufen, 27. Februar 2013 Gemeindekanzlei

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