Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 24 280 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 91 I 168. Jahrgang I Freitag, 21. November 2014
Einbrüche
«Dichte begreifen»
In dieser Jahreszeit haben Diebe «Hochkonjunktur» – Verhaftung in Affoltern. > Seite 3
Wanderausstellung und Abendveranstaltung in Affoltern sollen Impuls geben. > Seite 5
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Betrug Bezirksgericht Affoltern hat einen betrügerischen Bauführer und Komplizen verurteilt. > Seite 7
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Raser verurteilt In Ottenbach alkoholisiert einen Selbstunfall mit erheblichem Sachschaden verursacht. > Seite 7
Autobahnzubringer: Über 30 Rekurse eingegangen In Gesprächen will Regierungsrat Rückzug von «möglichst vielen Einsprachen» erreichen
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«Kastelau» Lesung mit Charles Lewinsky in der Buchhandlung Scheidegger in Affoltern. > Seite 14
Nur noch Postagentur Voraussichtlich im 1. Quartal 2015 wird die Poststelle in Stallikon geschlossen und stattdessen im Reppisch-Märt in Sellenbüren eine Postagentur eröffet. Die Post begründet den Schritt mit Umsatzrückgang.
................................................... > Bericht auf Seite 5 anzeigen
Im Rahmen der öffentlichen Planauflage zum Autobahnzubringer sind in Obfelden und Ottenbach gesamthaft über 30 Rekurse eingegangen – unter anderen von Pro Natura und Birdlife Zürich, weil aus ihrer Sicht gleich mehrere Objekte von nationaler Bedeutung tangiert werden.
Strassenbauprojekt ein Flachmoor, ein Amphibienlaichgebiet und die schützenswerte Reusslandschaft tangieren. Das sieht auch Adrian Halter von der IG «Erholen statt überholen» so. Er macht in seinem Rekurs ausserdem geltend, dass die Verkehrsmenge nicht gemäss der Prognose vor der Abstimmung zugenommen habe.
................................................... von werner schneiter
In der Obfelder Gemeindekanzlei ist bisher rund ein Dutzend Rekurse deponiert worden – mit den unterschiedlichsten Begehren. Laut Tiefbausekretär Thomas Hunziker ist beispielsweise ein Grundeigentümer in der Gewerbezone nicht einverstanden mit den zu erwartenden Entschädigungen. Um noch offene Entschädigungsfragen geht es auch bei Liegenschaftenabbruch. Zudem wird im Dorfteil Bickwil die Verlängerung einer Lärmschutzwand verlangt sowie die Versetzung der Postautohaltestelle in die Mitte der geplanten Überdeckung («Anzeiger» vom 7. November). Ausserdem verlangen Bewohner des Reuss-
Am 21. Oktober informierte die Baudirektion des Kantons Zürich in Obfelden über die Pläne des Autobahnzubringers in Ottenbach und Obfelden. Tags darauf startete das Planauflageverfahren mit einer 30-tägigen Frist, die gestern Donnerstag verstrichen ist. Wie auf Anfrage zu erfahren war, sind in den beiden Gemeindekanzleien bis Mittwoch über 30 Rekurse eingegangen. Darunter befinden sich gemäss Tages-Anzeiger Pro Natura und Birdlife Zürich. Die beiden Organisationen stören sich am Umstand, dass das
Entschädigungsfragen, Lärmschutz
matt-Quartiers im Dorfteil Unterlunnern eine Strassenverlegung nach unterhalb der Plasti-Pac AG (vgl. dazu Artikel auf Seite 11). «Nach meiner Auffassung sind alle bisher in Obfelden eingereichten Begehren mit Gesprächen lösbar», glaubt Thomas Hunziker. Unterschiedlichen Inhalts sind auch jene 22 Rekurse, die bis Mittwoch die Ottenbacher Gemeindekanzlei erreicht haben. Laut Gemeindepräsidentin Gaby Noser Fanger geht es auch hier unter anderem um Lärmschutz, um zu wenig hohe Schutzwälle, aber auch um durchschnittene Flurwege, auf denen kein gesicherter Zugang zur Reuss gewährleistet ist.
Gespräch mit Einsprechenden suchen Laut Thomas Maag, stellvertretender Medienstellenleiter, äussert sich die Baudirektion zum jetzigen Zeitpunkt mit Bezug auf das Gesetz über die Information und Datenschutz noch nicht zu Einsprachen. Maag hält dazu fest: «Die Einsprachen werden zuerst darauf geprüft, ob der Absender oder
die Absenderin überhaupt einspracheberechtigt ist. Einspracheberechtigt sind nur betroffene Grundeigentümer oder Personen, die in ihren schutzwürdigen Interessen berührt sind sowie Gemeinden und andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Danach wird mit den Einsprechenden das Gespräch gesucht und mögliche Lösungen besprochen. Ziel dieser Gespräche und Verhandlungen ist es, dass möglichst viele Einsprachen vor der Projektfestsetzung durch den Regierungsrat zurückgezogen werden.» Der Regierungsrat wird die Rekurse im Laufe des nächsten Jahres behandeln. Im günstigsten Fall erfolgen 2016 die Ausführungsprojektierung, Ausschreibungen und Arbeitsvergaben. Dann könnte der Autobahnzubringer in den Jahren 2017 bis 2019 realisiert werden. Der günstigste Fall tritt dann ein, wenn kein Einsprecher den Strassenbau vor Gericht anficht. ................................................... > Seite 11: Neue Linienführung für A4-Zubringer in UnterlunnernObfelden gefordert
In Hausen Lager für Kulturgüter gefunden Am 1. Januar 2015 tritt das neue Kulturgütergesetz in Kraft. Gefährdete Kulturgüter aus dem Ausland können ab dann in der Schweiz zwischengelagert werden – höchst wahrscheinlich im Stollen Gom bei Hausen.
Die Linie 212, hier bei der Station Rigiblick in Ottenbach, soll aufgehoben werden. (Bild Salomon Schneider)
Obfelden und Ottenbach im Abseits Die Buslinie 212 soll auf Dezember 2015 gestrichen werden Mit der Streichung der 212erPostautolinie wird die Verbindung zwischen den Gemeinden Ottenbach und Obfelden gekappt sowie die gleitenden Anlschlüsse nach Zug. Fahrplanrevisionen können jeweils nicht für alle Beteiligten positiv sein.
An der Regionalen Verkehrskonferenz Knonauer Amt wurden die geplanten Änderungen für den Fahrplanwechsel im Dezember 2015 vorgestellt. Während Streckennetz und Frequenz auf vielen Strecken ausgebaut werden, müssen sich einige Gemeinden mit dem Wegfall von Verbindungen abfinden. So soll die Linie 230 nicht mehr über Knonau geführt wer-
den, sondern nur noch zwischen Maschwanden und Mettmenstetten. Auch die Linie 212 soll wegfallen oder nur noch während der Hauptverkehrszeiten betrieben werden. Im März 2015 findet die Planauflage statt, dann können noch Rekurse eingebracht werden. (sas) ................................................... > Bericht in der nächsten Ausgabe
Für die Unterbringung von beweglichen Kulturgütern wird ein Aufbewahrungsort benötigt, der höchsten Ansprüchen bezüglich Sicherheit, Raumklima und Zugänglichkeit bietet. Zudem müssen der Unterhalt und die Konservierung der Gegenstände gewährleistet werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat verschiedene Standorte evaluiert und sich für das ehemalige Munitionsdepot Gom bei Hausen entschieden. Gerade die Nähe zum Sammlungszentrum des Nationalmuseums in Affoltern sei ausschlaggebend gewesen. Das Sammlungszentrum ist sowohl technisch als auch bezüglich Personal die erste Adresse in der Schweiz wenn es um Konservierung von Kulturgütern geht. Die Schweiz geht damit neue Wege. In keinem anderen Land können Kulturschätze zwischengelagert werden. (sas) ................................................... > Bericht auf Seite 3
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