Stallikon
Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Öffentliche Auflage eines Projekts gemäss §§16 und 17 Strassengesetz Bauliche Massnahme Tempo-30-Zone Zone 2 Sonnenberg, Zusatzmassnahmen Rinderweidstrasse Ort und Gestaltung der baulichen Zusatzmassnahmen richten sich nach dem vom Gemeinderat am 22. März 2016 genehmigten Massnahmenplan. Die Projektunterlagen liegen ab Publikation während 30 Tagen in der Tiefbauabteilung der Gemeindeverwaltung Affoltern am Albis während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Gemeinderat Affoltern am Albis, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis.
1. Publikation der Wahlvorschläge Ersatz- bzw. Ergänzungswahl von 6 Mitgliedern und des Präsidiums der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 19. Februar 2016 ist für die Ersatz- bzw. Ergänzungswahl von sechs Mitgliedern und des Präsidiums der reformierten Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: Mitglieder Kirchenpflege:
Wettswil am Albis
Name
Vorname
Geburtsjahr
Wohnort
Beruf
Bisher/neu
Bartels Bieri Hamad Emch Erb-Schärer Häne Stoop
Johannes Ruth Roberta Corinne Tanja Monica
1968 1969 1978 1971 1977 1963
8914 Aeugst am Albis 8914 Aeugst am Albis 8914 Aeugst am Albis 8914 Aeugst am Albis 8914 Aeugst am Albis 8914 Aeugst am Albis
MBA, selbstständig Selbstständig Flight Attendant Ökonomin Primarlehrerin Mittelschullehrerin
neu neu neu neu neu neu
Name
Vorname
Geburtsjahr
Wohnort
Beruf
Bisher/neu
Bartels
Johannes
1968
8914 Aeugst am Albis
MBA, selbstständig
neu
Präsidium
geb. 13. Januar 1917, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH. Die Bestattung findet im engsten Familienkreis statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Wahlvorsteherschaft
Einbürgerung Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 22. März 2016 in das Bürgerrecht der Gemeinde Mettmenstetten aufgenommen:
Teilrevision Bau- und Zonenordnung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Obfelden werden zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung eingeladen auf
Inkrafttreten nach Rechtskraft der Festsetzung
Dienstag, 5. April 2016, 20.00 Uhr, im Singsaal der Schulanlage Chilenfeld.
Affoltern am Albis, 1. April 2016 Gemeindeverwaltung Affoltern a. A.
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Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003.
Als Ergänzung zu den Anträgen liegen die Akten 14 Tage vor der Versammlung während den Bürozeiten bei der Primarschulverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch wird der Antrag in Papierform den Stimmberechtigten zugestellt. Der Antrag kann auch auf der Homepage der Primarschule Obfelden (www.primarobfelden.ch) eingesehen werden. 8912 Obfelden, 29. Januar 2016 Primarschulpflege Obfelden Primarschulgemeinde Werni Kurt Präsident
Franziska Pedrini Schulverwaltungsleitung
Am 24. März 2016 ist in Affoltern am Albis gestorben:
Schuldner: Herr Marcel Hürlimann, geb 3. November 1969, von Walchwil ZG, Obere Fischbachstrasse 2, 8932 Mettmenstetten. Datum der Konkurseröffnung: 15. Dezember 2015 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG
geb. 5. Juni 1926, von Oberlunkhofen AG, wohnhaft gewesen in Obfelden, Breitenerlistrasse 14; Witwer der Hagenbuch-Vettorata Rosanna. Urnenbeisetzung am Mittwoch, 6. April 2016, 14.00 Uhr, in Obfelden, anschliessend Abdankung in der katholischen Kirche. Die Friedhofvorsteherin
Obfelden
– Caruso-Vorošilova Alexandra, geb. 1984, moldawische Staatsangehörige, wohnhaft in Mettmenstetten
Am 30. März 2016 ist in Affoltern am Albis gestorben:
Affoltern am Albis, 1. April 2016
Mettmenstetten, 1. April 2016
Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 574 8910 Affoltern am Albis
Engelsmann-Hürlimann, Margareta
Öffentliches Inventar Rechnungsruf Erblasserin Ruth Ritter-Bleuel, geb. 14. November 1928, von Bözingen BE, gest. 7. November 2015, wohnhaft gewesen Ettenbergstrasse 60, 8907 Wettswil am Albis. Datum der gerichtlichen Anordnung: 1. Februar 2016. Anmeldefrist für Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis am 1. Mai 2016; vergleiche im Übrigen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. April 2016. Schlieren, 1. April 2016
A. Primarschulgemeinde 1. Genehmigung eines Baukredits über Fr. 430 000.– für den Umbau des Schulhauses D für die Nutzung der Primarschule, den Umbau des ehemaligen Lehrerzimmers E in einen Werkraum und Anpassungsarbeiten im Schulhaus A.
Obfelden
Vergleiche im Übrigen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. April 2016.
Notariat Schlieren
Anträge:
Bestattungsamt Affoltern am Albis
Eingabefrist bis 2. Mai 2016
Gemeinderat Mettmenstetten
Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung
Eugen Gehring
Hagenbuch-Vettorata, Burkard
Konkurseröffnung
Primarschulgemeinde
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Affoltern am Albis an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2015 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 2. Februar 2016 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 23. März 2016 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
Affoltern am Albis
Gemäss § 24 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) geben Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse (Strasse, Hausnummer, Wohnort) an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Der Kandidat oder die Kandidatin muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden sowie angeben, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat.
Gemeinderat Affoltern am Albis
Bekanntmachung des Inkrafttretens:
Todesfälle Am 27. März 2016 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Affoltern am Albis, 1. April 2016
Affoltern am Albis.
Bauherrschaft: Robert Rüssli, Lenggenweg 5a, 8907 Wettswil am Albis Bauvorhaben: Umbau (Reduktion Wohnungszahl, Ausbau Dachgeschoss und Anbau Aussenlift) Mehrfamilienhaus Vers.-Nr. 688, auf Kat.-Nr. 3622 am Lenggenweg 5 (Wohnzone W2b)
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird eine neue Frist von 7 Tagen bis Freitag, 8. April 2016, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft Aeugst am Albis eingereicht werden können. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben erwähnter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Nutzungsplanung
Wettswil am Albis Bauherrschaft: Esther und Walter Haller, Im Schürli 14, 8907 Wettswil am Albis Bauvorhaben: Wärmepumpe beim Wohnhaus Vers.-Nr. 902 auf Kat.-Nr. 2429, Im Schürli 14 (Wohnzone W1)
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Ortsplanung
Bauherrschaft: Irene Tschudin, Rainstrasse 32a, 8143 Stallikon Bauvorhaben: Pflanztrog mit einseitiger 1,5 m hoher Stahlwand, Rainstrasse 32a, Kat. Nr. 54, W2/30
Einstellung des Konkurses Das Handelsgericht Zürich hat mit Urteil vom 5. Januar 2016 die ANTertainment GmbH, Langfurenstr. 21, 8143 Stallikon, aufgelöst bzw. deren Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet (Art. 731b OR). Das Verfahren ist aber mit Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern vom 17. März 2016 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 11. April 2016 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 5000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Schlieren, 1. April 2016 Konkursamt Schlieren
geb. 26. Juni 1928, von Zürich ZH und Wald ZH, wohnhaft gewesen in Obfelden, Schwerzimattstrasse 29; Ehefrau des Engelsmann-Hürlimann Rudolf. Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreise statt. Die Friedhofvorsteherin
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Auflage des Kollokationsplanes samt Lastenverzeichnis und des Inventars Im Konkurs über Adelheid Martha Lax-Schluifelder, geb. 27. März 1958, von Zürich ZH und Bülach ZH, Zwillikerstrasse 14, 8913 Ottenbach (Inhaberin der Einzelunternehmung «Herzkristall – Heidy Lax», mit Sitz in Ottenbach), liegen der Kollokationsplan samt Lastenverzeichnis und das Inventar ab 1. April 2016 den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern, Bahnhofplatz 9, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Freitag, 1. April 2016, verwiesen.
Kappel am Albis
Affoltern am Albis, 29. März 2016
Bauherrschaft: Christina Dieker, c/o SACL Services AG, Fredy Hutter, Freigutstrasse 15, 8002 Zürich, vertreten durch: SACL Services AG, Fredy Hutter, Freigutstrasse 15, 8002 Zürich Projektverfasserin: schwyter benz architekten AG, Augustinergasse 25, 8001 Zürich Bauprojekt: Erneuerung und Anpassung (Ersatzneubau, Umbau) Kappelerhöhe, Kat.-Nr. 642, Kappelerhöhe, Kappel am Albis, (Zone Landwirtschaft)
Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 574 8910 Affoltern am Albis