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Forum

Freitag, 19. Februar 2016

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Der teuerste Pannenstreifen der Welt

Olivier Hofmann (FDP, Hausen)

Der CO2-Ausstoss unserer Gebäude kann massiv reduziert werden Das Energiegesetz des Kantons Zürich enthält das Ziel, dass der CO2-Ausstoss pro Kopf und Jahr bis in das Jahr 2050 von heute 5.0 Tonnen auf 2,2 Tonnen reduziert werden soll. Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müssen wir den Verbrauch von Öl und Gas im Gebäudebereich massiv reduzieren, da gut 40% der gesamten Energie dort verheizt werden. Handlungsbedarf besteht dabei vor allem bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden und bis jetzt noch nicht energetisch saniert wurden. Solche Häuser verbrauchen durchschnittlich 20 Liter Öl pro Quadratmeter Wohnfläche. Dies ist rund acht Mal mehr, als ein modernes Haus oder ein saniertes Haus benötigt. Bei diesen Gebäuden kann der CO2-Ausstoss massiv reduziert werden. Die zentrale Frage lautet daher, wie erreicht werden kann, dass ältere Liegenschaften energetisch saniert und mit möglichst wenig CO2-Ausstoss beheizt werden. Diese Frage wird in der Schweiz unterschiedlich beantwortet, da jeder einzelne Kanton selber regeln darf, welche energetischen Vorschriften er im Gebäudebereich erlassen will und welche nicht. Aus diesem

Grund befasst sich auch der Zürcher Kantonsrat mit der Frage, wie erreicht werden kann, dass durch die Gebäude möglich wenig CO2 ausgestossen wird. Dabei prallen völlig unterschiedliche Ansichten aufeinander: Da gibt es die Meinung, dass einfach alle Öl-, Gasund zentrale Elektroheizungen verboten werden sollen, dass eine schweizweite CO2-Lenkungsabgabe nötig sei oder auch die Ansicht, dass jede entsprechende Vorschrift ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit des Immobilienbesitzers ist und daher zu unterlassen sei. Als Freisinniger wäre es mir am liebsten, wenn auf die Vernunft des Immobilienbesitzers gesetzt werden könnte. Doch was heisst dies konkret? Für mich ist selbstverständlich, dass wir möglicht wenig CO2 ausstossen sollen. Ich wünsche mir daher, dass alle Besitzer von Häusern, welche noch mehr als 15 Liter Öl pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen, ihre Häuser baldmöglichst energetisch sanieren. Freiwillig und ohne Zwang. Unabhängig von meinem Wunsch, fand im Kantonsrat vor gut zwei Wo-

chen eine Diskussion genau zu diesem Thema statt. Auf dem Programm stand die Behandlung einer Einzelinitiative von Niklaus Haller mit dem Titel «Redem-Initiative für klimafreundliche Gebäude». Die Initiative wurde von mehr als 40 Wissenschaftlern unterstützt, darunter Weltklimarat-Mitglied Andreas Fischlin, ETH-Rektorin Sarah Springman, Klimaforscher Thomas Stocker und Architekturprofessor Vittorio Lampugnani und hatte eine brisanten Inhalt: Bis Mitte dieses Jahrhunderts sollen Gas- und Ölheizungen schrittweise verboten werden. Bis zehn Jahre nach Annahme der Initiative dürften Heizanlagen in neuen Gebäuden kein CO2 aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen; nochmals acht Jahre später träte dieselbe Regel auch bei der Erneuerung von Anlagen in bestehenden Gebäuden in Kraft, wobei Ausnahmen bei denkmalgeschützten Bauten möglich sind. Im Kantonsrat wurde die Initiative an den Regierungsrat überwiesen. Dieser muss nun einen konkreten Vorschlag ausarbeiten, über den der Kantonsrat in zwei, drei Jahren nochmals diskutieren kann. Schön wäre es,

wenn ich dann sagen könnte, dass ein Verbot von Öl- und Gasheizungen nicht mehr nötig sei, weil sich die Anzahl der Häuser, welche freiwillig und ohne staatlichen Zwang energetisch saniert wurden, massiv erhöht hat. Zum Schluss ein Hinweis an alle Besitzer von älteren Liegenschaften: Das Knonauer Amt hat seit 2012 eine regionale Energieberatungsstelle. Diese steht für eine Erstberatung zur Abschätzung des energetischen Ist-Zustandes Ihrer Liegenschaft und zur Ermittlung von möglichen energiesparenden Massnahmen zur Verfügung. Die Beratung erfolgt jeweils Dienstag von 14 bis 19 Uhr und dauert etwa eine Stunde. Wer diese Erstberatung nutzen will, kann bei der Koordinationsstelle der Standortförderung des Bezirks Affoltern einen Termin vereinbaren (Telefon 043 333 55 66, E-Mail: info@knonauer-amt.ch). Die Erstberatung kostet 150 Franken. Zehn Gemeinden im Bezirk Affoltern beteiligen sich an diesen Kosten und übernehmen 100 Franken, so dass die Beratenen effektiv noch 50 Franken zu bezahlen haben. Nutzen Sie dieses Angebot!

Nein zur Durchsetzungsinitiative – Ja zur Schweiz Wer sich abends die Tagesschau anschaut, sieht die bedenklichen Ereignisse aus aller Welt. Zurück bleibt eine Mischung aus Erschrecken und Abscheu darüber, in welcher Armut und mit welchen Kriegsfolgen die Bevölkerung in anderen Ländern leben muss. Gleichzeitig realisieren wir, wie paradiesisch wir in der Schweiz leben: in Frieden, mit vollen Regalen in den Einkaufszentren, ohne Folter, ohne Diktatoren und mit einer weltweit einzigartig tiefen Arbeitslosenrate. Sogar von der bisherigen Flüchtlingswel-

le aus Nordafrika sind wir bisher weitgehend verschont geblieben. Egal, welcher politischen Partei wir zugewandt sind, fast alle sind wir in einer christlichen Ethik aufgewachsen, die im Grundsatz die Schwächeren schützt und zur Nächstenliebe anregt. Das klingt zwar altmodisch im Internetzeitalter, hat uns aber in die relativ paradiesischen Verhältnisse begleitet und insbesondere langfristig zu einem friedlichen Zusammenleben geführt. Lassen wir uns also nicht durch teure Politkampagnen verängstigen

und Sand in die Augen streuen. Unsere Gesetze sind gut genug. Jene, die das Parlament kürzlich erlassen hat, sind strenger als je zuvor. Jetzt aber noch die Wegweisung von Ausländern schon wegen kleinster Vergehen in die Verfassung zu schreiben, ist unmenschlich. Wer von uns hat nicht schon mal einen Joint geraucht, und wer ist noch nie zu schnell gefahren? Sogar «Secondos» die keinen Schweizer Pass haben, also Menschen mit ausländischer Abstammung, die in der Schweiz aufgewachsen sind, we-

«Grüne» Küchen statt mehr Sicherheit Zuschriften im «Anzeiger» vom 9. und 16. Februar. glp-Kantonsrat Wiesner scheint offenbar erst kürzlich die politische Laufbahn angetreten zu haben, sonst hätte er wissen müssen, dass das Neat-Projekt eben nur wegen der Verlagerung des Güterschwerverkehrs auf die Schiene zustande kam. Vorgängige, zähe Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten Deutschland und Italien waren die Basis dafür dieses Jahrhundertprojekt überhaupt in Angriff zu nehmen. Aber auch in Deutschland und Italien wechseln halt manchmal die Regierungen und diese setzen jeweils die Prioritäten wiederum nach ihrem eigenen Gutdünken. Es wäre Sache der grün-roten Regierung in Baden-Württemberg, dem längst überfälligen Vorhaben mehr Dampf aufzusetzen. Aber es wurden dieser ja laufend aus den eigenen Reihen Knebel in die Räder geworfen!

Unfair und billig Es ist äusserst unfair und billig, Bundesrätin Leuthard mit diesem ver-

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steckten Vorwurf der Untätigkeit diskreditieren zu wollen. Aber der rot-grünen Clique ist eben jedes Mittel recht, um auch bestens durchdachte und auch nachhaltige Projekte zu Fall bringen zu können. Dazu muss sogar Wiesners Autoverlad Göschenen-Andermatt (!) den Kopf herhalten. Ich bin äusserst gespannt, wie das das Schöllenenbähnli bewerkstelligen soll! Aber Wiesner zieht da mit Unterstützung seines Kollegen Bommel sicher eine fantastische Lösung aus einer der vielen Chuchichäschtli-Schubladen.

Keine staatsmännische Haltung von alt Bundesrat Leuenberger Auch die Anspielung mit der zweiten Küche ist fies. Wiesner unterstellt der Bundesrätin im vornherein Absichten, die gemäss Abstimmungsunterlagen klar widerlegt sind. Wenn er sich die schnoddrige Bemerkung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger, dass wohl keiner glaube, die beiden Tunnels würden nur je einspurig benutzt, zu eigen macht, dann macht er sich auch dessen bedenkli-

che, unstaatsmännische Haltung zu eigen. Die Änderung im Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet ist bindend. Das Gesetz regelt nämlich den Vollzug von Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung. Die Änderung, Artikel 3a, könnte nur durch eine allfällige, spätere Initiative – mit Volks- und Ständemehr – rückgängig gemacht werden. Die Zwei-Tunnel-Lösung bringt endlich optimale Verkehrssicherheit. Frontalkollisionen, wie eben erst wieder im frisch renovierten Arlbergtunnel, sind ausgeschlossen. Sicherheit auf der Strasse darf etwas kosten. Aus eben diesem Grund werden ja für ein paar Velofahrer per Gesetz im Kanton Zürich jedes Jahr 10 Millionen Franken in Neubauprojekte «verpulvert»! Ich hoffe deshalb sehr, dass diese schier unzähligen Scheinargumente der Vorlagen-Gegner beim Stimmvolk nicht verfangen. Gehen Sie stimmen und legen Sie ein überzeugtes Ja in die Urne. Ich danke Ihnen! Hans Jud, Mettmenstetten

gen leichter Vergehen gleich ausweisen zu wollen, ist unglaublich. Besinnen wir uns besser auf eine Ethik der Menschenwürde, die uns Erfolg gebracht hat, auch im Handel und mit Steuereinkünften von Ausländern. Stimmen wir deshalb Nein zur Durchsetzungsinitiative. Sagen wir Nein zur Masslosigkeit und Angstmacherei und erfreuen uns an all dem, was wir haben. Dazu gehört auch die Hochhaltung der Menschenwürde, der Toleranz und der Freiheit! Peter Leemann, Obfelden

Der «teuerste Pannenstreifen der Welt», so bezeichnet Ständerat Thomas Minder die zweite Gotthardröhre. Er trifft damit den Nagel auf den Kopf. Unsere Steuergelder sollen weise eingesetzt und nicht mit unsinnigen Projekten verschleudert werden. Gerade am Gotthard geht es auch darum, bereits getätigte Investitionen zu schützen. Beim Bau der Neat war ein Ziel, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern und so die Umweltbelastung in den Alpentälern zu reduzieren. Hierfür wurde viel Geld ausgegeben, 24 Milliarden Schweizer Franken! Damit sich diese Investition langfristig rechnet, muss jetzt dafür gesorgt werden, dass diese gut genutzt wird. Dies geht jedoch nur, wenn auf der Strasse nicht weitere Kapazitäten mit einer zweiten Gotthardröhre geschaffen werden. Und, Hand aufs Herz, niemand kann ernsthaft daran glauben, dass der «teuerste Pannenstreifen der Welt» nicht langfristig für den regulären Verkehr genutzt wird. Martin Stalder, Energieingenieur, Vorstand Grünliberale Knonauer Amt

Bedingte Strafe für einen Renten-Betrüger: Ein 64-jähriger Tamile hatte während sechs Jahren den Tod seiner Frau verschwiegen und deren Rente kassiert. Gestern wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Da stellt sich doch die Frage, wie man eine tote Frau verschweigen kann. Dann stellt sich auch eine weitere Frage: Was für ein eigenartiges Gericht hat so eine lächerliche Strafe ausgesprochen? Ein solches Gericht sollte an den öffentlichen Pranger gestellt werden, ansonst noch mehr solche unverständliche Strafen à la Bananenrepublik gesprochen werden – und das in der Schweiz. Unglaublich und ein schlechtes Zeichen für unser Land. Ein solcher Betrüger sollte gründlich an die Kandare genommen werden und für einige Jahre in einem knallharten Gefängnis landen – und nach Verbüssung der Strafe subito in seine Heimat abgeschoben werden. Rolf Baumann, Hausen

Schnitzelbank-Politik Pünktlich zum Basler Fasnachtsstart wurden auch wir Zürcher Landeier per Privat-Post (Briefkasten) mit einer Schnitzelbank beglückt! Auf billigstem 70-Gramm-Papier, wohl aus Kostengründen im nahen Ausland gedruckt, versucht mir auf demselben eine landesweit bekannte Clique zum hundertsten Mal weiszumachen, dass, ui ui, in Schweizer Gefängnissen 78 % Ausländer sitzen – was sogar stimmt. Doch dann, nach drei Bier und einem gehörigen Schnaps, folgt schon die Schnitzelbank-logische Schlussfolgerung: Nur die Initiative garantiert deren Ausschaffung. Blöd gelaufen! 60 % dieser 78 % haben ja eh kein Bleiberecht und schon gar keinen Asylantrag gestellt. Es sind Kriminaltouristen und nur ganz selten zielgerichtet angestellte Killer ... Sie werden nach dem Strafvollzug einfach an die Grenze gestellt. Somit ist auch klar, dass von den Personen mit Bleiberecht (Schweizer, niedergelassene Ausländer, Flüchtlinge und Asylanten) alle etwa gleich oft einsitzen. Schweizer Secondo-Pneuschlitzer, AHV-Betrüger, oder Erbschleicher hätten nach der Schnitzelbank-Logik (neu) aber einen entscheidenden Vorteil. Sie würden trotz SVPMitgliedschaft nicht ausgeschafft.

Wer also in Zukunft die AHV der Putzfrau weiterhin nicht bezahlen will, einem unliebsamen Kollegen brachial die Meinung sagen oder auch ganz bescheiden bloss Steuern hinterziehen möchte oder Telefon-Kabel mit billigen Rumänen verlegt, der muss sich sofort einbürgern lassen. Es gibt auch eine «gleichgesinnte» Partei (Clique?), die euch dann schützt und gerne aufnimmt ... Ich hoffe, der Schweizer Bürger ist mündig genug und verwechselt unsere Landesverfassung nicht mit einer Schnitzelbank. Zudem macht Fasnacht in einer echten Clique auch mehr Spass! Jürg Wyttenbach, Affoltern

in kürze

Durch eine Kürzung bei der Zuschrift von Karl-Henning Junghanns aus Stallikon (Es müssen nicht immer Blumen sein, «Anzeiger» vom 12. Februar) ist der Eindruck entstanden, dass der Text von ihm stammt. Verfasserin ist seine Partnerin A.B.


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