Friedhof Affoltern am Albis Grabräumung Die Ruhefrist für die • Urnengräber
Nrn. 363 – 375 (Bestattungsjahr 1994) • Erdgräber Nrn. 163 – 180 (Bestattungsjahr 1994) • Gemeinschaftsgrab Nrn. 10 – 12 (Bestattungsjahr 1994) ist abgelaufen. Diese Grabfelder werden im Frühling 2015 aufgehoben. Angehörige der verstorbenen Personen erhalten die Möglichkeit, Grabsteine und Bepflanzungen bis spätestens 30. April 2015 wegzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Affoltern am Albis über die verbliebenen Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügen und die Abräumung auf Kosten der Gemeinde veranlassen. Bestattungsamt Affoltern am Albis
reformierte kirche bonstetten Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 8. Februar 2015 Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bonstetten haben am Sonntag, 8. Februar 2015, 11.00 Uhr, folgende Beschlüsse gefasst: 1. Traktandum Der Antrag der reformierten Kirchenpflege betreffend Schaffung einer 50-%-Diakoniestelle wird genehmigt. 2. Traktandum – Konsultativabstimmung betreffend Nachtruhe für die Kirchenglocken 1) Mit grosser Mehrheit lehnen die Stimmberechtigten den Antrag betreffend Verschiebung des Morgengeläutes von 06.00 Uhr auf 07.00 Uhr ab. 2) Mit grosser Mehrheit lehnen die Stimmberechtigten den Antrag betreffend Abstellung des Stundengeläutes zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ab. 3) Mit grosser Mehrheit lehnen die Stimmberechtigten den Antrag betreffend schalldämpfenden Massnahmen ab. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen diese Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- und Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Ein Rekurs gegen die Richtigkeit des Protokolls muss innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, eingereicht werden (gemäss § 54 des Gemeindegesetzes). Das Protokoll liegt für die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung, am Rainli 2, 8906 Bonstetten auf. Bonstetten, 17. Februar 2015 Reformierte Kirchenpflege Bonstetten
Und meine Seele spannte ihre Flügel aus.
Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018
TO D E S A N Z E I G E
Für die aus der Primarschulpflege zurücktretende Meister Caroline ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014 bis 2018 zu wählen. In Anwendung von Artikel 7 der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Ottenbach sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 30. März 2015 Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, einzureichen.
Hallau, im Februar 2015 Liebes Vreni, liebes Mami und Grossmami Nach kurzer, schwerer Krankheit bist Du verstorben. Traurig, aber dankbar, nehmen wir Abschied von Dir. Du lebst in unseren Herzen weiter.
Vreni Halder-Zollinger 25. Oktober 1928 – 10. Februar 2015
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Wir vermissen Dich: Otto Halder Hans-Jakob und Cecile Halder Barbara und Fabian Dorothée Halder Nora Anne-Gret Halder und Lalith Perera Verwandte und Freunde Die Urnenbeisetzung findet am Mittwoch, 25. Februar 2015, um 10.30 Uhr auf dem Friedhof Rehalp, Forchstrasse 384, Zürich, statt. Anschliessend treffen wir uns zur Abdankung in der Friedhofskapelle Enzenbühl.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Anstelle von Blumen gedenken Sie bitte der Vogelwarte Sempach, Postkonto 60-2316-1. Traueradresse: Dorothée Halder, Glärnischstrasse 22, 8820 Wädenswil
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen.
HERZLICHEN DANK
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 14. Juni 2015 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.
allen Verwandten, Freunden und Bekannten für die grosse Anteilnahme und die vielen Zeichen der Verbundenheit, die wir beim Abschied von meinem geliebten Ehemann, unserem Papi, Opi, Schwiegervater, Bruder und Freund
Eugen Stähli
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach erhältlich.
4. Mai 1941 – 17. Januar 2015
erfahren durften.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Danke für die tröstenden Worte, geschrieben oder gesprochen. Danke für die Umarmungen, wenn Worte fehlten. Danke für die vielen Blumen, die Spenden für späteren Grabschmuck und heiligen Messen. Danke Pfarrer Andreas Fritz für die persönliche und feierliche Trauerfeier. Danke allen, die etwas zu dieser Feier beigetragen haben. Danke der Organistin und Jakob Geissbühler für die musikalische Begleitung. Danke dem Turnverein, den Veteranen und den Eidg. Veteranen für den letzten Fahnengruss. Danke für die grosszügigen Zuwendungen an das Projekt Palliative Care, Spital Affoltern. Danke allen, die Geni im Leben mit Liebe und Freundlichkeit begegnet sind.
Ottenbach, 17. Februar 2015 Gemeinderat Ottenbach
Im Februar 2015
HERZLICHEN DANK
Die Trauerfamilie
allen, die meinem geliebten Mann, unserem fürsorglichen Vater, Opi, Uropi und Bruder
Hans Jakob Spinner
RINGRAZIAMO
die letzte Ehre erwiesen haben. Wir sind immer noch tief berührt von den unzähligen Zeichen von Mitgefühl, sei es durch Karten, tröstende Worte, stille Umarmungen oder Blumen und Geldspenden. Die grosse Anteilnahme zeigt uns, dass Hans Jakob sehr geschätzt und geliebt wurde. Auch wenn er von uns gegangen ist, wird er in unseren Herzen weiterleben. Speziell danken möchten wir dem Ärzteteam und Pflegepersonal auf der Intensivstation im Spital Triemli, die Hans Jakob mit grossem Engagement die bestmögliche medizinische Hilfe zukommen liessen. Vielen Dank ebenfalls dem Spital Affoltern. Ein ganz besonderer Dank gebührt auch Frau Pfarrerin Stephan. Sie hat uns in dieser schweren Zeit des Abschieds mit ihrem offenen, einfühlsamen Gespräch unterstützt. Herzlichen Dank für die liebevolle und eindrückliche Gestaltung der Trauerfeier. Aeugst am Albis, im Februar 2015
Die Trauerfamilie
parenti e amici per la partecipazione alla perdita di mio figlio
Toni Dondiego La messa si terrà il 22 Febbraio ad Affoltern am Albis alle ore 11.00.
Fam. Dondiego