013_2013

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Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Friedhof Affoltern am Albis

Grabräumung Die Ruhefrist für die • Urnengräber Nrn. 334 bis 348 (Bestattungsjahr 1992) • Erdgräber Nrn. 127 bis 144 (Bestattungsjahre 1991 bis 1992) • Gemeinschaftsgrab Nrn. 1 bis 8 Bestattungsjahre 1987 bis 1992) • Kindergrab Nr. 88 (Bestattungsjahr 1992) ist abgelaufen. Diese Grabfelder werden im Frühling 2013 aufgehoben.

Mitteilung der Gemeinde Aeugst am Albis Infolge Fasnachtsmontag bleibt die Gemeindeverwaltung sowie der Werkhof am Montag, 18. Februar 2013, geschlossen. Bei Todesfällen ist das Bestattungsamt unter der Nummer 076 292 86 01 erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Angehörige der verstorbenen Personen erhalten die Möglichkeit, Grabsteine und Bepflanzungen bis spätestens 30. April 2013 wegzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Affoltern am Albis über die verbliebenen Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügen und die Abräumung auf Kosten der Gemeinde veranlassen.

Über die Renosan Bau GmbH in Liquidation, mit Sitz in Kappel am Albis, Im Feld 28, 8926 Kappel am Albis, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 8. November 2012 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichtes vom 5. Februar 2013 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 25. Februar 2013 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran eine Barvorschuss von Fr. 5000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Affoltern am Albis, 7. Februar 2013 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Im Konkurs über den Nachlass des Hans Ulrich Strässle, geb. 3. Februar 1926, von Zürich, gest. 18. Mai 2012, wohnhaft gewesen Betpurstrasse 5, 8910 Affoltern am Albis, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 15. Februar 2013 verwiesen. Affoltern am Albis, 6. Februar 2013 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 25. Februar 2013 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen Barvorschuss von Fr. 4500.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Affoltern am Albis, 7. Februar 2013 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Einstellung der konkursamtlichen Nachlassliquidation Über die Erbschaft von Concettina Lo Rico, geb. 17. April 1932, von Italien, gest. 1. September 2011, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis, ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 7. Juni 2012 die konkursamtliche Liquidation angeordnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichtes vom 5. Februar 2013 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 25. Februar 2013 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran eine Barvorschuss von Fr. 2500. – leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Affoltern am Albis, 7. Februar 2013 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Hausen am Albis, Kappel am Albis und Rifferswil werden eingeladen zur: Kreisgemeindeversammlung vom Dienstag, 19. März 2013, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal in Hausen am Albis zur Behandlung des folgenden Geschäftes: 1. Sanierung und Optimierung der bestehenden Aussenanlagen Weid I + II Der Antrag der Sekundarschulgemeinde liegt den Stimmberechtigten mit den dazugehörenden Akten im Gemeindehaus von Hausen a. A., Kappel am Albis und Rifferswil zur Einsicht auf.

Die Sekundarschulpflege Hausen

Politische Gemeinde Affoltern am Albis Primarschulgemeinde Affoltern am Albis Oberstufenschulgemeinde Affoltern am Albis/ Aeugst am Albis

Gemeindeversammlung Weil weder von der Politischen Gemeinde noch von den beiden Schulgemeinden behandlungsreife Geschäfte vorliegen, hat der Gemeinderat die Gemeindeversammlung vom 18. März 2013 abgesetzt. Die nächste Gemeindeversammlung wird somit am Montag, 17. Juni 2013, stattfinden. Affoltern am Albis, 15. Februar 2013 Die Gemeindevorsteherschaften

Einstellung des Konkurses Über die Laccunare GmbH, Zürichstrasse 148, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Urteil des Einzelgerichts am Bezirksgericht Affoltern vom 24. Mai 2012 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichts vom 24. Januar 2013 mangels Aktiven eingestellt worden.

Sekundarschulgemeinde Hausen am Albis - Kappel am Albis - Rifferswil

Die Weisung wird allen Haushaltungen der drei Gemeinden zugestellt.

Bestattungsamt Affoltern am Albis

Gemeindeverwaltung Aeugst am Albis

Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars

Obfelden

Einstellung des Konkurses

Die Gemeindeverwaltung Kappel am Albis bleibt am Fasnachtsmontag, 18. Februar 2013, den ganzen Tag geschlossen. Gerne sind wir am Dienstag, 19. Februar 2013, ab 07.30 Uhr, wieder für Sie da.

Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hausen am Albis werden auf Dienstag, 19. März 2013, 20.00 Uhr, in den Gemeindesaal im Schulhaus Weid, (im Anschluss an die um 19.30 Uhr beginnende Versammlung der Sekundarschulgemeinde) eingeladen zur Behandlung folgender Geschäfte: 1. Verabschiedung der Teilrevision der Gemeindeordnung zuhanden der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2013. 2. Zustimmung zum Neubau von Anlagen für Individualsportarten im Jonentäli und Bewilligung eines Bruttokredites von Fr. 432 000.– (inkl. MwSt.) zu Lasten des ErikaWipf-Fonds für die Ausführung des Projektes. Die Kreditsumme erhöht sich allenfalls um die teuerungsbedingten Mehrkosten zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauausführung. Die Anträge liegen den Stimmberechtigten mit den dazugehörenden Akten im Gemeindehaus Hausen am Albis, Zugerstrasse 10, Einwohnerkontrolle (1. Obergeschoss, links), ab Freitag, 15. Februar 2013, zur Einsicht auf. Die Weisung wird allen Haushaltungen zugestellt. Gemeinderat Hausen am Albis

Projekt 672 Jonentalstrasse, km 3.450 bis km 3.615

Das Projektdossier und der Landerwerbsplan liegen – nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche – während 30 Tagen von heute an gerechnet – im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Das Projekt ist an Ort ausgesteckt. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, gegen das Projekt in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstrassse 1, 8911 Rifferswil, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben. Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprachen, wird gem. § 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung einverstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung der Unternehmung an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechts hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden. Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften vorgenommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens. Rifferswil, 15. Februar 2013 Gemeinderat

Ottenbach Bauherr: Aregger Hanspeter, Muristrasse 26, 8913 Ottenbach Projektverfasser: Architekturfabrik GmbH, HP Stutz, Fabrikstrasse 6, 8912 Obfelden Bauprojekt: Gartenhalle mit Sauna am Wohnhaus Assek.-Nr. 958, Muristrasse 26, Kat.-Nr. 1211, Zone WG2

Rifferswil Bauherrschaft: Erben Dr. B. Gilg, vertr. durch Th. Gilg, Schlossmattstrasse 5b, 8934 Knonau Bauprojekt: Allgemeine Sanierung Geb. Vers.-Nr. 160 und Einbau Einliegerwohnung plus Carport, Grundst. Kat.-Nr. 1169, Zeisenbergstr. 9, Landwirtschaftszone

Rifferswil

Gehwegneubau, Ausbau und Instandsetzung Fahrbahn Auflage des Ausführungsprojektes und des Landerwerbsplanes gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Strassengesetz (StrG) Abtretung von Privatrechten/ Leistung von Beiträgen

Gesuchsteller: Gull-Egeler Konrad und Regula, Schwerzimattstrasse 35, 8912 Obfelden Projektverfasser: Meier Zimmerei, Schliffistrasse 4, 8912 Obfelden Baurechtliches Vorhaben: Anbau Sitzplatzüberdachung am Wohnhaus Vers.-Nr. 1025 auf Kat.-Nr. 2795 an der Schwerzimattstrasse 35 (Wohnzone W2)

Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.

Affoltern am Albis Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1 Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: Spital Affoltern, Sonnenbergstrasse 27, 8910 Affoltern am Albis Projektverfasser: Stücheli Architekten, Binzstrasse 18, 8045 Zürich Bauvorhaben: Neubau Verpflegungsund Energiezetrum mit Spitalküche, Personalrestaurant und Energiezentrale, Kat.-Nr. 6354, Melchior-Hirzel-Weg, Zone für öffentliche Bauten

Bauherrschaft: Polit. Gde. Rifferswil vertr. durch Gemeinderat und Primarschulpflege Bauprojekt: Schulpavillon auf Pausenplatz Primarschulhaus, Grundstück Kat.-Nr. 1615, Zone für öffentliche Bauten

Wettswil am Albis Bauherrschaft: Baukonsortium In Tüelen, c/o Richard Häny, Rosenweg 5, 8702 Zollikon Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus Vers.-Nr. 402 und Neubau von 2 Dreifamilienhäusern auf Kat.-Nr. 1271, In Tüelen 1 (Wohnzone W1)

Bestattungen Hedingen In Affoltern am Albis ist am 9. Februar 2013 gestorben:

Koller, Ernst Walter geboren am 4. November 1919, von Zürich ZH, Ehemann der Koller geb. Schuler Paula Elisa, wohnhaft gewesen in Hedingen, Gehrrebenstr. 6. Abschied und Urnenbeisetzung in Hedingen am Freitag, 15. Februar 2013, 14.00 Uhr. Bestattungsamt Hedingen

Mettmenstetten Am Montag, 18. Februar 2013, 14.15 Uhr, findet in der reformierten Kirche die Abdankung (mit Abdankungsredner) für

Claudia Gattolliat-Zimmermann Mettmenstetten Bauherrschaft: Kurt Schaltegger, Albisstrasse 24, 8932 Mettmenstetten Vertreter: Architekturbüro AG Markus Hächler, Rossauerstrasse 10, 8932 Mettmenstetten Bauprojekt: Neubau Mehrfamilienhaus mit Unterniveaugarage auf Kat.Nr. 3569, Albisstrasse 28 (Kernzone KA)

Obfelden Gesuchsteller: Bommer Barbara und Kummer Adrian, Heliosstrasse 35, 8038 Zürich, vertreten durch: Bommer Hans-Rudolf, In der Breiti 2, 8047 Zürich Projektverfasser: Architekturbüro H.R. Bommer + F. Bommer, In der Breiti 2, 8047 Zürich Baurechtliches Vorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen und Unterniveaugarage auf Kat.-Nr. 4106 an der Mettmenstetterstrasse (Wohnzone W2)

Aentlerweg 22, statt (Beisetzung im engsten Familienkreis). Der Friedhofvorsteher


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