s 32-33 sachverst. urteil **GKU okmue_Layout 1 02.05.13 15:04 Seite 2
MANAGEMENT
Nur wenige Geschädigte machen sich die Mühe, Gutachter für falsche Gutachten zur Verantwortung zu ziehen. Wie mühsam das ist, konnte Kfz-Meister Ernst Moreau aufgrund eines falschen Gerichtsgutachtens des Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Kronreif im Laufe der vergangenen fünf Jahre erleben. Von Dr. Friedrich Knöbl
Der Unbelehrbare I
m Jahr 2000 hatte ein stolzer Skoda-Besitzer das Pech, in einen Hagel zu geraten. Und er hatte das Glück, bei der Allianz kaskoversichert zu sein. Moreau reparierte und lackierte das Auto. Alles war in Ordnung. Sieben Jahre später hatte dieser Skoda erneut Pech: Es stürzte ihm eine Schneelawine aufs Dach. Und sein Besitzer hatte das Pech, weiterhin bei der Allianz versichert zu sein. Helmut Schweighofer von der Top Report Schadensbesichtigung schaute sich für die Allianz kurz das Auto an und lehnte eine Kaskoreparatur ab. Die Risse im Lack des SkodaDaches seien keine Folge der Dachlawine, sondern „infolge nicht fachgerechter Hagelschadenreparatur aus dem Jahr 2000“ entstanden.
Sachverständiger falsch eingesetzt? Der Allianz-Geschädigte verlangte aufgrund dieser Schadenexpertise nunmehr von Moreau 413,– Euro Reparaturkosten. Und er hatte mit seiner Klage neuerlich Glück: Denn das Gericht bestellte Gerhard Kronreif zum Sachverständigen. Ein anerkannter Verkehrsunfallexperte, der jedoch mangels entsprechender Berufspraxis weder für Kfz-Reparaturen noch für Kfz-Lackierungen zuständig ist. Deshalb scheint er für diese Fachgebiete auch nicht in der vom Justizministerium erstellten Sachverständigenliste auf. Allerdings genießt er das uneingeschränkte Vertrauen der Salzburger Justiz, so auch das des Saalfeldener Bezirksrichters Dr. Günter Neuhauser. Der machte am 17. 10. 2007 kurzen Prozess. Er beauftragte Kronreif, sich noch während der Verhandlung das Skoda-Dach anzusehen. Der konstatiert eine großflächige Delle und machte eine kurze Schichtdickenmessung. Danach kam er zum Ergebnis, dass
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der Lack eines ordnungsgemäß reparierten Daches eine Schneedachlawine rissfrei überstanden hätte. Worauf der Richter aufgrund dieses Gutachtens den protestierenden Moreau per Vergleich zur Dachreparatur und zum Kostenersatz verpflichtete. Einschließlich jener 600,– Euro, die Kronreif für seine halbstündige Präsenz im Gerichtssaal in Rechnung gestellt hatte. Der in der Verhandlung überrumpelte Moreau ließ Kronreifs Expertise vom Lack-Guru Johann Hattinger überprüfen. Der nahm das Dach genauer unter die Lupe. Er legte 28 Messpunkte für die Schichtdickenmessung fest. Die im Beisein des Landesinnungsmeisters Peter Schaufler durchgeführten Messungen ergaben, dass zur genauen Schadensanalyse eine Zerstörprobe unbedingt erforderlich ist. Ein assistierender Anwendungstechniker der Firma Sikkens führte daraufhin an drei verschiedenen Stellen eine Schleifprobe bis zum Grundmaterial und zum Blech durch, um so die Dachverformungen besser ersichtlich zu machen.
Kfz-Meister Ernst Moreau
Schiedsgutachter Walter Janisch
Privatgutachter Johann Pfarrkirchner
Gutachten umfasste 14 Seiten Hattingers penible Untersuchung ergab, dass über die Originalwerkslackierung noch vor dem Hagelschaden zweimal darüber lackiert wurde. „Aus welchem Grund konnte nicht abgeklärt werden.“ Insgesamt kommt sein Gutachten auf 14 Seiten zum Ergebnis, dass an dem Skoda „keine unsachgemäße Hagelschaden-Instandsetzung“ durchgeführt wurde. Nun wollte Moreau von Kronreif den von seinem Gutachten verursachten Schaden ersetzt bekommen. Der wehrte sich: Ihm seien hunderte Dachlawinen bekannt, die bei deutlich massiveren Dachverformungen zu keinen Lackrissen geführt hätten. Zum Schiedsrichter wurde der Bundesinnungsmeister der Karos-
AUTO & Wirtschaft • MAI 2013
Bundesinnungsmeister Arthur Clark