WIKU SS_Bonus_Haus_26_03_25

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FürSanierungenundMaßnahmenzurEnergieeffizienzgibtesFördergeldervonStaatundLand.

BauenundSanierenistundbleibt kostspielig.ZwarhatdieitalienischeRegierungindenletzten JahrendieBeiträgederFörderungenleichtgekürzt,nochimmergibtesaberumfangreiche finanzielleAnreizezurenergetischenSanierungvonGebäuden sowiefürMaßnahmenzumehr Energieeffizienz.DieVerbraucherzentraleSüdtirol(VZS)informiertaufihrerWebseiteüber diewichtigstenstaatlichenund lokalenFördermöglichkeiten.

FürenergetischeSanierungsmaßnahmenanGebäuden,derenBaukonzessionvordem12. Januar2005erteiltwurdeund dieübereinebestehendeBeheizungverfügen,gewährtdas LandfinanzielleUnterstützung. DieHöhederFörderungrichtet sichnachdemGebäudetypund derenergetischenZertifizierung.KondominienmitmindestensfünfbeheiztenEinheiten DieöffentlicheHandgreiftBauherrenfinanziellunterdieArme.

Landesförderungenfür Energieeinsparungenund erneuerbareEnergien UmdenEinsatzerneuerbarer EnergienundenergetischeSanierungenzufördern,gewährt dasLandZuschüssevon40bis80 ProzentderanerkanntenKosten, diemitdemLandesbeschlussNr. 1143vom19.Dezember2023definiertwurden.DiegenaueFörderhöhehängtvonderArtder Maßnahme,demGebäudetyp undderenergetischenEinstu-

fungnachKlimaHaus-Klasseab. DieBeitragsanträgekönnenvom 1.Jännerbiszum31.MaidesJahresgestelltwerden,indemdie Arbeitenbeginnen,aufjedem FallabervorBeginnderArbeiten. DieBeiträgesindmitkeinenweiterenBeiträgenoderFörderungensonstigerArthäufbar,diein staatlichenBestimmungen(zum BeispielSteuerabzüge)oderzu LastendesLandeshaushaltesfür dieselbenzulässigenKostenvorgesehensind.

EnergetischeSanierung vonGebäuden

undfünfEigentümernerhalten eineFörderungvon80Prozent, soferndieGebäudehüllemindestensderZertifizierungKlimaHausBoderKlimaHausR entspricht.

FürKondominienmiteiner GebäudehüllederZertifizierung KlimaHausCsowiefürdenkmalgeschützteGebäudemit ebenfallsmindestensfünfbeheiztenEinheitenundfünfEigentümernbeträgtdieFörderung50Prozent.DieselbeFörderhöhegiltfürandereGebäude,derenGebäudehüllemindestensdieZertifizierung KlimaHausBoderKlimaHausR aufweist.GebäudemiteinerZertifizierungderGebäudehülle nachKlimaHausCsowieunter Denkmal-undEnsembleschutz stehendeGebäudeerhalteneine Förderungvon40Prozent.

ZudenförderfähigenMaßnahmengehörenunteranderemdieWärmedämmungvon Außenmauern,Dächern,oberstenundunterstenGeschossdecken,Terrassen,Laubenund BalkonensowiedieMehrkosten fürDachbegrünungenundhinterfüllteFassaden.EbensowerdenderEinbauvonLüftungsan-

FörderfähigeMaßnahmenumfassendieWärmedämmungvonAußenmauern,Dächern,Geschossdecken, Terrassen,LaubenundBalkonensowiedieMehrkostenfürDachbegrünungenundhinterfüllteFassaden.

lagenmitWärmerückgewinnung,thermischeSolaranlagen zurzentralenWarmwasserbereitungundFotovoltaikanlagenmit oderohneSpeicherbatteriefür KondominienzurDeckungdes StrombedarfsderGemeinschaftsanlagefinanziellunterstützt.Darüberhinauswerden

auchKostenfürPlanung,Bauleitung,Gebäudezertifizierung undLuftdichtheitsmessungen gefördert.DieseMaßnahmen tragenmaßgeblichzurVerbesserungderEnergieeffizienzbei undleisteneinenwichtigenBeitragzurnachhaltigenGebäudemodernisierung.

HIGHTECHWÄRMEPUMPEN

• FürHeizung, Kühlungund Warmwasserbereitung in Neubau und Sanierung–auchbeiHeizkörpern

• Höchste Effizienzundniedrigste Betriebskosten durchOCHSNERSpitzentechnologie

• Baureihe OCHSNERAIR HAWK für leisestenLauf

OCHSNER Systempartner:

HydraulischerAbgleichfür bestehendeHeiz-und Kühlanlagen VoraussetzungfürdenZugangzufinanziellenFörderungendesLandesindiesemBereichist,dassdasGebäudemit einerBaukonzessionvordem 01.01.2013errichtetwurde.Gefördertwerdenmit40Prozent derzulässigenKostendie DurchführungdeshydraulischenAbgleichssamtProtokollierung,derNeueinbauvonReglernundVentilen,derAustausch vonUmwälzpumpen,sowiedie PlanungundBauleitungfürdieseVorhaben.

AustauschvonÖl-und Gaskesselnin

Mehrfamiliengebäuden

FörderungengibtesfürGebäudemitmindestens5beheiztenBaueinheitenund5Eigentümern.DiezuersetzendeZentralheizanlagemussvor2009eingebautwordensein.Gefördert werdenderFernwärmeanschluss,derEinbauvonWärmepumpen,derEinbauautomatischbeschickterBiomasseheizanlagen(nurbeimAustausch vonÖlkesselnmöglich),sowie diePlanungundBauleitungmit 40ProzentderzulässigenKosten.

Außerdemwerdenmiteiner Beitragshöhevon40Prozentder zulässigenKostenauchderEin-

bauvonthermischenSolaranlagensowiederEinbauvonelektrischenWärmepumpenmitFotovoltaikanlagegefördert.Wobei dieverwendetenSonnenkollektorengemäßQualitätslabelSolarKeymarkzertifiziertsein müssenundfürdenEinbauvon thermischenSolaranlageninnerhalbeinerabgegrenztenVersorgungszoneeinerFernheizanlagekeineBeiträgevorgesehen sind.FürdieWärmepumpen hingegengilt:EsmusseineFotovoltaikanlageinstalliertwerdenoderbereitsvorhanden sein,derenJahresproduktion denJahresbedarfanelektrischer EnergiefürdenBetriebderWärmepumpeabdeckt.DavonausgenommensindGebäudeunter Denkmal-oderEnsembleschutz.NachAbschlussder MaßnahmemüssendiezuversorgendenGebäude,mitAusnahmejenerunterDenkmaloderEnsembleschutz,bestimmteKlimaHausAuflagenerfüllen. GefördertwerdenWärmepumpen,Hybrid-Heizanlagenmit Wärmepumpe,Geothermische Wärmeentzugsanlagen,WärmeentzugsanlagenausKompostierung,Fotovoltaikanlagen,Speicherbatterien,sowiePlanung, BauleitungundGebäudezertifizierung.

Ebensomit40Prozentwird dieErrichtungvonFotovoltaikundWindkraftanlagenohne Netzanschlussgefördert.Wobei dieAnlagenurdannförderfähig ist,wennsiegünstigeristalsein AnschlussandasStromnetz.Die AnlagenmüssenimHinblickauf dieSpeicherkapazitätihrerBatterienbestimmteMindestanforderungenerfüllen.

AlleInformationenzudiesen Fördermöglichkeitendes

Fotovoltaikkannhelfen,dieAbhängigkeitvonfossilenEnergieträgern zureduzieren.

Landesliefertdaszuständige LandesamtfürEnergieundKlimaschutz.

StaatlicheFörderungenin

FormvonSteuerabzügen Sanierungsarbeitenund außerordentliche Instandhaltung

FüraußerordentlicheInstandhaltungs-undSanierungsarbeiten(zumBeispielAbbruch undWiederaufbauohneErweiterung,Erneuerungsanitärer Anlagenusw.)vonWohnungen undWohngebäudenkannein TeilderAusgabenvonderEinkommenssteuer(IRPEF)abgezogenwerden.

Bis31.Dezember2025können50ProzentderAusgabenfür dieHauptwohnungund36ProzentfürandereImmobilienbis zueinemBetragvon96.000Euro (Steuerabzug50ProzentabschreibbarerHöchstbetrag 48.000Euro,Steuerabzug36ProzentabschreibbarerHöchstbetrag34.560Euro)proWohneinheitundBaumaßnahmezu10 gleichenJahresratenvonder Einkommenssteuerabgezogen werden.

Neuseit2025:

PersonenmiteinemGesamteinkommenvonüber75.000EuroerhaltenwenigerSteuerabzüge.WiestarkdieAbzügegekürzt

Abdichtung und Gründach

werden,hängtvomEinkommen undderAnzahlderKinderim Haushaltab.FürdieJahre2026 und2027isteineReduzierung desSteuerabzugesauf36bzw. 30Prozentvorgesehen.Eine weitereReduzierungerfolgtfür dieJahre2028bis2033.IndiesemZugewirdnichtnurder Steuerabzugauf30Prozentherabgesetzt,sondernauchdie ObergrenzefürdieAusgabeauf 48.000Eurobeschränkt.

BeiKondominienwerden auchordentlicheInstandhaltungsarbeiten,alsoArbeiten,die zurErhaltungdesGebäudes bzw.dertechnischenAnlagen dienen,gefördert.

AußerdemkannimZusammenhangmitInstandhaltungsundSanierungsarbeitenauch dersogenannte„BonusMobili“, alsoderSteuerabzugfürdenAnkaufvonMöbelnundenergieeffizientenElektrogeräten,inAnspruchgenommenwerden.Der maximalabschreibbareHöchstbetragproBaueinheitliegtbei 2500EurofürZahlungeninnerhalbEnde2025(50Prozentvon 5000Euro)undwirdin10Jahren inRatenzujeweils250Eurovon derSteuerabgeschrieben.DarunterfallenEinrichtungsgegenständewieBetten,Schränke oderSofas,ebensowieHaushaltsgerätemitbestimmten Energieeffizienzklassen.Dieser

BeratungundProduktefür:

- Extensive/IntensiveGründächer, Retentionsdächer, PV-Gründächer

- Vetriebspartner

-Bauwerksabdichtung

- Sanier-undEntfeuchtungsputze

DieenergetischeSanierungwirdvomStaatgefördert.

dungmitSanierungsarbeiten geltendgemachtwerden.

Steuerabzügefür energetischeSanierungen

EnergetischeSanierungen fördertderitalienischeStaatmit SteuerabzügeninHöhevon50 Prozent(fürErstwohnung)bzw. 36Prozent(füralleanderenEinheiten)

DerHöchstbetragdesAbzugs fürSanierungsarbeitenzurenergetischenOptimierungbeläuft sichauf100.000Euro,wobeidas GebäudenachderSanierung bestimmtefestgelegteEnergiestandardserreichenmuss.

Wärmedämmmaßnahmenan Außenmauern,Dächern,DeckenundBöden,sowiederAustauschvonFensterneinschließlichderFensterstöckekönnen miteinemHöchstbetragvon 60.000EurozumSteuerabzug von50bzw.36Prozentgebracht werden.

Gefördertwerdenaußerdem derEinbauvonVerschattungselemente,wiezumBeispielMarkisenzurVermeidungvonÜberhitzungen(Höchstbetrag60.000 Euro),derTauschderHeizanlageundderenErsetzungdurch

WärmepumpeodereineBiomasseanlage,sowiediediesbezüglicheAnpassungdesVerteilersystems(Höchstbetrag30.000 Euro),derAustauschdertraditionellenSystemefürdieWarmwasserbereiterundderenErsetzenmiteinerWärmepumpe (Höchstbetrag30.000Euro)der Kauf,dieInstallationundInbetriebnahmemultimedialerVorrichtungenfürdieFernsteuerungvonHeizungs-,oder Warmwasser-Erzeugungs-oder Klimatisierungsanlageninden Wohneinheiten(Höchstbetrag 15.000Euro)dieAnschaffung vonSonnenkollektorenzurBereitungvonWarmwasser (Höchstbetrag60.000Euro),der AustauschderaltenHeizanlage unddasErsetzenmiteiner Kraft-Wärmekoppelung (Höchstbetrag100.000Euro).

Abbauarchitektonischer Barrieren

DerEinbauvonTreppen, Rampen,Aufzügen,TreppenliftenundHebebühnenzumAbbauarchitektonischerBarrieren bleibtunverändertauchindiesemJahrmit75ProzentSteuerabschreibung.Diemaximalzu-

50.000Euro(fürEinfamiliengebäude)und40.000Eurobzw. 30.000EuroproEinheitinMehrfamiliengebäuden.DieSteuerabschreibungerfolgtin5Jahren. DerSteuerabzugkannnochbis Ende2025inAnspruchgenommenwerden.

GekürzterSuperbonus 2025könnenEigentümervon MehrfamiliengebäudenvoneinemSuperbonusprofitieren, dereinenSteuerabzugvon65 Prozentermöglicht.DieseVergünstigungzieltdaraufab,MaßnahmenzurVerbesserungder Energieeffizienzzufördern.AllerdingsistderSuperbonusan vieleAuflagengeknüpftunddie Baumaßnahmenmüsseninnerhalb15.Oktober2024begonnen haben.

Neuer

Haushaltsgeräte-Bonus 2025gibteseinenneuenBonusfürdenKaufvonenergieeffizientenHaushaltsgeräten.Die Förderungbeträgt30Prozent derKostenbismaximal100Euro proGerät(200Eurobeieinem ISEE-Einkommenvonunter 25.000Euro).

DerStaatfördertdenEinsatz erneuerbarerEnergiequellen fürPrivatpersonenundKondominienmit40bis65Prozent derzulässigenKosten,abhängigvonverschiedenenKriterien.UmdieFörderunginAnspruchnehmenzukönnen, mussinnerhalbvon60Tage nachAbschlussderArbeiten bzw.spätestensinnerhalbvon 90TagennachderletztenZahlungeinAntraginelektronischerFormandieGSE(Gestore ServiziEnergetici)gestelltwerden.GewährtwirdderBeitrag etwafürdenAustauschderaltenHeizanlageundderenErsetzendurcheineWärmepumpe,eineBiomasseanlageoder einehybrideWärmepumpe, denAustauschdeselektrischen WarmwasserboilersunddasErsetzenmiteinerWärmepumpe, sowiedenEinbaueinerthermischenSolaranlage.

Seit2024kannfürdenAustauscheineraltenHolzheizung (Baujahr2003oderfrüher)mit einerLeistungab35Kilowatt diesestaatlicheFörderungdes „Contotermico“durcheinen Landesbeitragaufgestocktwerden. ©AlleRechtevorbehalten

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