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VON DER EXCEL-TABELLE ZUR SONDERKONJUNKTUR

Nach dem Stechuhrurteil ist die Nachfrage nach Arbeitszeiterfassungssystemen gestiegen. Venabo ist aus einem Systemhaus heraus gegründet worden, das in diesem Marktumfeld sowie dem der Ticketsysteme Eigenlösungen für das Tagesgeschäft über Partner vertreibt.

Angefangen im Jahr 2013, als man mit einer Excel-Tabelle gearbeitet hat, wurde ein hauseigenes System zunächst über Visual Basic und später mit einer Reihe an WebTechnologien umgesetzt.

Ein Urteil aus dem Jahr 2019 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und die 2022 folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das so genannte „Stechuhrurteil“, bescheren Anbietern von Arbeitszeiterfassung derzeit eine Extra-Konjunktur. Zu diesem Kreis zählt auch Venabo, ein Anbieter von Zeiterfassungs- und Ticketsystemen, das mit einem zweistufigen Partnerprogramm Systemhäuser und IT-Dienstleister dazu einlädt, am Geschäft mit der Software zu partizipieren.

Venabo hat zwei Produkte im Portfolio, die beide auf dieselbe technische Basis zurückgreifen: Das Ticketsystem Venabo Service und die Zeiterfassung Venabo Zeit. Oft wird im Partnerumfeld eine Kombination der beiden Module eingesetzt.

Jörg Funkat, Produktmanager bei Venabo blickt auf die Zeit zurück, als die Tools als Eigenlösung für das Tagesgeschäft im Systemhaus Sälker IT-Solutions entstanden sind: „Angefangen im Jahr 2013, als man mit einer Excel-Tabelle gearbeitet hat, wurde ein hauseigenes System zunächst über Visual Basic und später mit einer Reihe an Web-Technologien umgesetzt. Entstanden ist ein CRM mit Ticketsystem, das im Zusammenspiel mit der Waren- wirtschaftssoftware automatisiert projektbezogene Rechnungen erstellt sowie ein Zeiterfassungssystem.“

Anfangs wurden die Systeme mit befreundeten Systemhäusern geteilt, dann wurde 2018 die Firma Venabo zur Vermarktung der Systeme ausgelagert. Hier finden Systemhäuser eine organisatorische Klammer in Form eines Partnerprogrammes, um ihr Zeiterfassungs- und Ticketsystem- Geschäft aufzubauen. „Unser zweistufiges Partnerprogramm ist einfach strukturiert“, sagt Funkat. „Es sieht keine Umsatzvorgaben vor. Nach fünf gewonnenen Kunden rückt man vom Venabo-Partner zum Kompetenzpartner auf, womit höhere Partnerrabatte einhergehen.“

Das Ticketsystem und die Zeiterfassung gibt es als Kaufoption mit Softwarepflegevertrag oder in einem Abo- beziehungsweise Cloud-Modell. Funkat betont: „Bei Venabo werden Verträge zwischen Kunde und Systemhaus geschlossen, die mit entsprechenden Dauerschuldverhältnissen einhergehen und den Unternehmenswert des Partners sukzessive steigern.“ Parallel dazu laufen die Partner-Verträge zwischen Venabo und den vertreibenden Systemhäusern.

Das Ticketsystem und die Zeiterfassung gibt es als Kaufoption mit Softwarepflegevertrag oder in einem Abo- beziehungsweise Cloud-Modell. Funkat betont: „Bei Venabo werden Verträge zwischen Kunde und Systemhaus geschlossen, die mit entsprechenden Dauerschuldverhältnissen einhergehen und den Unternehmenswert des Partners sukzessive steigern.“ Parallel dazu laufen die Partner-Verträge zwischen Venabo und den vertreibenden Systemhäusern.

Bei „Venabo Zeit“ wird über eine Zeiterfassungs-App auf dem mobilen Endgerät, am Desktoprechner oder über ein Terminal vor Ort „gestempelt“. Das ergibt eine Dokumentation über Arbeitsbeginn und -ende, Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Überstunden, Urlaubstage und Abwesenheiten durch Krankheit. Neben der „Kommen- und Gehenzeit“ des Teams können auch Projektzeiten erfasst werden – das gibt einen genauen Blick auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten.

Das Bundesarbeitsgericht hat im „Stechuhrurteil“ klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen.

Autor: Dr. Stefan Riedl

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