Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N amt - Schülerbeförderung, Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau, oder in den Bür- Die Beförderungsunternehmen erheben für die Ausstellung der Zweitschrift eine Gebühr. gerservice-Stellen des Landratsamtes Zwickau Kosten, die den Eltern für den Kauf von Einzelfahrscheinen bis zum Erhalt der Zweitschrift - für Schüler, die im Schuljahr 2009/2010 die gewählte Schule weiterhin besuchen entstehen, werden vom Landkreis Zwickau nicht erstattet. Kopien einer Abo-Monatskarte Schübis zum 15. April 2009 ler werden von den Beförderungsunternehmen nicht anerkannt. Bitte beachten Sie die Be- für Schüler, die im Schuljahr 2009/2010 eine neue Schule besuchen (Kl. 1, Kl. 5, Schulwechsel) förderungsbedingungen des VMS. bis zum 29. Mai 2009 - für Berufsschüler, deren Schulbesuch erst nach den o. g. Terminen festgelegt wird Abrechnungsverfahren bei Zeitkarten (Wochen-, Monats- bzw. Mehrfahrtenkarten) bis 14 Tage nach dem Festlegungstermin Bitte Ausbildungsvertrag (Kopie) mit abgeben! Erfolgt die Beförderung teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln des VMS oder anderer Verkehrsunternehmen hat der Schüler die Wochen- oder Monatskarte nach Vorlage der Kundenkarte, einzureichen. die Mehrfahrtenkarte oder die anderen geltenden Fahrscheine beim jeweiligen Verkehrsunternehmen selbst zu erwerben. Wir weisen Sie besonders darauf hin, dass bei verspäteter Antragsstellung (nach dem 29. Mai Die tatsächlich entstandenen Beförderungskosten sind nach Ablauf eines Quartals innerhalb 2009) die Beförderung im freigestellten Sonderverkehr nur gewährleistet werden kann, wenn von zwei Wochen unter Vorlage der Originalfahrscheine beim Landkreis abzurechnen. In begrundsätzlich in den vertraglich gebundenen Fahrzeugen noch Plätze frei sind. gründeten Ausnahmefällen kann die Abrechnung monatlich erfolgen. Der Landkreis erstatAnträge für das Schuljahr 2009/2010 können erst bearbeitet werden, wenn alle Forderun- tet dann dem Erziehungsberechtigten bzw. Schüler die Beförderungskosten abzüglich des Eigen über Eigenanteile des Vorjahres beglichen wurden. Kosten, die Ihnen bis zum Erhalt der genanteils durch Überweisung auf das in der Abrechnung angegebene Konto. Abo-Monatskarte Schüler durch den Kauf von Einzelfahrscheinen entstehen, werden durch den Landkreis nicht erstattet. Eigenanteilspflicht Im laufenden Schuljahr gestellte Anträge (z. B. Wohnort- und/oder Schulwechsel) sind min- Jeder Schüler hat unabhängig vom Beförderungsmittel, von Unterrichtstagen und von der tatdestens drei Wochen vor Beförderungsbeginn beim Landkreis einzureichen. sächlichen Beförderung folgenden Eigenanteil pro Schuljahr zu tragen: Eigenanteil pro Schuljahr Bitte füllen Sie für jedes Kind ein gesondertes Antragsformular aus! Die Anträge sind einmalig 1 Tarifzone 110,00 EUR pro Schulart zu stellen, d. h. in der Grund-schule für die 1. - 4. Klasse, in der Mittelschule 2 Tarifzonen 110,00 EUR für die 5. - 10. Klasse usw. Der Antrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, 3 Tarifzonen 325,00 EUR wenn er nicht bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres, in dem das betreffende Schuljahr beginnt, 4 Tarifzonen 510,00 EUR gekündigt wird. Verbundraum 800,00 EUR außerhalb der Tarifzonen Besonderheiten zur Abo-Monatskarte Schüler des Verkehrsverbundes des VMS bei einer Entfernung Mittelsachsen (VMS) Wohnort - Schule bis 50 km 110,00 EUR 1. Mit Übergabe der Abo-Monatskarte Schüler besteht zwischen dem Erziehungsberechtigten über 50 km 510,00 EUR bzw. Schüler (bei dessen Volljährigkeit) und dem Beförderungsunternehmen ein Vertragsver- Schüler, die eine Schule mit hältnis. Gemäß den Beförderungsbedingungen des VMS ist die Kundenkarte mit einem Pass- eigenständigem Bildungsbild zu versehen und der jeweils gültige Zeitkartenabschnitt (Wertmarke) mitzuführen. gang besuchen 110,00 EUR 2. Beförderungsunternehmen sind berechtigt, ungültige Jahresfahrkarten einzubehalten und ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von ca. 40 EUR zu verlangen, wenn die Fahrkarte bei Kontrollen nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden kann. Probleme dieser Art sind ausschließlich mit dem jeweiligen Beförderungsunternehmen zu klären.
Schüler, die eine Förderschule oder eine Klasse mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) besuchen und im Gebiet des Landkreises Zwickau wohnen, haben generell einen Eigenanteil von 100,00 EUR zu tragen. Die Tarifzonenübersicht des VMS finden Sie im Internet unter http://www.vms.de (Downloads - Publikationen).
3. In begründeten Ausnahmefällen muss die Abo-Monatskarte Schüler an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Zwickau zurückgegeben werden. Nur in diesen Fällen kann eine anteil- Antrag auf Erlass des Eigenanteils mäßige Rückerstattung des bereits gezahlten Eigenanteils erfolgen. Begründete Ausnahmefälle Der Landkreis kann auf schriftlichen Antrag (siehe gesondertes Antragsblatt) sind entsprechend 5.2.4 Abs. 9 der Beförderungs- undTarifbedingungen desVMS ausschließlich I. den Eigenanteil ganz oder teilweise erlassen, wenn dessen Erhebung für die Eltern/Erziehungsberechtigten und den Schüler aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eine unbilliSchul- und Wohnortwechsel. Die Kündigung muss spätestens am 10. Kalendertag des letzten ge Härte darstellt. Nutzungsmonats dem Landratsamt Zwickau schriftlich vorliegen. Eine Kündigung wird erst Eine „unbillige Härte“ ist dann gegeben, wenn die Erziehungsberechtigten und der Schüler wirksam, wenn die Kundenkarte und die dazugehörigenWertmarken zurückgegeben wurden. • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Kapitel 3 4. Änderungen zu im Antrag gemachten Angaben (z. B. Namensänderung, Umzug usw.) sind un- • laufende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Kapitel 3 verzüglich und schriftlich beim Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Zwickau anzuzeigen. • laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Kapitel 3, Abschnitt 2 des SGB II • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) 5. Bei Verlust der Kundenkarte wird eine Zweitschrift durch das zuständige Beförderungsun- • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ternehmen ausgestellt. • sonstiges erhalten. Aktuelle Bescheide (in Kopie) sind dem Antrag als Nachweis beizufügen. Achtung! Verloren gegangene Wertmarken werden nicht ersetzt. II. den Eigenanteil ab dem 3. Kind erlassen, da der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Beförderungsunternehmen: Regionalverkehrsbetriebe Westsachsen GmbH Familie/eines Alleinstehenden, und zwar für die beiden ältesten Kinder zu tragen ist, für die der Landkreis notwendige Beförderungskosten nach der Schülerbeförderungssatzung trägt. Telefon 0375 3556 123 Ihre Ansprechpartner im Straßenverkehrsamt - Schülerbeförderung Frau Abbenath Crimmitschauer Straße 36f, 08058 Zwickau - für Schulen im Altkreis Chemnitzer Land: Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Frau Sylvia Weigel Telefon 0375 4402-24221 und Freitag 08:00 Uhr - 11:45 Uhr Frau Edeltraud Wenk Telefon 0375 4402-24222 - für Schulen im Altkreis Zwickauer Land: Autobus GmbH Sachsen Pleißa Frau Katrin Hirsch Telefon 0375 4402-24223 und Telefon 03722 779515 Frau Sandra Schmidt Telefon 0375 4402-24228 Frau Fankhänel Eichelbergstraße 10, 09212 Limbach-Oberfrohna - für Schulen in der Stadt Zwickau: Montag - Donnerstag 06:30 Uhr - 15:30 Uhr Frau Eveline Voigt Telefon 0375 4402-24225 und Freitag 06:30 Uhr - 14:00 Uhr Frau Sissy Lasch Telefon 0375 4402-24227 - für die Einzelfahrscheinabrechnung: Regiobus GmbH Mittweida Frau Silvia Obirek Telefon 0375 4402-24224 Telefon 03727 96847 Sollten Sie die o. g. Mitarbeiter telefonisch nicht erreichen, können Sie bei Anfragen die folFrau Wagner, Altenburger Straße 52 , 09648 Mitweida gende E-Mail Adresse nutzen: vorname.nachname@landkreis-zwickau.de. Die Mitarbeiter werMontag – Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr den Ihnen schnellstmöglich antworten. 12:30 Uhr - 16:00 Uhr Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) Telefon 0375 213384 Frau Meichsner Bahnhofstraße 2 c/d, 08056 Zwickau Montag - Freitag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Haller Dezernent Ordnung, Sicherheit, Straßenverkehr
Glauchau, im März 2009