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AMTLICHES Amt für Vermessung

Umweltamt/Untere Naturschutzbehörde

Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Zwickau für die Jahre 2008 bis 2010 erschienen

3. Sitzung des Naturschutzbeirates des Landkreises Zwickau

Mitglieder auf Exkursion durch das Gebiet um die Gegen Gebühr in der Geschäftsstelle des Gutachter- Limbacher Teiche Am 23. Mai 2012 fand die 3. Sitzung des Na- der Fernsehsendung „Elefant, Tiger & Co.“, ausschusses erhältlich Im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform in Sachsen wurde zum 1. August 2008 der Landkreis Zwickau gebildet. Dieser umfasst das Gebiet der ehemaligen Landkreise Chemnitzer Land und Zwickauer Land sowie der vormals kreisfreien Stadt Zwickau. Mit der nun vorliegenden Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichtes 2008 bis 2010 berichtet der Gutachterausschuss, verantwortlich für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Zwickau, zum ersten Mal nach der Kreisgebietsreform in der Gesamtheit über den Grundstücksmarkt im Landkreis Zwickau. Der Grundstücksmarktbericht gibt einen Überblick über den Grundstücksverkehr sowie die Preisentwicklungen, getrennt nach Teilmärkten, unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum und trägt damit zur Transparenz des Grundstücksmarktes bei. Grundlage dieses Berichtes bildet die statistische Auswertung der bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses registrierten Kaufverträge. Die daraus ermittelten Daten beschreiben den Grundstücksmarkt in generalisierter Form. Mit Hilfe dieser soll es den Beteiligten am Grundstücksmarkt ermöglicht werden, den Wert einer Immobilie näherungsweise abzuschätzen. Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie kann jedoch nur durch ein Verkehrswertgutachten erfolgen, da die Verhältnisse im Einzelfall von den allgemeinen Rahmenbedingungen des Grundstücksmarktes abweichen können. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möchte die Gelegenheit nutzen, sich für die

gute Zusammenarbeit und für die Bereitstellung wichtiger Informationen über die wertbeeinflussenden Merkmale von Eigentumswohnungen, bebauten und unbebauten Grundstücken sowie zu sonstigen Objekten bei allen Bau- und Sanierungsträgern, Immobiliengesellschaften, Verkäufern und Käufern von Immobilien im Landkreis Zwickau zu bedanken.

turschutzbeirates statt. Die berufenen Mitglieder wurden von Herrn Jens Hering, Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde, sachkundig durch das Gebiet um die Limbacher Teiche geführt. Bei einer einstündigen Exkursion konnte sich der Beirat über die Vielfalt und Schönheit dieses Bereichs informieren. Anschließend hielt Herr Prof. Klaus Eulenberger,Vorsitzender des Tierparkfördervereins Limbach-Oberfrohna e. V. und bekannt aus

einen anschaulichen Vortrag über die Bedeutung der Zoos für den Artenschutz. In der sich dem Vortrag anschließenden Diskussionsrunde hatten die Mitglieder die Möglichkeit, Fragen an den Tierparkdirektor zu stellen und sich über laufende Verfahren in der Naturschutzverwaltung des Landkreises zu informieren.

Die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates findet im Herbst 2012 statt.

Der Grundstücksmarktbericht kann ab sofort in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Zwickau, Stauffenbergstraße 2, während der Öffnungszeiten dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr gegen eine Gebühr von 45 EUR erworben werden. Des Weiteren ist auch eine Bestellung schriftlich oder per Fax unter Angabe der vollständigen Adresse möglich. Bestellungen sind zu richten an: Landkreis Zwickau Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Postfach 10 01 76 08067 Zwickau Fax: 0375 4402-25779 E-Mail: gaa@Landkreis-zwickau.de

Einsichtnahmen und mündliche Auskünfte aus dem Grundstücksmarktbericht sind gebührenfrei. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist unter den Telefonnummern Jens Hering führt die Mitglieder des Naturschutzbeirates durch das Gebiet um 0375 4402-25770 bis -25775 erreichbar. die Limbacher Teiche. Foto: Untere Naturschutzbehörde

Pressestelle

Verbotenes Fangeisen wird zur Storchenfalle

Für weitere Hinweise dankbar

Noch immer beschäftigt Toby Pintscher, Amtstierarzt des Landkreises Zwickau, das Geschehen vom 4. Juni. Er musste an einem Teich in Reinsdorf einen Storch, der sich mit einem Zeh in einem Tellereisen verfangen hatte, befreien. Das Tellereisen war an einer Eisenkette mit Anker fixiert. „Das Tier war nicht schwer verletzt und flugfähig, so dass ich es ohne weitere Behandlung freilassen konnte,“ informiert der Leiter des Veterinäramtes. Unabhängig von dem glimpflichen Ausgang der Angelegenheit, wurde seitens des Veterinäramtes Anzeige gegen Unbekannt erstattet, da der Gebrauch von Tellereisen, egal ob zum Fang von Wild oder anderen Tieren nach dem Jagdgesetz in Deutschland verboten ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier in diesem Fußeisen nicht sofort getötet wird, ist sehr groß. In der Regel bleibt es mit schmerzhaft eingeklemmten Gliedmaßen in der Falle hängen. Dieser Storch kam noch mit dem Schrecken davon. Foto: Lebensmittelüberwachungs- undVeterinäramt Hinzu kommt, dass es sich bei dem verletzten

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Storch um eine nach dem Naturschutzrecht streng geschützte Tierart handelt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Zuwiderhandlungen können auch nach dem Naturschutzrecht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Rettungsaktion voraus ging ein Anruf eines aufmerksamen Bürgers, der den an der Kette hängenden Storch beobachtet hat. „Dank dieses Hinweises konnte Schlimmeres verhindert werden. Für weitere Hinweise zur illegalen Nutzung von Fangeisen wäre ich unter der Rufnummer 0375 4402-22600 dankbar,“ so der Amtstierarzt.

Diesem Treiben muss schnellstens ein Ende gesetzt werden. Schließlich kann so ein ausgelegtes Fußeisen auch mal durch den Tritt eines Kindes zusammenschlagen.


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