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28. DEZEMBER 2011 · NR. 28 · 22. JAHRGANG

Pulsschlag

AUTOMOBIL- UND ROBERT- SCHUMANN - STADT

DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

SEITE

03

FEUERWERKSKÖRPER WICHTIGE HINWEISE

SEITE

03

KARL MAY IN ZWICKAU SONDERAUSSTELLUNG

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08

BLICK ZURÜCK: DAS JAHR 2011 IN ZWICKAU HÖHEPUNKTE, EREIGNISSE, ZEITGESCHEHEN

SEITE

10

WEIHNACHTSBÄUME ABHOLTERMINE

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, leider wird das Jahr 2011 überschattet von den Vorkommnissen rund um die Rechtsterroristen, die zuletzt in Zwickau wohnten. Dies ist in zweifachen Sinne bedauerlich: Zum einen gerät unsere Stadt damit in ein Licht, das unzutreffend ist. Zum anderen drohen viele schöne Ereignisse und zahlreiche gute Entwicklungen in den Hintergrund zu rücken. Denn in kaum einem anderen Jahr erlebten wir so viele Veränderungen, die Zwickau positiv prägten und prägen: Seit der Wiedereröffnung des Rathauses erstrahlt nicht nur ein stadtbildprägendes Denkmal in neuem Glanz. Es entstand zugleich ein offenes Haus mit einem modernen Bürgerservice als zentraler Anlaufstelle für unsere Kunden. Das Muldeparadies, das 2011 fertiggestellt wurde, erfreut sich längst großer Beliebtheit bei Alt und Jung. An der Mittelschule in Mosel, der Förderschule in Neuplanitz, der Dittes- und der Pestalozzischule sowie an weiteren Einrichtungen konnten umfangreiche Sanierungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Schloßpark- oder die Scheffelstraße, Teile der B 93 und der Crimmitschauer Straße belegen exemplarisch, dass wir auch bei der Sanierung der Straßen vorangekommen sind. Daneben gab es etliche Projekte, mit denen wir Zwickau für Touristen attraktiver und erlebbar machen. Hierzu zählen beispielsweise der Luther- und der Schumannrundweg, die Infostelen bei den ehemaligen Stadttoren oder der Jakobsweg. Ich freue mich auf das neue Jahr, in dem wir zum Beispiel die Sanierung des Konservatoriums abschließen, in dem die Arbeiten an der neuen Schwimmhalle und am Kornhaus voranschreiten werden oder in dem mit wir dem Schumann-Fest und dem Internationalen Schumann-Wettbewerb, mit dem Stadtfest, dem historischen Markttreiben oder ZWIKKIFAXX eine Reihe schöner Veranstaltungen erleben werden. Ich freue mich aber auch auf die Begegnungen und Gespräche mit Ihnen: auf der Straße, in den Einwohnerversammlungen, in meinen Bürgersprechstunden und bei vielen weiteren Gelegenheiten. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesundes neues Jahr mit vielen glücklichen Momenten!

Kunstsammlungen zeigen Max Pechsteins Holzschnitt-Zyklus »Das Vater Unser« Morgen, 16 Uhr wird im Wechselausstellungssaal der Kunstsammlungen (Lessingstraße 1) eine Ausstellung mit neuen Dauerleihgaben Max Pechsteins (1881-1955) eröffnet. Außerdem wird der wichtige Holzschnitt-Zyklus „Das Vater Unser“ (Foto) von 1921 in der sehr seltenen kolorierten Fassung gezeigt. Die Sonderaus-

stellung ist bis zum 26. Februar 2012 zu sehen. Zur Ausstellungseröffnung erhält die Stadt Zwickau mit dem Gemälde „Geierwally“ ein weiteres Werk Max Pechsteins. Weitere Informationen hierzu lesen Sie auf Seite 10 dieser Ausgabe. Foto: Stadt Zwickau

Zwickau nun sichtbarer Bestandteil des traditionsreichen Pilgerweges hört zu den ältesten und heutzutage bekanntesten Pilgerwegen der Welt. Die konzeptionellen Überlegungen für die Streckenführung in Zwickau begannen bereits 2009 und wurden in der Folgezeit in einer Arbeitsgruppe weiterentwickelt. Dieser gehörten Vertreter der Vereine „Sächsischer Jakobsweg an der Frankenstraße“ und „Jakobsweg Via Imperii“, der „Deutschen St.-Jakobus-Gesellschaft“, der „Pilgerfreunde der Via Imperii“, Geistliche,

AM 15. DEZEMBER WURDE DIE FERTIGGESTELLTE AUSSCHILDERUNG DES JAKOBSWEGES GEMEINSAM MIT DER OBERBÜRGERMEISTERIN ZWICKAUER MEDIENVERTRETERN VORGESTELLT. FOTO: STADT ZWICKAU

Dr. Pia Findeiß

Dreijährige Generalsanierung der Pestalozzischule beendet Die dreijährige Generalsanierung der Pestalozzischule in der Kurt-Eisner-Straße wurde vergangenen Mittwoch abgeschlossen.

Stadt schließt Markierung des Jakobswegs ab

Seit Mitte Dezember können Wanderer und Pilger in Zwickau den Jakobsweg begehen. Mit über 140 Schildern wurde die etwa 30 Kilometer lange Strecke ausgeschildert. Der Weg ist Bestandteil des sächsischen Jakobsweges, der in seiner Hauptachse von Bautzen über Dresden und Freiberg nach Zwickau und dann über Plauen nach Hof verläuft. Das Projekt stellt einen weiteren Mosaikstein zur touristischen Vermarktung Zwickaus da. Der Jakobsweg nach Santiago de Compostela ge-

Ihre

Touristiker sowie Vertreter des Tiefbauamtes an. Die Federführung lag bei der Stabsstelle Stadtentwicklung. Bei der Festlegung des Verlaufs wurden sowohl historische Wegeführungen (Via Imperii, Frankenstraße) als auch aktuelle Erwägungen, insbesondere die touristische Attraktivität für Wanderer, beachtet. Es entstanden drei Einzelabschnitte: Der „Sächsische Jakobsweg“ verläuft von Reinsdorf über den Röhrensteg und den Mulderadwanderweg zur Paradiesbrücke. Der „Jakobsweg Via Imperii“ führt von Crimmitschau kommend an der Mulde entlang bis in das Stadtzentrum, um dann über die Innere Plauensche Straße zum Bachweg und letztlich nach Lichtentanne zu verlaufen. Vom Hauptmarkt über das Schwanenteichareal und das Westsachsenstadion bis nach Rottmannsdorf geht der „Jakobsweg Vogtland“. Auftragnehmer für die Ausschilderung war im Ergebnis einer Angebotseinholung die Firma WESTRA aus Neukirchen. 14 Straßennamensschilder und rund 130 Aluminiumschilder waren anzubringen. Die Kosten in Höhe von etwa 6 000 Euro wurden aus dem städtischen Haushalt finanziert. Am 11. Februar 2012 wird der Auftakt zum Ökumenischen Samstagspilgern in Zwickau stattfinden. Ebenfalls im kommenden Jahr wird in Zusammenarbeit mit der Tourismusregion Zwickau Werbematerial hergestellt. Ein Pilgerführer, der auch die Adressen entsprechender Unterkünfte enthält, wird durch die obengenannten Vereine herausgegeben werden.

Das Gebäude im typischen Bauhausstil ist eingetragen in der Denkmalschutzliste und wurde unter diesem Gesichtspunkt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalschutz in folgenden vier Bauabschnitten saniert: Sanierung der Aula

einschließlich Fassade (2009/2010), Sanierung Sporthallen einschließlich Fassade (2010), Außenanlagen (2010/2011), Sanierung Verbinder und Südflügels einschließlich Fassade (2011) Die Kosten für die Gesamtsanierung des Gebäudekomplexes belaufen sich auf mehr als 6,3 Mio. Euro, darunter Fördermittel aus dem Europäischen Fonds in Höhe fast 2 Mio. Euro und über 800 000 Euro des Freistaates Sachsen.

Veränderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ab 1. Januar AUSWIRKUNGEN FÜR BÜRGER HALTEN SICH IN GRENZEN Ab 1. Januar 2012 gelten in der Stadtverwaltung neue allgemeine Öffnungszeiten. Die Büros und Ämter sind dann am Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr erreichbar. Für Kunden bringt diese Änderung kaum Einschränkungen mit sich. Denn eine Vielzahl von Anliegen werden nach wie vor im Bürgerservice im Rathaus bearbeitet, der 50 Stunden pro Woche den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite steht. Zudem können auch außerhalb der genannten Zeiten Termine in den Ämtern der Stadtverwaltung vereinbart werden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollen nicht zu mehr oder minder sinnvoll festgelegten Zeiten rein körperlich anwesend sein!“, erläutert Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß. Vielmehr sei es – auch angesichts arbeits- und tarifrechtlicher Bestimmungen – erforderlich, die verschiedenen Aspekte von Bürgerfreundlichkeit,

verwaltungsinterner Abstimmung und effektiven Arbeitens zu berücksichtigen und die Öffnungszeiten zu überdenken. „Unsere Kunden haben mehr als bisher die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren und Anliegen am Telefon zu klären“, betont Findeiß. Sogenannte nachgeordnete Einrichtungen, wie Museen, Jugendclubs oder Kindertagesstätten sind von den Veränderungen nicht betroffen. Der Bürgerservice, der mit der Sanierung des Rathauses etabliert wurde, kann wie bisher von Montag bis einschließlich Samstag genutzt werden. Hier können unter anderem Personalausweise und Pässe beantragt und abgeholt, Ummeldungen vorgenommen, Bewohnerparkausweise beantragt und abgeholt oder Termine mit Ämtern vereinbart werden. Der Bürgerservice hat am Montag und Dienstag von 8 bis 18 Uhr, am Mittwoch von 13 bis 18 Uhr, am Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. 5860869-10-1


Pulsschlag

Seite 02 · 28. Dezember 2011 · Nr. 28

AUSSCHREIBUNGEN  Kita Crossen: Energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle und Umbau Eingangsbereich als barrierefreier Zugang a) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, Sitz: Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau E-Mail: liegenschafts-undhochbauamt@zwickau.de

Bei Eröffnung der Angebote dürfen nur die Bieter

liegt. Bei Barzahlung bitte, wenn möglich, passend.

p) deutsch

oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.

Der Betrag wird nicht zurückerstattet.

q) Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote:

r) Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5/3 v. H. der Auftragssumme einschließlich

t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

dauer Straße 62, 08056 Zwickau, Haus 6, Zimmer 110, Tel. 0375 832910 p) deutsch

unterlagen sowie eine Freistellungsbescheinigung

fen: Bieter und deren Bevollmächtigte

Zustellungen Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

s) gemäß VOB/B

 Für Herrn Eric Sager, zuletzt wohnhaft: Stentzler-

t) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem

straße 117/Wohng. 0301, 04158 Leipzig, liegt beim Rechts-

q) 12.01.2012, 10 Uhr, siehe o), Zimmer 111

VOB/A § 6 Nr. 3, Buchstaben a – i gem. Verdingungs-

Vertreter

amt der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer

Bei Eröffnung der Angebote dürfen nur die Bieter

u) gemäß Verdingungsunterlagen

209, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Be-

oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.

v) 20.01.2012 w) Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Kommu-

 Für Herrn Christian Telle, zuletzt wohnhaft: Birken-

r) Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaft in

scheid vom 13.10.2011, Aktenzeichen: GS 93.56848.7 BC

des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 Abs. 1 EStG

Höhe von 5/3 v. H. der Auftragssumme einschließlich

nalaufsicht, Robert-Müller-Straße 4–8, 08056 Zwi-

straße 2, 08468 Reichenbach, liegt beim Rechtsamt der

Kindertagesstätte Crossen

sind mit einzureichen. Der Bieter hat eine Bescheini-

der Nachträge

ckau, Tel.: 0375 4402-21071, Fax: 4402-21079

Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer 209, fol-

Energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle und

gung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossen-

s) Zahlungsbedingungen nach VOB (B) § 16

Umbau Eingangsbereich als barrierefreier Zugang

schaft und Ortskrankenkasse vorzulegen.

t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem

Straße der Einheit 7, 08058 Zwickau, OT Crossen

Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen

d) Bauvertrag als Einheitspreisvertrag

f) Bauleistungen

werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vorge-

g) Entscheidung über Planungsleistung: nein

legt werden.

h) Los 1 – Baumeisterarbeiten Baustelleneinrichtung

Vertreter

 Ausbau und Gehwegbau Lindenallee a) Stadtverwaltung Zwickau, Dezernat 2 – Wirtschaft

u) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach

gendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 12.12.2011, Aktenzeichen: GS 93.55418.9 BC

 Für Herrn Moshe Kattan, zuletzt wohnhaft: Irit 24,

und Bauen, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056

45216 Hod HaSHaron, Israel, liegt beim Rechtsamt der

VOB/A § 6 Nr. 3, Buchstaben a – i gem. Verdingungs-

Zwickau, Tel.: 0375 836601, Fax: 0375 836666, E-Mail:

Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer 210, fol-

v) 20.02.2012

unterlagen sowie eine Freistellungsbescheinigung

tiefbauamt@zwickau.de

gendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom

w) Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Kommu-

des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 Abs. 1 EStG

b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2009 c) Ausführung von Bauleistungen

 Für Herrn Martin Koch bei Jürgen und Beate Koch,

14.12.11, Aktenzeichen: GS 93.72367.7 BF

120 m Bauzaun Metall; 1 St Bau-WC; 12 m² Staub-

nalaufsicht, Robert-Müller-Str. 4–8, 08056 Zwickau,

sind mit einzureichen. Der Bieter hat eine Bescheini-

schutzwand; Abriss/Rückbau; 1 St Kinderwagen-

Tel.: 0375 44021072

gung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossen-

d) 08056 Zwickau, Lindenallee 1. BA

zuletzt wohnhaft: Berggasse 15, 07586 Bad Köstritz, liegt

schaft und Ortskrankenkasse vorzulegen.

e) Ausbau und Gehwegbau Lindenallee in Zwickau

beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62,

tung/Drainage; 160 m³ Erdaushub, Freilegen Außen-

 Robert-Schumann-Konservatorium: Metallbaufassade Ergänzungsbau und Fertigstellung Verbindungsbau

wände; 160 m² Abdichtung mit PY; 130 m²

a) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hoch-

rampe; 1 St Kelleraußentreppe; 3 m² Betonvordach; 120 m² Pflaster einschließlich Rasenkanten; 2 St Treppenanlagen; 75 m² Innenputzentfernung; Abdich-

Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen

Hauptmengen: 510 m³ Bodenaushub; 295 m³ Frost-

Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung

werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vorge-

schutzschicht; 113 m³ Schottertragschicht; 190 t bit.

bereit: Bescheid vom 07.12.2011, Aktenzeichen: GS

legt werden.

Tragschicht; 75 t bit. Deckschicht; 300 m Fugen in Deckschicht; 6 St. Tagewassereinläufe erneuern; 300

 Für Herrn Cezar Florian Ivanescu, zuletzt wohnhaft:

w) Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Kommu-

m Granitbord regulieren; 370 m² bit. Gehwegbefesti-

Targouiste Strada Natei Basarab SC AAP5 ET 2, 300000

gung erneuern; 77 m² Kleinpflaster Granit

Timisoara/Dambovita, Rumänien, liegt beim Rechtsamt

bauamt, Sitz: Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau

Drainschächte; 1 St Abwasserpumpstation als Dop-

Tel.: 0375 836500, Fax: 0375 836565

nalaufsicht, Robert-Müller-Str. 4–8, 08056 Zwickau,

pelpumpstation, 22 m³/h, Förderhöhe 2 m; 10 m

E-Mail: liegenschafts-undhochbauamt@zwickau.de

Tel.: 0375 44021072

b) Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau Vergabe-Nr. 65/83/2011

schacht; Bauarbeiten allgemein; 1 St Neubau Kelleraußentreppe; 1 St Neubau Kelleraußenrampe; 1 St

d) Einheitspreisvertrag

Herstellen Türöffnung; 1 St Schließen Türöffnung;

e) Robert-Schumann-Konservatorium Stiftstraße 10, 08058 Zwickau

Wiederherstellung Außenanlagen; 150 m² Betonpfla-

93.60943.9 BD

v) 20.02.2012

Perimeterdämmung; 100 m Drainage DN150; 14 St

Druckentwässerungsleitung; 1 St Druckentlastungs-

 Betriebsdeponie ehemaliges Ziegelwerk: Baumfällarbeiten und Beseitigung Strauchwerk

f) entfällt

der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer 210,

g) Planungsleistungen: entfällt

folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid

h) Beginn der Ausführung: 13.08.2012

vom 20.12.2011, Aktenzeichen: GS 93.62542.7 BE

i)

a) Stadtverwaltung Zwickau, Dezernat Wirtschaft und

Ende der Ausführung: 14.09.2012

Diese Schriftstücke können in der vorgenannten Dienst-

Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift er-

stelle montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags und donners-

hältlich: Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Ver-

tags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von

ster; 7 m Gabionen; 16 m³ Geländeauffüllung; 25 m²

f) Bauleistungen

Bauen, Büro für Wirtschaftsförderung, Katharinen-

waltungszentrum Haus 2, Zimmer 316, Werdauer

9 bis 11 Uhr in Empfang genommen werden.

Asphalt; 80 m² Rasen; Maurer- und Betonarbeiten v.

g) Entscheidung über Planungsleistung: nein

straße 11, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 838001, Fax:

Straße 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 836601, Fax:

Eingangsbauwerk; 34 m² Ziegelmauerwerk d = 24 cm;

h) Los 20.1: Metallbaufassade Ergänzungsbau und

0375 836666, E-Mail: tiefbauamt@zwickau.de

 Frau Tina Grohmann, geb. am 20.11.1990, letzte be-

Das Entgelt für die Übersendung der Unterlagen be-

kannte Anschrift: Scheffelstraße 54, 08066 Zwickau, zur-

d) Ausführung von Baumfällarbeiten

trägt: 20 Euro

zeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit davon in

e) Betriebsdeponie ehemaliges Ziegelwerk, Hilfegottes-

Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 20 Euro

Kenntnis gesetzt, dass ein für sie bestimmtes Schrift-

Zahlungsweise: Verrechnungsscheck

stück: Zahlungsaufforderung vom Jobcenter Zwickau, 7.

Zahlungseinzelheiten: 20 Euro sind per Verrech-

Dezember 2011, Geschäftszeichen: 09202BG0009065 im

Rodung der Wurzelstöcke auf ca. 4 ha, sowie Mähar-

nungsscheck mit der Anforderung zu übergeben. Das

Jobcenter Zwickau, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau im

2 St Sektionaltore

beiten von ca. 1 ha Ruderalflächen; Bäume überwie-

Entgelt wird nicht erstattet. Die Vergabeunterlagen

Zimmer 1109 während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann.

838080

13 m² Ziegeleinhängdecke; 3 St Herstellen v. Türöff-

Fertigstellung Verbindungsbau

b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2009

nungen; 6 m³ Porenleichtbeton-Verfüllung; 2,7 m³

ca. 650 m ² Kalt-/Warm-Fassade, Alu, verglast, mit

Beton Streifenfundamente; Innenputz v. Eingangs-

Einsätzen von Tür- und Fensterelementen

bauwerk; 13 m² Deckenputz Kalkputz; 80 m² Wand-

ca. 55 m² Ergänzung Fassadenverglasung Kalt-/Warm-

putz Kalkputz; Estricharbeiten v. Eingangsbauwerk;

Fassade an bereits teilausgeführter Leistung

17 m² Schnellzementestrich; Natursteinverlegearbei-

ca. 60 m² Glattblechfassade, Alu-Kassetten

ten v. Eingangsbauwerk; 17 m² Granitverlegung

j)

schachtstraße, 08056 Zwickau f) Baumfällarbeiten und Beseitigung Strauchwerk ohne

Dünnbett

i)

Los 20.1: 27.02.2012 - 20.04.2012

gend mit Stammdurchmesser von 10-30 cm (verein-

werden erst nach Eingang des Schecks versandt.

Los 2 – Gerüstarbeiten DIN 18451

j)

Nebenangebote sind zugelassen.

zelt bis 80 cm), ansonsten flächiger Gehölzaufwuchs

Zahlungsempfänger: Stadtverwaltung Zwickau

850 m² Fassadengerüst + Abplanung; 6 m Schutz-

k) Abholung, siehe a) Zimmer A 02-17, ab 19.12.2011;

kleiner 10 cm Stammdurchmesser

Verwendungszweck: Ausbau und Gehwegbau Linden-

dach Gebäudeeingang; 22 m Fassadengitterträger

Postversand bis 04.01.2012

g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein

Los 3 – Dachabdichtungsarbeiten DIN 18338

Mo u. Do 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Di 8 bis

h) Aufteilung in mehrere Lose: nein

1 St Schornsteinabbruch; 375 m² Flachdachaufbau

12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr, Mi 8 bis 12 Uhr, Fr 8 bis

Einreichung der Angebote möglich für: ein Los

rückbauen und erneuern, davon 342 m² geklebte Aus-

11 Uhr

Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein

führung Kunststoffbahn + ESP Klappbahn und 37 m²

l)

Vervielfältigungskosten: 20 Euro

i)

Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: Beginn: 23.01.2012, Ende: 29.02.2012

lose Verlegung + Dämmung + Kiesauflast; 3 St Dach-

bar oder Verrechnungsscheck

einläufe; 4 St Notüberläufe

Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt,

Los 4 – Fenster aus Kunststoffprofilen, Außentüren

wenn der Aufforderung ein Verrechnungsscheck bei-

hältlich: G.U.B. Ingenieur AG, Katharinenstraße 11,

und Außenraffstores

liegt. Bei Barzahlung bitte, wenn möglich, passend.

08056 Zwickau, Tel.: 0375 27175-1074, Fax: 0375 27175-

k) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift er-

1299

Der Betrag wird nicht zurückerstattet.

200 m² Rückbau Fenster- und Türelemente; 197 m² Kunststofffenster insg. 30 St Fenster, 1 St Tür; 1 St In-

n) 10.01.2012

nentür aus Aluminiumprofilen 2-flg.; 2 St Außentür

o) Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle, Wer-

aus Aluminiumprofilen; 10 St 2-teilige Außenraffstores mit Mittelmotor

l)

allee k) 17.01.2012, 10 Uhr l)

Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle, Werdauer Straße, 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 832910, E-Mail: ausschreibungsstelle@zwickau.de

o) Eröffnung am: 17.01.2012 um 10 Uhr, Ort: wie l), Haus 6, Zimmer 111 p) Sicherheiten: Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Bruttosumme einschließlich der Nachträge

Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme:

q) nach VOB (B) § 16 und Vergabeunterlagen

29,50 Euro

r) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten

dauer Straße 62, 08056 Zwickau, Haus 6, Zimmer 111,

Zahlungsweise: Verrechnungsscheck

Tel. 0375 832910

Zahlungseinzelheiten: Versand der Verdingungsun-

Vertreter

Pulsschlag

s) Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis sei-

p) deutsch

terlagen erst nach Eingang des Verrechnungsschecks.

ner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässig-

250 m² Fenster abkleben; 160 m Außenfensterbänke;

q) 10.01.2012, 11 Uhr, siehe o), Zimmer 111

Der Betrag wird nicht erstattet. Versand ab 19.12.2011

keit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein

630 m² WDVS; 280 m Leibungen

Bei Eröffnung der Angebote dürfen nur die Bieter

bis 22.12.2011. Bei Abholung wird um telefonische

zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von

Los 6 – Metallbau-/Schlosserarbeiten DIN 18360

oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.

Voranmeldung gebeten.

Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)

Zahlungsempfänger: siehe k)

nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch

r) Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaft in

Anzeigen im Pulsschlag  0375 549-266111

m) deutsch

Los 5 – Wärmedämmverbundsystem DIN 18345

1 St Anpassung einer vorhandenen Fluchttreppenan-

IM INTERNET UNTER WWW.ZWICKAU.DE/AMTSBLATT

lage 2 Geschosse; Einkürzung um ca. 16 cm Abstand

Höhe von 5/3 v. H. der Auftragssumme einschließlich

Verwendungszweck: Verdingungsunterlagen ZWU

durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigener-

Impressum

zur Fassade; 6,80 m Umwehrung Kellertreppe; 10 m

der Nachträge

111135 - Rodungsarbeiten

klärungen zur Eignung) erbracht werden. Das Form-

PULSSCHLAG – AMTSBLATT

Umwehrung Außenrampe; 3,5 m Brüstungsgeländer

s) Zahlungsbedingungen nach VOB (B) § 16

n) Frist für den Eingang der Angebote 05.01.2012, 10 Uhr

blatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist erhältlich

DER STADT ZWICKAU

neu; 19,4 m Kinderhandlauf; 19,4 m Handlauf

t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem

o) Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu richten

mit den Verdingungsunterlagen.

22. JAHRGANG · 28. AUSGABE

Vertreter

Los 7 – Maler-/Bodenlegerarbeiten 300 m Ausbesserungsanstrich Leibungen; 250 m² Si-

u) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach

sind: Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle,

t) Zuschlags- und Bindefrist endet am: 17.02.2012

Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau,

v) Landratsamt Zwickau, Amt für Kommunalaufsicht,

Herausgeber:

likatanstrich; 20,5 m Lackierung Geländer; 32 m² Bo-

VOB/A § 6 Nr. 3, Buchstaben a – i gem. Verdingungs-

Tel.: 0375 832910, Fax: 0375 832999

Robert-Müller-Str. 4–8, 08056 Zwickau, Tel.: 0375

Stadt Zwickau · Oberbürgermeisterin

denanstrich

unterlagen sowie eine Freistellungsbescheinigung

E-Mail: ausschreibungsstelle@zwickau.de

440221072

Dr. Pia Findeiß · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau

Los 8 – Baureinigung

des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 Abs. 1 EStG

Amtlicher und redaktioneller Teil:

400 m² Fenster/Glas putzen; 200 m² Boden reinigen

sind mit einzureichen. Der Bieter hat eine Bescheini-

verantwortlich: Mathias Merz (Leiter des Presse- und

Los 11 – Trockenbau, Innentüren

gung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossen-

14 m² Abriss GK-Wände; 14 m² GKF-Wand F 90-A; 3 St

schaft und Ortskrankenkasse vorzulegen.

Innentüren; 1 St Stahlblechtür T30 für Trockenbau;

Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen

9 m² Verkofferungen Leitungen; 30 m² F 30 Beplan-

werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vorge-

kung GKF

legt werden.

Los 12 – Behinderten-Hebebühne

v) 10.03.2012

1 St Hebebühnenlift für Rollstuhlfahrer, Nutzmaß

w) Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Kommu-

0,90 m x 1,40m

nalaufsicht, Robert-Müller-Str. 4–8, 08056 Zwickau,

Los 1: 06. KW 2012 bis 34. KW 2012

Tel.: 0375 44021072

Los 4: 10. KW 2012 bis 26. KW 2012

 Förderschule für geistig Behinderte: Erneuerung Wirtschaftshof

Los 5: 22. KW 2012 bis 28. KW 2012

a) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hoch-

Los 2: 21. KW 2012 bis 31. KW 2012 Los 3: 22. KW 2012 bis 26. KW 2012

Oberbürgermeisterbüros) · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwi-

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

ckau · Telefon: 0375 831801 · Telefax: 0375 831899 Redaktion und Satz:

Öffentliche Bekanntmachung der Jahresrechnung 2010 Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 die Jahresrechnung 2010 gemäß § 88 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen festgestellt.

Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 02.01.2012 bis einschließlich 10.01.2012 im Amt für Finanzen, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 118, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Dirk Häuser · Telefon: 0375 831812 Petra Schink · Telefon: 0375 831817 E-Mail: pressebuero@zwickau.de Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau Verlag: Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz

Löscher, Amtsleiterin

Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Anzeigenteil verantwortlich: Geschäftsstellenleiter: Christfried Schäfer

Los 6: 21. KW 2012 bis 31. KW 2012

bauamt, Sitz: Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau

BLICK Zwickau/Werdau · Hauptstraße 13 · 08056 Zwickau

Los 7: 15. KW 2012 bis 30. KW 2012

Tel.: 0375 836500, Fax: 0375 836565

Telefon: 0375 54926111 · Telefax: 0371 65627610

Los 8: 16. KW 2012 bis 26. KW 2012

E-Mail: liegenschafts-undhochbauamt@zwickau.de

Los 11: 12. KW 2012 bis 25. KW 2012

b) Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau Vergabe-Nr. 65/85/2011

Los 12: 13. KW 2012 bis 25. KW 2012 Nebenangebote sind zugelassen.

d) Bauvertrag als Einheitspreisvertrag

Ratsschulbibliothek und Archiv ändern Öffnungszeiten

Förderschule für geistig Behinderte

k) Abholung, siehe a) Zimmer A 02-17, ab 19.12.2011;

l)

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dür-

u) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach

Vergabe-Nr. 65/82/2011

j)

05.01.2012, 10 Uhr, siehe o) Zimmer 111

o) Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle, Wer-

der Nachträge

b) Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau

i)

n) 12.01.2012

s) Zahlungsbedingungen nach VOB (B) § 16

Tel.: 0375 836500, Fax: 0375 836565

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Postversand bis 04.01.2012

Erneuerung Wirtschaftshof

Mo u. Do 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Di 8 bis

Allendestraße 9, 08062 Zwickau

12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr, Mi 8 bis 12 Uhr, Fr 8 bis

f) Bauleistungen

11 Uhr

g) Entscheidung über Planungsleistung: nein

Vervielfältigungskosten: Los 1: 28 Euro, Los 2: 13 Euro,

h) Los 3.1. – Erneuerung Wirtschaftshof

Das Stadtarchiv und die Ratsschulbibliothek erweitern bzw. ändern ihre Öffnungszeiten und stehen interessierten Nutzern ab Januar zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Los 3: 18 Euro, Los 4: 18 Euro, Los 5: 16 Euro, Los 6:

ca. 530 m² Abbruch Befestigungen mit Unterbau

15 Euro, Los 7: 15 Euro, Los 8: 13 Euro, Los 11: 14 Euro,

ca. 15 m Schmutz- und Regenwasserleitung außen

Los 12: 13 Euro

ca. 13 m Schmutz- und Regenwasserleitung im Ge-

bar oder Verrechnungsscheck

bäude in Handschachtung (beengte Verhältnisse)

 Stadtarchiv Zwickau, Lessingstraße 1 Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt,

ca. 30 m Betonbord

Jeweils von 11.30 bis 13 Uhr keine Kassen- und Aushe-

wenn der Aufforderung ein Verrechnungsscheck bei-

ca. 530 m² Asphalt BK V

bungszeit (Bereitstellung von Archivgut aus dem

 Ratsschulbibliothek, Lessingstraße 1 Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis 18 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 18 Uhr

liegt. Bei Barzahlung bitte, wenn möglich, passend.

i)

Los 3.1: 12. KW 2012 bis 15. KW 2012

Der Betrag wird nicht zurückerstattet.

j)

Nebenangebote sind zugelassen.

n) 11.01.2012

k) Abholung, siehe a) Zimmer A 02-17, ab 19.12.2011; Postversand bis 04.01.2012

o) Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Haus 6, Zimmer 110,

Mo u. Do 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Di 8 bis

Tel.: 0375 832910

12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr, Mi 8 bis 12 Uhr, Fr 8 bis 11 Uhr

p) deutsch q) 11.01.2012, siehe o), Zimmer 111

l)

Vervielfältigungskosten: 15 Euro

Los 1: 9.30 Uhr, Los 2: 9.45 Uhr, Los 3: 10 Uhr, Los 4:

bar oder Verrechnungsscheck

10.30 Uhr, Los 5: 10.45 Uhr, Los 6: 11 Uhr, Los 7: 11.30

Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt,

Uhr, Los 8: 11.45 Uhr, Los 11: 12 Uhr, Los 12: 12.15 Uhr

wenn der Aufforderung ein Verrechnungsscheck bei-

Magazin).

Alle anderen städtischen Kultureinrichtungen behalten ihre bisherigen Öffnungszeiten bei.  Galerie am Domhof, Domhof 2 Dienstag bis Sonntag 13 bis 18 Uhr

 Kunstsammlungen, Lessingstraße 1 Dienstag bis Sonntag 13 bis 18 Uhr  Priesterhäuser, Domhof 5 - 8 Dienstag bis Sonntag 13 bis 18 Uhr  Robert-Schumann-Haus, Hauptmarkt 5 Dienstag bis Freitag 10 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag 13 bis 17 Uhr  Stadtbibliothek, Pölbitzer Straße 25a Montag 10 bis 18 Uhr, Dienstag 10 bis 18 Uhr, Donnerstag 10 bis 18 Uhr, Freitag 10 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr  Kinderbibliothek, Katharinenstraße 11 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 13 bis 17 Uhr (in den Ferien ab 10 Uhr), Samstag 9 bis 13 Uhr Bibliothekszeigstellen  Eckersbach, Wostokweg 33 Montag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr  Neuplanitz, Neuplanitzer Straße 90 Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr  Marienthal, Marienthaler Straße 40 Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

E-Mail: zwickau@blick.de Layoutgestaltung: ö_konzept – Agentur für Werbung und Kommunikation GmbH & Co. KG Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz Email-Adressen und Email-Kontaktformulare der Stadtverwaltung Zwickau und nachgeordneter Einrichtungen stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist. Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem an der Information des Verwaltungszentrums, im Bürgerservice im Rathaus und in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist Information Zwickau kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die nächste Ausgabe erscheint am 11. Januar 2012. 5860870-10-1


Pulsschlag

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau gratuliert  Zum Geburtstag 97 Jahre am 4. Januar: 96 Jahre am 2. Januar: 90 Jahre am 31. Dezember: am 1. Januar: am 4. Januar: am 5. Januar: am 6. Januar: am 8. Januar:

Franz Seppelt Ilse Göttlich Edith Fuchs Annemarie Beckert Luzie Kohlwage Gerda Boeger Marianne Weiß Marianne Wengler Gotthold Freitag

 Zum Ehejubiläum 65 Jahre verheiratet (eiserne Hochzeit) am 9. Januar: Irmgard und Werner Eibisch 60 Jahre verheiratet (diamantene Hochzeit) am 29. Dezember: Gertrud und Heinrich Henkel Ruth und Arno Möller am 5. Januar: Ursula und Werner Korn 50 Jahre verheiratet (goldene Hochzeit) am 29. Dezember: Elfrun und Siegfried Fritz am 30. Dezember: Christine und Michael Bauer Doris und Martin Gonsior Hildegard und Leonhard Hanke Ursula und Joachim Helfer Hannelore und Klaus Hoffmann Christel und Reinhard Kramer Gudrun und Günter Neubert Roswitha und Thilo Röhner am 6. Januar: Christine und Günther Baran Maritta und Fritz Bruchner Pia und Karl Goblirsch Helga und Kurt Steinkopf soweit der Veröffentlichung nicht widersprochen wurde bzw. im Melderegister erfasst

Internationaler Stammtisch:

Engagierte Mitstreiter werden gesucht In Zwickau soll ein internationaler Stammtisch ins Leben gerufen werden. Gesucht werden Menschen, egal welcher Nation, welchen Alters und welchen Berufs, die sich für den gemeinsamen interkulturellen Austausch interessieren und engagieren möchten. Wer Interesse hat oder zunächst „schnuppern“ möchte, sollte sich einfach zu der ersten gemeinsamen Runde einfinden und mitmachen. Die Treffen sollen künftig regelmäßig stattfinden. Der erste Stammtisch ist am Donnerstag, 12. Januar um 20 Uhr im CL (City Light am Hauptmarkt). Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Wer mehr Informationen benötigt, wendet sich bitte an die Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte der Stadt Zwickau, Monika Zenner (Tel.: 0375 831834; E-Mail: monika.zenner @zwickau.de).

Für ältere Arbeitnehmer:

Entgeltsicherung fällt ab 1. Januar 2012 weg Die bisherige Regelung, nach der ältere Arbeitnehmer bei Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten konnten, fällt zum 1. Januar 2012 ersatzlos weg. Bisher hatten Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer ab 50 Jahre die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Entgeltsicherung zu beantragen. Dies war möglich, wenn die Aufnahme einer neuen Beschäftigung mit finanziellen Einbußen im Vergleich zur früheren Tätigkeit verbunden war. Die Entgeltsicherung hatte diese Einbußen in Form eines Zuschusses teilweise ausgeglichen. Außerdem wurden zusätzlich die Rentenbeiträge aufgestockt. Die bis 31.12.2011 gültige Regelung wird nicht verlängert. Ansprüche auf Entgeltsicherung können demnach nur noch bei Arbeitsaufnahmen vor dem 1. Januar 2012 entstehen. Danach ist bis längstens 31.12.2013 nur noch eine Wiederbewilligung eines bereits früher entstandenen Anspruchs auf die Leistungen der Entgeltsicherung möglich.

28. Dezember 2011 · Nr. 28 · Seite 03

Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern Für das traditionelle Verabschieden des alten Jahres mit Feuerwerk weisen das Feuerwehramt und das Ordnungsamt auf die Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen durch Vertreiber und Verbraucher hin. Den Umgang mit Feuerwerkskörpern regeln das Sprengstoffgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 sind das ganze Jahr über erhältlich. Der Sicherheitsabstand muss mindestens 1 m betragen. Gegebenenfalls kann der Sicherheitsabstand jedoch verkürzt werden. Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 ist Personen nur dann gestattet, wenn sie das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen in diesem Jahr ab Donnerstag, dem 29. Dezember verkauft werden. Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Schießen mit Schreckschussoder Signalwaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist auch am 31. Dezember und am 1. Januar grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße bis zu 50 000 € geahndet werden können Neben den Gebrauchsanweisungen sollten folgende Hinweise beachtet werden:  Zünden Sie Silvesterraketen und andere Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt.  Richten Sie die „Abschussrampe“ (leere Flasche) so aus, dass die Flugbahn nicht in die Nähe von Personen oder Gebäuden führt.  Vorsicht bei Blindgängern – sie dürfen nie ein zweites Mal gezündet werden. Nach einer längeren Wartezeit sollten sie

mit Wasser gänzlich unschädlich gemacht werden.  Versuchen Sie, stark alkoholisierte Personen am Umgang mit Feuerwerkskörpern zu hindern.  Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die mit dem Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versehen sind und einen Vermerk über die Klasse tragen, in die sie eingestuft sind. Die illegale Einfuhr und die Verwendung solcher pyrotechnischer Gegenstände sind verboten und werden nach dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt. Daran ändert auch der Wegfall der Grenzkontrollen an der tschechischen und polnischen Grenze nichts! Das Verwenden von nicht geprüften bzw. illegal eingeführten Billigprodukten ist verboten und stellt ein erhebliches Risiko für die Gesundheit aller Beteiligten dar! Sollte es trotz vorsichtigen Umganges mit der Pyrotechnik zu Verletzungen kommen, kann Hilfe über die Notrufnummern 110 und 112 angefordert werden.

Veranstaltungen der kommunalen Kinderund Jugendfreizeiteinrichtungen im Januar  FREIZEITZENTRUM MARIENTHAL Marienthaler Str. 120, Tel. 56089980 Kinderbereich: Di bis Fr, 14-18 Uhr, Sa, 1318 Uhr: Offene Freizeit Jugendzone „M 1“: Di bis Sa, 15-20.30 Uhr: Offene Freizeit, Jugendwerkstatt Medienwerkstatt: Di bis Sa, 14-19 Uhr: offenes Internetcafé, Visitenkartengestaltung Proben des Schwanenschloß Kinder- und Jugendchores: Mo, 17-19 Uhr: Kinderchor P 10-15; Fr, 16.30-17.30 Uhr: Kleiner Kinderchor, P 6-9; Fr, 16.30-17.30 Uhr: Vorschulchor, P 4-6 zusätzliche Angebote im FZZ: u. a. Stadtführungen, Alle meine Sinne, Familien-, Schulprojekte (Voranmeldungen bzw. Absprachen erforderlich) Projekte und Kurse im Kinderbereich: Frechdachs: Di, Spielenachmittag; Mi, 1517 Uhr: Frechdachs-Leckerei (nur 4./18.1.); 16.15-17 Uhr: AG Junge Talente (nur 11./25.1.); 17-18 Uhr: Sport AG; Do, 16.15-17 Uhr: AG Trommelspaß; 17-18 Uhr: AG Selbstverteidigung; Fr, 14.30-15.30 Uhr: Saalaction; Sa, 16.30-17.30 Uhr: Modern Dance; zusätzlich: Sa, 7.1., 14.30-16.30 Uhr: Elterntreff mit ADHS-Kindern; Do, 26.1., 15-17 Uhr: Kindergeburtstagsparty, Sa, 28.1., 16 Uhr: Neujahrsmenü; Kreative Welt ab 14.30 Uhr: 3./10.1.: Bommeltierchen; 4.1.: Wintersport-Fensterbild; 5.1.: kunstvolle Bilderrahmen; 12.1.: Freundschaftsbänder; 17.1.: Tonschneemann; 18.1.: Winterbild in Prickeltechnik; 19.1.: Windlicht in Glasgravur; 24.1.: Bunte Piepmätze; 31.1.: Zapfenpinguine; Mi, 11./25.1., 17-18.30 Uhr: Pergamano; Fr, Familien-Kreativangebote: 6.1.: Filigrane Schneemannfamilie; 13.1.: Lustige Filzwichtel; 20.1.: Landschaftssterne aus Papier; 27.1.: Baumstammwichtel-Notizhalter; zusätzlich: Sa, 14.1., Familien-Kreativangebot: Winter-Wunderland; Sa, 21.1.: Familien-Kindergeburtstagsparty Projekte und Kurse im „M 1“, P 12: Di, 16-18 Uhr: Streetart; Mi, ab 15 Uhr: Scoubidu JUHU; 18-20 Uhr: Line Dance; Do, 18-20 Uhr: Sport in TH Windbergschule; Fr, 16-18 Uhr: Streetart; ab 17 Uhr: Kulinarische Ex-

kursion; Sa, 17-18 Uhr: Musikhöhle; ab 19 Uhr: Themenabend zusätzlich: Do, 14-15.30 Uhr: Tischtennis GTA R.-Weiß-Schule Projekte und Kurse in Medienwerkstatt: Mi, 15.30-17 Uhr: Foto AG; Do, 14-19 Uhr: Bewerbungshilfe; Fr, 16-17 Uhr: Computer AG zusätzlich: Di, 13.30-15 Uhr: Computerkurs GTA R.-Weiß-Schule; Di, 3., 10., 17., 24. und 31.1., 16.30-18.30 Uhr: Kurs „Powerpoint“, Anmeldefrist 30.12., Gesamtkosten 25 €; Sa, 7., 14., 21., 28.1. und 4.2., 10-12 Uhr: Kurs „Computer ABC“ Anmeldefrist 4.1., Gesamtkosten 25 €  SPIELHAUS Hauptstraße 44, Tel. 835146 Di bis Fr, 14-18 Uhr: offenes Angebot; Sa (14-täglich), 14-18Uhr zusätzlich: 3.1.: Märchen anschauen/Märchenquiz; 4.1.: Holzwerkstatt; 5.1.: Sockenschneemann basteln; 6.1.: Eiskristalle aus Papier; 7.1.: Offene Freizeit; 10.1.: Schneesturm im Marmeladenglas; 11.1.: Holzwerkstatt; 12.1.: Märchenbilder malen/ausmalen; 13.1.: Spielenachmittag; 17.1.: Wir basteln Paul den Eisvogel; 18.1.: Holzwerkstatt; 19.1.: Märchenhaftes Essen; 20.1.: Wir gehen rodeln; 21.1.: Offene Freizeit; 24.1.: Schneemann CD; 25.1.: Holzwerkstatt; 26.1.: Wir basteln Märchenfantasiefiguren; 27.1.: Sport und Spiel; 31.1.: Stickbild selbst entwerfen und fertigen  JUGENDCAFÉ CITY POINT Hauptstraße 44, Tel. 835196 Tagescafé: Mo bis Fr, 14-20 Uhr; Sa 14-19 Uhr: offenes Angebot; Fitness: Mo bis Fr, 14-20 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung); Internetcafé: Mo bis Fr, 14-18 Uhr Sport: Di, 16.30-18 Uhr: Jungen-Sportprojekt; Do 17-18.30: Sportspiele Humboldtschule Projekte und Kurse: Mo, 15-18 Uhr: Reparaturwerkstatt; Di, 18 Uhr: Schneiderkurs; Mi, 18 Uhr: Theaterkurs; Do, 18 Uhr: Anime-Kostümwerkstatt; Do, 16.30-18.30 Uhr: Zeichenkurs (neuer Kurs ab 12.1.); Di

& Do, 17-19 Uhr: Foto- und Videobearbeitung; Fr, 17 Uhr: Kochprojekt zusätzlich: 2.-8.1.: Wanderausstellung „Fussmalerei“ in den Arcaden; 5.1., 17 Uhr: Elternabend Jugendweihe-Modenschau 2012; ab 5.1., Do & Fr, 18 Uhr: Modelprojekt Training; 9.-22.1.: Wanderausstellung „Fussmalerei“ bei Kontraste; 11.1., 16 Uhr: Kreativ Winterdeko; 12.1., 16 Uhr: Musical Treff; 25.1., 16 Uhr: Kreativ Winterdeko; 28.1., 17 Uhr: Disco P14  KINDER- UND JUGENDCAFÉ ATLANTIS Komarowstraße 50, Tel./Fax 474383 Kindercafé: Mo, Di, Do, Fr 15-18 Uhr: offenes Angebot Jugendcafé: Mo, Di, Do, Fr 1521 Uhr offenes Angebot Projekte und Kurse im Kinderbereich: Mo u. Di, 16 Uhr: Kreativ sein & Spielen; Do, 16 Uhr: Gemeinsam kochen macht Freude, TNB: 0,20 €; Fr, 15 Uhr: Projektwerkstatt „Ideen-Reich“ (Sport, Spiel, Kreativ und Feste) TNB. s. Aushang Projekte und Kurse im Jugendbereich: Di: Streetworker zu Besuch; Do, 17 Uhr: Aktionstag (wechselnde Angebote) TNB s. Aushang; Fr, 17 Uhr: Kochen mit Freunden TNB 0,50 €  JUGENDCLUB AIRPORT Reichenbacher Str. 125, Tel.: 295837 Di bis Do, 14-20 Uhr; Fr, 14-21 Uhr; Sa, 14-18 Uhr Projekte: Mi, 18-20 Uhr: Sporttreff; Do, 17.30-18.30 Uhr: Schach; Fr, 17-19 Uhr: Gesundes Kochen  SPIELMOBIL FERDI Hegelstraße 8, Tel. 2757622, Funk: 0163 8307568 Einsatzplan ab 14 Uhr: montags: Arndtstraße, Pölbitz (am 9., 16., 23. und 30. Januar); dienstags: Sportplatzweg, Mosel (am 10., 17., 24. und 31. Januar); donnerstags: Südplatz, Oberhohndorf (am 12., 19. und 26. Januar); freitags: Schulhof Crossen (am 13., 20. und 27. Januar) Nur bei günstigen Witterungs- und Straßenverhältnissen im Einsatz.

SITZUNGSTERMINE  Bau- und Verkehrsausschuss am 2. Januar 2012, 17 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 2. OG, Lothar-Streit-Raum Aus der Tagesordnung: Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen - Änderung des Vorhabensbeschlusses zum Bauvorhaben: „Brückenersatzneubau für den vorhandenen Gewölbedurchlass Straße der Einheit über den Schneppendorfer Bach in Zwickau OT Crossen“ und Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben - Änderung des Vorhabensbeschlusses sowie Vergabebeschluss zum Bauvorhaben: „Grundhafter Ausbau HeinrichBraun-Straße zwischen Werdauer Straße und Ahornweg in Zwickau-Marienthal – III Bauabschnitt“ Hinweis: Interessierte Einwohner sind zum öffentlichen Teil der Ausschussitzung herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird ortsüblich bekanntgegeben, d. h. bis spätestens drei Tage vor Sitzung an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Hauptmarkt 1, EG, ausgehängt. www.zwickau.de/stadtrat

Im Robert-Schumann-Haus:

Karl May in Zwickau – Sonderausstellung Zum hundertsten Todestag und 170. Geburtstag des bis heute noch meistgelesenen Schriftstellers deutscher Feder zeigt das Robert-Schumann-Haus vom 8. Januar bis 31. Mai 2012 die Ausstellung „Karl May in Zwickau“. Schwerpunkte der Ausstellung sind Karl Mays Zwickauer Jahre im Arbeitshaus Schloss Osterstein und das Thema „Karl May und die Musik“. Die Ausstellung entstand in Kooperation mit dem Karl-May-Haus HohensteinErnstthal und dessen Förderverein Silberbüchse e. V., dem Stadtarchiv und der Ratsschulbibliothek Zwickau. Sie bietet erstmals eine Zusammenschau zahlreicher Originalzeugnisse über die Haftumstände in Zwickau von 1865 bis 1868. Gezeigt werden unter anderem ein Steckbrief und ein Originalexemplar des gedruckten Berichts vom Gefängnisdirektor d’Alinge, an dessen Abfassung Karl May vermutlich beteiligt war. Für die spätere schriftstellerische Karriere waren die Zwickauer Haftjahre von entscheidender, produktiver Bedeutung. Als Mitglied eines Bläserquartetts erwies sich die Zwickauer Zeit für Karl May aber auch musikalisch prägend. Eine besondere Kostbarkeit des musikalischen Teils der Sonderausstellung ist eine Handschrift mit dem von Karl May komponierten „Ständchen“. Frühe Ausgaben von Schriften Karl Mays zeigen die literarische Umsetzung der eigenen Erlebnisse und musikalischen Erfahrungen. Eröffnet wird die Ausstellung am 8. Januar um 15.30 Uhr. Im Anschluss um 16 Uhr hält Dr. Christian Heermann, ausgewiesener Karl-May-Kenner, einen Vortrag zum Thema „Karl May und Zwickau“. Er vermittelt einige aktuelle Einblicke in die KarlMay-Welt und die überragende Bedeutung Zwickaus für den aus Ernstthal (heute: Hohenstein-Ernstthal) stammenden Karl May: Hier endete sein erster Versuch, als Vierzehnjähriger in ein fernes Land aufzubrechen. Die in Zwickau verbüßte Freiheitsstrafe von Juni 1865 bis November 1868 sollte das spätere Schaffen entscheidend prägen. Der Eintritt zur Vernissage um 15.30 Uhr und dem folgenden Vortrag sind kostenlos.

Einwohnerversammlung in Marienthal: Zahlreiche Bürger beteiligen sich an Diskussion zur Stadtteilentwicklung Am 15. Dezember fand im Haus der Begegnungen in Marienthal eine sehr gut besuchte Einwohnerversammlung statt. Unter Leitung von Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß diskutierten über 100 Bürgerinnen und Bürger wichtige Entwicklungsthemen für Marienthal, Brand, Reichenbacher Straße und die Freiheitssiedlung. Nach einleitenden Worten zur demografischen Entwicklung in Zwickau und den Stadtteilen im Stadtbezirk West, der Darstellung gesamtstädtisch wirkender Projekte und Maßnahmen und spezieller Themen, Maßnahmen und Aufgaben 2011/12 in diesem Stadtgebiet, haben sich zahlreiche Einwohner an der Diskussion beteiligt. Vorrangiges Thema war die eventuelle Ansiedlung einer Justizvollzugsanstalt auf dem ehemaligen RAW-Gelände. Da bisher

nur einige wenige grundsätzliche Kriterien für die neue Justizvollzugsanstalt bekannt sind (ca. 900 Insassen, 450 Beschäftigte, 130 Mio. Euro Investitionen, max. 25 ha Fläche), war die Diskussion aus Sicht der Gegner einer JVA geprägt von Imagefragen, subjektiven Einschätzungen und Befürchtungen. Es gab sowohl ablehnende Meinungsäußerungen, besonders von den in der Nähe des ehemaligen RAW (Bülaustraße/Brand) wohnenden Einwohner, als auch generelle Zustimmung und Befürwortung. Wichtige Argumente für einen Gefängnisneubau in Zwickau waren neben den entstehenden Arbeitsplätzen innerhalb und im Umfeld der JVA und den hohen Investitionen in den Standort, die bereits mehr als 200 Jahre andauernde Existenz von Haftanstalten in Zwickau. Weitere Fragen bezogen sich auf notwendige Gebäudeabbrüche, die Straßensanie-

rung und Straßenreinigung, Wegebeleuchtung zwischen Antonstraße und Julius Seifert Straße, den Abbruch des dort befindlichen ehemaligen Autohauses und den Verkehrsentwicklungsplan. Die Mehrzahl aller Anfragen konnte sofort beantwortet werden. Einige Bürger erhalten darüber hinaus noch eine schriftliche Antwort. Wenn Sie Fragen zur weiteren Entwicklung der westlichen Stadtteile unserer Stadt haben oder Ihre Meinung zur Einwohnerversammlung oder anderen wichtigen Themen äußern wollen, wenden Sie sich bitte an: Stadtverwaltung Zwickau Uwe Ziesler, Stabsstelle Stadtentwicklung Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau Tel. 0375 83 1836 E-Mail: stadtentwicklung@zwickau.de

Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß lädt in den Stadtteilen auch im Jahr 2012 zu Einwohnerversammlungen ein, um über Vorhaben und Projekte zu informieren. Der größere Teil der Abende ist den Fragen und Anliegen der Bürger vorbehalten. Die Versammlungen sind derzeit für folgende Termine und Stadtteile geplant:  24. Januar: Neuplanitz, Niederplanitz, Oberplanitz, Rottmannsdorf, Hüttelsgrün  7. Februar: Innenstadt, Mitte Süd, Schedewitz-Geinitzsiedlung, Mitte West, Talstraße-Trillerberg  29. Februar: Mitte Nord, Nordvorstadt, Pölbitz, Weißenborn  14. März: Gebiet Äußere Dresdner Straße/Pöhlauer Straße, Pöhlau, Oberhohndorf Veranstaltungsorte und die genauen Termine werden rechtzeitig veröffentlicht. 5860871-10-1


Pulsschlag

Seite 04 · 28. Dezember 2011 · Nr. 28

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Friedhofssatzung der Stadt Zwickau vom 22.12.2012 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, berichtigt S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 325) und des § 7 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. 1994, S. 1321), rechtsbereinigt durch Gesetz vom 19. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 382 ff.), hat der Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Friedhofssatzung beschlossen:

Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Rechtsstellung und Friedhofszweck § 3 Schließung und Aufhebung II. Ordnungsvorschriften § 4 Öffnungszeiten § 5 Verhalten auf Friedhöfen § 6 Gewerbetreibende III. Bestattungsvorschriften § 7 Allgemeines § 8 Särge und Urnen § 9 Ausheben der Gräber § 10 Feuerbestattung § 11 Urnenbeisetzung in Erdwahlgräbern § 12 Ruhezeit § 13 Aus- und Umbettungen IV. Grabstätten § 14 Allgemeines § 15 Arten der Gräber § 16 Rechte an Gräbern § 17 Inhalt und Dauer eines Nutzungsrechts § 18 Erlöschen und Verlängerung des Nutzungsrechts § 19 Rücknahme des Nutzungsrechts § 20 Übertragung bzw. Übergang des Nutzungsrechts V. Grabmale § 21 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze § 22 Grabmale – Allgemeine Anforderungen und Gestaltungsvorschriften § 23 Standsicherheit, Fundamentierung, Befestigung und Entfernung § 24 Wiedererrichtung und Entfernung von Grabmalen § 25 Zustimmungserfordernis VI. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 26 Grabpflege und Grabgestaltung § 27 Vernachlässigung der Grabpflege § 28 Urnengemeinschaftsanlagen VII. Feierhallen § 29 Trauerfeier und Abschiednahmen VIII. Schlussvorschriften § 30 Gebühren § 31 Ordnungswidrigkeiten § 32 Haftung § 33 Inkrafttreten

I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die von der Stadt Zwickau angelegten, unterhaltenen und verwalteten Friedhöfe. Dazu gehören neben dem Hauptfriedhof der Paulusfriedhof, die Friedhöfe Eckersbach und Pölbitz sowie der von der Stadt Zwickau verwaltete verwaiste jüdische Friedhof. §2 Rechtsstellung und Friedhofszweck Die städtischen Friedhöfe sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten der Stadt Zwickau. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Zwickau waren und keinen anderen Friedhof für die Bestattung gewählt haben oder unter Inanspruchnahme eines bestehenden Nutzungsrechts an einer Grabstelle beigesetzt werden sollen. Die Bestattung anderer Personen ist möglich. §3 Schließung und Aufhebung Abs. 1 Der Friedhof oder Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund ganz oder teilweise gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung). Dasselbe gilt entsprechend für einzelne Grabstätten. Abs. 2 Durch die Schließung wird nur die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausge-

schlossen. Durch die Aufhebung geht außerdem die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten verloren. Jede Schließung oder Aufhebung ist öffentlich bekannt zu machen; bei einzelnen Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten erhält der jeweilige Nutzungsberechtigte außerdem einen schriftlichen Bescheid. Abs. 3 Im Falle der Aufhebung sind die in Reihengrabstätten Beigesetzten für die restliche Ruhezeit, die in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten Beigesetzten für die restliche Nutzungszeit auf Kosten der Stadt Zwickau in andere Grabstätten umzubetten. Im Falle der Schließung gilt Satz 1 entsprechend, soweit Umbettungen erforderlich werden. Der Umbettungstermin wird dem jeweiligen Nutzungsberechtigten einen Monat vorher mitgeteilt. Abs. 4 Soweit durch eine Schließung oder eine Aufhebung das Recht auf weitere Beisetzungen in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten erlischt, sind den jeweiligen Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag andere Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten zur Verfügung zu stellen. Abs. 5 Alle Ersatzgrabstätten nach Abs. 3 und 4 sind von der Stadt Zwickau auf eigene Kosten herzurichten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.

II. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten Abs. 1 Die Friedhöfe sind entsprechend den Öffnungszeiten, die an den Haupteingängen bekannt gemacht werden, zugänglich. Abs. 2 Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. §5 Verhalten auf Friedhöfen Abs. 1 Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Personals der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte sind zu befolgen. Abs. 2 Kinder unter 7 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten. Abs. 3 Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, Ausnahmen bilden Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden. Gehbehinderten sowie Nutzungsberechtigten, welche umfangreiche Materialien für die Grabpflege bei sich führen, ist die Benutzung eines Pkw auf dem Hauptfriedhof nach erteilter Sondergenehmigung durch die Friedhofsverwaltung erlaubt. b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen sowie gewerbliche Dienste anzubieten und dafür zu werben, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen, d) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen bzw. der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, und Geldsammlungen durchzuführen f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen soweit sie nicht als Wege dienen, Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten, h) zu lärmen und zu spielen, i) Hunde frei laufen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Friedhofssatzung vereinbar sind. Abs. 4 Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen auf den städtischen

Friedhöfen sind vorher anzumelden und bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Abs. 5 Führungen über die kommunalen Friedhöfe sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. §6 Gewerbetreibende Abs. 1 Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. Abs. 2 Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Friedhofsverwaltung kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid und Rechnungslegung. Die Zulassung ist jeweils für ein Jahr gültig. Abs. 3 Die Gewerbetreibenden und ihre Beschäftigten haben diese Friedhofssatzung sowie die Anweisungen der Friedhofsverwaltung zu beachten. Abs. 4 Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhöfe nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit, nur mit geeigneten Fahrzeugen und mit einer besonderen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Abs. 5 Gegenüber Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3, 4, 7, 8 und 9 verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen. Abs. 6 Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG) abgewickelt werden. Für die Bearbeitung der Anträge werden von der Friedhofsverwaltung Kosten nach der Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Abs. 7 Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Beschäftigten durch ihre Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. Abs. 8 Unbeschadet vorangegangener Regelungen dürfen gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen nur während der Friedhofsöffnungszeiten durchgeführt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 2 sowie an Sonn- und Feiertagen sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt. Abs. 9 Werden bei Arbeiten Sargteile, Urnen, deren Reste oder Gebeinreste gefunden, so sind diese unverzüglich an Ort und Stelle so tief einzubetten, dass eine nochmalige Freilegung vermieden wird.

III. Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines Abs. 1 Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Wird die Beisetzung in einem vorher erworbenen Erdwahlgrab/Urnenwahlgrab beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. Abs. 2 Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Sie muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Samstage, Sonntage

und Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht mit gezählt. Urnen, die nicht binnen 6 Monaten nach der Einäscherung oder nach Eintreffen von anderen Krematorien oder Friedhöfen beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in der Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt. Abs. 3 Die Beisetzung der Särge und Urnen ist Aufgabe der Friedhofsverwaltung. Sargund Urnentransporte können nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung auf und zwischen den städtischen Friedhöfen durch die Bestatter erfolgen. §8 Särge und Urnen Abs. 1 Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nur aus Vollholz hergestellt sein. Eine Oberflächenbehandlung ist nur mit umweltverträglichen Mitteln zulässig. Nachweise der Umweltverträglichkeit sind für den Sarg und dessen Oberflächenbehandlung auf Verlangen der Friedhofsverwaltung bei Einlieferung beizufügen. Abs. 2 Die Särge sollen höchstens 2,20 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,80 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist dies der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen. Abs. 3 Es dürfen nur Aschekapseln, Schmuckurnen und sonstige Urnen verwendet werden, deren Material innerhalb der Ruhefrist, die für die entsprechende Grabart gilt, umweltgerecht abbaubar ist.

§ 13 Aus- und Umbettungen Abs. 1 Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. Abs. 2 Aus- und Umbettungen von Leichen bedürfen der Genehmigung des Gesundheitsamtes und der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Aus- und Umbettung einer Urne bedarf auf Antrag des Nutzungsberechtigten der schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Aus- und Umbettungen werden in einem Zeitraum von 2 Wochen bis zu 6 Monaten nach dem Tode nicht zugelassen, sofern es sich nicht um Urnen handelt oder sofern die Aus- oder Umbettung nicht richterlich angeordnet ist. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte sind innerhalb der städtischen Friedhöfe nicht zulässig (§ 3 Abs. 3 bleibt unberührt). Aus- und Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen werden nicht zugelassen. Abs. 3 Alle Aus- und Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Ausund Umbettung. Abs. 4 Die Antragsteller haben Ersatz für die Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Ausund Umbettung zwangsläufig entstehen. Abs. 5 Leichen und Urnen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer richterlichen Anordnung.

IV. Grabstätten

§9 Ausheben der Gräber

§ 14 Allgemeines

Abs. 1 Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder geschlossen. Abs. 2 Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Abs. 3 Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. Abs. 4 Für die auf die Schließung des Grabes folgenden Aufgaben, z. B. das Entfernen verwelkten Blumenschmuckes und das Herrichten der Grabhügel, sind die Nutzungsberechtigten verantwortlich.

Abs. 1 Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Abs. 2 Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

§ 10 Feuerbestattung Abs. 1 Leichen werden nur zur Einäscherung angenommen, wenn die zur Feuerbestattung erforderlichen Unterlagen gleichzeitig übergeben und die Anforderungen der Betriebsordnung des Krematoriums in der jeweils gültigen Fassung erfüllt werden. Alle ohne die erforderlichen Unterlagen entgegengenommenen und in der Kühlung untergebrachten Leichen gelten bis zur Übergabe derselben nur als vorübergehend eingestellt und bleiben in Verantwortung des Bestatters, der die Leiche gebracht hat. Abs. 2 Urnen sind in einem Grab beizusetzen. Sie dürfen den Angehörigen nicht ausgehändigt werden. § 11 Urnenbeisetzung in Erdwahlgräbern Abs. 1 Urnen können auch in Erdwahlgräbern beigesetzt werden. Abs. 2 Die Anzahl von Urnen, die in solchen Wahlgräbern beigesetzt werden dürfen, bestimmt die Friedhofsverwaltung § 12 Ruhezeit Abs. 1 Die Ruhezeit beträgt für Fehlgeborene und Verstorbene bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 10 Jahre, im Übrigen 20 Jahre. Abs. 2 Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre.

§ 15 Arten der Gräber Abs. 1 Auf den Friedhöfen bestehen folgende Arten von Gräbern: Für Urnenbeisetzungen: 1. Urnenreihengräber sind Grabstätten für eine Urne, die der Reihe nach belegt werden und bei denen die Dauer des Nutzungsrechts der Ruhezeit entspricht. Das Abräumen von Urnenreihenfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher durch Aushang in den Schaukästen auf den städtischen Friedhöfen Zwickau bekannt gemacht. 2. Urnenwahlgräber sind Grabstätten für mehrere Urnen. 3. Urnensonderstellen sind Grabstätten in Sonderlage für mehrere Urnen, die sich durch ihre größere Fläche von den Urnenwahlstellen unterscheiden. 4. Urnengemeinschaftsanlagen sind Grabstätten, in denen die Urnen ohne individuelle Grabzeichen beigesetzt werden. 5. Urnengemeinschaftsanlage „Lebenswege“ ist eine Grabstätte, in der die Urnen mit persönlichen Lebensdaten der Verstorbenen beigesetzt werden. Die unter Nr. 4 und 5 genannten Gemeinschaftsanlagen werden von der Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Für Erdbestattungen: 6. Erdreihengräber sind Grabstätten für Leichen von Kindern und Erwachsenen, die der Reihe nach belegt und nur für die Ruhezeit (§ 12 Abs. 1) des zu Bestattenden abgegeben werden. In jedem Reihengrab darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Ausnahmen können bei gleichzeitig verstorbenen Familienangehörigen zugelassen werden, wobei der zweite Sterbefall als Beisetzung einer Urne erfolgen muss. Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher durch Fortsetzung auf Seite 5 5860872-10-1


Pulsschlag

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Aushang in den Schaukästen auf den städtischen Friedhöfen Zwickau bekannt gemacht. 7. Erdwahlgräber sind Grabstätten, in denen eine Erdbestattung und mehrere Urnen beigesetzt werden können. Gräber nach Gräbergesetz: 8. Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten – einzeln oder in geschlossenen Feldern – obliegt ausschließlich der Stadt Zwickau. 9. Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen. Die Verpflichtungen zur Erhaltung dieser Grabstätten werden durch das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 29.01.1993, in der Neufassung vom 09.08.2005 geregelt. Abs. 2 Maße der Grabstellen Länge und Breite - Erdreihengräber – Erwachsene 2,20 m x 1,10 m - Erdreihengräber – Kinder 1,40 m x 0,70 m - Erdwahlgräber – (je Stelle anteilig) 3,00 m x 1,50 m - Urnenreihengräber – 0,70 m x 0,70 m - Urnenwahlgräber – 1,00 m x 1,00 m Für Wandstellen gelten besondere Regelungen: - Erdbestattungen – 16 qm für 4 Särge - Erdbestattungen – 32 qm für 8 Särge Abs. 3 Die Neuanlage von gemauerten Grüften sowie Grabkammern ist nicht zulässig. Abs. 4 Für Grabarten und -größe ist der Belegungsplan der Friedhofsverwaltung maßgebend. Art und Größe belegter Gräber können während des Nutzungsrechts nicht geändert werden. Abs. 5 Tiefgräber (zwei Särge übereinander) sind nicht zugelassen. § 16 Rechte an Gräbern Abs. 1 An allen Gräbern kann gegen eine Gebühr ein Nutzungsrecht erworben werden. Erdwahlgräber und Urnenwahlgräber können vom Erwerber im Rahmen des Friedhofsbelegungsplanes ausgewählt werden. Abs. 2 Das Nutzungsrecht wird nur einer natürlichen Person, dem Nutzungsberechtigten, und in der Regel anlässlich eines Sterbefalles verliehen. Die Friedhofsverwaltung kann Nutzungsrechte ausnahmsweise auch juristischen Personen überlassen. Abs. 3 An einem denkmalgeschützten bzw. erhaltenswertem Grab kann eine Patenschaft durch einen Patenschaftsvertrag übernommen werden. Bedingung ist, dass das Nutzungsrecht an der Grabstätte bereits abgelaufen ist. Einzelheiten werden im Patenschaftsvertrag geregelt. Abs. 4 Die Nutzungsberechtigten haben jede Änderung ihrer Anschrift der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung haftet die Friedhofsverwaltung nicht für den daraus entstandenen Schaden. Nachforschungsaufträge über den Aufenthalt bei den Einwohnermeldeämtern durch die Friedhofsverwaltung sind kostenpflichtig. § 17 Inhalt und Dauer eines Nutzungsrechts Abs. 1 Das Nutzungsrecht gibt dem Nutzungsberechtigten die Befugnis: 1. die Beisetzung von Leichen und Urnen zu bestimmen, wenn zum Zeitpunkt der Beisetzung das Recht am Grab noch für die Dauer der Ruhezeit besteht; 2. ein den Grabmalvorschriften und der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft entsprechendes Grabmal setzen zu lassen, die Entfernung eines Grabmales zu beantragen und ausführen zu lassen; 3. das Grab den Grabpflegevorschriften entsprechend §§ 27 und 28 dieser Satzung zu bepflanzen und zu pflegen. 4. Dauer der Nutzungsrechte: 1. Grabstätten für Erdbestattungen 1.1. Erdreihengrab 20 Jahre 1.2. Erdwahlgrab einstellig 25 Jahre 1.3. Erdwahlgrab zweistellig 25 Jahre 1.4 Erdwahlgrab dreistellig 25 Jahre 1.5. Erdwahlgrab 4- bzw. 8-stellig 25 Jahre 1.6. Kinderreihengrab bis 2 Jahre 10 Jahre 1.7. Kinderwahlgrab bis 2 Jahre 10 Jahre 2. Grabstätten für Urnen 2.1. Urnenreihengrab 20 Jahre 2.2. Urnenwahlgrab 20 Jahre 2.3 Urnensonderstellen 25 Jahre Grabstellen, die unter das Gräbergesetz fallen, haben ein ewiges Ruherecht.

Abs. 2 Anspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechtes für Reihengräber besteht nicht. An Wahlgräbern kann unter Berücksichtigung der Friedhofsplanung das Nutzungsrecht verlängert werden. Die Dauer gilt ab Erwerb und ohne Rücksicht auf die Zeit der Belegung, mindestens jedoch für die Ruhezeit der/des zuletzt beigesetzten Verstorbenen. Abs. 3 Die Friedhofsverwaltung führt eine Grabdatei. Der Nutzungsberechtigte erhält bei Erstabgabe eines Nutzungsrechts eine Graburkunde, bei Verlängerung des Nutzungsrechts wird eine Verlängerungsurkunde ausgestellt. Abs. 4 Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder bestimmter Dauer werden auf die Nutzungszeit nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. § 18 Erlöschen und Verlängerung des Nutzungsrechts Abs. 1 Das Nutzungsrecht erlischt mit Zeitablauf, durch Verzicht oder Aufhebung des Friedhofes bzw. Friedhofteiles. Ein Verzicht während der Ruhezeit ist nicht möglich. Abs. 2 Nach Ablauf des Nutzungsrechts oder durch Verzicht auf das laufende Nutzungsrecht ist durch den Nutzungsberechtigten oder durch einen von ihm Beauftragten die Entfernung des Grabmals, der sonstigen baulichen Anlagen und der Grabbepflanzung innerhalb einer Frist von 3 Monaten durchzuführen. Bei Verzicht auf das laufende Nutzungsrecht erfolgt keine Rückerstattung der Grabnutzungsgebühren. Abs. 3 Werden das Grabmal, die sonstigen baulichen Anlagen und die Grabbepflanzung innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht entfernt, so kann die Stadt Zwickau im Wege der Ersatzvornahme nach den gesetzlichen Bestimmungen die Entfernung auf Kosten des Pflichtigen veranlassen. Abs. 4 Auf das Erlöschen eines Nutzungsrechts wird der Nutzungsberechtigte, sofern seine Anschrift bekannt ist, schriftlich hingewiesen. Zusätzlich kann durch Information am Grab oder durch Aushang darauf aufmerksam gemacht werden. Versäumt es der Nutzungsberechtigte, das Nutzungsrecht rechtzeitig verlängern zu lassen, so kann die Friedhofsverwaltung vom Zeitpunkt des Erlöschens an anderweitig darüber verfügen. Bei verspäteter Nachlösung wird die Gebühr dafür rückwirkend, ab dem Zeitpunkt des abgelaufenen Nutzungsrechtes, erhoben. § 19 Rücknahme des Nutzungsrechts Muss ein Nutzungsrecht nach Belegung im öffentlichen Interesse zurückgenommen werden, so hat der Berechtigte einen Anspruch auf kostenlose Umbettung und auf gebührenfreie Einräumung eines gleichwertigen Nutzungsrechts, bezogen auf die Restdauer des bisherigen Nutzungsrechts. § 20 Übertragung bzw. Übergang des Nutzungsrechtes Abs. 1 Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Abs. 2 genannten Personenkreis bzw. auf die in einer letztwilligen Verfügung genannten Person seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Eine Übertragung unter natürlichen Personen ist durch die Friedhofsverwaltung zu genehmigen. Abs. 2 Wird bis zum Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht auf die genannten Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten in nachstehender Reihenfolge mit deren Zustimmung über. Das sind: a) der überlebende Ehegatte und eingetragene Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind, b) die ehelichen und nichtehelichen Kinder sowie Adoptivkinder, c) die Enkel, in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) die Eltern, e) die vollbürtigen Geschwister, f) der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft g) die nicht unter a) bis f) fallenden Erben.

28. Dezember 2011 · Nr. 28 · Seite 05

Innerhalb der einzelnen Gruppen wird der jeweils Älteste Nutzungsberechtigter. Abs. 3 Kommen mehrere Personen für eine Nutzungsrechtsnachfolge in Frage, so haben diese eine Person von ihnen als einzigen neuen Nutzungsberechtigten zu benennen und die Umschreibung auf diesen zu veranlassen. Kommt eine Einigung innerhalb einer von der Stadt Zwickau gesetzten Frist nicht zustande, so trägt die Stadt Zwickau eine in der Reihenfolge der in Absatz 2 genannten Personen als Nutzungsberechtigten in die Grabdatei ein. Die Rechtsnachfolge ist in geeigneter Form (z. B. Testament, Erbschein) zu belegen.

V. Grabmale § 21 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass der Friedhofszweck – würdige Ruhestätte, Pflege des Andenkens der Verstorbenen – gewahrt wird und eine Verletzung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausgeschlossen ist. § 22 Grabmale Allgemeine Anforderungen und Gestaltungsvorschriften Abs. 1 Als Grabmale nach dieser Satzung gelten insbesondere auch Stein- und Holztafeln, Aufsätze, Blumenbehälter auf Grabsteinen, Grabeinfassungen, Grabkapellen (Pavillons), Überbauten jeder Art sowie Teile und Zubehör von Grabmalen einschließlich zum Grab gehörende Sitzgelegenheiten. Abs. 2 Die Grabmale müssen sich in ihrer Gestaltung und Bearbeitung an die Umgebung anpassen. Abs. 3 Stehende und liegende Grabmale sowie Grabplatten sind zulässig. Liegende Grabmale und Grabplatten dürfen nur flach auf die Grabstätte gelegt werden und diese bis zu 30 v. H. der Fläche bedecken. Abs. 4 Auf den städtischen Friedhöfen Zwickau sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: Grabart Höhe x Breite a) stehende Grabmale - Urnenreihengräber – 0,60 m x 0,35 m - Urnenwahlgräber – 0,70 m x 0,35 0,40 m - Kinderwahlgräber (bis 2 Jahre) – 0,70 m x 0,35 m – 0,40 m - Urnensonderstellen klein – 0,90 m x 0,45 m - Urnensonderstellen groß – 1,50 m x 0,50 m - Erdreihengräber – 1,00 m x 0,45 m - Erdwahlgräber (einzeln) – 1,10 m x 0,50 m - Erdwahlgräber (doppelt) – 0,85 1,00 m x 0,50 - 1,25 m Die Mindeststärke für stehende Grabmale bis 0,70 m Höhe beträgt 0,12 m. Für Grabmale von 1,00 m Höhe beträgt die Mindeststärke 0,16 m. b) liegende Grabmale - Urnengräber – 0,40 x 0,40 m x 0,06 m - Erdgräber – 0,50 x 0,80 m x 0,06 m c) Grabeinfassung Urnengräber: - Länge – 0,80 m bis 1,00 m - Breite – 0,60 m - Stärke – 0,03 m - Sichtbare Höhe – 0,05 m Erdgräber: - Länge – 1,70 m - Breite – 0,70 m - Stärke – 0,06 m - Sichtbare Höhe – 0,08 m Abs. 5 An besonderen Stellen können Grabmale im Rahmen der Gesamtplanung von diesen Maßen und Materialien abweichen, wenn sie dem Charakter der Stelle und Anlage entsprechend künstlerisch wertvoll gestaltet sind.

Abs. 2 Grabmale im Sinne des § 24 Abs. 5 können nur mit schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Abs. 3 Nach Ablauf der Nutzungszeit oder nach Entzug von Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Geschieht das nicht binnen 3 Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung die Grabstätte kostenpflichtig abzuräumen bzw. abräumen zu lassen. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Zwickau über. § 24 Wiedererrichtung und Entfernung von Grabmalen Abs. 1 Sind für Erdbestattungen Gräber zu öffnen und deshalb ein stehender Grabstein, der wegen seiner Gründung nicht stehen bleiben kann, ein liegender Grabstein, die Einfassung, Grabbepflanzung oder/und der Grabhügel zu entfernen, so haben hierfür die Inhaber des Nutzungsrechts mindestens einen Werktag vor Beginn der Grabarbeiten Sorge zu tragen. Anderenfalls ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, auf Kosten des Nutzungsberechtigten die Entfernung zu veranlassen. Eine Haftung bei Beschädigungen und Anspruch auf Ersatz, auch für entfernte Pflanzen, besteht nicht. Abs. 2 Grabmale, die wegen der Öffnung des Grabes entfernt wurden oder aus einem anderen Grund nicht an ihrem Platz stehen, müssen innerhalb einer angemessenen Frist wieder aufgestellt werden. Ist eine Wiederaufstellung nicht möglich, sind sie durch den Nutzungsberechtigten bzw. durch einen von ihm Beauftragten aus dem Friedhof zu entfernen. Über Grabmale, die nicht nach Ablauf einer gesetzten Frist entfernt werden, kann die Friedhofsverwaltung frei verfügen und diese kostenpflichtig entsorgen. Abs. 3 Bei Grabmalen, die nach Feststellung der Friedhofsverwaltung umzustürzen drohen oder aus anderen Gründen sicherheitsgefährdend sind, hat der Nutzungsberechtigte unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf dessen Kosten Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen, Absperrung) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung nicht beseitigt, so ist sie berechtigt, im Wege der Ersatzvornahme und nach den gesetzlichen Bestimmungen den ordnungswidrigen Zustand zu beseitigen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht zu ermitteln, wird die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. die Ankündigung zur Ersatzvornahme durch einen Hinweis auf der Grabstätte für die Dauer von 3 Monaten ersetzt. Abs. 4 Die Friedhofsverwaltung kann nach schriftlicher Aufforderung und angemessener Frist Grabmale auf Kosten der Berechtigten auch dann entfernen, wenn die Grabmale ohne Beachtung der Vorschriften dieser Satzung errichtet oder geändert wurden. Abs. 5 Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofes erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen, wenn die Änderung zu einer Beeinträchtigung des Wesens des überlieferten Erscheinungsbildes oder der künstlerischen Wirkung des Grabmales führen würde oder wichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen. Insoweit ist die Denkmalbehörde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.

§ 23 Standsicherheit, Fundamentierung, Befestigung und Entfernung

§ 25 Zustimmungserfordernis

Abs. 1 Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und des Handwerks, insbesondere den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

Abs. 1 Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind. Die Aufstellungsgenehmigung ist auf Verlangen der Friedhofsverwaltung vorzulegen. Abs. 2 Den Anträgen sind beizufügen: a) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der

Ornamente und Symbole sowie der Fundamentierung. b) soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und Symbole unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. Abs. 3 Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. Abs. 4 Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb von 2 Jahren nach der Zustimmung errichtet worden sind. Abs. 5 Nicht zustimmungspflichtige provisorische Grabmale (kleiner als 0,15 m x 0,30 m) sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden. Provisorische Grabmale, die sich länger als 2 Jahre auf einem Grab befinden, können von der Friedhofsverwaltung beräumt werden. Grabmale, die innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nicht abgeholt wurden, werden kostenpflichtig entsorgt.

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 26 Grabpflege und Grabgestaltung Abs. 1 Die Gräber sind vom Nutzungsberechtigten bzw. von einer vom ihm beauftragten Person innerhalb der in Abs. 3 genannten Fristen würdig herzurichten und während der gesamten Laufzeit der Nutzungsrechte instand zu halten. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck, Grabbepflanzung und beim Anlegen von Grabhügeln. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen. Abs. 2 Die Gestaltung der Grabstätten ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen, ohne eine objektiv störende Wirkung auszulösen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, welche die anderen Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Die Höhe der Grabbepflanzung darf die in der jeweiligen Abteilung zugelassenen Grabmale nicht überragen. Jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Abs. 3 Grabstätten für Erdbestattungen sind bis 10 Monate, Urnenstellen bis 3 Monate nach erfolgter Bestattung gärtnerisch herzurichten. Abs. 4 Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Abs. 5 Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet. Abs. 6 Kunststoffe und sonstige umweltschädigende Werkstoffe dürfen in sämtlicher Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Blumentöpfen, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen und Kerzenbehälter. Abs. 7 Das Abdecken der Grabstätte mit Platten, Kies, Folien und anderen, den Boden abdeckenden Materialien ist verboten. Grabumrandungen und Grabeinfassungen aus Naturschiefer bzw. dem gleichen Material wie das Grabmal sind zulässig. Abs. 8 Geräte zur Grabpflege und leere Gefäße jeder Art dürfen an den Gräbern oder in deren Nähe nicht aufbewahrt werden. § 27 Vernachlässigung der Grabpflege Abs. 1 Werden Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung hingewiesen. Außerdem wird der unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zusetzen. Bleiben die AufFortsetzung auf Seite 6 5860873-10-1


Pulsschlag

Seite 06 · 28. Dezember 2011 · Nr. 28

Fortsetzung von Seite 5 forderung oder der Hinweis 3 Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung entschädigungslos und kostenpflichtig a) die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen sowie b) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen, c) Nutzungsrechte entziehen. Abs. 2 Bei Grabschmuck, der nicht den Anforderungen des Abschnittes VI dieser Satzung entspricht, gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder sind die Verantwortlichen nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. Eine Pflicht der Aufbewahrung des entfernten Grabschmuckes durch die Friedhofsverwaltung besteht nicht. § 28 Urnengemeinschaftsanlagen Abs. 1 Die Gestaltung und Pflege dieser Gräber obliegt der Friedhofsverwaltung. Abs. 2 Es ist nicht gestattet, diese Grabanlagen zu verändern, insbes. zu bepflanzen. Die Grabstätten dürfen nicht betreten werden. Blumen und Schalen sind außerhalb der Grabfläche am Rand abzulegen. Abs. 3 Sonstige Grabbeigaben (wie z. B. Laternen, Fotos etc.)sind nicht gestattet und werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt. Eine Aufbewahrungspflicht dieser Grabbeigaben besteht nicht.

sehenen Räumlichkeiten oder am Grab abgehalten werden. Abs. 2 Auf Wunsch der Angehörigen können Verstorbene in der Abschiednahme aufgebahrt werden. Abs. 3 Gewerbliche Lichtbild-, Tonband-, Film-, Tonfilm-, Video-, Funk- und Fernsehaufnahmen von Trauerfeiern, Leichenzügen, Gedenkfeiern und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Diese kann erteilt werden, wenn die Angehörigen einverstanden sind. Besondere Auflagen der Friedhofsverwaltung sind zu beachten. Abs. 4 Die Benutzung der Feierhallen und Abschiednahme kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. Abs. 5 Sonderwünsche bei der Durchführung von Trauerfeiern und Abschiednahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

VIII. Schlussvorschriften § 30 Gebühren Für die Benutzung des Friedhofes werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 01.01.2004 in der jeweils geltenden Fassung erhoben. § 31 Ordnungswidrigkeiten

VII. Feierhallen § 29 Trauerfeier und Abschiednahmen Abs. 1 Trauerfeiern können in den dafür vorge-

Abs. 1 Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 1 SächsGemO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen § 5 Abs. 3 a) dieser Satzung

die Wege mit Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle bzw. ohne Sondergenehmigung befährt; b) entgegen § 5 Abs. 3 b) dieser Satzung Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen sowie gewerbliche Dienste anbietet und dafür wirbt; c) entgegen § 5 Abs. 3 c) dieser Satzung an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten ausführt; d) entgegen § 5 Abs. 3 d) dieser Satzung ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen bzw. der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert; e) entgegen § 5 Abs. 3 e) dieser Satzung Druckschriften verteilt; und Geldsammlungen durchführt; f) entgegen § 5 Abs. 3 f) dieser Satzung Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert; g) entgegen § 5 Abs. 3 g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, Einfriedungen und Hecken übersteigt und Rasenflächen, soweit sie nicht als Wege dienen, Grabstätten und Grabeinfassungen betritt; h) entgegen § 5 Abs. 3 h) dieser Satzung lärmt und spielt; i) entgegen § 5 Abs. 3 i) dieser Satzung Hunde frei laufen lässt; j) entgegen § 16 Abs. 4 dieser Satzung die Änderung seiner Anschrift der Friedhofsverwaltung nicht mitteilt; k) entgegen § 24 Abs. 1 dieser Satzung Grabsteine, Einfassungen, Grabbepflanzungen und Grabhügel wegen Graböffnungen nicht entfernt; l) entgegen § 24 Abs. 2 dieser Satzung Grabsteine, die nicht wieder aufgestellt werden können, nicht vom Friedhof entfernt; m) entgegen § 24 Abs. 3 dieser Satzung keine Abhilfe wegen Sicherheitsgefährdung durch Grabsteine, die umzustürzen drohen, schafft; n) entgegen § 24 Abs. 4 dieser Satzung

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Grabmale ohne Beachtung der Vorschriften errichtet oder geändert hat; o) entgegen § 25 Abs. 5 dieser Satzung provisorische Grabmale entsprechend den angegebenen Frist nicht entsorgt; p) entgegen § 27 Abs. 1 dieser Satzung Grabstätten nicht ordnungsgemäß herrichtet oder pflegt. Abs. 2 Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden. Andere Straf- und Bußgeldvorschriften bleiben unberührt.

Abs. 3 Abs. 2 findet sinngemäß auf die nach § 6 dieser Satzung zugelassenen Gewerbetreibenden sowie für deren Bedienstete Anwendung.

§ 32 Haftung

**********************

Abs. 1 Der Friedhofsverwaltung obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Obhuts- und Überwachungspflichten. Sie haftet insoweit nicht für Schäden die durch eine nicht satzungsgemäße Nutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder Tiere entstehen. Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht haftet die Friedhofsverwaltung nach den gesetzlichen Vorschriften über eine Haftung wegen Amtspflichtverletzung. Schadenersatzansprüche aus anderen rechtlichen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit städtischer Mitarbeiter beruht. Abs. 2 Verfügungs- und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechende Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstehen. Sie haben die Friedhofsverwaltung von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.

§ 34 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Stadt Zwickau vom 19.12.2003 mit allen Änderungen außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen. Zwickau, den 22.12.2011 Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 22.12.2011 Aufgrund der §§ 4, 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. 2003, S. 49, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. 2009 S. 323, 325), der §§ 2, 9 Abs. 1, des Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (Sächs GVBl. 2004, S. 148, 171), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. 2010 S. 142, 144) sowie des § 7 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz – SächsBestG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juli 1994 (SächsGVBl. 1994, S. 1321), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 382), hat der Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwaltenden Friedhöfe beschlossen.

b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen stellt zum Zwecke der Bestattung oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder auf Durchführung sonstiger Leistungen. §4 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren Abs. 1 Die Gebühren entstehen mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung (§ 3 Abs. 1 b). In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen die Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.

§2 Gebührenpflicht Abs. 1 Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen werden von der Stadt Zwickau Gebühren erhoben, die im Gebührenverzeichnis festgesetzt sind. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. Abs. 2 Für die Erhebung von Kosten bei Amtshandlungen auf dem Gebiet des Bestattungswesens findet die Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. §3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, a) wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist,

§5 Bemessungsgrundlage Grundlage für die Gebührenberechnung sind die Art der Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen einschließlich der jeweils erbrachten Leistungen der Stadt Zwickau. §6 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung nebst Gebühren-

verzeichnis tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 18.12.2006 mit allen Änderungen außer Kraft. ********************** Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen. Zwickau, den 22.12.2011 Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntma-

chung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Gebührenverzeichnis

§1 Geltungsbereich Die Satzung gilt für folgende Friedhöfe - Hauptfriedhof - Eckersbacher Friedhof - Paulusfriedhof - Pölbitzer Friedhof sowie die Bestattungseinrichtungen.

Abs. 2 Dem Gebührenschuldner wird ein Leistungsbescheid erteilt. Die Gebühren sind innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheides zur Zahlung an die Stadt Zwickau fällig.

Gebührentatbestand I

Gebühr in €

Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen 1. Grabstätten für Erdbestattungen 1.1 Erdwahlgräber 1.1.1 Erdwahlgrab 1-stellig 1.217 25 Jahre Nutzungsdauer 1.1.2 Erdwahlgrab 2-stellig 2.050 25 Jahre Nutzungsdauer 1.1.3 Erdwahlgrab 3-stellig 2.883 25 Jahre Nutzungsdauer 1.1.4 Erdwahlgrab 4-stellig 3.346 25 Jahre Nutzungsdauer 1.1.5 Erdwahlgrab 8-stellig 6.310 25 Jahre Nutzungsdauer 1.2 Erdreihengräber 1.2.1 Erdreihengrab 739 20 Jahre Nutzungsdauer 1.2.2 Kinderreihengrab bis 2 Jahre 457 10 Jahre Nutzungsdauer 2. Grabstätten für Urnenbestattungen 2.1 Urnenwahlgrab 779 20 Jahre Nutzungsdauer 2.2 Urnensonderstellen 2.2.1 Urnensonderstelle klein 1.217 25 Jahre Nutzungsdauer 2.2.2. Urnensonderstelle groß 2.050 25 Jahre Nutzungsdauer 2.3 Urnenreihengrab 581 20 Jahre Nutzungsdauer 2.4 Urnengemeinschaftsgräber (UGA) 2.4.1 Urnengemeinschaftsanlage (UGA), einschließlich Pflege 440 20 Jahre Nutzungsdauer

2.4.2 Urnengemeinschaftsanlage (UGA) – „Lebenswege“ 2.491 20 Jahre Nutzungsdauer einschl. Angabe von Daten des Verstorbenen sowie Pflege 3. Nachlösegebühr Für den erneuten Erwerb von Nutzungsrechten an Erdwahl- und Urnenwahlgräbern sowie Urnensonderstellen werden die Gebühren der Tz. 1.1.1 - 1.1.5 sowie 2.1, 2.2.1 und 2.2.2 anteilig nach der Dauer der Nutzung zugrunde gelegt. II 1.

1.1 1.2 2. 2.1 2.2

3. 3.1

3.2 4. 4.1

Bestattungsgebühren Gebühren für Erdbestattungen einschließlich der Leistungen am Grab, Trägerleistungen Bestattung im Erdgrab 702 Bestattung im Kindergrab 100 bis 2 Jahre Gebühren für Exhumierungen Kosten für Verwaltung 26 Kosten je Arbeitsstunde eines Arbeiters, einschließlich Sachmittelausstattung 34 Gebühren für Feuerbestattungen Einäscherungsgebühr zzgl. gesetzli175,00 che Mehrwertsteuer netto 33,25 MwSt. 19% 208,25 brutto 115 Urnenbeisetzung Urnenausbettung und Urnenumbettung 96 Urnenausbettung

4.2 Urnenumbettung 211 (Urnenausbettung – 4.1 und Urnenbeisetzung – 3.2) 5. Urnenversand 5.1 Erstmaliger Urnenversand nach der Einäscherung zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer netto 31,00 MwSt. 19% 5,89 brutto 36,89 5.2 Durch Aus- und Umbettung bedingter Urnenversand 31 5.3 Bei den Ziffern 5.1 und 5.2 werden beim Versand ins In- oder Ausland Mehrkosten berechnet (> 3,15 €). 6. Urnentransport 26 7. Kranztransport 16 III 1. 2. 2.1 2.2 2.3

3. 3.1 3.2

Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen Bereitstellung und Bedienung der Tontechnik 22 Trauerhallenbenutzung einschließlich Dekoration für Abschiednahme/Trauerfeier – 30 min 100 50 für Urnenbeisetzung – 15 min Bei Verlängerung der Trauerhallenbenutzung unter Ziffer 2.1. oder 2.2 erhöht sich die Gebühr entsprechend der tatsächlichen Benutzungsdauer je angefangene 15 min um 50 Benutzung des Kühlraumes 5 Einstellungsgebühr je Tag 7 Einstellungsunterbrechung

3.3

Benutzung der Tiefkühlzelle (Kosten/Fall + Kosten/Tag) 3.3.1 Kosten je Fall 3.3.2 Kosten je Tag

8 6

IV 1.

Verwaltungsgebühren Erteilung einer Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals 20 2. Standfestigkeitsprüfung bei stehenden Grabsteinen 2.1 Standfestigkeitsprüfung 4,50 für Nutzungsrechte von 10 Jahren 2.2 Standfestigkeitsprüfung 9 für Nutzungsrechte von 20 Jahren 2.3 Standfestigkeitsprüfung 11 für Nutzungsrechte von 25 Jahren 2.4 Für die Standfestigkeitsprüfung bei der Nachlösung von Nutzungsrechten unter I/3 werden die Gebühren der Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 anteilig nach der Dauer berechnet. 2.5 Bearbeitung nach Beanstandung der Standfestigkeit eines Grabsteines 30 3. Vorbereitungsaufgaben zur Einholung der Unbedenklichkeitserklärung für die Kremation 7 4. Organisation und Vorbereitung der 2. Leichenschau 15 5. Organisation und Vorbereitung der Trauermusik/Grabmusik 22 6. Bearbeitung eines Antrages auf Urnenaus- und -umbettung 20 5860874-10-1


Pulsschlag

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28. Dezember 2011 · Nr. 28 · Seite 07

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 regionaler Vorsorgestandort Nord, Industrie und produzierendes Gewerbe für das Gebiet Zwickau-Schneppendorf – An der B 93 zwischen Thurmer Straße und Jüdenhainer Straße Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 regionaler Vorsorgestandort Nord, Industrie und produzierendes Gewerbe für das Gebiet ZwickauSchneppendorf – An der B 93 zwischen Thurmer Straße und Jüdenhainer Straße gemäß Übersichtsplan wie folgt beschlossen: 1. Für die Flächen an der B 93 soll gemäß Übersichtsplan ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Entsprechend §§ 1, 2, 2a Baugesetzbuch ist eine Umweltprüfung

durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 114 ha. Grenzen des Geltungsbereiches: Das Gebiet wird begrenzt - im Norden durch die Ortslage Schneppendorf mit Abstand zur vorhandenen zusammenhängenden Wohnbebauung von ca. 130 bis 360 Metern, - im Osten durch die Thurmer Straße, - im Süden durch eine gedachte Linie in mindestens 200 Meter Entfernung zur

Wohnbebauung entlang der Thurmer Straße und - im Westen durch die B 93 mit teilweise davon westlich vorgelagerten Grundstücken im Bereich der neuen Straßenanbindung. Flurstücke (auch Teilflächen) im Geltungsbereich der Gemarkung Schneppendorf: 27/1, 30, 31, 32/1, 33, 35/1, 38/1, 39/1, 40/3, 41, 42/5, 42/6, 42/8, 44/1, 45/8, 46/16, 47, 48, 49, 50/14, 51/11, 51/13, 51/14, 51/15, 53/2, 53/4, 53/5, 53/7, 53/6, 53/3, 53/8, und 51/18

Flurstücke (auch Teilflächen) im Geltungsbereich der Gemarkung Hain: 149/3, 150/14, 155/3 und 156 Flurstücke (auch Teilflächen) im Geltungsbereich der Gemarkung Crossen: 308, 311, 312, 313, 314 und 315 Es werden folgende Planungsziele angestrebt: - Für den Bereich der betreffenden derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzflächen der Gemarkung Schneppendorf und zu einem geringen Teil der Gemarkungen Hain und Crossen sollen im Wesentlichen Flächen für regional bedeutsame Unternehmen im Bereich Industrie und produzierendes Gewerbe festgesetzt werden. - Umweltverträgliche Entwicklung des Standortes insbesondere in Bezug auf die angrenzenden Wohnbebauungen. - Festsetzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffes in Natur- und Landschaft innerhalb des Plangebietes. - Zur verkehrlichen Erschließung des Gebietes wird in diesem Zusammenhang ein neuer, leistungsfähiger Anschluss an die B 93 notwendig und ist auszuweisen. 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch in Form einer Informationsveranstaltung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Zwickau, den 19.12.2011 Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung der Stadt Zwickau, Gemarkung Niederhohndorf, „Am Niederhohndorfer Querweg“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 15.12.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch „Am Niederhohndorfer Querweg“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom 09.01.2012 bis 10.02.2012 in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Geschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00

bis 18.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch wird im Rah-

men der öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zwickau, 19.12.2011 Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin

Bei der Stadtverwaltung Zwickau ist nachstehende Stelle zu besetzen. Bewerbungen sind mit den vollständigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der entsprechenden Schul- und Berufsausbildungszeugnisse, vollständige Arbeitszeugnisse und Beurteilungen sowie die geforderten Nachweise) und innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist an folgende Adresse zu richten: Stadtverwaltung Zwickau, Personal- und Hauptamt, Hauptmarkt 1, PF 20 09 33, 08009 Zwickau. Unvollständige und später eingehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur gegen Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages erfolgen kann.

Büroleiter/-in Als Voraussetzung erwarten wir: - ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule, vorzugsweise in den Fachrichtungen Städtebau/Stadtplanung, Jura oder Betriebswirtschaftslehre

Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass Arbeitsagentur und Jobcenter Zwickau am Silvestertag geschlossen bleiben. Am Freitag, 30. Dezember, sind die Mitarbeiter – auch telefonisch – nur bis 12 Uhr erreichbar. Kunden, die Agentur und Jobcenter am 30. Dezember nach 12 Uhr Arbeitssuchendmeldungen oder Abmeldungen mitteilen wollen, entstehen keine Nachteile. Sie können dies ohne rechtliche Nachteile am 2. Januar 2012.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT ZWICKAU Gewährung von Zuschüssen für das Vorhaben Neugestaltung Quartier „Grüner Hof“ für die Bauabschnitte Begegnungsbereich und Außenanlagen, im Rahmen der BundLänder-Förderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – SOP – im Fördergebiet Mitte Süd und Areal Erlenbad, an die Stadtmission Zwickau e. V. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgenden Beschluss gefasst: 1. An die Stadtmission Zwickau e. V. werden für den Bauabschnitt 1 – Begegnungszentrum – in 2012 ein Zuschuss in Höhe von 268.007,64 Euro und für den Bauabschnitt 2 – öffentliche Außenanlage – in 2013 ein Zuschuss in Höhe von 200.540,74 Euro gewährt.

2. Die Stadt Zwickau trägt für den 1. BA 53.500,00 Euro und für den 2. BA 50.500,00 Euro von den zuwendungsfähigen Kosten. Der Übernahme eines Teilbetrages des kommunalen Eigenanteiles für den 1. BA in Höhe von 53.753,82 Euro und für den 2. BA in Höhe von 24.520,37 Euro durch die Stadtmission Zwickau e. V. wird zugestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Zwickau, 21.12.2011 Rainer Dietrich Bürgermeister Wirtschaft und Bauen

20 % GERINGERE KOSTEN Nach knapp siebenmonatiger Bauzeit wurde am 19. Dezember die Straße Amseltal/Mülsener Straße zwischen Trillerstraße und Lerchenweg wieder für den Verkehr freigegeben. Einen Tag später wurde auch der Linienbusverkehr auf der für rund 1,1 Mio. Euro grundhaft sanierten Straße wieder aufgenommen. Im Zuge der Komplexbaumaßnahme wurde der in Teilbereichen desolate Fahrbahnbelag erneuert und der vorhandene Pflasterbelag durch Asphaltbeton ersetzt, was zur deutlichen Lärmminderung für Anwohner und zu einem besseren Fahrkomfort für Verkehrsteilnehmer führt. Für Fußgänger wurde ein befestigter Gehweg gebaut. Außerdem konnte der Eulenweg zwischen Mülsener Straße und Nachtigallenweg instandgesetzt werden. Weiterhin erfolgte die Neuverlegung von Stromleitungen durch die Zwickauer Energieversorgung (ZEV) und insbesondere der Neubau einer Trink- und Abwasserleitung sowie die Errichtung von zwei Regenüberlaufbecken. Allein die Wasserwerke Zwickau (WWZ) investierten etwa 770.000 Euro. Durch die gute Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten, insbesondere der ZEV, der WWZ, der Firma Hoch und Tiefbau Crossen, dem Tiefbauamt und weiteren städtischen Ämtern gelang es, den Finanzrahmen positiv zu gestalten. Die für den Straßenbau geplanten 379.000 Euro wurden um ca. 80.000 Euro unterschritten. Bereits im ersten grundhaft sanierten Abschnitt des Amseltals zwischen Haus DRK und Trillerstraße im Jahr 2010 wurden die für den Straßenbau veranschlagten 395.000 Euro um etwa 75.000 Euro unterschritten.

STELLENAUSSCHREIBUNG DER STADT ZWICKAU

Im Büro Wirtschaftsförderung, Dezernat Wirtschaft und Bauen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Keine Meldung zur Arbeitslosigkeit

Der Verkehr rollt wieder im Amseltal

Für eine erfolgreiche Tätigkeit verfügen Sie idealerweise über: - fundierte Kenntnisse im Europarecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Zivilrecht und Wirtschaftsrecht - hohe soziale, fachliche und kommunikative Kompetenz, verbunden mit einem sicheren Auftreten - analytische Fähigkeiten und strategisches, konzeptionelles Denken - Eigeninitiative, selbstständige Arbeitsweise - Durchsetzungsvermögen sowie Fähigkeiten zur selbstständigen Verhandlungsführung - Ideenreichtum und die Bereitschaft zu hohem persönlichen Engagement - Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung

Erscheinungstermine 2012 im Internet unter

www.zwickau.de/amtsblatt

- Sicherheit in der Anwendung moderner Datentechnik - Führerschein Klasse B - gute Englischkenntnisse Aus einem breiten Aufgabenspektrum ergeben sich folgende Tätigkeitsschwerpunkte der Wirtschaftsförderung: - Mitwirkung bei der Entwicklung von Konzepten, Programmen und Serviceangeboten zur Förderung von Existenzgründern, ortsansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen entsprechend den Zielstellungen des Wirtschaftsförderungskonzeptes, dazu zählen: • Einwerben potentieller Investoren • Vermittlung von Grundstücken • Standort- und Ansiedlungsmanagement • Einwerbung von Fördermitteln für Maßnahmen wirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben der Stadt • Koordinierung der Akquisition und des Marketing für den Wirtschaftsstandort • Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Investorenwerbung • Beratung und Betreuung von ansiedlungs- und investitionswilligen Unternehmen • aktive Bestandspflege, Firmenbetreuung und Kontaktpflege zu Wirtschaft, Verbänden, Kammern und politischen Gremien • fachübergreifende Vertretung aller Belange der Stadtverwaltung Zwickau auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung (z. B. im Landkreis, Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau, BIC, Westsächsische Hochschule) - Leitung des Büros durch Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktionen und Gesamtzuständigkeit für die übertragenen Aufgaben, Mitarbeiterführung Die Aufgabe bietet einen großen Gestaltungsspielraum und ein hohes Maß an Eigenverantwortung, selbständiges Arbeiten im kleinen Team und eine abwechslungsreiche Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft. Die Planstelle ist nach TVöD der Entgeltgruppe 12 zugeordnet und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsfrist: 16.01.2012 5860876-10-1


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Seite 08 · 28. Dezember 2011 · Nr. 28

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Blick zurück: Das Jahr 2011 in Zwickau Januar Aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse mit Dauerfrost und starken Schneefällen seit Dezember 2010 kommt es zu Problemen im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere auf der Straßenbahnlinie 3, für die längere Zeit Schienenersatzverkehr fährt. Der Winterdienst hat Schwierigkeiten, die Straßen zu beräumen. Mit hohem Kostenaufwand werden mehrere Tonnen Schnee aus der Stadt transportiert. Ab zweiter Januardekade setzt Tauwetter ein, das zur Hochwassergefahr führt. Der Pegel der Mulde steigt am 14. Januar auf nahezu 3,10 Meter. Die Hochwasser-Alarmstufe 2 wird ausgerufen. Durch das plötzliche Tauwetter entstehen Schäden an Gebäuden durch Schmelzwasser. Insbesondere ist das Gebäude der Kunstsammlungen, Lessingstraße 1, betroffen. Auf den Straßen hinterlässt das extreme Winterwetter gravierende Schäden. Der Abriss des ehemaligen Klubhauses „Grubenlampe“ in Planitz beginnt. Das Gelände an der Inneren Zwickauer Straße wird in eine Grünfläche umgestaltet.  7. Januar 14. Neujahrsempfang der Stadt Zwickau mit Ehrungen von Zwickauer Persönlichkeiten für besondere Verdienste. Die Martin-Römer-Ehrenmedaille erhalten Prof. Dr. Jürgen Härdler, der Erzgebirgszweigverein Zwickau e. V., der TSV Fliegende Sachsen und Jo Harbort. Die StephanRoth-Bürgermedaille wird verliehen an Martina Ahnert-Ehrt, Dr. Claus-Steffen Reitzenstein und Roland Zeh.  9. Januar Der FSV Zwickau gewinnt das 11. Hallenmasters-Turnier in der Stadthalle.  14. bis 16. Januar In der Stadthalle Zwickau findet die Messe „Reise und Freizeit" statt.  20. Januar Die Ratsschulbibliothek – die älteste öffentliche Bibliothek Sachsens – präsentiert ihren neuen Internetauftritt und einen elektronischen Bibliothekskatalog.  27. Januar Mit Kranzniederlegungen an der Gedenktafel am Haus Muldenblick in der Talstraße und an der Georgenschule gedenken die Zwickauer der Opfer des Nationalsozialismus.  29. Januar 3. Zwickauer Wirtschaftsball mit Vergabe des Image Award an den 14-jährigen Zwickauer Ausnahmegeiger Elin Kolev.

des Treppenhausfoyers zeichnet die amerikanische Künstlerin Janet Grau verantwortlich.  25. Februar Scheckübergabe in Vorbereitung des Festivals des Sports vom 16. bis 18. September im Rahmen der Mission Olympic durch Coca Cola Deutschland an die Oberbürgermeisterin.

März  2. März Die sanierte Turnhalle der Pestalozzischule wird durch die Schüler mit einem kleinen Sportprogramm wieder in Besitz genommen.  3. März Eröffnung des Modemarktes Kress im umgebauten Rathaus. In einem Pressegespräch wird den Medien die Neukonzeption des Winterdienstes vorgestellt, in die die Erfahrungen des Winters 2010/11 eingeflossen sind.  4. bis 6. März In der Stadthalle findet die Messe „Bau Zwickau“ statt.  9. März Die Kindertagesstätte „Buratino“ des Heinrich-Braun-Klinikums erhält das Zertifikat „Bewegte und sichere Kita“, vergeben durch die Unfallkasse Sachsen, die Universität Leipzig und den Landessportbund Sachsen.  10. März Eröffnung des Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses. Damit schafft die Stadtverwaltung eine neue Anlaufstelle für die Erledigung vieler Anliegen, ob es um Personalausweise und Pässe, Ummeldungen, Bewohnerparkausweise oder Terminvereinbarungen mit Ämtern geht.  12. März 5. Zwickauer Ärzteball im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“.  10. bis 19. März Im Alten Gasometer findet das Film-Festival „Ueber Mut“ der Aktion Mensch statt.  16. März Das Johannisbad empfängt den 900 000. Besucher.

Februar  4. bis 5. Februar 5 500 Besucher informieren sich auf der Bildungsmesse „Zukunft hier“ in der Stadthalle Zwickau über Angebote zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.  17. Februar Übergabe eines Silberpfeils der Autounion Typ C an das August Horch Museum nach sieben Jahren Bauzeit. Der Förderverein des Museums hat mit seinem Projektleiter Rainer Mosig eine Replica geschaffen, die keine Konkurrenz scheuen muss. Mit großer Unterstützung der Firma FES u. v. a. Sponsoren sowie ehrenamtlichen Helfern ist ein Rennfahrzeug entstanden, das die glorreiche Renngeschichte der Auto Union in den 30er Jahren wie kein anderes Fahrzeug präsentiert.  18. Februar Offizielle „Schlüsselübergabe“ an das Werk der GKN Driveline Deutschland GmbH. Nach 20 Jahren wurde der bisher bestehende Mietvertrag beendet und die GKN hat das Werk in Mosel gekauft.  19. Februar Cathleen Martini wird bei der Bob-WM in Königssee Weltmeisterin im Zweierbob.  21. Februar Das sanierte Rathaus wird wieder bezogen. Den Anfang machen die Oberbürgermeisterin und die beiden Bürgermeister.  22. Februar Stilles Gedenken für die Opfer des Bergwerksunglücks. Wegen eines Bomben-Alarms sind die Zwickau-Arcaden für mehrere Stunden gesperrt. Auslöser war ein herrenloser Koffer.  24. Februar Tag der offenen Tür im Robert-SchumannHaus anlässlich der Erweiterung der Dauerausstellung, in die Neuerwerbungen integriert wurden. Durch die Einbeziehung von Treppenhausfoyer, Galerieempore, Wintergarten und Konzertsaal wurden neue Ausstellungsflächen erschlossen, in denen nun auch die Nachwirkung und Aktualität Robert und Clara Schumanns thematisiert werden. Für die Neugestaltung

tung zum Erhalt der Freilichtbühne statt, deren Weiterbetrieb durch die Beschwerde eines Nachbarn in Frage gestellt ist. Die 350 Teilnehmer initiieren eine Unterschriftensammlung.  4. bis 8. April Stadt und Landkreis Zwickau treten erstmals mit einem Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe auf.  6. April Behindertenbeauftragte Irina Teichert schaltet gemeinsam mit dem Presse- und Oberbürgermeisterbüro den neuen Behindertenführer im Internet frei. Eröffnung einer Sonderausstellung im August Horch Museum anlässlich 125 Jahre Automobilbau.  10. April Das Robert-Schumann-Haus veranstaltet ein Benefizkonzert für die Erdbebenopfer in Japan mit der japanischen Pianistin Masako Kamikawa.  11. bis 20. April Tage der Demokratie und Toleranz in der Zwickauer Region unter dem Motto: „Bürgerschaftliches Engagement“. Höhepunkte sind Veranstaltungen mit dem Autor Günter Wallraff und dem Bürgerrechtler und ehemaligen Leiter der Stasi-UnterlagenBehörde Joachim Gauck.  14. April Übergabe des neuen „touristischen Empfangsbereiches“ mit Busaussteigeplatz am MuldeParadies.  16. April Feierliche symbolische Schlüsselübergabe im sanierten Rathaus durch die Gebäudeund Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH an die Oberbürgermeisterin.  19. April Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß empfängt die Bobweltmeisterin Cathleen Martini. Die Sportlerin wird mit dem Sportförderpreis der DOG ausgezeichnet. Rollout des brandneuen Elektro-Rennwagens „FP511e“– des sechsten Fahrzeugs aus den Werkstätten des WHZ-Racing Teams.  21. April Freigabe des zweiten Bauabschnittes des Geh- und Radweges „Pölbitzer Industriebahn". Übergabe der ersten beleuchteten Edelstahl-Stele. Mit Informationen zur Stadtgeschichte markiert sie den Standort des früheren Frauentores an der Inneren Plauenschen Straße. Weitere Stelen an den Standorten der anderen drei ehemaligen Stadttore folgen.  28. April Die neu eingebauten Personenaufzüge im Hauptbahnhof werden ihrer Bestimmung übergeben.

Mai

RUND 10 000 BÜRGER BESICHTIGEN AM 19. MÄRZ DAS SANIERTE RATHAUS.

 19. März Tag der offenen Tür im sanierten Rathaus. Rund 10 000 interessierte Bürger nutzen die Gelegenheit, das sanierte und umgebaute Rathaus am Hauptmarkt 1 sowie die Dienstgebäude Goldner Anker am Hauptmarkt 26 und Dünnebierhaus, Neuberinplatz 1a, näher kennenzulernen. Geigenvirtuose Elin Kolev gibt in der „Neuen Welt“ sein erstes Solokonzert.  22. März In der Berufsfeuerwehr wird das neue Drehleiterfahrzeug übergeben. Das Besondere am Leitersatz ist, dass der vordere Teil „klappbar“ ist. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt fast 660 000 Euro, von denen rund 494 000 Euro gefördert wurden.  26. März Im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung der „Sportler des Jahres 2010" in der Sachsenlandhalle Glauchau vergibt die DOG-Stadtgruppe Zwickau die Sportförderpreise 2010.  30. März Grundsteinlegung für die Seniorenwohnanlage „Mariengarten“ der GGZ in Marienthal gegenüber der Pauluskirche.

April  3. April Am Schwanenteich findet eine Veranstal-

 1. Mai Mai-Kundgebung des DGB auf dem Hauptmarkt. Redner ist Frank Bsirske, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Verdi.  2. Mai Eröffnung des Luther-Rundweges in Zwickau durch Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß und Landrat Dr. Christoph Scheurer. Die Firma Hoppecke Advanced Battery Technology GmbH nimmt ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum in Betrieb.  6. Mai Die Oberbürgermeisterin eröffnet den ersten Zwickauer Schlaganfall-Tag auf dem Hauptmarkt.  6. bis 8. Mai Champions Cup im Rollstuhlbasketball in Zwickau. Die besten acht Vereinsmannschaften Europas treffen sich hier, um in diesem wichtigen Wettbewerb die begehrte Trophäe zu erkämpfen. Der RSC Zwickau erringt Rang sieben.  7. Mai Stadtteilfest am Kosmos-Center in Eckersbach. Vergabe des ersten Jugendkunstpreises der Zwickau-Arcaden zum Thema „Trabant und Zwickau – eine unzertrennliche Verbindung". Der mit Zwickau eng verbundene Verleger Ulrich Frank-Planitz stirbt im Alter von 75 Jahren.  8. Mai Die Stadtgruppe der DOG verleiht den Alexander Georg von Hartitzsch-Preis für Sportförderung 2011 an die Mauritius Privatbrauerei Zwickau. Die Oldtimerausfahrt Schwanen-Klassik der Westsächsischen Hochschule Zwickau findet statt. Am Start sind 178 Oldtimer.  11. Mai Im Haus der Begegnungen wird die Broschüre: „Rund ums Wohnen – Wegweiser für Senioren in Zwickau“ vorgestellt.

 12. Mai Empfang des 500 000. Besuchers im August Horch Museum.  12. bis 14. Mai In Zwickau und Umgebung findet die AvD-Sachsen-Rallye als 1. Lauf zur Deutschen Rallye Serie 2011 statt.  13. Mai Übergabe des dritten Bauabschnitts der Robert-Müller-Straße. Damit sind die zweieinhalb Jahre umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen. Der frühere Oberbürgermeister Dietmar Vettermann stellt sein autobiografisches Buch „Ich lass mich nicht verbiegen“ vor.  14. Mai Demonstration von Jugendlichen für ein alternatives Jugendzentrum in Zwickau.

PROF. DR. GUNTER KRAUTHEIM IST NEUER REKTOR DER WESTSÄCHSISCHEN HOCHSCHULE ZWICKAU.

 16. Mai Feierliche Amtseinführung des Rektors der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Prof. Dr. Gunter Krautheim in der „Neuen Welt“.  19. Mai Besuch des sächsischen Staatsministers des Innern Markus Ulbig in Zwickau. Der Minister besichtigt u. a. das sanierte Rathaus und das Kornhaus. Es wird eine städtebauliche Vereinbarung zur Sanierung des Kornhauses unterzeichnet.  22. Mai bis 4. Juni Deutsche Meisterschaften im Segelflug der Club-, Standard- und Doppelsitzerklasse in Zwickau.  28. bis 29. Mai Stadtteilfest in Pölbitz rund um die „Neue Welt“.  29. Mai Das letzte Spiel des FSV Zwickau in der Oberliga-Saison 2010/2011 wird wegen randalierender Fans abgebrochen.

Juni  7. Juni Übergabe des Abschnitts des denkmalgeschützten Ringgrüns am Dr.-FriedrichsRing zwischen Kornhaus und Katharinenstraße.

ZU SCHUMANNS 201. GEBURTSTAG SCHICKEN DIE ZWICKAUER KINDER LUFTBALLONS GEN HIMMEL.

 8. Juni bis 2. Juli Schumannfest unter dem Motto „Hommage à Schumann“ mit der Eröffnung des Schumannrundweges, einem Geburtstagsfest mit Erwachsenen und vielen Kindern am Robert-Schumann-Denkmal und der Verleihung des Robert-SchumannPreises der Stadt Zwickau 2011 an den ungarischen Pianisten András Schiff am 8. Juni 2011.

 9. Juni Einweihung des Mehrgenerationenparks am Marienthaler Bachweg in der Nähe des Lutherparks.  17. Juni Feierliche Übergabe von neuen Dauerleihgaben der Max Pechstein Urheberrechtsgemeinschaft an die Oberbürgermeisterin für die Kunstsammlungen. Es handelt sich um die „Anbetung der Könige“ von 1917 (Mosaikkarton) sowie das in Öl auf Leinwand gemalte Werk „Wald in den Pyrenäen“ aus dem Jahr 1931.  18. Juni Auf dem Hauptmarkt findet die achte Auflage der Veranstaltung „Classics unter Sternen“ statt. Tag des Friedhofs – Einweihung der neuen Urnengemeinschaftsanlage „Lebenswege“ auf dem Hauptfriedhof.  19. Juni 13. Westsächsischer Städtelauf von Chemnitz nach Zwickau.  22. Juni Festveranstaltung zum 20. Jahrestag des Fördervereins theater zwickau Caroline Neuber e. V. Bereits zum neunten Mal wird der Publikumspreis Mauritius verliehen. Er geht an das Tanztheater des Theaters Plauen-Zwickau. Den zweiten Preis erhält Ballettdirektor Torsten Händler. Der dritte Preis geht an Regisseur Stefan Wolfram.  24. bis 26. Juni Auf dem Platz der Völkerfreundschaft findet das 16. Internationale Trabantfahrertreffen statt, erstmals organisiert vom August Horch Museum in Zusammenarbeit mit den Vereinen Intertrab, MC Zwickau und Motorsport Sachsen.  25. Juni Der 8. Zwickauer Stadtfeuerwehrtag findet bei der Freiwilligen Feuerwehr Schlunzig anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens statt.  29. Juni Erster Spatenstich für die neue Schwimmhalle in Schedewitz.

Juli  1. Juli Die neugestalteten Anlagen im Hof der Humboldtschule werden im Rahmen eines Sommerfestes übergeben.  2. Juli Auszeichnungsveranstaltung des Architekturforums Zwickau im Rathaus. Ausgezeichnete Bauvorhaben sind die Pestalozzischule, das MuldeParadies, das Finanzamt Zwickau und das Rathaus. Die 7. Zwickauer Kunst- und Kulturmeile in der Hauptstraße findet unter dem Motto: „Airport Zwickau – jetzt heben wir ab“ statt.  4. Juli Erster Spatenstich für den zweiten Bauabschnitt im Gewerbegebiet Reichenbacher Straße.  5. Juli Am Heinrich-Braun-Klinikum wird der Grundstein für ein neues Ärztehaus gelegt.  6. Juli Nach dem Abschluss der Umgestaltung des Vorplatzes der Nicolaischule wird die Katharinenstraße wieder freigegeben. Offizielle Freigabe der Parkanlage MuldeParadies mit einem fröhlichen Testlauf zum Lumatra Fun Race, dem verrückten Stadtfest-Luftmatratzenrennen am 20. August.  9. Juli Der Familientag der Volkswagen Sachsen GmbH bildet den Höhepunkt des 20-jährigen Jubiläums.  10. Juli Die Sachsen-Sommer-Radtour für Freizeitradler macht auf dem Hauptmarkt Station.  11. Juli Mit der offiziellen Schlüsselübergabe ist „Mini Zwickau – Eine Spielstadt“ 2011 eröffnet und steht den Kindern der Stadt, die in ihren Ferien auf spielerische Weise das Arbeitsleben von Erwachsenen einmal üben wollen, bis 21. Juli offen.  23. Juli 9. Simson-Treffen auf dem Fahrübungsplatz an der Lengenfelder Straße.  24. Juli 1. August-Horch-Klassik anlässlich des Jubiläums 125 Jahre Automobil.  28. Juli Grundsteinlegung für eine neue Produktionshalle von Johnson Controls an der Reichenbacher Straße.  31. Juli Die Stadt Zwickau hat fristgemäß alle Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II mit einem Investitionsvolumen von mehr als 13 Millionen Euro beendet. 5860877-10-1


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· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

28. Dezember 2011 · Nr. 28 · Seite 09

Höhepunkte · Ereignisse · Zeitgeschehen August

September

 1. August Mit der Zwiki-Karte führt die Stadtverwaltung ein neues Verfahren zur Vergabe von Plätzen in Kindertagesstätten ein.  4. August Erster Spatenstich für den vierten Bauabschnitt der Eigenheimsiedlung am Kreuzberg.  10. August Der erste Spatenstich für den Bau des Heizkraftwerkes Süd an der Reinsdorfer Straße wird vollzogen.

 1. September Die Kneipp-Kita Lunikweg 3 erhält anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens den Namen Kneipp®-Kita „Wassertröpfchen“.  2. September Projektauftakt im Rathaus: „HerzSchlag – Herz statt Faust“. Ein Netzwerk aus Vertretern von Vereinen, kulturellen Einrichtungen und behördlichen Stellen thematisiert das Thema Gewalt unter Kindern.  3. September Straßenfest der Behindertenhilfe unter dem Motto des Straßenfest-Songs „Zeit zu leben“.  5. September Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß verkündet den Baustopp für das Westsachsenstadion auf Grund der stark gestiegenen Kosten. Das Stadion soll aber weiter als Sportstätte genutzt und entsprechend umgebaut werden.  9. September Die Oberbürgermeisterin besucht die Firma Lasch GmbH Zwickau Gleis-, Hochund Tiefbau, die ihr 90-jähriges Firmenjubiläum feiert.  10. bis 11. September Historisches Markttreiben wie zu Schumanns Zeiten und Tag des offenen Denkmals am 11. September unter dem Motto: „Romantik, Realismus, Revolution – Das 19. Jahrhundert“.  10. September Ca. 150 Personen nehmen an einer vom Fanclub Red Kaos organisierten Demonstration für den Erhalt des Westsachsenstadions als Spielort des FSV Zwickau teil.  13. September Die Gedenktafel am Georgengymnasium, die an die Deportation jüdischer Bürger im Jahr 1938 erinnert, wurde abmontiert und zerstört. Die Kriminalpolizei ermittelt.  15. September 20 Jahre Wohnungslosenhilfe der Stadtmission Zwickau e. V. mit einem Aktionstag auf dem Schumannplatz unter dem Motto: „Was geht mich eure Armut an!?“

ZEIGT VERSTÄRKTE PRÄSENZ IN PARKS UND DER CITY: DIE FAHRRADSTREIFE DES ORDNUNGSAMTES

 11. August Die neue „Fahrradstreife“ des Ordnungsamtes wird den Medien im MuldeParadies vorgestellt.  12. bis 14. August Siedlerfest in Weißenborn.  14. August bis 6. November Die Kunstsammlungen zeigen die Ausstellung „Die Göttlichkeit des Lichts“ mit Werken des in Zwickau aufgewachsenen Malers Fritz von Uhde (1848-1911).  19. bis 21. August Das 10. Zwickauer Stadtfest bietet eine Künstler-Starparade: Stefanie Heinzmann, die Randfichten & Band, die Rock Classic Allstars, Thomas Godoj, London Beat, Jay Khan, Veronika Fischer, electra mit Stephan Trepte und Peter „Mampe“ Ludewig, der Kinder-Liedermacher Gerhard Schöne, die „Blindfische“ mit einem Kinder-Rockkonzert, das Schlagerduo Thomasius, Kathrin & Peter ... Besondere Hingucker liefern die Fliegenden Sachsen mit einer Lasershow am MuldeParadies und das Riesenrad auf dem Hauptmarkt-Ostspiegel. Schon am Vorabend hatte zur GasometerNewcomer Night u. a. der Headliner OOMPH! das Publikum mit einer tollen Show auf das Jubiläumsfest eingestimmt.

RUND 170 000 BESUCHER MACHEN DAS 10. ZWICKAUER STADTFEST ZUR SUPER-SOMMERSAUSE.

 22. August Einweihung der Mittelschule Mosel nach teilweiser Rekonstruktion bzw. Sanierung. Das dreigeschossige Schulgebäude gehört zu den Kulturdenkmalen der Stadt. Die Schule ist ein hervorragendes Beispiel für einen Schulhausbau im Stil des Art Deco. Mit Beginn des neuen Schuljahres können die Kinder den sanierten Hort am Brückenplatz in Beschlag nehmen.  27. August Familientag bei GKN Driveline Mosel unter dem Motto: „20 Jahre GKN in Mosel“.  28. August Anlässlich seines 20-jährigen Bestehens gibt der Westsächsische Chorverband ein Festkonzert auf dem Domhof.

tagsfraktion, Steffen Flath, in Zwickau mit Besichtigung des Kornhauses und Zusage für Unterstützung der Baumaßnahmen am Kornhaus.  24. September Gesundheits- und Selbsthilfetag auf dem Hauptmarkt und Vorträge im Bürgersaal des Rathauses. In der Stadthalle findet bis zum 25. September die Messe „Leben – aktiv & gesund“ statt. 1. Neuplanitzer Teichfest.  25. September bis 4. Oktober Interkulturelle Woche 2011 unter dem Motto: „Zusammenhalten – Zukunft gewinnt“ im Landkreis Zwickau.  28. September Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Zwickau und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) für eine Forschungsbohrung zur geothermischen Nutzung von Flutungswässern.

Oktober  1. Oktober 1. Mercedes Fashion Night im Zwickauer Stadtzentrum mit Modenschau im Bürgersaal des Rathauses.  2. Oktober Festkonzert im Dom St. Marien zu Ehren des 80. Geburtstages des Komponisten und ehemaligen Domkantors Paul Eberhard Kreisel.  3. Oktober Einweihung des Freiheits- und Einheitsdenkmals am Dr.-Friedrichs-Ring, Nähe Alter Gasometer.  4. Oktober Die Volkswagen Sachsen GmbH übergibt an den Spielbus Ferdi eine neue Hüpfburg. Nach einjähriger Bauzeit wird die Schloßparkstraße in Planitz für den Verkehr frei gegeben.  7. Oktober Stippvisite von Alfred Biolek im Rathaus. Richtfest für den Anbau am Robert-Schumann-Konservatorium.

MIT ETWA 50 000 TEILNEHMERN BEIM FESTIVAL DES SPORTS ERLEBT ZWICKAU DAS GRÖSSTE SPORTEREIGNIS SEINER GESCHICHTE. EIN BESUCHERMAGNET IST DAS KINDERFST ZWIKKIFAXX AM SCHWANENTEICH.

 16. bis 18. September Festival des Sports im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Mission Olympic“. Besucher haben Gelegenheit, sich bei rund 375 Einzelaktionen und Mitmachangeboten sportlich zu betätigen und Neues auszuprobieren. Wichtig ist, dass sich möglichst viele Teilnehmer so oft wie möglich bewegen. Denn jede Aktivität wird gezählt und fließt in die Wertung um den Titel „Deutschlands sportlichste Stadt“ ein. Darum hatte sich Zwickau 2010 beworben, wurde als Finalist ausgewählt. Mitbewerber sind Delbrück, Geisenfeld, Lehrte und Nürtingen.  17. September „Schwimmen für Demokratie und Toleranz“ im Strandbad Planitz – eine Aktion innerhalb des Festivals des Sports. Am Schwanenteich findet bereits zum dritten Mal ZWIKKIFAXX statt. Das große Kinderund Familienfest bietet ebenfalls zahlreiche Aktionen zum Festival des Sports.  21. September Auf dem Firmengelände der Tower Automotive Presswerk Zwickau GmbH werden 20 Jahre Presswerk Zwickau GmbH (Betrieb für Pressteile und Karosseriekomponenten) gefeiert. Vorpremiere des Films „Wunderkinder“ im Kino „Astoria“. Der Zwickauer Elin Kolev spielt eine Hauptrolle in dem Film.  22. September Stadtrat Dr. Christian Klostermann stellt in der Stadtratssitzung den Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses vor. Der Anlass für die Bildung des Ausschusses waren unter anderem Medienberichte, dass gegen einzelne Stadträte oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung besondere Überprüfungen stattgefunden hätten.  23. September Besuch des Vorsitzenden der CDU-Land-

 10. Oktober Eröffnung der Stadtbibliothek im Übergangsquartier Pölbitzer Straße 25a. Baustart für eine Elektrotankstelle durch die Stadtwerke Zwickau Holding an der Audistraße.  11. Oktober 15. Jahreskongress der Automobilindustrie am 11. und 12. Oktober in Zwickau zum Thema: „Wachstum durch Innovation – Strategien, Lösungen, Märkte“ im August Horch Museum. Schirmherr der Veranstaltung mit ca. 300 Teilnehmern ist Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie.  13. Oktober Grundsteinlegung für die neue Schwimmhalle in Schedewitz.

GGZ-CHEFIN JUTTA GIEBNER, OBERBÜRGERMEISTERIN DR. PIA FINDEISS UND BÜRGERMEISTER BERND MEYER BEI DER GRUNDSTEINLEGUNG.

Antrittsbesuch des Generalkonsuls der USA in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Mark J. Powell, bei Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß.  14. Oktober Einweihung des Zentrums für Kfz-Elektronik an der WHZ (Dr.-Friedrichs-Ring/Äußere Schneeberger Straße).  19. Oktober Auszeichnung ehrenamtlich Tätiger in der Seniorenarbeit in der Jakobskapelle des Rathauses.  21. Oktober Abriss des Fabrikgebäudes Werdauer Straße 18 (früher: Gardeko) wegen Einsturzgefahr.  24. Oktober Auszeichnungsveranstaltung im Landeswettbewerb „Gärten in der Stadt" im Kulturrathaus in Dresden. Zwickau erhält einen ersten Preis für das MuldeParadies.  26. Oktober Übergabe der Inneren Plauenschen Straße nach umfassender Sanierung als innerstädtische Einkaufs- und Flaniermeile. Eröffnung der neukonzipierten Dauerausstellung zur sakralen Kunst (Plastikhalle) in den Kunstsammlungen.  28. Oktober Verkehrsfreigabe des Autobahnzubringers von Zwickau zur Autobahnauffahrt Zwickau-Ost der A 72. Jahresgespräch der Dieselring-Träger des Verbandes der Motorjournalisten (VdM) e.V. vom 28. bis 29. Oktober in Zwickau im August Horch Museum.  30. Oktober Eröffnung der stadtgeschichtlichen Dauerausstellung im Museum Priesterhäuser.

November  2. November 18. Seniorenball der Stadt Zwickau unter dem Motto: „Wer rastet, der rostet“ in der „Neuen Welt“. Auf der Einwohnerversammlung in Crossen kommt Protest gegen ein geplantes Gewerbe- und Industriegebiet in Schneppendorf zum Ausdruck.  4. November Explosion und Brand des Hauses Frühlingsstraße 26. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen werden die Bewohner der zerstörten Wohnung als rechtsextremistische Terroristen, die bundesweit an Kapitalverbrechen beteiligt waren, identifiziert.  5. November Marienthaler Fackelzauber.  8. November Auf einer Sondersitzung beschließt der Stadtrat die Änderung des Vorhabensbeschlusses für die Baumaßnahme „Umbau und Neugestaltung des Westsachsenstadions" in die Schaffung einer Sport- und Freizeitanlage sowie den Neubau eines Fußballstadions. In Dresden erhält Zwickau eine Auszeichnung für vorbildliche Waldbewirtschaftung.  9. November Gedenken an die Pogromnacht 1938 mit Kranzniederlegungen auf dem Jüdischen Friedhof und bei der Georgenschule, an der der Ersatz für die zerstörte Gedenktafel angebracht wurde. Das Zwickauer Demokratiebündnis erhält den Sächsischen Förderpreis für Demokratie 2011. Beworben hatten sich 67 Initiativen, zehn wurden für eine Prämierung nominiert. Einen Anerkennungspreis erhielt das Bündnis für Demokratie und Toleranz in der Zwickauer Region.  10. November Nahezu 200 Unternehmer und Gäste folgen der Einladung von Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß und dem Büro für Wirtschaftsförderung zum 7. Zwickauer Wirtschaftsforum unter dem Motto „Unternehmen in die Zukunft führen“ in den Bürgersaal des Zwickauer Rathauses.  11. November Der Komponist, Domkantor und Kirchenmusikdirektor i. R. Paul Eberhard Kreisel ist im Alter von 80 Jahren verstorben.  12. November Dankeschön-Party für alle Unterstützer der Freilichtbühne.  14. November 18. Sportlerehrung der Stadt Zwickau im Haus der Sparkasse. Verdienstvolle Sportler und Sportfunktionäre werden ausgezeichnet.  16. November Der Winterdienst meldet Einsatzbereitschaft.  20. November Festveranstaltung der SPD im RobertSchumann-Haus anlässlich 100 Jahre SPD in der Stadtverordnetenversammlung bzw. im Stadtrat mit Bundestagsvizepräsi-

dent Wolfgang Thierse als Ehrengast.  21. November Von der Partei Bündnis 90/Die Grünen organisierte Mahnwache vor dem Rathaus für die Opfer des rechtsextremistischen Terrors; Teilnahme von ca. 200 Personen.  22. November Übergabe der Förderschule für geistig behinderte Kinder in Neuplanitz nach zweijährigem Umbau.  25. November Eröffnung des Weihnachtsmarktes auf Hauptmarkt, Domhof und Kornmarkt und der Schlossweihnacht im Schloss Osterstein. 2500 Menschen folgen dem Aufruf von Sabine Zimmermann, MdB und DGB-Regionsvorsitzende sowie Dr. Pia Findeiß, Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau, zur Unterstützung des Zwickauer Appells für Demokratie und Toleranz auf dem Georgenplatz.  29. November Erster Frauengesundheitstag unter dem Motto „Das Leben in Balance halten“ im Haus der Begegnungen.  30. November Jubiläumsfeier zum 20-jährigen Vereinsbestehen eines Verein, der sich vom vfw Verein zur Förderung der beruflichen Weiterbildung e. V. (1991) über den Verein von Jugend- und Sozialarbeit Zwickau e. V. (1998) zum Gemeinsam Ziele Erreichen e. V. (2008) entwickelte.

Dezember  1. Dezember Übergabe der neuen Palliativstation am Heinrich-Braun-Klinikum und Festveranstaltung zum 90-jährigen Bestehen des Klinikums.  3. bis 4. Dezember Im Rahmen des Weihnachtsmarktes findet auf dem Domhof erstmals ein Handwerkermarkt statt.  5. Dezember Festveranstaltung: 15 Jahre Seniorenvertretung Zwickau.  7. Dezember Enthüllung eines Schildes im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Respekt! Kein Platz für Rassismus“ im Eingangsbereich des JC City Point, Hauptstraße 44.  8. Dezember Druckfrische Exemplare des 1. Friedhofswegweisers für die Stadt Zwickau werden durch den Verlagsleiter des Leipziger Mammut-Verlags in der Jakobskapelle an die Oberbürgermeisterin übergeben.  9. Dezember Eröffnung der Ausstellung „Tag der Menschenrechte – Aktives Eintreten für Demokratie und Toleranz“ im Rathaus. Die Ausstellung wurde durch das Migrationszentrum Zwickau in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragten der Stadt Zwickau erarbeitet.  11. Dezember 11. Zwickauer Adventslauf am Schwanenteich.  14. Dezember Übergabe der Dittesschule in der Leipziger Straße 107, nach mehrjährigen Sanierungsarbeiten im Gesamtumfang von fast sieben Millionen Euro.  15. Dezember Die Markierung des Jakobsweges in Zwickau ist abgeschlossen. Mit über 140 Schildern wurde die etwa 30 Kilometer lange Strecke ausgeschildert. Der Weg ist Bestandteil des sächsischen Jakobsweges, der in seiner Hauptachse von Bautzen über Dresden und Freiberg nach Zwickau und dann über Plauen nach Hof verläuft. Das Projekt stellt einen weiteren Mosaikstein zur touristischen Vermarktung Zwickaus dar. Der Jakobsweg nach Santiago de Compostela gehört zu den ältesten und heutzutage bekanntesten Pilgerwegen der Welt.  20. Dezember Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens stellt das Ergebnis der Standort-Vorauswahl für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt vor. Nach einer Bewertung des sächsischen Ministeriums zählen Zwikkau-Pöhlau und Zwickau-Marienthal zu den besonders geeigneten Standorten. Eine endgültige Entscheidung über den Standort des Gefängnisneubaus soll zum 1. Juli 2012 fallen.  21. Dezember Feierstunde aus Anlass der Beendigung der Generalsanierung der Pestalozzischule nach über dreijähriger Bauzeit.

Erarbeitet anhand von Aufzeichnungen des Stadtarchivs sowie des Presse- und Oberbürgermeisterbüros. Stand: 21.12.2011 Fotos: Stadt Zwickau 5860879-10-1


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Seite 10 · 28. Dezember 2011 · Nr. 28

Vorverkauf für Eröffnungs- und Preisträgerkonzert des Schumann-Wettbewerbs 2012 startet

N AC H RU F Die Stadt Zwickau trauert um

Prof. Gottfried Kiesow Tief berührt erhielten wir die Nachricht, dass am 7. November 2011 Prof. Dr. Dr.-Ing. E. h. Gottfried Kiesow, seiner schweren Krankheit erlegen ist. Wir verlieren mit Professor Kiesow den Mann, der die Idee des Denkmalschutzes mit Leben erfüllte, der es wie kein anderer verstand, Menschen zu erreichen und in ihnen die Liebe zum kulturellen Erbe zu wecken – so wie er selbst das liebte, was er tat. Professor Kiesow gab mit seiner Person und Persönlichkeit dem Denkmalschutz ein Gesicht. Am 27. Juni 2011 erhielt Professor Kiesow den Deutschen Nationalpreis 2011 und erfuhr damit anlässlich seines 80. Geburtstages eine verdiente Würdigung seines Lebenswerkes. Sein engagierter und unermüdlicher Einsatz für das kulturelle Erbe unseres Landes und die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern hat maßgeblich zum Erfolg der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beigetragen, deren Gründung vor 25 Jahren maßgeblich durch ihn initiiert wurde. Professor Kiesow hat es verstanden, durch seine Beharrlichkeit und Begeisterung ein breites öffentliches Engagement für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu entwickeln, so gilt doch heute der Tag des offenen Denkmals als eine der erfolgreichsten Kulturveranstaltungen Deutschlands. Durch seine fundierte fachliche Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, seine zahlreichen Vorträge, Publikationen und nicht zuletzt die finanzielle Unterstützung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz leistete er einen entscheidenden Beitrag, um zahlreiche historische Bauten und Anlagen vor dem Verfall zu retten, zu schützen, zu pflegen und neuen Nutzungen zuzuführen. In Zwickau haben durch das Engagement der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ganz besonders aber durch die persönliche Beratung von Professor Gottfried Kiesow, solche vom Totalverlust bedrohten Kulturdenkmale wie die spätmittelalterlichen Priesterhäuser am Domhof, die Lukaskirche im Ortsteil Planitz, das Johannisbad in der Nordvorstadt oder das Renaissanceschloss Osterstein im Herzen der Stadt in den letzten Jahren eine denkmalgerechte Sanierung erfahren und sind heute durch neue Nutzungen Anziehungspunkte im öffentlichen Leben unserer Stadt. Dabei war uns die persönliche Begegnung mit Professor Kiesow immer ganz besonders wertvoll. „Denkmalschutz ist unser Dank an die Vergangenheit, die Freude daran in der Gegenwart und unser Geschenk an die Zukunft“ war sein Credo – seinem Vermächtnis fühlen wir uns verpflichtet. Zwickau, im Dezember 2011

Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin

Stadt fördert Nachwuchssportler MEHR ALS 80 AUSRÜSTUNGSGUTSCHEINE ÜBERREICHT Noch vor Weihnachten wurden über 80 Nachwuchssportler beschenkt. Aufgrund ihrer Leistungen und der Einstufung in Kaderkreise erhielten sie Ausrüstungsgutscheine. Entsprechend der Sportförderrichtlinie beträgt der Wert 200 (B-Kader), 150 (C-/D-Kader) und 100 Euro (E-Kader). Die Zuschüsse hatte der Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss in seiner Dezember-Sitzung beschlossen. Die Übergabe nahmen der Amtsleiter für Schule, Soziales und Sport, Uwe Findeiß, sowie die Stadträte Ute Brückner und Hans-Jürgen Betz vor. Dank zielstrebiger und kontinuierlicher Arbeit unter Anleitung von erfolgreichen Trainern und Übungsleitern gelang es auch 2011 vielen jungen Zwickauer Sportlern, mit ihren Leistungen bei nationalen

und internationalen Wettkämpfen die Kriterien für die Einstufung in die Kaderkreise zu erfüllen. Die jungen Athleten, die am Freitag ausgezeichnet werden, stammen von insgesamt 15 Talentstützpunkten (ESV Lok: Rennrodeln, Straßenradsport, Trampolinturnen, Kunstradfahren; BSV Sachsen: Handball; SV Vorwärts: Leichtathletik; SV 04: Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen; Kanuclub: Kanu-Slalom; 1. SC Flamingo: Synchronschwimmen; DFC Westsachsen Zwickau: Mädchenfußball; KSSV Zwickau: Boxen; TSC Silberschwan: Tanzen; ZHC Grubenlampe: Handball). Die Gutscheine haben insgesamt einen Wert von fast 10.000 Euro. Insgesamt werden die Zwickauer Sportvereine in diesem Jahr auf Grundlage der Sportförderrichtlinie somit mit 314.000 Euro unterstützt.

MUSIKEVENT IN ZWICKAU BEGINNT AM 7. JUNI 2012 MIT „DAS PARADIES UND DIE PERI“ Noch bis 15. Februar 2012 können sich talentierte Sänger und Pianisten für den XV. Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier und Gesang anmelden. Schon jetzt können die Karten für das Eröffnungs- und das Preisträgerkonzert erworben werden. Als erster Höhepunkt und zugleich als Eröffnung des zeitgleich beginnenden Schumann-Festes erklingt am 7. Juni Robert Schumanns großes Chor- und Orchesterwerk „Das Paradies und die Peri“. Zehn Tage später treten dann, ebenfalls im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“, die Sänger und Pianisten auf, die zuvor in den Auswahlrunden und den Endprüfungen die international besetzte Jury überzeugen konnten. Robert Schumanns Zwickauer Schulfreund Emil Flechsig übersetzte das Orient-Epos des Iren Thomas Moore, das Schumann 1843 als weltlichen Gegenentwurf zum klassischen Oratorium vertonte. Es handelt von einem gefallenen Engel und seinen Versuchen, erneut Einlass in den Himmel zu finden, zu „Edens Garten“ und „ewiger Wonne“. Die Geschichte der Peri ist märchenhafte Poesie, zeitlos auf ihre Weise. Schumann widmet sich ihr mit dem vollen Zauber, der belebenden Kraft und Frische seiner Musiksprache. Doch Schumanns zu Lebzeiten international bekanntestes Werk ist heute eines, das nur noch selten zu hören ist. In Zwickau erklingt es im Jugendstil-Konzertsaal „Neue Welt“ am 7. Juni 2012 um 19.30 Uhr mit dem Sächsischen Vokalensemble und der Elbland-Philharmonie unter Leitung von Mathias Jung. Unter den Solisten sind ehemalige Gesangs-Preisträger des Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerbs, so z. B. der Bariton Henryk Böhm – 1. Preisträger im Jahr 1996. Das Preisträgerkonzert findet am 17. Juni 2012 um 19 Uhr im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ statt. Begleitet werden die jungen Musiker vom Philharmonischen Orchester Plauen-Zwickau unter der Leitung von Generalmusikdirektor Lutz de

Bürgerservice im Rathaus Hauptmarkt 1, Erdgeschoss Telefon: 0375 83-0, Fax: 0375 83-3333 E-Mail: buergerservice@zwickau.de Öffnungszeiten: 28.12., 13 bis 18 Uhr; 29.12., 8 bis 2. Januar 2012: Montag 8 bis 18 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch 13 bis 18 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 13 Uhr

AUSSTELLUNG UND VERANSTALTUNGEN ANLÄSSLICH DES 130. GEBURTSTAGES DES KÜNSTLERS Die Stadt Zwickau erhält am 29. Dezember ein weiteres Werk Max Pechsteins. Das Gemälde „Geierwally“ ist das früheste erhaltene Bild des expressionistischen Künstlers, der vor 130 Jahren in Zwickau geboren wurde. Anlässlich der Bildübergabe wird im Beisein von Alexander Pechstein (Max Pechstein Urheberrechtsgemeinschaft und Enkel des Künstlers) und Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß außerdem die Sonderausstellung zur Holzschnittfolge „Das Vater Unser“ eröffnet.

Gastfreundliche Zwickauer sind gefragt: Quartiere für Wettbewerbsteilnehmer gesucht! Weiterhin werden noch „Quartiereltern“ für Wettbewerbsteilnehmer gesucht. Die Mehrzahl der Übernachtungen wird für den Zeitraum der ersten Auswahlrunde benötigt, vom 6. bis voraussichtlich 11. Juni 2012. Da für viele Teilnehmer eine lange und kostspielige Anreise nötig ist, sind diese sehr dankbar über ein Quartier, das kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann. Wer gern für ein paar Tage

Veer. Das Konzert wird von MDR Figaro aufgezeichnet und soll dann zeitnah gesendet werden. Karten sind ab 16. Dezember an allen bekannten Vorverkaufsstellen der CTS EVENTIM AG erhältlich, wie beispielsweise in der Tourist Information Zwickau, Hauptstraße 6, in der „Neuen Welt“, Leipziger Straße 182 oder in der Geschäftsstelle der Freien Presse in der Hauptstraße 13. Im Internet können die Tickets über www.eventim.de bestellt werden. Informationen zum XVI. Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier und Gesang sind außerdem unter www.schumann-zwickau.de zu finden.

Eröffnungskonzert 7. Juni 2012, 19.30 Uhr Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“, Leipziger Straße 182 Robert Schumann: „Das Paradies und die Peri“ Sächsisches Vocalensemble Neue Elbland Philharmonie Leitung: Matthias Jung Vorverkaufspreise inkl. Gebühren: 19,50 €/ 16,50 €/ 13,50 € (ermäßigt: -/ 14,50 €/ 11,50 €)

sehen ist. Die Druckgraphik, insbesondere der Holzschnitt, wurde von den Künstlern der „Brücke“ von Anfang an gepflegt und zu einem ihrer wichtigsten Ausdrucksmittel. Sie entdeckten diese Technik als künstlerisches Medium für das 20. Jahrhundert neu und entwickelten sie gerade durch die Beschäftigung mit der außereuropäischen Kunst nach dem Ersten Weltkrieg weiter. So avancierte der Holzschnitt zur wichtigsten graphischen Technik der Expressionisten. Max Pechstein (1881-1955) greift 1921 in der 12-teiligen kolorierten Holzschnittfolge „Das Vater Unser“ ein Thema auf, das viele Künstler nach dem Zusammenbruch des deutschen Kaiserreiches und in den nachfolgenden Notzeiten beschäftigte. So zeigen diese expressiven Graphiken die Hinwendung zum Religiösen, verbunden mit der Sehnsucht nach Erneuerung der Gesellschaft besonders nach der Novemberrevolution.

Tourist Information Zwickau Silke Schneider Hauptstraße 6, 08056 Zwickau Tel.: 0375 2713244 Fax: 0375 2713259 E-Mail: tourist@kultour-z.de

Preisträgerkonzert 17. Juni 2012, 19.00 Uhr Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“, Leipziger Straße 182 mit dem Philharmonischen Orchester Plauen-Zwickau und den Preisträgern des XVI. Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerbs für Klavier Leitung: GMD Lutz de Veer Vorverkaufspreise inkl. Gebühren: 25,00 €/ 20,00 €/ 16,00 € (ermäßigt: -/ 17,00 € / 13,00 €) Die Ermäßigung erhalten Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, über das vollendete 16. Lebensjahr hinaus bei Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises und Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Eintritt. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Endprüfungen des Wettbewerbs am 15. und 16. Juni 2012 sowie für die öffentliche Generalprobe des Preisträgerkonzertes am 17. Juni 2012 um 10 Uhr erfolgt ab Mai 2012.

Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau informiert

Weihnachtsbaumentsorgung in Zwickau vom 9. bis 27. Januar Wie das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau mitteilt, erfolgt die Abholung der Weihnachtsbäume durch die beauftragten Entsorgungsunternehmen im gesamten Landkreis kostenfrei. Am festgelegten Abholtag sind die Bäume restlos abgeschmückt bis 7 Uhr dort bereitzulegen, wo sonst der Restabfallbehälter zur Abholung steht. Sie dürfen nicht in Folien-Säcke verpackt werden. Künstliche Bäume werden nicht mitgenommen. Es werden lediglich Weihnachtsbäume und zur Dekoration genutztes Reisig mitgenommen, kein sonstiger Baum- und Strauchverschnitt! Es ist darauf zu achten, dass durch das Bereitlegen der Bäume keine Behinderungen oder Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer entstehen.

Str., Antonstr., Bernhardstr., Bertholt-Brecht-Str., Blu-

Die Entsorgungstermine im Überblick:  Montag, 9. Januar Crossen, Schneppendorf, Pöhlau, Niederhohndorf  Dienstag, 10. Januar Nordvorstadt  Mittwoch, 11. Januar Weißenborn, Hartmannsdorf  Donnerstag, 12. Januar Auerbach, Schedewitz  Freitag, 13. Januar Eckersbach  Montag, 16. Januar Innenstadt, Bahnhofsvorstadt, Maxhütte, Freiheitssiedlung  Dienstag, 17. Januar Brand, Teilgebiet Marienthal (Ahornweg, Am

Am Planitzbach, Arnold-Zweig-Weg, Auroraweg,

Fernblick, Am Stadtwald, Auf der Höhe, Augustusstr. Baumhaselweg, Bülaustr., Bundschuhweg, Dr.-KargStr., Emil-Herzog-Str., Erntestr., Ferdinandstr., FlorianGeyer-Weg, Friedrich-Staude-Str., Heinrich-Braun-Str.,

gieversorgung GmbH (ZEV) unterstützt als Kulturförderer maßgeblich dieses Anliegen und trägt dazu bei, dass das Vermächtnis des Expressionisten für jedermann nachhaltig erlebbar werden kann. Anlässlich der Bildübergabe zum 130. Geburtstag des Künstlers wird auch die Sonderausstellung zur Holzschnittfolge „Das Vater Unser“ eröffnet, die dann bis zum 26. Februar in den Kunstsammlungen zu

nationale oder internationale Gäste bei sich aufnehmen möchte, meldet sich bitte in der

18 Uhr, 30.12., 8 bis 14 Uhr; 31.12.: geschlossen. Ab

Neues Max Pechstein-Gemälde für die Zwickauer Kunstsammlungen

Noch als Schüler hat der junge Max Pechstein eine Kopie des damals beliebten Gemäldes „Geierwally“ (um 1896, Öl auf Leinwand) angefertigt und damit schon früh sein künstlerisches Talent bewiesen. Das Motiv geht auf den 1875 erschienenen Heimatroman „Geierwally“ von Wilhelmine von Hillern zurück. 1892 wurde die Oper „La Wally“ von Alfredo Catalani in der Mailänder Scala uraufgeführt. Da weitere Gemälde aus Pechsteins Jugendzeit verschollen sind, ist es für Zwickau ein besonderes Glück, das früheste Bild des Künstlers im Museum der Geburtsstadt dauerhaft präsentieren zu können. Dies entspricht zudem dem Anliegen Zwickaus, das Erbe des Künstlers zu bewahren und die Max Pechstein-Sammlung im Kunstmuseum ständig zu erweitern und einem breiten Publikum zugängig zu machen. Die Zwickauer Ener-

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Die öffentliche Bildübergabe und die Ausstellungseröffnung findet morgen, um 16 Uhr in den Kunstsammlungen, Lessingstraße 1, statt. Die Kunstsammlungen feiern mit einem „Dinner for Max“ am 30. Dezember schließlich den 130. Geburtstag Max Pechsteins mit einer Lesung und Musik. Leider ist diese Veranstaltung bereits ausverkauft. www.kunstsammlungen-zwickau.de

Heinrich-Pfeiffer-Weg, Hoferstr., Holunderweg, Karl-

menweg, Döhnerstr., Dr.-Wilhelm-Külz-Str., Eschenweg, Fritz-Heckert-Str., Geschwister-Scholl-Str., Goethestr., Gutenbergstr., Heckenweg, Jacobstr., Joliot-Curie-Str., Julius-Seifert-Str., Lerschstr., LionFeuchtwanger-Str., Ludwig-Erhard-Str., Luisenstr., Marienthaler Str., Martin-Andersen-Nexö-Str., MaximGorki-Str., Mommsenstr., Mörikestr., Oswaldstr., Pauluskirchplatz, Paulusstr., Polenzstr., Richard-HolzStr., Sonnenstr., Str. der Jugend, Südblick, Wind-

 Donnerstag, 19. Januar Neuplanitz, Niederplanitz (Adam-Ries-Str.,

bergstr., Zimmermannstr.)

Beethovenstr., Breite Gasse, Christianstr., Eduard-Soermus-Str., Gerhart-Hauptmann-Str., Heinrichstr., Hermann-Krasser-Str., Leibnitzstr., Mottelerstr., Pestaloz-

 Freitag, 20. Januar Niederplanitz (Am Fuchsgraben, Am Kreßberg, zistr., Richard-Wagner-Str., Rudolf-Breitscheid-Str.)

Bahnstr., Dittesstr., Eichendorffweg, Eisenweg, Erzgebirgsche Str., Felsweg, Flözweg, Förderweg, Gabelweg, Geinitzstr., Grubenweg, Haldenweg, Hammerweg, Häuerweg, Innere Zwickauer Str., Knappenweg, Köhlerweg, Kreuzbergweg Nr. 1 und 15, Lenauweg, Liebigstr., Marktsteig, Mosenweg, Obersteigerweg, Planitzer Markt, Planitzer Str., Reuterweg, Schachtweg, Schieferweg, Schmiedsgasse, Steigerweg, Steiler Hang, Stenner Str., Stollenweg, Stormweg, Vereinsglückstr., Wilhelm-Busch-Str., Wilhelm-Stolle-Platz, Zechenweg,

 Montag, 23. Januar Niederplanitz (Schloßparksiedlung)  Dienstag, 24. Januar Oberplanitz, Rottmannsdorf  Mittwoch, 25. Januar Oberhohndorf  Donnerstag, 26. Januar Mosel, Oberrothenbach, Schlunzig  Freitag, 27. Januar Cainsdorf, Hüttelsgrün Zimmererweg)

Gaugele-Str., Karl-Keil-Str., Kastanienweg, Königswalder Str., Marienthaler Höhe, Martin-Hoop-Weg, Olzmannstr., Pappelweg, Platanenweg, Robert-Koch-Str., Robinienweg, Rotbuchenweg, Rotdornweg, Steinpleiser Str., Tannhäuserweg, Thomas-Müntzer-Str., Ulmenweg, Virchowplatz, Waldstr., Weißdornweg, Wer-

 Mittwoch, 18. Januar Teilgebiet Marienthal (Agricolastr., Anne-Frankdauer Str.)

Die Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Stadtteilen ist im Internet unter www.landkreis-zwickau.de/6022.html veröffentlicht. Für Fragen zur Weihnachtsbaumentsorgung in Zwickau stehen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Abfallwirtschaft unter Telefon 0375 4402-26117 oder 0375 4402-26138 gern zur Verfügung. 5860880-10-1


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