Amtsblatt Zwickau

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10. MÄRZ 2010 · NR. 05 · 21. JAHRGANG

Pulsschlag

AUTOMOBIL- UND ROBERT- SCHUMANN - STADT

DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

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02

ABFALLBESCHEIDE WICHTIGE HINWEISE

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BERUFSWAHLPÄSSE FÜR ZWICKAUER SCHULEN GESTIFTET KÜNFTIG BESSERE STUDIEN-/BERUFSORIENTIERUNG

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TAG DER ARCHIVE GROSSE RESONANZ

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06

ZWIKKIFAXX 2010 KINDERFEST AM 19.9.

Wiederbegegnung mit einer Preisträgerin des Kleinen Schumann-Wettbewerbs ELISABATH SCHNABEL AM 13. MÄRZ IM SCHUMANNHAUS Im dritten Konzert der Reihe Junge Künstler spielen Schumann lädt das Schumannhaus am Samstag, dem 13. März um 17 Uhr ein zur Wiederbegegnung mit einer mehrfachen Preisträgerin des Zwickauer Kleinen Schumann-Wettbewerbs: Elisabeth Schnabel war 2002 und 2006 hier erfolgreich, außerdem war die 1993 geborene Riesaerin 2003 Siegerin des Bach-Wettbewerbs in Köthen.

Sensationsfund im Stadtarchiv: Unbekannter Brief Robert Schumanns IM STADTARCHIV ZWICKAU WURDE EIN BISHER UNBEKANNTER BRIEF ROBERT SCHUMANNS MIT EIGENHÄNDIGER UNTERSCHRIFT DES KOMPONISTEN GEFUNDEN. BEI DEN RECHERCHEN ZUR VORBEREITUNG DER VERANSTALTUNG DES STADTARCHIVS ZWICKAU ZUM TAG DER ARCHIVE AM VERGANGENEN WOCHENENDE HAT DER BIBLIOTHEKAR DES STADTARCHIVS, JÜRGEN SCHÜNZEL (FOTO), EINE GANZE REIHE BISHER NICHT BEACHTETER DOKUMENTE ZUR GESCHICHTE DER FAMILIE SCHUMANN, INSBESONDERE DIE ELTERN, AUGUST UND CHRISTIANE SCHUMANN SOWIE DEN JUNGEN ROBERT BETREFFEND IN DEN BESTÄNDEN DES STADTARCHIVS GEFUNDEN. HERAUSRAGEND IST EIN BRIEF ROBERT SCHUMANNS VOM 15. JUNI 1828. (SEITE 5 DIESER AUSGABE) FOTO: STADT ZWICKAU

AUFGABE, BEI DER JEDER EINZELNE GEFRAGT IST:

Auftakt zur Aktion „Sauberes Zwickau“ In Einwohnerversammlungen gab Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß unumwunden zu: Mit der Sauberkeit in unserer Stadt kann man derzeit nicht zufrieden sein. Mit Beginn des Frühlings gilt es: Es muss Ordnung geschaffen, repariert und verschönert werden. In den kommenden Wochen soll das Antlitz unserer Stadt mit vereinten Kräften vieler Beteiligter ein frühlingsfrisches Erscheinungsbild bekommen. DAS GEHT J EDEN AN

AKTION

Sauberes Zwickau Nach einer Beratung der Stadtspitze mit den Amtsleitern am 3. März fand am Montag dieser Woche eine Gesprächsrunde mit Medienvertretern statt. Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß, Bürgermeister Rainer Dietrich, Amtsleiter und weitere Verantwortliche sowie der Geschäftsführer der BFZ unterhielten sich im Beratungsraum der Beschäftigungsförderung Zwickau gGmbH über die – oftmals ämterübergreifenden – Aufgaben, die nun zu bewaltigen sind, über Umfang und auch Kosten der Maßnahmen. Sie gaben damit den Auftakt zur Aktion „Sauberes Zwickau“. Wenngleich jetzt im Frühjahr der Startschuss dafür fällt, ist es doch eine immerwährende Aufgabe. Die vereinten Bemühungen werden nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn alle – Verwaltung, Betriebe, Einrichtungen und Bürger – auf Sauberkeit achten, mutwilligen Zerstörungen und Verschmutzungen entgegenwirken. Mehr dazu lesen sie in unserer nächsten Ausgabe.

Seit 2008 wird sie von Daniel Röhm am Hochbegabtenzentrum der Hochschule für Musik FRANZ LISZT in Weimar unterrichtet. Mit ihr konzertieren der 21-jährige Martin Moldenhauer und die aus Asien stammenden Pianisten Somina Yoon, Wun Kiu Yuen und Jiao You Zhong. Auf dem Programm stehen u. a. der Faschingsschwank aus Wien op. 26 – Schumanns karnevaleske Auseinandersetzung mit der Wiener Zensurbehörde 1839 –, die frühen Intermezzi op. 4, das Concert sans Orchestre op. 14 – später als dritte Klaviersonate gezählt – und die ursprünglich unter dem Pseudonym Florestan und Eusebius veröffentlichten Davidsbündlertänze op. 6. Das Konzert findet statt in Verbin-

dung mit der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, Klasse Daniel Röhm.  Tickets: Eintrittskarten zu 4 € (ermäßigt 2 €) können an der Museumskasse zu den gewohnten Öffnungszeiten (Di bis Fr 10 bis 17 Uhr und Sa/So 13 bis 17 Uhr) sowie an der Konzertkasse erworben werden. Vorbestellungen sind auch telefonisch unter 81885116 oder unter schumannhaus@zwickau.de möglich.

Internationale Filmproduktion hat in Zwickau Premiere:

„Hommage an Robert Schumann“ HAUPTDARSTELLERIN MARIE VERSINI AM 20. MÄRZ ZU GAST IM CINESTAR ASTORIA Vielen ist sie vor allem bekannt als die Schwester Winnetous in den legendären Karl May-Filmen: Marie Versini. Dass sie auch das ernsthafte Genre beherrscht, beweist die französische Schauspielerin nicht zuletzt in und mit dem Film „Hommage an Robert Schumann“. Durch die inhaltliche und organisatorische Unterstützung des Schumann-Netzwerkes und des StadtMuseum Bonn konnte dieser Film 2009/2010 produziert werden. Die wohl einzige internationale Produktion ihrer Art anlässlich des Schumann-Jahres 2010, mit dem die Musikwelt den 200. Geburtstag des Komponisten feiert, wird in Zwickau erstmals am 20. März um 17 Uhr im CineStar Astoria zu sehen sein. Kostenlose Reservierungskarten für die Vorführung, an der die Hauptdarstellerin selbst teilnimmt, sind ab 2. März an der Museumskasse des Robert-Schumann-Hauses erhältlich.

gisseur Pierre Viallet. Die Vorführung am 20. März im CineStar Astoria beginnt um 17 Uhr. Es schließt sich eine Podiumsdiskussion mit Marie Versini an, die von Stefan Bausch, Operndirektor des Theaters Plauen-Zwickau, moderiert wird. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei. Die Reservierungskarten für diese Vorstellung können ab 2. März im Robert-SchumannHaus am Hauptmarkt 5 abgeholt werden (Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr, Samstag/Sonntag: 13 bis 17 Uhr). Restkarten sind am Veranstaltungstag ab 16 Uhr im CineStar Astoria erhältlich.

Marie Versini und ihr Mann Pierre Viallet widmeten sich bereits 1963 Robert Schumann. Im Mittelpunkt stand damals die Beziehung zu Clara. Der so ent-

standene Film war Teil einer Serie von Komponistenporträts, die der 1918 geborene Pierre Viallet für das französische Fernsehen schuf. Im neuen Film begibt sich Marie Versini im Dialog mit dem Pianisten Timur Sergeyenia erneut auf die Suche nach dem Leben und Werk Robert Schumanns und seiner schicksalhaften Verbindung mit Clara Schumann. Durch die Einbettung der vor etwa 40 Jahren gedrehten Filmsequenzen mit Marie Versini als junger Clara scheint die Erzählerin mit der Person Clara Schumanns zu verschmelzen, die ihren Mann um 40 Jahre überlebte und den Blick zurück wagt. Die französische Schauspielerin Marie Versini spielte in fünf Karl-May-Filmen, darunter als Nscho-tschi neben Pierre Brice und Lex Barker in Winnetou I mit. 1969 erregte sie in Frankreich Aufsehen in der Fernsehadaption von William Shakespeares „Sommernachtstraum“, in der sie als Hippolyta auftrat. Bis in die 80er-Jahre wirkte sie noch an Fernsehproduktionen mit. Bereits 1974 heiratete Versini den Schriftsteller und Re-

MARIE VERSINI

hier Hauptrollen in Stücken von Molière, Racine, Beau-

In Deutschland wurde Marie Versini vor allem durch

ihr zwischen 1965 und 1968 viermal in Folge den gol-

marchais, Hugo, Labiche und Shakespeare. Engage-

fünf Karl May-Verfilmungen sehr populär: 1963 spielte

denen ‚Otto’ der Zeitschrift Bravo und den silbernen

Die am 10. August 1940 in Paris geborene Schauspiele-

ments an Bühnen und bei Festspielen in ganz Frank-

sie neben Pierre Brice und Lex Barker In „Winnetou 1.

‚Bambi’ der Zeitschriften Freundin und Film-Revue

rin begann ihre Ausbildung 1954 am Conservatoire Na-

reich folgten.

Teil“ die Rolle der Nscho-tschi. Es folgten „Der Schut“

ein.

tional d’Art Dramatique und setzte sie am Actors Stu-

1958 war Marie Versini zusammen mit Dirk Bogarde in

(1964), „Durchs wilde Kurdistan“, „Im Reiche des silber-

1961 lernte Marie Versini den französischen Autor und

dio in Paris fort, wo sie u. a. Schülerin des legendären

der Charles Dickens-Verfilmung „A Tale of Two Cities“

nen Löwen“ (1965) und „Winnetou und sein Freund Old

Regisseur Pierre Viallet kennen, den sie 1974 heiratete.

Lee Strasberg war und dessen Grundsatz des „never

in ihrer ersten großen Spielfilmrolle zu sehen. Zahlrei-

Firehand“ (1966). Darüber hinaus war sie als weibliche

Unter seiner Regie drehte sie Filme wie „Jacqueline

pretend“ kennen lernte.

che nationale und internationale Produktionen an der

Hauptdarstellerin in so unterschiedlichen Filmen wie

Pascal“ (F 1963), „La foire“ (3 Teile F 1977 - mit Curd Jür-

1956 debütierte Marie Versini an der Seite von Jean

Seite namhafter Schauspieler schlossen sich an, unter

dem Kriegsdrama „Kennwort: Reiher“ (D 1963 – mit Pe-

gens) und „Les pieds poussent en novembre“ (F 1978).

Louis Trintignant am Pariser Théatre Antoine. Hier be-

anderem „Le chien de pique“ (F 1960 – mit Eddie Con-

ter van Eyck, Fritz Wepper), „Ferien mit Piroschka“ (A/D

Seit 2003 realisiert Marie Versini mit Pierre Viallet

gegnete sie Gérard Philipe, der ihre Schauspielkunst

stantine), „Paris Blues“ (USA 1961 – mit Paul Newman,

1965 - mit Götz George) und „Liebesnächte in der

Buchprojekte („Ich war Winnetous Schwester“ [2003],

stark beeinflusste. Im Alter von 17 Jahren wurde Marie

Sidney Poitier, Louis Armstrong) und „Paris brûle-t-il?“

Taiga“ (D 1967 nach dem Roman von Heinz G. Konsalik

„Rätsel um N.T.“ [2008], „N.T. geht zum Film“ [2009]).

Versini als jüngstes Mitglied aller Zeiten in das Ensem-

(F/USA 1966 – mit Jean Paul Belmondo, Yves Montand,

– mit Thomas Hunter) zu sehen.

Zusammen mit ihrem Mann Pierre Viallet lebt und ar-

ble der Comédie Française aufgenommen und spielte

Alain Delon, Orson Welles, Gert Froebe).

Ihre Popularität beim deutschen Publikum brachten

beitet Marie Versini in Paris und auf der Île de Ré.

„Hommage an Robert Schumann“ Frankreich/Deutschland 2010, 76 min Ein Film von Pierre Viallet Mit Marie Versini, Timur Sergeyenia Klavier: Timur Sergeyenia Drehbuch und Regie: Pierre Viallet

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Pulsschlag

Seite 02 · 10. März 2010 · Nr. 05

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Zustellungen

 Ausführung von Tiefbauarbeiten an der Beleuchtungsanlage Schwanenteichpark

Einladung zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaften Zwickau-Ost und Zwickau-West

Öffentliche Zustellungen gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG)

Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau Konto: 2244003976, Bankleitzahl: 87055000 Verwendungszweck: 58100.10500 k) Einreichungsfrist: 18.03.2010, 9.30 Uhr

a) Stadtverwaltung Zwickau, Garten- und

Zusätzliche Angaben: Abholung der Verdingungs-

Friedhofsamt, Haus 4, Eingang D, Zimmer 259,

unterlagen ab 01.03.2010 möglich.

Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau,

l)

Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu rich-

Telefon: 0375 836701, Fax: 0375 836799,

ten sind:

E-Mail: Garten-undFriedhofsamt@zwickau.de

Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle,

b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung

Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375

c) Ausführung von Tiefbauarbeiten

832910, E-Mail: ausschreibungsstelle@zwickau.de

d) Zwickau, Schwanenteichpark, 08056 Zwickau

m) Deutsch

e) Bordstein aus Granit aufnehmen: ca. 50 m

n) Bieter und ihre Bevollmächtigten

Geotextil verlegen/aufnehmen: ca. 2200 m²

o) Ort der Eröffnung der Angebote:

Boden für Kabelgraben ausheben: ca. 280 m³

Zwickau, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62,

Kabelschutzrohr 60 mm verlegen: ca. 1100 m

Ausschreibungsstelle, Haus 4, Zi. 027 a

Kabel NYY-J 4x16 mm² verlegen: ca. 1340 m

Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote:

Kabelgraben verfüllen: ca. 100 m³

am Donnerstag, den 25. März 2010, um 19 Uhr in Niederhohndorf „Café Goldberg“. Teilnahmeberechtigt sind alle Grundeigentümer bejagbarer Flächen im Gebiet der Stadt Zwickau.

p) Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürg-

Stahlmast ZLM 35/89 aufstellen: ca. 28 St.

schaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme ein-

Frostschutz-/Tragschicht herstellen: ca. 135 m³

schließlich der Nachträge

Einfassungen (Granitbord) herstellen: ca. 50 m

q) gemäß Verdingungsunterlagen

Ausgleichs-/Deckschicht einbauen: ca. 550 m²

r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig-

Demontage SNV Verteilung: 2 St.

tem Vertreter

Errichtung Verteiler: 1 St.

s) Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

j)

Holz-Straße 11, 08060 Zwickau, liegt beim Rechtsamt Hinweis: Im Fall der Verhinderung kann der Jagdge-

der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer

nosse durch eine schriftliche Vollmacht sein Stimm-

207, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:

recht auf einen anderen Jagdgenossen übertragen.

Bescheid vom 15.02.2010, Aktenzeichen: PO

Dienststelle montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags und

 Ortschaftsrat Rottmannsdorf am 11. März 2010, 19.30 Uhr, ehem. Gemeindeamt Rottmannsdorf

Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein

der Berufsgenossenschaft und die Unbedenklich-

donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 11 Uhr in Empfang genommen

- Senioren- und Seniorenpflegeheim gGmbH Zwickau; Abberufung, Bestellung und Entsendung von Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen

Einwohnerfragestunde; Verschiedenes; Informationen

- HBK-Poliklinik gemeinnützige GmbH, Änderung des

der Verwaltung

werden.

Mitgliedern des Aufsichtsrates

Aus der Tagesordnung:

h) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:

g) VOB/A, Bescheinigung über die Eintragung in

Bescheid vom 18.02.2010, Aktenzeichen: VR

Diese Schriftstücke können in der vorgenannten

keitserklärung des Finanzamts bzw. die Freistel-

Einreichung der Angebote möglich für: ein Los

der Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer 208, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:

 Für Frau Nadine Dobras, zuletzt wohnhaft: Richard-

Der Jagdvorstand

SITZUNGSTERMINE

g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein

Zuverlässigkeit gemäß § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a) bis

chowplatz 13, 08060 Zwickau, liegt beim Rechtsamt

14.23968.7 AB

 Finanzausschuss am 16. März 2010, 16 Uhr, Leipziger Straße 176, 4. OG, Beratungsraum

f) Aufteilung in mehrere Lose: nein

 Für Herrn Hans-Josef Kraft, zuletzt wohnhaft: Vir-

83.52504.1 BE.

Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Erläuterung über Änderung der Jagdflächen im Stadtgebiet 3. Diskussion

18.03.2010, 9.30 Uhr

Mastgrube komplett mit PVC-Hülse: ca. 28 St.

i)

4. Rechenschaftsberichte 5. Antrag der Jagdpächter auf Jagdpachtverlängerung bzw. Vorstellung der Pachtbewerber 6. Diskussion 7. Beschlussfassung über die Jagdpachtverlängerungen bzw. Vergabe der Jagdpachten an die Pachtbewerber 8. Sonstiges

Gesellschaftsvertrages - Mitgliedschaft der Stadt im Verband d. Notfallseelsorge

Benachrichtigung (gem. §10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz)

- Beschluss über die Ziele der Stadtverwaltung im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes

lungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Baulei-

Aus der Tagesordnung:

Beginn: 19.04.2010, Ende: 21.05.2010

stungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EStG auf

Beschlussvorlage zu einer Sachentscheidung

Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift er-

Anforderung der Vergabestelle. Bieter, die nicht ih-

- Aufhebung der Mittelsperren für nach 2009 über-

hältlich: siehe a)

ren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,

tragene Haushaltsausgabereste des Vermögens-

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonder-

zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit

Anforderung der Verdingungsunterlagen:

müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen

haushaltes, Liegenschafts- und Hochbauamt

nutzung an öffentlichen Straßen vom 09.10.2003

davon in Kenntnis gesetzt, dass ein für ihn be-

bis 16.03.2010, 12 Uhr

Versicherungsträgers vorlegen.

Digital einsehbar: nein

t) 16.04.2010

Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme:

u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote:

- Vorläufiges Rechnungsergebnis 2009 und ÜbertraHerr Rene Schlegel, geb. am 21.07.1985, letzte be-

gung von Haushaltsresten in das Jahr 2010 - Ergänzungsbeschluss zur 2. Änderungssatzung zur

kannte Anschrift: Römerstr. 11, 08056 Zwickau,

- Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für die Aus-

- Richtlinie zur Gewährung von kommunalen Zuwen-

stimmtes Schriftstück: Aufhebungsbescheid Lei-

stattung Erweiterungsbau Förderschule für geistig

dungen im Bereich der freien Jugendhilfe SGB VIII

stungen der ARGE Zwickau-Stadt vom 02.03.2010,

und zur Unterstützung von Angeboten im Rahmen

Geschäftszeichen: 09202BG0014844 bei der ARGE

des SGB XII

Zwickau-Stadt, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau

Zahlungseinzelheiten: Post- und Banküberweisung

nalaufsicht, Robert-Müller-Straße 4 – 8, 08056

 Ortschaftsrat Oberrothenbach am 18. März 2010, 19 Uhr, Lindenplatz 1, Sitzungsraum

Zahlungsempfänger: Stadtverwaltung Zwickau

Zwickau, Telefon: 0375 44021072

Aus der Tagesordnung:

men kommunaler Zusammenarbeit mit den Großen

öffentliche Zustellung wird eine Frist (z.B. Wider-

Beschlussvorlage zu einer Sachentscheidung

Kreisstädten Crimmitschau und Werdau

spruchsfrist nach § 84 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichts-

10 Euro

zulässig

Zahlungsweise: Verrechnungsscheck

v) Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Kommu-

Behinderte, Allendestraße 9, Zwickau

Einschränkung von Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten der Verwaltung am 24. März

im Zimmer 1112 während der Öffnungszeiten in

dung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rah-

Empfang genommen werden kann. Durch diese

 Stadtrat am 25. März 2010, 15 Uhr, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9, Stadtratssaal

- Gewährung von Zuschüssen an Eigengesellschaften

Aus der vorläufigen Tagesordnung:

Antrag

Wahlen

- Schaffung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals

- Außerdienststellung des Dienstfahrzeuges Z-20519

WEGEN PERSONALVERSAMMLUNG DER STADTVERWALTUNG

- Aufgabenerledigung bei der Verfolgung und Ahn-

und an privatrechtliche Unternehmen mit unmit-

Wegen dieser Veranstaltung bleiben die Ämter der Stadtverwaltung am Vormittag für den Besucherverkehr

geschlossen. Das gilt auch für die Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof an der Crimmitschauer Straße. Das Stadtarchiv und die Ratsschulbibliothek (Lessingstraße 1) sind ab 13 Uhr geöffnet.

Abberufung und Bestellung Geschäftsführer - Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau gGmbH, Abberu-

- Verkauf von Grundstücken aus dem Erbbaurecht an die Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau gGmbH

Hinweis: Interessierte Einwohner sind zum öffentlichen nungen werden ortsüblich bekannt gegeben, d.h. jeweils

des Aufsichtsrates

bis spätestens drei Tage vor Sitzung an den Bekanntma-

und Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates - HBK-Service GmbH, Bestellung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrates

62, Eingangsbereich Haus 2) und im Dienstgebäude Leipziger Straße 176 (Eingang Ecke Pölbitzer Straße) ausgehängt.

www.zwickau.de/stadtrat

DAS AMT FÜR ABFALLWIRTSCHAFT DES LANDKREISES ZWICKAU INFORMIERT

Vereinsmeldungen bis 31. März möglich

Erläuterungen zum Jahresbescheid über die Abfallentsorgung 2010 für Zwickau

Messstelle: Werdauer Straße

Stickstoffdioxid (NO2)

Schwebstaub (‹ 10µm)

Die Gastgeber hoffen, dass sich noch recht viele sächsische Vereine für die Teilnahme anmelden, nachdem sich die Meldelisten in den letzten Wochen zunehmend füllten. Wollen interessierte Vereine die Fördermöglichkeiten bei einer Teilnahme wahrnehmen, dann muss die Anmeldung bis 31. März 2010 (Poststempel) erfolgen. Die entsprechenden Antragsformulare, Förderanträge und Hinweise gibt es im Internet unter www.tds-oelsnitz-erzgeb.de Kontakt: Büro TAG DER SACHSEN, 09376 Oelsnitz/Erzgeb., Rathausplatz 3 (Stadthalle) Montag bis Freitag 7.30 bis 18 Uhr, Tel.: 037298 170717, E-Mail: info@tds-oelsnitz-erzgeb.de

Jahresmittelwert

41

44

max. Tagesmittelwert

77

111

Jahresmittelwert nach 22. BImSchV

40

40

Tagesmittelwert nach 22. BImSchV

50

Konzentration der Luftschadstoffe Zeitraum: 01.02. bis 28.02.2010

*) alle Werte in µg/m3 BEI SCHWEBSTAUB PM10 WURDE DER TAGESMITTELWERT IM JAHR 2010 BISHER 20 MAL ÜBERSCHRITTEN. 35 ÜBERSCHREITUNGEN SIND IM JAHR ZULÄSSIG.

Ab dem 15. März 2010 werden die Jahresbescheide für das Jahr 2010 vom Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau an die Grundstückseigentümer der Stadt Zwickau versandt. In diesem Jahresbescheid 2010 werden die tatsächlich entstandenen Sockelgebühren, Leistungsgebühren sowie mögliche Zusatzgebühren aus dem Gesamtjahr 2009 abschließend abgerechnet. Zusätzlich wird die Vorauszahlung auf die Sockel- und Leistungsgebühr 2010 festgesetzt. Abfallgebührensatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.12.2008: Die Veranlagung der Sockelgebühr basiert auf § 3 Absatz 5 Abfallgebührensatzung (AbfGS) und bemisst sich nach Art und Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter. Generell maßgeblich für die Berechnung derselben sind die Daten, die der Stadt Zwickau zum letzten Kalendertag des vorangegangenen Kalenderjahres vorlagen. Das heißt, dass eventuell in diesem Jahr bereits vorgenommene Veränderungen am Behälterbestand satzungskonform noch nicht berücksichtigt sein können. Diese Veränderungen, die sich auf die Höhe der zu zahlenden Gebühren auswirken, werden mit dem nächsten regulären Bescheid festgesetzt und dann ggf. verrechnet. Nach § 6 Absatz 1 AbfGS sind für jeden vorhandenen Restabfallbehälter Vorauszahlungen für die Entleerungen zu leisten, abhängig von dem Fassungsvolumen lt. § 5 Absatz 4 AbfGS. Im Gebührenbescheid des 4. Quartals wurden die Entleerungen, die bis zum 30. September 2009 in Anspruch genommen wurden, berechnet. Hierbei wurden die Vorauszahlungen für die

Entleerungen aus dem Jahresbescheid 2009 verrechnet. Im jetzigen Bescheid werden die tatsächlichen Entleerungen des 4. Quartals gemäß § 5 Abs. 6 Satz 2 AbfGS berechnet. War die Anzahl der Entleerungen bis zum 30. September 2009 geringer als die Anzahl der Vorauszahlungen, wurde im 4. Quartal kein Bescheid erstellt. Die tatsächlichen Entleerungen des gesamten Jahres 2009 werden im jetzigen Bescheid berechnet. Es erfolgt eine Rückzahlung bzw. Verrechnung nicht in Anspruch genommener vorausgezahlter Entleerungen.  Gebührenhöhe Behältergröße

IM INTERNET UNTER WWW.ZWICKAU.DE/AMTSBLATT

chungstafeln im Verwaltungszentrum (Werdauer Straße

TAG DER SACHSEN 2010

Unter dem Motto „Wir feiern am Äquator“ lädt die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. vom 3. bis 5. September zum „Tag der Sachsen“ ein. Auch 2010 werden zu diesem dreitägigen Fest Vereine und Verbände die Vielseitigkeit ihrer Arbeit den Besuchern präsentieren.

Pulsschlag

Teil der Sitzungen herzlich eingeladen. Die Tagesord-

fung, Bestellung und Entsendung von Mitgliedern - HBK-Poliklinik gemeinnützige GmbH, Abberufung

verluste drohen.

telbarer und mittelbarer Beteiligung

- ZUG Zwickauer Umweltdienste Verwaltung GmbH,

Am Mittwoch, dem 24. März, findet eine Personalversammlung der Stadtverwaltung Zwickau statt.

gesetz) in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechts-

Anzeigen im Pulsschlag  0375 549-26500 Impressum PULSSCHLAG – AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 21. JAHRGANG · 05. AUSGABE Herausgeber:

 Kontakt Im Bescheid finden Sie auf der ersten Seite ein Feld, in dem Ihr Kassenzeichen, das Bescheiddatum und der Name Ihres zuständigen Bearbeiters und dessen Telefonnummer genannt sind. Bei telefonischem Kontakt nennen Sie Ihr Kassenzeichen, dann kann Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden. Persönlich können Sie vorsprechen: Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr im Verwaltungszentrum, Haus 7, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau.

Stadt Zwickau · Oberbürgermeisterin

Buchstabenkreis

Anzeigenteil verantwortlich: Haus 7, Raum

Dr. Pia Findeiß · Leipziger Straße 176 · 08058 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil: verantwortlich: Mathias Merz (Leiter des Presse- und Oberbürgermeisterbüros) · Leipziger Straße 176 · 08058 Zwickau · Telefon: 0375 831801 · Telefax: 0375 831899 Redaktion und Satz: Dirk Häuser · Telefon: 0375 831812 Petra Schink · Telefon: 0375 831817 E-Mail: pressebuero@zwickau.de Leipziger Straße 176 · 08058 Zwickau Verlag: Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Christian Jaeschke

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2.500 l

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97,50 €

5.000 l

1.727,50 €

195,00 €

24,19 €

2,73 €

70 l

 Gebühreneinzug per Lastschrift Ersparen Sie sich Zeit und Aufwand und nehmen Sie an unserem Lastschriftverfahren teil. Senden Sie hierzu einfach die dem Bescheid beigefügte Einzugsermächtigung im Original und unterschrieben an das Landratsamt Zwickau Amt für Abfallwirtschaft Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau zurück. Zukünftig werden dann die fälligen Abfallgebühren fristgerecht und für Sie bequem von Ihrem Konto eingezogen. Bisher dem Landkreis Zwickau erteilte Einzugsermächtigungen für die grundstücksbezogene Abfallgebührenberechnung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft Mit dieser Anwendung können Sie als Gebührenpflichtiger oder Bevollmächtigter im Internet kennwortgeschützt die gespeicherten persönlichen Daten und die dazugehörigen Informationen aus dem Bereich Abfallwirtschaft abrufen und folgende Funktionalitäten nutzen: - Anzeige der durchgeführten Entleerungen (Vorjahr u. aktuelles Jahr) - Bestellung bzw. Abzug von Behältern - Änderung der persönlichen Daten - Einsicht in den Gebührenbescheid Sie erreichen die entsprechenden Internetseiten unter www.landkreis-zwickau.de (Rubrik Abfallwirtschaft). Sollte Ihnen Ihr Kennwort noch nicht bekannt sein oder haben Sie dies vergessen, können Sie auf der Startseite des Bürgerservicesystems jederzeit ein neues Kennwort anfordern.

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz Email-Adressen und Email-Kontaktformulare der Stadtverwaltung Zwickau und nachgeordneter Einrichtungen stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist. Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem an der Information des Verwaltungszentrums, im Bürgerbüro (Innere Schneeberger Straße 26) und in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist Information Zwickau kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die nächste Ausgabe erscheint am 24. März 2010. 5727205-10-1


Pulsschlag

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

10. März 2010 · Nr. 05 · Seite 03

Ergänzende Bestimmungen der Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. 1, S. 742) Gültig ab 1. April 2010 A) Baukostenzuschuss (zu § 9 AVBFernwärmeV) 1

Für den Neuanschluss einer Kundenanlage an das Fernwärmeversorgungsnetz der ZEV ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu übernehmen.

2 Der Baukostenzuschuss beträgt: 2.1 für zu Wohnzwecken genutzte Räume (netto) (brutto) 255,00 € a) für die ersten 2 Wohneinheiten 303,45 € b) für jede weitere Wohneinheit 150,00 € 178,50 € 2.2 Bei Anschlüssen von Wohngebäuden mit zentralen Wärmeversorgungsanlagen wird je angefangene 15 kW Nennwärmeleistung eine Wohneinheit angesetzt. 2.3 Für innerhalb einer Wohnung gewerblich genutzte Räume wird je angefangene 160 m² Grundfläche oder je angefangene 30 kW Nennwärmeleistung eine Wohneinheit angesetzt. 2.4 Bei Anschlüssen, die nicht Wohnzwecken dienen, wird für jeweils angefangene 30 kW Nennwärmeleistung bzw. 160 m² genutzte Gewerbefläche eine Wohneinheit angesetzt. B) Hausanschlusskosten (zu § 10 AVBFernwärmeV) 1

2

Der Anschlussnehmer hat die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtung zu tragen. Diese Kosten können auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten kalkulatorisch berechnet werden. Im Falle einer kalkulatorischen Kostenberechnung sind Eigenleistungen des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Die Netzanschlusskosten sind so darzustellen, dass der Anschlussnehmer die Anwendung des Berechnungsverfahrens einfach nachvollziehen kann. Außerdem sind wesentliche Berechnungsbestandteile auszuweisen. Auf Wunsch des Anschlussnehmers hat der Netzbetreiber die Errichter weiterer Anschlussleitungen sowie der Telekommunikationslinien im Sinne des § 3 Nr. 26 des Telekommunikationsgesetzes im Hinblick auf eine gemeinsame Verlegung der verschiedenen Gewerke zu beteiligen. Er führt die Herstellung oder Änderungen des Netzanschlusses entweder selbst oder mittels Nachunternehmer durch. Wünsche des Anschlussnehmers bei der Auswahl des durchführenden Nachunternehmers sind vom Netzbetreiber angemessen zu berücksichtigen.

ZEV wird die Anschlussverlegung in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer und unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten so vornehmen, dass gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Flächen, befestigte Wege und Plätze usw. sowie Baukörper möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden. 7.1 Gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Flächen werden von ZEV mit Ausnahme jeglicher Wieder- und Neubepflanzung wiederhergestellt. Die Kosten der Wieder- und Neubepflanzung trägt der Anschlussnehmer. 7.2 Befestigte Wege und Plätze usw. sowie Baukörper werden von der ZEV grundsätzlich im ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Ist die Herstellung des ursprünglichen Zustandes nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, so ist die ZEV zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht verpflichtet. In diesem Fall erfolgt zwischen Anschlussnehmer und ZEV eine gesonderte Abstimmung über Art und Weise der Wiederherstellung. C)

Angebot, Annahme und Fälligkeit

1

Die ZEV macht dem Anschlussnehmer ein schriftliches Angebot auf Anschluss seines Bauvorhabens an das Verteilernetz bzw. auf Veränderung des Hausanschlusses und teilt ihm darin den Baukostenzuschuss und die Hausanschlusskosten getrennt errechnet und aufgegliedert mit. Der Anschlussnehmer bestätigt der ZEV schriftlich die Annahme des Angebotes.

2

Der Baukostenzuschuss wird zugleich mit den Hausanschlusskosten bei Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Bei größeren Objekten kann die ZEV Abschlagszahlungen auf den Gesamtbetrag entsprechend dem Baufortschritt der örtlichen Verteilungsanlagen verlangen. Ein evtl. gegebener Vorauszahlungsanspruch gemäß § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV bleibt unberührt.

3 3.1

3.2 3.3

3.4 3

Der Anschlussnehmer ist berechtigt, die für die Herstellung des Netzanschlusses erforderlichen Erdarbeiten auf seinem Grundstück im Rahmen des technisch Möglichen und nach den Vorgaben des Netzbetreibers durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Netzanschlusses zu schaffen; für die Hauptabsperreinrichtung ist ein nach den anerkannten Regeln der Technik geeigneter Platz zur Verfügung zu stellen.

5

Für eine Veränderung des Hausanschlusses, die vom Anschlussnehmer verursacht wird, hat dieser die der ZEV tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

6

Erschwernisse (z. B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse, Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen und anderen Anlagen) berechtigen die ZEV, Zuschläge zu den in den vorstehenden Bestimmungen enthaltenen Pauschalen zu berechnen. Das Gleiche gilt, falls durch Sonderwünsche des Anschlussnehmers Mehrkosten entstehen.

E)

F)

G) Zahlungsverzug; Einstellung der Versorgung (zu §§ 27 und 33 AVBFernwärmeV) Bei Zahlungsverzug, Einstellung der Versorgung nach §§ 27 und 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV (Sperrung) und Wiederaufnahme der Versorgung können folgende Pauschalen in Rechnung gestellt werden: (netto) (brutto) - Mahnung 3,50 € 3,50 € - Nachinkasso 44,00 € 44,00 € - Sperrung 44,00 € 44,00 € - Wiederaufnahme der Versorgung 44,00 € 52,36 € - Rücklastgebühren 3,00 € 3,00 € Diese Pauschalen ändern sich im Verhältnis der tariflichen Stundenvergütung der ZEV in Vergütungsgruppe 6 (Anfangsvergütung) gegenüber dem Stand vom 1. Juni 2009 von 14,63 €/h. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden der ZEV nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. Bei Außensperrungen wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt. H) Umsatzsteuer Den sich aus den Punkten A) bis D) ergebenden Beträgen sowie den unter Ziffer F) genannten Kosten (netto) für die Wiederaufnahme der Versorgung wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19 %) hinzugerechnet. Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Nachinkasso) und Sperrung unterliegen nicht der Umsatzsteuer. I)

2

Störungsdienst Wird der Wartungs- und Entstörungsdienst der ZEV aufgrund einer Störung in der Kundenanlage in Anspruch genommen, so

Umverlegung von Versorgungsleitungen; Nachprüfen von Messeinrichtungen (zu §§ 8, 10, 11, 18, 19 und 20 AVBFernwärmeV) Soweit der Anschlussnehmer bzw. der Kunde Kosten für die Umverlegung von Einrichtungen der Fernwärmeversorgung nach § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 5, § 11 und § 18 Abs. 4 und 5 AVBFernwärmeV und für die Nachprüfung von Messeinrichtungen nach § 19 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu tragen hat, sind diese nach dem tatsächlichen Aufwand zu erstatten. Sollte eine Selbstablesung durch den Kunden oder einen Beauftragten des Kunden vertraglich vereinbart sein, ist der Kunde für die fristgemäße Übermittlung des jeweiligen Zählerstandes verantwortlich. Wenn bis zum 8. Kalendertag des Folgemonats nach Ablesestichtag kein Zählerstand bei ZEV vorliegt und eine Schätzung nicht vertretbar erscheint, ist ZEV berechtigt, für den Aufwand der nachträglichen Zählerstandserfassung eine angemessene Pauschale in Höhe von 25,00 €/Ablesung netto 29,75 €/Ablesung brutto in Rechnung zu stellen.

ZEV ist berechtigt, vom Vertrag zur Erstellung eines Hausanschlusses zurückzutreten, wenn der Anschlussnehmer Verhältnisse schafft, wodurch die Durchführung der Baumaßnahmen erschwert oder unmöglich gemacht wird; der Anschlussnehmer Ansprüche stellt, die über den Rahmen der Bestellung hinausgehen; für den vorgesehenen Netzausbauabschnitt keine ausreichende Anzahl von Anschlüssen für eine wirtschaftliche Betriebsführung erreicht wird. Der Rücktritt aus einem dieser Gründe kann unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche erfolgen.

Die erste Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgt durch den Anlagenerrichter (Heizungsfirma) in Anwesenheit des Kunden und eines Mitarbeiters der ZEV, wobei die regelungstechnische Inbetriebnahme der Station zum Leistungsumfang der Heizungsfirma gehört. Die regelungstechnische Inbetriebnahme der Kompaktstation kann gegen einen gesonderten Auftrag der ZEV übertragen werden. Dafür wird dem Auftraggeber ein Entgelt in Höhe von 75,00 € netto/89,25 € brutto in Rechnung gestellt. Kann eine vereinbarte Inbetriebnahme – z. B. aufgrund festgestellter, nicht von der ZEV zu vertretender Mängel in der Kundenanlage – nicht durchgeführt werden, so können Kosten pauschal in Höhe von 75,00 € netto/89,25 € brutto in Rechnung gestellt werden.

Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchseinrichtungen; Mitteilungspflicht (zu § 15 AVBFernwärmeV) Bei Erweiterungen und Änderungen der Anlage ist der Kunde/Anschlussnehmer verpflichtet, dieses dem EVU unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für Maßnahmen, die zur Änderung der vorgehaltenen Leistung führen.

D) Inbetriebsetzung der Kundenanlage (zu § 13 AVBFernwärmeV) 1

4

können die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

7

Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bestimmungen treten mit Wirkung ab 1. April 2010 in Kraft.

Zwickauer Leichtathletiknachwuchs mit gutem Abschneiden beim 14. Internationalen Achtstädtekampf in Dortmund

KURZ INFORMIERT

MEHR ALS 450 TEILNEHMENDE NACHWUCHSSPORTLER · ZWICKAU ERRINGT SECHSTEN PLATZ DER MANNSCHAFTSWERTUNG

Sprechstunde der Oberbürgermeisterin

Auf Einladung des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen weilten am letzten Februar-Wochenende 38 junge Zwickauer Leichtathleten zu einem internationalen Schüler-Städtevergleich in Dortmund. Insgesamt beteiligten sich an diesem Leichtathletik-Hallenwettkampf mehr als 450 Nachwuchssportler im Alter von 10 bis 15 Jahren aus sieben europäischen Staaten.

Am Dienstag, dem 16. März lädt Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß von 15 bis 17 Uhr zu einer Bürgersprechstunde in Dienstgebäude Leipziger Straße 176 (5. OG, Beratungsraum) ein. Interessierte Bürger haben somit die Möglichkeit, mit der Oberbürgermeisterin ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben oder Kritik zu üben.

Das Zwickauer Team bestand aus Sportlern des SV Vorwärts Zwickau sowie Schülern der Zwickauer Schulen und Gymnasien, die sich mit ihren Ergebnissen beim diesjährigen Hallensportfest der Zwickauer Schulen im Januar empfahlen. Wie im Vorjahr errangen sie in der Gesamtwertung des Städtevergleichs den 6. Platz. Hinter Pokalgewinner Dortmund und den weiteren Platzierten Leuven (Belgien), Budapest (Ungarn), Novi Sad (Serbien) und Eindhoven (Niederlande) zog sich die Zwickauer Mannschaft akzeptabel aus der Affäre.

14. INTERNATIONALER ACHTSTÄDTEKAMPF: DIE ZWICKAUER DELEGATION BEIM GRUPPENFOTO IN DER PARTNERSTADT DORTMUND. FOTO: SV VORWÄRTS ZWICKAU

Nach großem Kampf gelang es, die Vertretungen aus Rydultowy (Polen) und Lund (Schweden) in der Teamwertung auf Distanz zu halten. Insbesondere in

den Schüler-Altersklassen B (12/13 Jahre) und A (14/15 Jahre) konnte man auch diesmal nicht in die Phalance der hochkarätigen Gegnerschaft eingreifen.

Für Medaillenplatzierungen reichten oftmals nur deutsche und europäische Spitzenergebnisse. Mit Platz 5 in der Wertung der 10/11-jährigen Schülerinnen und einem 4. Platz der gleichaltrigen Schülermannschaft wurden aus Zwickauer Sicht die besten Ergebnisse erzielt. Die erfolgreiche Schüler C–Mannschaft bildeten Yannick Baumann, Mathis Bretschneider, Kenneth Hahn, Sebastian Feige und E’tienne Villain. Die wertvollsten Einzelleistungen mit ihren jeweils vierten Plätzen erzielten: Yannick Baumann (Sch C), 50 m: 7,86 s; Mathis Bretschneider (Sch C), Weit: 4,27 m; Joshua Assado (Sch B), 1000 m: 3:16,29 Min.; Miriam Brauße (Schi B), Kugel: 7,15 m Joshua Assado konnte für seine Laufleistung als einziger Zwickauer Leichtathlet im Rahmen der abendlichen Auszeichnungsveranstaltung einen Ehrenpokal des Veranstalters für eine der punktbesten Resultate in Empfang nehmen.

Anwohnerparkplätze fallen ab März weg Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie Peter-Breuer-Straße 13 (ehemalige Berufsschule Ernst Zinna) entfallen ab März die dortigen Anwohnerparkplätze der Parkzone 4 ersatzlos. Die Anwohner werden gebeten, auf die Parkplätze der Zone 1 auszuweichen. 5727206-10-1


Pulsschlag

Seite 04 · 10. März 2010 · Nr. 05

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT ZWICKAU

Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung der Stadt Zwickau) vom 02.03.2010 Aufgrund von § 25 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. 2003, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. August 2009 (SächsGVBl. 2009, S. 438, 439) und § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. 2003, S. 55), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. 2009, S. 323, 325) hat der Stadtrat der Stadt Zwickau am 25.02.2010 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Stadt Zwickau erhebt für Tätigkeiten bei weisungsfreien Angelegenheiten, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen). §2 Abs. 1 Die Höhe der Verwaltungsgebühr bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVZ), das Anlage dieser Satzung

ist. Bei Rahmengebühren sind der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand der beteiligten Behörden und Stellen (Kostendeckungsgebot) und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten zu berücksichtigen. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur Amtshandlung stehen. Ausnahmen vom Kostendeckungsgebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen der Billigkeit erforderlich ist. Abs. 2 Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen sind. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine Verwaltungsgebühr nach § 25 Abs. 1 und 2 SächsVwKG i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 SächsVwKG erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen getroffen sind. Abs. 3 Wertgebühren werden für Amtshandlungen erhoben, bei denen der Verwaltungsaufwand oder die Bedeutung der Angelegenheit maßgeblich vom Wert des Gegenstandes der Amtshandlung be-

stimmt wird. Wertgebühren sind Verwaltungsgebühren, deren Höhe nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung (Gegenstandswert) zu berechnen ist. Dieser Wert kann durch einen Geldbetrag oder durch eine anders geeignete Bemessungsgrundlage festgesetzt werden. Die Verwaltungsgebühr kann sich aus einem Prozent- oder Promillesatz dieses Wertes oder aus einem festen, auf den Wert bezogenen Betrag ergeben.

5. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehen. Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe erhoben. §4 Die in § 25 Abs. 2 Satz 1 SächsVwKG genannten Bestimmungen des SächsVwKG finden bei der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechend Anwendung.

§3

Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen. Zwickau, 02.03.2010 Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr

§5 An Auslagen werden erhoben, soweit nicht Ausnahmen vorgesehen sind: 1. Entschädigungen, die Zeugen und Sachverständigen zustehen; 2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, ausgenommen die Entgelte für einfache Briefsendungen; 3. Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen; 4. Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige Anwendungen bei der Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle;

geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass 1.

Für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen aus dem Kostenaufkommen gelten die Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52

§6

Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostensatzung der Stadt Zwickau vom 11.03.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2005 außer Kraft. ***********

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

ANLAGE ZUR SATZUNG DER STADT ZWICKAU ÜBER DIE ERHEBUNG VON VERWALTUNGSKOSTEN FÜR AMTSHANDLUNGEN BEI WEISUNGSFREIEN ANGELEGENHEITEN (KOSTENSATZUNG DER STADT ZWICKAU) VOM 02.03.2010

Tarif- Tarifgrp. Nr.

0

000 001

Gegenstand der Amtshandlung

Allgemeine Amtshandlungen Allgemeine Verwaltung Die Vorschriften zu den besonderen Amtshandlungen gehen den Vorschriften zu den allgemeinen Amtshandlungen vor. Anordnungen im Einzelfall Beglaubigungen 1. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 2. Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie und dergleichen, die die Behörde selbst hergestellt hat

Gebühren in EUR

Tarif- Tarifgrp. Nr.

03 031 032 033 034 035

5 bis 250

05 2,60 ohne Rücksicht auf die Zahl der angefangenen Seiten je Beglaubigung, mindestens 5

051

052 053

gleichen gleichzeitig beglaubigt, so kann die für die zweite und jede weitere Beglaubigung nach Nr. 1 und 2 zu erhebende Gebühr auf die Hälfte, jedoch auf nicht weniger als 5 ermäßigt werden.

002

003

Erteilung einer Bescheinigung 1. Erteilung einer Bescheinigung über steuerlich absetzbare Spenden 2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung Einsicht in Akten, Auskünfte 1. Einsicht in Akten und amtliche Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird.

0,50 je angefangene Seite der zu beglaubigenden Abschrift, Fotokopie und dergleichen, höchstens die für die Erteilung des Originals vorgesehene Gebühr, mindestens 5; ist die Erteilung des Originals gebührenfrei, beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens 5

1 110

111 112

kostenfrei

113

2 0,50 je Akte oder Buch, mindestens 5 Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als 10 Jahre vergangen sind.

201

005

006 007

Aufnahme einer Niederschrift Schreibauslagen 1. ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung für die ersten 50 Seiten 2. für jede weitere Seite 3. wenn die Ausfertigung einer Abschrift für den Dienstgebrauch einer Behörde oder für Lehr-, Studien- u. ä. Zwecke erteilt wird 4. Ausfertigung und Abschrift in elektronischer Form 5. Anfertigung einer besonders zeitraubenden oder kostspieligen Ausfertigung oder Abschrift

6 5 10 13 16

Statistik und Wahlen Statistische Veröffentlichungen bei Abgabe in elektronischen Formaten - weiterverarbeitbare Formate - andere Formate Abgabe von statistischen Verzeichnissen Bereitstellung von sonstigen statistischen Daten

Öffentliche Ordnung und Sicherheit Fundsachen Fundanzeigen, Aufbewahrung, Ermittlung des Verlierers, Durchführung der Versteigerung u. ä. Fundtiere Ergreifung, Verwahrung, Eigentümerfeststellung Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (ohne Baustelleneinrichtung) Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Zusammenhang mit einer Baustelleneinrichtung

5 bis 100 doppelte Gebühr einfache Gebühr 5 bis 25 19 je angefangene halbe Stunde, mindestens 5

5 bis 38

12 bis 60 20 bis 46

6,50 bis 20

204

25 4

401

5 501 502

1/10 bis 1/4 der für die Genehmigung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 5 bis 25 1/10 bis 1/2 der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 5; ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens 5 5 bis 40 je angefangene Stunde

6 61

610 611

0,50 je Seite 612 0,15 angefangene Seiten werden voll berechnet 0,05 je angefangene Seite

613 614 615

2,50 je Datei Schreibauslagen nach Punkt 1 bis 4 können bis auf das 5-fache erhöht werden

19

in sozialen Belangen (z. B. Antrag auf Kindergeld, Wohngeld, Bafög, Renten usw.)

202 203

49 98 194 25 bis 400

Schulen Erteilung einer Bescheinigung über einen Schulbesuch nach Beendigung des Schulverhältnisses

kostenfrei ist die Erteilung einer Bescheinigung über einen Schulbesuch im Rahmen des bestehenden Schulverhältnisses und

über bestimmte Schriftstücke oder Pläne.

004

Besondere Amtshandlungen Finanzverwaltung Ersatz einer Hundesteuermarke Erteilung einer Zweitschrift für einen Steuerbescheid Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung einer Forderungsaufstellung Erteilung einer Bescheinigung für das Finanzamt

5 bis 100

Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne u. ä. für die Unterrichtung der Öffentlichkeit

2. Einsicht in eine Bauakte 3. Einsicht in Bauakten von Gewerbegrundstücken mit einer Grundstücksfläche von 1.000 m² bis 5.000 m² größer 5.000 m² bis 25.000 m² größer 25.000 m² 4. Erteilung von Auskünften, die über § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsVwKG hinausgehen Fristverlängerungen 1. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde. 2. Fristverlängerung in anderen Fällen Erteilung einer Zweitschrift

Gebühren in EUR

5 bis 50

Werden mehrere gleiche Unterschriften oder Handzeichen oder mehrere gleichlautende Abschriften, Fotokopien und der-

3. Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie und dergleichen, in nicht von Nr. 1 und 2 erfassten Fällen

Gegenstand der Amtshandlung

616

Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines Schülerausweises Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines Originalzeugnisses Beglaubigung eines Schulzeugnisses Soziale Sicherung Erteilung einer Zweitschrift bei Verlust eines Zwickau-Passes Gesundheit, Sport, Erholung Erstellen von Gutachten zu Schadensfällen an Bäumen und Flächen Erteilung einer Einfahrtsgenehmigung für öffentliche Park- und Grünanlagen, Grillgenehmigung, Genehmigung zur Flächennutzung Bau- Wohnungswesen, Verkehr Vollzug Baugesetzbuch (BauGB), Einkommenssteuergesetz (EstG), Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG), Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1, §§ 24 ff. BauGB) Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Verkehrswert (§ 28 Abs. 3 BauGB) Erteilung eines Negativzeugnisses (§§ 24 bis 28 BauGB, § 17 SächsDSchG, §§ 24, 25 SächsWG, § 27 SächsWaldG) Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB Planungsrechtliche Bewertung von Flurstücken nach§§ 30, 33, 34, 35 BauGB Erteilung einer Bescheinigung für Erschließungsund Straßenbaubeiträge Abgabe von Bebauungsplänen, Vorhabens- und Erschließungsplänen, Flächennutzungsplänen und deren Entwürfe

5 30 5

6

70 bis 252 zzgl. Resistographeneinsatz 7,52 je Baum 13

kostenfrei nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwKG kostenfrei nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwKG 49 kostenfrei nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwKG 23 bis 69 23 je Grundstück 19 bis 38

5727207-10-1


Pulsschlag Tarif- Tarifgrp. Nr. 617

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Gegenstand der Amtshandlung

Gebühren in EUR

Bereitstellung analoger Karten DIN A4 Format DIN A3 Format DIN A2 Format DIN A1 Format DIN A0 Format

8 12 20 31 39

10. März 2010 · Nr. 05 · Seite 05 Tarif- Tarifgrp. Nr. 633

7 70

Für jede Mehrausfertigung beträgt die Gebühr 50 Prozent der für die Erstausfertigung vorgesehenen Gebühr; die Gebühr erhöht sich um 50 Prozent, wenn die Ausfertigung auf besonderem Papier erfolgt.

618

Bereitstellung digitaler Daten Vektordaten Rasterdaten

619

Erteilung einer Bescheinigung nach §§ 7 i, 10 g, 10 f und 11 b EStG

701

46 zzgl. Anzahl der Vektordaten (Punkte) 0,01 je Punkt 46 zzgl. Anzahl der Rasterdaten (MB) 0,45 je MB 40 bis 1.000

702

703 704

Wohnungsbauförderung und Wohnungsbaufürsorge, Wohnungsunternehmen Sächsisches Belegungsrechtsgesetz (SächsBelG)

62

705 621 622

623

Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins zum Bezug einer mit Wohnungsbaufördermitteln des Freistaates Sachsen geförderten Wohnung Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach SächsBelG sowie bundesweit

23 18

706 71

6 bis 11

711 712

63 631 632

Tiefbau Erteilung von Auskünften zu Lichtsignalanlagen Erteilung von Leitungsauskünften an Versorgungsträger

54

Gegenstand der Amtshandlung

Gebühren in EUR

Erteilung von Auskünften über das Verkehrsaufkommen

46 bis 69

Öffentliche Einrichtungen Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes der Stadt Zwickau (Gehölzschutzsatzung), Satzung der Stadt Zwickau zum GLB* „Feuchtgebiet Maxhütte“, Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Zwickau (Straßenreinigungssatzung) Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von den Ge- und Verboten der Gehölzschutzsatzung Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarif-Nr. 701 Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung (Gehölzschutzsatzung) Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung (Satzung GLB „Feuchtgebiet Maxhütte“) Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung (Straßenreinigungssatzung) Erteilung einer Fristverlängerung zur Gehölzschutzsatzung Bestattungswesen Nachforschungsauftrag zu Verstorbenen und Grabstätten Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf städtischen Friedhöfen mit Einfahrtsrecht

5 bis 1.470 22 je angefangene halbe Stunde

22 bis 916 22 bis 732 37 bis 752 5 bis 46

19 bis 170 20

* Geschützter Landschaftsbestandteil

19

GROSSER PREIS ÜBERRASCHT AWO-KUSCHELKISTE MIT PONYS

„DEM VERBORGENEN AUF DER SPUR“

1 500 Kinder besuchen kostenfrei das Reitturnier

Große Resonanz auf den Tag der Archive 2010

Seit neun Jahren haben sich die Veranstalter des Großen Preises von Sachsen, die Krauß Event AG und das Kinder- und Jugendbüros der Stadt Zwickau entschlossen, einen großen Tag des Pferdes für Kindergartenkinder, sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie deren Erzieher einzurichten. Stellvertretend für 1 537 Kinder wurden vergangene Woche diese Karten der AWO-Kuschelkiste in Eckersbach übergeben.

Das Kinder- und Jugendbüro wird in den nächsten Wochen die Karten an die verschiedenen Einrichtungen verteilen. Der kostenfreie Besuch ist über zahlreiche Sponsoren finanziert. Der Veranstalter erhielt für dieses soziale Engagement bereits den sächsischen SportSAXX. Die Kinder können am Tag des Pferdes nicht nur den Showteil um 10 Uhr und die vielen Springprüfungen anschauen, sondern beobachten auch die Pferde in den Boxenzelten und beim Aufwärmen im großen Abreitezelt. Auch die Schulen des gesamten Landkreises Zwickau können sich über Führungen und einen kostenfreien Besuch am Tag des Pferdes am 27. März in der Stadthalle Zwickau freuen. Die Einladungen an alle Schulen werden ebenfalls seit neun Jahren mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Zwickau in Zusammenarbeit ausgesprochen. Der Große Preis findet vom 26. bis 28. März in der Stadthalle Zwickau statt.

Im Rahmen des Tages der Archive 2010 unter dem Motto „Dem Verborgenen auf der Spur“ präsentierte das Zwickauer Stadtarchiv am vergangenen Samstag „Schumanniana des Stadtarchivs“. Dabei handelte es sich um Zeugnisse des Lebens und Wirkens Robert Schumanns und seiner Verwandten, insbesondere der Eltern und Geschwister, in Schriftgut der Stadt Zwickau aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben sind u. a. die Unterlagen zum Kauf des Hauses

Nr. 550 in der Amtsgasse (später Burgstraße 2) durch August Schumann, Dokumente in Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung des Testamentes von August Schumann, die sich in den bisher wenig beachteten Akten des Stadtgerichtes fanden. In diesem Bestand entdeckte der Bibliothekar des Stadtarchivs vor wenigen Tagen auch einen bisher unbekannten Brief des achtzehnjährigen Robert Schumanns an seinen Vormund in Sachen seines väterlichen Erbes. Außer den amtlichen Dokumenten zeigte das

FRIDAY AT NIGHT IN PROJECT:

Große Sport- und Spielnacht für Jugendliche in Zwickau Am Freitag, dem 12. März starten kommunale Jugendeinrichtungen und Streetworker gemeinsam mit Schulen, dem Amt für soziale Angelegenheiten und dem Jugendamt Zwickauer Land erneut in eine aktive Sport- und Spielnacht in der Humboldtschule. Los geht’s 18 Uhr. Erwartet werden zirka 150 bis 200 Jugendliche aus Clubs, Schulen, von Straßen-Treffs, aus allen Stadtteilen Zwickaus und einige aus dem Landkreis. Drei Hallen und ein Teil vom Schulhaus stehen den jugendlichen Teilnehmern zur Verfügung, um sich in Sport- und Spielangeboten stark zu machen gegen Drogen. In einer gesonderten Mit-MachAktion erfahren Teilnehmer Interessantes zum Umgang mit Suchtmitteln, deren schädigende Wirkung, wie beispielsweise die veränderte Sinneswahrnehmung nach Alkoholgenuss. „Wir planen für jeden etwas: Sportspiele wie Fußball, Volleyball und Unihockey stehen genauso auf dem Plan wie Play-Station, Singstar, Tischtennis, Kicker, Trampolin, Schach. So unterschiedlich die Interessenlagen der jungen Teenager sind, so vielfältig ist auch unser Angebot.“ informiert Elfried Börner, Streetworker aus Zwickau. Die Idee brachten Streetworker aus Schottland mit. „Happy and healthy without alcohol“ heißt die Devise und hat zum Ziel, Jugendlichen Freitagabend ein vielseitiges und sinnstiftendes Angebot

zu unterbreiten, Gemeinschaft und Spaß bei Sport und Spiel in der Gruppe zu erleben und nicht zur Flasche zu greifen. Die bereits mehrmals stattgefundene Großveranstaltung hat sich unter den Jugendlichen bereits herumgesprochen und so sind sich die Organisatoren der kommunalen und öffentlichen Träger auch in diesem Jahr einig, erneut den Nerv der Jugendlichen zu treffen. Motiviert sehen sie ihrem wichtigen Angebot mit präventivem Charakter entgegen, auch wenn dessen Vorbereitung zunehmend schwerer wird. Finanzielle Mittelkürzungen seitens des Landes werfen ihre Schatten voraus und erschweren Planungen und künftig wohl auch Durchführung von derartigen Projekten. In dieser Frage sind sich Jugendarbeiter, Schulleiter und städtische Mitarbeiter einig: An der Jugendarbeit, deren Zukunft, den sport- und spielerischen Angeboten, dem Erleben und spürbar machen von Gemeinschaft darf nicht gespart werden! Sie geben jungen Menschen einen nicht zu unterschätzenden Raum für eigene Erfahrungen, Entwicklungen, Erfolge sowie die Möglichkeit persönlicher Wahrnehmung, Wertschätzung, Entfaltung, und lehnen die Brieftasche als Maßstab konsequent ab. Kinderund Jugendarbeit begleitet Jugendliche auf ihrem Weg ins eigenständige Leben und ermöglicht ihnen, Visionen für die Zukunft entwickeln.

Stadtarchiv an jenem Tag Stücke aus seinen Sammlungen, wie zum Beispiel Zeitungsberichte über das Konzert der Schumanns am 10. Juli 1847 im Zwickauer Gewandhaus. Die Unterlagen zur Errichtung des Schumanndenkmals auf dem Hauptmarkt und zur Einrichtung eines Schumannmuseums in Zwickau wurden der Öffentlichkeit ebenfalls vorgestellt. Bereits im Vorfeld fand die Veranstaltung des Stadtarchivs zum „Tag der Archive“ eine große öffentliche Beachtung. Das zeigte sich vor allem in Medienberichten über den lokalen und regionalen Rahmen hinaus. Aber auch die Veranstaltung selbst erfreute sich einer großen Publikumsresonanz. Mehr als 50 Besucher lauschten in den Kunstsammlungen den Ausführungen von Archivdirektorin Silva Teichert zu Bedeutung und Hintergründen des Tages der Archive und von Jürgen Schünzel zur Erläuterung der präsentierten Archivalien. Dem Ansturm und Interesse an den Magazinführungen waren die Mitarbeiter des Stadtarchivs kaum gewachsen. Sie sehen dies als Würdigung und Ansporn, auch zukünftig, der Öffentlichkeit die Ergebnisse ihrer Arbeit vorzustellen und Einblicke in die Zwickauer Stadtgeschichte zu vermitteln. FOTO: STADT ZWICKAU

Kompetenzteam Schule-Wirtschaft der Stadt stiftet Berufswahlpässe für Zwickauer Schulen In der Ausbildung von Fachkräften nimmt Zwickau sachsenweit eine führende Position ein. Die hohe Dichte an beruflichen Ausbildungszentren und eine renommierte Fachhochschule sorgen dafür, dass der Wirtschaft in der Region ausreichend hoch qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Dieses große Angebot an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten stellt die Schülerinnen und Schüler in Zwickau jedoch auch vor die Herausforderung, sich im „Dschungel der Berufe“ zurecht zu finden und sich für den passenden Beruf zu entscheiden.

Als einer der besten Wegweiser bei der Berufswahl hat sich in den letzten Jahren der so genannte „Berufswahlpass“ entwickelt. Dieser hilft den Jugendlichen, eigene Stärken und Schwächen zu erkennen und entsprechende berufliche Möglichkeiten zu finden. Parallel zum Berufswahlpass existieren an den deutschen Schulen viele ähnliche Instrumente gleicher Machweise. Jedoch auch hier zeigt sich für die Schüler das Problem, aus der Vielzahl von Angeboten wählen zu müssen. Aus diesem Grund hat sich das vom

STEFFI BECHER (LINKS), DIREKTORIN DES KÄTHE-KOLLWITZ-GYMNASIUMS WAR DABEI, ALS IHRE SCHÜLER GESTERN DIE BERUFSWAHLPÄSSE VOM LEITER DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG CARSTEN KRAUSS UND MELANIE MOTHES, BERATERIN BERUFSWAHLPASS DER LANDESARBEITSSTELLE SCHULE-JUGENDHILFE SACHSEN E.V. ÜBERREICHT BEKAMEN. FOTO: STADT ZWICKAU

Büro für Wirtschaftsförderung initiierte „Kompetenzteam Schule-Wirtschaft“ entschlossen, die Berufs- und Studienorientierung an den Zwickauer Schulen zukünftig stärker zu unterstützen und besser zu koordinieren. Hierbei sollen vor allem Synergien zwischen bestehenden Projekten und Aktionen genutzt und diese besser zusammengeführt werden. Als erster Baustein werden die Zwickauer Schulen in der Anschaffung des Berufswahlpasses als verbindliches Instrument zur Berufswahlfindung unterstützt. Die Stadt Zwickau stellt den mitwirkenden Schulen daher im laufenden Schuljahr insgesamt 240 Berufswahlpässe bereit. Die Kosten des Passes betragen 4 Euro pro Exemplar, die vom Büro für Wirtschaftsförderung übernommen werden. Langfristiges Ziel der Aktion soll es sein, an allen Schulen in Zwickau mit dem Berufswahlpass nur noch ein Begleitinstrument zu nutzen und damit den Schülern die Orientierung und Handhabung zu vereinfachen. Einen weiteren positiven Nebeneffekt bietet diese Aktion für die Arbeitgeber der Stadt. Mussten sie sich bislang bei der Suche von Auszubildenden mit vielen verschiedenen Instrumenten auseinandersetzen, so werden sie zukünftig die Bewerbungen besser vergleichen können, wenn mehr Bewerber ihre Unterlagen aus dem Berufswahlpass der Bewerbung beifügen. 5727208-10-1


Pulsschlag

Seite 06 · 10. März 2010 · Nr. 05 Die Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau gratuliert  Zum Geburtstag 98 Jahre am 17. März: Martha Malz 96 Jahre am 14. März: Hertha Zimmer am 21. März: Else Gerbeth 95 Jahre am 17. März: Karl Stolarek am 23. März: Albert Kröber 90 Jahre am 10. März: Johannes Unger am 11. März: Marianne Lorenz am 11. März: Gertrud Seidel am 12. März: Margarete Morgenroth am 15. März: Harry Kolbe am 17. März: Willi Simdorn am 18. März: Janette Hunker am 19. März: Anni Kristen am 20. März: Irmgart Lang  Zum Ehejubiläum 60 Jahre verheiratet (diamantene Hochzeit) am 18. März: Annelore und Alfred Oelschlegel 50 Jahre verheiratet (goldene Hochzeit) am 10. März: Gudrun und Hans-Georg Grabowski am 12. März: Regina und Eberhard Flechsig Christine und Werner Schädlich Jutta und Gerhard Uhlmann am 15. März: Helga und Hans-Joachim Kuropka am 19. März: Christel und Gerhard Grünke am 21. März: Erika und Klaus Guschal

· DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Deutschlands beste Schülerin kommt aus Zwickau Deutschlands beste Schülerin heißt Justine Klotz vom Käthe-Kollwitz-Gymnasium und kommt aus Zwickau. Sie konnte sich beim Finale „Wirtschaftswissen im Wettbewerb“ in Potsdam gegen 42 Regionalsieger aus ganz Deutschland durchsetzen. Der Wettbewerb wird seit über 15 Jahren von den Wirtschaftsjunioren Deutschland veranstaltet, um Wissen über Wirtschaft an Schulen zu bringen. Insgesamt hatten rund 50 000 Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen aus ganz Deutschland an den Vorrunden teilgenommen. Um zur Endrunde eingeladen zu werden, mussten sie möglichst viele der 30 Fragen aus den Themenbereichen Allgemeinbildung, Politik, Wirtschaft, Ausbildung, Internationales und Nachhaltigkeit richtig beantworten. „Junge Menschen brauchen Bildung,

aber viele Inhalte fehlen in deutschen Lehrplänen. Über die Wirtschaft wissen Schüler oft nur wenig, dabei ist Wirtschaftswissen für die Berufswahl absolut notwendig“, so Eva Fischer, Bundesvorsitzende der Wirtschaftsjunioren Deutschland. „Mit dem Wettbewerb bringen wir Wirtschaftswissen in die Schulen. In ganz Deutschland gehen Wirtschaftsjunioren an Schulen, um Schülerinnen und Schüler mit dem Quiz für Wirtschaftsthemen zu interessieren und die Vernetzung von Schulen und Wirtschaft zu verbessern“, erläutert sie. Die Wirtschaftsjunioren Deutschland engagieren sich deutschlandweit in 213 Kreisen für eine bessere Bildung und für einen besseren Übergang von der Schule in den Beruf. Mit ihren mehr als 100 Bildungsprojekten erreichen sie jährlich rund 200 000 Schüler.

38. KLEINE TAGE DER HARMONIKA

Zwickauer Akkordeonisten mit gutem Erfolg Sehr erfolgreich nahmen acht Schülerinnen des Robert-Schumann-Konservatoriums der Stadt Zwickau bei den 38. Kleinen Tagen der Harmonika in Klingenthal am 27. und 28. Februar teil, bei dem 66 junge Musiker aus Sachsen, Thüringen, Bayern und der Tschechischen Republik in den musikalischen Wettstreit traten.

Es wurden folgende Ergebnisse erreicht: Solowertung: Lukas Mehlan (Kategorie 1a): 9. Platz; Sophie Mehlhorn (Kategorie 1b): 6. Platz; Patricia Dorner (Kategorie 1b): 12. Platz; Marie-Luise Kuhnert (Kategorie 2): 1. Preis; Theresa Schindler (Kategorie 2): 3. Preis; Sophia Schley (Kategorie 2): 13. Platz; Mareike Ihle (Kategorie 2): 14. Platz Duowertung (8 Duos): Marie-Luise-Kuhnert/Toni Leu-

Einwohnerversammlung heute in Pöhlau Am heutigen Mittwoch, 18 Uhr, findet in der Waldschänke Pöhlau (Pöhlauer Straße 76) eine Einwohnerversammlung für die Stadtteile Pöhlau und Äußere Dresdner Straße/Pöhlauer Straße statt. Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß wird nach der Begrüßung wichtige Entwicklungen, Projekte, Vorhaben in den o.g. Stadtteilen aus dem Jahr 2009 und geplante Projekte des Jahres 2010 vorstellen. Wichtige Themen sind u.a. das Gewerbegebiet Reinsdorfer Straße mit dem dort geplanten Energiepark, der Ge-

werbestandort Martin Hoop IV und Plattenwerk, die Entwicklungen in der Ortslage Pöhlau, das Umfeld der Äußeren Dresdner Straße, die touristischen Entwicklungen in Pöhlau, Maßnahmen als Folge des ehemaligen Steinkohlebergbaus, Hochwasserschutz, Brachenbeseitigung und Infrastruktur. Der größere Teil der Veranstaltung ist der Diskussion mit den Einwohnern gewidmet. Sie sind aufgerufen, sich zu Problemen in ihren Stadtteilen zu äußern, Kritik zu üben und positive Entwicklungen zu benennen.

schner (Kreismusikschule Zwickau): 1. Preis

soweit der Veröffentlichung nicht widersprochen wurde bzw. im Melderegister erfasst

Neue Partner besiegeln symbolisch ihr Engagement Gebäudeabriss nach Sturmtief erforderlich Durch das Sturmtief in der Nacht zum 1. März sind am Gebäude Innere Schneeberger Straße 28, Ecke Dr.-Friedrichs-Ring, Dachziegel auf den Gehweg und die Fahrbahn gefallen. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wurde umgehend der Notabriss des Gebäudes veranlasst. Die Notsicherung wurde durch den Bauhof vorgenommen. Hierbei wurden die in diesem Bereich befindlichen zwei Fußgängerüberwege Innere Schneeberger Straße und Dr.-Friedrichs-Ring voll gesperrt, da es sich um stark frequentierte Bereiche handelt. Umleitungen in/aus Richtung Zentrum sind entsprechend ausgeschildert und erfolgen über die Gewandhausstraße. Beantragt wurde der Abriss durch die Firma NK Abbruch- und Sanierung GmbH. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis 26. März.

Verwaltungsworkshop fand großen Anklang Vom Rechtsamt, Sachgebiet Versicherungsangelegenheiten, wurde am 3. März ein Workshop zur haftungsrechtlichen Prävention beim Einsatz von Sonderrechtsfahrzeugen durchgeführt. Zur Veranstaltung wurden nicht nur die vom Rechtsamt der Stadt Zwickau betreuten Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zwickau und die Rettungsdienstleistenden des Rettungszweckverbandes Westsachsen eingeladen. Auch Interessenten aus dem Bereich der Ordnungsämter und der Freiwilligen Feuerwehren von Landkreisgemeinden nahmen am Workshop teil, unter anderen die Freiwilligen Feuerwehren Wilkau-Haßlau, Werdau, Neukirchen und Fraureuth. Rund 90 Interessierte folgten den Erläuterungen von Referent Matthias Dorn (Gruppenleiter beim Kommunalen Schadenausgleich Berlin), dem als Versicherer die Bearbeitung der Schadenfälle obliegt. Im Vortrag und der anschließenden Dikussion wurde insbesondere die aktuelle Rechtssprechung zur Bewertung von Unfällen von Sonderrechtsfahrzeugen vorgestellt. Besonders die Thematik der Nutzung von Blaulicht und Martinshorn, Sonder- und Wegerechte nach der StVO und Verhaltensweisen bei Einfahrten in Kreuzungen bei Rotlicht im Einsatzfalle spielten eine wichtige Rolle.

Kinderfest ZWIKKIFAXX lockt kleine und große Zwickauer SCHWANENTEICHAREAL IST PERFEKTE KULISSE FÜR GROSSES KINDERFEST AM 18. SEPTEMBER Am 18. September 2010 werden ab 11 Uhr auffallend viele Familien in unserer Stadt unterwegs sein. Dann wird das wunderschöne innerstädtische Areal rund um den Schwanenteich zur Pilgerstätte für Mädchen und Jungen, aber auch für ihre jugendlichen Geschwister, für Muttis und Vatis sowie Omas und Opas. Sie alle haben an diesem Tag ein Ziel: Das große kunterbunte Kinderfest am Schwanenteich mit dem klangvollen Namen Zwikkifaxx. Anders wird sein: Diesmal kommen viele der Besucher schon mit recht konkreten Vorstellungen, wenn sie sich auf den Weg machen, um den Weltkindertag fröhlich-aktiv unter freiem Himmel zu feiern. Wenn sie sich dann mal nicht wundern! Denn natürlich soll es neben bekannten und beliebten ProgrammParts auch neue Überraschungen geben. Im September 2009 waren zur Freude der Organisatoren ca. 20 000 Besucher den fantasie- und liebevollen Einladungen auf Plakaten und Flyern zur Zwikkifaxx-Premiere gefolgt. Die erste Kinder-Open-Air-Großveranstaltung hatten die Stadt Zwickau, die Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH (GGZ) und Comedia Concept GmbH Stadtmöbel und Aussenwerbung & Co. KG aus Zwickau sowie die Comedia Concept GmbH Konzert- und Gastspieldirektion Chemnitz organisiert. Für die GGZ sollte es – das stand von vornherein fest – vorerst eine Aktion zum 15-jährigen Firmenjubiläum sein. Umso erfreulicher ist es, dass die gute Idee unter dem die Kinderfantasie anregenden Namen fortgeführt wird.

Partnerverbund mit frischen Ideen 1. Vorgeschmack auf Buntes am 27. März In diesen Jahr haben sich die unter dem Label „Wohnen in Genossenschaften“ agierenden Partner – die Westsächsische Wohn- und Baugenossenschaft (Wewobau), die Zwickauer Wohnungsbaugenos-

senschaft (ZWG) sowie die Wohnungsbaugenossenschaft Zwickauer Land (WBG) – den Hut aufgesetzt. Mit der Stadt Zwickau und dem Sponsor Comedia Concept, der mit der organisatorischen Umsetzung beauftragt ist, stehen ihnen erfahrene Veranstaltungspartner zur Seite. Zum Auftakt-Pressegespräch am 4. März verkündeten die drei Geschäftsführer, dass man sich gemeinsam einen „ersten Paukenschlag“ ausgedacht hat. An der Vermietungs- und Beratungszentrale der Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaften in der Äußeren Plauenschen Straße 1 wird es mit einem Familienprogramm einen bunten Vorgeschmack auf „Zwikkifaxx 2010“ geben. Und auch in den Sommermonaten werden sich die neuen Partner mit Kinderfesten in den Wohngebieten auf das fröhliche Spektakel am Schwanenteich einstimmen. Die detaillierten Vorbereitungen laufen in den nächsten Wochen. Jetzt haben die Partner mit ihrer symbolischen Unterschrift auf Zwikkifaxx-Materialien zunächst ihr Bekenntnis zu dieser dankbaren, aber auch aufwändigen Aufgabe bekräftigt und somit den öffentlichkeitswirksamen Startschuss für Zwikkifaxx am 18. September 2010 gegeben. Einige Dinge haben sie dennoch verraten: Beispielsweise, dass auf der Freilichtbühne an diesem Tag ab 17 Uhr Reinhard Lakomy mit seinem Programm „Der Traumzauberbaum“ zu erleben sein wird. Kräftig unterstrichen haben sie, dass diese Veranstaltung zum Weltkindertag einhergeht mit einem aufmerksamen Blick auf Kinderrechte wie z.B. Bildung und Chanchengleichheit. In diesem Sinne kündigte Karin Berg, Leiterin des Amtes für soziale Angelegenheiten lehr- und fantasievolle Angebote an. In diesen wird sich ein Fakt widerspiegeln, den die Fachberaterin der kommunalen Kindertageseinrichtungen Katja Donath-Frankein unterstrich: Im Alltag unserer Kitas wird „ein Bildungsplan gelebt“, der Themen wie gesunde Ernährung, aktive Bewegung, naturwissenschaftliche Wissensvermittlung selbstverständlich macht.

GESUNDE SCHNITTCHEN, GEDICHTE UND LIEDER: EIN MÄDCHENQARTETT SORGTE FÜR DAS RICHTIGE ZWIKKIFAXX-FLAIR DES PRESSEGESPRÄCHES. DIE ERWACHSENEN WAREN BEGEISTERT UND BESIEGELTEN MIT SYMBOLISCHEN UNTERSCHRIFTEN AUF DEM ERSTEN PLAKAT UND EINER DARSTELLUNG ZUR NEUEN HOMEPAGE WWW.ZWIKKIFAXX.DE, DASS SIE ALLES DARAN SETZEN WERDEN, DASS DIE ZWEITE AUFLAGE DES GROSSEN FAMILIENFESTES EIN UNVERGESSLICHES ERLEBNIS WIRD. IM FOTO (V.L.N.R.): RAINER FEIGE (VORSTANDSVORSITZENDER UND GESCHÄFTSFÜHRER WEWOBAU ZWICKAU), KARIN BERG (LEITERIN DES AMTES FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN), FRIEDER HACHENBERGER (VORSTAND ZWG), KARIN UHLMANN (GESCHÄFTSFÜHRERIN COMEDIA CONCEPT GMBH, KONZERT- UND GASTSPIELDIREKTION CHEMNITZ), WOLFGANG SCHREYER (VORSTAND WBG ZWICKAU-LAND), GERHARD NEEF (PROKURIST COMEDIA CONCEPT GMBH & CO. KG ZWICKAU). FOTO: STADT ZWICKAU

Weitere Ideen und Engagement willkommen Bekräftigt haben alle Organisatoren, dass Ideen, Angebote und weitere Partner sehr willkommen sind. Das Gelände ist groß, es ist zu erwarten, dass viele tausende große und kleine Füße das Areal erobern und somit eine Willensbekundung für Zwikkifaxx Nr. 3 abgeben werden. Also, liebe Zwickauer: Lassen Sie beim Frühlingsspaziergang um den erblü-

henden Schwanenteich ihre Gedanken schweifen! Vielleicht bekommen Sie selbst Lust, sich einzubringen oder geben den Organisatoren bzw. denkbaren potentiellen Anbietern einen Tipp. Denn eines steht fest: Je vielfältiger die Anregungen und Anbieter, desto kunterbunter wird das große Kinderfest am Schwanenteich – Zwikkifaxx 2010 für alle Zwickauer sein. 5727209-10-1


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