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Für Arbeitnehmermobilität und gegen Protektionismus

Isabelle Oster

Rechtsanwältin Internationale Sozialpolitik, Europa Leitung Büro Brüssel

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Für Arbeitnehmermobilität und gegen Protektionismus

Text: Isabelle Oster

„Einfacher nach Peking als nach Paris!?“ Wer in den vergangenen Jahren die Entwicklung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für die Entsendung von Beschäftigten in einen anderen EU-Mitgliedstaat verfolgt hat, weiß, dass der Aufwand inzwischen in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis mehr steht. Besonders unverhältnismäßig sind die Entsendevorgaben bei Dienst- und Geschäftsreisen. Die EU muss anfangen, unbürokratische und europaweit einheitliche Lösungen zu entwickeln, um das hohe Gut der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu bewahren.

Corona: Stresstest für den Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU und Heimatmarkt der NRW-Wirtschaft. Waren, Güter, Dienstleistungen und Arbeitnehmer bewegen sich über staatliche Grenzen hinweg. Tagtäglich sind tausende europäische Beschäftigte im grenzüberschreitenden Einsatz – sei es längerfristig oder auch nur kurzzeitig für Verkaufs- oder Beratungsgespräche, für Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten beim Kunden oder aber zur Teilnahme an Messen, Sitzungen oder Konferenzen.

Die Corona-Krise war ein ungeplanter Stresstest für den Binnenmarkt und hat gezeigt, wie schnell vermeintlich Selbstverständliches enden kann. Obwohl die EU-Kommission die Mitgliedstaaten aufforderte, Grenzgängern, Entsandten oder Saisonarbeitskräften in systemrelevanten Funktionen den Grenzübertritt zu gewähren, dominierten häufig nationale Alleingänge. Nun gilt es, den Binnenmarkt wiederherzustellen und Hindernisse in der EU-Arbeitskräftemobilität abzubauen.

Von Passierscheinen und Flickenteppichen

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit sind für unsere exportorientierte NRW-Wirtschaft unverzichtbare Bedingung für ihren Erfolg. Doch mit der Revision der Entsende-Richtlinie und protektionistischen Alleingängen einiger Mitgliedstaaten wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU in den letzten Jahren erheblich geschwächt.

Schon die Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsende-Richtlinie hat seit 2016 für den Arbeitgeber im Vorfeld eines Auslandseinsatzes zu einem wahren Flickenteppich an unterschiedlichen nationalen Melde- und Dokumentationspflichten geführt. Die revidierte Entsende-Richtlinie, die bis Ende Juli 2020 in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein sollte, wird Auslandseinsätze weiter komplizieren, überdies für große Rechtsunsicherheit und durch viele bürokratische Hürden für einen weiter fragmentierten Binnenmarkt sorgen.

Insbesondere hinsichtlich der anzuwendenden Entgeltbestimmungen werden die Unternehmen vor nahezu unlösbare Herausforderungen gestellt.

Über die melde- und arbeitsrechtlichen Pflichten hinaus muss jeder EU-Arbeitnehmer bei Ausübung einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat mit der „A1-Bescheinigung“ dokumentieren, dass er für die Zeit der Entsendung im heimischen System sozialversichert bleibt. In aller Munde ist dieses Erfordernis, seitdem das Vorliegen der A1-Bescheinigung von nationalen Kontrollbehörden selbst bei Grenzüberschreitungen für nur wenige Stunden verstärkt überprüft wird.

Grundlegender Neustart der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Gerade vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus der Corona-Krise darf die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Binnenmarkt nicht noch weiter in Frage gestellt werden. Das bestehende Entsendesystem in der EU braucht dringend eine Neuaufstellung und Vereinfachung auf Basis der geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Insbesondere brauchen wir für alle Dienst- und Geschäftsreisen – mit und ohne Dienstleistungsbezug – Erleichterungen und Ausnahmen bei den arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben, die in den Mitgliedstaaten einheitlich umzusetzen sind. Nur digitale Tools wie etwa eine europäische Datenbank für nationale Entgelt- und Arbeitsrechtsbestimmungen und pauschalisierende, nationale Entgeltrechner können es den Unternehmen ermöglichen, die neuen Vorgaben der Entsende-Richtlinie mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen. Auf die A1-Bescheinigung sollte bei kurzen Auslandseinsätzen von bis zu einer Woche verzichtet werden.

Gemeinsam mit dem Brüsseler-Verbändenetzwerk macht sich unternehmer nrw dafür stark, dass unser Binnenmarkt für Arbeitnehmer und Dienstleistungen weiter zusammenwächst. Die Unternehmen müssen sich auf ihr Kerngeschäft und die pandemiebedingten existenziellen Herausforderungen konzentrieren können, statt mit steigendem Personaleinsatz einen immer größer werdenden finanziellen Aufwand zu betreiben, damit bürokratische Anforderungen insbesondere im Vorfeld einer Auslandsentsendung erfüllt werden können. ◀

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