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Brexit: Was ändert sich zum Ablauf der Übergangsphase?
Brexit
Das Ende der Brexit-Übergangsphase naht und ein harter Brexit wird mit jedem Tag wahrscheinlicher. Ab 1. Januar 2021 drohen hohe Handelshürden, Grenzkontrollen und Zölle. Wie haben sich Unternehmen darauf vorbereitet? Und wie gehen Sie mit der noch herrschenden Unsicherheit und den vielen offenen Fragen um?
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Es war kompliziert. Und ist es immer noch. Das Brexit-Prozedere. Zwar ist das Vereinigte Königreich (VK) von Großbritannien und Nordirland nach rund vier Jahren zähen Hin- und Her seit Ende Januar 2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Doch in Sachen Außenhandel und Logistik steht für die Wirtschaft die wirklich schwierige Phase erst noch bevor.
Freihandelsabkommen fraglich
Denn mit Beginn des kommenden Jahres endet die Brexit-Übergangsphase und das VK wird in Sachen Außenhandel zum Drittland. Das zieht weitreichende Konsequenzen nach sich (siehe auch Artikel S. 12). So wird es in jedem Fall Grenzkontrollen und Zollformalitäten geben, was zu Einschränkungen im Warenverkehr führen wird. Ein Freihandelsabkommen oder Handelspakt, über den die EU und Großbritannien derzeit verhandeln, wird es voraussichtlich zunächst nicht geben (Stand Redaktionsschluss Anfang November). Damit würden im EU-VK-Handel die normalen WTO-Regelungen gelten. Zölle und hohe Handelshürden wären die Folge. Tatsächlich macht der Brexit selbst großen Unternehmen Sorgen, die über langjährige Erfahrung im Drittlandsgeschäft verfügen. „Er stellt ein unternehmerisches Risiko dar“, sagt Christian Reimann, der das Brexit-Projektteam beim Technikkonzern Dräger in Lübeck leitet.
Dräger: Brexit triff weltweites Geschäft
Das Projektteam kümmert sich bei Dräger, das Geräte und Systeme in den Bereichen Medizin- und Sicherheitstechnik entwickelt, produziert und vertreibt, um die wichtigsten Fragestellungen rund um den Brexit. Es bewertet Risiken und beschließt Maßnahmen und besteht aus Mitarbeitern, die sowohl im Headquarter in Lübeck als auch in der Niederlassung in der kleinen britischen Hafenstadt Blyth sitzen. Diese beschäftigen sich mit Themen wie Vertrieb und Service, Supply Chain, Zoll und Export, Zulassungen, Finanzen, IT, Human Resources. „Da wir in Großbritannien nicht nur eine Vertriebs- und Service-Organisation haben, sondern auch produzieren und entwickeln, trifft der Brexit nicht nur unser Geschäft in Großbritannien, sondern weltweit“, erläutert Reimann.
Seit Langem intensive Vorbereitungen
„Nach Aussage des Britischen Premierministers Boris Johnson ist klar, dass es keine Verlängerung der Übergangsphase geben wird“, sagt er. Unklar sei jedoch, wie die zukünftigen (Wirtschafts-)Beziehungen konkret gestaltet werden. „Als Hersteller von ‛Technik für das Leben’ sind wir uns unserer Verantwortung sehr bewusst – das betrifft unsere Produkte und unsere Lieferfähigkeit gleichermaßen“, sagt Reimann. Aus diesem Grund beschäftige sich Dräger schon lange intensiv mit dem Brexit, den möglichen Austrittsszenarien und deren Auswirkungen.
Christian Reimann, Dräger
„Wir haben unsere Lieferketten und Materialströme geprüft und entsprechende Maßnahmen getroffen, um weiterhin verlässlich und stabil produzieren und liefern zu können“, betont er. UK sei für Dräger in Europa der drittwichtigste und weltweit der fünftwichtigste Markt. 650 Mitarbeiter sind im VK für das Unternehmen tätig.
Lagerbestand erheblich aufgestockt
Der Konzern hat beispielsweise ein neues Distributionszentrum für Medizintechnik in Blyth im englischen Northhumberland aufgebaut. Des Weiteren hat Dräger den Lagerbestand der für den europäischen Markt bestimmten Produkte in seinem Zentrallager in Frankfurt erhöht und den Vorrat an Produkten angehoben, die außerhalb des VK hergestellt werden, aber für den dortigen Markt bestimmt sind. Seine verkaufsstärksten Produkte bevorratet das Unternehmen in einer durchschnittlichen Verkaufsmenge von sechs Wochen. „Und wir halten an unseren Produktionsstandorten in Lübeck, Blyth und Klášterec Lagerbestände an Produktionsmaterial vor, um mindestens sechs Wochen unterbrechungsfrei produzieren zu können“, so Reimann. Eine Frage, die viele Unternehmen umtreibt, ist die Frage nach den Zertifizierungen ihrer Produkte. „Wir haben dafür bereits die meisten unserer Produkte made in UK durch Prüf- und Zertifizierungsstellen zertifizieren lassen, so dass diese für den europäischen Markt zugelassen sind“, erläutert Reimann. Dräger sei auch dabei, seine Produkte für den britischen Markt UKCA zertifizieren zu lassen.
Lange Wartezeiten an Grenzen erwartet
Schwierigkeiten ergeben sich aber vor allem auch aus logistischer Sicht. Aufgrund des ganzen Anmeldeprozederes beim Zoll und möglichen Wartezeiten an den Grenzübergängen könnten Transportprozesse ab dem 1. Januar 2021 viel länger dauern. Das Cabinett Office, eine britische Behörde, die die Regierung in ihrer Arbeit unterstützt, veröffentlichte Ende September ein „reasonable worst case scenario“, also eine realistische Annahme, wie sich die Situation für den Warenverkehr im schlimmsten Fall entwickelt. Allein auf britischer Seite könnte sich in der Grafschaft Kent ein Stau mit 7.000 Lkw bilden, Verzögerungen in den Transportprozessen von bis zu zwei Tagen wären die Folge. Unter diesen Umständen könnten Unternehmen Lieferfristen nicht mehr einhalten. Mögliche Strategie von Unternehmen: Sehr eilige Aufträge künftig von anderen Standorten in Europa erledigen zu lassen. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass Firmen Niederlassungen in UK komplett schließen.
Teure Transporte, knappe Kapazitäten
Neben längeren Laufzeiten haben Logistikverantwortliche in verladenden Unternehmen noch mit anderen Herausforderungen zu kämpfen: „Die Transporte sind sehr viel teurer geworden. Diese Pille muss man schlucken“, sagt ein Außenhandelsexperte eines großen internationalen Unternehmens, der dort die Geschäftsführung und den Vorstand in Sachen Brexit berät. Dazu kommen die Auswirkungen von Corona. „Keiner konnte voraussehen, dass die Luftfrachtraten exponentiell ansteigen“, erläutert er. Zumal kaum noch Flugzeuge unterwegs seien. 70 % der Luftfracht wurde in der Regel mit Passagiermaschinen befördert, die auf festen Linien zu festen Zeiten unterwegs waren. „Viele dieser Routen sind durch Corona einfach weggefallen“, betont er. Und die wenigen Flugzeuge, die noch unterwegs sind, nehmen kaum noch Fracht mit. „Es gibt weltweit gar nicht so viele Frachtflugzeuge, um das Volumen aufzufangen.“ Er empfiehlt daher, spätestens jetzt sämtliche Verträge mit Logistikdienstleistern zu überprüfen. Können Transport- oder KEP-Dienstleister gewährleisten, Waren auch ab Januar noch in die UK und zurück zu befördern? Sind deren Kapazitäten ausreichend? „Die Dienstleister haben so viele Anfragen zur Verzollung erhalten, dass sie teilweise keine Aufträge mehr entgegen nehmen“, erläutert er. Und können die Transportpartner die Routen noch sicherstellen? Fahren sie künftig überhaupt noch in die UK, weil sie es sich nicht erlauben können, ihre Lkw an den Grenzübergängen möglicherweise stunden- oder tagelang warten zu lassen?
Verzollungsteam personell verstärken
„Die größte Herausforderung ist die Unsicherheit, ob es ein harter, softer oder ein ‛middle of the road’-Brexit wird“, meint Matthias Magnor, Chief Operating Officer Road & Rail des Dienstleisters Hellmann Worldwide Logistics. Zwar wird es wie beschrieben auf jeden Fall neue Zollformalitäten geben. „Solange aber die Rahmenbedingungen unklar sind, können wir uns nur bedingt vorbereiten und unsere Prozesse nicht abschließend an die neuen Gegebenheiten anpassen“, sagt er. Als international tätiger Logistikdienstleister mit Niederlassungen in UK habe sich Hellmann sehr früh intern und insbesondere auch in externen Arbeitsgruppen auf das Thema Brexit vorbereitet. „Wir stehen in ständigem Austausch mit unserer Niederlassung in UK und darüber hinaus mit allen Partnern, die für die Abbildung der gesamten Supply Chain eine Rolle spielen, wie zum Beispiel Hafen- und Tunnelbetreibern“, beschreibt Magnor die Situation. Die oberste Anforderung bestehe darin, das Verzollungsteam inhaltlich und personell zu stärken. „Wir haben sowohl hierzulande als auch im VK die Teams vergrößert und werden dies auch weiterhin tun“, sagt er. Im VK habe dies bereits in größerem Ausmaß stattgefunden als in Deutschland. „In Deutschland haben wir zudem schon vor längerer Zeit eine neue Zollsoftware implementiert, die wir bei einem Dienstleister eingekauft haben.
Matthias Magnor, Hellmann Worldwide Logistics
Zudem bereiten sich im VK die Kollegen auf die Anforderungen vor, die die neuen Systeme vom britischen Zoll erfordern“, sagt er. Die Mitarbeiter in UK und auch in Deutschland werden derzeit auf die neuen IT-Anwendungen geschult
Neue Grenzkontrollen in drei Stufen
Magnor rät, sofern dies noch nicht geschehen ist, das Thema Brexit schnellstmöglich mit allen relevanten Dienstleistern entlang der gesamten Supply Chain zu erörtern, um die Prozesse entsprechend anpassen zu können. „Für gewisse Warengruppen und Geschäftszweige könnte es darüber hinaus sinnvoll sein, ‛Buffer Stocks’ einzurichten, also Vorräte anzulegen, um im Falle von verzögerten Grenzabwicklungen, einen entsprechenden Puffer an Waren zu haben.“
Carsten Bente, AEB SE
Wegen des Coronavirus und der damit verbundenen Herausforderungen, habe die britische Regierung entschieden, die Grenzkontrollen bis zum 1. Juli 2021 in drei Stufen einzuführen. Dadurch bekommt die Wirtschaft ein bisschen mehr Zeit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. „Aus Sicht der Logistiker macht der Drei-Stufenplan die Organisation jedoch auch komplexer, weil wir drei unterschiedliche Phasen umsetzen müssen“, erläutert Magnor. Für die Kunden des Dienstleisters hingegen könnte dies jedoch möglicherweise eine Erleichterung bringen. Hellmann schickt derzeit monatlich rund 100 Lkw mit unterschiedlichen Gütern nach Großbritannien für Kunden aus dem Automobilsektor, der Baustoff- und Elektroindustrie oder der Pharma- und Lebensmittelproduktion.
Software für reibungslose Zollprozesse
Generell sind sich die Experten einig: Wer noch nie mit dem Thema Zoll zu tun hatte, muss sein Unternehmen dringend vorbereiten, um auch ab Januar weiterhin möglichst reibungslos Geschäfte mit dem VK tätigen zu können. Dazu zählt etwa, die EORI-Nummer als europaweites Identifikationsmerkmal zu beantragen und sämtliche Materialstammdaten zu tarifieren und klassifizieren, also in die Tarife einzureihen. Praktiker wissen nur zu gut: Je nach Anzahl der Produkte und Artikel ist das mitunter eine aufwendige Sache.
Zentrale Plattform für Zollanmeldungen
Sowohl für „Zoll-Neueinsteiger“ als (und vor allem) auch für erfahrene Unternehmen mit großem Anteil an Exportgeschäft ist die Frage nach der passenden Softwareunterstützung ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Für Neulinge ist es bei der Auswahl einer Lösung sinnvoll, auf fachliche Hilfen etwa in Form eines interaktiven Assistenten zu achten. Für große, internationale Unternehmen ist es dagegen oftmals wichtiger, dass die Software in mehreren Ländern eingesetzt werden kann. Der Stuttgarter Softwareanbieter AEB bietet beispielsweise mit AEB Customs Management eine zentrale Zollplattform, mit der Unternehmen Zollanmeldungen sowohl in Deutschland, aber auch in Großbritannien und vielen weiteren Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden und USA erledigen können. Dabei sind ein hoher Automatisierungsgrad und stabile, sichere Prozesse umso wichtiger, je mehr Zollanmeldungen ein Unternehmen vornehmen muss. Gerade hier könnten die AEB-Lösungen punkten, betont Carsten Bente, Zollexperte bei dem IT-Anbieter: „Unsere Software prüft und plausibilisiert automatisch und macht beispielsweise auf ungültige Zolltarifnummern aufmerksam.“
Hilfe bei der Zusammenarbeit mit Zollbrokern
Eine Vielzahl der Daten, die etwa bei einem Export ins VK für die Ausfuhranmeldung in Deutschland benötigt werden, können direkt für die Einfuhrerklärung im VK übernommen werden. Darüber hinaus bieten die AEB-Lösungen eine revisionssichere Archivierung für die Dauer von zehn plus einem Jahr für die entsprechend mit der Zollverwaltung ausgetauschten Nachrichten. „Insgesamt helfen wir, Zollprozesse deutlich zu beschleunigen und sicherer zu gestalten.“ Zudem kann AEB-Software helfen, wenn Unternehmen Logistikdienstleister oder Zollagenturen mit der Zollanmeldung beauftragen. Über die Lösung Customs Broker Integration beispielsweise lassen sich die Daten gebündelt an den jeweiligen Zollagenten übermitteln, der sie dann in seinem System bearbeitet. Das bedeutet weniger manuelle Arbeitsschritte, keine Medienbrüche und dementsprechend weniger Fehler. Gleichzeitig haben die Unternehmen über die Software jederzeit Transparenz, wie der Status ihrer Zollanmeldungen ist. „Mit AEB Customs Broker Integration digitalisieren Unternehmen die Zusammenarbeit mit ihren Dienstleistern, sparen Kosten, sorgen für Rechtssicherheit und vor allem für eine schnellere Abwicklung“, erklärt Bente.
Handel wird sehr viel teurer
Während für die Zollanmeldung beim Handel mit dem VK schon viele Fragen geklärt sind, bleiben bei vielen anderen Themen noch Fragezeichen: Wird es eine Zertifizierung aller im VK hergestellten Produkte durch eine europäische Zulassungsbehörde (CE-Kennzeichnung) geben? Lassen sich alle Produkte für den UK-Markt mit der neuen UKCAKennzeichnung zertifizieren? Wie sieht es mit Geschäftsreisen und Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Brexit aus? Was bedeutet der Brexit für (zukünftige) Verträge? Wie auch die Antworten auf diese Fragen ausfallen werden, eines ist sicher: Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. „Die Briten tun sich mit dem Brexit sicherlich keinen Gefallen. Das wird eine Lose-Lose-Situation“, sagt Bente. Deutschland verliere nur einen wichtigen Handelspartner, die Briten 27 oder zumindest ein Dutzend wichtige. „Und der Handel mit UK wird potenziell durch Zölle, vor allem aber den zusätzlichen organisatorischen Aufwand sehr viel teurer“, lautet sein Fazit.
Die Autorin: Nicole de Jong kann als bekennende Europäerin die Entscheidung der Briten für den Brexit nicht nachvollziehen. Denn die größte Errungenschaft sei doch gerade der freie Verkehr von Personen, Gütern und Dienstleistungen sowie die gemeinsame Währung. Sie hofft daher, dass sich die Verhandlungspartner am Ende doch noch vernünftig einigen.
Drei Fragen an Kevin Wright, britischer Zollexperte bei AEB UK
Was sind aus Ihrer Sicht die größten Herausforderungen des Brexits? Verspätung (in Ermangelung eines besseren Wortes) auf höchster Ebene. Das Vereinigte Königreich beschloss vor 4 ¼ Jahren, die EU zu verlassen. Damals hatte man sich für die härteste Form des Brexits inklusive Austritt aus EU-Zollunion und Binnenmarkt entschieden. Das bedeutet, dass vollständige Zollformalitäten an den Grenzen erforderlich werden. Aber heute (Stand Redaktionsschluss Anfang November) kennen wir immer noch nicht alle Anforderungen – zumindest nicht in dem Detailgrad, den wir für unsere Kunden benötigen. Die britischen Behörden entwickeln immer noch an ihren Systemen, die im Dezember ausgeliefert werden und mit denen wir unsere Software verbinden müssen. Das macht Implementierungen und Anwenderschulungen sehr schwierig. Besonders die sehr spät hinzugefügten Änderungen für Nordirland haben alles noch viel schlimmer gemacht, zumal diese sich von den Regelungen für die EU-Grenze ziemlich stark unterscheiden.
Was ist Ihrer Meinung nach das Wichtigste, was Unternehmen jetzt tun müssen? Oder besser: Gibt es Ihrer Meinung nach wichtige Informationen für Unternehmen? Die frühzeitig gegebene Empfehlung an Handelsunternehmen, ihre eigenen Lieferketten und Produkte genau unter die Lupe zu nehmen, ist nach wie vor relevant. Vor allem geht es jetzt aber um die Notwendigkeit, flexibel zu bleiben. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Rahmenbedingungen bis zum 1. Januar und darüber hinaus weiter ändern werden.
Wie nützlich ist die stufenweise Einführung der Importabwicklung im VK? Das Vereinigte Königreich hat Unterstützung für den Importprozess für Waren aus der EU angekündigt. So sind in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 Safety and Security Declarations nicht notwendig. Zudem wird die Warenbeschau vom 1. Januar an schrittweise eingeführt und Zollanmeldungen für Standardwaren können innerhalb von sechs Monaten nachgeholt werden. Die ersten beiden Maßnahmen sind hilfreich. Aber leider sind die Regelungen für das Verschieben von Einfuhranmeldungen enttäuschend für Unternehmen, die gerade erst beginnen, Zollformalitäten abzuwickeln. So ist eine Sondergenehmigung für ergänzende Zollanmeldungen erforderlich. Außerdem müssen die Unternehmen die Mehrwertsteuer im Voraus schätzen und nach Abgabe der Zollerklärung Anpassungen vornehmen.