RECHTaktuell Juli/August 2014

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[RECHTAKTUELL

Juli/August 2014

#07/08

#07/08

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

online

MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung: richtiger Wert – gutes Geschäft! J U L I /AUG U S T 2 014]

Porträt des Monats Johannes Reich-Rohrwig

Buchpräsentation Handbuch Generalversammlung der GmbH


ZVR VERKEHRSRECHTSTAG 2014 ORT: WU WIEN, TC (TEACHING CENTER), WELTHANDELSPLATZ 1, 1020 WIEN

DER ZVR - VERKEHRSRECHTSTAG 2014 WIRD DURCHGEFÜHRT MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON


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R E C H TA K T U E L L # 07/ 0 8 2 014

VRUG Vier Buchstaben bewegen Österreich MANZ macht das neue Recht transparent des VKI verwenden nicht nur die amtliVier Buchstaben lassen derzeit in Österreich chen Materialien; sie haben sich bereits die Köpfe rauchen: VRUG steht für „Verbrauder Mühe unterzogen, die „alte“ Judikacherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ tur auf Weiter-Verwendbarkeit im neuen und besc häfti gt Hand el, Gew erbe und Recht zu überprüfen. Rechtsberatung. Das Gesetz verlangt nicht In der Zeitschrift „Verbraucherrecht – 3. Webweniger als die Anpassung aller AGB, VbR“ gibt es in jedem Heft ein eigenes shops und überhaupt der Verkaufsprozesse „VRUG spezial“. Diese Rubrik bietet im so genannten B2C-Geschäft, soweit es konkrete Lösungsansätze und sofort versich um Fernabsatz handelt oder um Verwendbare Checklisten und Übersichten. träge außerhalb von Geschäftsräumen. Die Aus Anlass des Inkrafttretens des VRUG möglichen Sanktionen bei Nichtbeachtung wurde auch ein „VRUG spezial-Abonnereichen bis zu Nichtigkeit und mehrjähriger ment 2014“ aufgelegt. Rückforderbarkeit des Entgelts durch den Käufer (Auftraggeber). MANZ ist in Österreich das mit Abstand te Fachinformationsunternehmen für MAN Z hat diese vier Buch stabe n bere its größ Recht, Wirtschaft und Steuer. Wie alle MANZdreifach umgesetzt: hriften ist auch die VbR online exklusiv 1. Im brandneuen ABGB-Taschenkommen- Zeitsc RDB-Rechtsdatenbank recherchierbar, tar von Barth, Dokalik und Potyka ist das in der in deren Rahmen MANZ schon seit den VRUG bereits enthalten. er-Jahren intensiv in Online-Services 2. Gerade in Druck befindet sich ein Schnell- 1980 tiert. Kommentar zum neuen Recht von Petra inves ten Exper Leupold und Peter Kolba. Die

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ I N H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Barth · Dokalik · Potyka, ABGB ................................................. 27 Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg), Musterhandbuch Öffentliches Recht ........................................................................ 25 Berka · Grabenwarter · Holoubek (Hrsg), Meinungsvielfalt im Rundfunk und in den Online-Medien........................................ 18 Büchele, Urheberrecht ................................................................. 24 Buholzer · Haigner · Jenewein · Schneider, Wie der Traum vom Haus die Welt bedrohte......................................................... 26 Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 20 Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim, DSG ........................................ 15 Doralt · Ruppe (Hrsg), Steuerrecht, Band II ................................ 25 Grabenwarter · Ohms, B-VG ...................................................... 15 Grundbichler, Gemeinnützige Bauvereinigungen ......................... 19 Hirschler · Karner · Kriebaum · Kucsko-Stadlmayer · ReindlKrauskopf · Reinisch, Vienna Law Inauguration Lectures ............ 23 Holoubek · Lienbacher (Hrsg), GRC-Kommentar ........................ 14 Hopf · Kathrein, Eherecht ............................................................. 5 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 19 Kalss · Torggler, Einlagenrückgewähr.......................................... 18 Klicka · Oberhammer · Domej, Außerstreitverfahren.................. 23 Kuprian, Der Mietvertrag............................................................. 26 KWG (Hrsg), Verwaltungsreform – Verwaltungsgerichtsbarkeit .... 25 Leupold · Kolba, VRUG ............................................................... 17 Liebmann, EisbG ......................................................................... 15 Lienbacher (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 14 Lust · Hager-Ruhs, MABG .......................................................... 16 Mayer · Stöger (Hrsg), Kommentar zu EUV und AEUV ................. 16 Mraz · Schroll, Weingesetz.......................................................... 16 Neumayr · Reissner (Hrsg), Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht ................................................................................. 22 Noss, Maklerrecht ....................................................................... 26 Okuda · Schauer, Geschichtliche Wurzeln und Reformen in mittel- und osteuropäischen Privatrechtsordnungen ...................... 17 Pinggera · Pöltner · Sladecek, Pension & Invalidität .................. 26 Reich-Rohrwig · Ginthör · Gratzl, Handbuch Generalversammlung der GmbH ................................................................ 6

Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch ArbeitsvertragsKlauseln ....................................................................................... 22 Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen ............................................................................ 22 Roth, Schaubilder Zivilprozessrecht .............................................. 23 Stabentheiner, Mietrecht ............................................................ 19 Svinger · Winkler, Österreichisches Rechtswörterbuch ................. 27 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 20 Teschner (Hrsg), BSVG ................................................................ 21 Teschner (Hrsg), GSVG................................................................ 21 Teschner · Pöltner (Hrsg), APG .................................................. 20 Wais · Dokalik, Gerichtsgebühren ............................................... 27 Wanke · Unger, BFGG ................................................................. 18 Wegscheider, Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz .......................................................................... 17 Weiss · Lust, GuKG ..................................................................... 25 Weiss, ÄsthOpG .......................................................................... 14 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 21 ZVR – Zeitschrift für Verkehrsrecht ................................................. 7

MANZ-ONLINE Kletečka/Schauer (Hrsg), ABGB-ON ........................................... 11 Kuprian, Der Mietvertrag ............................................................ 12

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Buchpräsentation Handbuch Generalversammlung der GmbH ......... 8 MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung .......................................... 8 Porträt des Monats Johannes Reich-Rohrwig................................... 9 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Musterhandbuch öffentliches Recht ........................................................................ 10 Für Sie gelesen ............................................................................. 13 Runde Geburtstage im Juli/August ................................................ 13 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 24 Wir gratulieren ... ......................................................................... 27

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

w w w. m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

„Hopf/Kathrein“ in Neuauflage! C

§ 1217 ABGB

setzlicher Güterstand und Ehegattenerbrecht, in Floretta, Ehe- und Kindschaftsrecht (1979) 17; Grillberger, Eheliche Gütergemeinschaft (1982); Fenyves, Ehegüterrechtliche Vereinbarungen aus zivilrechtlicher Sicht, in Ruppe, Handbuch der Familienverträge2 (1985) 749; Kostka, Die Auswirkungen des EherechtsänderungsG 1978 auf ehegüterrechtliche Vereinbarungen, NZ 1988, 320; Bittner, Verträge im Ehegüterrecht – Regelungen für die aufrechte Ehe und für den Fall der Scheidung2 (1995); Welser, Zivilrechtliche Formgebote und Notariatsakt, in Rechberger (Hrsg), Formpflicht und Gestaltungsfreiheit (2002) 1; Welser, Notariatsakt: Abschaffung, Ersatz durch Schriftform, „Geteilte Form“ und „halbe“ Form“, in FS Weissmann (2003) 989; Nademleinsky, Das FamRÄG 2009 – die wichtigsten Änderungen, Zak 2009, 326; DeixlerHübner, Der Ehevertrag2 (2010); Hopf, Neues im Ehe- und Kindschaftsrecht – Änderungen des ABGB und des EheG durch das FamRÄG 2009, ÖJZ 2010/19; Kissich, Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – Die wichtigsten Änderungen im ABGB und im EheG, JAP 2010/2011, 49.

online

Übersichten zur schnelleren Orientierung

Übersicht Rz

I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Ehegüterrecht – Partnerschaftsgüterrecht . . . . . . Ehe- und Partnerschaftspakte . . . . . . . . . . . . . . . Gestaltungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entgeltfremdheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abgrenzungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Form von Ehe- und Partnerschaftspakten . . . . . . Ehe- und Partnerschaftspakte von Unternehmern Erfüllung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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I. Ehegüterrecht – Partnerschaftsgüterrecht 1

Das 28. Hauptstück ist zunächst Sitz des Ehe- und Partnerschaftsgüterrechts, das im Gegensatz zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe (§§ 89 ff EheG) oder der eingetragenen Partnerschaft (§§ 7 ff EPG) die vermögensrechtliche Seite der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft regelt. Neben dem Güterrecht enthält das vorliegende Hauptstück der Sache nach weiter sowohl Kindschaftsrecht (Ausstattungsanspruch nach den §§ 1220 bis 1223 ABGB), schuldrechtliche Regelungen (§§ 1246 und 1247 ABGB) als auch erbrechtliche Bestimmungen über wechselseitige Testamente und Erbverträge (§§ 1248 ff ABGB), dies jeweils im Kontext mit Ehe und Partnerschaft. In seiner Stammfassung fokussierte sich das ABGB auf die früher vornehmlich in der Aristokratie üblichen und für die Versor176

§ 55 a EheG

D1

besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren. (2) Die Ehe darf nur geschieden werden, wenn die Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung ihrer Kinder oder die Obsorge, die Ausübung des Rechtes auf persönliche Kontakte und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder sowie ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander für den Fall der Scheidung vor Gericht schließen. (3) Einer Vereinbarung nach Abs. 2 bedarf es nicht, soweit über diese Gegenstände bereits eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Daß die für eine solche Vereinbarung allenfalls erforderliche gerichtliche Genehmigung noch nicht vorliegt, ist für den Ausspruch der Scheidung nicht zu beachten. Eingefügt durch Art II Z 3 EheRÄndG BGBl 1978/280, Fassung des Abs 2 gem Art 3 KindNamRÄG 2013 BGBl I 2013/15.

Zur Zuständigkeit s §§ 104 a, 114 a JN, zum Verfahren §§ 93 bis 96 AußStrG und § 460 Z 10 ZPO, zum Unterhalt § 69 a EheG, zur Gerichtsgebühr TP 12 lit a 2 und Anm 3 zu TP 12 GGG, zur Gebührenpflicht einer außerstreitigen Vereinbarung nach § 55 a EheG s § 33 TP 20 GebG.

Umfassende Kommentierung Zahlreiche Querverweise auf andere Gesetze

Weiterführende Literatur

Eherecht

Literatur: Aicher, Ehescheidung und Scheidungsfolgen, in Floretta, Das neue Ehe- und Kindschaftsrecht (1979) 83; Ballon, Verfahrensrechtliche Aspekte der Familienrechtsreform 1977/78, in Ostheim, Schwerpunkte der Familienrechtsreform 1977/1978 (1979) 185; Mänhardt, Die Scheidung im Einvernehmen, in Ostheim, Schwerpunkte der Familienrechtsreform 1977/ 1978 (1979) 125; Aicher, Die Reform des Rechts der Ehescheidung und der unterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen in Österreich, FamRZ 1980, 426; Konecny, Wiederaufnahme im Außerstreitverfahren, insbesondere im Verfahren zur einvernehmlichen Scheidung, JBl 1983, 20; Verschraegen, Einverständliche Scheidung in Europa, ZfRV 1984, 224; Steininger, Österreichs Familienrechtsreform unter besonderer Berücksichtigung der vermögensrechtlichen Konsequenzen, in Ruppe, Handbuch der Familienverträge2 (1985) 1; Simotta, Das „Zerrüttungsgeständnis“ im Verfahren über die einvernehmliche Scheidung, FS Kralik (1986) 329; Simotta, Die einvernehmliche Scheidung während eines anhängigen Eheprozesses (§ 460 Z 10 ZPO), ÖJZ 1987, 129, 167; Simotta, Die Prozeßfähigkeit in (außerstreitigen) Eheangelegenheiten, ÖJZ 1989, 577; Simotta, Die Unterbrechnung des Verfahrens über die einvernehmliche Scheidung wegen Aussicht auf Wiederherstellung der eheli-

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3. Auf l a g e Au t o r e n : Hopf · Kathrein

Zahlreiche Änderungen, insb durch das FamRÄG 2009, das EPG und das KindNamRÄG 2013, im EheG selbst, aber auch im ABGB oder in den Verfahrensgesetzen sowie auch die Fortentwicklung von Rechtsprechung und Lehre machten eine Neuauflage notwendig. Die 3. Auflage enthält – unter Berücksichtigung des EPG – auf aktuellem Stand das österreichische Eherecht im engeren und im weiteren Sinn • persönliche Ehewirkungen • Ehegattenerbrecht • Ehegüterrecht

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 014

• EheG mit den Schwerpunkten der Eheschließung und des Ehescheidungsrechts • Ehegattenwohnrecht und • Eheverfahren • sozialversicherungsrechtliche Begleitregeln

Die Autoren Dr. Gerhard Hopf, Sektionschef im BMJ i. R., Hon.-Prof. an der Universität Graz. Dr. Georg Kathrein, Sektionschef im BMJ, Hon.-Prof. an der Universität Wien.

umfassend kommentiert und praxisbezogen dargestellt.

3. Auflage erscheint Ende Juli 2014. Ca. 804 Seiten. Geb. EUR 115,– ISBN 978-3-214-03103-9

„Das selbst gesteckte Ziel, nämlich einen problemund praxisorientierten Kommentar zum Eherecht zu bieten, ist in einem Höchstmaß erreicht worden.“

Online-Version: www.manz.at/eher

(Kerschner in JBl 8/2006)

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[TOPTITEL DES MONATS

Wenn die Fetzen fliegen – alles zur Generalversammlung der GmbH Ausführliche Darstellung praxisrelevanter Probleme

I. Die Generalversammlung als oberstes Organ der GmbH

Aufgriffs-, Vorkaufs- oder Optionsrechten313), Abtretungsverpflichtungen oder etwa wenn der Syndikatsvertrag einen Vorgründungsvertrag314) darstellt).

2. Mögliche Inhalte eines Syndikatsvertrages 214

Die Inhalte von Syndikatsverträgen können am Besten anhand des folgenden typischen Aufbaues eines Syndikatsvertrages315) dargestellt werden. Praxistipp: Es ist jedoch zu beachten, dass in der Praxis häufig eine wesentlich detailliertere und einzelfallbezogenere Gestaltung erfolgt. Einberufungsverlangen einer Gesellschafterminderheit gemäß § 37 Abs 1 GmbHG

a) Vertragspartner 215

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Vertragspartner des Syndikatsvertrages sind in der Regel Gesellschafter jener Gesellschaft, auf die sich der Syndikatsvertrag bezieht. Zu unterscheiden ist zwischen Syndikatsverträgen, • an denen alle Gesellschafter (omnilateral) • und solchen, an denen lediglich mehrere Gesellschafter (multilateral) der betreffenden Gesellschaft beteiligt sind. Selten enthalten Syndikatsverträge Bestimmungen zugunsten von Nichtgesellschaftern316) (beispielsweise Aufgriffsrechte für Nichtgesellschafter, Stimmbindung zugunsten eines Nichtgesellschafters zur Erlangung von Einfluss auf die Gesellschaft, Bindung der Stimme des treuhändigen Gesellschafters zugunsten des Treugebers, der formal nicht Gesellschafter ist). Gelegentlich kommt es vor, dass einzelne Vertragspartner eines Syndikates ein Untersyndikat317) bilden. Derartige Untersyndikate können beispielsweise Regelungen über die Stimmausübung im Hauptsyndikat enthalten. Untersyndikate sind häufig in Familienunternehmen, an welchen mehrere Familienstämme beteiligt sind, zu finden. Die Vertragspartner des Syndikatsvertrages bilden eine (Innen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sofern sie gemeinsam Beiträge (beispielsweise die Zurverfügungstellung ihrer Stimmenmacht) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes erbringen und ein gewisses Maß an Organisation haben. In diesem Fall finden unter den Vertragspartnern die dungsverträgen bei der GmbH und der AG, NZ 1991, 170; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 39 Rz 18; J. Reich-Rohrwig, GmbH-Recht1 370. 313) Vgl § 76 Abs 2 GmbHG zur Formpflicht des Notariatsaktes; hingegen keine Formpflicht bei der syndikatsvertraglichen Vinkulierungsklausel: Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 76 Rz 19. 314) Die Übernahme von Verpflichtungen zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages bedürfen der Form des Notariatsaktes Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 4 Rz 18. 315) Muster von Syndikatsverträgen siehe Fritz/Perktold, Mustersammlung zum GmbH-Recht, Band 3, 485 ff; Checklist Syndikatsvertrag Schirmer/Uitz, Syndikatsvertrag, ecolex 2007, 609 ff. 316) Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 39 Rz 19; OGH 2. 12. 1953, 2 Ob 884/53, SZ 26/292; OGH 22. 12. 1976, 1 Ob 797/76, SZ 49/163; OGH 20. 12. 1983, 5 Ob 708/83, GesRZ 1984,105; weitergehend dazu Tichy, Syndikatsverträge bei Kapitalgesellschaften 127 ff; OGH 28. 4. 2003, 7 Ob 59/03g, JBl 2003, 869; Torggler, Vertragliche Gestaltung zur Wahrung des Gesellschaftereinflusses, GesRZ 1990, 190; allerdings gegen die Zulässigkeit: J. Reich-Rohrwig, GmbH-Recht1 368. 317) Kalss/Probst, Familienunternehmen Rz 13/35 ff.

Einberufungsverlangen einer Gesellschafterminderheit gemäß § 37 Abs 1 GmbHG

Mustertext 3: Einberufungsverlangen einer Gesellschafterminderheit gemäß § 37 Abs 1 GmbHG An die XY GmbH1) – per Einschreiben – […], am […] Aufforderung zur Einberufung einer Generalversammlung der XY GmbH [Sehr geehrte Damen und Herren] Ich/wir (Name[n]), bin/sind (zusammen) mit einer Stammeinlage von A (…) und somit mit einer Quote von (…)%) am Stammkapital der XY GmbH beteiligt (siehe beiliegender Firmenbuchauszug/beiliegende Aufstellung der Stammeinlagen). Nachdem sich immer mehr Verdachtsmomente ergeben, dass es im Zusammenhang mit der Gewährung eines Kredites an das Unternehmen CC zu gravierenden Unregelmäßigkeiten gekommen ist und meine/unsere diesbezüglichen Anfragen bisher unbeantwortet geblieben sind), wird die XY GmbH hiermit aufgefordert, durch ihre einberufungsbefugten Organe) unverzüglich, jedoch längstens binnen 14 Tagen) ab Erhalt dieses Schreibens, eine Generalversammlung der XY GmbH mit folgenden Tagesordnungspunkten einzuberufen. 1. 2. 3.

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Ausführlicher Bericht der Geschäftsführung über den dem Unternehmen CC gewährten Kredit und Höhe der Verluste aufgrund des Konkurses des Unternehmens CC. Abberufung des Geschäftsführer AB und AC (welche den Kreditvertrag verhandelt und abgeschlossen haben). Bestellung von Herrn AD und Herrn AE zu neuen Geschäftsführern (Personalien liegen bei).

Sollte meinem/unserem Einberufungsverlangen nicht innerhalb oben angeführter Frist entsprochen werden, werde ich/werden wir gemäß § 37 Abs 2 GmbHG die Generalversammlung selbst einberufen. Mit freundlichen Grüßen (Name[n] und Unterschrift[en] des Gesellschafters/der Gesellschafter, die die Einberufung verlangen)

Aktuelle Muster

1) Das Einberufungsverlangen ist an die Gesellschaft zu adressieren. 2) Sofern gesellschaftsvertraglich nicht eine Erleichterung vorgesehen ist, ist eine Quote von zumindest 10% nötig. 3) Das Anführen einer Begründung, warum die Abhaltung einer Generalversammlung für notwendig erachtet wird, ist erforderlich. 4) In der Regel werden dies die Geschäftsführer sein, allenfalls auch ein Aufsichtsrat bzw sonstige gemäß Gesellschaftsvertrag einberufungsbefugte Organe. 5) Sofern gesellschaftsvertraglich nicht eine kürzere Frist vorgesehen ist.

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Handbuch Generalversammlung der GmbH Her a u s geb er : J . Re ic h -Roh r wig · Gint h ör · Gra t zl

Die Generalversammlung als oberstes Organ der GmbH hat aufgrund ihrer großen Entscheidungskompetenzen eine überragende Bedeutung. Häufig läuft man Gefahr zur Wahrung seiner Rechte an formellen Hürden, Fristen oder Erklärungsnotwendigkeiten, die das Gesetz von jedem GmbH-Gesellschafter verlangt, zu scheitern. Dieses Buch bietet für Praktiker einen ersten Einstieg in diese für viele Gesellschafter, Geschäftsführer, aber auch Berater unbekannte Materie: • Spezielles Augenmerk wird auf Sonderrechte und Syndikatsverträge gelegt. • Es gibt Musterformulare, zB zur Einberufung und Abhaltung der Generalversamm-

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lung, für das Einberufungsverlangen der Minderheit, ein Generalversammlungsprotokoll und eine Anfechtungsklage. • Ein Arbeitsbehelf, mit dem man sich optimal auf Fragestellungen und Eventualitäten, die mit der Gesellschafterbeschlussfassung in Generalversammlungen oder im Umlaufweg verbunden sind, vorbereiten kann. Experten aus Wissenschaft und Praxis behandeln in diesem Werk zentrale Rechtsgebiete und praxisrelevante Sonderfragen.

Die Herausgeber RA Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig ist Rechtsanwalt bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (Wien). Dr. Oliver Ginthör ist Steuerberater in Wien, Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Vertreter von Baker Tilly International in Österreich sowie Geschäftsführer in verschiedenen Unternehmen. Dr. Martin Gratzl, MBL ist Notarsubstitut in Wien. 2014. XXII, 310 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-01906-8

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ZEITSCHRIFT DES MONATS]

ZVR – mehr, als der Titel vermuten lässt! Spezialzeitschrift für Schadenersatz und Haftung

[SCHADENERSATZRECHT]

Bemerkenswerte schadenersatzrechtliche Entscheidungen des OGH aus dem Jahr 2013 Wie in den vergangenen Jahren1) wird im Folgenden wiederum die schadenersatzrechtliche Judikatur sämtlicher zivilrechtlicher Senate des OGH aus dem Jahr 2013 nach 34 Sachgruppen und innerhalb dieser chronologisch vorgestellt. Es handelt sich um insgesamt exakt 100 (samt Verweisungszitaten sogar 129) Judikate, die hiermit wiederum – zahlreiche sogar erstmals – zur Veröffentlichung gelangen. Den gewichtigsten Anteil nahmen hiebei abermals (wie schon in den Vorjahren) die Entscheidungen zum Themenbereich Anlegerschäden ein (Abschn D). Von Karl-Heinz Danzl ZVR 2014/58

Inhaltsübersicht: A. B. C. D. E. F. G. H. I. J. K. L. M. N. O. P. Q.

Amtshaftung Arbeitsunfall Arzthaftung Bankrecht/Anlegerschäden CMR/Transportrecht Ehrenbeleidigung/Medienrecht EKHG/KHVG/VOEG Forstrecht Freiheitsentziehung Gastaufnahmevertrag Gebäudehaftung Gehilfenhaftung Gleichbehandlungsrecht Glücksspielrecht Luftfahrtrecht Minderjährigenhaftung Nachbarrecht

R. Pistensicherung S. Sachschaden T. Sachverständigenhaftung U. Schmerzengeld V. Sexueller Missbrauch W. Spielgeräte/Sportrecht X. Straßenverkehrsrecht Y. Tierhalterhaftung Z. Tötung AA. Umweltrecht BB. Verjährung CC. Verkehrssicherungspflicht DD. Verwahrerhaftung EE. Wasserrecht FF. Wegehaltung und Streupflicht GG.Wettbewerbsrecht HH. Sonstiges 1) Zuletzt ZVR 2013, 76.

A. Amtshaftung Zl

Aktenzeichen

Datum (chronologisch)

Rechtssatz

veröffentlicht

1.

1 Ob 251/12 m

11. 4. 2013

Ü § 49 Abs 2 UG 2002; § 1 AHG; § 228 ZP: Ist für bestimmte Lehrveranstaltungen die Teilnehmerzahl beschränkt, so sind von der Universität ausreichende Parallellehrveranstaltungen anzubieten. Die Rep Österreich ist verpflichtet, den Universitäten jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Hinweis auf fehlende finanzielle und personelle Mittel entschuldigt nicht, weil sie als zuständiger – und auch im Rahmen der Amtshaftung verantwortlicher – Rechtsträger dazu verpflichtet ist und war, den Universitäten jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen (auch bei einem Ansteigen der Studierendenzahlen) zu erfüllen. Die Vollziehung des Studienrechts ist auch nach der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten weiterhin eine hoheitliche Aufgabe iSd § 49 Abs 2 UG 2002; im Falle von Verletzungen von Bestimmungen des Studienrechts hat daher grundsätzlich die Amtshaftung des zuständigen Rechtsträgers Bund einzutreten. Es wäre sinnwidrig, wenn dieser Rechtsträger sich darauf berufen könnte, den Organen der Universität sei wegen fehlender finanzieller Mittel kein Verschuldensvorwurf zu machen, wenn dieser Mangel darauf zurückgeht, dass der betreffende Rechtsträger die Universität unzureichend finanziell ausgestattet hat (2. Rechtsgang zu 1 Ob 93/10 y SZ 2010/81). Ü Siehe hiezu auch Fucik, ÖJZ aktuell: Amtshaftung für Studienverzögerung, ÖJZ 2013, 481 sowie (zust) Ulrich, Amtshaftung für Studienverzögerung, Zak 2013, 229.

JBl 2013, 378 = Zak 2013/440, 240 = ecolex 2013/248 (krit Wilhelm)

Umfassende schadenersatz rechtliche Judikatur – für Sie übersichtlich auf bereitet ZVR [2014] 03

Ü Karl-Heinz Danzl Ü Bemerkenswerte schadenersatzrechtliche Entscheidungen des OGH aus dem Jahr 2013

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ZVR – Zeitschrift für Verkehrsrecht

Fotos: istockphoto.com

G ep f la n z t : 1956 Ern te n p r o Jahr: 11 + So nder heft

Reich an: • Schwerpunkten zu Reise-, Freizeit-, Schadenersatz- und Skirecht • aktuellen Fachbeiträgen • Entscheidungen der Höchstgerichte mit Anmerkungen • regelmäßigen Überblickstabellen • Kolumnen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) • Übersichten über die wichtigste ausländische Rechtsprechung

Geeignet für: Rechtsanwälte, Interessenvertretung, Vorbereitung und Erlass von gerichtlichen Urteilen, Verordnungen, Bescheiden etc, Verkehrsplanung, Unfallforschung, Lehrtätigkeit an Ausbildungseinrichtungen

3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 77,10

Chefredaktion: Karl-Heinz Danzl Redaktion: Christian Huber, Georg Kathrein, Gerhard Pürstl

www.manz.at/angebote

Jahresabonnement 2014, 11 Hefte + Sonderheft inkl. Versand im Inland EUR 236,– Einzelheft 2014 EUR 25,70


[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

© Robert Schinner

Handbuch Generalversammlung der GmbH

Martin Gratzl (Notarsubstitut Notariat Dr. Christoph Völkl), Susanne Stein-Pressl (MANZ), Johannes ReichRohrwig (CMS Reich-Rohrwig Hainz), Oliver Ginthör (Baker Tilly International)

Trotz Fußball-WM, die derzeit das Stadtbild durch zahlreiche Public-Viewing Plätze prägt – an diesem Abend spielte Deutschland

gegen USA – fanden sich mehr als 60 Gäste am 26. Juni zur Buchpräsentation des „Handbuch Generalversammlung der GmbH“ in der

Urania Bar ein. Nach der Begrüßung durch MANZ Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl erfolgte durch die Herausgeber Johannes Reich-Rohrwig, Oliver Ginthör und Martin Gratzl eine kurze Vorstellung des Buches und der AutorInnen. Bis dato war die Generalversammlung in Publikationen zum Thema GmbH-Recht immer nur ein Kapitel von vielen. In amüsanter Art und Weise aber überzeugte Johannes Reich-Rohrwig von der Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas und davon, ihr – der Generalversammlung – vor allem ein eigenes Buch zu widmen. Bei anschließenden Erfrischungen fand noch ein reger Austausch statt. Es wurde natürlich auch die Gelegenheit genutzt, gleich einen ersten Blick in das Buch zu werfen, das schon durch seinen Umfang und die vielen Muster überzeugt. Siehe auch Seite 6.

MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung: richtiger Wert – gutes Geschäft! Vor der Kulisse des prachtvollen Bergpanoramas fand am 22. Mai in Innsbruck der erste der beiden MANZ-Tage der Liegenschaftsbewertung 2014 in Kooperation mit der LBA und dem Gerichtssachverständigenverband Tirol und Vorarlberg statt. Der Termin war ein großer Erfolg – wie schon die Jahre zuvor in Wien sorgten die Top-Referenten auch in Innsbruck für ein volles Haus, das Seminar war restlos ausgebucht. In den Pausen genossen die Teilnehmer das köstliche Buffet und nutzten die Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit den Referenten und zum Netzwerken mit den anderen Seminarbesuchern. Der zweite MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung findet am 15. Oktober 2014 in Wien statt. Referenten: Mag. Christian Krainer, Geschäftsführer des gemeinnützigen Bauträgers ÖWG Wohnbau,

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Graz; allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung; Heimo Kranewitter, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung; Dipl.-Ing. Martin M. Roth, FRICS, REV, Gerald Hubner (Hölzl & Hubner), Rainer J. König (Präsident GerichtssachverCIS HypZert (F/R), ständigenverband Tirol & Vorarlberg), Georg Hillinger (LBA), Martin M. Roth Geschäftsführer der (Immobilien Rating), Herwig Teufelsdorfer (BUWOG) und Heimo Kranewitter Immobilien Rating GmbH, allgemein beeideter und gerichtlich ö.b.u.v. Sachverständiger für die Bewertung zertifizierter Sachverständiger für Immobilivon bebauten und unbebauten Grundstücken. enbewertung; Nähre Informationen und AnmeldemögProf. Dipl.-Ing. Jürgen Simon, Architekt und lichkeit unter: www.manz.at/seminare

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Die Universität der bildenden Künste in Wien ist ein prachtvoll opulenter Bau aus dem 19. Jahrhundert. Rote Ziegel, goldene Fresken, dicke Kuppeln. Größer könnte der Kontrast zu den Räumlichkeiten von CMS Reich-Rohrwig Hainz gar nicht sein. Geradlinig, reduziert und technisch ist die Kanzlei, „wer hier arbeitet, hat keine Zeit, um aus dem Fenster zu schauen“, sagt Johannes Reich-Rohrwig. Er ist einer der Gründer und Partner jener Anwaltssozietät, die heute der CMSAllianz mit 3.000 Juristen in 58 Ländern angehört, 150 in Österreich. Johannes Reich-Rohrwig wurde 1954 als jüngstes von fünf Kindern in Linz geboren. Sein Vater war Chemiker, „ein Beruf, der in einer Juristenfamilie eher die Ausnahme war“, erzählt er. Seine Jugend in Linz war sportlich geprägt, als Handballer schaffte es seine Mannschaft an die Spitze der Landesliga. Die Schule absolvierte er „problemlos“, mochte Mathematik und maturierte 1972. Danach: „Ein Jahr freiwillig bei den Jägern in Glasenbach, so fit wie damals war ich körperlich nie wieder“, sagt Reich-Rohrwig, der bereits als Soldat an der Wirtschaftsuniversität Wien inskribiert war. Die Rechtswissenschaften kamen nach der Übersiedelung nach Wien 1974 noch dazu, machten dann aber das Rennen, weil „ich dort einen hoch anregenden Freundeskreis fand“. Mit ihm ist er bis heute verbunden, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Thomas MayrHarting oder Franz Marhold sind seine Weggefährten. Noch als Student arbeitete er als Studienassistent bei Helmut Koziol am Institut für Zivilrecht. Nach dreieinhalb Jahren hatte er sein Jus-Studium beendet, entschied sich für das Gerichtsjahr, sah sich aber auch die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung als Praktikant in der Praxis an. Seine Schlussfolgerung: „Dort herrscht eine andere Wahrnehmung von Korrektheit.“ 1978 begann er als Anwaltskonzipient, begann seine Tätigkeit als Autor. „Das österreichische GmbHRecht“ ist Reich-Rohrwigs erstes Buch bei MANZ, mit dem er für Jahre einen Meilenstein in diesem Fachbereich setzte. 1983 machte er die Anwaltsprüfung. Bei der Vorbereitung dazu lernte er seine Frau Anneliese kennen, die ihrerseits das Richteramt anstrebte. Die beiden haben drei erwachsene Kinder. Sohn Alexander und Tochter Susanne sind Juristen, Sohn Leonhard Wirtschaftsingenieur. Die intensivste Zeit des erfolgreichen Anwalts begann Mitte der 1990er-Jahre. Die Kanzlei wuchs, Johannes Reich-Rohrwig schrieb an der zweiten Auflage R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 014

seines Buches zum GmbH-Recht und arbeitete an seiner Habilitation zum Thema „Grundsatzfragen der Kapitalerhaltung“. Sein Zeitplan: Von Samstag bis Montag schrieb er, von Dienstag bis Donnerstag arbeitete er in der Kanzlei. Die intensiven Schreibphasen, in denen er neben seinem Anwaltsberuf Manuskripte verfasste, verlangten ihm alles ab. „Wenn ein Klient angerufen hat, war da immer das Gefühl von ‚Wer stört‘, ganz ähnlich wie in der Fernsehserie MA 2412 mit Roland Düringer und Alfred Dorfer.“ Reich-Rohrwig ist lieber Vertragsjurist, verhilft aber seinen Klienten gerne dann zum Recht, wenn es um streitige Auseinandersetzungen in Generalversammlungen oder in Gerichtsverfahren geht. Zu seinen Klienten zählen viele große Unternehmen. Mittlerweise hält der Vielarbeiter aber die Wochenenden als Erholungsphase ein. „Das habe ich meiner Frau versprechen müssen“, sagt er. Zwei Lehrveranstaltungen am Juridicum gehen sich aber aus. Neben Vertragsgestaltung und Kapitalgesellschaftsrecht bringt er Studierenden auch bei, dass die Gesellschaftsgründung eigentlich mit einem Businessplan beginnt. Sie lernen bei Reich-Rohrwig, ein fiktives Unternehmen zu planen, sich Kosten, Erträge und Finanzierung zu überlegen. „Am Ende wird ein Siegerteam prämiert, das macht Spaß.“

© CMS Reich-Rohrwig Hainz

Streitbar auf allen Seiten Johannes Reich-Rohrwig

JOHANNES REICH-ROHRWIG

ist als Wirtschaftsanwalt europaweit erfolgreich, als Autor geht er mit seinem Lieblingsthema in die Tiefe. „Die Generalversammlung der GmbH“ ist eben bei MANZ erschienen.

„Wer ein erfolgreicher Anwalt werden will, muss Intelligenz, Hausverstand und eine Gosch’n haben“ Neben seiner Mitarbeit an ecolex ist sein jüngstes Projekt als Mitherausgeber bei MANZ „Die Generalversammlung der GmbH“. „Das Schwierigste in unserem Beruf ist es, rechtliche Regelungen für Emotionen zu finden“, sagt er. Mehr als 90 Prozent der GmbH in Österreich haben nicht mehr als vier Gesellschafter, familiäre Verbindungen sind häufig, und „da können die Fetzen fliegen“, sagt er, der in den letzten Jahren auch immer häufiger als Schiedsrichter tätig ist. Was Reich-Rohrwig macht, wenn er nicht arbeitet? Schifahren im Winter, Jagen im Frühling und Herbst und Segeln im Sommer am Attersee. „Wer ein erfolgreicher Anwalt werden will, muss Intelligenz, Hausverstand und eine Gosch’n haben“, soziale Fähigkeiten seien von Vorteil, resümiert er. Karin Pollack 9


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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Musterhandbuch öffentliches Recht

MANZ: Was sind die Stolpersteine im Zusammenhang mit dem Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten? Welchen Nutzen bieten hier die Muster? Wilhelm Bergthaler: Als Stolperstein für die Praxis, in der fristgebundene Schriftsätze oft unter hohem Termindruck buchstäblich am letzten Tag abgefertigt werden, erweist sich in erster Linie eine gewisse Formstrenge, die im Rechtsmittelverfahren einzieht. Dazu zwei Beispiele: In der ao Revision an den Verwaltungsgerichtshof sind die Gründe, die für die Zulassung geltend gemacht werden, in einem gesonderten Abschnitt darzulegen – und nicht einfach en passant im Begründungsteil anzuführen. Das ist ein neuer Gliederungsaspekt, den man leicht übersieht – vielleicht auch aus alter Gewohnheit, weil es diesen Aspekt in der alten VwGH-Beschwerde nicht gegeben hat. Hier bietet ein Muster einfach eine praktische Arbeitshilfe, eine Art Checklist oder Mindmap, die sicherstellt, dass nichts Essenzielles übersehen wird. Überhaupt sind es die „alten Gewohnheiten“, die im neuen Recht der Verwaltungsgerichtsbarkeit fehleranfällig machen. Zweites Beispiel: In der Beschwerde gegen einen Straf bescheid genügt es – anders als dies vielleicht aus zivilprozessualen Einsprüchen gewohnt ist – eben nicht, die Strafe „dem Grunde und der Höhe nach zu bestreiten“, sondern es müssen – der gesetzlich vorgegebenen Struktur folgend – Beschwerdegründe und -begehren sowie die Anfechtungserklärung formal korrekt ausgeführt werden, damit keine Zurückweisung erfolgt. Christoph Grabenwarter: Interessant ist für die Anlaufphase der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit die erste Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und der Verwaltungs10

gerichte. Hier ist vieles neu. Wie geht man vorsichtig vor, was ist zu beachten, wenn ich noch keine Judikatur zu neuen Vorschriften habe? Wie kann man in der ersten Phase der Unsicherheit möglichst sicher in den gesetzlichen Bahnen agieren? Hier haben Schriftsatzmuster und Erläuterungen dazu eine besondere Bedeutung. MANZ: Was hat sich aus der Sicht des Rechtsanwalts im täglichen Ablauf geändert? Bergthaler: Im kanzleiinternen Ablauf ist es zunächst das berühmte „Kontrollsystem“, das an die neuen Erfordernisse anzupassen ist. Formelle Hürden kann – und muss – man durch organisatorische Vorkehrungen in den Griff bekommen. Auf inhaltliche Herausforderungen muss die Qualitätssicherung einer Kanzlei reagieren. Bei beidem hilft das Musterhandbuch. Es ermöglicht den formal orientierten Quick-Check ebenso wie die inhaltliche Vertiefung. Dazu braucht es sachkundig kommentierte Muster, die das typische „Kampfgeschehen“ praxisnah nachbilden. Der „Todesstoß“ für uns Anwälte im Rechtsmittelverfahren ist ja die berüchtigte Begründungsformel in der Entscheidung, es sei etwas „nicht behauptet oder nicht prozessordnungsgemäß vorgebracht“ worden. Gerade dagegen soll die inhaltliche Kommentierung wappnen. Das kann eine Checklist oder ein Gliederungsmuster allein nicht leisten; dazu ist der Kommentar unerlässlich, der inhaltlich konzise und schnell lesbar sein soll. Ich hoffe, dieses Service ist uns gelungen. In unserer Kanzlei unterziehen wir das Handbuch in dieser Hinsicht fast täglich einem Praxistest und es erweist sich – das ist kein Selbstlob, sondern ein ehrlich gemeintes Kompliment an die Autorinnen und Autoren des Handbuchs – als überaus kampftauglich.

MANZ: Welche Auswirkungen zeigen sich diesbezüglich beim VfGH? Grabenwarter: Es gibt zum einen eine Entwicklung, die für die nächsten Monate durchaus besorgniserregend ist. Im Augenblick gibt es noch eher wenige Beschwerden, weil die Verfahren teils auf der Verwaltungsebene, teils vor den neuen Verwaltungsgerichten noch nicht im Normalbetrieb angekommen sind. Man muss damit rechnen, dass es hier im nächsten Jahr zu einem Anstieg an Beschwerden kommen wird. Zum anderen ist aber positiv, dass im Ganzen gesehen die Qualität der angefochtenen Entscheidungen gestiegen ist. Im Bescheidbeschwerdeverfahren gab es früher ganz unterschiedliche Stile in der Begründung, auch bedingt durch besondere Verfahrensbestimmungen. Das Sonderverfahrensrecht fällt weg, das Verfahrensrecht ist vereinheitlicht. Bei 9 + 2 Verwaltungsgerichten tritt eine gewisse Einheitlichkeit ein, die sich insgesamt auf die Qualität des Rechtsschutzes auf längere Sicht positiv auswirken wird. Diese Einheitlichkeit der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte erleichtert auch dem Rechtsanwalt die Antwort. Und: jedes Gericht, das eine Entscheidung erlässt, die bei uns angefochten werden kann, hat jetzt selbst das Recht, anzufechten. Auch das ist ein entscheidender Qualitätssprung. Manche Verwaltungsgerichte sind hier bereits sehr aktiv. Bergthaler: Massiv spürbar ist das neue Verständnis der Gerichte, die gerichtsförmig und nicht mehr formfrei, weniger fehlerverzeihend agieren. In dieser tollen Auf bruchphase herrscht Unsicherheit. Muster helfen hier! Zum Werk siehe Seite 25 w w w. m a n z . at


MANZ-ONLINE]

ABGB-ON Kletečka/Schauer (Hrsg) Mehr als 240 Paragraphen überarbeitet

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Mit dem aktuellen Online-Update wurde ua. das VerbraucherrechteRichtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) in die davon betroffenen Bestimmungen des ABGB eingearbeitet.

Aufarbeitung weiterer Neuerungen ua. in den Bereichen • • • • • •

Erbrecht Auslegungsregeln bei Verträgen Werkvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts Schadenersatz Auf hebung der Rechte und Verbindlichkeiten

Der Kommentar mit den besseren Erfolgsaussichten • •

rasche Aufarbeitung der Neuerungen in gewohnter Kommentartiefe ohne Verzögerung kompetentes Herausgeber- und Autorenteam von derzeit 62 ausgewiesenen Spezialisten aus Lehre und Praxis

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Der Mietvertrag Kuprian

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Starkes Fundament für Vertragsverfasser

Das Mietvertrags-Handbuch von Dr. Peter Kuprian bietet eine kompakte Grundlage für die Vertragsgestaltung und vermittelt einen ausgezeichneten Einblick in die gesamte Mietrechtsmaterie. Jetzt mit aktueller Einarbeitung des Zahlungsverzugsund Energieausweis-Vorlage-Gesetzes, des neuen Verbraucherrechts sowie der EuGH-Entscheidungen zu missbräuchlichen Vertragsbestimmungen.

Inhalt: • • • •

Allgemeines und Abgrenzung Wesentliche Mietvertragspunkte Zahlreiche Beispiele Musterformulierungen und Vertragsmuster

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EMPFEHLENSWERTES]

Für Sie gelesen Fister · Fuchs · Sachs Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren 2013. XXX, 338 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03378-1

„Der vorliegende Taschenkommentar bietet einen wertvollen Wegweiser durch das neue Verfahrensrecht der Bundesverwaltungsgerichte. Der Rezensent wartet mit Spannung auf die nächste Auflage (und alle folgenden) […]“ (Georg Rihs, ÖJZ 10/2014)

„Entstanden ist […] ein perfekter Taschenkommentar. Wären nur alle Taschen- und Kurzkommentare von einer solchen bestechenden Qualität!“ (Karim Giese, bbl 2/2014)

„Der Kommentar besticht durch seine fundierte Analyse und bietet sich dadurch für Wissenschaft und Praxis als wichtige Orientierungshilfe an.“ (Öffentliche Sicherheit 1-2/2014)

Runde Geburtstage im Juli/August

• Michael Gruber • Reinhard Haider • Ernst A. Kramer • Karl Peter Pany • Walter Schragel • Elke Standeker

• Bernhard Vanas • Katharina Widhalm-Budak MANZ gratuliert herzlich!

Das Seminar zum Wiener Kommentar

Wirtschaftsstrafprozess neue Fragen – spannende Antworten Profitieren Sie von unseren Top-Autoren! Jetzt an melden!

Donnerstag, 6. November 2014, 9.00 – 16.00 Uhr, Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10-11, 1010 Wien Anmeldung: Tel. +43 1 531 61-442, Fax +43 1 531 61-181 E-Mail: seminare@manz.at, Online: www.manz.at/seminar-wk

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[ÖFFENTLICHES RECHT

ÄsthOpG Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen Autorin: S. Weiss

2014. XII, 138 Seiten. Br. EUR 28,– ISBN 978-3-214-09403-4

Schönheit mag im Auge des Betrachters liegen, nicht aber der rechtliche Rahmen, in dem operative Eingriffe durchgeführt werden dürfen. Die neue Sonderausgabe zum ÄsthOpG, das vornehmlich dem Patientenschutz und der Qualitätssicherung in diesem Fachbereich gewidmet ist, hilft bei der Auslegung. Gesetzestext sowie Durchführungsverordnung werden anhand erläuternder Anmerkungen verständlich gemacht und Fragen folgender Art geklärt:

• Wer darf welche Eingriffe vornehmen? Wann sind diese „medizinisch indiziert“? • Wie erfolgt die Abgrenzung zur Körperverletzung, wann liegt eine Einwilligung vor und ist eine solche überhaupt möglich? • Wann und worüber ist aufzuklären und welche Personen sind besonders geschützt? Aktuelle Diskussionen insbesondere zu Beschneidung, Genitalverstümmelung oder Transsexualität werden dabei einer eingehenden Betrachtung unterzogen.

Die Autorin: Dr. Susanne Weiss ist im BM für Gesundheit für Legistik, Vollziehung und fachliche Angelegenheiten der Gesundheitsberufe zuständig. Sie ist die Legistin des ÄsthOpG und Mitautorin der MSA zum GuKG.

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 73. Ergänzungslieferung Herausgeber: Lienbacher Die bewährte Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand – alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze in einem Band:

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 73. Erg.-Lfg. 2014. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08556-8

Nach der „Runderneuerung“ anlässlich der großen Verwaltungsreform durch die 72. enthält nun die 73. Ergänzungslieferung (Stand: 15. 4. 2014) Änderungen von 15 Rechtsvorschriften, ua: GoGNR – BGBl I 2014/6 – Novelle

BezBegrBVG – BGBl I 2013/209 – Novelle BBezG – BGBl I 2013/209 – Novelle BMG – BGBl I 2014/11 – Novelle und Entschließung des BPräs SPG – BGBl I 2013/55 – VfGH-Erkenntnis DVG – BGBl I 2013/210 – Dienstrechts-Novelle 2013 UVP-G – BGBl I 2014/11 – Novelle GewO – BGBl I 2013/212 – VfGH-Erkenntnis UG – BGBl I 2014/16 – Novelle und Außerkrafttreten der §§ 14a–14g, 14i

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, WU Wien; Mitglied des VfGH.

GRC-Kommentar Jetzt erhältlich!

Charta der Grundrechte der Europäischen Union Herausgeber: Holoubek · Lienbacher Der NEUE GRC-Kommentar des Herausgeberteams Holoubek/Lienbacher enthält zu jedem Artikel: • Normtext • die im Amtsblatt der EU kundgemachten Erläuterungen • ausgewählte Judikatur, gegliedert in EuGH/ EuG, EGMR, EKMR, VfGH, VwGH, OGH

2014. XXIV, 806 Seiten. Ln. EUR 178,– Subskriptionspreis bis 31. 8. 2014 EUR 148,– ISBN 978-3-214-00878-9 In Kürze auch online erhältlich!

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• ausgewählte Literatur • übersichtlich strukturierte, einheitlich aufgebaute Kommentierung mit umfassenden Verweisen auf Judikatur und Literatur mit abschließendem Abschnitt „Implikationen für Österreich“

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher Lienbacher, beide Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, WU Wien; beide Mitglieder des VfGH.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

EisbG – Eisenbahngesetz 3. Auf lage Autor: Liebmann Die Neuauflage des Kurzkommentars nach 6 Jahren und zahlreichen Novellen enthält eine konkret auf Fragen der Praxis eingehende Kommentierung des Eisenbahngesetzes idF BGBl I 2013/205, ua mit • den wesentlichen Facetten der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Strukturen und Rechtsschutz) • Neuigkeiten im Baugenehmigungsverfahren

• neuen Interoperabilitätsvorschriften für Schieneninfrastruktur und Schienenfahrzeuge • Änderungen in angrenzenden Bereichen, insb für die Vergabe von Bauaufträgen und Verkehrsdiensten sowie Wettbewerbsund Beihilfenrecht • Vorschau auf das nächste Eisenbahnpaket und Änderungen, die bereits in Kraft, aber noch nicht umgesetzt sind.

Der Autor: Dr. Hanno Liebmann ist Rechtsanwalt in Wien, spezialisiert auf Bauvorhaben, Vergabeund Wettbewerbsrecht sowie Schiedsverfahren.

3. Auflage 2014. Ca. 460 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00548-1

DSG – Datenschutzrecht mit 16. Ergänzungslieferung Autoren: Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim Der Loseblatt-Kommentar zum Datenschutzrecht bietet: • das DSG 2000 samt Durchführungsverordnungen, Landes-Datenschutzgesetzen und EU-Recht • datenschutzrechtliche Sondernormen aus den unterschiedlichsten Materien (Spezieller Datenschutz) wie Computerstrafrecht, GewO, SPG, E-GovG, MeldeG oder TKG • alles zum internen Datenschutzbeauftragten mit Prüffragenkatalog und Mustern

Verständlich auf bereitet durch ausführliche Kommentierung im Anmerkungsteil, relevante Judikatur im Entscheidungsteil sowie Materialien und Schrifttum. Jetzt in der 16. Lieferung: • die DSG-Novelle 2014 eingearbeitet • viele neue Entscheidungen und Anmerkungen (zB zu „Big Data“, ELGA) • der Prüffragenkatalog komplett überarbeitet • das Stichwortverzeichnis aktualisiert

Die Autoren: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt in Wien.

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2014. Loseblattwerk in 2 Mappen inkl 16. Erg.-Lfg. 2014. EUR 290,– ISBN 978-3-214-08669-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/dsg

B-VG – Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht 13. Auf lage Autoren: Grabenwar ter · Ohms Die neue Auflage der B-VG Taschenausgabe gibt die überaus intensive und weitreichende Tätigkeit des Verfassungsgesetzgebers der letzten Gesetzgebungsperiode wieder. Sie bietet einen kompakten Überblick über das Verfassungsrecht mit Stand 1. 4. 2014 und informiert damit beispielsweise über: • die Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, • die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft zur Durchführung des OPCAT, • die Neuerungen hinsichtlich der Weisungsbindung und der Staatsziele sowie

• die neu eingeführte Gesetzesbeschwerde. Ferner umfasst sie neben der EMRK in der Fassung des Protokolls Nr 14 die Charta der Grundrechte der EU. „Der besondere Wert der handlichen Textausgabe liegt vor allem in den kurzen, prägnanten, den Kern der jeweiligen Anordnung trefflich kommentierenden Anmerkungen. Sie sind dort besonders dicht und hilfreich, wo sich der normative Gehalt der verfassungsrechtlichen Regelung aus dem Wortlaut der Bestimmung nicht oder nur schwer erschließen lässt.“ (Hengstschläger zur 12. Auflage, DRdA 2009/6)

13. Auflage 2014. Ca. 550 Seiten. Br. Ca. EUR 14,80 ISBN 978-3-214-01262-5

Die Autoren: DDr. Christoph Grabenwarter, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der WU Wien, Mitglied des VfGH. Dr. Brigitte Ohms, Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

MABG – Medizinische Assistenzberufe-Gesetz Autorinnen: Lust · Hager-Ruhs 2013 in Kraft getreten, stellt das MABG die Rechtsgrundlage für neue medizinische Assistenzberufe und Tätigkeiten in der Trainingstherapie sowie für deren Ausbildungen dar. Rechtzeitig zum Start der Ausbildungen bietet diese neue Gesetzausgabe nun Einblick in die Materie durch: • Abbildung des MABG, der MAB-Ausbildungsverordnung sowie der Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung 2014. XVIII, 190 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-09433-1

• ausführliche Anmerkungen, in die parlamentarische Materialien das Fachwissen der Autorinnen und wichtige aus der Praxis kommende Fragebeantwortungen einfließen, wie » die Klärung heikler Abgrenzungsfragen, » die Erläuterung von Rechten und Pflichten sowie » die verständliche Darstellung neuer Ausbildungswege

Die Autorinnen: Mag. Alexandra Lust und Mag. Irene Hager-Ruhs sind im BM für Gesundheit für Legistik, Vollziehung und fachliche Angelegenheiten der Gesundheitsberufe zuständig.

Kommentar zu EUV und AEUV mit 180. Lieferung Herausgeber: Mayer · Stöger

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Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 180. Lfg. 2014. 4.150 Seiten. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15334-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

Die Lieferungen 176 – 180 beinhalten: • Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze der Europäischen Union, Titel II EUV • Grundsatz der demokratischen Gleichheit & Unionsbürgerschaft, Art 9 EUV • Grundsatz der repräsentativen Demokratie, Bürgernähe & politische Parteien auf europäischer Ebene, Art 10 EUV • Partizipative Rechte der EU-Bürger bzw öffentlicher Verbände & die Europäische Bürgerinitiative, Art 11 EUV • Mitwirkungsbefugnisse nationaler Parlamente, Art 12 EUV

• Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit durch EP und Rat, Art 50 AEUV • Ausnahmen von der Niederlassungsfreiheit im öffentlichen Bereich, Art 51 AEUV • Auftrag zur Erlassung von Berufsanerkennungsvorschriften, Art 53 AEUV • Gleichstellung von fremden und eigenen Staatsangehörigen auch hinsichtlich der Beteiligung an Gesellschaftskapital, Art 55 AEUV • Zuständigkeitsübertragungen an den EuGH, Art 261, 262 AEUV • Nichtigkeitsklage vor dem EuGH, Art 263 AEUV

Die Herausgeber: o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer, Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Universität Graz.

Weingesetz mit umfassendem Kommentar, Verordnungen und EU-Recht mit 3. Ergänzungslieferung Autoren: Mraz · Schroll

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 3. Erg.-Lfg. 2014. EUR 140,– ISBN 978-3-214-17227-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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Die umfassende, kommentierte Darstellung des gesamten Weinrechts inklusive aller Verordnungen bietet einen einfachen Überblick und Antworten auf alle weinrechtlichen Fragen. Mit der 3. Ergänzungslieferung kamen folgende neue Rechtsquellen hinzu: • DAC-Verordnung „Wiener Gemischter Satz“ • Durchführungsverordnung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen

im Weinbereich • Obstweinverordnung • AMA-Marketingbeitragsverordnung Weitreichende Änderungen erfolgten ua bei: • Europäische Agrarmarktordnung (ersetzt bisherige VO (EG) 2009/491) • Weingesetz 2009 • Rebsortenverordnung • DAC-Verordnung „Weinviertel“ • DAC-Verordnung „Neusiedlersee“

Die Autoren: Dr. Hannes Mraz, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKÖ i.R., Co-Geschäftsführer des Österreichischen Nationalen Weinkomitees; Dr. Hans Valentin Schroll, Senatspräsident des OGH, Honorarprofessor an der Universität Wien.

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ZIVILRECHT]

VRUG Das neue Verbraucherrecht

Vorankündigung

Autoren: Leupold · Kolba Die Erstausgabe zum neuen Verbraucherrecht! Seit 13.6.2014 gelten aufgrund des VRUG und des FAGG neue Fristen, Formerfordernisse, Formulare, Ausnahmen und Gegenausnahmen im Verbraucherrecht. Bei Nichtbefolgung drohen schwebend unwirksame Verträge sowie Verwaltungsstrafen.

Diese Ausgabe bietet alles, was im Umgang mit der neuen Rechtslage entscheidend ist: • grundlegende Ausführungen zur Umsetzung der Richtlinie und deren Bedeutung, • ausführliche Darstellung des Gesetzestextes inkl hilfreicher Anmerkungen und Praxistipps, • europarechtlichen Hintergrund und Gesetzesmaterialien.

Die Autoren: Dr. Petra Leupold ist Juristin beim Verein für Konsumenteninformation, Redaktionsleiterin der Zeitschrift für Verbraucherrecht. Dr. Peter Kolba ist Jurist und Leiter des Bereichs Rechts beim Verein für Konsumenteninformation.

Erscheint im September 2014. Ca. 280 Seiten. Br. Ca. EUR 56,– ISBN 978-3-214-01093-5

Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz Autorin: A. Wegscheider Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauf lösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des

neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig. Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.

2014. XXIV, 138 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-03608-9

Die Autorin: MMag. Dr. Andrea Maria Wegscheider ist Richteramtsanwärterin im OLG-Sprengel Innsbruck.

Geschichtliche Wurzeln und Reformen in mittel- und osteuropäischen Privatrechtsordnungen Herausgeber: Okuda · Schauer Das Buch hat in insgesamt 7 Beiträgen die Rechtsordnungen einiger jener Länder zum Gegenstand, die nicht Nord- und Westeuropa zuzuordnen sind. Aus rechtlicher Sicht haben die Länder ähnliche Erfahrungen: Sie haben eine Vergangenheit, die zunächst vom österreichischen ABGB stark beeinflusst wurde, und gehörten danach zum sozialistischen Rechtskreis. Alle Länder sind mit der Frage konfrontiert, • wie weit ihr Recht europäisiert werden sollte,

• wie weit ihr eigenes traditionelles Recht beibehalten werden sollte, • wie weit ihr Zivilrecht kodifiziert werden sollte und • wie weit aktuelle Fragen mit verschiedenen Sondergesetzen gelöst werden sollten. Schließlich wird im Beitrag aus der Feder eines japanischen Autors ein Überblick über die japanische Forschung zum Recht in osteuropäischen Ländern geboten. 2014. X, 144 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-01170-3

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Yasuhiro Okuda, Universität Chuo. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Universität Wien.

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[WIRTSCHAFTSRECHT · STEUERRECHT

Meinungsvielfalt im Rundfunk und in den Online-Medien Neuntes Rundfunkforum Schriftenreihe REM, Band 12 Herausgeber: Berka · Grabenwarter · Holoubek Unbestreitbar sind Fernsehen und Radio, auch in Verbindung mit Online-Diensten, die wirkungsmächtigsten Kommunikationsmittel unserer Zeit. Umso wichtiger ist es, dass alle Facetten von Meinungen und Interessen einer Gesellschaft angemessen repräsentiert werden. Ein solcher Meinungspluralismus ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. 2014. XVIII, 148 Seiten. Br. EUR 35,– ISBN 978-3-214-16433-1

Diese grundlegenden Fragen behandeln die Autoren des vorliegenden Bandes aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln, so werden ua erörtert: • Empirische Erfassung von Meinungs- und Medienvielfalt und deren Bewertung; • Umsetzung im österreichischen Recht unter Berücksichtigung des herrschenden dualen Rundfunksystems; • Besonderes Augenmerk gelegt wird auf die Gegebenheiten im Online-Bereich.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, Universität Salzburg. Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, Wirtschaftsuniversität Wien

Einlagenrückgewähr 2. Wiener Unternehmensrechtstag Herausgeber: Kalss · U. Torggler Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist eines der Grundprinzipien des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts. Es bildet den Rahmen für die Tätigkeit der Leitungsorgane ebenso wie der Gesellschafter. Einlagenrückgewähr war das Thema des zweiten Wiener Unternehmensrechtstages, der am 14. 10. 2013 an der Wirtschaftsuniversität Wien stattfand. Gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche Themen und Besonderheiten im Konzern 2014. XIV, 106 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-03912-7

sowie bei Umgründungsmaßnahmen waren maßgebliche Themenbereiche. Die Veranstaltungsreihe bezweckt eine nachhaltige inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmensrecht. Die Reihe steht unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., WU Wien, und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M., Universität Wien.

Die Autoren: Georg Eckert, Hanns F. Hügel, Hans-Georg Koppensteiner, Karsten Schmidt, Ulrich Torggler.

BFGG – Bundesfinanzgerichtsgesetz Autoren: Wanke · Unger Dieser Taschenkommentar bietet eine aktuelle (inkl AbgÄG 2014), umfassende und praxisorientierte Darstellung des Organisationsrechts des Bundesfinanzgerichts, das mit 1. 1. 2014 seine Arbeit aufgenommen hat, und umfasst: • europa-, unions- und verfassungsrechtliche Grundlagen • den aktuellen Gesetzestext des BFGG • die Entwicklung vom Ministerialentwurf 2014. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 112,– ISBN 978-3-214-08091-4

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über die Regierungsvorlage bis zum Gesetz einschließlich der Gesetzesmaterialien • eine detaillierte Kommentierung jedes Paragrafen samt zahlreicher weiterführender Judikatur- und Literaturverweise • Geschäftsordnung, Kanzleiordnung, Präsidialverfügungen sowie umfangreiche Auszüge aus der Geschäftsverteilung des BFG • Rechtsvergleiche zum Bundesverwaltungsgericht

Die Autoren: Dr. iur. Peter Unger ist Richter des Bundesfinanzgerichts, Lektor ua an der Universität Wien, der Bundesfinanzakademie und der Akademie der Wirtschaftstreuhänder. Dr. iur. Rudolf Wanke ist Richter des Bundesfinanzgerichts.

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ST R A F R ECH T · BAU EN M IET EN WOH N EN]

Wiener Kommentar zum StGB mit 112. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Nahezu 6.000 Seiten Kommentar des StGB und zahlreicher Nebengesetze – alles auf einen Blick! In dem bewährten Großkommentar zum StGB finden Sie Gesetzestext und Kommentarteil inklusive der aktuellen Rechtsprechung und Literatur – immer auf dem neuesten Stand durch fortlaufende Aktualisierungslieferungen. Renommierte Strafrechtler aus Wissenschaft und Praxis garantieren erstklassige und aktuelle wissenschaftliche

Bearbeitung des österreichischen Strafrechts. Neben dem StGB sind auch alle strafrechtlich relevanten Nebengesetze berücksichtigt. Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 12-14 Fabrizy: Behandlung aller Beteiligten als Täter etc. • §§ 50-56 Schroll/Jerabek/Ratz: Weisungen, Bewährungshilfe etc. • §§ 99-104a Schwaighofer: Straf bare Handlungen gegen die Freiheit

Die Autoren: Dr. Ernst-Eugen Fabrizy ist Generalprokurator i. R.; Dr. Robert Jerabek ist Generalanwalt i. R. und Rechtsschutzbeauftragter des BMJ; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz ist Präsident des OGH; Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll ist Senatspräsident des OGH; Dr. Klaus Schwaighofer ist Universitätsprofessor an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

online

Faszikelwerk in 7 Mappen inkl. 112. Lfg. 2014. EUR 564,– ISBN 978-3-214-07436-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Gemeinnützige Bauvereinigungen Jahresabschluss, finanzielle Leistungsindikatoren und steuerrechtliche Implikationen Autor: Grundbichler Das Werk stellt neben der steuerrechtlichen Situation erstmalig in Österreich die branchenspezifischen Bestimmungen zur Rechnungslegung sowie die finanziellen Leistungsindikatoren gemeinnütziger Bauvereinigungen im Sinne des WGG abschließend dar. • Kompakte Darstellung des steuerrechtlichen Status • Ausführlicher Vergleich der branchenspezifischen Bestimmungen zu Buchführung,

Jahresabschluss und Lagebericht mit den allgemeinen Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches • Umfassende Auf bereitung und Erläuterung der aus der Gebarungsprüfung resultierenden branchenspezifischen finanziellen Leistungsindikatoren • Kritische Analyse der Sonderstellungen und daraus abgeleitete Ansätze zur systemgerechteren prinzipienhaften Normenausgestaltung

2014. XXVI, 244 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-02728-5

Der Autor: Der promovierte Jurist Dr. Georg Grundbichler ist Prokurist für die Unternehmensbereiche Finanzmanagement und IT in der Salzburg Wohnbau GmbH.

Mietrecht 4. Auf lage Autor: Stabentheiner Dieses in der Praxis bewährte Rechtstaschenbuch vermittelt bereits in 4. Auflage Grundkenntnisse sowohl des allgemeinen Mietrechts nach dem ABGB als auch des für die Raummiete geltenden Mietrechtsgesetzes. Die Neuauflage berücksichtigt die Neuerungen durch das Zahlungsverzugsgesetz sowie die Betragsänderungen per 1. 4. 2014.

Übersichtlich und – auch für Nicht-Juristen – gut verständlich dargestellt finden Sie alles Wesentliche ua über • Geltungsbereich • Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter • Mietzins • Befristung und Kündigung.

Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner ist Leiter der ua für das Wohnrecht zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Justiz. Er liest Mietrecht an der Universität Linz und ist Lehrbeauftragter an der Universität Wien im Wahlfachkorb Wohnrecht.

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4. Auflage 2014. XX, 204 Seiten. Br. EUR 28,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 22,40 ISBN 978-3-214-08435-6

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[ARBEITSRECHT

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht online

mit 150. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich Neu aufgenommen: • Grundrechtecharta (Auszug) • RL betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Auszug)

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 150. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14379-4 Online-Version: www.manz.at/arbr

Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand)

• Vertrag über die Europäische Union – EUV (Auszug) • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV (Auszug) • VO über Insolvenzverfahren (Auszug) • RL über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ua

Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und Herausgeber zahlreicher Publikationen des M ANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

APG – Allgemeines Pensionsgesetz mit 6. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner ∙ Pöltner

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 6. Erg.-Lfg. 2014. EUR 34,– ISBN 978-3-214-09118-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Das APG auf dem Stand des ArbeitsrechtsÄnderungsgesetzes 2013 – ARÄG 2013 (BGBl I 2013/138)! • Auszüge aus den Materialien • aufschlussreiche Erläuterungen zu den Regierungsvorlagen und Ausschussberichten • anschauliche Beispiele zum besseren Verständnis • fette Hervorhebungen zur rascheren Auffindbarkeit Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 123. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Aktualisiert • Anhänge: » Mustersatzung 2011 » Schiedskommissionsverordnung 2014 » Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Auszug) » Musterkrankenordnung 2011, ua

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 123. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14144-8

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• Nebengesetze: » Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (Auszug) » Mutterschutzgesetz » Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (Auszug) » Bundespflegegeldgesetz, ua • APG (Stand: Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013, BGBl I 2013/138)

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

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ARBEITSRECHT]

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 90. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Anhänge aktualisiert: • Satzung • Krankenordnung • Kranken- und Kuranstaltengesetz • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Auszug) • Bundespflegegeldgesetz • Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, ua Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 90. Erg.-Lfg. 2014. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18691-3

GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 112. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Aktualisiert : • Teil II – ASVG (Auszug) • Teil III – FSVG • Anhänge » Ärztegesetz » Bundespflegegeldgesetz » Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Auszug)

» Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Auszug) » Kranken- und Kuranstaltengesetz (Auszug) » Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz » Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft » Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (Auszug), ua

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 112. Erg.-Lfg. 2014. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12534-9

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen 3. Teillieferung 2013 Herausgeber: Weiß Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! 3. Teillieferung 2013, Jahrgang 82 • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform • Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform • Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß.

„Auch als regelmäßiger Leser arbeitsrecht licher Judikatur hat man an dieser Sammlung Freude!“ Ruth E. Hütthaler-Brandauer, AnwBl 2008, 43

2014. 80 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-09098-2

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß ist Richter des Oberlandesgerichtes Linz und Autor zahlreicher Publikationen insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.

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Die „Zeller Fa milie“ bekommt Zuwachs! Reissner · Neumayr (Hrsg) Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen Erscheint in Kürze!

Das gesamte Betriebsvereinbarungsrecht in einem Handbuch! • Instruktive allgemeine Darstellung des Rechts der Betriebsvereinbarung • 44 Betriebsvereinbarungen erstmals systematisch umfassend aufbereitet • Jede Betriebsvereinbarung untergliedert in 3 wesentliche Aspekte: » Einführung: Erklärung von Rechtslage und Zweck » Konzeptionen: Analyse charakteristischer Gestaltungen » Folgen: Rechtliche Konsequenzen, gerichtliche Überprüfbarkeit Die Herausgeber: Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeitsund Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck. Dr. Matthias Neumayr ist Hofrat des OGH und Univ.-Prof. für Zivilverfahrensrecht am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg. 2014. Ca. 1.200 Seiten. Ln. Ca. EUR 248,– ISBN 978-3-214-04372-8 Subskriptionspreis bis 31. 8. 2014 EUR 198,– Das Werk ist in Kürze auch online erhältlich!

Neumayr · Reissner (Hrsg) Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht Das unentbehrliche Rüstzeug für jeden Arbeitsrechtler: • die wichtigsten 27 Gesetze des Arbeitsrechts kommentiert • sorgfältig ausgewählte Literatur und Judikatur • 19 ausgewiesene AutorInnen bieten das ganze Spektrum des Arbeitsrechts auf höchstem Niveau Band 1 umfasst – in alphabetischer Reihenfolge der kommentierten Gesetze – das Individualarbeitsrecht. Band 2 beinhaltet das Kollektivarbeitsrecht sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren.

online

2. Auflage 2011. LXII, 3.416 Seiten in 2 Bänden. Ln. EUR 420,– ISBN 978-3-214-03791-8 Online-Version: zeller-bibliothek.manz.at

Reissner · Neumayr (Hrsg) Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln Für einen Arbeitsvertrag brauchten Sie oft mehrere Fachbücher? Hier finden Sie alles Notwendige und mehr in einem Handbuch! • Die 78 wichtigsten Arbeitsvertrags-Klauseln • Jede Klausel – ein Kapitel, untergliedert in 3 wesentliche Aspekte: » Einführung: Erklärung von Rechtslage und Klauselzweck » Konzeptionen: Analyse charakteristischer Klauselgestaltungen » Folgen: Auswirkungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht • Von 18 ausgewiesenen AutorInnen erläutert 2010. XXXVI, 1122 Seiten. Ln. EUR 248,– ISBN 978-3-214-00801-7


STUDIUM UND PR A XIS]

Schaubilder Zivilprozessrecht 10. Auf lage Autorin: Roth Das Werk stellt anhand von klar strukturierten Schaubildern die wichtigsten zivilprozessualen Rechtsinstitute vor: Zuständigkeiten, Klagen, Urteil, Berufung uvm. Zusammenfassungen und Synopsen erleichtern das Einprägen der zentralen Themen; Muster ermöglichen außerdem ein praxisorientiertes Lernen.

Das Skriptum richtet sich an alle, die einen raschen Überblick über den gesamten zivilprozessualen Lernstoff vom Erkenntnisverfahren über das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht bis hin zum Außerstreitverfahrensrecht suchen.

Die Autorin: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt am Fachbereich Privatrecht an der Universität Salzburg.

10. Auflage 2014. Ca. 155 Seiten. Br. Ca. EUR 23,50 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-14778-5

Außerstreitverfahren 5. Auf lage Autoren: Klicka · Oberhammer · Domej Dieses handliche Rechtstaschenbuch informiert Studierende und Praktiker schnell und sicher über das geltende Recht im Außerstreitverfahren. • Stand: Mit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (KindNamRÄG) 2013 • Grundsätze und Bausteine des Verfahrens; Rechtsmittel

• Ausgewählte Verfahrensarten: » Abstammung, Ehe, Pflegschaft » Verlassenschaft » Grundbuch » MRG » Sachenrechtliche Verfahren

Die Autoren: Dr. Thomas Klicka ist Univ.-Prof. für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Münster; Dr. Paul Oberhammer ist Univ.-Prof. für Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien; Prof. Dr. Tanja Domej ist Inhaberin des Lehrstuhls für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich.

Vorankündigung

5. Auflage erscheint im September 2014. Ca. 150 Seiten. Br. Ca. EUR 23,50 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-09024-1

Vienna Law Inauguration Lectures Antrittsvorlesungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Band 3 Autoren: Hirschler · Karner · Kriebaum · Kucsko-Stadlmayer · Reindl-Krauskopf · Reinisch In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne

Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchierund beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner; Univ.-Prof. Dr. Ursula Kriebaum; Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer; Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf; Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M.. kopf

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2014. XXVI, 118 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN

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[STUDIUM UND PR A XIS · EMPFEHLENSWERTES

Urheberrecht

Neu!

2014. X, 94 Seiten. Br. EUR 21,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 16,80 ISBN 978-3-214-07786-0

Autor: Büchele • Welche Werke der Literatur und der Kunst sind urheberrechtlich geschützt? Und wie lange? • Welche Rechte hat ein Urheber und wie weit gehen diese? • Können Urheberrechte übertragen werden? • Was ist ein Werknutzungsrecht? • Welche Aufgaben haben Verwertungsgesellschaften?

Diese und viele weitere grundsätzliche Fragen zum Urheberrecht sowie der damit zusammenhängenden Rechtsdurchsetzung werden in diesem neuen Skriptum erläutert. Mit vielen anschaulichen Beispielen!

Der Autor: Assoz.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Manfred Büchele lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.

Literaturempfehlungen der Buchhandlung Vorsicht Rechtsanwalt Ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral

Capital in the Twenty-First Century

Das goldene Ei Commissario Brunettis zweiundzwanzigster Fall

Autor: Wagner, Joachim

Autor: Piketty, T homas

Autorin: Leon, Donna

Durch den rasanten Anstieg der Anwaltszahlen, den beinharten Konkurrenzkampf auf allen Etagen der Einkommenspyramide und die Kommerzialisierung, hat sich das Berufsbild der Anwaltschaft verändert. Das Buch skizziert ein neues anwaltliches Berufsbild auf der Basis berufsethischer Richtlinien und fordert einen Totalumbau der anwaltlichen Berufsgerichtsbarkeit. Die hat bisher als Geheimjustiz im Kampf gegen Berufsrechtsverletzungen versagt.

The main driver of inequality – returns on capital that exceed the rate of economic growth – is again threatening to generate extreme discontent and undermine democratic values. Thomas Piketty‘s findings in this ambitious, original, rigorous work will transform debate and set the agenda for the next generation of thought about wealth and inequality.

Für Patta ermittelt Brunetti diesmal nur pro forma, doch Paola ist unerbittlich: Sie will wissen, was für ein Mensch der Tote war, der bei den Brunettis in der Nachbarschaft umgekommen ist. Dabei sieht alles – zunächst – nach einem Unfall aus. Je mehr Brunetti sich umhört, desto mehr Widersprüche kommen ans Licht, war es am Ende gar ein Mord. Niemand will etwas gewusst haben. Doch auch Nichtstun kann zum Verhängnis führen. Brunettis privatester Fall.

C.H.Beck. 2014. VIII, 336 Seiten. EUR 25,60 ISBN 978-3-406-66683-4

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

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Harvard University Press. 2014. 696 Seiten. EUR 38,70 ISBN 978-0-674-43000-6

Diogenes. 2014. 320 Seiten. EUR 23,60 ISBN 978-3-257-06891-7 In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg) Musterhandbuch Öffentliches Recht Faszikelwerk in 1 Leinenmappe inkl. 16. Lfg. 2014. EUR 165,– ISBN 978-3-214-15847-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Das einzigartige Praxis-Tool: ein Nachschlagewerk gegliedert nach öffentlich-rechtlichen Materien, jeweils mit allgemeiner Theorie in knapper Form und ausgefeilten Schriftsatzmustern samt Anmerkungen. In dieser 2. Austausch-/Ergänzungslieferung wird das Werk ergänzt durch neue Beiträge • zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht (Mathis Fister/Christian Simon), • zum Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (Johannes Fischer/Wolfgang Steiner) und • zum Naturschutzrecht (Erich Pürgy).

KWG (Hrsg) Verwaltungsreform – Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014. VIII, 78 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-02183-2 Die Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft – vom Verlag MANZ und den beiden Interessenvertretungen Österreichischer Gemeindebund und Österreichischer Städtebund initiiert – hat am 6. November 2013 zu ihrem Symposium in das Wiener Rathaus geladen. Die Neustrukturierung des Rechtsschutzsystems durch die Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit und insbesondere die Auswirkungen dieser Novelle auf die österreichischen Gemeinden und Städte waren Themen der diesjährigen Tagung.

Weiss · Lust GuKG – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 7. Auflage 2014. XX, 382 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07397-8 Die handliche Ausgabe des GuKG bietet Fachwissen aus erster Hand. Inklusive der GuKGNovelle 2013 wurden folgende Gesetzesänderungen in dieser Neuauflage berücksichtigt: • Berufsausübung im Dienstverhältnis zu ärztlichen Gruppenpraxen • Anpassung des GuKG an das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz • Umstellung der administrativen Instanzenzüge auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 • Umsetzung der sog „Patientenmobilitätsrichtlinie“ und div weitere EU-Anpassungen

Doralt · Ruppe (Hrsg) Steuerrecht, Band II 7. Auflage Band II 2014. XXX, 702 Seiten. Geb. EUR 61,– ISBN 978-3-214-05392-5

Stand BBG 2014!

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Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die führende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts, die dieses Rechtsgebiet umfassend darstellt und systematisch erschließt. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug. Band II enthält: • Umsatzsteuer • Verbrauchsteuern • Bewertungsrecht • Kommunalsteuer • Finanzstrafrecht • Zollrecht • sowie alle damit in Zusammenhang stehende Neuerungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit; auch die Reform der Grunderwerbsteuer wurde bereits berücksichtigt.

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Pinggera · Pöltner · Sladecek Pension & Invalidität Auch als E-Book erhältlich!

2. Auflage 2014. Ca. 200 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-00581-8 Invalidität & Pension wirft auch in der 2. Auflage einen Blick hinter die Kulissen der Sozialversicherung und der Gerichte. Im Frage-/Antwort-Stil wird der Weg von der Antragstellung bis zur Gewährung der Pension dargestellt und entsprechend kommentiert. Aus dem Inhalt: • Wer ist unter welchen Umständen geschützt? • Welche Rolle spielen andere Bereiche der sozialen Sicherheit? • Alle wissenswerten Details zur Invaliditätspension • Invaliditätspension der Arbeiter/Angestellten/Selbständigen/Bauern

Buholzer · Haigner · Jenewein · Schneider Wie der Traum vom Haus die Welt bedrohte 2014. 152 Seiten. Geb. EUR 26,– ISBN 978-3-214-08161-4 Die Krise in 57 Stichworten! In Fachkreisen ist die Finanz- und Schuldenkrise weitgehend aufgearbeitet. Ein Informations- und Nachschlagewerk, in dem das Wichtigste für eine breitere Leserschaft einfach auf bereitet ist, fehlte jedoch bislang. Was haben nun Kreditausfälle von Hausbesitzern in den USA mit steigender Arbeitslosigkeit in Europa zu tun? Warum wurden Banken gerettet? Was steckt hinter CDO, CDS, FSB und Basel III? Das Buch erzählt in 57 Stichworten, in leicht verständlicher Weise und grafisch auf bereitet die Geschichte der Krise und erklärt die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge. Und es zeigt auf, was wir aus der Krise gelernt haben – oder eben auch nicht.

Noss Maklerrecht 4. Auflage 2014. XVI, 240 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-15240-6 Das Praxishandbuch erläutert in gut verständlicher und kompakter Weise die gesetzlichen Regelungen des Maklergesetzes samt den wichtigsten Nebenbestimmungen (wie die Immobilienmaklerverordnung und die Personalkreditvermittler-Verordnung). Ausführlich in eigenen Kapiteln behandelt werden der Immobilien-, Handels- und Versicherungsmakler ebenso wie der Personalkreditvermittler. NEU: Reform zur Maklerprovision und Offenlegung eines Energieausweises. Eine Darstellung der Rechtssätze einschlägiger Judikate seit Inkrafttreten des Maklergesetzes am 1. 7. 1996 rundet das Werk ab.

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Kuprian Der Mietvertrag 3. Auflage 2014. XXII, 460 Seiten. Geb. EUR 86,– ISBN 978-3-214-00655-6 Das Mietvertrags-Handbuch bietet Ihnen eine fundierte Grundlage für die Mietvertragsgestaltung und vermittelt einen repräsentativen Einblick in die gesamte Mietrechtsmaterie. Neu in der 3. Auflage: • Entscheidungen des EuGH zu missbräuchlichen Vertragsbestimmungen und deren Auswirkungen auf die nationale Rechtsprechung • detaillierte Auf bereitung der Kautionsgestaltung • Zahlungsverzugs- und Energieausweis-Vorlage-Gesetz sowie maßgebliche Änderungen durch das VRUG – Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Barth · Dokalik · Potyka ABGB 24. Auflage 2014. XXXIV, 1.486 Seiten. Geb. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02429-1 Die Neuauflage des Taschenkommentars ABGB mit den Änderungen durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-UmsetzungsG – VRUG! Die 24. Auflage enthält • das ABGB und alle wichtigen Nebengesetze auf aktuellem Stand, • zahlreiche Anmerkungen und weiterführende Verweise sowie • grundlegende Entscheidungen des OGH.

Wais · Dokalik Gerichtsgebühren 11. Auflage 2014. XVIII, 534 Seiten. Geb. EUR 135,– ISBN 978-3-214-02377-5 Seit der letzten Auflage hat das Gerichtsgebührenrecht zahlreiche gesetzliche Änderungen erfahren; überdies wurden die Gebührenbeträge mit der Verordnung BGBl II 2013/280 durchwegs angehoben. Die Neuauflage bietet einen umfassenden Überblick über das Gerichtsgebühren- und Einbringungsrecht mit allen relevanten Entscheidungen in Leitsätzen, Gesetzesmaterialien, zahlreichen kommentierenden Anmerkungen und Literaturhinweisen.

Svinger · Winkler Österreichisches Rechtswörterbuch 3. Auflage 2014. XII, 226 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-17586-3 Das österreichische Recht von A-Z! Abschöpfungsverfahren? Servitut? Zession? Mit diesem Wörterbuch werden die am häufigsten verwendeten juristischen Fachausdrücke (mehr als 1.600) sowohl für Laien als auch für „Profis“ verständlich erklärt. Aufgrund der ständigen Rechtsentwicklung und laufenden Gesetzgebung entstehen immer wieder neue Begriffe. Mit diesem Rechtswörterbuch wird Licht in die „verwirrende“ Juristenwelt gebracht und eine rasche sowie verständliche Hilfestellung gegeben.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

Wir gratulieren …

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 014

• Attila Fenyves zur Verleihung des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst I. Klasse • Franz Pfiel zur Verleihung des Großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik

• Hans-Jürgen Pollirer zur Verleihung der Goldenen Ehrenmedaille der WKÖ

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Thesis

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Zeitraum

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Ab September 2014, 3 Semester und Thesis, Unterricht

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P.b.b. 05Z036244 M · MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

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