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Der Kommentar zum LSD-BG
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Österreich hat sein Informationsfreiheitsgesetz. Und die juristische Fachwelt hat in Kürze ihren Kommentar zum IFG. Mit Florian Lehne, Franz Koppensteiner und Hans Peter Lehofer fanden dafür Akteure aus Verwaltung, Lehre und Rechtsprechung zusammen.
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HEINZ KORNTNER Verlagsleiter
Die sogenannte „Amtsverschwiegenheit“ kann in Österreich auf eine lange Tradition zurückblicken. Verfassungsrang bekam die Pflicht von Amtsträgern, dienstliche Informationen nicht weiterzugeben, vor ziemlich genau 100 Jahren: Am 1. Oktober 1925 wurde dieses Prinzip im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz verankert.
Sein Geist durchweht schon ein Handschreiben Kaiser Franz des I. vom 22. Jänner 1793 an seinen Hofkanzler, den „lieben Grafen Palffy“: „Da für die Verhandlung der Geschäffte nichts nothwendiger als die Verschwiegenheit ist, so werden Sie dem Ihnen untergeordneten Personali ohne Unterschied deß Standes, Ranges und Karackters die genaueste Beobachtung der Verschwiegenheit in allen Ihnen unter die Hände kommenden Geschäffte auf das nachdrücklichste einbinden und zugleich demselben in Meinem Nahmen bekannt machen.“ Bei Zuwiderhandeln solle ohne Nachsicht „mit der Cassation fürgegangen“ werden.
INFORMATIONSOFFENSIVE ZUM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 wird der Kurzkommentar zum IFG bereits gedruckt sowie in der RDB Rechtsdatenbank verfügbar sein. Schon erschienen ist das „Praxishandbuch Informationsfreiheitsgesetz“ der Autor:innen Karlheinz Moick, Monika Slunsky und Maximilian Kallinger, das mit verständlichen Erläuterungen, zahlreichen Praxisbeispielen und übersichtlichen Checklisten aufwartet. Mit dem Handbuch soll es jenen, die vom IFG und dessen Umsetzung betroffen sind, ermöglicht werden, sich im neuen Rechtsrahmen sicher zu bewegen. Mit den Autor:innen des Praxishandbuchs plauderte MANZ-Redakteurin Elisabeth Maier in einer Folge unseres RECHTaktuell-Podcasts. Erfolgreich über die Bühne gegangen ist zudem die Intensivtagung der MANZ Rechtsakademie „Informationsfreiheit für alle Praxisanwender:innen“.
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„In der Praxis wurde die Amtsverschwiegenheit strenger gelebt, als es die verfassungsrechtliche Regelung erfordert hätte“, erklärt Florian Lehne in unserer Coverstory ab Seite 8. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität der Bundeswehr München verfasste einen ersten Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz gemeinsam mit Franz Koppensteiner, stellvertretender Leiter der Abteilung V/4 im Verfassungsdienst, und Hans Peter Lehofer, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs. Was das Werk nebst größtmöglicher Aktualität und hohem Praxisbezug auszeichnet, sind die unterschiedlichen Sichtweisen von Lehre, Verwaltung und Rechtsprechung auf ein Thema.
Kurz: Der Kommunikation der staatlichen Vollziehung und staatsnaher Unternehmen mit der Öffentlichkeit und den Bürger:innen steht eine Zeitenwende bevor. Der MANZ Verlag und seine hochkompetenten Autor:innen begleiten diese mit aktuellen Informationen und messerscharfen Analysen aus erster Hand.
Herzlichst, Ihr
08 | Coverstory: IFG-Kurzkommentar –drei Topautoren, ein Thema
16 | Workstory: Neu aufgelegt –Kommentar zum LSD-BG
20 | MANZ Intern: Barbara Piller
MANZ Aktuell
05 Toptitel des Monats
08 Coverstory
MANZ News
12 News aus der Branche
14 Autorin des Monats
16 Workstory
20 MANZ Intern
MANZ Digital
22 Compliance-Screening
24 MANZ Genjus KI
26 Neu in der RDB.at
30 Öffentliches Recht
33 Strafrecht
33 Zivilrecht
35 Wirtschaftsrecht
37 Steuerrecht
38 Arbeits- und Sozialrecht
40 Bauen, Mieten, Wohnen
40 Studium und Praxis
41 Sachbuch, Fachbuch
44 MANZ Rechtsakademie
Offenlegung gem. § 25 MedienG und Angaben zu § 5 ECG abrufbar auf www.manz.at/impressum
MEDIENINHABER UND HERAUSGEBER: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Anschrift: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. Verlagsadresse: Johannesgasse 23, 1010 Wien (verlag@manz.at)
VERLAGSLEITER: Mag. Heinz Korntner
REDAKTION: Reinhard Ebner
GRAFIK: Astrid Sodin
Johannesgasse 23, 1010 Wien, E-Mail: verlag@manz.at
HERSTELLER: W&H Media Druck+Verlag GmbH, Moissigasse 8, 1220 Wien
HERSTELLUNGSORT UND VERLAGSORT: Wien, Österreich
URHEBERRECHTE: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Eine Haftung der Autor:innen, der Herausgeber:innen sowie des Verlags ist ausgeschlossen.
GRAFISCHES KONZEPT: John Ross Group, Jörgerstraße 50/3, 1170 Wien
FOTOS: MANZ Verlag Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.
Entscheidungen – Anmerkungen – Lösungsansätze
Die gesamte Unterhaltsjudikatur des OGH und ausgesuchte Entscheidungen der zweiten Instanzen werden in der 5. Auflage in bewährter Übersichtlichkeit ausgewertet – mit Hunderten neuen Entscheidungen.
Zusätzlich:
• zahlreiche Anmerkungen und Lösungsansätze für Einzelfälle
• zweitinstanzliche Judikatur zu Fragen, die noch nicht vom OGH entschieden wurden
• ausführliche Literaturangaben
Die Inhalte:
• Kindesunterhalt
• Ausstattungsanspruch
• Unterhalt für Eltern und Großeltern
ZIVILRECHT
Autor Gitschthaler
ISBN 978-3-214-26200-6
Reihe EF-Buch
Format gebunden
Umfang XXXII, 1.120 Seiten, 5. Auflage 2025
PREIS
EUR 215,–inkl. MwSt.
HUNDERTE NEUE ENTSCHEIDUNGEN!
• Unterhalt bei aufrechter Ehe, nach Scheidung, eingetragener Partnerschaft, für Lebensgefährten
• Provisorialunterhalt
• zu Unrecht geleisteter Unterhalt & Schadenersatz
• Rückforderung durch Kinder- und Jugendhilfeträger
• Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche
• Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug
DER AUTOR:
Dr. Edwin Gitschthaler ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes, Honorarprofessor an der Universität Wien, Lehrbeauftragter der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien, Herausgeber der EFSlg, Chefredakteur der EF-Z und Autor zahlreicher Publikationen im Familien-, Erb- und Zivilverfahrensrecht.
AUCH AUF
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Autor Kozak
ISBN 978-3-214-26206-8
Reihe Kurzkommentar
Format gebunden
Umfang XX, 480 Seiten, 2. Auflage 2025 auch als Onlineversion verfügbar
PREIS
EUR 89,–inkl. MwSt.
EIN GESETZ IN BEWEGUNG –ALLE NOVELLEN IM BLICK
Das LSD-BG ist das zentrale Gesetz zur Bekämpfung von Lohnund Sozialdumping in Österreich. Dass es sich um eine umstrittene Materie handelt, zeigt die Vielzahl an Novellen. Die Kodifikation berührt die Rechtsgebiete des Arbeitsrechts, Zivilrechts und Verwaltungsstrafrechts sowie Verfahrensrechte und gestaltet sich durch den Einfluss des Unionsrechts und die Rechtsprechung des EuGH in der Legistik oftmals kompliziert.
Der Kurzkommentar erläutert den Normtext Schritt für Schritt und bildet so einen Kompass durch die komplexe Rechtsmaterie. Die arbeitsrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer:innen und die Melde- und Bereithaltungspflichten für in- und ausländische Arbeitgeber:innen werden verständlich aufbereitet. Mit der Neuauflage wurde das Werk grundlegend überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
Aus dem Inhalt:
• Mindestlohnschutz und Ausnahmen
• Haftungen für Unterentlohnung durch Auftraggeber:innen
• Sonderbereich Straßenverkehrssektor
• Behördenhandeln
• Erläuterung der Straftatbestände mit Judikaturübersicht
DER AUTOR:
Dr. Wolfgang Kozak ist Rechtsexperte der Bereichsleitung Beratung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien und Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Lernen. Üben. Wissen.
Die 3. Auflage des „Verfassungsrechts“ setzt das bewährte „Lernen.Üben.Wissen“-System fort: Erneut wird fundiertes Fachwissen aus den verschiedenen Bereichen des Verfassungsrechts mit Erfahrungen aus der universitären Lehre kombiniert.
• Grundlagen des Verfassungsrechts
• Gesetzgebung
• Vollziehung
• Rechtsschutz und Kontrolle
• Grundrechte
Die Autor:innen verwenden bei der überarbeiteten 3. Auflage noch mehr Beispiele aus der Praxis, Grafiken unterstützen das Einprägen der Materie und zusätzliche Verweise auf die relevanten (verfassungs-)gesetzlichen Grundlagen fördern das Verständnis. Anhand von Kontrollfragen kann der Lernerfolg überprüft werden und Definitionen zu den wichtigsten Begriffen dienen dem schnellen Auffrischen.
Autor:innen Perthold-Stoitzner/Dalpra
ISBN 978-3-214-26353-9
Reihe Lernen. Üben. Wissen.
Format broschiert
Umfang ca. X, 424 Seiten, 3. Auflage 2025
PREIS
ca. EUR 62,–inkl. MwSt.
BESTE ORIENTIERUNG IM VERFASSUNGSRECHT
Neu überarbeitet: Prüfungsschemata, die Schritt für Schritt die korrekte Grundrechtsprüfung aufschlüsseln!
Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es die Quiz-App REDdyforLAW, mit der das erlernte Wissen anhand von mehr als 200 MultipleChoice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden kann.
DIE AUTOR:INNEN:
ao. Univ.-Prof.in Dr.in Bettina Perthold-Stoitzner lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien.
MMag. Elio Dalpra, PhD, ist am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien tätig.
KURZKOMMENTAR ZUM IFG
Die interessierte Öffentlichkeit hat ihr Informationsfreiheitsgesetz. Und die juristische Fachwelt hat in Kürze ihren Kommentar zu diesem bahnbrechenden Gesetzeswerk. Mit Franz Koppensteiner, Florian Lehne und Hans Peter Lehofer haben dafür Akteure aus Verwaltung, Lehre und Rechtsprechung zusammengefunden.
Mit 1. September 2025 schlägt der österreichische Staat ein neues Kapitel auf. Dann nämlich tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das die Kommunikation der staatlichen Vollziehung wie auch staatsnaher Unternehmen mit der Öffentlichkeit sowie den Bürger:innen grundlegend reformiert. Zum genannten Datum gibt es auch schon den ersten Kommentar zum IFG aus dem Hause MANZ. Dieser ist ebenso profund wie topaktuell. „Wir haben unsere korrigierten Manuskripte vorige Woche zum Satz geschickt“, erklärt Franz Koppensteiner beim RECHTaktuell-Gespräch Ende Juni. Gemeinsam mit Florian Lehne und Hans Peter Lehofer zeichnet der Mitarbeiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt und stellvertretende Leiter der Abteilung für wirtschaftsrechtliche Angelegenheit für den „Kurzkommentar Informationsfreiheitsgesetz“ verantwortlich.
DREI PERSPEKTIVEN AUF EIN THEMA
Die erste Kontaktaufnahme zwischen den drei Autoren erfolgte bereits 2023. Diese kommen aus unterschiedlichen beruflichen Lebenswelten, was zur Ausgewogenheit und fachlichen Vielschichtigkeit des publizistischen Ergebnisses wesentlich beiträgt. Was sie verbindet, ist das Interesse an der Thematik und die zum Teil langjährige Beschäftigung damit. „Im Laufe des letzten Jahrzehnts gab es verschiedenste Anläufe des Gesetzgebers“, erinnert sich Lehne. Bremsend wirkte wohl unter anderem das traditionelle österreichische Verständnis von der Amtsverschwiegenheit, die am 1. Oktober 1925 und damit ziemlich exakt 100 Jahre vor Inkrafttreten des IFG im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz verankert wurde. „In der Praxis wurde die Amtsverschwiegenheit sogar strenger gelebt, als es die verfassungsrechtliche Regelung erfordert hätte.“ Weil Schweigen auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht immer Gold ist, existieren schon länger Bestrebungen einer Lockerung. „Seit den 70er-Jahren ist ein Wandel festzustellen –vom Auskunftspflichtgesetz als Vorläufer des IFG bis zur Transparenz-Verordnung 1049/2001 auf EU-Ebene.“ Dass das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang stand, wirkte sich nachteilig auf die österreichische Performance in einschlägigen Transparenzindizes aus. Der Vergleich mit anderen europäischen Staaten fällt dennoch nicht so schlecht aus, meint Lehne. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Münchner Universität der Bundes-
Beleuchten das IFG aus unterschiedlichen Perspektiven: Franz Koppensteiner, Florian Lehne und Hans Peter Lehofer.
wehr hat er unter anderem die Situation in Deutschland vor Augen: „Auf Bundesebene gibt es das Informationsfreiheitsgesetz hier zwar seit mittlerweile fast 20 Jahren, der Freistaat Bayern verzichtet hingegen bis heute auf ein IFG.“
INFORMATIONSFREIHEIT VS DATENSCHUTZ
In Österreich verankert der neue Art 22a B-VG ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz regelt dessen konkrete Ausgestaltung und Umsetzung. Damit verbunden sind freilich komplexe Abwägungen zwischen dem Anspruch auf Offenheit und berechtigten Geheimhaltungsinteressen. Kritikpunkte in der öffentlichen und medialen Diskussion betreffen Ausnahmen wie auch fehlende Sanktionen bei der Veröffentlichungspflicht. So seien etwa nur rund zehn Prozent der Gemeinden zur proaktiven Veröffentlichung verpflichtet. „Allerdings müssen auch kleinere Kommunen auf individuellen Antrag Auskunft erteilen“, erklärt Hans Peter Lehofer. „Aus dogmatischer Sicht ist dagegen nichts einzuwenden.“ Die Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Individualrechtsschutz wiederum folgt dem Prozedere des Auskunftspflichtgesetzes. „Ob beispielsweise die Adresse eines Abbruchhauses immer oder nie bekannt zu geben ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Tendenz zur Zurückhaltung wird durch Datenschutzbedenken verstärkt.“ Der Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes ist entsprechend gespannt auf die Rechtsprechung der kommenden
»Die Amtsverschwiegenheit wurde hierzulande strenger gelebt, als es die verfassungsrechtliche Regelung erfordert hätte.«
FLORIAN
LEHNE Universität der Bundeswehr München
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»Im Kommentar wollen wir aktuelle Fragen präzise, kompakt und praxisorientiert diskutieren.«
FRANZ
KOPPENSTEINER
Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt
Jahre und auf die Fallkonstellationen, die vor Gericht verhandelt werden. Eingang finden wird diese dann wohl in die zweite Auflage des IFG-Kommentars.
AKTUELL, KOMPAKT, PRAXISNAH Mit einem Umfang von rund 200 Seiten wird das Werk seinem Anspruch eines Kurzkommentars voll gerecht. „Wir haben uns bemüht, den Kommentar nicht inhaltlich zu überladen. Stattdessen war der Ansatz,
arbeitet seit 2010 für den Verfassungsdienst im BKA (Abteilung V/4 und V/6). Als ständiger Prozessbevollmächtigter der Republik Österreich ist er in Verfahren vor dem Gerichtshof sowie dem Gericht der Europäischen Union eingebunden. 2023 übernahm er die stellvertretende Leitung der Abteilung V/4 (Wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten).
aktuelle Fragen zum IFG präzise, kompakt und praxisorientiert zu diskutieren“, sagt Koppensteiner. Sorgfältig eingebunden wurde der Ausschussbericht, der zentrale Hinweise für die Gesetzesauslegung liefert. Zahlreiche Literaturverweise und Rechtsprechungsnachweise ermöglichen eine vertiefende Beschäftigung mit dem neuen Rechtsrahmen. Zwar haben die Autoren die inhaltlichen Happen untereinander aufgeteilt. Auf einen Hinweis auf den jeweiligen Bearbeiter wird jedoch bewusst verzichtet. „Wir haben jede einzelne Passage anschließend untereinander erörtert und gemeinsam bearbeitet“, erzählt Lehofer. „Dort, wo die Rechtsprechungspraxis aus derzeitiger Sicht noch eher fraglich ist, haben wir offene Formulierungen gewählt bzw die unterschiedlichen Optionen aufgeführt.“ Der Leserkreis ist weit gefasst, meint Lehne. „Das reicht von den Behörden und der öffentlichen Verwaltung über Richterinnen und Richter bis hin zur akademischen Sphäre. Kurz: All jenen, die mit dem Gesetz und seiner Umsetzung zu tun haben, soll unser Kommentar hoffentlich wertvolle Dienste leisten.“ Mit dem Erscheinen im August ist die Arbeit aus Sicht Lehofers keineswegs abgeschlossen: „Das IFG wird unsere Aufmerksamkeit auch in weiterer Zukunft noch brauchen. Daraus wird sich auch die eine oder andere Publikation ergeben.“ Lehne wurde
ist seit 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter (post doc) an der Professur für Öffentliches Recht der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften der Münchner Universität der Bundeswehr. Davor war er als Universitätsassistent in Salzburg und im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angestellt.
angefragt, für eine WU-Veranstaltung zum IFG über „Die Rechte Dritter“ zu sprechen. „Das zählt zwar nicht zu meinen Schwerpunkten im Kommentar. Gerade in diesem Bereich gibt es jedoch interessante Rechtsfragen. Diesen nachzugehen, macht mir großen Spaß.“ Koppensteiner hat bereits parallel zur Abfassung des Kommentars an der Verwaltungsakademie des Bundes zu Informationsfreiheit vorgetragen. „Da sind sehr viele Fragen gekommen. Ich könnte mir vorstellen, einige davon in näherer Zukunft auch literarisch zu bearbeiten.“
»Das IFG wird unsere Aufmerksamkeit auch in weiterer Zukunft noch brauchen.«
HANS PETER LEHOFER Verwaltungsgerichtshof
ist seit 2022 Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes, an dem er ab 2003 als Hofrat wirkte. Seit 2008 hält er darüber hinaus eine Honorarprofessur an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zwischen 2005 und 2022 war Lehofer als Redakteur für die im MANZ Verlag erscheinende Österreichische Jurist:innenzeitung ÖJZ tätig.
v.l.n.r. Wolfgang Pichler (MANZ), Franz-Stefan Meissel (Universität Wien), Clemens Jabloner und Paul Frey (KHM)
Mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und deren Folgen aus juristischer Sicht beschäftigt sich ein neues MANZWerk des Herausgebers Franz-Stefan Meissel. Präsentiert wurde es Mitte Mai im Wiener Palais Lobkowitz.
Die juristische Aufarbeitung der NS-Zeit ist dem MANZ Verlag seit jeher ein Anliegen. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet eine Neuerscheinung unter der Herausgeberschaft
Franz-Stefan Meissels. Der Titel: „Umgang mit einem schwierigen Erbe. Österreichs NS-Zeit und das Recht.“ Der Band versammelt Aufsätze des Herausgebers sowie der Autor:innen Julia Jungwirth, Benjamin Bukor-Herzberger, Christoph Gnant und Stefan Wedrac zu Rechtswissenschaft und Zivilrechtspraxis im Nationalsozialismus. Thematisiert werden auch die Restitutionen der Nachkriegszeit und Fragen der Kunstrestitution nach dem Kunstrückgabegesetz 1998.
RECHTSGESCHICHTE IST ZEITLOS
„Als rechtswissenschaftlicher Verlag sehen wir es als unsere Verpflichtung, an der Aufarbeitung dieser wichtigen Fragen mitzuwirken“, so Wolfgang Pichler. Der Chief Evangelist des MANZ Verlags nutzte die Buchpräsentation, um sich bei Meissel für dessen „lebenslange MANZ-Autorenschaft“ zu bedanken. Gemeinsam mit Nikolaus Benke verfasste der Vorstand des Instituts für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte an der Universität Wien unter anderem das mittlerweile in zwölfter Auflage erschienene „Übungsbuch Römisches Sachenrecht“. Nicht nur die Restitutionsfragen wirken bis heute nach. Die Zeitlosigkeit der rechtshistorischen Schriften Meissels betonte der Universitätsprofessor und ehemalige Justizminister C lemens Jabloner: „Wenn wir sie aufmerksam lesen, können wir neben der Schulung unserer rechtsdogmatischen und rechtstechnischen Fertigkeiten auch unser rechtsethisches Bewusstsein reflektieren.“
„Die Presse“ hatte am 4. Juni 2025 zur Podiumsdiskussion zur Verwendung von generativer KI im Rechtsbereich geladen. Themen wie technologische Sicherheit in Europa und die Rolle des europäischen Mittelstands im globalen KI-Technologiewettlauf standen im Fokus.
Was muss KI leisten, um für Jurist:innen relevant zu sein? Welche Kenntnisse brauchen Rechtsanwender:innen, um die KI-Tools effektiv zu nutzen? Wie kann Datensicherheit gewährleistet werden? Diesen und weiteren Fragen widmete sich die Podiumsdiskussion unter dem Titel „Technologie trifft Justitia: Wie viel KI verträgt das Recht?“, zu der „Die Presse“ Anfang Juni geladen hatte. Rund 300 Interessierte waren online und vor Ort in der Club Lounge der „Presse“ bei der Diskussion dabei. Moderiert wurde die Veran-
v.l.n.r. Wolfgang Pichler (MANZ), Lukas Treichl (Freshfields), Carina Zehetmaier (pAIper.one), Leif-Nissen Lundbæk (Noxtua), Michael Köttritsch („Die Presse“)
staltung von Michael Köttritsch, Ressortleiter Management und Karriere bei der „Presse“.
EXKLUSIVER EINBLICK
Ein zentrales Thema der Diskussion war die Zukunft der rechtsberatenden Berufe im Zusammenspiel mit der KI. Vier Expert:innen diskutierten über die Potenziale und Herausforderungen der generativen KI in der Rechtsbranche aus Sicht der Verlage, der
Technologieanbieter sowie der Rechtsanwender:innen selbst. Wolfgang Pichler, Chief Evangelist bei MANZ, gab einen exklusiven Einblick in die Entwicklung des innovativen KI-gestützten Rechercheassistenten MANZ Genjus KI. Im Anschluss wurden zentrale Funktionen des Tools vorgestellt und Fragen aus dem Chat beantwortet. Klar wurde: Die Tätigkeit der Rechtsanwender:innen verändert sich, aber der Mensch bleibt im Zentrum.
Zum traditionellen Wiener-KommentarStammtisch trafen Herausgeber, Autor:innen und MANZ-Mitarbeitende heuer im Heurigen Feuerwehr Wagner zusammen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass das Standardwerk seit vielen Jahren in der obersten Liga des Strafrechts spielt.
„Der Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch und der Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung leben maßgeblich vom Engagement des Herausgebers Eckart Ratz und von der Expertise der hochkompetenten Autorinnen und Autoren“, weiß MANZProgrammmanagerin Hemma Korinek. An die Autor:innen gewandt stellte sie bei der gemeinsamen Feier daher fest: „Gemeinsam sind Sie die Spielerinnen und Spieler in der Champions League. Das Ergebnis ist ein Werk, das viel gelesen und oft zitiert wird.“ Viel zu lesen gibt es tatsächlich nach der jüngst erfolgten Ergänzungslieferung. Zusammengenommen stehen die Werke damit
Die Teilnehmenden am jüngsten Wiener-Kommentar-Stammtisch
bei knapp 15.000 Seiten. Neue Möglichkeiten für die effiziente Nutzung dieses Wissensschatzes ergeben sich durch den intelligenten Recherche-Assistenten MANZ Genjus KI.
Für Kanzleien, die auf Strafrecht spezialisiert sind, sowie für Strafverteidiger:innen und Gerichte sind die Wiener Kommentare zum
StGB und zur StPO unverzichtbare Pflichtwerke. OGH-Präsident Georg Kodek, der unter den Gästen des Abends war, betonte daher, die Arbeit am Kommentar sei für ihn „Chefsache“. Für Anna Renz bot der Heurige Gelegenheit, sich vorzustellen und die maßgeblichen Akteur:innen in diesem Rechtsbereich kennenzulernen. Die Diplomjuristin übernahm mit Mai dieses Jahres bei MANZ das juristische Lektorat im Bereich Strafrecht.
Eröffnete den Österreichischen Juristentag: ÖJT-Präsidentin Marcella Prunbauer-Glaser.
Von 21. bis 23. Mai fand der 22. Österreichische Juristentag an der Universität Innsbruck statt. Zum Nachlesen gibt es die Rechtsgutachten, Referate und Diskussionsbeiträge bei MANZ.
Hochaktuelle Themen wurden beim Juristentag an der Universität Innsbruck verhandelt. Die Bedeutung der Veranstaltung für die Rechtsentwicklung betonte Marcella Prunbauer-Glaser, Präsidentin des Österreichischen Juristentages (ÖJT): „Der Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit. Er bedarf des nachhaltigen Einsatzes von Juristinnen und Juristen.“ Vor Ort bei der festlichen Eröffnungssitzung waren die geschäftsführende Gesellschafterin Susanne Stein-Pressl, Verlagsleiter Heinz Korntner und Chief Evangelist Wolfgang Pichler vonseiten des MANZ Verlags. Neu für viele der Teilnehmenden war das Ágnes-Heller-Haus als Standort, wo MANZ anschließend zum Begrüßungsempfang einlud. In den folgenden Tagen wurden die vorgestellten und durch Fachreferate ergänzten Gutachten zu Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichem Recht besprochen. Karoline
Spies (Wirtschaftsuniversität Wien) befasste sich mit dem „Neutralitätsgrundsatz im Umsatzsteuerrecht“, Kurt Schmoller (Paris Lodron Universität Salzburg) mit „50 Jahren StGB –nachhaltiges Strafrecht für alte und neue Herausforderungen“, Bernhard A. Koch (Universität Innsbruck) mit einem „zukunftsfähigen österreichischen Haftungsrecht“ und Arno Kahl (Universität Innsbruck) mit „Maßnahmen und Mechanismen zur Krisenbewältigung unter besonderer Berücksichtigung der Energieversorgung“.
GUTACHTEN ALS PUBLIKATION
Wer nicht vor Ort sein konnte oder die im Zuge des Juristentages gewonnenen Erkenntnisse vertiefen möchte, wird im MANZWebshop fündig: Die „Verhandlungen des 22. Österreichischen Juristentages“ erscheinen auch in gedruckter Form.
ist Universitätsassistentin, Lehrbeauftragte und Prüferin. Zu Hause ist sie in Gewerberecht, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
„Meine Arbeit macht mir Freude – und das jeden Tag“, erklärt Caroline Lechner-Hartlieb. Ihre Begeisterung für die juristische Tätigkeit gibt sie an der Wirtschaftsuniversität Wien weiter.
„Allmen musste ein Buch, das er einmal angefangen hatte, zu Ende lesen, selbst wenn es noch so schlecht war“, heißt es im Roman „Allmen und die Libellen“, der Teil einer verfilmten Krimiserie von Martin Suter ist. Caroline Lechner-Hartlieb hat zurzeit unter anderem ein Werk von Suter am Nachtkästchen liegen, die Eigenarten seines Protagonisten teilt sie allerdings nicht: „Ich lese gerne und viel, privat vor allem Belletristik. Wenn ich meine Zeit in ein Buch investiere, muss es mir das jedoch auch wert sein.“ Schließlich gibt es da noch berufliche Interessen, die die Universitätsassistentin (post doc) am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien mindestens ebenso leidenschaftlich verfolgt. Ihre inhaltlichen Kernthemen: Gewerberecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
PRÄMIERTE DISSERTATION
Schon ihre Dissertation befasste sich mit der Gemeinde im Verwaltungsverfahren und deren Beschwerdelegitimation vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Dafür erhielt sie den Kommunalen Wissenschaftspreis 2009 sowie den Umwelt- und Technikrechtspreis 2010. Im selben Jahr wurde die Arbeit bei MANZ in Buchform publiziert. Der Lebenslauf nimmt sich bunt aus – auf den ersten Blick. Auf den zweiten erkennt man bei aller Buntheit Muster, thematische
Vorlieben und wiederkehrende Stationen. Eine der Konstanten ist sicherlich Christoph Grabenwarter. Von 2009 bis 2014 war LechnerHartlieb verfassungsrechtliche Mitarbeiterin im Referat des damaligen Verfassungsrichters. Danach arbeitete sie acht Jahre als Referentin in der Abteilung IV/A/1 (Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht) im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, ehe sie von 2022 bis 2024 wiederum im Verfassungsgerichtshof wirkte, diesmal im Büro des VfGH-Präsidenten. Gegenwärtig bereitet sie ihre Habilitation im Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit vor –an eben jenem Universitätsinstitut, an dem Grabenwarter einen Lehrstuhl innehat.
VOM VFGH INS BMDW UND ZURÜCK
Auf ihren Wechsel ins Ministerium angesprochen, meint sie: „Ich wollte noch ein anderes Betätigungsfeld kennenlernen. In der Legistik zu arbeiten, Entwürfe für Gesetze und Verordnungen zu konzipieren, hat mich sehr gereizt.“ Mitgearbeitet hat sie etwa an der Novellierung der Gewerbelegitimationen sowie an mehreren Verordnungen. In Vertretung des Ministeriums beteiligte sie sich auch an der Arbeitsgruppe Gewerbeinformationssystem Austria. „Die Gewerbeordnung in Österreich hat eine lange Geschichte. Anpassungen in diesem umfassenden System vorzunehmen, ist entsprechend aufwändig“,
»Schon als Kind wollte ich Bücher schreiben. Dass es juristische Bücher werden würden, hatte ich nicht gedacht.«
CAROLINE LECHNER-HARTLIEB
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Loseblattwerk in 4 Mappen inkl. 24. Erg.-Lfg. 2025; im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt
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erzählt sie. Man könnte dieses vielleicht einheitlicher gestalten. „Im Großen und Ganzen ist aber alles da, was man braucht.“ Dasselbe ließe sich wohl vom österreichischen BundesVerfassungsgesetz sagen. „Auf beide Regelwerke lasse ich nichts kommen.“ Auch während ihrer Zeit als Referentin im Ministerium hatte sie die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs im Blick. „Wenn ich Entscheidungen und vor allem die Begründungen gelesen habe, hatte ich die Beratungen, die am Verfassungsgerichtshof stattgefunden haben mussten, immer vor dem geistigen Auge.“ Kurz: Der VfGH fehlte Lechner-Hartlieb, weshalb sie ins Büro des VfGH-Präsidenten und in der Folge als stellvertretende Leiterin in die Präsidialabteilung für Personalentwicklung wechselte. Zurzeit hält sie an der Wirtschaftsuniversität zahlreiche Lehrveranstaltungen, im vergangenen Semester etwa zur Verfassungsgerichtsbarkeit sowie ein Dissertantenseminar im Unionsrecht. Weiterhin ist sie auch Lehrbeauftragte an der TU Wien Academy for Continuing Education sowie Lehrbeauftragte und Prüferin an der Verwaltungsakademie des Bundes.
WIE NACH HAUSE KOMMEN
„Ich liebe diesen Mix aus neuen Themenbereichen und solchen, die mir vertraut sind“,
sagt die Universitätsassistentin. Dass sie parallel zur Arbeit an neuen Projekten oder an der Habilitation die nächste Ergänzungslieferung des „Kommentars zur Gewerbeordnung“ vorbereiten darf, ist für sie „wie nach Hause kommen“. An den Kommentierungen des knapp 6.000 Seiten fassenden Loseblattwerks arbeitet sie gemeinsam mit der stellvertretenden BMAW-Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin Sylvia Paliege-Barfuß. Auch im Rahmen des MANZ-Projekts RDB Keywords betreut sie den Bereich des Gewerberechts. „Schon als Kind wollte ich Bücher schreiben“, erinnert sich die MANZ-Autorin. „Dass es juristische Bücher werden würden, hatte ich nicht gedacht.“ Die Liebe zu Büchern konnte sie auch an ihre beiden Kinder weitergeben. Ob Belletristik oder Fachliteratur – der sorgfältige Umgang mit Sprache ist in beiden Bereichen erforderlich. „Dasselbe gilt für den Entwurf einer Verordnung. Als Autorin tüftelt man an Formulierungen, um Inhalte auf den Punkt zu bringen.“ Dass Caroline Lechner-Hartlieb heute keine medizinischen Papers verfasst, wie es der familiäre Hintergrund nahegelegt hätte, liegt an einer Bauchentscheidung fürs Jus-Studium. Eine Entscheidung, die sie niemals bereut hat. „Wichtig ist der Spaß an der Sache. Das versuche ich auch den Studierenden mitzugeben.“
Der Kommentar schafft Ordnung im Gewerberecht. Durch gezielte Anmerkungen zu fraglichen Gesetzesstellen wird auf Detailprobleme eingegangen, einschlägige Rechtsprechung wird systematisch dargestellt und es werden Querbezüge zu relevanten Rechtsvorschriften außerhalb der GewO hergestellt.
Die 24. Ergänzungslieferung
• berücksichtigt die GewO-Novelle BGBl I 2024/150,
• enthält aktuelle Fassungen der Unternehmerprüfungsordnung, der allgemeinen Prüfungsordnung, der Gewerbelegitimationen-V 2024, des MING sowie diverser Befähigungs- und Meisterprüfungsordnungen,
• beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung von § 1 GewO und Aktualisierungen vieler weiterer Bestimmungen.
DIE AUTORINNEN:
MR Mag.a Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMWET.
Dr.in Caroline Lechner-Hartlieb ist Universitätsassistentin (post doc) am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien.
Die Beschäftigung mit dem Arbeits- und Sozialrecht entspringt für den AK-Referenten Wolfgang Kozak aus dem Engagement für die Lösung gesellschaftlicher Problemstellungen. Sein Wissen gibt er in Werken wie dem Kommentar zum LSD-BG weiter. Dieser erscheint nun in zweiter Auflage.
Für Wolfgang Kozak war ein Lebensweg als Jurist keineswegs vorgezeichnet. „Ursprünglich wollte ich Berufsmusiker werden. Ganz hat es dafür allerdings nicht gereicht“, erinnert er sich. Das Instrument der Wahl: die Querflöte. „Traversflöte“ hätte Carl Philipp Emanuel Bach dazu gesagt, den Kozak unter anderem als musikalisches Vorbild nennt. „Der bekannteste unter den Bach-Söhnen hat ebenfalls eine juristische Ausbildung genossen.“ Anstatt später in diesem Bereich tätig zu werden, schrieb er lieber – nebst zahlreichen anderen musikalischen Werken – Sonaten für Traversflöte und Fortepiano. Um dem elterlichen Sicherheitsdenken zu entsprechen, absolvierte Kozak parallel ein Studium der Rechtswissenschaften am Wiener Juridicum sowie ein Konzertfach- und Pädagogikstudium an der
Musikhochschule (heute: Universität für Musik). Kozak: „Das war herausfordernd. In der Nachschau frage ich mich, wie sich das alles ausgegangen ist.“
Das Arbeits- und Sozialrecht lag so ferne nicht. „Auslegungsfragen und gesellschaftliche Problemstellungen haben mich schon immer beschäftigt.“ Und so wurde der frisch gebackene Jurist für die Arbeiterkammer tätig. Heute ist er Referent für Arbeitsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien. „Arbeits- und Sozialrecht als Haltung“ lautet der Titel einer Festschrift aus dem Vorjahr, an der der AK-Referent mitschrieb. Das ist durchaus Programm. „Ich sehe
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Zehn Novellen, umfangreiche Judikatur und Änderungen im Unionsrecht wurden in die zweite Auflage des Kommentars zum LSD-BG eingearbeitet.
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Kompliziertes wird soweit möglich erleichtert. Den Behörden weist Wolfgang Kozak so etwa einen Pfad bei der Einhebung der Sicherheitsleistung.
Wolfgang Kozak steht für wertorientierte Rechtswissenschaft.
Scannen und online lesen die Rechtswissenschaft nicht einfach wertneutral. Gerade in meinem Bereich ist es mitunter wesentlich, klar Position zu beziehen.“ Ohne wirkmächtige Vertretung kämen die Arbeitnehmenden sonst unter die Räder, ist Kozak überzeugt. „Es geht darum, Interessen sichtbar zu machen und einen Ausgleich zu schaffen.“ Innerhalb der Organisation ist der Referent heute nicht mehr im Einzelfall beratend, sondern auf der Metaebene tätig. „Ich spiele Feuerwehr bei auftretenden Rechtsproblemen, die die Kammer selbst beschäftigen, fungiere als fachliche Begleitung für den gesetzlichen Rechtsschutz der Arbeiterkammern in Wien und befasse mich wissenschaftlich mit Arbeits- und Sozialrecht.“ Gegenwärtig beschäftigt sich Wolfgang Kozak insbesondere mit dem Prozessrecht und mit den Grundlagen von Schlichtungsverfahren
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz bearbeitet mit dem Arbeiterkammer-Referenten ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.
»Ich sehe die Rechtswissenschaft nicht einfach wertneutral. Gerade in meinem Bereich ist es mitunter wesentlich, klar Position zu beziehen.«
WOLFGANG KOZAK
Arbeiterkammer Wien
»Bei der Neuauflage des LSD-BGKommentars handelt es sich nun um das aktuellste Werk zu diesem Rechtsgebiet.«
bzw mit der Frage, inwieweit diese Verfahren verpflichtend sind. „Darüber hinaus gibt es Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die die Grundrechtecharta nutzbar gemacht haben, um Richtlinienbestimmungen direkt anzuwenden. Der Artikel 47 eröffnet damit ein völlig neues Feld.“ Sein Wissen gibt er nicht nur innerhalb der Arbeiterkammer, sondern auch als Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien und an der Universität Graz weiter. Darüber hinaus trägt er österreichweit und international vor, unter anderem im Rahmen der ARS Akademie.
AM ANFANG STAND EIN HANDBUCH
Kozaks MANZ-Historie begann mit einem Gespräch mit Schönherr-Rechtsanwalt Stefan Kühteubl am Rande eines arbeitsrechtlichen Prozesses. „Wir haben über die Notwendigkeit einer Publikation zur Arbeitnehmerentsendung gesprochen. Daraus wurde letztlich ein 2010 erschienenes Handbuch zu diesem Thema.“ Ein langjähriges Projekt ist die Tagungsbandreihe zum Wiener Arbeitsrechtsforum. Für den Zeller Kommentar bearbeitet Kozak Teile des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes. 2016 schließlich erschien sein Kurzkommentar zum LSD-BG. Der erste umfassende Kommentar zum neuen Gesetz behandelte auf gut 370 Seiten die Normen des LSD-BG unter Bedachtnahme auf die bis dahin gültige Rechtslage sowie die neuen Verfahrensbestimmungen und nahm dabei auf die Unionsrechtslage Bezug. Nun, zehn Novellen später, steht eine Neuauflage unmittelbar bevor. Auch in der Judikatur und im Unionsrecht hat sich in den knapp zehn Jahren, die seit der Erstauflage vergangen sind, sehr viel getan. „Der Umfang wächst dadurch nicht allzu sehr an, da wir auf den Abdruck der parlamentarischen Materialien verzichten.“ Hintergrund der vielen Novellen ist unter anderem die sehr kritische Sicht des Europäischen Gerichtshofs auf den österreichischen Mindestentgeltschutz. Änderungen gab es auch bei der Entsenderichtlinie, diese wurde wiederum verschärft. „Ein bisschen hat man den Eindruck, die EU-Kommission kämpft mit dem EuGH und der EuGH mit den einzelnen Mitgliedsländern“, so der
Rechtsexperte. „Technisch gesehen stellt ja die Entsenderichtlinie, die die Grundlage für den Mindestlohnschutz in Österreich ist, bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen eine Ausnahme zur Dienstleistungsfreiheit dar.“
DER EUGH ZUM LSD-BG
Eben diese Ausnahme wolle der Europäische Gerichtshof möglichst eng ausgelegt wissen. „Dazu kommt noch, dass mancher EuGHWunsch vom heimischen Gesetzgeber überschießend verstanden worden sein dürfte“, meint Kozak zu Bestimmungen im Zusammenhang mit den Strafrahmen. Umfangreiche Ausnahmen sind für Personen- und Gütertransport im Straßenverkehr vorgesehen. Diese stellen nun gemäß Unionsrecht keine Entsendung mehr dar. „Damit waren völlig neue, sehr komplexe Rechtsinhalte einzuarbeiten.“ Kontrollen werden dadurch aus Sicht des AK-Referenten nahezu verunmöglicht: „Es ist kaum mehr effektiv festzustellen, ob eine Entsendung mit einem Lohnschutz vorliegt.“ Nicht minder kompliziert sind die Regelungen rund um die sogenannte Sicherheitsleistung. Einen Pfad für die Behörde bei der Einhebung der Sicherheitsleistung weist der LSD-BG-Kommentar. „Man muss jedoch davon ausgehen, dass Teile der betreffenden Regelung seit der Novelle totes Recht sind.“ Den Leserkreis des Kommentars sieht Kozak in der Wissenschaft und bei Unternehmen sowie bei Behörden bis hin zu den Gerichten. „Nach der Neuauflage handelt es sich einmal mehr um den aktuellsten Kommentar zu diesem Rechtsgebiet.“ Anerkennend äußerst sich der Buchautor zur Zusammenarbeit mit MANZ und zur Betreuung durch Lektorin Stephanie Schleinzer. „Die Servicequalität des Verlags ist sicherlich in jeder Hinsicht beispielgebend. Man fühlt sich hier bestens aufgehoben.“
Zum Buch siehe Seite 6.
Den Kurzkommentar zum LSD-BG können Sie im MANZ-Webshop bestellen unter shop.manz.at.
Europäischen Gesellschaftsrecht –aktuell, fundiert, praxisrelevant
• Aktuelle Rechtsprechung integriert
• Systematische und klare Struktur
• Praxisnahe Schwerpunktsetzung
BARBARA PILLER
Barbara Piller arbeitet seit über drei Jahrzehnten bei MANZ. Vom Marketing über die Studierendenbetreuung bis zum Buddy-Programm ist sie mit vollem Einsatz und mit Freude dabei.
Barbara Piller:
„Bei MANZ und privat bin ich ständig von Büchern umgeben.“
Wann begann Ihre persönliche MANZ-Historie?
Piller: Das ist wirklich schon eine Weile her! 1991, direkt nach der Schule, habe ich als Ferialpraktikantin in der Buchhandlung am Kohlmarkt begonnen. Aus dem Sommerjob wurde rasch eine geringfügige Beschäftigung neben meinem Jus-Studium – und nach dem Abschluss eine fixe Anstellung. In dieser Zeit habe ich auch die Buchhandels- und Lehrlingsausbildungsprüfungen absolviert. In Summe bin ich nun schon seit unglaublichen 34 Jahren Teil der MANZ-Familie.
Wie kam es zum Wechsel ins Marketing?
Als ich Mutter von drei Buben wurde, suchte ich eine Teilzeitlösung, die in der Buchhandlung damals noch nicht möglich war. Daraufhin habe ich schweren Herzens gekündigt und bin der amaligen Marketingleiterin ziemlich aufgelöst am Gang begegnet. Sie hat gefragt, was los sei – und einen Monat später war ich im Marketing. Ein wunderbarer Zufall!
Welche Aufgaben umfasst Ihre Arbeit heute?
Ich betreue unsere Newsletter – insgesamt 28 an der Zahl –etwa zu Thementagen, Neuerscheinungen, Veranstaltungen oder Produkten wie Genjus KI. Damit ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Verlag und dem Produktmanagement verbunden. Und ich bin uch für die Ansprache und Betreuung der Studierenden zuständig –hier für Werbeaktionen zum Semesterstart, Sponsorings, Goodies oder Events. Ein Bereich, der mir besonders großen Spaß macht.
nd Sie engagieren sich auch im internen BuddyProgramm?
Piller: Ja, das liegt mir sehr am Herzen. Als langhrige Mitarbeiterin weiß ich, wie wichtig ein gutes Ankommen ist. Ich versuche, neuen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg zu erleichtern. MANZ ist für mich viel mehr als nur ein Arbeitsplatz und dieses schöne Gefühl versuche ich weiterzugeben.
Sind Sie auch privat von Büchern umgeben?
Piller: Und wie! Ich bin Mitglied in drei Literaturrunden, darunter auch in jener von MANZ, die ich ins Leben gerufen habe. Wir treffen uns meistens im Café Prückel oder im Café Korb. Der Austausch inspiriert mich und manche Werke habe ich mit ganz anderen Augen auch noch einmal gelesen. Bei den Spaziergängen mit meiner Hündin höre ich sehr gerne Hörbücher. Bücher begleiten mich
Und was machen Sie außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit?
Ich bin gerne unterwegs – mit meiner Familie, mit Freundinnen und Freunden oder Kolleginnen und Kollegen, etwa bei Afterworks. Und wann immer möglich, zieht es mich ins wunderschöne Istrien. Meer, Bücher und ein gutes Glas Wein –was will man mehr?
Mit dem Compliance-Screening ist ab sofort eine weitere Dienstleistung in die MANZ infoDienste integriert. Damit lassen sich etwaige Compliance-Risiken von Geschäftspartner:innen automatisiert überprüfen und dokumentieren.
Schon bislang bündelten die MANZ infoDienste eine Vielzahl praktischer Anwendungen. Dazu zählt nicht nur der Zugang zu Wirtschaftsdatenbanken, sondern etwa auch die Einsichtnahme in Firmenund Grundbuch, ins Zentrale Melderegister und European Business Register, in Exekutionsdaten, in die Kollektivvertragsdatenbank oder in das Gewerbeinformationssystem Austria. Zusätzlich können darüber Bonitätsauskünfte eingeholt oder Kaufvertragsdaten aus ImmonetZT abgefragt werden. Mit Juli ganz neu sind nun Compliance-Screenings, um potenzielle Compliance-Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dies kann beispielsweise Korruption, Betrug, Wettbewerbsverstöße, Datenschutzverletzungen oder Geldwäsche umfassen.
SCREENING AUF KNOPFDRUCK
„Gerade Anwaltskanzleien haben die Verpflichtung, ihre Klientinnen und Klienten regelmäßig zu überprüfen und dies zu dokumentieren“, weiß Produktmanager Thomas Kauderer. „Eine manuelle Überprüfung verursacht dabei nicht nur einen enormen Arbeitsaufwand, sondern ist auch fehleranfällig.“ Im Rahmen des Compliance-Screenings erfolgt die Überprüfung hingegen auf Knopfdruck. MANZ arbeitet dazu mit dem führenden Anbieter von Wirtschaftsinformationen, der CompassGruppe, zusammen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Überprüfung von Unternehmen sowie von relevanten Personen im Unternehmen (Geschäftsführung, Mitarbeitende in risikoreichen Bereichen). Der automatisch erstellte Report gliedert sich jeweils in ein Deckblatt mit Basisdaten und einer Übersicht. Auf den weiteren Seiten wird das Ergebnis im Detail dargelegt. Im Anhang finden sich außerdem Informationen zur Vorgehensweise in den jeweiligen Prüfbereichen.
Im Fall von Firmen werden die folgenden Bereiche überprüft:
• Sanktionen
• wirtschaftliche Eigentümer:innen
• Insolvenzen
• Scheinunternehmen
• Russland-Bezug
• Jahresabschluss
Die Farbgebung macht auf einen Blick deutlich, welche Bereiche der näheren Aufmerksamkeit bedürfen. Nicht kritisch eingestufte Ergebnisse werden grün, Compliance-kritische Ergebnisse hingegen rot gekennzeichnet.
»Manuelle ComplianceScreenings sind enorm aufwändig und fehleranfällig. Bei uns erfolgt die Überprüfung auf Knopfdruck.«
THOMAS KAUDERER MANZ Verlag
Scannen und online lesen
BLICK IN DIE SANKTIONSLISTEN
Als Recherchequellen dienen unter anderem die Sanktionslisten der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der USA, Großbritanniens und der Schweiz sowie von Kanada und Australien. Ein möglicher Russland-Bezug ist insbesondere im Fall öffentlicher Aufträge oder von Geldtransfers relevant. Zur Überprüfung, ob es sich um ein Scheinunternehmen handelt, wird die entsprechende Liste des Finanzministeriums gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) § 8 herangezogen. Geprüft wird unter anderem auch, wann die letzten drei Jahresabschlüsse des Unternehmens eingereicht wurden. Wird die Einreichfrist von 14 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres überschritten, werden die betroffenen Geschäftsjahre rot gekennzeichnet. Zusätzlich werden sämtliche im Firmenbuch eingetragenen und durch die Compass-Redaktion recherchierten Personen des Unter nehmens überprüft. Der Status wird für jede Person eigens ausgewiesen. Auch bei der Abfrage natürlicher Personen wird ein Compliance-Report erstellt. Gegliedert ist dieser analog zum Compliance-Screening bei Unternehmen. Für Basisdaten werden Datenquellen wie „Firmen“, „Gewerbe“, „Vereine“ und „freiberufliche Tätigkeiten“ verarbeitet. Angezeigt werden nur Informationen, die im Moment der Abfrage laut Register aktiv ausgeübt werden.
Folgende Bereiche werden überprüft:
• Sanktionen
• PEP (politisch exponierte Person)
• Insolvenzen
• Russland-Bezug
PEP SCHNELL ERKANNT
Auch hier erfolgt eine Kennzeichnung nach dem Ampelschema. Eine orange Kennzeichnung weist zusätzlich auf politisch exponierte Personen hin. Dabei handelt es sich gemäß § 2 (6) FinanzmarktGeldwäschegesetz um natürliche Personen, die ein hochrangiges Amt innehaben oder ein öffentliches Amt ausüben, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist. Unmittelbare Familienmitglieder bzw Personen mit einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zu einer politisch exponierten Person können selbst als PEP eingestuft werden. Für den Insolvenzvermerk wird die Ediktsdatei des Justizministeriums herangezogen, um zu prüfen, ob eine bestehende Insolvenz oder eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ausgegeben werden Aktenzahl, Verfahrenstyp und das betraute Gericht. „Ein Screening kann intern durch Compliance-Beauftragte oder durch externe Expert:innen wie Wirtschaftsprüfer:innen oder Rechtsanwält:innen durchgeführt werden“, erklärt Kauderer. Als Zielgruppe der neuen MANZ-Dienstleistung sieht er neben bestehenden Kund:innen aus Anwaltskanzleien und Unternehmen etwa auch Versicherungen und Banken sowie Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
RDB Genjus Tipp:
Alles aus einer Hand – noch effizienteres Arbeiten ermöglichen die MANZ infoDienste durch die Einbindung von Compliance-Screenings.
Scannen und MANZ Genjus KI entdecken
Mit einem Klick ist die agentengestützte Suchfunktion gestartet – ideal für komplexe juristische Fragestellungen.
Mit der Markteinführung von MANZ Genjus KI wurde ein neuer Standard in der juristischen Recherche gesetzt. Mit dem Release am 26.6. ist die neue Fokus-Recherche live gegangen. Damit werden die Möglichkeiten zur strukturierten Bearbeitung komplexer Rechtsfragen erheblich erweitert. Im Zentrum steht ein intelligentes Agentenmodell: Bei besonders anspruchsvollen Fragestellungen analysiert
Genjus KI das Ausgangsproblem und zerlegt es in logisch aufeinander abgestimmte Teilaspekte. Diese werden von spezialisierten KI-Agenten
bearbeitet, die jeweils auf bestimmte Aufgabenbereiche fokussiert sind. Die Agenten arbeiten nicht isoliert – sie kommunizieren miteinander, gleichen Zwischenergebnisse ab und koordinieren ihre nächsten Schritte dynamisch. „Konkret erhält ein generatives LLM als Agent die Useranfrage und zerlegt diese in Teilaufgaben, welche nacheinander von KI-Agenten abgearbeitet werden. Diese Zerteilung ermöglicht das Bearbeiten von komplexeren Fragestellungen und ergänzt die bisherige Anfragemöglichkeit an Genjus KI“, erklärt Alexander Feldinger,
Produktmanager und verantwortlich für MANZ Genjus KI. Die FokusRecherche eignet sich insbesondere für juristische Sachverhalte, bei denen die klassische Genjus KI-Suche an ihre Grenzen stößt –etwa bei Fragen, die mehrere Rechtsgebiete betreffen, oder bei vielschichtigen Argumentationsstrukturen. In solchen Fällen sorgt die Fokusfunktion für Klarheit, Struktur und inhaltliche Tiefe. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Feldinger direkt in der Genjus KI-Oberfläche: Nach dem Klick auf den neuen Button „Fokus“ – „Diese Bezeichnung erschien uns für Nutzerinnen und Nutzer intuitiver als ‚Agentensuche‘“, so Feldinger – gibt er folgende Frage ein:
Kann im Rahmen einer Konzernstruktur die Muttergesellschaft als Verband nach FinStrG und VbVG strafrechtlich belangt werden?
Genjus KI analysiert die Anfrage und unterteilt sie automatisch in bis zu fünf logisch aufgebaute Teilfragen, etwa:
1. Kann eine Muttergesellschaft als Verband nach FinStrG und VbVG strafrechtlich belangt werden?
2. Welche konkreten Voraussetzungen müssen nach § 3 VbVG erfüllt sein, damit ein Verband strafrechtlich belangt werden kann?
3. Was sind die Voraussetzungen für Verbandsverantwortlichkeit nach dem FinStrG und welche Besonderheiten gibt es im Finanzstrafrecht?
Erst auf dieser fein strukturierten Grundlage wird die eigentliche Antwort erstellt – inklusive fundierter Argumentation sowie präziser Quellenangaben mit direkten Verlinkungen zu den relevanten Fund-
AUSBLICK: VIEL BEWEGUNG IM JAHR 2025
Inhaltlich wird sich 2025 überhaupt noch viel tun bei MANZ Genjus KI. Ein zentrales Thema ist die schrittweise Integration weiterer externer Inhalte über die Websuche. Dadurch kann der Recherche-Assistent – je nach Fragestellung – auf aktuelle, qualitätsgesicherte Informationen direkt von offiziellen Seiten zugreifen. Das Ergebnis: noch genauere und aktuellere Antworten, insbesondere bei dynamischen Rechtsbereichen wie Verwaltungs- oder Steuerrecht, wo sich die Rahmenbedingungen regelmäßig ändern. Im Laufe dieses Jahres wird außerdem der vollständige Datenbestand zum EU-Recht (EURLex) in das System integriert. Darüber hinaus wird der Assistent auch relevante Parlamentsdaten aus Österreich auswerten können –ein bedeutender Fortschritt, der frühzeitigen Einblick in geplante Gesetzesänderungen erlaubt. Ein besonders praxisnahes Feature ist spätestens für das vierte Quartal 2025 geplant: Dann wird es erstmals möglich sein, eigene juristische Dokumente – etwa Verträge, Gutachten oder Schriftsätze – hochzuladen. Genjus KI analysiert diese auf rechtliche Relevanz, formale Schwächen sowie auf inhaltliche Argumentationsstrukturen. Diese neue Funktion macht Genjus KI zu einem echten Analysewerkzeug für juristische Texte – mit dem Ziel, sowohl in der Mandatsbearbeitung als auch in der internen Qualitätssicherung wertvolle Zeit und Sicherheit zu gewinnen.
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2025
FRITSCH/HASLINGER/MÜLLER Leitfaden Betriebsvereinbarungen
Stand 1. August 2019 (ÖGB Verlag)
GUMHOLD/SCHMIED Kompendium Wohnungseigentum Österreich
JAHNEL/PALLWEIN-PRETTNER Datenschutzrecht
Stand 1. April 2025 (facultas)
ZANKL Erbrecht
Stand 1. Oktober 2024 (facultas)
Stand 1. Jänner 2022 (ÖVI Immobilienakademie)
Unser Toptitel
GEROLDINGER/FISTER/SCHUMANN (HRSG) Handbuch Verfahrenshilfe
Stand 31. Juli 2024 (MANZ Verlag)
Mit RDB Keywords gibt es keinen Zweifel mehr: Die Höchst persönlichkeit verlangt keinen Knicks und nur selten einen roten Teppich.
RDB Keywords
Juristische Begriffe schnell und unkompliziert erklärt.
Neue Kommentare und Handbücher sowie Inhalte aus MANZ Wissenschaft
Alle Informationen und Updates finden Sie auf rdb.manz.at
NEUMAYR
Obsoleszenz im Zivilrecht
Stand 1. September 2024 (MANZ Verlag)
VELISEK
Die Bankverbindung in der Verlassenschaft
Stand 1. Oktober 2024 (MANZ Verlag)
DORALT/DE WET/GARBER/GRAGL/ROBERTSON/WENDLAND (HRSG)
Beiträge zu Rechtsvergleichung und Europa.
Jahrbuch Linda-Rauter-Preis 2023
Stand 31. Dezember 2023 (MANZ Verlag)
DORALT/DE WET/GARBER/GRAGL/ROBERTSON/WENDLAND (HRSG)
Beiträge zu Rechtsvergleichung und Europa.
Jahrbuch Linda-Rauter-Preis 2024
Stand 31. Dezember 2024 (MANZ Verlag)
LEWISCH (HRSG)
50 Jahre Das Fahrlässigkeitsdelikt im Strafrecht
Stand 1. März 2025 (MANZ Verlag)
Unser Toptitel
KOZAK (HRSG)
ENGELMANN (HRSG)
Die Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer aus Sicht des Parteienvertreters. NOT Band 73
Stand 28. Februar 2025 (MANZ Verlag)
FELDKIRCHER (HRSG)
Asset Protection Trusts im Fürstentum Liechtenstein aus Sicht von Begünstigten und Gläubigern. ÖGFV Band 6
Stand 28. Februar 2025 (MANZ Verlag)
GRABMAIR (HRSG)
Der rechtliche Rahmen für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln.
RdU Band 59
Stand 1. März 2025 (MANZ Verlag)
PETSCHINKA
Abfallbegriff und Kreislaufwirtschaft.
RdU Band 60
Stand 18. Juni 2025 (MANZ Verlag)
KRAKER (HRSG)
Europas Digitale Dekade – Künstliche Intelligenz & digitale Transformation. NOT Band 72
Stand 1. März 2025 (MANZ Verlag)
Problemfeld Arbeitskräfteüberlassung. Wiener Arbeitsrechtsforum 2023
Stand 31. Jänner 2025 (MANZ Verlag)
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2025. 19 Werke, 3 Sammlungen,
28 Keywords und 44 Klauseln für Sie auf dem neuesten Stand! Hier finden Sie eine Auswahl davon.
KLETEČKA/SCHAUER (HRSG)
ABGB-ON
inkl. Update 2/2025, Stand 1. Mai 2025 (MANZ Verlag)
KONECNY/TRENKER (HRSG) Insolvenzgesetze
inkl. 89. Lfg., Stand 1. April 2025 (MANZ Verlag)
Unser Toptitel
KLAUSEL-BIBLIOTHEK
TINHOFER (HRSG)
25 Klauseln zum Arbeitsrecht
Stand 6. Mai 2025 (MANZ Verlag)
HEINKE (HRSG)
4 Klauseln zum Schuldrecht –allgemeine Verträge
15 Klauseln zum Bestand- und Liegenschaftsrecht
Stand 6. Mai 2025 (MANZ Verlag)
LIENBACHER/MÜLLER/PUTZ/SCHÖFFMAN/SCHÖN/ WALZEL VON WIESENTREU/LERCHER/WISCHT
Die Grundverkehrsgesetze der österreichischen Bundesländer
inkl. 55. Lfg., Stand 1. Februar 2025 (MANZ Verlag)
MICHEL-KWAPINSKI/OSHIDARI StGB
inkl. 15. Auflage, Stand 1. Jänner 2025 (MANZ Verlag)
STRAUBE/RATKA/RAUTER (HRSG)
Wiener Kommentar zum GmbHG
inkl. 172. Lfg., Stand 1. März 2025 (MANZ Verlag)
WIEBE/G. KODEK (HRSG) UWG
inkl. 111. Lfg., Stand 1. Juni 2025 (MANZ Verlag)
BURGER/MAIR (HRSG) AVRAG
inkl. 4. Aufl., Stand 1. April 2025 (MANZ Verlag)
KURAS (HRSG)
Handbuch Arbeitsrecht
inkl. 40. AL, Stand 1. März 2025 (MANZ Verlag)
RDB KEYWORDS
RATKA/RAUTER (HRSG)
24 Keywords zum Arbeitsrecht
2 Keywords zum Unternehmensund Gesellschaftsrecht
2 Keywords zum Zivilrecht
Stand 11. Juni 2025 (MANZ Verlag)
ÖFFENTLICHES RECHT
STRAFRECHT
ZIVILRECHT
WIRTSCHAFTSRECHT
STEUERRECHT
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
BAUEN, MIETEN, WOHNEN
STUDIUM UND PRAXIS
SACHBUCH, FACHBUCH
Autoren Koppensteiner/Lehne/Lehofer
ISBN 978-3-214-26338-6
Reihe Kurzkommentar
Format gebunden
Umfang ca. 218 Seiten, 2025
auch als Onlinewerk verfügbar
PREIS
EUR 58,–inkl. MwSt.
Am 1. September 2025 beginnt ein neues Kapitel staatlicher Transparenz: Der neue Art 22a B-VG verankert ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen, das Informationsfreiheitsgesetz regelt dessen konkrete Ausgestaltung und Umsetzung. Damit verbunden sind komplexe Abwägungen zwischen dem Anspruch auf Offenheit und berechtigten Geheimhaltungsinteressen.
Der Kurzkommentar überzeugt durch die sorgfältige Einbindung des Ausschussberichts, der zentrale Hinweise für die Gesetzesauslegung liefert, sowie durch eine präzise Auswertung der bereits umfangreichen Literatur und Fachdiskussion zur neuen Informationsfreiheit. Die Kommentierung mit Stand Juni 2025 ist knapp, präzise und praxisorientiert, mit klarem Fokus auf die Bedürfnisse der Rechtsanwender:innen. Zahlreiche Literaturverweise und Rechtsprechungsnachweise ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen, insbesondere auch für den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz.
DIE AUTOREN:
MMag. Dr. Franz Koppensteiner, LL.M., stv. Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
MMag. Dr. Florian Lehne, LL.M., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München
Hon.-Prof. Dr. Hans Peter Lehofer, Senatspräsident am VwGH und Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien
Zahlreiche Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis bündeln ihre Kompetenz im umfassendsten Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt und beleuchten eingehend auch die nationale Rechtspraxis. Die praktische Ausgabe in Heftchen und parallele Aktualisierung der Onlineversion helfen Ihnen, immer am neuesten Stand zu sein.
Aktualisiert wurden nun die Kommentierungen zu:
• Art 6 EUV: Grund- und Menschenrechtsschutz in der EU
• Art 170 – 173 AEUV: transeuropäische Netze und europäische Industriepolitik
• Art 222 AEUV: Solidaritätsklausel
• Art 223 – 226 AEUV: Europäisches Parlament
• Art 349 – 358 AEUV: allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Der Abfallbegriff ist die zentrale Bestimmung des Abfallwirtschaftsrechts. Er legt den Geltungsbereich des AWG 2002 fest und ist auch für den Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Der Abfallbegriff entscheidet schließlich darüber, ob Stoffe am Produktmarkt gehandelt werden dürfen oder im Rahmen der Abfallwirtschaft behandelt werden müssen. Die Grenze ist oft schwierig zu ziehen. Das führt zu Unsicherheiten in der Praxis und erhöhtem Beratungsbedarf. Das Werk bietet eine umfassende Analyse des Abfallbegriffs im Lichte der Transformation zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Es sollen sowohl die Grundlagen vermittelt als auch Spezialfragen gelöst werden. Ziel ist es, eine wertvolle Unterstützung für Praxis und Wissenschaft zu liefern sowie generell zu einer nachhaltigen (Weiter-)Entwicklung des Abfallwirtschaftsrechts beizutragen.
Herausgeber: Jaeger/Stöger
ISBN: 978-3-214-26320-1 Faszikelwerk in 6 Mappen inkl. 337. Lfg. 2025; im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt
EUR 448,–inkl. MwSt.
ÖFFENTLICHES
Autor: Petschinka
ISBN: 978-3-214-26315-7 broschiert, XXVIII, 180 Seiten, 2025
EUR 48,–inkl. MwSt.
Autor: Grabmair
ISBN: 978-3-214-26232-7 broschiert, XX, 254 Seiten, 2025 Lebensmittelverschwendung wird noch immer nicht angemessen vermieden. Häufig werden noch verzehrfähige Lebensmittel – etwa wegen abgelaufener Mindesthaltbarkeitsdaten – entsorgt und damit zu vermeidbaren Abfällen. Spenden und Umverteilung unverkaufter Lebensmittel können dem entgegenwirken, doch neben fehlenden finanziellen und personellen Kapazitäten erschweren rechtliche Unsicherheiten und die Einstufung der Lebensmittel als Abfall eine Weitergabe. Dieses Werk stellt die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten dar und zeigt die in der Rechtsordnung vorhandenen sowie wünschenswerte Möglichkeiten auf, um ein Abfallende für Lebensmittelabfall zu ermöglichen und die Spende sowie Umverteilung von Lebensmitteln, durch eine Entlastung der Lebensmittelhändler und karitativen Organisationen, zu fördern.
EUR 58,–inkl. MwSt.
DER schnelle Überblick übers Schulrecht – jährlich neu, mit Abo-Option:
• Topaktuell mit dem neuen Handyverbot in der Schule, mit den geplanten Orientierungsklassen und mit allen Änderungen zur abschließenden Arbeit im Rahmen der abschließenden Prüfungen
• Schulrecht konkret: direkt umsetzbare Antworten auf die drängenden Fragen zu Aufnahme in die Schule, Unterrichtsarbeit, Erziehungsmaßnahmen, Fernbleiben vom Unterricht, sonderpädagogischem Förderbedarf, Leistungsfeststellung und -beurteilung, Religion und Ethik in der Schule, abschließenden Prüfungen, Schulpflicht, Sommerschule u.a.m.
• Anschaulich: mehr als 110 (auch neue) Praxisbeispiele
Das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) vereint Elemente aus öffentlichem und privatem Recht, Umwelt- und Anlagenrecht sowie Bewirtschaftungs- und Planungsrecht. Diese Vielschichtigkeit erfordert einen spezifischen Zugang. Diesen bietet der „Oberleitner/Berger“ – DER klassische Kommentar zum Wasserrecht – in bewährt klarer und strukturierter Form mit lösungsorientierter Darstellung neuer Rechtsprobleme und prägnanter Entscheidungssammlung.
Die 5. Auflage umfasst Kommentierungen und Judikatur mit Stand März 2025 und integriert insbesondere die folgenden Neuerungen:
• Aarhus-Beteiligungsgesetz mit den Rechten der Umweltorganisationen
• Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) 2021
• neueste Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte und des EuGH
Leitfaden zum Bundesvergabegesetz für Länder und Gemeinden in siebenter Auflage bietet einen kompakten Überblick über das aktuelle Vergaberecht. Auch ohne Novellierung des Bundesvergabegesetzes selbst haben sich durch Rechtsprechung und neue Rechtsvorschriften wichtige Neuerungen ergeben. Der Leitfaden wurde entsprechend aktualisiert und behandelt nun erstmals auch folgende Themen: das neue Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz, neue vergaberelevante Rechtsvorschriften wie das Informationsfreiheitsgesetz, den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Vergabeverfahren sowie Tipps zur Inanspruchnahme externer Beratung.
Mit zahlreichen Tipps und weiterführenden Hinweisen ist der Leitfaden ein wertvolles Arbeitsinstrument für die kommunale Vergabepraxis.
Autor: Andergassen
ISBN: 978-3-214-26343-0 broschiert, 398 Seiten, 10. Auflage 2025
EUR 49,–inkl. MwSt.
Im Abonnement
EUR 39,20 inkl. MwSt.
ÖFFENTLICHES RECHT
Herausgeber: Oberleitner/ Berger
ISBN: 978-3-214-26185-6 Leinen, XL, 1.020 Seiten, 5.Auflage 2025
EUR 240,–inkl. MwSt.
ÖFFENTLICHES RECHT
Autor:innen: Sachs/ Trettnak-Hahnl
ISBN: 978-3-214-26349-2 broschiert, 168 Seiten, 7.Auflage 2025
EUR 42,–inkl. MwSt.
Das Rechtsmittelverfahren ist oft entscheidend für den Prozessgewinn und gilt als komplizierte Materie. Wer es – egal ob als Strafverteidiger, Staatsanwalt oder Richter – stets mitdenkt, wird im Prozess sicherer agieren.
Denn nur was Gegenstand eines Rechtsmittels sein kann, ist „hartes Recht“ und kann – in jedem Verfahrensstadium – durchgesetzt werden.
Wem Vertrauen gut, Kontrolle trotzdem besser scheint, wer seine Rechte selbst in die Hand nehmen, selbst Verantwortung übernehmen will, der ist mit diesem Werk auf der sicheren Seite. Es beinhaltet sämtliche das Rechtsmittelverfahren gegen Urteile betreffende Teile des Wiener Kommentars zur StPO.
Die 4. Auflage berücksichtigt alle Änderungen infolge des Strafprozessänderungsgesetzes 2024 im Hinblick auf die Rechtsmittel gegen Urteile sowie auf Grundlegendes zum Rechtsschutz vor und im Strafverfahren.
Über 5.000 Seiten Verfahrensexpertise der renommiertesten österreichischen Strafrechtler:innen.
Aktualisiert wurden diesmal:
§77 Oshidari: Akteneinsicht
§§ 197a – c Ratz: Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Vor §§ 280 – 296a Ratz, § 280 Ratz: Rechtsmittel gegen Urteile
§ 281 Ratz
§§ 281a – 288a Ratz
§§ 289 – 296a Ratz
§§ 344 – 351 Ratz: Rechtsmittel gegen Urteile der Geschworenengerichte
§§ 447 – 490 Bauer/Ratz: Verfahren vor dem BG, Verfahren vor dem LG als Einzelrichter
§§ 514 – 517 Ropper: Schlussbestimmungen
Dieses Werk untersucht freihändige Veräußerungen des Insolvenzverwalters unter besonderer Berücksichtigung des dabei geltenden Zusammenspiels von Insolvenzrecht, Exekutionsrecht und Zivilrecht. Die Autorin legt den Schwerpunkt auf die Vorgaben des § 1089 ABGB und stellt die daraus abgeleitete „Lösungsformel“ den bis dato herrschenden Ansätzen für den Rückgriff auf Regelungen außerhalb des Insolvenzrechts gegenüber. Behandelt werden unter anderem folgende Themen:
• dogmatische Einordnung des Veräußerungsvorgangs
•Erforderlichkeit eines Verfügungsgeschäfts zur Eigentumsübertragung
•Bestehen und Abdingbarkeit von Gewährleistungsansprüchen
•Veräußerung schuldnerfremder Sachen
•Möglichkeit einer Anfechtung wegen laesio enormis
•Schicksal verbücherter Vorkaufsrechte bei Liegenschaftsveräußerungen
•zwangsweise Räumung veräußerter Liegenschaften
Autor: Ratz
ISBN: 978-3-214-26300-3 gebunden, VIII, 690 Seiten, 4. Auflage 2025
EUR 198,–inkl. MwSt.
Herausgeber: Fuchs/Ratz
ISBN: 978-3-214-26257-0 Faszikelwerk in 6 Mappen inkl. 410. Lfg. 2025; im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt
EUR 548,–inkl. MwSt.
Autorin: Walcher
ISBN: 978-3-214-26322-5 broschiert, XXVI, 240 Seiten, 2025 ZIVILRECHT
EUR 68,–inkl. MwSt.
ISBN: 978-3-214-26270-9
Loseblattwerk in 2 Mappen, inkl. 16. Erg.-Lfg. 2025; im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt; mit Zugangscode zur Onlineversion
EUR 398,–inkl. MwSt.
ZIVILRECHT
Der „Schimkowsky“ ist das Standard-Musterbuch für alle Vertragsverfasser:innen. Mehr als 800 Muster zu zivilrechtlichen Themen erleichtern das Verfassen von Verträgen und Eingaben. Vorbemerkungen zu den verschiedenen Abschnitten geben einen Einblick in die Materie. Die einzelnen Muster sind mit erläuternden Anmerkungen versehen.
Die 16. Ergänzungslieferung bringt folgende Teile auf aktuellen Stand:
• Teil S „Außerstreitige Mietrechtssachen“ wurde um acht komplett neue Muster zum WEG ergänzt.
• Teil U „Notarielle Urkunden“ wurde komplett aktualisiert und um neue Muster zu digitalen Beurkundungen (z.B. zum Virtuellen Notariatsakt und zur digitalen Signatur) ergänzt.
DER HERAUSGEBER:
HR Dr. Franz Cutka ist Präsident des LG St. Pölten i.R.
EUR 98,–inkl. MwSt. gebunden, XXVI, 396 Seiten, 2025
ZIVILRECHT
Der dritte Band zur Geschichte des österreichischen Notariats bietet in zweierlei Formen Einsicht in die Entwicklungen des notariellen Berufsstandes und dessen Rechtsgrundlagen in der Zeit von 1918 bis 1938.
Zum einen gewährt die systematische Abhandlung im ersten Teil einen Überblick über die von der Gründung der Republik bis zum Anschluss an das Deutsche Reich stattgefundenen Bestrebungen, die Standesautonomie und Rechtszuständigkeiten der öffentlichen Notare in Österreich zu erweitern. Von den bereits vor 1918 initiierten Reformplänen konnten zwar nicht alle umgesetzt werden, jedoch wurden in dieser kurzen Zeitspanne die Grundsteine für zwei wesentliche standesspezifische Einrichtungen gelegt: der 1921 als gesetzliche Einrichtung geschaffene Delegiertentag als Dachverband der österreichischen Notariatskammern und somit Vorgänger der späteren Österreichischen Notariatskammer sowie die 1927 gegründete Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats, welche als Versorgungsanstalt aller Standesangehörigen noch heute besteht. Zum anderen verzeichnet der zweite Teil in tabellarischer Form sämtliche Besetzungen der Notarstellen in Österreich zwischen 1918 und 1945.
DIE AUTOREN:
Dr. Bernhard Distlbacher ist öffentlicher Notar in Gmünd.
Dr. Christian Neschwara ist außerordentlicher Universitätsprofessor in Ruhe und war am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien tätig.
Leinen, XXXIV, 1.894 Seiten, 2025
EUR 328,–inkl. MwSt.
WIRTSCHAFTSRECHT
Der Herausgeber, Martin Schauer, führt gemeinsam mit einem hochkarätigen Autorenteam in dem neuen Kommentar zum VersVG durch den Gesetzestext, die Hintergründe der Normen, die aktuellen Entscheidungen und den wissenschaftlichen Stand der Dinge. Die Autor:innen bieten praxisnahe Lösungen und fundierte rechtliche Analysen, die Ihnen helfen, die komplexen Regelungen des VersVG sicher zu verstehen und anzuwenden.
Neben dem VersVG werden auch das internationale Privatrecht des Versicherungsvertrags, die wesentlichen Teile der Versicherungsvertriebsrichtlinie („IDD“), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen („AVB“), das Versicherungsaufsichtsrecht und vieles mehr dargestellt und erläutert. Dieser Kommentar ist damit ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle, die bei Gericht, in der Wissenschaft und in der Praxis mit dem Versicherungsrecht zu tun haben.
DER HERAUSGEBER:
Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer ist Universitätsprofessor am Department for Civil Law der Masaryk Universität Brünn und Gastprofessor an der Universität Liechtenstein. Zuvor war er Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien.
ISBN: 978-3-214-26234-1 broschiert, ca. 460 Seiten, 2025
ca. EUR 118,–inkl. MwSt.
WIRTSCHAFTSRECHT
Innenhaftung der GmbH-Gesellschafter
Die GmbH ermöglicht es den Gesellschaftern, Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen und unterehmerisch tätig zu werden, ohne eine unbeschränkte Haftung fürchten zu müssen. Das Auseinanderfallen von Haftung und Einfluss und das damit einhergehende Verantwortungsdefizit zeigen sich insb. dann, wenn die Gesellschafter nachteilig Einfluss nehmen und dabei zulasten der Vermögensinteressen von Gesellschaft und/oder Mitgesellschaftern handeln.
Die Autorin untersucht die gesetzliche Konzeption des Haftungsprivilegs sowie die Verhaltensund Sorgfaltspflichten der Gesellschafter insb. in Bezug auf folgende Themen: Reichweite und Schranken des Haftungsprivilegs
Rückerstattungsanspruch gem. § 83 GmbHG
Erstattungsanspruch gem. § 9 EKEG
Haftung gem. § 25 GmbHG analog und § 25 URG Haftung als faktischer Geschäftsführer
• Haftung und Schadenersatz bei Treuepflichtverletzung
DIE AUTORIN:
Dr.in Petra Felzmann, BSc, ist Rechtsanwaltsanwärterin bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH. Zuvor war sie Universitätsassistentin prae doc am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.
Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz besteht in der EU erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für redaktionell verantwortete Mediendienste, also für Presse und öffentlichen wie privaten Rundfunk ebenso wie für elektronische Mediendienste. Die Beiträge in diesem Buch bieten eine umfassende Analyse dieses Regelungswerks. Behandelt werden u.a.
• die „neue europäische Medienpolitik“ aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht,
• das europäische Medienfreiheitsgesetz im Kontext des internationalen Rechts und des österreichischen Verfassungsrechts,
• kompetenzrechtliche Grundlagen, Rechtscharakter und Anwendungsbereich.
WIRTSCHAFTSRECHT
Herausgeber:innen: Grabenwarter/Holoubek/ Leitl-Staudinger
ISBN: 978-3-214-26233-4 broschiert, XX, 208 Seiten, 2025
EUR 64,–inkl. MwSt.
Informationsfreiheit und Informationszugang zu journalistischen Zwecken
Das Informationsfreiheitsgesetz wird auch den Informationszugang zu journalistischen Zwecken verändern. Die Beiträge in diesem Buch analysieren die ab 1. 9. 2025 geltende Rechtslage umfassend aus dem Blickwinkel der Journalist:innen und der Mediendiensteanbieter:innen. Sie behandeln u.a. die Themen
• Investigativjournalismus und Informationsfreiheit,
• datenschutzrechtliches Medienprivileg,
• Informationszugang gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern,
• Informationszugang und Unternehmensdaten.
Mit über 130.000 eingetragenen Vereinen ist und bleibt Österreich das Land der Vereine – von Sport, über Kultur bis hin zu politischen Interessen – die Rechtsform des Vereins erfreut sich großer Beliebtheit. Alles, was Sie aus rechtlicher Sicht dazu wissen müssen, von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins, finden Sie hier! In diesem Kommentar werden alle Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 umfassend kommentiert, aktuelle Rechtsprechung und Literatur praxisnah aufbereitet und sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte des Vereinswesens beleuchtet. Im Detail werden auch die Besonderheiten des Sportvereins sowie arbeits- und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Vereinen behandelt. In den neuen Lieferungen finden Sie Aktualisierungen zu Gründung und Auflösung von Vereinen, zu körperschaftsteuerrechtlichen Aspekten und der Gemeinnützigkeit im Abgabenrecht. Ergänzt wurde die Kommentierung der neuen Regelung zur Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft.
WIRTSCHAFTSRECHT
Herausgeber:innen: Grabenwarter/Holoubek/ Leitl-Staudinger
ISBN: 978-3-214-26236-5 broschiert, XX, 282 Seiten, 2025
ca. EUR 84,–inkl. MwSt.
WIRTSCHAFTSRECHT
Herausgeber: Schopper/ Weilinger
ISBN: 978-3-214-26310-2 Faszikelwerk in 1 Mappe inkl. 38. Lfg. 2025; im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt
EUR 268,–inkl. MwSt.
AUCH AUF
Faszikelwerk in 3 Mappen inkl. 118. Lfg. 2025; im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt
EUR 348,– inkl. MwSt.
Im Paket UGB I und UGB II
ISBN: 978-3-214-26219-8
EUR 598,– inkl. MwSt.
Der Wiener Kommentar zum UGB II ist das ideale Arbeitswerkzeug für die Rechnungslegung nach UGB, IAS und IFRS: Detaillierte Kommentierungen berücksichtigen die jüngsten Novellen, Fachgutachten von AFRAC, KFS und IDW sowie aktuelle Literatur. Aktuell überarbeitet:
• §§ 193 – 196: Jahresabschluss – Aufstellungspflicht, Inhalt, Unterzeichnung (Nitschinger/Steiner)
• §§ 196a – 197: Wirtschaftlicher Gehalt, Bilanzierungsverbote (Csokay/Steiner)
• §§ 246 – 249: Größenabhängige Befreiungen, Einzubeziehende Unternehmen (Geissler/Permanschlager)
• §§ 250 – 252: Konzernabschluss – Inhalt und Form (Königsmaier)
• §§ 261 – 264: Unterschiedsbetrag, Zusammenfassung verbundener Unternehmen ... (Fröhlich; Steiner/Jankovic)
DIE HERAUSGEBER:
Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Leiter des Departments für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen an der Universität für Weiterbildung Krems. Er steht dort dem Fachbereich für Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht vor und ist Autor und Herausgeber zahlreicher facheinschlägiger Publikationen.
Dr. Roman Alexander Rauter ist Autor und Herausgeber zahlreicher Publikationen, insbesondere zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, und ist in einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei tätig.
AUCH AUF
ISBN: 978-3-214-25839-9 gebunden, LXII, 1.326 Seiten, 4. Auflage 2025
EUR 218,–inkl. MwSt.
Mit einem neuen Autorenteam und einer wesentlichen Erweiterung präsentiert sich die 4. Auflage des Kurzkommentars zum Abgabenverfahren mit einer vollständig kommentierten BAO, einer Erweiterung durch das VwGG sowie ergänzend allen einschlägigen Verordnungen.
• vollständige Aktualisierung der Kommentierung auf über 1.300 Seiten
• gesetzliche Neuerungen: u.a. das Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022, 2023 und 2024
• beeindruckende Sammlung (höchst-)gerichtlicher Entscheidungen
Mit dem inhaltlichen Stand vom 1. 3. 2025 ist dieses Werk mehr denn je ein ideales Nachschlagewerk für alle Praktiker:innen.
DIE AUTOR:INNEN:
Mag. Johann Fischerlehner ist Richter und Senatsvorsitzender in Steuer- und Finanzstrafsenaten, Leiter der Außenstelle Linz des BFG sowie Fachvortragender und Autor zahlreicher Publikationen zum Steuerrecht. Dr.in Natalie Brennsteiner ist Richterin und Senatsvorsitzende in Steuersenaten sowie stellvertretende Leiterin der Außenstelle Salzburg des BFG, Fachautorin und Fachvortragende.
Mag. Dr. Thomas Leitner ist Richter des BFG und Senatsvorsitzender in Steuersenaten, Fachautor, Fachvortragender und Lehrbeauftragter an der Universität Salzburg.
Mag. Ulrich Petrag-Wolf ist Richter des BFG und Senatsvorsitzender in Steuersenaten, Fachautor und Fachvortragender.
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) mit seinem weiten Geltungsbereich hat sich in den letzten Jahren durch zahlreiche Novellen, darunter allein 11 im Zuge der Coronapandemie, stetig weiterentwickelt. Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie und der Vereinbarkeitsrichtlinie wurde durch die Anpassung der Regelungen zum Dienstzettel sowie durch die Einfügung neuer Paragrafen im AVRAG umgesetzt.
Die umfassend aktualisierte Neuauflage dieses Kommentars gibt die Rechtslage zum Stand 1. 4. 2025 wieder und enthält eine ausführliche paragrafenweise Kommentierung mit der relevanten Judikatur und Literatur sowie allen wichtigen Neuerungen.
Die moderne, global vernetzte Arbeitswelt bringt neue Beschäftigungsformen hervor: Das Werk befasst sich mit Arbeitnehmer:innen, die laufend grenzüberschreitend am Binnenmarkt tätig sind. Mit Blick auf solche „hochmobilen Arbeitnehmer:innen“ untersucht die Autorin u.a. folgende Fragen:
• (Wie) lässt sich der Begriff der „hochmobilen Arbeitnehmer:innen“ definieren?
• Welches Arbeitsrecht ist auf ihre Arbeitsverträge anwendbar?
• Können sie entsandt iSd Entsenderechts sein?
Die Autorin berücksichtigt relevante Unionsrechtsakte und setzt sich fundiert mit der einschlägigen Judikatur und Literatur auseinander. Zwei zentrale Beispiele begleiten die gesamte Arbeit und machen komplexe Inhalte greifbar.
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Einzelsportlern
Sport ist ein gesellschaftliches Ereignis, das sowohl für aktive Sportler:innen als auch für Zuseher:innen mit einer Vielzahl an Emotionen verbunden ist. Dort ist daher auch Sponsoring allgegenwärtig: Viele Unternehmen versuchen, dieses emotionale Umfeld zu nutzen, um über einen Auftritt als Sponsor ihre kommunikationspolitischen Ziele zu verwirklichen. Dieses arbeitet wissenschaftlich die Bedeutung von Sponsoring auf und beleuchtet dabei insb. die im Einzelfall gravierenden Folgen für Sportler:innen im Falle einer schweren Verletzung. Die dahinterstehenden (sozialversicherungsrechtlichen) Probleme werden dabei anhand eines Ausgangsfalles untersucht.
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Herausgeber: Burger/Mair
ISBN: 978-3-214-25429-2 Leinen, XXII, 588 Seiten, 4. Auflage 2025
EUR 148,–inkl. MwSt.
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Autorin: Heindl
ISBN: 978-3-214-26336-2 broschiert, ca. XXII, 204 Seiten, 2025
ca. EUR 54,–inkl. MwSt.
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Autor: Minderock
ISBN: 978-3-214-26364-5 broschiert, XXXIV, 208 Seiten, 2025
ca. EUR 54,–inkl. MwSt.
Der in der Praxis bewährte Kommentar deckt sämtliche Bereiche der Sozialversicherung ab. Wissenschaftlich fundiert und umfassend werden Rechtsprechung und Literatur aufgearbeitet und kritisch gewürdigt.
Die Lieferungen 330 – 334 enthalten aktualisierte Kommentierungen diverser Bestimmungen über die Beiträge zur Pflichtversicherung aufgrund des Erwerbseinkommens (§§ 51 – 58 ASVG), der gemeinsamen Bestimmungen über die Pensionsversicherung (§§ 221 – 251 ASVG) sowie der Bestimmungen über das Ausmaß der Alters-/Invaliditätspension, die Erhöhung der Alterspension bei Aufschub der Geltendmachung des Anspruchs, Kinderzuschüsse und den Frühstarterbonus (§§ 261 – 262a ASVG).
Mit der 143. Ergänzungslieferung werden die blauen Blätter und von den weißen Blättern Teil I bis § 92 auf den Stand des BGBl I 2024/145 gebracht:
• ausführliche Fassungszeilen mit Inkrafttretensdatum
• aktuelle Rechtsprechung
• aufschlussreiche Begründungen zu Regierungsvorlagen
• Fundstellenangabe zur Vertiefung
• weiterführende Verweisungen
Mit neuester Rechtsprechung!
Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts!
3. Teillieferung 2024, Jahrgang 93
Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen und ausgewählte Erk von VfGH und VwGH im Langtext und in Leitsatzform
Ein Mehr an Information: zentrale unterinstanzliche Entscheidungen in Leitsatzform
Fachkundige Auswahl und Aufbereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Herausgeber: Mosler/ Müller/Pfeil
ISBN: 978-3-214-26328-7
Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 334. Lfg. 2025; im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt
EUR 398,–inkl. MwSt.
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Herausgeber: Pacic
ISBN: 978-3-214-26342-3
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 143. Erg.-Lfg. 2025
EUR 298,– inkl. MwSt.
Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 198,– inkl. MwSt.
ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Herausgeber: Weiß
ISBN: 978-3-214-26350-8 broschiert, 80 Seiten, 2025
EUR 49,–inkl. MwSt.
Die übersichtliche Darstellung enthält alles Wissenswerte sowohl über die organisationsrechtlichen als auch über die wohnrechtlichen Bestimmungen des WGG.
• Gründung einer Gemeinnützigen Bauvereinigung
• Aufsicht und Kontrolle
• Wohnungsvergabe
• Baukostenbeiträge und Mietentgelte
• Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag
• nachträgliche Eigentumsübertragung
• Spekulationsbeschränkungen
Die F alllösung nach Anspruchsgrundlagen
Bei der Falllösung steht die große Hürde gleich zu Beginn: Wie findet man den richtigen „Einstieg“ in die Falllösung? Anfangs fühlt man sich oft von einer regelrechten Flut an Sachverhaltsinformationen überrollt.
Das führt zu Fehlern in der Gedankenfolge und Lösungsstruktur. Die „Falllösung nach Anspruchsgrundlagen“ hilft, den richtigen gedanklichen Einstieg in die Falllösung zu finden und dieser eine logische Struktur zu geben. Anhand eines Musterfalles wird die Lösung Stück für Stück vorexerziert.
Dieser Band versammelt die mit dem Linda-Rauter-Preis ausgezeichneten Beiträge, deren europäische, rechtsvergleichende und internationale Ausrichtung die gemeinsame Klammer bildet. Schwerpunkte 2025:
• Zur Grundrechtsbindung von Sozialen Netzwerken im Recht der Europäischen Union – Eine Analyse am Beispiel des Digital Services Acts im Licht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Fürböck)
• State Liability in International Space Law: outdated or fit for the challenges of the 21st century? (Kreiner)
• Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung nach den Europäischen Güterrechtsverordnungen (Schober)
• Europäisches Bodenschutzrecht: Rechtsgrundlagen und Smart Regulation –wie kann die EU den Flächenfraß stoppen? (Tockner)
BAUEN, MIETEN, WOHNEN
Autor: Köll
ISBN: 978-3-214-26143-6 broschiert, XIV, 212 Seiten, 2025
EUR 48,–inkl. MwSt.
STUDIUM UND PRAXIS
Autoren: Aicher/S.-F. Kraus/ Spendel
ISBN: 978-3-214-26111-5 broschiert, VI, 52 Seiten, 2025
EUR 18,–inkl. MwSt.
STUDIUM UND PRAXIS
Herausgeber:innen:
Doralt/De Wet/Garber/Gragl/ Robertson/Schütz/Wendland
ISBN: 978-3-214-26299-0 broschiert, XIV, 322 Seiten, 2025
EUR 74,–inkl. MwSt.
eses Handbuch behandelt alle ärztlichen und pflegerischen Untersuchungsschritte, die für die Gutachtenserstellung vor einer Pflegegeldeinstufung notwendig sind, z.B.:
Inhalt des ärztlichen Gutachtens
Inhalt des pflegerischen Gutachtens
Abgrenzungskriterien für die Stufen 5, 6 und 7 verständlich erklärt unktionsbezogene Einschätzung bei Kindern und Jugendlichen
Zahlreiche Beispiele
Diagnosebezogene Mindesteinstufung
Plus: Übersichtstabellen, Umrechnungstabellen, Pflegegeldstufen
Neu in der 4. Auflage: Pflegegeldreformpakete I/II/III, Erhöhung des schwerniszuschlags auf 45 Stunden pro Monat samt der damit zusammenhängenden stufenrelevanten Auswirkungen des Pflegegeldgutachtens.
obale Lieferketten unterliegen zunehmend regulatorischen Anforderungen. ieses Handbuch bietet praxisnahe Einblicke in rechtliche Vorgaben wie die CSDDD, das LkSG und die EUDR sowie deren Umsetzung in Unternehmen.
Im Fokus stehen unternehmerische Chancen durch bessere Kenntnis der Lieferkette – unabhängig von rechtlichen Änderungen. Expert:innen erläutern internationale Standards, Haftungsrisiken, Anforderungen an einen Supplier Code of Conduct und praktische Umsetzung – von Compliancetrategien über Vertragsgestaltung bis zur Integration in Vergabeverfahren. est Practices zeigen, wie nachhaltige und rechtssichere Lieferketten gelingen.
SACHBUCH, FACHBUCH
Autorin: Wehringer
ISBN: 978-3-214-26266-2 broschiert, XVIII, 150 Seiten, 4. Auflage 2025
EUR 39,–inkl. MwSt.
SACHBUCH, FACHBUCH
Herausgeber: Müller/ Richter-Schöller
ISBN: 978-3-214-26131-3 broschiert, XXIV, 290 Seiten, 2025
ca. EUR 64,–inkl. MwSt.
Das Werk bietet alle wichtigen Rechtsgrundlagen des Gesundheitswesens:
• Behandlungsverhältnis
• Konfliktlösung
• Berufsrechte
• Organisations- und Unternehmensrecht
• Arzneimittel und Medizinprodukte
Die 40. Ergänzungslieferung liefert aktuelle Entwicklungen in den Bereichen:
• ELGA und eHealth-Anwendungen
• Sterbeverfügung und assistierter Suizid
• Außergerichtliche Streitbeilegung
• Das ärztliche Berufsrecht
• Recht der Altenpflege
• Steuerrecht für niedergelassene Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen u.s.w.
• Primärversorgung in Österreich
• Medizinprodukterecht
SACHBUCH, FACHBUCH
Herausgeber:innen: Aigner/ Kletečka/Kletečka-Pulker/Memmer
ISBN: 978-3-214-26345-4
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 40. Erg.-Lfg. 2025
Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– inkl. MwSt. EUR 198,– inkl. MwSt.
Steigende fossile Energiepreise auf der einen, boomende alternative Technologien auf der anderen Seite: Es gibt viele Gründe, Energieerzeugung selbst in die Hand zu nehmen! In diesem Ratgeber geben Expert:innen Antwort auf alle technischen und rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energie in den eigenen vier Wänden stellen:
• Darf ich als Wohnungseigentümer:in am Dach eine Photovoltaik-Anlage installieren?
• Soll ich eine Photovoltaik-Anlage oder lieber ein Kleinwindrad installieren, oder beides?
• Ergibt ein Stromspeicher für mich Sinn?
• Kann ich auch als Mieter:in erneuerbare Energie erzeugen?
• Wie komme ich an eine Förderung?
Mit einem Weckruf des ORF-Meteorologen Marcus Wadsak.
Ob im Kindergarten, Hort, Ferienlager oder auf Spielplätzen – überall stellen sich Fragen zur Verantwortung:
• Wer hat die Aufsichtspflicht?
• Welche besonderen Gefahrensituationen gibt es in Kindergärten/Horten?
• Was tun bei Unfällen und Krankheiten?
• Welche Folgen haben Aufsichtspflichtverletzungen?
• Wogegen kann man sich versichern? U.v.m. Neu in der 5. Auflage: viele neue Beispiele aus der Gerichtspraxis, z.B. zu den Themen Aufsichtspflicht über geistig beeinträchtigte Erwachsene, Aufsichtspflicht an gefährlichen Orten oder bei speziellen Freizeitbeschäftigungen wie Rodeln oder Eislaufen, Aufsicht über die Internetnutzung des Kindes u.v.m. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle schwierigen Rechtssituationen und hilft Ihnen mit Tipps und Beispielen durch den Alltag.
DIREKT
Tel. +43 1 531 61-1000
Fax +43 1 531 61-4550
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SACHBUCH, FACHBUCH
Herausgeber: Lindner
ISBN: 978-3-214-25232-8 broschiert, ca. XX, 146 Seiten, 2025
EUR 23,80 inkl. MwSt.
SACHBUCH, FACHBUCH
Autor: Nademleinsky
ISBN: 978-3-214-26321-8 broschiert, X, 214 Seiten, 5. Auflage 2025
EUR 26,80 inkl. MwSt.
Merkliste
Finden Sie alle Werke dieser Ausgabe gesammelt in der Merkliste manz.at/merkliste oder direkt via QR-Code.
WU WIEN, LEARNING CENTER (LC), WELTHANDELSPLATZ 1, 1020 WIEN
STRASSENVERKEHRSRECHT VERKEHRSUNFALL- HAFTUNG- PROZESS AUTO & UMWELT
ANMELDUNG UND WEITERE INFORMATIONEN UNTER: WWW.VERKEHRSRECHTSTAG.AT
DER ZVR VERKEHRSRECHTSTAG 2025 WIRD DURCHGEFÜHRT MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON
MI, 10. SEPTEMBER 2025
9.00 – 16.30 Uhr
Radisson RED Vienna Obere Donaustraße 61 1020 Wien
Schwerpunkt: Rechte und Pflichten im laufenden Mietverhältnis
Themen:
• Allgemeine zivilrechtliche Grenzen der Mietvertragsgestaltung
• Erhaltungspflichten
• Betriebskosten
• Mietzinsminderung
• Haustierhaltung
• Rauchverbote
• Untermietverbot
Vortragender:
Dr. Reinhard Pesek | Rechtsanwalt in Wien, davor ua Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien; regelmäßige Vortrags- und umfangreiche Publikationstätigkeit im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts
JETZT VORMERKEN!
Nutzen Sie die preisgünstige Kombibuchung mit der Spezialtagung Vertragsgestaltung im Mietrecht II am 3. Dezember 2025.
MI, 17. SEPTEMBER 2025
9.00 – 17.00 Uhr
Doubletree by Hilton Vienna Schönbrunn Schloßallee 8 1140 Wien
Steueroptimale Gestaltung von Transaktionen im Unternehmens- und Immobilienbereich
Themen:
• Aktuelles zur Steueroptimierung bei Transaktionen im Unternehmens- und Immobilienbereich
• Vermeidung steuerlicher Risken bei der Formulierung von Kauf- und Umgründungsverträgen
• Tipps und Tricks bei Immobilientransaktionen nach dem BBG 2025 (Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer)
• Vermeidung von Fallen bei Umgründungen
• Steuerliche Besonderheiten bei Familienunternehmen
• Aktuelles zur Steueroptimierung beim Unternehmenskauf bzw -verkauf und bei Umgründungen
Vortragender:
DDr. Klaus Wiedermann | selbständiger Steuerberater und zuvor Geschäftsführer und Tax Director bei Deloitte; Beratungsschwerpunkte: Steuergestaltung, Rechtsformwahl, Besteuerung von Immobilien, Familienunternehmen und Privatstiftungen; umfassende Vortragstätigkeit ua an der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht) und Fachautor
SPEZIALTAGUNG
DO, 18. SEPTEMBER 2025
9.00 – 17.00
Themen:
• Erhaltung nach dem MRG / Verbesserungen
• Erhaltung nach dem WEG / Verbesserungen
Austria Trend Hotel Savoyen Vienna Rennweg 16 1030 Wien
• Änderungen der Erhaltungspflichten durch die WGG-Nov 2016-Erhaltungspflichten NEU
• Verfahren Mietrechtsgesetz
• Wohnungseigentumsgesetz
• Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Vortragende:
Dr. Ingmar Etzersdorfer | Rechtsanwalt und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte GmbH, spezialisiert auf Miet-, Wohn- und Liegenschaftsrecht. Mitautor von Würth/Zingher/Kovanyi/Etzersdorfer, Miet- und Wohnrecht; ständiger Mitarbeiter der wobl, laufende Publikations- und Vortragstätigkeit
Mag. Cornelius Riedl | Richter für Bestand- und Zivilrecht sowie Wohnrechtsexperte
JAHRESTAGUNG
MO, 22. SEPTEMBER 2025
9.00 – 16.30
Doubletree by Hilton Vienna Schönbrunn Schloßallee 8 1140 Wien
Bleiben Sie zu allen datenschutzrechtlichen Entwicklungen am Ball!
Themen:
• Aktuelle Entwicklungen im Datenrecht in Österreich und der EU
• Datenschutzrechtliche Aspekte künstlicher Intelligenz
• Informationsfreiheit und Datenschutz
• Aktuelle Rechtsprechung der DSB, der Gerichte und der Höchstgerichte
• Aktuelle Judikatur des EuGH zum Datenschutzrecht
• Datenschutz-Compliance bei AGRANA
Tagungsleiter/Vortragender:
RA Dr. Gerald Trieb, LL.M. | Gründer der Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte
Vortragende:
Mag.a Dr.in Charlotte Eberl | Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó | Mag. a Ursula Illibauer | Dr. Georg Miernicki | Dr. Matthias Schmidl
manz.at/
INTENSIVTAGUNG
DI, 23. SEPTEMBER 2025
9.00 – 17.00 Uhr
Doubletree by Hilton Vienna Schönbrunn Schloßallee 8 1140 Wien
Arbeitsrechtliche „Must-knows“ für Personalverantwortliche und HR, GmbH-Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte
Themen:
• Managementanstellungsverträge
• Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Normen
• Arbeitsrechtliche Gestaltung des Anstellungsvertrags
• Haftungen und Strafbarkeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
• Haftungsreduzierende Maßnahmen für das Unternehmen und die Manager:innen
• Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Haftungen
Vortragende:
Mit vielen Tipps • zur optimalen Gestaltung von Anstellungsverträgen, • zum Einsatz haftungsreduzierender Maßnahmen sowie • zur Vermeidung von Haftungsfallen
Dr. Hans Georg Laimer, LL.M (LSE) | Rechtsanwalt und Partner bei ZEILER Rechtsanwälte GmbH in Wien
Mag. Lukas Wieser, LL.M. (IELPO) | Rechtsanwalt bei ZEILER Rechtsanwälte GmbH in Wien
DO, 25. SEPTEMBER 2025
9.00 – 17.00 Uhr
Bilanz und G&V für 2025 richtig erstellen!
Themen:
• Neues aus der Legistik und der EU
• Update IFRS und Dauerbrenner
• Update Steuerrecht
• Steuerliche Tipps & Tricks zum Jahresende
Tagungsleiter/Vortragender:
Hilton Vienna Plaza Schottenring 11 1010 Wien
• Neues aus der Facharbeit (AFRAC und KFS)
• Praxisfälle Bilanzierung
• Going Concern
• Cloudbasierte Software im UGB und IFRS
WP/StB Mag. Christian Steiner | Geschäftsführer Athron WP & StB GmbH und Gerichtssachverständiger
Vortragende:
LStA Dr. Dietmar Dokalik | WP Dipl.-Kfm. (Univ.) Hans Hartmann | WP/StB Dr. Dominik Permanschlager | StB Mag. Clemens Prinz | StB Mag. Christoph Riegler | StB Dr. Karl Stückler | StB DDr. Klaus Wiedermann | WP/StB Mag. (FH) Gerhard Wolf
manz.at/rechtsakademie
MI, 24. SEPTEMBER 2025/ INNSBRUCK
DO, 23. OKTOBER 2025/ LINZ
jeweils 9.00 – 16.45
Austria Trend Hotel Congress Rennweg 12a, 6020 Innsbruck
Wifi Panoramasaal
Wiener Straße 150, 4021 Linz
Das Wichtigste für das Pflegejahr an einem Tag!
Themen:
• Arbeitsrecht in der täglichen Praxis
• Probleme der Schwerarbeit in der Pflege
• Aktuelle sozialrechtliche Rechtsprechung
Tagungsleiter/Vortragende:
• Künstliche Intelligenz in der Pflege –Chancen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
• GuKG – Rückblick und Ausblick
Prof. Dr. Martin Greifeneder | Landesgericht Wels, Schriftleitung ÖZPR
Prof. Dr. Klaus Mayr, LL.M. | Arbeiterkammer OÖ, Schriftleitung ÖZPR
Vortragende:
Ing. Mag. Dominik Freynhofer | DDr.in Meinhild Hausreither
MO, 6. OKTOBER 2025
8.30 – 17.00
Austria Trend Parkhotel Schönbrunn
Hietzinger Hauptstraße 10 – 14 1130 Wien
Internal Investigations – Diversität – Unternehmensjurist:innen vor Gericht manz.at/
Themen:
• Diversität als Stärke – Lippenbekenntnis oder gelebte Realität? Perspektiven und Potenziale von Vielfalt in Unternehmen
• Unternehmensjurist:innen vor Gericht
• Internal vs External Investigations – was Unternehmen wissen müssen: Whistleblowing, Hausdurchsuchungen und unternehmensseitige Risikoprävention, Geldbußen, Kronzeugenregelung und Behördenkooperation
• Immer noch dieselben Affen? Freiluftgehege Rechtsabteilung
Tagungsleiterin:
Mag.a Eva-Maria Tos | Vorstandsvorsitzende | Vereinigung Österreichischer Unternehmensjurist:innen, Stellvertretende Leiterin Recht & Compliance | Samariterbund Österreich Rettung und Soziale Dienste gGmbH
VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER UNTERNEHMENSJURIST:INNEN In Kooperation mit:
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Ihr KI-basierter Assistent für die Rechtsrecherche.
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