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RETRO
from Autotouring - Januar 2023
by ACL
HABEN OLDTIMER IN STÄDTEN NOCH EINE ZUKUNFT?
Von Lucien Franck, Präsident des Komitees für historische Fahrzeuge
In dem Bestreben, die Luftverschmutzung in den Innenstädten zu verringern, werden immer häufiger Umweltzonen eingerichtet. Welche Folgen das für Liebhaber von Oldtimern hat, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Die Karte zeigt die bereits bestehenden und die in den nächsten Monaten zu erwartenden Umweltzonen.
In großen Ballungszentren entstehen immer mehr emissionsarme Mobilitätszonen (ZFE-m) in Frankreich beziehungsweise Niedrigemissionszonen in Belgien. Auch Deutschland hat sein eigenes System. Von Dünkirchen bis Douai, von Metz bis Nancy und bald auch in Wallonien ist Luxemburg von immer mehr Umweltzonen umgeben. Die individuelle Mobilität wird dadurch immer weiter eingeschränkt. Doch wie wirkt sich diese Situation auf Oldtimer aus?
In Belgien gibt es in Brüssel, Gent und Antwerpen Umweltzonen, sogenannte LEZ (Low Emission Zone). Für Wallonien wird im Laufe dieses Jahres ebenfalls eine solche Zone eingerichtet. Um in einer LEZ fahren zu dürfen, müssen auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge zuvor angemeldet werden. Diese Registrierung muss alle drei Jahre erneuert werden. Besitzer von Oldtimern können durch Zahlung einer Pauschale die Berechtigung erwerben, für einen begrenzten Zeitraum (max. ein Jahr) in diese Zone einzufahren. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für Autos, die älter als 40 Jahre sind. Autos, die zwischen 25 und 40 Jahre alt sind, müssen draußen bleiben. Bis zu achtmal im Jahr können allerdings auch sie einen Tagessatz bezahlen, um in diese Zonen einzufahren. Für Motorräder gilt eine entsprechende Regelung ab 2025.
OLDTIMER IN FRANKREICH AUF DEM ABSTELLGLEIS
In Deutschland gibt es mindestens 85 Umweltzonen mit Plakettenpflicht. Für Oldtimer (über 30 Jahre) gibt es das HKennzeichen. Für ausländische Fahrzeuge gibt es keine eigene Kennzeichnung. Mit dem Fahrzeugschein oder einem anderen Dokument, das den OldtimerStatus belegt, kann das Fahrzeug jedoch ohne Einschränkungen gefahren werden. Für Motorräder gelten keine Beschränkungen.
In Frankreich ist für die ZFE-m eine eigene Vignette vorgeschrieben. Französische und ausländische historische Fahrzeuge können diese nicht erhalten, da sie die Mindestkriterien nicht erfüllen. Derzeit gibt es elf Zonen, bis spätestens 2025 sollen weitere 32 neue geschaffen werden. Für Metz ist die Einführung frühestens ab Mitte 2023 geplant. Derzeit werden die Einschränkungen für Fahrzeuge nach Zonen vorgenommen. Ein Fahrzeug darf also möglicherweise nicht überall fahren. Vier Zonen haben eine Verordnung erlassen, die historischen Fahrzeugen die Zufahrt gestattet. In den übrigen wird das Thema derzeit diskutiert. Angesichts dieser komplexen und ungleichen Situation erwägt die französische Regierung die Einführung einer speziellen Vignette. Mit dem Besitz des Zulassungsausweises für Oldtimer (über 30 Jahre) oder des entsprechenden Ausweises für das Ausland sollen Motorräder und Autos dann frei fahren können.
In Luxemburg ist ein ähnliches System derzeit nicht im Gespräch, aber wie lange noch? Und wie könnte eine Lösung aussehen? Man wird sehen, wie sich die Situation für die mehreren zehntausend Oldtimer in unserem Land weiter entwickelt. Die Diskussion ist noch nicht zu Ende!