Zugerbieter 20180606

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P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 22, Jahrgang 113

Mittwoch, 6. Juni 2018

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

UNABHÄNGIGE WOCHENZEITUNG FÜR BAAR UND ALLENWINDEN

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Blickensdorf

Krach wegen des Lärms und der Sicherheit Brummende Motoren und quietschende Reifen: Der Lärm an Neugasse und Blickensdorferstrasse beschert Anwohnern schlaflose Nächte. Wie der Kanton nun handelt, sorgt nicht für Zufriedenheit.

Sanierungen Auch Ägeristrasse soll ruhiger werden

Laura Sibold

Wie ein konstant dröhnen­ der Rasenmäher: Etwa so laut kann es nachts an Blickens­ dorferstrasse und Neugasse werden. Und der Verkehrslärm nimmt seit Jahren weiter zu. Darunter zu leiden haben die Anwohner. Der Kanton Zug, der für den Unterhalt der Kan­ tonsstrassen verantwortlich ist, ergreift nun Massnahmen. Doch gehen diese weit genug?

Bei 40 Liegenschaften bleibt Lärm auch nach Sanierung Auf dem Abschnitt West­ strasse bis Bachtalen ist die Lärmbelastung bei über der Hälfte der Gebäude zu hoch, der sogenannte Immissions­ wert – der Grenzwert für die Lärmbelastung – ist über­ schritten. Bei acht Gebäuden ist sogar der Alarmwert er­ reicht oder überschritten. Die­ ser beträgt tagsüber 70 Dezi­ bel, was etwa der Lautstärke des erwähnten Rasenmähers oder eines Staubsaugers ent­ spricht. Der Kanton Zug muss im ge­ nannten Strassenabschnitt Massnahmen ergreifen, damit der Immissionswert eingehal­ ten ist. Konkret sollen auf rund 850 Metern ein lärmmindern­ der Belag eingebaut und vier Lärmschutzwände aufgestellt werden. «Trotz dieser Sanie­

Sie alle haben Einsprachen eingereicht: Riitta Arnold (von links), Jörg und Maya Hegglin sowie Marcel Ceccon wohnen allesamt an der Blickensdorferstrasse und messen die Lärmbelastung regelmässig. Sie wünschen sich umfassendere Massnahmen von Seiten des Kantons. Bild: Laura Sibold rungsmassnahmen kann der Immissionswert bei 40 Liegen­ schaften nicht eingehalten werden», weiss Anwohner Jörg Hegglin. Dort könne man ge­ mäss Kanton auch nach den geplanten Massnahmen keine ausreichende Lärmreduktion herbeiführen. Deshalb bean­ tragt der Kanton Erleichterun­ gen. Das heisst, dass er von der gesetzlichen Sanierungspflicht entbunden wird. «Die Mass­ nahmen des Kantons gehen viel zu wenig weit. Nach der Sanierung wäre fast ein Drittel aller Grundstücke immer noch zu viel Lärm ausgesetzt», er­ gänzt Hegglins Nachbarin Riit­ ta Arnold. Unter umfassender Strassensanierung habe man sich etwas anderes vorgestellt. Aus diesem Grund haben Ar­ nold, Hegglin und zig weitere

Anwohner beim Kanton Ein­ sprachen gegen das Sanie­ rungsprojekt eingereicht, knapp 20 sind eingegangen.

Blickensdorf als «Blinddarm von Baar» «Wir wünschen uns, dass unsere Anliegen ernst genom­ men werden und langfristig sinnvolle Massnahmen ergrif­ fen werden. Auf Blickensdor­ ferstrasse und Neugasse ist es nicht nur zu laut, es ist auch zu gefährlich», sagt Marcel Cec­ con, der seit über 30 Jahren in Blickensdorf wohnt. Es gäbe regelmässig grosse Staus und Unfälle, und mittendrin seien Schulkinder und Velofahrer. Deshalb gründen einige An­ wohner am heutigen Mittwoch einen Verein. «Zweck dieses Vereins ist es unter anderem,

auf das Sicherheitsproblem in Blickensdorf aufmerksam zu machen», erklärt Riitta Arnold. Deswegen wird demnächst die Website www.lebeninblickens­ dorf.ch/vorfallmeldung aufge­ schaltet, auf der Anwohner Unfall­ und Gefahrenmeldun­ gen erfassen können. Mit die­ ser Gefahrenliste möchte der Verein den Handlungsbedarf aufzeigen. «Blickensdorf ist der Blinddarm von Baar. Da wurde schon zu lange wegge­ schaut», sagt Jörg Hegglin.

Könnte eine Temporeduktion das Problem lösen? Eine Möglichkeit zur Lärm­ reduktion sehen die Anwohner in einer Temporeduktion. Auf Blickensdorferstrasse und Neugasse gilt im Moment Tem­ po 50. «Gefahren wird aber

meist schneller. Daher wäre Tempo 30 sinnvoll und siche­ rer für alle», sagt Maya Hegg­ lin. Im Projektentwurf hält der Kanton fest, dass Tempo 30 für diese breite, viel befahrene Strasse «untypisch» und «un­ zweckmässig» sei. Der Wunsch nach mehr Sicherheit, insbe­ sondere für Velofahrer, sei je­ doch bekannt, sagt Baudirektor Urs Hürlimann. Der Kanton habe im April 2017 eine Studie erarbeiten lassen, die Auswer­ tungen laufen noch. «Es ist mir wichtig, dass die Anwohner de­ tailliert über die geplanten Lärmschutzmassnahmen in­ formiert werden», so Hürli­ mann. Deshalb soll nach den Sommerferien eine grössere Veranstaltung für die Einspre­ chenden stattfinden.

Der Kanton Zug muss die Sanierung der Kantonsstrassen bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen haben. Das schreibt die eidgenössische Lärmschutzverordnung vor. In der Gemeinde Baar werden Lärmschutzmassnahmen nicht nur auf dem Abschnitt Weststrasse bis Bachtalen der Neugasse und Blickensdorferstrasse notwendig (siehe Hauptartikel), sondern auch auf der Ägeristrasse, auf dem Abschnitt Langgasse bis Margel. Was da genau vorgesehen ist, wird zurzeit noch im Detail abgeklärt.

Massnahmen erfolgen in verschiedenen Stufen

Gemäss Baudirektion des Kantons Zug werden bei einer Lärmsanierung zuerst Massnahmen an der eigentlichen Lärmquelle ergriffen. Das heisst, dass zuerst wenn möglich lärmmindernde Bodenbeläge eingebaut und/oder eine Reduktion der Geschwindigkeit vorgenommen werden. Sollten diese Anpassungen nicht ausreichend greifen, kommen in einem zweiten Schritt Massnahmen im Ausbreitungsbereich hinzu in Form von Lärmschutzwänden. Als dritte Stufe folgen Massnahmen an Gebäuden. Diese greifen aber erst, wenn der Alarmwert bei einem Haus erreicht ist. Dann können Schallschutzfenster eingebaut werden. ls

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