P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 10, Jahrgang 117
Dienstag, 8. März 2022
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Eine Lokalausgabe der Zuger Presse
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AMTLICHES PUBLIKATIONSORGAN DER GEMEINDE BAAR
Friedensrichteramt
«Verhandlungsgeschick ist entscheidend» der klagenden Partei selbst einen Entscheid fällen und bis zu einem Streitwert von 5000 Franken einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Eine Schwierigkeit dabei ist oft, dass relevante Unterlagen fehlen und kein Beweisverfahren geführt werden kann. Dennoch wurde im vergangenen Jahr von acht solcher Urteilsvorschläge nur einer nicht von den Parteien akzeptiert.
Claudia Schneider
Das Friedensrichteramt Baar befindet sich vis-à-vis vom Polizeiposten. Der Raum im Bürgergemeindehaus wirkt gediegen – kein Ort für Streit. Und doch treffen sich hier regelmässig Menschen, die sich in einer Sache nicht einigen können. «Das Friedensrichteramt ist die erste gerichtliche Instanz», erklärt Rolf Bedognetti (siehe blaue Spalte). Dies entspreche einer Eigenart der Schweiz, Kompromisse zu finden. Viele Länder verfügen nicht über eine solche Instanz – in der Schweiz hingegen seit rund 200 Jahren jede Gemeinde.
Erste Instanz für die meisten zivilrechtlichen Belange «Bei unserer Tätigkeit geht es in erster Linie darum, Frieden zu stiften, und dafür braucht es vor allem gutes Verhandlungsgeschick und Offenheit für die Meinungen beider Seiten», so der Friedensrichter. Zur Verhandlung müssen Kläger und Beklagter persönlich erscheinen, rund ein Drittel bringt einen Anwalt mit. «Jede Partei stellt ihre Sache dar, ohne dass die Gegenpartei unterbrechen darf. Ziel ist es, nach ein bis zwei Stunden einen Vergleich oder ein Urteil zu finden», erklärt Bedognetti. Ein typischer Fall ist, dass jemand etwas kauft und dafür nicht bezahlt. Ein Weg, das
Ruhig, besonnen und charmant wirkt Rolf Bedognetti. Es sind ideale Voraussetzungen, um als Friedensrichter zerstrittene Parteien in der Findung eines Kompromisses zu unterstützen. Bild: Claudia Schneider Geld einzutreiben, ist die Betreibung. Dagegen kann aber Rechtsvorschlag gemacht werden, worauf dem Betreibungsamt die Hände gebunden sind. Die andere Möglichkeit ist, sich direkt an das Friedensrichteramt zu wenden. «Kann jemand nicht zahlen, versuchen wir, einen Abzahlungsvertrag auszuhandeln», erklärt Bedognetti. Emotional wird es gelegentlich bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Familienangelegenheiten. «Oft brechen dabei uralte Geschichten wieder auf.» Miet- und Arbeits-
recht haben im Kanton Zug je eine eigene Schlichtungsstelle. Ansonsten ist der Gang zum Friedensrichter in zivilrechtlichen Angelegenheiten Pflicht für natürliche wie auch juristische Personen. So fanden sich in Baar beispielsweise vor einigen Jahren die Vertreter einer international tätigen Aktiengesellschaft ein, als es Streit über den Umgang mit Familienaktien gab. Dieser Fall konnte nicht gütlich geregelt werden und ging danach ans Kantonsgericht weiter. Doch in rund 70 Prozent der Fälle ge-
lingt es, eine Einigung zu finden. Rolf Bedognetti erinnert sich schmunzelnd an einen Fall, wo die Lösung darin bestand, dass der Beklagte, ein Bootsbauer, seine Schulden beim Zahnarzt durch Arbeiten an dessen Boot beglich. «Das war sehr kreativ, aber ein Ausnahmefall.»
Friedensrichter machen Vorschläge für eine Einigung Kommt keine Einigung zustande, können die Friedensrichter bis zu einem Streitwert von 2000 Franken auf Wunsch
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Jede Gemeinde im Kanton Zug hat zwei Friedensrichter. Das Amt wird im Nebenberuf ausgeübt. Bei einem Rücktritt wird die Neubesetzung des Amts ausgeschrieben. Meistens bewirbt sich nur eine Person, die in stiller Wahl bestätigt wird. Traditionell empfehlen die Parteien eine Person, aktuell in Baar hat die FDP Rahel WobmannFeuchter als Nachfolgerin von Rolf Bedognetti für das Amt als stellvertretende Friedensrichterin portiert. Weiterhin im Amt bleibt die langjährige ordentliche Friedensrichterin Gabriela Busslinger (Die Mitte). In Baar werden pro Jahr 150 bis 200 Fälle betreut. Im Normalfall ist Baar zuständig, wenn die beklagte Person hier ihren Wohnsitz beziehungsweise ein beklagtes Unternehmen seinen Geschäftssitz in Baar hat. Das Formular für ein Schlichtungsgesuch ist auf der Website www.baar.ch aufgeschaltet. Relevante Unterlagen sollten dem Gesuch beigelegt werden. Die Kosten sind vom Streitwert abhängig und betragen durchschnittlich 350 bis 450 Franken, maximal 1200 Franken. Wird ein Fall nicht gelöst, kann er in der Regel ans Kantonsgericht weitergezogen werden, was allerdings weit höhere Kosten verursacht und mehr Zeit beansprucht. Das Friedensrichteramt Baar bietet auch Rechtsberatung unter anderem hinsichtlich verfahrensrechtlicher Fragen an. Weitere Informationen auf www.svfv.ch csc
Friedensrichter sind Laien, die sich laufend fortbilden Friedensrichter verfügen im Allgemeinen über keine juristische Ausbildung. Rolf Bedognetti wurde vor gut 13 Jahren von der FDP für das Amt vorgeschlagen und hat in einem 10-Prozent-Pensum seither über 600 Fälle betreut. Er hat einen Uniabschluss (lic. oec. HSG) und in seinem Hauptberuf bis zur kürzlichen Pensionierung ein eigenes Unternehmen im IT-Bereich geführt. Der Verband der Friedensrichter bietet eine intensive Ausbildung an. Mittlerweile ist auch an der Universität Luzern ein zwei Jahre dauerndes Nachdiplomstudium im Angebot. Doch warum stellt man sich bei bescheidener Entlöhnung für ein solches Amt zur Verfügung? «Es entspricht mir, im Stillen zu agieren, ich habe auch beruflich viele Verhandlungen geführt. Das finde ich interessant und ich werde es auch vermissen», so Rolf Bedognetti. «Gelang es mir nicht, einen Fall zu lösen, stellte ich mich auch infrage. Und manchmal offenbaren sich Notlagen, die einem nahegehen. Aber es war mir immer eine grosse Freude, wenn ich zerstrittenen Parteien helfen konnte und ein
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Seit 13 Jahren schlichtet Rolf Bedognetti, wenn zwei sich streiten. Kurz vor seiner Pensionierung gibt er Einblick in sein ungewöhnliches Amt.
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