Zugerbieter 04 - 25.01.2022

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P.P.A 6002 Luzern, Post CH AG – Nr. 4, Jahrgang 117

Dienstag, 25. Januar 2022

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

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Naturschutz

Bei der Festlegung geht es um Zentimeter Im Kanton Zug werden derzeit sogenannte statische Waldgrenzen festgelegt. Wir haben Projektleiterin Andrea Zumbühl bei einem Vermessungseinsatz begleitet.

Statische Waldgrenze

Marcus Weiss

Es ist ein kalter, aber sonniger Freitagnachmittag im Norden des Gemeindegebietes von Baar. Andrea Zumbühl hat gerade ihr Dienstauto an der Strasse zum Weiler Deibüel abgestellt und blickt sich im Gelände um. «Dort drüben ist das Waldstück, wo ich heute eine Waldfeststellung durchführen werde», erklärt sie und deutet in Richtung Westen. Der zu vermessende Waldrand liegt nördlich der Autobahn. Andrea Zumbühl öffnet den Kofferraum des Autos und entnimmt vorsichtig ihre Vermessungsausrüstung, darunter ein auffälliges, teleskopierbares GNSS-Empfangsgerät zum Empfangen von Satellitendaten. Während wir uns auf einem schmalen Pfad dem Einsatzort nähern, erklärt die Projektleiterin Walderhaltung beim Amt für Wald und Wild des Kantons Zug die Hintergründe ihrer Tätigkeit. «Das Waldgesetz ist extrem streng in der Schweiz, als Folge daraus, dass die Wälder hierzulande einst stark zurückgedrängt worden sind. Offenland kann zu Wald einwachsen, das Zurückdrängen von Wald ist jedoch verboten», führt die 34-Jährige aus. Diese Dynamik zugunsten des Waldes führt zu Rechts- und Planungsunsicherheit. Deshalb wird mit der Festlegung von sogenannten statischen Waldgrenzen (siehe Seitenspalte) im Kanton Zug auf ein neues System umge-

Inhalt Impressum Baar

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Rathauspost

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Aus dem Rathaus

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Kultur

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Schauplatz

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Kanton

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Nicht verpassen

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Das läuft in der Region

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Rätsel

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Andrea Zumbühl bei ihrer Arbeit im Gemeindegebiet von Baar. Während unseres Rundgangs empfängt das GNSS-Empfangsgerät zeitweise Signale von 32 Satelliten gleichzeitig und ermöglicht damit eine Positionsbestimmung auf wenige Zentimeter genau. stellt. Wir sind mittlerweile am Rande des Gehölzes angekommen. Die studierte Umweltnaturwissenschafterin nimmt ihren Tabletcomputer zur Hand und positioniert die Empfangsantenne im Gelände.

Satelliten helfen bei der Ermittlung der genauen Position «Wir sehen hier das aktuelle Luftbild, darauf ist unser Standort als Punkt eingetragen. Hellgrün eingezeichnet ist die Waldgrenze nach der amtlichen Vermessung. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine rechtlich unverbindliche Momentaufnahme. Diese Linie überprüfen wir nun nach den Kriterien der Waldgesetzgebung», erläutert die Spezialistin, während sie die Displayan-

zeige mit dem Gelände vergleicht. Durch kurzes Antippen kann sie relevante Punkte auf wenige Zentimeter genau auf dem Gerät abspeichern. «Der Haselstrauch dort hinten ist schon älter, es stimmt recht genau hier», lautet ihr erstes Fazit. Gemäss Gesetz müssen Bäume und Sträucher ein Alter von mindestens 20 Jahren aufweisen, damit eine Fläche als Wald gilt. Kann man dies auf den ersten Blick sehen? «Tatsächlich ist es nicht immer so einfach, das Alter zu bestimmen. Deshalb werden auch alte Luftbilder als Hilfe beigezogen. In sehr umstrittenen Fällen wird dem Stamm mit einem Baumbohrer ein dünner Holzzapfen entnommen, um die Jahrringe abzuzählen», antwor-

tet Andrea Zumbühl. Dies komme jedoch nur selten vor.

Besondere Regeln gelten entlang von Gewässern Im weiteren Verlauf der Begehung steigen wir noch die steile Böschung hinunter zu einem Bachlauf, der das Waldstück in Nord-Süd-Richtung durchschneidet. Auf unserer Seite säumt nur ein schmaler Streifen mit Gehölzen das Gewässer. «Bei grösseren Gewässern über vier Meter Breite werden beide Ufer separat beurteilt. Dann würden wir die diesseitige, kleinflächige Bestockung nicht als Wald ausscheiden. In diesem Fall zählt das schmale Gewässer hingegen zum Wald und die diesseitige Bestockung ebenfalls», erläu-

Bild: pd

tert die Fachfrau. Als wir den Waldrand wieder verlassen, sind im Gerät alle relevanten Informationen festgehalten, um hier die statische Waldgrenze festlegen zu können. Am Montag nach dieser Waldfeststellung wird Andrea Zumbühl im Gemeindegebiet von Cham im Einsatz sein. Für sie ist das ständige Wechselspiel zwischen der Tätigkeit in der Natur und dem konzentrierten Arbeiten am Computer in ihrem Zuger Büro eine grosse Bereicherung. «Langeweile kenne ich in diesem Job wirklich nicht», so die Naturwissenschaftlerin. Da das Projekt noch mehrere Jahre andauert, wird sie noch viele spannende Ecken der Zuger Landschaft kennen lernen dürfen.

Fällig

Wässrig

Eingängig

Luftig

«Baarer Verfassung» soll erneuert werden

Vor 50 Jahren erhielt Baar ein Schwimmbad

Billow Wood spielte Neo Folk aus Irland

Baarer Defibrillator rettet per Drohne

Am 3. Oktober 2001 stimmte die Baarer Stimmbevölkerung der «Baarer Verfassung», also der Gemeindeordnung, an der Urne zu. Nach über 20 Jahren ist nun eine Überarbeitung fällig. Diese drängt sich aus mehreren Gründen auf. So entsprechen beispielsweise gewisse Bestimmungen nicht mehr dem übergeordneten Seite 3 Recht.

Am 1. Juli 1972 wurde der wässrige Traum vieler Baarerinnen und Baarer mit der Einweihung eines modernen Hallen- und Freibads im Lättich Wirklichkeit. Zuvor gab es zahlreiche Projektentwürfe. Bereits 1893 forderte eine Initiative den Bau eines Freibads an der Müligasse. Im 20. Jahrhundert waren auch weitere Standorte im Seite 4 Gespräch.

Am Donnerstag, 20. Januar, trat die junge irische NeoFolk-Band Billow Wood in der Rathus-Schüür auf. Mit ihren eingängigen, überwiegend selbst geschriebenen Songs begeisterten die Musizierenden das Publikum. Das innige Ambiente in der Rathaus-Schüür setzte dabei die perfekte Note für einen fast privaten MuSeite 7 sikanlass.

Im Dezember 2021 lieferte im schwedischen Trollhättan eine autonome «Everdrone»-Drohne einen Defibrillator, der das Leben eines 71-jährigen Mannes rettete. Der Defibrillator wurde in Baar von der Schiller AG hergestellt. Das luftige Pilotprojekt in Schweden soll in diesem Jahr auf weitere Orte in Europa ausgeweitet Seite 8 werden.

Beim Begriff Waldgrenze geht es in diesem Zusammenhang um die Abgrenzung von Waldflächen zu anderen Landnutzungsformen. Seit der Einführung des Forstpolizeigesetzes von 1876 gilt in der Schweiz grundsätzlich die dynamische Waldgrenze. Dabei gilt eine Bestockung als Wald, sobald sie die Waldanforderungen erfüllt. Voraussetzung dafür ist, dass die Sträucher und Bäume ein Alter von 20 Jahren erreicht haben und die Fläche 8 Aren nicht unterschreitet (Mindestbreite 12 Meter). Damit ist eine Zunahme der Waldfläche möglich, eine Abnahme jedoch illegal (mit Ausnahme bei bewilligten Rodungsgesuchen). Da die dynamische Waldgrenze zu Rechts- und Planungsunsicherheiten führt, wird sie als nicht mehr zeitgemäss empfunden. Deshalb hat der Zuger Kantonsrat im Oktober 2020 die Einführung der statischen Waldgrenze im ganzen Kanton beschlossen. Diese Regelung, die bisher nur entlang von Bauzonen möglich war, führt zu einer «Einfrierung» der heute vorhandenen Waldfläche mit rechtsverbindlich definierten, statischen Waldgrenzen. Die Waldfeststellungen werden nach einem klar definierten Verfahren unter Einbezug der Waldeigentümerschaft durchgeführt. Da die Waldrandlinien im Kanton Zug zusammen eine Länge von fast 1000 Kilometern aufweisen, dauert die Umsetzung des Projekts mehrere Jahre. mwe

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