Zugerbieter 20160316

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PPA 6002 Luzern – Nr. 11, Jahrgang 111

Mittwoch, 16. März 2016

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

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Illegale Glücksspiele

«Es gibt keine statistische Häufung in Baar» In den letzten Monaten häufen sich Polizei­ meldungen über Razzien in Baarer Vereinslokalen. Mehrfach in den selben. Was steckt dahinter?

Illegales Spiel

Claudia Schneider Cissé

Wie viele Razzien wegen illegalen Glücksspielen die Zuger Polizei in Baar durchführt, will Sandra Schmid, Mediensprecherin der Zuger Polizei, «aus einsatztaktischen Gründen» nicht sagen. Aufgrund der Polizeimeldungen steht jedoch fest, dass in den letzten vier Monaten 2015 in Baar drei Kontrollen im Zusammenhang mit Glücksspielen durchgeführt wurden und im Februar zwei Mal im selben Lokal. Jedes Mal wurden Computer konfisziert und Bargeld sicher gestellt. «Zielgerichtete Ermittlungen und systematische Kontrollen stellen die zielführendste Methode dar – sowohl im präventiven als auch im repressiven Vorgehen», erklärt Sandra Schmid. Und ja, tendenziell habe in den letzten Jahren eine Entwicklung stattgefunden. Sowohl was die Anzahl der illegalen Spiellokale als auch die Spielinhalte betreffe, so die Polizeisprecherin. «Diese Entwicklung trifft allerdings auf den ganzen Kanton Zug zu. Statistisch gibt es keine Häufung in Baar.»

Glücksspiele sind im Balkan weit verbreitet Sandra Schmid bestätigt den Eindruck, dass die Betreiber von illegalen Spiellokalen vorwiegend aus dem Balkan stammen. Ein Grund dafür dürfte sein, «dass entsprechendes Spielverhalten in diesem Teil von Europa weit verbreitet ist», so die Polizeisprecherin. Weil Glücksspiele dem Bundesgesetz unterliegen (siehe blaue Spalte), wird die Zuger Polizei bei ihrem Vorgehen gegen illegale Spiellokale von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) unterstützt. Deren Sprecherin, Maria

Wo illegal gespielt wird, erfährt die Eidgenössische Spielbankenkommission gemäss Mediensprecherin auch immer mal wieder von Bürgern, die einen Tipp Foto Daniel Frischherz geben. In Baar gaben in den letzten Monaten Vereinslokale an der Neugasse und im Neuhofquartier zu reden. Saraceni, erklärt, dass die Computer die früheren «Spielkästen» ersetzt haben. Die Computer sind meist an einem Server im Ausland angeschlossen. «Der Server steht beispielsweise auf Malta, wo Glückspiele legal sind», weiss Maria Saraceni. Entsprechend schwierig sei die Beweisführung. «Wird der Stecker rausgezogen, sind die Daten weg.» Deshalb halten die Ermittler bei einer Razzia unter anderem das Geschehen mit der Kamera fest.

Die Gewinne für die Betreiber der Lokale dürften hoch sein In Baar konnten in den letzten drei Jahren drei Betreiber von illegalen Glücksspiellokalen zu Anzeige gebracht werden. «Je nach Art und Schwere der Widerhandlung gibt es eine Busse bis 10 000 Franken oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen», weiss Polizeisprecherin Sandra Schmid. Grundsätzlich kann auch für den illegal erworbenen Gewinn, den der Betreiber eines Spiellokals gemacht hat, eine Ersatz-

forderung geltend gemacht werden. Die Höhe dieses Gewinns nachzuweisen, sei allerdings oft schwierig, so die Sprecherin des ESBK. Maria Saraceni geht aber schon davon aus, dass die illegalen Gewinne hoch sind. Nicht nur, weil bei Razzien oft mehrere tausend Franken sichergestellt werden. «Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass nach einer Razzia oft innert kürzester Zeit das betreffende Lokal wieder neu mit Computern bestückt ist.» Nur die offiziell konzessionierten Spielcasinos dürfen Glücksspiele organisieren und betreiben. Grund dafür ist vor allem der Schutz der Spielenden. Denn Casinos müssen einen Sozialschutz gewähren, also Leute, die überschuldet sind oder über ihre Einkommensverhältnisse spielen, sperren. Durch regelmässige Inspektionen wird zudem sichergestellt, dass beim Spielen alles mit rechten Dingen zu und her geht. «Dieser Schutz entfällt in einem illegalen Spiellokal», gibt Saraceni zu bedenken. Bei den Razzien in Baar

hat die Zuger Polizei jeweils Spieler verschiedenster Nationalitäten kontrolliert. Sandra Schmid sagt: «Das Spielen ist straffrei. Bei einer Kontrolle werden jedoch Lose, Coupons, Ziehungslisten und dafür bezahlte Kaufpreise eingezogen.» Warum sich die Spieler für ihre Leidenschaft in ein Lokal begeben und sich nicht einfach am Heimcomputer in der guten Stube an illegalen Spielen beteiligen, kann Maria Saraceni nicht bestimmt beantworten. Es dürften ähnliche Gründe sein, weshalb viele ein Fussballspiel lieber in Gesellschaft als alleine anschauen.

Illegal gespielt wurde stets in Vereinslokalen Bei den illegalen Glücksspiellokalen in Baar, deren Betreiber bisher zur Anzeige gebracht wurden, handelt es sich um Vereinslokale. «Für Eröffnung und Betreiben eines privaten Vereinslokals braucht es keine behördliche Bewilligung», erklärt Pirmin Andermatt, Vorsteher der gemeindlichen Abteilung Sicherheit.

Rechtlich habe die Gemeinde deshalb nichts in der Hand, um ein solches Lokal schliessen zu können. Einem öffentlichen Vereinslokal kann zwar die Bewilligung entzogen werden. «Das Problem ist, dass dann der nächste das Lokal wieder eröffnet und wir dies im Grundsatz der Unschuldsvermutung zulassen müssen», so Andermatt. Der Gemeinderat hoffe, dass es durch die vermehrten Kontrollen der Polizei weniger solche Lokale gibt und die Razzien Nachahmer abschrecken. Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation gibt es mit dem neuen Geldspielgesetz, das demnächst ins Parlament kommt. «Onlinespiele sollen künftig kontrolliert zugelassen werden», weiss Maria Saraceni. Auch soll es möglich werden, Spielangebote aus dem Ausland zu sperren. Nicht zuletzt sollen die Strafen für das illegale Betreiben eines Spiellokals verschärft werden. Wann das neue Gesetz ist Kraft tritt, hängt von den Beratungen im Parlament ab.

Das Glücksspiel um Geld unterliegt strengen gesetzlichen Richtlinien. Gemäss der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) liegt ein Glücksspiel vor, wenn um einen Einsatz gespielt wird und ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil (wie Punkte, Kredite, Jetons, Waren) winkt. Nicht verboten ist das Geschicklichkeitsspiel. Deshalb kommt der Frage, ob ein Spielgewinn überwiegend vom Geschick oder vom Glück abhängt, eine zentrale Bedeutung zu. Kommt die ESBK zum Schluss, dass es sich bei einem getesteten Spiel um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, kommt kantonales Recht zur Anwendung. Dieses bestimmt letztlich, ob und mit welchen Einschränkungen ein solches Spiel auf seinem Gebiet betrieben werden darf. Eine Sonderregelung gilt für Lotterien, Wetten und lotterieähnliche Veranstaltungen. Dafür gilt das Lotteriegesetz. Insbesondere Wettbewerbe und Preisausschreiben fallen unter diese Kategorie. Der Vollzug des Lotteriegesetzes ist im Wesentlichen Sache der Kantone. Leider tauchen aber auch immer wieder nicht zugelassene Spiele in Form von illegalen Wetten auf. Wann eine strafbare Handlung vorliegt, lässt sich gemäss ESBK aber nicht abschliessend definieren. Strafbar macht sich, wer beispielsweise ● einen Glücksspielautomaten (einschliesslich Computer mit Online-Glücksspielen) zum Betrieb aufstellt, der der ESBK nicht zur Prüfung vorgeführt worden ist. ● ohne Konzession Räumlichkeiten anbietet, Spielutensilien abgibt oder die Bank eines illegalen Spiels führt. pd/csc

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