Zugerbieter 20160224

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R AT H A U S POST Sonderse

für energieeffiziente Gebäudehüllen

Eine Lokalausgabe der Zuger Presse

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PPA 6002 Luzern – Nr. 8, Jahrgang 111

Mittwoch, 24. Februar 2016

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Systemwechsel

Neue Datenbank für Hund und Halter zuleiten», so der Baarer, der beim Gemeindesaal eine Kleintierpraxis betreibt. Man sei mit dem unausgereiften, aus Bern stammenden System überrannt worden. «Die Datenübertragung hat teilweise nicht funktioniert, und wir konnten Hunde nicht anmelden. Jetzt kommt das neue System jedoch nach und nach ins Rollen.»

Seit Anfang Jahr müssen Hunde auf einer neuen nationalen Datenbank registriert werden. Mit dem neuen System sind nicht alle zufrieden. Laura Sibold

Im Kanton Zug gibt es zurzeit rund 4500 Hunde, 732 davon in der Gemeinde Baar. Somit besitzt ungefähr jeder dreissigste Baarer einen bellenden Vierbeiner, der gemäss einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2006 in einer nationalen Datenbank registriert sein muss. Bis anhin wurden Bello, Rex und Fido von ihren Tierärzten in der Hundedatenbank Anis erfasst. Um eine bessere Datenhandhabung und -übertragung zu gewährleisten, wurde «Anis» per 1. Januar durch die Hundedatenbank Amicus ersetzt. «Neu können die Gemeinden die Hundehalter erfassen», erklärt Kantonstierarzt Rainer Nussbaumer.

Gemeinden erfassen die Halter, Tierärzte die Hunde In den Händen der Tierärzte liegen weiterhin die elektronische Kennzeichnung mittels Mikrochip und die Erstregistrierung in der Datenbank. «Verändern sich die Daten zum Tier – beispielsweise durch einen Halterwechsel oder den Tod des Hundes – müssen die Hundehalter dies selbstständig auf ‹Amicus› eintragen», so Nussbaumer. Das neue System hat jedoch nicht für alle Hundehalter Folgen. Die Daten von Haltern, die vor dem 1. Januar einen Hund hatten, konnten in die neue Datenbank übernommen werden. Dies betrifft auch

Hundehalterin Maja Dübendorfer und ihre Schäferhündin Raja sind in der Datenbank Amicus erfasst und können ihren Foto Daniel Frischherz Spaziergang geniessen. Hundehalterin Maja Dübendorfer, deren zwei Schäferhunde direkt ins neue System eingetragen wurden. «Ich betrachte eine zentrale Registrierung von Hunden als sinnvoll. Es ist aber zu bezweifeln, dass der Mehraufwand durch die Beteiligung dreier Instanzen – Gemeinde, Tierärzte und Hundehalter – gegenüber dem alten System gerechtfertigt ist», so die Baarerin, die Mitglied im

Schäferhundeclub Zugerland ist.

Hundehalter müssen ihre Änderungen selber eintragen Auch die Frage, wie gewissenhaft Hundehalter die Daten ihres Tieres aktualisieren, ist schwer zu beantworten. «Für die Gemeinde ist das neue System nicht mit einem grossen Mehraufwand verbunden, für die Hundehalter schon», erklärt Michèle Bucher, Sachbearbei-

terin Buchhaltung bei der Gemeinde Baar. Das Problem liege in der fehlenden Kontrolle der selbstständig von Hundehaltern eingetragenen Daten. Kritisch beurteilt auch Räbevater und Tierarzt Marcel de Sepibus die neue Datenbank. «Ich habe bisher eher negative Erfahrungen mit ‹Amicus› gemacht. Nehmen Ersthundehalter ihre Meldepflicht nicht ernst, ist es an uns Tierärzten, dies weiter-

Als Schutz vor Tollwut und zur Wiederauffindung Die Einführung der neuen Hundedatenbank sei notwendig gewesen, so Rainer Nussbaumer: «Mit ‹Amicus› können Hundehalter wie gesetzlich vorgeschrieben ihrer Meldepflicht nachkommen. Das System ist vollständiger und stellt einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung einer modernen Hundedatenbank in der Schweiz dar», sagt der Kantonstierarzt. Dies sei wichtig, weil zurzeit einer von zwei Hunden importiert werde und viele Hunde aus Tollwutrisikoländern stammen. Zudem bietet die Datenbank die Grundlage für das Auffinden der Besitzer von ausgesetzten sowie entlaufenen Hunden. «Tierärzte, das Tierheim Allenwinden sowie die Zuger Polizei verfügen über ein Chiplesegerät, mit welchem die Daten der Hunde direkt mit der Datenbank abgeglichen werden. Da Tierkadaver bei Werkhöfen abgegeben werden können, besitzen diese teilweise ebenfalls ein solches Gerät. Somit wird der Besitzer direkt ausfindig gemacht», erklärt Rainer Nussbaumer.

Andere Tiere Von Katze, Rind, Pferd und Kamel

Registriert werden müssen nicht nur Hunde, sondern auch Nutztiere. Auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) unter www.agate.ch müssen Klauentiere wie Rinder, Schweine und Ziegen sowie Equiden wie Pferde, Ponys, Maultiere und Maulesel registriert werden. Auch Zuchthasen, Geflügelbestände sowie Kameliden wie Alpakas oder Lamas müssen vom Tierhalter auf der Datenbank erfasst werden. Heimtiere wie Katzen oder Kaninchen dürfen, müssen aber nicht auf «Agate» erfasst werden. Die Datenbank im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft ermöglicht auch Auskunft über den Tierbestand. So gab es 2015 im Kanton Zug knapp 19 000 Rindvieh-Tiere und 1230 Pferde. ls

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Weitere Informationen und Anleitungen zum Gebrauch der Datenbank: www.amicus.ch

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