PPA 6002 Luzern – Nr. 6, Jahrgang 111
Mittwoch, 10. Februar 2016
Eine Lokalausgabe der Zuger Presse
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50 – 70 % AUF ALLES
Mieten
Mehr preisgünstiger Wohnraum gefordert Gemäss Gemeinderat sollten bald 75 Prozent aller Mietwohnungen der Baarer Wohnbaugenossenschaften preisgünstig sein. Laura Sibold
Die Stadt Zug hat im Herbst die Vermietungsrichtlinien preisgünstiger Wohnungen verschärft. Neu gilt nicht mehr nur die Belegungsdichte (Anzahl Zimmer minus zwei), sondern auch eine Vermögens- und Einkommensobergrenze. In Baar ist die Verteilung preisgünstiger Wohnungen nach dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG) geregelt, das seit 2003 in Kraft ist. «Mieter solcher Genossenschaftswohnungen können einen Antrag zur Senkung der Mietkosten stellen», erklärt der Baarer Finanzvorsteher Hans Steinmann. Dafür müssen sie Voraussetzungen erfüllen (siehe Spalte).
Die Gemeinde unterstützt Genossenschaften mit Land Die Gemeinde Baar vermietet keine preisgünstigen Wohnungen. «Wir agieren selber nicht als Liegenschaftsinvestor, schaffen aber gute Bedingungen für die einzelnen Wohnbaugenossenschaften», erklärt Steinmann weiter. So unterstützt die Gemeinde die Genossenschaften mit Bauland zu einem jährlichen Baurechtszins. «Es ist uns ein Anliegen, dass rund 75 Prozent der vermieteten Wohnungen preisgünstig angeboten werden können», sagt der Finanzvorsteher. Dieser Richtwert werde jeweils im September auf freiwilliger Basis überprüft. «Viele WBG halten sich jedoch schon jetzt daran, dass 75 Prozent ihrer Mieter kantonale Mietzinsbeiträge erhalten», so Steinmann. Auf von der Gemeinde zur Verfügung gestell-
In der Schürmatt (oben) und an der Schutzengelstrasse gibt es preisgünstig angebotene Wohnungen. tem Land werden rund 250 Wohnungen preisgünstig angeboten. Am meisten preisgünstige Wohnungen auf gemeindlichem Baurechtsland vermietet dabei die Genossenschaft für Alterswohnungen. «89 Wohnungen bieten wir preisgünstig an, 65 davon auf von der Gemeinde bereitgestelltem Land, am Sonnenweg, in der Sagenbrugg und an der Grabenstrasse», sagt Uschy Staub, Präsidentin der Genossenschaft für Alterswohnungen. Aufgenommen werden nur Senioren 65+. «Geachtet wird auf einen guten sozialen Mix sowie auf die Bedürfnisse
des Mieters (auf Lift angewiesen, zentral gelegen) und nicht in erster Linie auf die finanziellen Verhältnisse», so Staub.
Gute Durchmischung und Einkommen zentral Die Stiftung St. Wendelin vermietet 102 Baarer Wohnungen preisgünstig, davon 31 auf von der Gemeinde zur Verfügung gestelltem Land, unter anderem an der Unteren Rainstrasse. «Zentral ist für uns eine gute Durchmischung der Altersklassen und der Nationen», sagt Andreas Weber, Präsident der Stiftung St. Wendelin. Dies sieht
Fotos Florian Hofer
Alain B. Fuchs, Präsident der liberalen Baugenossenschaft, ähnlich: «Nebst einer guten Durchmischung sind für uns die Einkommensverhältnisse wichtig. Wir bemühen uns, einkommensschwächere Mieter zu berücksichtigen.» Die liberale Baugenossenschaft bietet auf Gemeindeland 40 Wohnungen an, 16 an der Schutzengelstrasse und 24 in der Schürmatt. Die Wohnbaugenossenschaft (WBG) Baarburg vermietet in Baar 37 Wohnungen, alle auf Baurechtsland der Gemeinde in der Sagenbrugg und der Schürmatt. «Natürlich prüfen wir das
Einkommen der Bewerber», sagt Paul Hutter, Präsident der WBG Baarburg. Wichtig sei jedoch auch, dass Mieter die Idee des genossenschaftlichen Wohnens unterstützen und sich nicht nur für eine Wohnung interessieren, weil sie preisgünstig ist. «Durch Baurechtsland der Gemeinde können wir die darauf errichteten Wohnungen wesentlich günstiger anbieten, als wenn wir Grundstücke zu den ortsüblichen Konditionen erworben hätten», so Hutter. Eine 41/2-Zimmer-Wohnung kommt auf einen Betrag zwischen rund 1600 und 2100 Franken monatlich, je nach Standort, Alter und anderen Faktoren. Weitere Anbieter preisgünstiger Wohnungen sind unter anderem die junge Wohnbaugenossenschaft, die WBG Familie, die Wohnbaugenossenschaft Zugerland, die Bürgergemeinde Baar, die katholische Kirchgemeinde sowie die Korporation Baar-Dorf, die der Stiftung St. Wendelin sowie der WBG Familie Land zur Verfügung stellt. «Wir vermieten zudem rund 50 Wohnungen selber mit durchschnittlichen Mietzinsen, die weit unter dem maximal erlaubten Mietzins des WFG liegen», sagt Korporationspräsident Walter W. Andermatt. So biete die Korporation bereits 50 Prozent aller Wohnungen auf ihrem Land preisgünstig an.
Preisgünstig ist nach wie vor ein dehnbarer Begriff Gemeinsam mit der Gemeinde Baar und den Wohnbaugenossenschaften findet Ende April wieder ein jährliches Netzwerktreffen für die Anbieter preisgünstiger Wohnungen statt. «Preisgünstig ist nach wie vor ein relativ dehnbarer Begriff», weiss Hans Steinmann, «Daher streben wir am Treffen einen Austausch über die Konditionen der Anbieter an.»
Mietzinsbeiträge Einkommens- und Vermögensgrenze
Der Kanton Zug gewährt für Wohnungen, die mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) gefördert werden, Mietzinsbeiträge zur Senkung der Mietkosten. Einen Antrag stellen kann, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: # Das Einkommen nach direkter Bundessteuer darf nicht mehr als 60 000 Franken betragen. Für jedes minderjährige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2500 Franken, bei mehr als zwei volljährigen Personen wird die Limite um 20 000 Franken pro zusätzliche Person erhöht. # Das Reinvermögen darf nicht mehr als 144 000 Franken betragen. Für jedes minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um 16 900 Franken, bei mehr als zwei volljährigen Personen wird die Vermögenslimite um 40 000 Franken pro zusätzliche Person erhöht. Für Betagte, Behinderte und Pflegebedürftige erhöht sich die Grenze um 25 Prozent. # Wohnsitz oder Arbeitsplatz muss seit mindestens drei Jahren im Kanton sein. # Die Wohnung darf höchstens zwei Zimmer mehr als Bewohner aufweisen (Belegungsdichte gleich Anzahl Zimmer minus zwei). Die Beiträge werden nicht direkt an die Mieter ausgerichtet, sondern an den Eigentümer der Liegenschaft, der die Wohnung dann entsprechend vergünstigt. Die Beiträge richten sich nach Höhe der Anlagekosten der Mietwohnung. ls
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