PPA 6002 Luzern – Nr. 8, Jahrgang 109
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Mittwoch, 26. Februar 2014
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Eine Lokalausgabe der Zuger Presse
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Litteringgesetz
«Hoffe, die Polizei drückt beide Augen zu» Morgen beginnt für die Fasnächtler die schönste Zeit des Jahres. Ein Gesetz könnte ihnen die Freude aber tüchtig vergällen.
Bussenkatalog
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Charly Keiser
Mit sicherer Hand wirft Räbenvater Peter I. Cosandey eine Orange in Richtung einer hübschen Fasnächtlerin, die am Strassenrand steht. Der Räbenvater lächelt der Schönheit zu, die versucht die Frucht aufzufangen, die ihr Cosandey in der Kutsche sitzend gezielt zugeworfen hat. Doch da passierts: Die Orange fällt aufs Trottoir, platzt und wird zum Essensrest. Was der Räbenvater da soeben getan hat, ist nach dem Litteringgesetz, das seit dem 1. Oktober 2013 in Kraft ist, strafbar (siehe Box). Zum Glück – denken wohl jetzt die Hardcore-Fasnächtler – ist dieser Vorfall nur fiktiv. Denn Peter I. Cosandey sitzt erst am kommenden Sonntag beim traditionellen Baarer Fasnachtsumzug in der Kutsche.
Sonderregelung dank der Bewilligungspflicht Doch wie wird das Litteringgesetz an der anstehenden Fasnacht tatsächlich durchgesetzt? Gibt es für die fünfte Jahreszeit eine Ausnahme? Drücken die Gesetzeshüter die Augen zu? «Bei der Fasnacht handelt es sich um einen Brauch. Hier gilt eine Sonderregelung», sagt Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Polizei. Die Fasnachtsgesellschaften bräuchten für die Durchführung der Umzüge eine Bewilligung. Diese be-
Das kostet 100 Franken: Verunreinigung durch Kleinabfälle (Littering), durch Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste. Verrichten der Notdurft ausserhalb einer Toilette in einem Wohngebiet oder in unmittelbarer Nähe eines solchen. Verunreinigung oder Verunstaltung öffentlicher Gebäude. Anbringen von Werbeoder Informationsmaterial an Gebäuden oder Bäumen. Betteln. Nachtruhestörung. Rauchen in Nichtraucherlokalen als Gast. Nichteinhaltung der Leinenpflicht für Hunde. Baden an verbotenen Stellen. Zelten an verbotenen Plätzen . Fischen ohne Berechtigung. Nichtbeachtung des Fahrverbots für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen. Missachtung des Fahrverbots mit nicht-motorisierten Fahrzeugen. Das kostet 200 Franken: Grillieren an einer Stelle, an der Feuerverbot herrscht. Ungebührliches Verhalten gegenüber Polizisten im Dienst. Missachtung des Reitverbots. Das kostet 300 Franken: Verkauf von Spirituosen an unter 18-Jährige. Abgabe von Tabakwaren an unter 18-Jährige kk
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Wird die Polizei an der Fasnacht für Konfetti und Orangen den Bussenzettel zücken? inhalte die Auflage, dass sie nach Beendigung der Umzüge dafür besorgt sein müssen, dass die Strassen und Trottoirs gereinigt werden, erklärt Aklin und fügt an: «Beim Verteilen von Lebensmitteln kann davon ausgegangen werden, dass diese eingesammelt werden, und Konfetti gehört nun mal zur Fasnachtstradition.»
Fast ausschliesslich Männer erhalten eine Busse Bei einem anderen Punkt des Litteringgesetzes will die
Zuger Polizei hingegen strikt durchgreifen: «Betreffend Not durft gibt es keine Toleranz», betont nämlich Aklin. «Wer erwischt wird, wird gebüsst.» Denn es gebe genug «stille Örtchen». Dass bei Festanlässen diesbezüglich Null-Toleranz herrscht, mussten bereits an der Chilbi im vergangenen November mehrere Männer in Baar zur Kenntnis nehmen. Wie aus verlässlichen Kreisen zu erfahren ist, wurde ein Mann sogar am selben Abend
Illustration Jürg Furrer
zweimal für dasselbe Vergehen gebüsst. Kein Problem sieht darin eine Fasnächtlerin, die heuer bereits mehrere Inthronisationen hinter sich hat: «Nur Männer ‹brünzeln› im Freien. Denn wir Frauen sind uns gewohnt, eine Toilette finden zu müssen.» Die Herren der Schöpfung sollten sich gefälligst auch an den dafür vorgesehenen Orten erleichtern, ergänzt sie: «Das ist nur Kopfsache.» Stefan Weber, Präsident der Baarer Fasnachtsgesellschaft,
betont: «Wir stellen genügend Toiletten zur Verfügung und optimieren deren Zahl bei Bedarf laufend. Denn niemand will ja in seinem Garten die Restposten anderer Leute vorfinden.» Das gilt auch für leere Flaschen und Essensabfälle. Er hoffe aber, sagt Weber, dass die Polizei in Sachen Littering dennoch beide Augen zudrücke und nicht für jedes einzelne Konfetti 100 Franken Busse verlange. «Das würde unser Fasnachtsbudget doch erheblich belasten.»
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