Keine Vorwarnzeit für Inlandsaufgaben – Rüsten wir jetzt! PROFESSOR BRIGADIER DR. HABIL. HARALD PÖCHER
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© BUNDESHEER/PUNTIGAM
pätestens seit der Bundesheerreformkommission unter Helmut Zilk trat der Begriff der Vorwarnzeit in den Vordergrund, als es darum ging, die Vorhalteerfordernisse und Zeitanhalte zu beurteilen, welche notwendig sind, um gegen die verschiedenen und zu erwartenden Bedrohungen bestmöglich gerüstet zu sein. Mit der Vorwarnzeit von mindestens zehn Jahren wurde damals eine Abrüstung der schweren Waffen gerechtfertigt, da man beurteilte, dass der Ausbruch eines konventionellen Kriegs in Europa über Nacht ziemlich unwahrscheinlich geworden ist. Die klassische Landesverteidigung trat damit in den Hintergrund aller Vorbereitungen und wird, wenn überhaupt, nur mehr in den Hörsälen der Militärhochschulen gelehrt. Mit der Reduktion von schweren Waffen, welche verschrottet oder zu Tiefstpreisen verkauft wurden, und der Vernachlässigung von praktischen Übungen ging ein grundsätzlicher Fä-
higkeitsverlust einher. Dieser muss im Angesicht der neuen vielfältigen Bedrohungen, welche nahezu ohne Vorwarnung auf uns hereinprasseln, unverzüglich ausgeglichen werden und eine neue, dringend benötigte Einsatzbereitschaft nunmehr wieder mühevoll aufgebaut werden. Rufen wir uns in Erinnerung, dass am Höhepunkt des Kalten Kriegs in unserem Raumverteidigungskonzept mehrere hunderttausend Soldaten zum Schutz unserer Heimat vorgesehen waren. Heute plant das Bundesheer aufgrund politischer Vorgaben, gerade mal 55.000 Soldatinnen und Soldaten mobilzumachen, und von den einstmals vorhandenen schweren Waffensystemen sind gerade so viele übriggeblieben, dass einem der Spruch „zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel“ in den Sinn kommt. / Seit dem Bestehen des Bundesheers haben die österreichischen Streitkräfte nicht nur die primäre Aufgabe der klassischen Landesver-
Jagdkommand-Übung – Eindringen in ein Gebäude mit Hund
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Offizier DER
teidigung zu erfüllen, sondern auch Sekundäraufgaben im Rahmen von Katastropheneinsätzen und, sofern es nötig sein sollte, auf Anforderung durch die zuständige Behörde die Ordnung und Sicherheit im Inland in Österreich überhaupt aufrechtzuerhalten. Das kann beispielsweise durch den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen unseres Landes (wie etwa Regierung, Parlament, Landesregierungen, Landtage oder Bezirkshauptmannschaften) und der Sicherung der demokratischen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. / Beide Aufgaben – Katastropheneinsätze und Einsätze zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Inland – zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keine Vorwarnzeit haben. Naturkatastrophen und von Menschenhand herbeigeführte Katastrophen können immer und fast überall passieren. Spätestens seitdem Europa durch das gezielte Einschleusen von gewaltbereiten Terroristen, welche ohne größere Kontrollen gemeinsam mit der ersten Migrationswelle nach Europa hereingespült wurden, bedroht ist, ist die Terrorgefahr stark gestiegen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark gesunken. Aber es ist nicht nur die Terrorgefahr, welche die Menschen in Europa beunruhigt, es wird auch die zunehmende Angst vor dem Verlust der sozialen Sicherheit immer mehr spürbar. Am Ende einer weiteren Abwärtsspirale bei der Sicherstellung des sozialen Friedens kann die offene Aggression zwischen unterschiedlichen Gruppen der Gesellschaft stehen, welche auch zu bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen eskalieren könnte. Mit der Erhöhung der
Ausgabe 3/2016