Bildung & Karriere in Tirol | Bildung
Auszeit für Ausbildung
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Sabine Platzer-Werlberger, Stv. Landesgeschäftsführerin des AMS Tirol, erklärt, wie „Bildungskarenz“ funktioniert.
Sabine Platzer-Werlberger, AMS Tirol
TEXT: KLAUS ERLER
S
abine Platzer-Werlberger: „Die Bildungskarenz ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich, für den dabei keine Kosten anfallen. Es besteht allerdings während der Bildungskarenz kein besonderer Kündigungsschutz – man kann also auch während dieser Zeit gekündigt werden. Der Arbeitnehmer ist während der Bildungskarenz über das AMS versichert und erhält eine finanzielle Unterstützung. Dazu ist ein Antrag auf Weiterbildungsgeld beim AMS zu stellen. Damit dieses in Anspruch genommen werden kann, muss grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen – und der Antragsteller muss vor der Bildungskarenz mindestens ein halbes Jahr im gleichen Betrieb gearbeitet haben. Grundsätzlich muss man in den letzten zwei Jahren ein ganzes Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben, um sich einen ersten Anspruch auf Arbeitslosengeld zu schaffen.
Bildungsnachweis notwendig Für SaisonarbeiterInnen zum Beispiel im Tourismus oder im Baugewerbe gelten Sonderregelungen: Sie müssen in den letzten vier Jahren sechs Monate beim gleichen Dienstgeber
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und direkt vor Antritt der Bildungskarenz drei Monate durchgehend gearbeitet haben. Der Antrag kann allerdings auch nur aus einem aufrechten Dienstverhältnis heraus gestellt werden – und es muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorhanden sein. Das Weiterbildungsgeld wird für maximal ein Jahr ausbezahlt, sollte aber nicht mit einem bezahlten Sabbatical verwechselt werden: Seit 2008 muss als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungskarenz eine Ausbildung
Sabine Platzer-Werlberger Stv. Landesgeschäftsführerin des AMS Tirol
„ Die Bildungskarenz ist ein komplexes Thema. Ungeachtet aller Informationen, die man zu diesem Thema vorab geben kann, sollte man sich unbedingt rechtzeitig mit den Expertinnen und Experten des AMS zusammensetzen. So lässt sich die individuelle Situation im Detail abklären und durchrechnen. Dabei kann jederzeit auf die AMS-Berater in der jeweiligen Geschäftsstelle zugegangen werden, man muss dazu auch keinen eigenen Termin vereinbaren.“