Wertpapierprospekt Solarpark

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Sicherheit und Rendite

BETEILIGUNGSPROSPEKT Solarenergiefonds

Angebot zur Beteiligung an der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG, Freiburg i. Br.

Verkaufsprospekt vom 9.September 2005 in der Fassung des Nachtrags gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz vom 6. Oktober 2005.


SOLARSTROMPARK ORTENAU Hinweis

Hinweis Seit der mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 10. September 2005 erfolgten Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes Solarstrompark Ortenau in der Fassung vom 9. September 2005 nach § 8i Absatz 2 Verkaufsprospektgesetz sind die folgenden Änderungen erfolgt und in den Prospekt in der Fassung des Nachtrags gemäß § 11 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz vom 6. Oktober 2005 aufgenommen worden:

Kapitel 1.3:

Die Wertangaben in „Investition und Wirtschaftlichkeit“ wurden aktualisiert.

Kapitel 1.5:

Die Ausführungen zu „Laufzeitende“ wurden überarbeitet.

Kapitel 2.2:

Die Ausführungen zu „Gute Kostenschätzung möglich“ wurden angepasst.

Kapitel 3:

Die Ausführungen zu den Punkten „Steuerliche Bewertung“, „Fremdfinanzierung“,

„Inbetriebnahme“ wurden eingefügt .

Kapitel 7.4:

Die Ausführungen zu „Ende der Laufzeit“ wurden überarbeitet.

Kapitel 8:

Die Wertangaben wurden aktualisiert.

Kapitel 9:

Die Wertangaben in „Mittelbedarf“ und „Mittelherkunft“ wurden aktualisiert.

Kapitel 10.2:

Die Wertangaben in „Ergebnis- und Liquiditätsplan“ wurden aktualisiert und zusammen

auf einer Doppelseite dargestellt.

Kapitel 10.3:

Die Ausführungen zu „Kauf- und Abtretungsvertrag/Rückbauverpflichtung“ wurden eingefügt.

Kapitel 11:

Die Wertangaben wurden aktualisiert.

Kapitel 12:

Die Wertangaben wurden aktualisiert.

Kapitel 14:

Die Angaben zu „Kauf- und Abtretungsvertrag“ ersetzen die Ausführungen zu

„Angebot zum Rückkauf“.

Kapitel 15:

Die Wertangaben wurden aktualisiert und Ausführungen zu „Kauf- und Abtretungsvertrag“

aufgenommen.

Kapitel 20:

Die Ausführungen zu „Schritt 2“ und „Schritt 4“ wurden ergänzt.

Kapitel 22:

Diese Ausführungen wurden eingefügt.

Beitrittserklärung: Die Ausführungen zu „Kauf- und Abtretungsvertrag“ wurden aufgenommen.


SOLARSTROMPARK ORTENAU Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Das Wichtigste auf einen Blick

6

2. Das Sicherheitskonzept

9

3. Die Risiken und deren Absicherung

13

4. Solarstrom – Wie funktioniert das?

19

5. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

20

6. Die S.A.G. Solarstrom AG

21

7. Der Solarstrompark Ortenau

22

8. Das Beteiligungsangebot

27

9. Die Finanzierung

28

10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose

30

Ergebnisplan/ Liquiditätsplan

32

11. Beispiel: Ergebnis bei einer Beteiligung von 10.000 €

38

12. Sensitivitätsanalyse

40

13. Interner Zins und Rendite

41

14. Die vertraglichen Grundlagen

42

15. Rechtliche Verhältnisse des Gesellschaftsvertrages

44

16. Die steuerlichen Grundlagen

46

17. Prospektherausgabe und Prospekthaftung

52

18. Projektpartner

53

19. Gesellschaftsvertrag

55

20. So einfach können Sie sich beteiligen

65

21. Hinweise nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)

66

22. Anhang: Kauf- und Abtretungsvertrag, Beitrittserklärung, Handelsregistervollmacht

71

Prüfung des Prospektes: Der vorliegende Prospekt ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf seine Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz) vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2701) geprüft worden. Wir weisen darauf hin, dass die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist. 3



SOLARSTROMPARK ORTENAU Vorwort

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, Solarenergie ist die Königsdisziplin der erneuerbaren Energieträger: Einfache Technik, bewiesene Umweltfreundlichkeit und hohe Kosteneinsparpotentiale machen sie zur wichtigsten Säule unserer Energieversorgung der Zukunft. Gleichzeitig ist heute die Investition in Solarenergie eine

Die S.A.G. Solarstrom AG ist einer der erfahrensten An-

der sichersten Direktinvestitionen überhaupt: Durch die

bieter solarer Finanzprodukte Deutschlands. Unsere

gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen und die

umfangreichen positiven Erfahrungen mit dem Betrieb

hohe Zuverlässigkeit der Technik lassen sich die Erträge

unserer eigenen Solarstromanlagen ermutigen uns zur

sehr gut planen. Die Betriebskosten sind im Vergleich

Auflage dieses neuen Beteiligungsangebots. Wir wissen

zu allen anderen Stromerzeugungsarten verschwindend

aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt, wenn man

gering, was das Betriebsrisiko minimiert. Gegen Einwir-

Geld sicher in Solarstrom investieren möchte.

kungen von außen kann man Solarstromanlagen umfas-

Bisher haben viele Hundert Menschen uns ihr Vertrauen

send versichern.

geschenkt und sich beteiligt. Vertrauen auch Sie einem der führenden Unternehmen der Solarbranche.

Lesen Sie in diesem Prospekt, welche vielseitigen Sicherheitskomponenten in unser Angebot eingeflossen sind,

Prüfen Sie unser Angebot genau. Überzeugen Sie sich

um Ihre Beteiligung zu einer ertragreichen und sicheren

von den Vorteilen der Geldanlage. Wir würden uns freuen,

Investition zu machen.

Sie schon bald als Mitunternehmer des Solarstromparks Ortenau begrüßen zu dürfen.

Der Solarstrompark Ortenau ist eine Kooperation der Städte Lahr und Offenburg, des Landkreises Ortenau,

Mit freundlichen Grüßen

des E-Werk Mittelbaden sowie der S.A.G. Solarstrom AG. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, etwas für die Um-

Ihre S.A.G. Solarstrom AG

welt und gleichzeitig für Ihre finanzielle Sicherheit und

Ihre persönliche Rendite zu tun. Profitieren Sie von der umweltfreundlichen Stromerzeugung durch Solarenergie und dem stark wachsenden Markt der Photovoltaik in Deutschland. Steigen Sie jetzt ein und tätigen eine 20 Jahre rentable, stabil verzinsliche Investition. Übrigens:

Dipl. Ing. Uwe Ilgemann

Viele Anteilseigner nutzen ihre solare Beteiligung zur Un-

(Vorstand)

terstützung ihrer eigenen Rente oder für die Ausbildung ihrer Kinder oder Enkel.

Dr. Benedikt Ortmann (Vorstand)


SOLARSTROMPARK ORTENAU 1. Das Wichtigste auf einen Blick

1. Das Wichtigste auf einen Blick Städte Lahr und Offenburg, der Landkreis Ortenau sowie • Größe des Solarstrompark: • Gesamtleistung: • Jährlicher Stromertrag: • Laufzeit des Solarfonds:

13 Dachanlagen 942,9 kWp

das E-Werk Mittelbaden haben zu diesem Zweck Dachflächen zur Verfügung gestellt.

945 KWh/kWp 20 Jahre

Für die Solargeneratoren wird das Modul Evergreen EC 110/115 eingesetzt. Die Wechselrichter liefert der österreichische Hersteller Fronius. Die 13 Solarstroman-

1.1 Idee und Ziel des Solarstrompark Ortenau

lagen haben eine Solargeneratorleistung von insgesamt 942,9 kWp(1). Dieser Wert entspricht einer Modulfläche von 7.543,2 m2. Bei hoher Nachfrage ist vorgesehen, die

Der Betrieb von Solarstromanlagen schont die Umwelt

Leistung des Solarstrompark Ortenau aufzustocken.

und ermöglicht dank des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetztes (EEG) eine attraktive Rendite. Der Solar-

Die durchschnittliche horizontale Sonneneinstrahlung

strompark Ortenau bietet Ihnen die Chance, von diesen

der Standorte beträgt 1.130 kWh/m2 (2) pro Jahr. Der

Vorteilen zu profitieren, indem Sie Anteilseigner (Kom-

durchschnittliche jährliche Stromertrag, ermittelt durch

manditist) der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co KG

ein Ertragsgutachten der meteocontrol GmbH, liegt bei

(Kommanditgesellschaft) werden. Die Fondsgesellschaft

945 kWh/kWp. Darin ist ein Abschlag von 0,5% enthal-

investiert in dachgebundene Solarstromanlagen und

ten, der die Verfügbarkeit des Solarstromparkes berück-

betreibt diese über die nächsten 20 Jahre. Die erzielten

sichtigt. Die Ertragsprognose beruht auf der Berechnung

Überschüsse werden anteilig an Sie ausgeschüttet. Da-

mit drei verschiedenen Simulationsverfahren. Hierbei

raus ergibt sich für Sie die Rückzahlung Ihres eingesetz-

sind die Daten für das Jahr 2003 aufgrund der über-

ten Kapitals zuzüglich einer Dividende, die bei planmä-

durchschnittlichen Einstrahlung nicht berücksichtigt

ßigem Verlauf einer Rendite vor Steuern (interner Zinsfuß)

worden. Der Stromertrag im ersten vollen Betriebsjahr

von 6,1% auf Ihr eingesetztes Kapital entspricht.

beträgt 891.276 kWh.

1.2 Anlagen und Standorte Der Solarstrompark Ortenau besteht aus 13 dachmontierten Solarstromanlagen in Baden-Württemberg. Die

Kilowatt peak oder kWpeak ist eine Bezeichnung für die Leistungsfähigkeit eines Solargenerators. Sie bedeutet, dass ein Solargenerator unter Optimalbedingungen (1.000 W/m2, 25° Celsius, AM 1,5) diese Leistung erreicht. Es ist also der Spitzenwert (vgl. englisch „peak“= „Spitze, Hochlast“). 2) Kilowattstunde oder kWh ist die Einheit, in der die Energiemenge des Solarstroms gemessen wird. Eine kWh ist die Leistung von 1.000 Watt für die Dauer einer Stunde, d.h. eine Kilowattstunde entspricht also dem Energieverbrauch von 10 Glühbirnen à 100 Watt, die eine Stunde lang brennen. 1)

1. Finanzielle Sicherheit

3. Technische Sicherheit

• All-Risk-Versicherung

• 25 Jahre Leistungsgarantie auf die Module

• Platzierungsgarantie

• Kein mechanischer Verschleiß

2. Rechtliche Sicherheit

4. Ökologische Sicherheit

• Gesetzliche Mindestpreisgarantie für 20 Jahre

• Null-Emissions-Kraftwerk

• Abnahmegarantie

• Keine Störung der Natur, Dachanlage


SOLARSTROMPARK ORTENAU 1. Das Wichtigste auf einen Blick

1.3 Investition und Wirtschaftlichkeit

1.5

Gesellschaft und Management

Die Gesamtinvestition für die 13 Standorte mit einer Ge-

Die Gesellschaft ist unter dem Namen Solarstrompark

samtleistung von 942,9 kWp beträgt 4.694.255 €. Sie

Oberrhein V GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg i.Br., Ge-

wird zu 75% durch eine große deutsche Bank finanziert.

schäftsanschrift Sasbacher Str. 5 in 79111 Freiburg i.Br.

Das Eigenkapital in Höhe von 1.174.000 € wird durch

am 19. Dezember 2002 auf unbestimmte Zeit gegründet

Kommanditeinlagen bereitgestellt. Die prospektierten

worden. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht

Ausschüttungen über 20 Jahre betragen 240% der Ein-

Freiburg i.Br., HRA 4916.

lage. Im ersten Jahr ergibt sich ein negatives Ergebnis von -72% bezogen auf das eingezahlte Eigenkapital. Das

Gründungsgesellschafter sind die S.A.G. Solarstrom

steuerliche Ergebnis beträgt bei planmäßigem Verlauf am

Beteiligungsgesellschaft mbH, Sasbacher Str. 5, 79111

Ende der Laufzeit 142% des Eigenkapitals.

Freiburg als unbegrenzt haftende Komplementärin sowie Herr Dr. Harald Schützeichel, Weberstr. 10, 79249 Merzhausen, geb. am 2. Februar 1960 als Kommanditist

1.4 Beteiligungsangebot

mit einer eingezahlten Kapitaleinlage in Höhe von 1 €. Er ist am 5. Februar 2004 aus der Gesellschaft aus- und

Kommanditisten können sich mit einer Mindesteinlage

Herr Dr. Benedikt Ortmann, Freiburg, geb. 31. Mai 1967

von 2.000 € beteiligen. Höhere Zeichnungssummen

ist bei Übernahme der Kapitaleinlage in die Gesellschaft

müssen durch 1.000 € ohne Rest teilbar sein. Es wird

eingetreten. Außenstände auf das Kapital der Gesell-

kein Agio erhoben. Die S.A.G. Solarstrom AG garantiert

schaft bestehen damit nicht. Werden weitere Komman-

für die vollständige Platzierung der Anteile bis späte-

ditisten in die Gesellschaft aufgenommen, scheidet Herr

stens zum 31.12.2005.

Dr. Benedikt Ortmann aus der Gesellschaft aus.

Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende möglich, frühestens jedoch zum 31.12.2025. Jeder Kommanditist kann jederzeit mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin seine Beteiligung veräußern. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Der Komplementärin steht bei Verkauf von Kommanditanteilen ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht gilt nicht bei einem Verkauf der Anteile an Familienangehörige. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 12 des unter Kapitel 19 abgedruckten Gesellschaftsvertrages.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 1. Das Wichtigste auf einen Blick

Die Namensänderung in Solarstrompark Ortenau GmbH

Die Performance der Anlagen kann tagesaktuell im Inter-

& Co. KG mit Sitz in Freiburg, Geschäftsanschrift Sas-

net beobachtet werden unter www.solarstrompark.de.

bacher Str. 5, 79111 Freiburg i.Br. wurde am 16. Juni 2005 ins Handelsregister eingetragen. Zuvor ist eine

Am Ende der Laufzeit werden die Kommanditanteile bei

Geschäftstätigkeit nicht aufgenommen worden. Ge-

planmäßigem Verlauf entsprechend dem mit der Bei-

schäftsführerin ist die S.A.G. Solarstrom Beteiligungs-

trittserklärung geschlossenen Kauf- und Abtretungsver-

gesellschaft mbH, Freiburg i. Br..

trag zum 1.1.2026 an die S.A.G. Solarstrom AG verkauft. Damit obliegt der Erwerberin die Verwertung und der Ab-

Gegenstand und wichtigster Tätigkeitsbereich der Ge-

bau der Solarstromanlagen.

sellschaft sind die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen sowie alle hiermit in

Die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG ist Zahlstelle

Zusammenhang stehenden Geschäfte.

im Sinne von § 4 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV und führt Zahlungen an die Anleger aus.

Die Montage sowie die anschließende Wartung, der Service und die Überwachung der Solarstromanlagen

Datum der Prospektaufstellung ist der 9. September 2005.

wird durch die S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH, Freiburg i. Br. durchgeführt.

Herausgeberin dieses Prospekts: S.A.G. Solarstrom AG

Als Fernüberwachungssystem wird das marktführende

Sasbacher Str. 5

System safer‘Sun Profi der meteocontrol GmbH eingesetzt.

79111 Freiburg i.Br.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 2. Das Sicherheitskonzept

2. Das Sicherheitskonzept 2.1 Technische Sicherheit Sicherheit ist das A und O

Kein Verschleiß

Gleichzeitig möchte man jedoch nicht auf eine attraktive

Solarstromanlagen haben keine beweglichen Teile. Da-

Rendite verzichten. Die Investition in eine Solarstroman-

her gibt es dort auch keinen mechanischen Verschleiß.

lage weist ein gutes Verhältnis der beiden Komponenten

Die Solarzellen verändern durch den Betrieb ihre

Sicherheit und Rendite auf. Die

chemische und physikalische

Rendite ist attraktiv. Aber was

Struktur nicht. Das macht Solar-

macht die besondere Sicherheit

stromanlagen besonders langle-

einer Solarstromanlage aus? In

big und deshalb können sie mit

den nächsten Abschnitten be-

minimalem

schreiben wir das umfangreiche

betrieben werden.

Wartungsaufwand

Sicherheitspaket, das wir für Ihre Investition in den Solar-

Langjährige Garantien

strompark Ortenau geschnürt

Die Komponenten der Solar-

haben.

anlagen werden alle nach dem neuesten Stand der Technik hergestellt. Auf die Funktion der Module gibt der Hersteller eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Der Wechselrichterhersteller gibt die gesetzliche Garantie von zwei Jahren auf seine Geräte. Solarstromanlagen von einem der größten Solarstromerzeuger Deutschlands Die S.A.G. Solarstrom AG verfügt als einer der größten Solarstromerzeuger in Deutschland über eine weitreichende und langjährige Erfahrung in Planung, Bau und Betrieb von Solarstromanlagen.


SOLARSTROMPARK ORTENAU . Das Sicherheitskonzept

.

Finanzielle Sicherheit

Kauf zum Festpreis

Gute Kostenschätzung möglich

Die Errichtung der Solarstromanlagen erfolgt in Form

Ist eine Solarstromanlage erst einmal errichtet, entste-

eines Generalunternehmervertrags durch die S.A.G.

hen nur noch geringe Betriebskosten, da – anders als

Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH zum Festpreis.

bei konventionellen Kraftwerken – keine Brennstoffko-

Ein entsprechender Vertrag wurde bereits geschlossen.

sten anfallen. Die verbleibenden Kosten des Betriebs

Damit stehen die Investitionskosten unwiderruflich fest.

reduzieren sich daher auf wenige, fixe Kosten (z.B. Versi-

Eventuelle Mehrkosten muss der Generalunternehmer

cherungspolicen, Fernwartungskosten). Dies erhöht die

selbst tragen.

Sicherheit der Renditeschätzung. Bei planmäßigem Verlauf werden die Kommanditanteile entsprechend dem

Gute Kalkulierbarkeit der Erträge

mit der Beitrittserklärung geschlossenen Kauf- und Ab-

Die Prognose der Stromproduktion wurde durch

tretungsvertrag zum 1.1.2026 an die S.A.G. Solarstrom

einen neutralen Gutachter auf der Basis der 20-

AG verkauft. Der Veräußerungserlös ist in der Wirtschaft-

jährigen Sonneneinstrahlungswerte des Deutschen

lichkeitsberechnung im Jahr 2025 berücksichtigt. Mit der

Wetterdienstes für die Referenzstandorte berechnet

Übertragung der Anteile tritt die Käuferin in die Rechte

und daraus der zu erwartende Ertrag des Solarparks

und Pflichten des Kommanditisten ein und ist dann für

abgeleitet. Die Prognose ist der Mittelwert von drei

die Verwertung der Anlagen und den Rückbau verant-

verschiedenen Simulationsprogrammen.

wortlich.

Die Erfahrung zeigt, dass diese Ertragsprognosen we-

Vorsichtige Planung

sentlich genauer sind als z.B. die Schätzungen von

Die Planungen der Kosten und Erträge der Anlagen

Mieterträgen bei Immobilienfonds oder die Charterein-

wurde auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens

nahmen bei Schiffsbeteiligungen. Die Sonne scheint

und der langen Erfahrung der S.A.G. Solarstrom AG als

nun einmal zuverlässiger als z.B. Mieter ihre Miete zah-

Anlagenbetreiberin aufgestellt. Die Werte sind vorsichtig

len! Diese gute Kalkulierbarkeit erhöht die Sicherheit

bemessen und mit zahlreichen Sicherheitsabschlägen

Ihrer Beteiligung.

versehen worden. Eine Garantie für das prognostizierte Ergebnis wird nicht übernommen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Kapitel 12, „Sensitivitätsanalyse“. Dort finden Sie eine Darstellung der möglichen Änderung der Rendite.

10


SOLARSTROMPARK ORTENAU 2. Das Sicherheitskonzept

2.3 Ökologische Sicherheit Das NULL-Emissions-Kraftwerk

Nutzen für den Dacheigentümer

Solarstromanlagen arbeiten völlig emissionsfrei – Ge-

Eine dachgebundene Solarstromanlage wirkt wie eine

räusche eingeschlossen. Die Energie, die zur Herstellung

zweite Dachhaut: Das ursprüngliche Dach des Gebäudes

der Solarstromanlage benötigt wurde, wird von dieser

wird zusätzlich verschattet und vor Witterungseinflüssen

bereits in den ersten drei Jahren wieder erzeugt (energe-

geschützt. Das Gebäude heizt sich so im Sommer nicht

tische Amortisation).

so stark auf und spart Energie für die Klimatisierung.

Keine Störung der Natur

Ihr aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Die Solarkraftwerke verunstalten nicht die Landschaft.

Die Strommenge, die der Solarstrompark Ortenau mit ei-

Sie stehen ausschließlich auf Gebäudedächern.

ner Gesamtleistung von 942,9 kWp produziert, reduziert die Stromerzeugung in Öl-, Gasund Kohlekraftwerken. Dadurch werden die CO2-Emissionen verringert. Über die geplante 20jährige Nutzungsdauer entsteht dadurch eine CO2-Einsparung von 12.884.344 Kilogramm, was einer vermiedenen Verbrennung von 4.800.949 Litern Heizöl entspricht.

11


SOLARSTROMPARK ORTENAU 2. Das Sicherheitskonzept

2.4 Rechtliche Sicherheit Abnahmegarantie

Haftung und Verlust sind beschränkt

Alle Netzbetreiber in Deutschland sind per Gesetz ver-

Beim Betrieb einer Solarstromanlage ist die Entstehung

pflichtet, den solar erzeugten Strom in ihr Netz aufzu-

von Haftungsfällen, die nicht durch eine Versicherung

nehmen. Betreiber einer Solarstromanlage können somit

gedeckt wären, extrem unwahrscheinlich. Sollte wider

stets sicher sein, dass der von ihnen erzeugte Solarstrom

Erwarten ein solcher Fall eintreten, so ist die Haftung der

auch abgekauft wird.

Gesellschafter (Kommanditisten) auf die Kommanditeinlage begrenzt. Ebenso ist es mit dem maximal möglichen

Erlösgarantie für 20 Jahre

Verlust, der überhaupt denkbar wäre: Auch er ist auf die

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert allen

Höhe der Kommanditeinlage beschränkt.

Betreibern von Solarstromanlagen in Deutschland für die Dauer von 20 vollen Betriebsjahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme die Abnahme des produzierten Stroms zu einem festen Preis. Bestandsschutz für Ihre Rechte Für Gesetze in Deutschland gibt es grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot. Das bedeutet, dass die Regelungen des heute gültigen EEG bei einem möglichen Regierungswechsel nicht rückwirkend geändert werden. Investoren einer Solaranlage können deshalb sicher davon ausgehen, dass die gesetzlich garantierte Vergütung die gesamten 20 Jahre lang bezahlt wird. Versicherung gegen alle Gefahren Für sämtliche Anlagen wurde eine All-Gefahren-Versicherung abgeschlossen. Sie schützt vor den Eventualitäten des Betriebs einer Solarstromanlage, wie z.B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer- und einer aus dem Schaden resultierenden Betriebsunterbrechung. Die All-Gefahren-Versicherung ersetzt die ab Inbetriebnahme versicherten Solarstromanlagen bis zum Investitionswert. Im Einzelnen bedeutet das den Ersatz der Reparaturkosten für die Schadensbehebung bzw. der gesamten Anlage (Neuwert der Anlage). Ausserdem deckt sie den aus dem Schaden resultierenden Ertragsausfall für eine Haftzeit von sechs Monaten. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die eventuell Dritten durch die Anlage entstehen könnten und für die der Anlagenbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften haftet.

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SOLARSTROMPARK ORTENAU 3. Die Risiken

3. Die Risiken

Im Folgenden werden die uns bekannten Risiken der Be-

Baukosten

teiligung im Einzelnen vorgestellt.

Die Kauf- und Installationsverträge mit der S.A.G. Solarstrom Vertriebs GmbH liegen vor. Es wurden Festpreise

Verschleiß der Technik

vereinbart, zu denen die Solarstromanlagen schlüs-

Die Komponenten der Solarstromanlagen - Module und

selfertig montiert werden. Trotzdem kann nicht ausge-

Wechselrichter - können durch einen Defekt ausfallen.

schlossen werden, dass es aufgrund unvorhergesehener

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher

Entwicklungen und Veränderungen zu Preissteigerungen

Ausfall zu einer Minderung des Ertrags führt.

kommt, die das Gesellschaftsergebnis negativ beeinflussen würden.

Schäden durch äußere Einflüsse Die Solarstromanlagen sind auf Dächern installiert und der Witterung ausgesetzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schäden an den Anlagen entstehen durch: • Wettereinflüsse wie Hagel, Blitzschlag,

Schneelasten, Sturmschäden;

• Einflüsse auf das Gebäude wie Einsturz, Feuer,

oder in Folge höherer Gewalt (Überschwemmung, Erdbeben);

• Eingriffe durch Personen wie Vandalismus oder

Diebstahl.

Es ist überdies möglich, dass diese Schäden nicht durch die bestehenden Versicherungen gedeckt werden. Netz und Energieversorger Der erzeugte Strom wird in das nächstgelegene Netz eines Energieversorgers eingespeist. Die Stromversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Konkurs eines Energieversorgers kann zu einer Unterbrechung der Versorgung führen bis ein anderer Energieversorger eingetreten ist. Netzausfälle, die eine Minderung der Erträge zur Folge haben, können nicht ausgeschlossen werden.

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SOLARSTROMPARK ORTENAU 3. Die Risiken

Höhere Betriebskosten

Dachnutzungsverträge

Für alle Betriebsdienstleistungen liegen abgeschlossene

Alle Nutzungsverträge wurden für die Dauer von 20 Jah-

Verträge vor. Sie wurden auf der Basis der Erfahrungen

ren fest vereinbart. Trotzdem ist nicht auszuschließen,

der S.A.G. Solarstrom AG mit dem Betrieb der eigenen

dass es zu einem vorzeitigen Ende von Nutzungsverträ-

Photovoltaikanlagen kalkuliert.

gen kommt (z.B. Untergang eines Gebäudes), was mit Ertragsausfällen verbunden sein kann.

Höhere Reparaturkosten können dennoch nicht ausge-

Sollte eine Verlegung von Anlagen an andere Standorte

schlossen werden. Dies würde zu einer Verringerung der

erforderliche werden, könnten durch den Anlagenumzug

Ausschüttungen und damit zu einer Verschlechterung

außerplanmäßige Kosten entstehen.

des Ergebnisses führen. Die Folgen davon könnten sein: Inflation

• Der Verlust der Vergütungsansprüche nach EEG-Gesetz.

Das Statistische Bundesamt weist für die letzten

• Höhere Kosten durch Umzug einer Anlage.

10 Jahre eine jährliche Inflationsrate von durchschnittlich 1,4 % pro Jahr aus (Gesamtindex der Verbraucherpreise in Deutschland). In der Wirtschaftlichkeitsrechnung sind alle Kosten mit einem Wert von 2,0 % p.a. inflationiert. Die Einspeisevergütung nach dem EEG bleibt über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren gleich. Eine höhere Inflationsrate könnte daher zu einer Verschlechterung des Gesellschaftsergebnisses und damit zu verringerten Ausschüttungen führen.

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SOLARSTROMPARK ORTENAU 3. Die Risiken

Insolvenz von Vertragspartnern und Garanten

Haftung von Kommanditisten

Es besteht das Risiko der Insolvenz von Vertragspartnern

Grundsätzlich haftet der Kommanditisten den Gläubigern

oder Garanten. Es kann nicht ausgeschlossen werden,

der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar.

dass während der Laufzeit einzelne oder alle Vertrags-

Ist die Einlage erbracht, ist die Haftung ausgeschlossen,

partner oder Garanten aus dem Markt gehen und da-

vgl. § 171 Absatz 1 HGB.

durch höhere Kosten entstehen. In den ersten Jahren schüttet die Gesellschaft GeldmitInteressenkonflikte von Vertragspartnern

tel aus, obwohl noch keine Gewinne erwirtschaftet wer-

Es könnte im Verlauf der Betriebszeit zu Konflikten der

den. Dies führt zu einem Wiederaufleben der Haftung

einzelnen Vertragsparteien kommen, die der Rentabilität

der Kommanditisten bis zum Ausgleich des Kapitalkon-

des Solarstromparks abträglich sein könnten.

tos durch Gewinnzuweisungen in den späteren Jahren. Sollte die Gesellschaft zuvor illiquide werden, müssten

Erfüllung von Verträgen

bereits ausgeschüttete Beträge eventuell wieder zurück-

Alle Verträge wurden auf Basis der aktuellen Gesetzes-

geführt werden.

lage und Rechtssprechung ausgearbeitet und von juristischen Fachkräften geprüft.

Scheidet der Kommanditist aus der Gesellschaft aus, haftet er bis zur Höhe seiner Einlage für bis dahin be-

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass geschlos-

gründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die bis zum

sene Verträge angefochten werden. Es könnten aus bis-

Ablauf von fünf Jahren fällig werden, wenn diese von ihm

her nicht ersichtlicher Ursache Rechtsansprüche gegen

schriftlich anerkannt werden oder wenn die Vorausset-

die Gesellschaft gestellt oder von der Gesellschaft nicht

zungen des § 160 Abs. 1 HGB vorliegen.

durchgesetzt werden. Wird die Beteiligungsgesellschaft aufgelöst, verjähren Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen den Kommanditisten spätestens 5 Jahren nach Eintragung der Auflösung in das Handelsregister oder, falls die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden, 5 Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen.

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SOLARSTROMPARK ORTENAU 3. Die Risiken

Steuerliche Bewertung

Nach § 2b EStG ist ein Ausgleich von Verlusten mit an-

Die Finanzverwaltung wird eine endgültige Beurteilung

deren Einkunftsarten nicht möglich, soweit beim Erwerb

der steuerlichen Sachverhalte nach einheitlicher und ge-

der Beteiligung die Erzielung eines steuerlichen Vorteils

sonderter Feststellung bzw. nach steuerlicher Außenprü-

im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann anzu-

fung treffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass

nehmen, wenn nach dem Betriebskonzept der Gesell-

sie dabei zu einer anderen als der in diesem Prospekt

schaft die Rendite nach Steuern auf das einzusetzende

angenommenen steuerlichen Bewertung gelangt. Eine

Kapital mehr als das doppelte der Rendite vor Steuern

andere Bewertung kann sich auch aus einer Änderung

beträgt und die Betriebsführung der Gesellschaft auf

der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung des BFH

diesem Umstand beruht oder wenn den Anlegern Steu-

und der Finanzgerichte oder aus Änderungen in Verwal-

erminderungen durch Verlustzuweisungen in Aussicht

tungsrichtlinien bzw. Verwaltungserlassen ergeben. Eine

gestellt werden. Nach der hier vertretenen Auffassung

Haftung für die steuerliche Abwicklung und den Eintritt

handelt es sich bei der Solarstrompark Ortenau GmbH &

der in diesem Verkaufsprospekt angenommenen steuer-

Co. KG nicht um eine Verlustzuweisungsgesellschaft im

lichen Effekte kann nicht übernommen werden.

Sinne von § 2b EStG. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung zu einer anderen

Ausschüttungen an die Gesellschafter, bei denen es sich

Bewertung gelangt und hier eine Verlustzuweisungsge-

nach steuerlicher Betrachtung um Entnahmen handelt,

sellschaft annimmt mit der Folge, dass Verluste aus der

müssen nach der hier vertretenen Ansicht nicht als Ent-

Beteiligung an der Gesellschaft nicht mit anderen Ein-

nahmegewinne versteuert werden, da in diesem Fall die

künften ausgeglichen werden könnten. Ausgenommen

Haftung des Kommanditisten wieder auflebt. Es kann

hiervon wären positive Einkünfte aus Einkunftsquellen

nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwal-

im Sinne von § 2b EStG.

tung zu einer anderen Beurteilung gelangt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die hier in Die Finanzverwaltung könnte zu einer anderen steuer-

Anspruch genommene Sonderabschreibung nach § 7g

lichen Behandlung einzelner bzw. aller Kostenpositi-

EStG nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht statthaft

onen gelangen, was u.U. eine geringere Rendite zur Folge

ist. Folglich wären die Anschaffungskosten über die ge-

hätte. Falls die Finanzverwaltung der Rechtsprechung

samte Nutzungsdauer zu verteilen. Dies hätte Einfluss

des BFH nicht folgt und Vorsteuerbeträge im Rahmen der

auf die Höhe der Verlustzuweisung sowie die Höhe der

Eigenkapitaleinwerbung als nicht abzugsfähig qualifi-

zu versteuernden Gewinne.

ziert, könnte dies das Gesellschaftsergebnis schmälern.

Weiter könnte die Finanzverwaltung zu einer anderen Auffassung hinsichtlich der hier vertretenen Bemes-

Falls die Steuerbehörden zu der Auffassung gelangen,

sungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach § 7g

dass die Voraussetzungen für die Annahme von Mit-

EStG gelangen. Dies würde dazu führen, dass sich die

unternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative der

Verlustzuweisungen in den ersten Betriebsjahren sowie

Gesellschafter nicht vorliegen, würde dies dazu führen,

die Gewinne in der Folgezeit verringern. Die Folge hier-

dass die Anleger keine gewerblichen Einkünfte erzielen.

von wäre eine geringere Nachsteuerrendite.

Dies hätte zur Folge, dass keine steuerlichen Verluste geltend gemacht werden können.

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SOLARSTROMPARK ORTENAU 3. Die Risiken

Fremdfinanzierung

Veräußerbarkeit der Beteiligung

Die Solarstromanlagen der Solarstrompark Ortenau

Es existiert kein geregelter Markt für den Handel von

GmbH & Co. KG werden zu 75 % fremdfinanziert. Zu Si-

Fondsanteilen, weshalb ein Engagement in eine So-

cherungszwecken werden die einzelnen Solarstromanla-

larstromanlage langfristig angelegt sein sollte. Erst am

gen an das finanzierende Kreditinstitut sicherungsüber-

Ende der Laufzeit ist die Einlage zuzüglich Verzinsung

eignet und die Einspeisevergütungen abgetreten. Sollte

vollständig zurückgeflossen.

die Betreibergesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen

Die Veräußerbarkeit eines solchen Anteils könnte trotz-

nicht mehr nachkommen können, könnte das finanzie-

dem schwierig bis unmöglich sein. Kosten, die im Zuge

rende Kreditinstitut das Sicherungsgut verwerten. Damit

der Übertragung des Kommanditanteils für erforderliche

wäre die Gesellschaft nicht mehr in der Lage, den Betrieb

Änderungen des Handelsregisters entstehen, hat der

fortzusetzen und Erträge zu erwirtschaften. Falls der Ver-

ausscheidende Kommanditist zu tragen.

wertungserlös die Forderung der Gläubigerin nicht deckt, könnten keine weiteren Zahlungen an die Anleger aus der Gesellschaft erfolgen, was für die Anleger mit dem Verlust der Einlage gleichzusetzen wäre. Die langfristige Fremdfinanzierung soll über zinsgünstige KfW-Kredite erfolgen, für die die erforderlichen Anträge gestellt worden sind. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass die Anträge abgelehnt werden. In diesem Fall müsste eine Finanzierung zu marktüblichen, d.h. regelmäßig schlechteren Konditionen erfolgen. Die in Kapitel 9.2 und Kapitel 10 prognostizierten Berechnungen sind daher bis zur endgültigen Darlehenszusage mit dem Risiko einer Zinsänderung behaftet. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 15 bzw. 4 Jahren. Sollte der reale Anschlusszins ab dem elften Betriebsjahr über dem in Kapitel 9.2 angenommenen Anschlusszinssatz von 5,00 % liegen, hätte dies nachteilige Folgen für die Ertragslage der Gesellschaft. Inbetriebnahme Es ist vorgesehen, dass die Fertigstellung und der Netzanschluss der Solarstromanlagen bis zum 31.12.2005 erfolgen. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund unvorhergesehener Schwierigkeiten im Zuge der Bauarbeiten bzw. der Netzanbindung zu Verzögerungen kommt, die zu einer späteren Inbetriebnahme führen. Die Folgen wären höhere Kosten bei verminderten Einnahmen durch die ab 2006 geringere Einspeisevergütung sowie die sich aus der zeitlichen Verschiebung von Abschreibungen ergebenden steuerlichen Nachteile. 17


SOLARSTROMPARK ORTENAU 3. Die Risiken

Anlagenverkauf

Mitunternehmerstellung gegeben ist, da sie nicht an

Bei dem prognostizierten wirtschaftlichen Ergebnis wird

den stillen Reserven der Betreibergesellschaft beteiligt

davon ausgegangen, dass der Anleger seine Komman-

sind und daher bei den Kommanditisten kein Mitunter-

ditbeteiligung gemäß dem mit der S.A.G. Solarstrom AG

nehmerrisiko besteht. Dies hätte zur Folge, dass Verluste

gleichzeitig mit der Beitrittserklärung abgeschlossenen

nicht mehr unmittelbar mit positiven Einkünften des An-

Kauf- und Abtretungsvertrag zum 1.1.2026 verkauft. Der

legers ausgeglichen werden könnten.

Kaufpreis für alle Anteile beträgt 3 % des ursprünglichen Preises für die Errichtung der Solarstromanlagen. Laut dem diesem Prospekt beiliegenden Kauf- und Abtretungsvertrag hat die S.A.G. Solarstrom AG das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls die negativen Salden der Gesellschafterkonten größer sind als der Kaufpreis. Dies hätte zur Folge, dass der Anleger seine Anteile an der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG über den 1. 1. 2026 hinaus behalten würde. Sollte die S.A.G. Solarstrom AG zum 1.1.2026 nicht mehr existieren bzw. zahlungsunfähig sein, hätte dies ebenfalls zur Folge, dass der Anleger über den 1.1.2026 hinaus Kommanditist der Gesellschaft bliebe. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verkauf der Gesellschaftsanteile an einen anderen Käufer erfolgt und der Preis weniger als 3% des ursprünglichen Preises für die Errichtung der Solarstromanlagen beträgt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesell-

Prospekt gemäß IDW-Standard (IDW S 4) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, IDW, hat Standards zur Beurteilung von Kapitalanlagen erarbeitet: „Mit der Beurteilung von Prospekten soll festgestellt werden, ob in Prospekten die aus der Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers für eine Anlageentscheidung erheblichen Angaben mit hinreichender Sicherheit vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben klar – d.h. gedanklich geordnet, eindeutig und verständlich – gemacht werden.“ (Quelle: „Die Wirtschaftsprüfung“, Heft 18/2000).

Der vorliegende Prospekt wurde nach diesen Anforderungen erstellt.

schafterversammlung beschließt, die Gesellschaft über den 1.1.2026 fortzuführen und ggf. weitere Erträge zu den dann herrschenden Vergütungssätzen bzw. durch Abbau und Verwertung der Komponenten zu erwirtschaften versucht. Es ist aus heutiger Sicht nicht abzusehen, ob bzw. an welchen Standorten ein Weiterbetrieb nach dem 31.12.2025 möglich ist, zu welchen Sätzen der produzierte Strom vergütet wird und wie hoch die Demontagekosten sein werden. Durch den Verkauf der Kommanditanteile zum 1.1.2026 zum Preis von 3% des ursprünglichen Preises für die Errichtung der Solarstromanlagen an die S.A.G. Solarstrom AG könnte die Finanzverwaltung zu der Einschätzung gelangen, dass bei den Kommanditisten insgesamt keine

1

Diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Risiko von Verlusten bis hin zum Totalverlust Ihrer Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. Bitte bedenken Sie, dass eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ein echtes unternehmerisches Engagement darstellt. Wenn Sie sich am Unternehmen Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG beteiligen, werden Sie Unternehmer. Das gilt sowohl für die damit verbundenen Rechte, als auch für die Behandlung Ihrer Einkünfte/Verluste durch das Finanzamt.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 4. Solarstrom – Wie funktioniert das?

4. Solarstrom – Wie funktioniert das?

Strom besteht aus wandernden Elektronen in leitenden

Eine Solarzelle unterliegt praktisch keinem Verschleiß.

Materialien. Allgemein bekannt ist die Stromerzeugung

Das Material der Solarzelle – in der Regel hochreines

durch aktiv bewegte elektromagnetische Felder, auch

Silizium – wird weder chemisch noch mechanisch ver-

„Dynamo-Prinzip“ genannt, wie z.B. beim Dynamo eines

ändert. Es findet durch Lichteinfluss lediglich eine La-

Fahrrades.

dungstrennung statt, die den Strom zum Fließen anregt, aber die Zelle an sich nicht verändert. Mehrere Solarzellen werden zu einem Solarmodul zusammengeschaltet. Der erzeugte Strom ist Gleichstrom. Damit dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann, muss er noch in Wechselstrom umgewandelt werden. Dies erfolgt im so genannten Wechselrichter. Zwischen dem Wechselrichter und dem öffentlichen Netz wird ein Stromzähler installiert, der die eingespeiste Solarstrommenge misst.

Die Stromerzeugung aus Sonnenenergie nutzt dagegen einen besonderen Effekt. Das Material von Solarzellen ist ein so genanntes Halbleiter-Material. Durch Sonnenenergie (Licht) werden Elektronen freigesetzt, die sich auf der „Sonnenseite“ der Solarzelle sammeln. Hierdurch entsteht ein Spannungsunterschied zur „Rückseite“ der Solarzelle. Mit je einem Kontakt auf der Ober- und Unterseite der Zelle wird ein Strom von Elektronen erzeugt und die gewonnene elektrische Energie kann so genutzt werden.

Ein Solarstrompark besteht aus mehreren Solaranlagen, die an das elektrische Stromnetz der Energieversorger angeschlossen sind.

19


SOLARSTROMPARK ORTENAU 5. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

5. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren – also re-

• Garantierte Mindestpreise

generativen – Energieträgern wird in Deutschland schon

seit 1991 gefördert. Dies vor allem, weil

Die Vergütung für Strom aus Aufdach-Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2005 in Betrieb genommen werden, beträgt für die ersten 30 kWp

• Klima- und Umweltschutz in der Energiewirtschaft

Leistung der Anlage 54,53 Cent je kWh, für die fol-

nur durch CO2-neutrale Energieträger zu erreichen

genden 31 bis 100 kWp 51,87 Cent je kWh, und für

sind,

alle Leistungen über 100 kWp 51,3 Cent je kWh.

• im Sinne der Nachhaltigkeit unseres Wirtschaftens

Diese Vergütung wird für 20 Jahre zuzüglich des Jah-

die Umstellung auf erneuerbare Energieformen not-

res der Inbetriebnahme gezahlt. Für Anlagen, die im

wendig ist,

Jahr 2006 in Betrieb gehen, reduzieren sich diese Mindestpreise um 5 %.

• die erneuerbaren Energieträger unter Berücksichtigung der externen Kosten und der Subventionen von Kohle und Kernenergie schon heute volkswirtschaft-

• Garantierte Laufzeit

lich sinnvoll sind,

Diese Garantiepreise gelten für die Dauer des Inbetriebnahmejahres und die folgenden 20 Betriebs-

• neue Technologien eine Förderung zur Markteinfüh-

jahre der Anlage. Der Europäische Gerichtshof hat im

rung benötigen, • die erneuerbaren Energien in einem absehbaren

März 2001 entschieden, dass diese Vergütung keine

Zeitraum auch ohne Förderung die günstigsten Ener-

Subvention darstellt. Damit ist auch die Gefahr ge-

giequellen sein werden.

bannt, dass die Vergütung nach dem EEG durch europäisches Recht ausgehebelt wird.

Hierzu wurde das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) von Bundestag und Bundesrat im April

• Garantierter Stromverkauf

2001 beschlossen und mit Wirkung ab dem 1. August

Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet,

2004 novelliert. Für Solarstrom gelten folgende Bedin-

sämtlichen eingespeisten Strom abzunehmen. Der

gungen:

Versorger darf außerdem keine technischen und wirtschaftlichen Hürden aufbauen, die die Einspeisung erschweren. • Hoher Investitionsschutz

Das Gesetz schützt alle Anlagen, die während seiner Geltungsdauer in Betrieb genommen werden, für die Dauer von 20 Jahren. Falls innerhalb der nächsten 20 Jahre das EEG möglicherweise verändert oder wieder abgeschafft werden sollte, kann von einem Bestandschutz für die Restlaufzeit aller Anlagen ausgegangen werden, die sich zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits in Betrieb befanden.

20


SOLARSTROMPARK ORTENAU 6. Die S.A.G. Solarstrom AG

6. Die S.A.G. Solarstrom AG 6.2 Geschäftsfelder Der Fonds Solarstrompark Ortenau wird von der S.A.G.

Neben der Auflage von Solarenergiefonds ist die S.A.G

Solarstrom AG aufgelegt. Die S.A.G. Solarstrom AG wurde

Solarstrom AG in folgenden Geschäftsfeldern tätig:

im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, Solarstromanlagen zu bauen, zu betreiben, zu vermarkten und dafür zu sor-

• Solarstromproduktion

gen, dass jeder, der sich daran beteiligen möchte, mit-

Mit 53 eigenen Solarstromanlagen ist die S.A.G.

machen kann. Über 10.000 Menschen sind inzwischen

Solarstrom AG einer der größten Produzenten von

als Aktionäre in der S.A.G. Solarstrom AG oder als Kom-

Solarstrom in Deutschland. Aus dieser Erfahrung

manditisten in den verschiedenen S.A.G.-Solarstrom-

schöpft die S.A.G. Solarstrom AG das Know-how für

parks engagiert.

die hochwertige Bearbeitung ihrer übrigen Geschäftsfelder.

6.1 Unser Versprechen: Umwelt und Rendite

• Bau und Betrieb solarer Großkraftwerke

Im Auftrag von Kunden werden große Solarkraftwerke entwickelt, geplant, gebaut und betrieben. Die

Von Beginn an fühlte sich die S.A.G. Solarstrom AG dem

S.A.G. Solarstrom AG ist einer der führenden Projek-

Leitsatz „Umwelt und Rendite“ verpflichtet. Die umwelt-

tierer und Betreiber von photovoltaischen Großkraft-

freundlichste aller Stromerzeugungsmöglichkeiten wird

werken.

verbunden mit einer vergleichsweise sicheren und rentablen Kapitalanlagemöglichkeit. Ein Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit, der gleichzeitig eine wirtschaft-

• Franchise / Großhandel

lich kluge Investition bedeutet.

Die S.A.G. Solarstrom AG betreibt eines der größten deutschen Franchise-Händlernetze für Solarstromanlagen. In der gesamten Bundesrepublik installieren S.A.G.-Partner Solarstromanlagen für private Hausbesitzer, Unternehmen und Kommunen vor Ort.

• Anlagenüberwachung und Wetterdienste

Die S.A.G. Solarstrom AG ist mit ihrem preis­ gekrönten, internetgestützten Überwachungsprogramm safer’Sun Profi Marktführer im Bereich der

In diesem Sinne setzt die S.A.G. Solarstrom AG auf die

Überwachung

von

Solarstromanlagen.

Hierbei

Strategie höchster Qualität, die in allen Bereichen der

werden rund um die Uhr

Solarstromerzeugung umgesetzt wird. Dies betrifft die

die Anlagenleistungen mit

genaue Dachanalyse, die Sorgfalt bei der Planung so-

der aktuellen Wetterlage

wie der Auswahl der Komponenten, die technische Aus-

vor Ort verglichen. Für die

führung und die lückenlose Überwachung während des

punktgenauen

Betriebs. Dass die S.A.G. Solarstrom AG als Publikums-

ten sorgt „Wetterfrosch“

gesellschaft nicht in der Hand eines Herstellers von So-

Jörg Kachelmann, dessen

larkomponenten ist, ermöglicht ihr, produktneutral die

Unternehmen zu 20 % der

jeweils besten Lieferanten für die verschiedenen Anla-

S.A.G. Solarstrom AG ge-

genteile auszuwählen.

hört.

Wetterda-

21


SOLARSTROMPARK ORTENAU 7. Der Solarstrompark Ortenau

7. Der Solarstrompark Ortenau 7.1 Standorte Der Solarstrompark Ortenau besteht aus 13 Aufdach-

Anlageobjekten bestehen nicht. Sämtliche Standorte

Photovoltaikanlagen. Alleinige Eigentümerin der Anlagen

befinden sich im Landkreis Ortenau, gelegen in Baden,

ist die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG. Während

der sonnenstärksten Region Deutschlands. Alle Dächer

der Laufzeit der Darlehen erfolgt eine Sicherungsüber-

wurden durch eine eingehende Analyse auf ihre Eignung

eignung der Anlagen an die kreditgewährende Bank.

geprüft und für gut befunden. Im Einzelnen handelt es

Dingliche Berechtigungen anderer Personen an den

sich um folgende Standorte:

Standort

Gebäude

Dachart

Lahr

Kaufm. Berufsschule Lahr

Schrägdach

31,5

Kehl

Berufliche Schulen Kehl

Schrägdach

45,4

Ortenberg

Weingut Schloß Ortenberg - Hauptgebäude

Schrägdach

40,0

Achern

Kaufm. Schule

Flachdach

30,0

Offenburg

Ortenauhalle

Flachdach

175,0

Offenburg

Neue Messehalle

Flachdach

53,0

Offenburg

Sporthalle Nord-West

Flachdach

30,0

Lahr

Rathaus 2

Schrägdach

66,0

Lahr

Hallensportzentrum, Sporthalle 1

Flachdach

40,0

Lahr

Scheffelgymnasium

Flachdach

50,0

Lahr

Otto-Hahn Realschule

Flachdach

80,0

Offenburg

E-Werk Mittelbaden, Lagergebäude + Kranhalle

Flachdach

35,0

Lahr

Arena Einkaufspark Kohler

Flachdach

Gesamtleistung

267,0 942,9

Mit den Eigentümern der Immobilien ist am 27. Juli 2005

14.7.2005 sowie für das Rathaus 2 Lahr und das Hal-

ein Kooperationsvertrag geschlossen worden. Wesent-

lensportzentrum Lahr vom 18.8.2005. Am 10.8.2005 ist

licher Inhalt des Vertrages ist die Benennung von Eig-

der Dachnutzungsvertrag für den Standort Lagergebäude

nungskriterien, die für die Errichtung einer Photovoltai-

und Kranhalle Offenburg geschlossen worden. Für die

kanlage am konkreten Standort gegeben sein müssen,

Standorte Sporthalle Nord-West Offenburg, Scheffelgym-

weiter die Vereinbarung der Inbetriebnahme aller Anla-

nasium Lahr, Otto-Hahn-Realschule Lahr sowie Arena

gen bis zu 31.12.2005 sowie die Festlegung des Inhalts

Einkaufspark Kohler Lahr erfolgt die Unterzeichnung der

des Dachnutzungsvertrages, wie er einheitlich für alle

Dachnutzungsverträge in den kommenden Wochen.

Standort abgeschlossen wird. Die Dachnutzungsverträge für die Standorte Kaufm. Berufsschule Lahr sowie Berufliche Schulen Kehl sind am 19.7.2005 geschlossen worden. Die Dachnutzungsverträge für das Weingut Schloß Ortenberg sowie die Kaufm. Schule Achern datieren vom 5.8.2005, die Verträge für die Ortenauhalle und die Neue Messe Offenburg vom

22

Leistung in kWp


SOLARSTROMPARK ORTENAU 7. Der Solarstrompark Ortenau

Die Anlagen an den Standorten Neue Messe Offenburg sowie Ortenauhalle Offenburg sind bereits installiert. Die übrigen Anlagen werden sukzessive bis Jahresende errichtet.

Für den Bau von Solarstromanlagen auf Dächern bedarf es keiner Baugenehmigungen. Mit den Dacheigentümern wurden Nutzungsverträge über 20 Jahre abgeschlossen. Diese gewährleisten, dass die Dachflächen über die gesamte Laufzeit der Einspeisevergütung aus dem EEG genutzt werden können. Sofern die Dächer nicht der öffentlichen Hand gehören, wurden entsprechende Dienstbarkeiten eingetragen. 23


SOLARSTROMPARK ORTENAU 7. Der Solarstrompark Ortenau

7.2 Das Solargutachten Für die Berechnung des Solarertrags wurde für die

Als Ergebnis dieser Gutachten wurde eine Stromerzeu-

Referenzstandorte Neue Messe Offenburg sowie Or-

gung von 945 kWh/kWp für den gesamten Park ermit-

tenauhalle Offenburg ein aktuelles Gutachten der me-

telt. Dieser durchschnittliche jährliche Solarertragswert

teocontrol GmbH, Spicherer Str. 48, 86157 Augsburg

ist der Mittelwert aus drei verschiedenen Simulations-

eingeholt. Das Gutachten vom 11. Juli 2005 ermittelt auf

verfahren der meteocontrol GmbH. Im Einzelnen wurden

der Basis von langjährigen Wetterdaten des Deutschen

Verluste wie MPP-Abweichung, Anfangsdegradation,

Wetterdienstes die möglichen jährlichen Erträge dieser

Modulverschmutzung,

Solarstromanlagen und den zu erwartenden Ertrag des

Wech­selstromleitungsverluste und Verschattung berück-

Gesamtparks. Dabei wurde das Jahr 2003 aufgrund der

sichtigt. Den Leistungsverlust (Degradation) der Solar-

überdurchschnittlichen Einstrahlung nicht berücksichtigt

zellen im Laufe ihres Betriebes berücksichtigen wir mit

und ist somit nicht in die Berechnung des Mittelwertes

0,3 % pro Jahr (Untersuchung des TÜV-Köln). Insgesamt

der Einstrahlung eingeflossen.

handelt es sich um eine vorsichtige Beurteilung des Stro-

Gleichstromleitungsverluste,

mertrages.

24

Leistung in kWp

Globalstrahlung kWh/m2/ a

Ertrag kWh/Jahr

Ertrag abzügl. Verfügbark.

Kaufm. Berufsschule Lahr

31,5

1.130

29.925,0

29.775,4

Kehl

Berufliche Schulen Kehl

45,4

1.130

43.130,0

42.914,4

Ortenberg

Weingut Schloß Ortenberg, Hauptgebäude

40,0

1.130

38.000,0

37.810,0

Achern

Kaufm. Schule

30,0

1.130

28.500,0

28.357,5

Offenburg

Ortenauhalle

175,0

1.130

166.250,0

165.418,8

Offenburg

Neue Messehalle

53,0

1.130

50.350,0

50.098,3

Offenburg

Sporthalle Nord-West

30,0

1.130

28.500,0

28.357,5

Lahr

Rathaus 2

66,0

1.130

62.700,0

62.386,5

Lahr

Hallensportzentrum, Sporthalle 1

40,0

1.130

38.000,0

37.810,0

Lahr

Scheffelgymnasium

50,0

1.130

47.500,0

47.262,5

Lahr

Otto-Hahn Realschule

80,0

1.130

76.000,0

75.620,0

Offenburg

E-Werk Mittelbaden Lagergebäude + Kranhalle

35,0

1.130

33.250,0

33.083,8

Lahr

Arena Einkaufspark Kohler

Standort

Gebäude

Lahr

267,0

1.130

253.650,0

252.381,8

942,9

1.130

895.755,0

891.276,2


SOLARSTROMPARK ORTENAU . Der Solarstrompark Ortenau

.3

Einspeisung und Überwachung

.4

Ende der Laufzeit

Die Solarstromanlagen werden im Zeitraum Juli bis De-

Die gesetzliche Förderung der Solarstromanlage läuft

zember 2005 errichtet und der solar erzeugte Strom

nach 20 vollen Betriebsjahren plus dem Jahr der Inbe-

wird ins öffentliche Netz eingespeist. Zur Sicherung des

triebnahme aus.

Ertrags findet eine 24-stündige Fernüberwachung der

Durch den gleichzeitig mit der Beitrittserklärung abge-

Anlagen statt. Die verwendete Überwachungstechnik

schlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag werden die

wurde 2002 mit dem Innovationspreis der internationa-

Gesellschaftsanteile mit Wirkung zum 1.1.2026 an die

len Photovoltaiktagung in Staffelstein ausgezeichnet.

S.A.G. Solarstrom AG verkauft. Der Kaufpreis für alle

Jeder Interessent des Solarstromparks Ortenau kann die

Anteile beläuft sich auf 3% des ursprünglichen Preises

Leistung der einzelnen Anlagen des Parks im Internet

für die Errichtung der Solarstromanlagen. Damit werden

unter www.solarstrompark.de ansehen und detaillierte

die Gesellschaftsanteile an den Käufer übertragen und

Tabellen und Auswertungen zur Energieproduktion ab-

der Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus.

rufen.

Der Kommanditist erhält alle bis zum 31.12.2025 anfallenden Ausschüttungen bzw. Ergebnisse entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft. Die für den Abbau der

Jeder Anteilseigner des Solarstrompark Ortenau kann jederzeit die Leistung der einzelnen Anlagen des Parks im Internet unter www.solarstrompark.de abrufen.

Solarstromanlagen entstehenden Kosten trägt dann die S.A.G. Solarstrom AG. Der ausscheidende Kommanditist hat alle zur Herbeiführung dieses Erfolges notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen und die erforderlichen Willenserklärungen abzugeben, Nach dem beiliegenden Kauf- und Abtretungsvertrag hat die S.A.G. Solarstrom AG ein Recht zum Rücktritt, falls die negativen Salden der Gesellschafterkonten größer sind als der Kaufpreis.


SOLARSTROMPARK ORTENAU . Der Solarstrompark Ortenau

.

Komponenten einer Solaranlage

Im Solarstrompark Ortenau setzen wir das Modul EC

In den Anlagen des Solarstromparks Ortenau werden

110/115 des US-amerikanischen Herstellers Evergreen

Wechselrichter der Firma Fronius in Zentralbauweise ein-

Solar Inc. ein. Der Hersteller gewährt auf die Nennlei-

gesetzt. Die Firma Fronius, Österreich, wurde 1945 ge-

stung eine Garantie von 90% über 10 Jahre sowie von

gründet und beschäftigt weltweit 1.300 Mitarbeiter. Die

80% über 25 Jahre. Die Leistungstoleranz liegt im Be-

Fertigung ist nach ISO 9001 zertifiziert.

reich von ±4 %. Die Produktgarantie beträgt 2 Jahre. Seit

Sollten einzelne Komponenten aus Gründen, die wir

seiner Gründung 1994 hat sich Evergreen Solar zu einem

heute nicht vorhersehen können, nicht lieferbar sein,

der führenden vollintegrierten Solarproduzenten entwi-

behalten wir uns vor, gegebenenfalls gleichwertige Bau-

ckelt. Insbesondere die Herstellung der Solarzellen aus

teile anderer Hersteller einzusetzen.

flüssigem Silizium gehört zu einer der innovativsten Produktionsweisen der Branche. Die Produktionskapazität 2005 wird bei ca. 15 MWp liegen.

Die S.A.G. Solarstrom AG überzeugt sich regelmäßig durch Prüfungen vor Ort bei den Herstellern von der Qualität der Komponenten und der Produktionsabläufe.


SOLARSTROMPARK ORTENAU . Das Beteiligungsangebot

8. Das Beteiligungsangebot

Die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co KG bietet Be-

Jeder Kommanditist kann jederzeit mit Zustimmung der

teiligungen für Kommanditisten in einer Gesamthöhe

persönlich haftenden Gesellschafterin seine Beteiligung

von 1.174.000 € an, was 1.174 Kommanditanteilen ent-

veräußern. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf

spricht (je 1.000 € Kapitalanteil gewähren eine Stimme).

ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

Die Mindestbeteiligung beträgt 2.000 €. Höhere Beträge

Der Komplementärin steht beim Verkauf von Komman-

müssen ohne Rest durch 1.000 € teilbar sein. Ein Agio

ditanteilen ein Vorkaufsrecht zu. Ausgenommen vom

wird nicht erhoben. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

Vorkaufsrecht ist der Verkauf an Familienangehörige.

lung sind noch keine Anteile gezeichnet worden. Mit dem Eintritt in die Gesellschaft stehen den Kommanditisten

Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft ist mit einer

aufgrund des Gesellschaftsvertrages Mitwirkungsrechte

Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende möglich,

wie z.B. Stimmrechte bei Beschlüssen der Gesellschaft

frühestens jedoch zum 31.12.2025.

sowie Teilhaberechte zu, die von der Höhe der jeweiligen Beteiligung abhängen. Insbesondere sind die Komman-

Beim Tod eines Kommanditisten geht seine Beteiligung

ditisten am Jahresergebnis, an Ausschüttungen und dem

an seine Erben bzw. Vermächtnisnehmer über.

Gesellschaftsvermögen beteiligt. Das Gesellschaftskapital kann von 1.174.000 € auf bis zu 4.000.000 € erhöht werden. Voraussetzungen sind neben einer dieses Angebot übersteigenden Nachfrage nach Beteiligung die Möglichkeit, weitere Photovoltaikanlagen auf hier noch nicht genannten Dachflächen bis zum 31.12.2005 zu installieren. Die Gesellschaft wird eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals nur durchführen, wenn diese Standorte die qualitativen Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage erfüllen und das Ergebnis der Gesellschaft dadurch nicht verschlechtert wird, d.h. dass das in diesem Prospekt prognostizierte Ergebnis für den einzelnen Gesellschafter wie für die Gesellschaft zumindest gehalten werden kann.

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gem. § 9 Absatz 2 VerkaufsprospektG und dauert bis zum 31.12.2005. Sollte das Kommanditkapital bereits zu einem früheren Zeitpunkt gezeichnet sein, kann sich die Zeichnungsfrist entsprechend verkürzen. Bei einer Überzeichnung erfolgt die Zuteilung der Kommanditanteile nach zeitlichem Eingang von Beitrittserklärung und Einlage. Eine Kürzung der Zeichnungen, Beteiligungen oder des Anteils erfolgt nicht.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 9. Die Finanzierung

9. Die Finanzierung 9.1 Mittelbedarf Für die Errichtung der 13 Anlagen des Solarstromparks Ortenau werden Gesamtinvestitionen in Höhe von 4.694.255 € durchgeführt. Der Mittelbedarf gestaltet sich im Einzelnen wie folgt: Mittelverwendung

in €

in %

1. Errichtung Solarstromanlagen Schlüsselfertige Errichtung

4.398.213

93,7

Netzanschluss

47.145

1,0

Projektentwicklung/Flächenbeschaffung

28.287

0,6

Solarertragsgutachten

10.000

0,2

4.483.645

95,5

Betriebswirtschaftliche Konzeption

42.431

0,9

Prospekterstellung und Druck

44.836

1,0

Fremdkapitalvermittlung / Bankmarge

35.033

0,7

Vertriebsprovision

57.926

1,2

2. Konzeption und Kapitalbeschaffung

Vor- und Mehrwertsteuerfinanzierung

Mittelverwendung gesamt

0,6 4,5

4.694.255

100

In der Position 1 sind alle Kosten enthalten, die zur Er­

der Finanzierung und Provisionen, die für die Vermittlung

richtung der Solarstromanlagen anfallen. Es handelt

des Eigenkapitals, der Kredite sowie die Vor­finanzierung

sich um Festpreise. Je nach Höhe der eingehenden

der Ingangsetzungsaufwendungen anfallen. Die Ver-

Zeichnungen kann der Park um zusätzliche Anlagen mit

triebsprovision beträgt 57.926 €, die Provision für die

vergleichbarer Standortqualität erweitert werden. Bei

Vermittlung des Eigenkapitals beläuft sich auf 35.033 €.

einem größeren Leistungsausbau des Solarstromparks

Damit liegt die Gesamthöhe der Pro­visionen bei 92.959 €

erhöhen sich die dadurch betroffenen Kosten linear.

bzw. 1,9% der Gesamtinvestition.

Position 2 beinhaltet die Kosten der Konzeption des Fonds und der Kapitalbeschaffung. Neben der Vergütung für die Entwicklung und Planung des Fonds und der Erstellung der Fondsprospekte sind dies in erster Linie Kosten

28

30.384 210.610


SOLARSTROMPARK ORTENAU 9. Die Finanzierung

9.2 Mittelherkunft Der Mittelbedarf von 4.694.255 € wird durch die Nettoeinnahmen des Beteilungsangebotes in Höhe von 1.174.000 €, die von den Kommanditisten als Kommanditkapital zur Verfügung gestellt werden, nicht gedeckt. Mit insgesamt 3.520.255 € werden 75% der Investitionen über die Aufnahme zinsgünstiger Kredite bei einer deutschen Bank finanziert. Die Einlage der Kommanditisten in Höhe von 1.174.000 € (Nettoeinnahmen) wird in voller Höhe

Mittelherkunft

ausschließlich zur Realisierung der Anlagenziele - dem

1. Kommanditkapital

Erwerb der Solarstromanlagen - eingesetzt. Für sonstige

2. Fremdkapital

3.520.255

75%

Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht verwendet.

Finanzierungssumme

4.694.255

100%

KfW-Darlehen Darlehenssumme (€)

Darlehen I

in €

in %

1.174.000

25%

Darlehen II

3.333.015

195.041

Tilgungsdarlehen

Tilgungsdarlehen

quartalsweise

quartalsweise

10. Monat

10. Monat

Laufzeit (a)

15 Jahre

4 Jahre

Tilgungsfrei (a)

1,4 Jahre

1 Jahr

Zinsbindung (a)

10 Jahre

10 Jahre

Zins KfW plus Hausbank

4,05%

3,35%

angenommener Anschlusszins

5,00%

5,00%

Auszahlung

100,00%

96,00%

Disagio (€)

0

7.802

3.333.015

187.240

Darlehenstyp: Zahlungsrhythmus (Tilgung): Auszahlung Ende des Monats

Auszahlungssumme (€)

Der Beteiligungsgesellschaft liegt die Finanzierungszusage, datierend vom 2.9.2005, für das Fremdkapital vor. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 4,05% p.a. für 3.333.015 € (Darlehen 1) sowie bei 3,35% p.a. für 195.041 € (Darlehen 2). Darlehen 1 hat ein Laufzeit von 15 Jahren, eine Zinsbindung von 10 Jahren und eine Auszahlung von 100,00%. Die Laufzeit des Darlehens 2 beträgt 4 Jahre

bei 10 jähriger Zinsbindung und 96% Auszahlung. Die Höhe des angenommenen Anschlusszinssatzes beträgt 5,00%. Auf dieser Basis wurde die vorliegende Kalkulation erstellt. Über die Laufzeit der Darlehen erfolgt eine Sicherungsübereignung der Anlagen an die kreditgewährende Bank. Darüber hinaus bestehen, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der Anlageobjekte. 29


SOLARSTROMPARK ORTENAU 10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose

10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose 10.1 Ergebnisrechnung und Liquiditätsplan Im Folgenden werden zwei Ergebnisprognosen vorge-

Ergebnisprognose auf Ebene des Gesellschafters

stellt:

Der Einfachheit wegen haben wir eine Kalkulation eines „Muster-Gesellschafters“ mit einer Einlage in Höhe von

Ergebnisprognose auf Ebene der Gesellschaft

10.000 € und einem Grenzsteuersatz im Jahre 2005 in

Diese zeigt die Wirtschaftlichkeitsplanung der Fondsge-

Höhe von 47,67% (inkl. Kirchensteuer und Solidaritäts-

sellschaft Solarstrompark Ortenau im Ganzen.

beitrag) zu Grunde gelegt. Zur Kalkulation Ihrer persönlichen Ergebnisprognose Die Prognoserechnung ist so aufgebaut, dass Sie den planmäßigen Verlauf der Erträge und Kosten und den Verlauf der Liquidität über die gesamte Laufzeit des Fonds ersehen können.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Aufstellung handelt, die nach unserem Kenntnisstand, unserer Erfahrung und unter Anwendung des kaufmännischen Vorsichtsprinzips erstellt wurde. Bedingt durch Witterungsschwankungen werden die realen Ereignisse in Einzeljahren von den gemittelten Planwerten nach oben oder unten abweichen. Daher stellt diese Planrechnung einen wahrscheinlichen Verlauf des Fonds dar, der so eintreten kann, aber nicht so eintreten muss. Ihre Beteiligung an diesem Fonds ist ein echtes unternehmerisches Engagement, dessen Erfolg auch bei aller planerischen Vorsicht nicht vorhersehbar ist.

30


SOLARSTROMPARK ORTENAU 10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose

10.

Ergebnis der Gesellschaft

Die Erträge der Gesellschaft setzen sich im Wesentlichen

In den nachfolgenden Jahren wird der Jahresüberschuss

aus den Stromeinspeisungserlösen und den Zinserträ-

in Form von steigenden Ausschüttungen an die Gesell-

gen zusammen. Dem gegenüber stehen Aufwendungen

schafter anteilig ausgezahlt. Die prospektierten Aus-

für Abschreibung, Zinsen, Versicherung/Miete, Wartung

schüttungen über 20 Jahre betragen insgesamt 240%

und Gewerbesteuer für die PV-Anlagen.

der Einlagen. Die Rendite vor Steuern beträgt nach der internen Zinsfussmethode jährlich 6,1% bezogen auf

Das Gesellschaftsergebnis bleibt nach der Planrech-

das durchschnittlich gebundene Eigenkapital.

nung in den ersten Jahren negativ. Ab dem fünften Betriebsjahr wird ein positives Ergebnis erzielt, das

Die Photovoltaik-Anlagen sind nach 20 Jahren vollstän-

aufgrund sinkender Zinsaufwendungen und sinkender

dig abgeschrieben. Durch den Kauf- und Abtretungsver-

Abschreibung bis zum 17. Jahr kontinuierlich ansteigt.

trag überträgt der Gesellschafter seine Gesellschafts-

Wegen des Einsetzens der Gewerbesteuer fällt das Er-

anteile zum 1.1.2026 auf die S.A.G. Solarstrom AG und

gebnis dann leicht ab. Im Jahr der Errichtung der Anlage

scheidet aus der Gesellschaft aus. Die Übertragung ist

beträgt der Verlust voraussichtlich -72% bezogen auf

durch die Eintragung des Käufers als Kommanditist im

das Eigenkapital der Gesellschaft. Die negativen Ergeb-

Handelsregister aufschiebend bedingt. Der Kaufpreis

nisse der ersten Jahre werden jedoch im Laufe der Be-

beträgt 3% des ursprünglichen Preises für die Errichtung

teiligung durch positive Ergebnisse überkompensiert.

der Solarstromanlagen und wird den Kommanditisten

Bei planmäßigem Verlauf beträgt das aufsummierte

entsprechend dem jeweiligen Anteil an der Gesellschaft

Ergebnis 142% bezogen auf das Eigenkapital der Ge-

im Zeitpunkt der Übertragung bis zum 31.1.2026 kosten-

sellschaft.

frei auf die der SSP Ortenau GmbH & Co. KG bekannten Konten der Gesellschafter überwiesen.

Sehen Sie auf der nächsten Doppelseite die betriebswirtschaftliche Detailplanung des Solarstromparkes Ortenau:

31


Ergebnisplan (Prognose) Jahr

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

88.114

470.807

469.630

468.456

467.285

466.117

464.951

463.789

462.630

461.473

Erträge Stromerlöse Zinserträge

-

1.065

5.462

4.782

3.930

3.558

3.446

3.382

3.257

3.256

88.114

471.872

475.092

473.238

471.214

469.675

468.398

467.171

465.886

464.729

23.587

141.041

135.470

123.593

111.838

101.489

91.563

81.637

71.712

61.786

Wartung/Betrieb

2.357

14.144

14.426

14.715

15.009

15.309

15.616

15.928

16.246

16.571

Versicherungen

1.696

10.178

10.382

10.590

10.801

11.017

11.238

11.463

11.692

11.926

Pacht/Dachmiete

1.183

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

Geschäftsführung/ Verwaltung

2.034

12.205

12.449

12.698

12.952

13.211

13.475

13.745

14.020

14.300

Reparaturen (Rückstellung)

2.191

13.144

13.407

13.675

13.948

14.227

14.512

14.802

15.098

15.400

Steuerberatung/Abschluß

1.412

8.475

8.644

8.817

8.993

9.173

9.357

9.544

9.735

9.929

Sonstige Kosten

30.776

2.354

2.401

2.449

2.498

2.548

2.599

2.651

2.704

2.758

Abschreibungen auf Solarstromanlagen

84.689

399.454

357.406

319.784

286.123

256.005

229.057

204.946

183.372

164.070

784.373

-

-

-

-

-

-

-

-

-

934.298

608.092

561.683

513.419

469.260

430.077

394.514

361.813

331.677

303.839

-846.184 -136.220

-86.591

-40.181

1.954

39.598

73.884

105.358

134.210

160.891

Erträge Gesamt Aufwendungen Zinsaufwand

SonderAfa gem. § 7g EStG Aufwand Gesamt Ergebnis vor Gewerbesteuer Gewerbesteuer Jahresüberschuss in % EK

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-846.184 -136.220

-

-86.591

-40.181

1.954

39.598

73.884

105.358

134.210

160.891

-7%

-3%

0%

3%

6%

9%

11%

14%

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

-72%

-12%

Liquiditätsplan (Prognose) Jahr Jahresüberschuss AfA Sonderabschreibung/ Disagio

2005

2006

-846.184 -136.220

-86.591

-40.181

1.954

39.598

73.884

105.358

134.210

160.891

84.689

399.454

357.406

319.784

286.123

256.005

229.057

204.946

183.372

164.070

784.373

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tilgung

-

Zinsabschlagsteuer/Soli

-

-337

-1.729

-1.514

-1.244

-1.126

-1.091

-1.070

-1.031

-1.031

Einzahlung Darlehen

3.520.255

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Einzahlung Eigenkapital u.a.

1.174.000

-

-

-

-

-

-

-

-

-

aktivierte Investitionen

-4.663.872

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

53.261

219.824

-33.983

-25.629

6.430

49.401

56.775

64.159

71.477

78.855

0

0

0

17.000

25.000

55.000

60.000

70.400

71.500

73.800

Sofortpacht Liquiditätsveränderung Ausschüttung in % EK Liquiditätsbestand

-43.073 -303.069 -303.719 -280.404 -245.075 -245.075 -245.075 -245.075 -245.075

0%

0%

0%

1%

2%

5%

5%

6%

6%

6%

53.261

273.085

239.102

196.473

177.903

172.304

169.079

162.838

162.814

167.870

Kapitalrückfluss unter Berücksichtigung von Gewerbesteuer- und Zinsabschlagsteu Ausschüttungen

-

-

-

17.000

25.000

55.000

60.000

70.400

71.500

73.800

ZinsabschlagsteuerAnrechnung

-

337

1.729

1.514

1.244

1.126

1.091

1.070

1.031

1.031

Gewerbesteuer-Anrechnung

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Summe

-

337

1.729

18.514

26.244

56.126

61.091

71.470

72.531

74.831

in % EK

0%

0%

0%

2%

2%

5%

5%

6%

6%

6%

kumuliert in % vom EK

0%

0%

0%

2%

4%

9%

14%

20%

26%

33%


2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Gesamt

460.319

459.169

458.021

456.876

455.733

454.594

453.458

452.324

451.193

450.065

583.449

9.418.452

3.357

3.182

3.132

3.024

3.015

787

784

788

786

788

793

52.572

463.677

462.351

461.152

459.899

458.749

455.381

454.241

453.112

451.979

450.853

584.242

9.471.024

64.026

51.772

39.518

27.265

15.011

3.370

0

0

0

0

0

1.144.677

16.903

17.241

17.586

17.937

18.296

18.662

19.035

19.416

19.804

20.200

20.604

346.007

12.164

12.407

12.656

12.909

13.167

13.430

13.699

13.973

14.252

14.537

14.828

249.003

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

7.098

143.135

14.586

14.878

15.176

15.479

15.789

16.104

16.426

16.755

17.090

17.432

17.781

298.585

15.708

16.022

16.343

16.670

17.003

17.343

17.690

18.044

18.405

18.773

19.148

321.553

10.128

10.330

10.537

10.748

10.963

11.182

11.406

11.634

11.866

12.104

12.346

207.321

2.813

2.870

2.927

2.986

3.045

3.106

3.168

3.232

3.296

3.362

3.429

87.973

146.799

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

0

3.879.499

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

784.373

290.225

271.262

260.483

249.734

239.015

228.939

227.166

228.794

230.455

232.150

95.234

7.462.126

173.452

191.089

200.669

210.165

219.734

226.442

227.076

224.318

221.524

218.703

489.008

2.008.898

5.917

28.075

28.650

29.208

29.783

29.933

29.758

29.300

28.833

28.367

73.417

341.242

167.535

163.014

172.019

180.957

189.951

196.508

197.317

195.018

192.691

190.337

415.591

1.667.656

14%

14%

15%

15%

16%

17%

17%

17%

16%

16%

35%

142%

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Gesamt

167.535

163.014

172.019

180.957

189.951

196.508

197.317

195.018

192.691

190.337

415.591

1.667.656

146.799

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

138.644

0

3.879.499

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

784.373

-245.075 -245.075 -245.075 -245.075 -245.075 -147.045

-

-

-

-

-

-3.528.057

-1.063

-1.007

-991

-957

-954

-249

-248

-249

-249

-249

-251

-16.639

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

3.520.255

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

1.174.000

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-4.663.872

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

68.197

55.576

64.597

73.569

82.565

187.858

335.713

333.412

331.086

328.731

415.341

-

76.950

58.100

70.000

74.000

194.000

188.000

335.500

333.500

331.000

328.500

454.965

2.817.215

7%

5%

6%

6%

17%

16%

29%

28%

28%

28%

39%

240%

159.117

156.592

151.190

150.759

39.324

39.183

39.396

39.308

39.393

39.625

-

-

uer-Anrechnung (Prognose) 76.950

58.100

70.000

74.000

194.000

188.000

335.500

333.500

331.000

328.500

454.965

2.817.215

1.063

1.007

991

957

954

249

248

249

249

249

251

16.639

2.663

12.634

12.893

13.144

13.403

13.470

13.391

13.185

12.975

12.765

33.038

153.559

80.675

71.741

83.884

88.101

208.357

201.719

349.139

346.934

344.224

341.514

488.254

2.987.413

7%

6%

7%

8%

18%

17%

30%

30%

29%

29%

42%

255%

40%

46%

53%

60%

78%

95%

125%

155%

184%

213%

255%

-


SOLARSTROMPARK ORTENAU 10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose

10.3 Ergebnisplan der Gesellschaft: Annahmen und Erläuterungen Die nachfolgend aufgeführten Erläuterungen beziehen

Zinserträge

sich auf die einzeln aufgeführten Rubriken im Ergebnis-

Liquiden Mittel der Gesellschaft werden mit einem nomi-

und Liquiditätsplan in Kapitel 10.2, Seite 32-33.

nalen Zinssatz von 2,00 % jährlich angelegt.

Stromerträge

Zinsaufwand

Zur Bestimmung der zu erwartenden Stromerträge wurde

Zinsen für die aufgenommenen Kredite. Die hierbei zu

ein Referenzgutachten für die Standorte Neue Messe Of-

Grunde liegenden Zinskonditionen finden Sie in Kapitel

fenburg sowie Ortenauhalle Offenburg von der meteo-

9.2, „Mittelherkunft“.

control GmbH, Augsburg, erstellt. Als Mittelwert wurde unter Berücksichtigung diverser Sicherheitsabschläge

Versicherungen

ein jährlicher Energieertrag von 945 kWh pro instal-

Prämien für die All-Gefahren-Versicherung und Haft-

liertes Kilowatt Modulleistung ermittelt. Aufgrund der

pflichtversicherung. Mit diesem Versicherungsschutz

räumlichen Nähe aller Standorte dient dieser Wert als

sind nahezu alle äußeren Risiken des Betriebs der Solar-

Basis für die Kalkulation des Ertrages aller Anlagen. Nach

stromanlagen abgedeckt.

den langjährigen statistischen Erfahrungen des Deutschen Wetterdienstes liegen die natürlichen jährlichen Schwankungen der Sonnenstrahlungsintensität bei ± 10 %, bezogen auf den 20-jährigen Mittelwert. Stromvergütung Die Stromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nach der Größe der Anlage gestaffelt (siehe hierzu Kapitel 5, „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz“). Danach ergeben sich für die Kraftwerksstandorte die folgenden Vergütungssätze:

34

Im Gesamtpark wird damit ein durchschnittlicher gewichteter Vergütungssatz von 52,82 Cent je kWh erzielt.

Standort

Gebäude

Leistung in kWp

Mittl. Vergütung in Cent

Lahr

Kaufm. Berufsschule Lahr

31,5

54,40

Kehl

Berufliche Schulen Kehl

45,4

53,63

Ortenberg

Weingut Schloß Ortenberg, Hauptgebäude

40,0

53,87

Achern

Kaufm. Schule

30,0

54,53

Offenburg

Ortenauhalle

175,0

52,08

Offenburg

Neue Messehalle

53,0

53,38

Offenburg

Sporthalle Nord-West

30,0

54,53

Lahr

Rathaus 2

66,0

53,08

Lahr

Hallensportzentrum, Sporthalle 1

40,0

53,87

Lahr

Scheffelgymnasium

50,0

53,47

Lahr

Otto-Hahn Realschule

80,0

52,87

Offenburg

E-Werk Mittelbaden Lagergebäude + Kranhalle

35,0

54,15

Lahr

Arena Einkaufspark Kohler

267,0

51,81

942,9

52,82

Gesamt


SOLARSTROMPARK ORTENAU 10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose

Dachmiete

Geschäftsführung und Haftung

Für die Überlassung der Dachflächen wird an die Dach-

Darin enthalten sind die Kosten, die im Rahmen der

eigentümer eine Miete bezahlt. Die Höhe der Dachmiete

Buchhaltung, der Betreuung der Kommanditisten und

ist an den Stromertrag der Solarstromanlage gekoppelt.

Ausfertigung der Unterlagen für deren Steuererklärungen

Die Dachmieten sind in den Nutzungsverträgen mit den

etc. entstehen, sowie die Vergütung der Komplementärin

Dacheigentümern fest für die gesamte Laufzeit verein-

für die Haftungsübernahme.

bart worden. Rückstellung für Reparaturen Wartung und Betrieb

Hier sind Kosten berücksichtigt, die durch Reparaturen

Hierunter fallen laufende Aufwendungen für die Anla-

aufgrund von Verschleiß verursacht werden könnten und

genüberwachung sowie die regelmäßigen Wartungsar-

die nicht durch Herstellergarantien abgedeckt sind. Die

beiten.

Rückstellung wird über den Betriebszeitraum gebildet und nur im Bedarfsfall verwendet. Ansonsten wird sie zum Ende der Normalbetriebszeit ausgeschüttet. Die Reparaturarbeiten, die aufgrund von äußeren Risiken (Elementarrisiken) entstehen, sind über den Versicherungsschutz der All-Risk-Versicherung abgedeckt. Steuerberatung/Abschluss Kosten für die laufende steuerliche Beratung sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse.

35


SOLARSTROMPARK ORTENAU 10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose

Abschreibungen

Liquiditätsveränderung

Die Solarstromanlagen des Parks werden über die Nut-

Ausgehend vom Jahresüberschuss sind alle Kosten, die

zungsdauer von 20 Jahren geometrisch degressiv (mit

nicht in bar abgeflossen sind, wieder hinzuzurechnen

optimalem Übergang zur linearen Afa-Methode) abge-

(z.B. Abschreibungen) und alle Geldabflüsse abzu­

schrieben. Außerdem wird eine sog. Sonderabschrei-

ziehen, die nicht gleichzeitig auch Kosten waren

bung (gem. § 7g Einkommensteuergesetz) im Jahr der

(z.B. Investition in eine PV-Anlage). Das Ergebnis ist

Anschaffung in Höhe von 20 % auf die Investitionshöhe

die Veränderung des Kassenbestands der Gesellschaft

geltend gemacht.

(Liquiditätsveränderung).

Gewerbesteuer

Ausschüttung

Die Gewerbesteuerzahlungen setzen zu dem Zeitpunkt

Das ist der Betrag, der nach Ablauf des Jahres jeweils

ein, an dem die Gesellschaft ihre gewerbesteuerrecht-

an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. In den ersten

lichen Verlustvorträge vollständig kompensiert hat. Die

Jahren können Sie die Ausschüttung und möglicher-

Gewerbesteuer wird dem Kommanditisten im Rahmen

weise die Steuererstattungen aus dem Fonds als erste

seiner persönlichen Einkommensteuerveranlagung an-

(Teil-)Rückzahlung Ihres eingesetzten Kapitals ansehen.

gerechnet.

In den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft Gewinne erwirtschaftet, werden jedoch auch Steuern auf Ihren an-

Jahresüberschuss /-fehlbetrag Dies ist der steuerliche Gewinn oder Verlust der Gesellschaft im jeweiligen Jahr.

36

teiligen Gewinn fällig.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 10. Die Wirtschaftlichkeitsprognose

Liquiditätsbestand

Inflation

Der Liquiditätsbestand sind die Geldmittel, die nach

Die prognostizierten Erträge basieren auf den Vergü-

allen Ein- und Auszahlungen eines Jahres in der Kasse

tungssätzen des EEG, in dem keine Inflationsanpassung

übrig bleiben. Dieses Geld wird in der Planrechnung an-

der Vergütungshöhe vorgesehen ist. Daher wurde für die

gelegt (vgl. „Zinserträge“ in diesem Kapitel).

Ertragsplanung keine inflationsbedingte Erhöhung im Zeitablauf eingeplant.

Kauf- und Abtretungsvertrag / Rückbauverpflichtung Nach vollen 20 Jahren Betriebszeit endet die Förde-

Bezüglich der Betriebskosten der Anlagen sind hingegen

rung nach dem EEG. Durch den gleichzeitig mit der Bei-

inflationsbedingte Preiserhöhungen möglich und wahr-

trittserklärung

geschlossenen

scheinlich. Aus diesem Grund

Abtretungsvertrag

wurden alle laufenden Kosten

mit der S.A.G. Solarstrom AG

mit dem Inflations-Zielwert der

ist gewährleistet, dass die Ge-

Europäischen Zentralbank in

sellschafter neben den bis zum

Höhe von 2,00 % p.a. indiziert.

Kauf-

und

31.12.2025

vorgenommenen

Ausschüttungen auch den - anteiligen - Kaufpreis in Höhe von 3 % des ursprünglichen Preises für die Errichtung der Solarstromanlagen

erhalten

und

dann die Gesellschaft verlassen. Der Kaufpreis in Höhe von 134.509 € ist im Ergebnisplan für das Jahr 2025 in der Position Stromerlöse enthalten.

37


SOLARSTROMPARK ORTENAU 11. Beispiel: Ergebnis bei einer Beteiligung von 10.000 €

11. Beispiel: Ergebnis bei einer Beteiligung von 10.000 € 11.1 Prämissen

11.2 Steuerl. Ergebnis des Kommanditisten

Die konkrete Kalkulation Ihrer persönlichen Rendite

Eine Einlage von 10.000 € entspricht einem Anteil an

muss immer individuell erfolgen und kann im Voraus nur

der Kommanditgesellschaft von 0,85%. Es entsteht da-

geschätzt werden. Wichtige Parameter für diese Schät-

her für den Gesellschafter im ersten Jahr ein anteiliges

zung sind:

Ergebnis aus gewerblicher Tätigkeit in Höhe von -6.564 €, der bei dem angenommenen Steuersatz zu einer Steu-

• Ihre augenblickliche Steuerbelastung,

errückerstattung in Höhe von 3.436 € führt. Ab dem

• die voraussichtliche Entwicklung Ihrer Steuerlast im

5. Betriebsjahr sind Steuern (negatives Vorzeichen) auf

Verlauf des Anlagenbetriebs.

die anteiligen Gewinne zu zahlen.

Für die hier vorgenommene Beispielrechnung sind wir

Damit fließen durch die Steuererstattung 1) im ersten Be-

von einer Beteiligung von 10.000 € und von einer steu-

triebsjahr der Anlage rund 34% der Kapitaleinlage wie-

erlichen Belastung von insgesamt 47,67% ausgegan-

der zurück. Über den gesamten Betriebszeitraum ergibt

gen. Dies entspricht einem Einkommensteuersatz von

sich folgende Ergebnis- und Liquiditätsverteilung:

42,00%, der noch um 5,50% Solidaritätszuschlag und 8,00% Kirchensteuer (jeweils bezogen auf den Einkommensteuersatz) erhöht wird. Betriebsjahr Anteiliger Jahresüberschuss Einlage inklusive Agio

1

2

3

4

5

6-10

11-21

Summe

-7.208

-1.160

-738

-342

17

4.378

19.258

14.205

-10.000

-

-

-

-

0

0

-10.000

-

-

-

145

213

2.817

20.822

23.997

Geldfluss vor Steuern

-10.000

-

-

145

213

2.817

20.822

13.997

Geldfluss v. St. kumuliert

-10.000 -10.000 -10.000

-9.855

-9.642

-6.825

13.997

Anteilige Ausschüttungen

Steuern

3.436

553

352

163

-8

-2.087

-9.180

-6.771

Gewerbesteuer-Anrechnung

-

-

-

-

-

0

1.308

1.308

Zinsabschlagsteuer-Anrechn.

-

3

15

13

11

46

55

142

Geldfluss nach Steuern

-6.564

556

366

321

216

776

13.005

8.675

Geldfluss n. St. kumuliert

-6.564

-6.008

-5.642

-5.321

-5.105

-4.330

8.675

34%

40%

44%

47%

49%

57%

187%

Geldfluss n. St. kumuliert in %

Die Steuererstattung erhalten Sie nicht notwendiger Weise von Ihrem Finanzamt in bar ausbezahlt. Möglicherweise mindert diese Verlustzuweisung ja auch nur Ihre Nachzahlungspflicht. Aber auch das wäre natürlich ein positiver Effekt für Ihre Liquidität. 1)

38


SOLARSTROMPARK ORTENAU 11. Beispiel: Ergebnis bei einer Beteiligung von 10.000 €

Grafisch stellt sich der Ein- und Auszahlungsverlauf bei der Muster-Beteiligung von 10.000 € wie folgt dar (nach Steuern gem. Beispiel):

(1)

(2)

Geldfluss n. St. (kumuliert) Ausschüttung (kumuliert) Bis zu diesem Zeitpunkt fließt Ihre Einlage wieder an

(1)

Sie zurück. Ab diesem Zeitpunkt erzielen Sie die „Verzinsung“

(2)

Ihrer Einlage. 39


SOLARSTROMPARK ORTENAU 12. Sensitivitätsanalyse

12. Sensitivitätsanalyse

Der wirtschaftliche Erfolg dieser Beteiligung hängt von vielen einzelnen Faktoren ab, deren Zusammenspiel Schwankungen in der erzielten Rendite zur Folge haben kann. Der zweifellos wichtigste Einzelfaktor ist dabei vor allem die Erzielung des geplanten Stromertrags. In der nachstehenden Tabelle möchten wir Ihnen darstellen, wie sich Ihre Rendite möglicherweise verändert, wenn die Solarerträge von unserer kalkulierten Basis abweichen. Das kann Ihnen helfen, eine Einschätzung davon zu erlangen, wie stark Ihre erzielte Rendite schwankt, wenn die Erträge über die Laufzeit um bis zu 10 % höher oder niedriger liegen als wir das in unserer Planungsrechnung angenommen haben. Variation

Ertrag

der Erträge

kWh/kWp

absolut

Rendite vor Steuern in %

absolut

Rendite nach Steuern in %

kumulierte Ausschüttung absolut

in %

+ 10%

1040

7,8

27,9

7,1

18,3

309

28,8

+ 5%

993

7,0

14,8

6,6

10,0

275

14,6

Projektierung

945

6,1

-

6,0

-

240

-

- 5%

898

5,0

-18,0

5,2

-13,3

205

-14,6

- 10%

851

3,7

-39,3

4,3

-28,3

170

-29,2

Auf der Basis des vorliegenden Solarertragsgutachtens und unserer eigenen Erfahrungswerte sind die beiden Szenarien „-5 %“ und „-10 %“ als eher unwahrscheinlich zu bezeichnen: Die S.A.G. Solarstrom AG erzielte in den letzten fünf Jahren, bezogen auf ihren gesamten Kraftwerkspark (insgesamt 53 Anlagen in ganz Deutschland, 4 Megawatt Spitzenleistung), durchschnittliche Jahreserträge, die 5 % über der Prognose liegen. Die Planung des Solarstromparks Ortenau wurde auf der gleichen Basis vorgenommen wie die der Anlagen der S.A.G. Solarstrom AG.

40


SOLARSTROMPARK ORTENAU 13. Interner Zins und Rendite

13. Interner Zins und Rendite 13.1 Wie wird die Rendite kalkuliert?

13. Kann man den „internen Zins“ mit der Verzinsung einer Geldanlage vergleichen?

Die Kalkulation der Rendite Ihrer Einlage wird auf der Basis der allgemein anerkannten sog. „internen Zinsfuß-

Die interne Zinsfußmethode gehört zu den klassischen

Methode“ berechnet. Sie kommt aus der betriebswirt-

Investitionsrechenverfahren, ist aber nicht unumstrit-

schaftlichen Investitionsrechnung und bezeichnet den

ten, denn sie unterstellt zum einen, dass nur das jeweils

Zinssatz, mit dem sich eine geplante Investition – die

gebundene Kapital zum errechneten internen Zinsfuß

sich ja über einen längeren Zeitraum hinzieht – verzinst,

zu verzinsen ist, also das eingesetzte Kapital abzüglich

und zwar bezogen auf den heutigen Tag (auch „Gegen-

der vorgenommenen Ausschüttungen. Eine Verzinsung

wartswert“ genannt). Dies wird folgendermaßen ge-

des gesamten Kapitals ergebe sich nur dann, wenn

macht:

die erhaltenen Ausschüttungen wieder zum gleichen

Die Ausschüttungen, die in den nächsten Jahren

Zinssatz angelegt werden könnten. Die sich ergebende

zu erwarten sind, werden abgewertet (sprich: „dis-

Wirtschaftlichkeit bezieht sich damit auf die Summe,

kontiert“ oder auch „abgezinst“), da man davon

die nach Abzug der Steuerminderungen und Ausschüt-

ausgeht, dass durch Inflation etc. Zahlungen, die

tungen noch bei der Beteiligung investiert ist, also im-

erst in einigen Jahren erfolgen, einfach weniger

mer auf das durchschnittliche Kapital und nicht auf das

wert sind.

ursprünglich eingezahlte Kapital. Anzumerken ist auch,

Diese „abgezinsten“ Ausschüttungen werden aufad-

dass die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes –

diert und man erhält damit den Wert der zukünftigen

und damit die angegebene Rendite – nicht vergleichbar

Auszahlungen zum Wert von heute. Mit Hilfe dieser

ist mit der Grundlage zur Berechnung der Wirtschaftlich-

Formel kann man auch den Zinssatz errechnen, mit

keitserwartung für festverzinsliche Geldanlagen, Schatz-

dem sich die Investition verzinst. Dieser Zins wird der

briefe, Bundesanleihen u.ä.. Da diese Berechnungsme-

„interne Zinsfuß“ genannt und bezeichnet die effek-

thode jedoch am häufigsten angewendet und von der

tive Verzinsung Ihrer Investition.

Finanzverwaltung im Rahmen des Erlasses zum § 2b EStG vorgegeben wird, kommt sie auch bei der Berechnung für diesen Solarstrompark zum Einsatz. So haben Sie als Anleger die Möglichkeit, mehrere Angebote mit einem einheitlichen Maßstab zu vergleichen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es sich bei einem Engagement in eine Solarstromanlage um ein echtes unternehmerisches Engagement handelt. Dies ist keine Geldanlage wie z.B. Festgeld oder der Kauf von Bundesschatzbriefen.

41


SOLARSTROMPARK ORTENAU 14. Die vertraglichen Grundlagen

14. Die vertraglichen Grundlagen

Die nachstehende Graphik zeigt die wesentlichen Vertragsverhältnisse, die für Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb des Solarstrompark Ortenau notwendig sind.

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Wa rtun g füh s- und run gsv Betrie ertr ag bs-

Ko o

S.A.G. Solarstrom Vertriebs GmbH

GUVer trag

Dacheigentümer

Kauf- und Abtre vertrag

Platzierungsgarantie

S.A.G. Solarstrom AG

Mannheimer Versicherung AG

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Solarstrompark Ortenau GmbH & Co KG

vertrag Kredit

Ha

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Eine deutsche Großbank

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Kommanditisten

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Komplementärin S.A.G. Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH

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Mannheimer Versicherung AG

Energieversorgungsunternehmen


SOLARSTROMPARK ORTENAU 14. Die vertraglichen Grundlagen

Vertrag

Vertragspartner

Wesentliche Vertragsinhalte

Gesellschaftsvertrag

S.A.G. Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH sowie alle Gesellschafter der KG

Regelt Inhalt und Durchführung der Gesellschaft (abgedruckt in diesem Prospekt).

Platzierungsgarantie

S.A.G. Solarstrom AG

Die S.A.G. Solarstrom AG legt den Solarstromfonds auf. Sie übernimmt die Platzierungsgarantie, d.h. sollte das projektierte Eigenkapital nicht bis zum 31.12.2005 gezeichnet werden, kauft die S.A.G. Solarstrom AG das restliche Kommanditkapital auf.

Betriebswirtschaftliche Koordination, schlüsselfertige Errichtung der Solarstromanlagen sowie Wartungs- und Betriebsführungsvertrag

S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH

Konzeption des Solarstromparks, War­tungund Betriebsführung der PV-Anlagen während der gesamten Laufzeit. Errichtung der schlüsselfertigen Solarstromanlagen zum Festpreis.

Kooperations- sowie Dachnutzungsvertrag

Eigentümer der zur Verfügung gestellten Dächer

Kooperationsvertrag: Festlegung der Standortvoraussetzungen, des Zeitrahmens sowie Vereinbarung des Inhalts und des Abschlusses des Dachnutzungsvertrages, wie er für alle Standorte abgeschlossen wird. Dachnutzungsvertrag: Realisierung Dach­ nutzung für 20 Jahre sowie ggf. Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Errichtung und den Betrieb der Solarstromanlagen zu Gunsten der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co.KG.

Netzanschluss- und Einspeisevertrag

E-Werk Mittelbaden AG

Regelung der Vergütung und Zahlungsweise des nach EEG abzunehmenden Stroms.

Kreditvertrag Fremdfinanzierung

Eine deutsche Großbank

Regelung der Finanzierung und Sicherungs­ übereignung der PV-Anlagen.

All-Gefahren-Versicherung

Mannheimer Versicherung AG

Versicherung gegen Schäden an den PV-Anlagen, z.B. Feuer, Hagel, Sturm, Dieb­stahl, Vandalismus, auch während der Montagephase, Betriebsunterbrechung (ab 2 Ausfalltagen) abzüglich Selbstbehalt.

Haftpflichtversicherung

Mannheimer Versicherung AG

Versicherung der Personen- und Sach­schäden Dritter, die durch den Betrieb der PV-Anlagen entstehen können.

Liefer- und Garantievertrag

Fronius (oder gleichwertig)

Lieferung der Wechselrichter mit einer Produktgarantie von 2 Jahren.

Liefer- und Garantievertrag

Evergreen Solar (oder gleichwertig)

Lieferung der Module mit einer Garantie von 10 Jahren auf 90% der Nennleistung sowie von 25 Jahren auf 80%. Die Produktgarantie beträgt 2 Jahre.

Kauf- und Abtretungsvertrag

S.A.G. Solarstrom AG

Kauf- und Abtretungsvertrag zum 1.1.2026 Regelt die Bedingungen des Verkaufs der Kommanditbeteiligung zum 1.1.2026 zum Festpreis an die S.A.G. Solarstrom AG.

Weitere Abhängigkeiten der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage des Emittenten von wesentlicher Bedeutung sind, bestehen nicht.

43


SOLARSTROMPARK ORTENAU 15. Rechtliche Verhältnisse des Gesellschaftsvertrages

15. Rechtliche Verhältnisse des Gesellschaftsvertrages

Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens

Zahlung

Der Solarstrompark Ortenau ist in der Rechtsform einer

Der Mindestbetrag der Einlage beträgt 2.000 €, höhere

GmbH & Co. KG organisiert. Rechtsordnung ist das HGB.

Beteiligungen sind in 1.000 €-Schritten möglich. Die Ein-

Der Emittent unterliegt deutschem Recht. Wesen der

lage ist innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Bei-

Kommanditgesellschaft ist der Zusammenschluss eines

trittserklärung an die Gesellschaft zu zahlen. Nach Ab-

persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär)

lauf der Einzahlungsfrist ist die Gesellschaft berechtigt,

und mindestens eines beschränkt haftenden Gesell-

Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz

schafters (Kommanditist). Komplementärin ist die S.A.G.

der Europäischen Zentralbank zu fordern.

Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit ihrem eingezahlten Stammkapital in

Haftung des Kommanditisten

Höhe von 25.000 € haftet. Die Anleger beteiligen sich als

Nach der gesetzlichen Regelung ist die Haftung des Kom-

Kommanditisten an der Gesellschaft. Das bedeutet, sie

manditisten auf seine Einlage beschränkt, wenn sie einge-

haften nur mit ihrer Kommanditeinlage. Gegenstand der

zahlt ist. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Ein Wieder-

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG sind die Errich-

aufleben der Haftung ist nur dann und insofern möglich,

tung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sowie alle

als durch Ausschüttung ein negatives Kapitalkonto des

damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Kommanditisten entsteht bzw. sich erhöht, d.h. wenn trotz eines kumulierten steuerlichen Verlustes von 100 %

Geschäftsführung

der Einlage Ausschüttungen vorgenommen werden.

Die Geschäftsführung und Vertretung der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG übernimmt die S.A.G. Solarstrom

Beitritt

Beteiligungsgesellschaft mbH und ihre Geschäftsführer.

Der Beitritt des Kommanditisten wird wirksam, wenn

Sie ist insbesondere zu den in § 6 des Gesellschaftsver-

die Gesellschaft den Beitritt durch ihre rechtsverbind-

trags aufgeführten Maßnahmen berechtigt und verpflich-

liche Unterschrift angenommen hat. Bis zur Eintragung

tet. Für die Geschäftsführung erhält die Komplementärin

ins Handelsregister entspricht das Gesellschaftsver-

eine Vergütung in Höhe von 0,3 % der Investitionssumme.

hältnis einer atypisch stillen Beteiligung gem. § 3 Abs.

Die Vergütung wird mit dem Inflationszielwert der Euro-

7 des Gesellschaftsvertrags. Erst die Eintragung in das

päischen Zentralbank in Höhe von 2% p.a. indiziert.

Handelsregister begründet die Stellung des Anlegers als Kommanditisten.

Kapital

44

Das Gesamtkapital der Gesellschaft für eine zu installie-

Gesellschafterbeschlüsse

rende Gesamtleistung von 942,9 kWp beträgt 4.694.255 €.

Die Gesellschafter treffen ihre Beschlüsse in den Ange-

Darin enthalten ist das Kommanditkapital in Höhe von

legenheiten der Gesellschaft im Umlaufverfahren, d.h.

1.174.000 € und Fremdkapital in Höhe von 3.520.255 €.

schriftlich per Brief, Telefax, via E-Mail oder online. Ge-

Sollte eine größere Nachfrage zu verzeichnen sein als

sellschafterbeschlüsse können auch in Gesellschafter-

zu zeichnende Anteile vorhanden sind, behalten wir uns

versammlungen gefasst werden. 1.000 € Kommanditein-

vor, den Solarstrompark Ortenau bis zum 31.12.2005

lage gewähren je eine Stimme. Beschlüsse werden mit

um weitere Solarstromanlagen an geeigneten Standor-

einfacher Mehrheit gefasst. Ausnahmen hiervon gelten

ten aufzustocken. Eine Aufstockung erfolgt nur, wenn

für Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Ausschluss

sich dadurch das Planergebnis der Gesellschaft, insbe-

von Gesellschaftern und Auflösung der Gesellschaft.

sondere in Bezug auf die Rentabilität und die Ausschüt-

Diese Beschlüsse bedürfen 75 % der abgegebenen

tungsquote, nicht verschlechtert.

Stimmen.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 15. Rechtliche Verhältnisse des Gesellschaftsvertrages

Gewinnverteilung und Ausschüttungen

cherheitsleistungen für Schulden der Gesellschaft nicht

Die Gesellschafter nehmen am Gewinn und Verlust der

verlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfindung

Gesellschaft im Verhältnis ihrer Einlage teil. Ausschüt-

ganz oder teilweise früher zu bezahlen.

tungen erfolgen jeweils zum 30. Juli des Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr. Dabei soll grundsätzlich

Kündigung

die freie - d.h. die nach Abzug des für die Rückstellung

Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhält-

erforderlichen Betrages verbleibende - Liquidität in vol-

nisses ist erstmals zum 31.12.2025 möglich. Dadurch

ler Höhe ausgeschüttet werden.

soll eine übermäßige wirtschaftliche Belastung der verbleibenden Gesellschafter ausgeschlossen werden.

Veräußerung von Geschäftsanteilen

Ausscheidende Gesellschafter haben Anspruch auf ein

Jeder Gesellschafter kann seinen Geschäftsanteil ver-

Auseinandersetzungsguthaben, das sich nach dem Wert

kaufen oder verschenken, wenn der Käufer oder Be-

der Beteiligung richtet.

schenkte in die Rechte und Pflichten des Veräußerers eintritt (Sonderrechtsnachfolge). Eine Veräußerung ist

Kauf- und Abtretungsvertrag

jeweils zum Ende des Kalenderjahres möglich. Eine vor-

Gleichzeitig mit der Beitrittserklärung schließt der An-

zeitige Veräußerung kann jedoch mit steuerlichen und

leger einen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der S.A.G.

wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sein. Entstehen

Solarstrom AG ab, mit dem die Gesellschaftsanteile

der Gesellschaft gewerbesteuerliche Nachteile durch das

mit Wirkung zum 1.1.2026 verkauft werden, vgl. Kapi-

vorzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters, so sind

tel 22. Der Kaufpreis für alle Anteile beläuft sich auf

diese vom Erwerber auszugleichen. Die Übertragung

3% des ursprünglichen Preises für die Errichtung der

eines Geschäftsanteils bedarf der Genehmigung der Ge-

Solarstromanlagen. Damit werden die Gesellschaftsan-

sellschaft, die jedoch nur aus wichtigem Grund versagt

teile an den Käufer übertragen und der Kommanditist

werden darf. Der Komplementärin steht bei Verkauf von

scheidet aus der Gesellschaft aus. Die im Rahmen der

Kommanditanteilen ein Vorkaufsrecht zu. Auf die Rege-

Anteilsübertragung anfallenden Kosten trägt der Käu-

lungen des Gesellschaftsvertrages wird hingewiesen.

fer. Der Kommanditist erhält alle bis zum 31.12.2025 anfallenden Ausschüttungen bzw. Ergebnisse entspre-

Ausscheiden eines Gesellschafters

chend seinem Anteil an der Gesellschaft. Die für den

Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus,

Abbau der Solarstromanlagen entstehenden Kosten

wenn er das Gesellschaftsverhältnis kündigt, ihm ge-

trägt dann die S.A.G. Solarstrom AG.

kündigt wird oder wenn er aus der Gesellschaft ausge-

Der ausscheidende Kommanditist verpflichtet sich,

schlossen wird. Eine Kündigung oder ein Ausschluss sei-

alle zur Herbeiführung dieses Erfolges notwendigen

tens der Gesellschaft setzt das Vorliegen eines wichtigen

Rechtshandlungen vorzunehmen und die erforder-

Grundes voraus. Ein wichtiger Grund liegt z. B. dann vor,

lichen Willenserklärungen abzugeben. Sollten die

wenn über das Vermögen des Gesellschafters ein Insol-

Salden der Gesellschafterkonten des Kommanditisten

venzverfahren eröffnet wird. Der ausscheidende Gesell-

am 1.1.2026 einen positiven Wert ausweisen, erhöht

schafter erhält eine Abfindung, die sich nach dem Wert

sich der Kaufpreis entsprechend. Falls die Salden ne-

seiner Beteiligung richtet. Die Abfindung wird in 5 glei-

gativ sind, mindert sich der Kaufpreis. Nach dem bei-

chen Jahresraten gezahlt. Das Abfindungsguthaben wird

liegenden Kauf- und Abtretungsvertrag hat die S.A.G.

mit 2 % über dem jeweiligen Zinssatz für längerfristige

Solarstrom AG ein Recht zum Rücktritt, falls die nega-

Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank

tiven Salden der Gesellschafterkonten größer sind als

verzinst. Der ausgeschiedene Gesellschafter kann Si-

der Kaufpreis. 45


SOLARSTROMPARK ORTENAU 16. Die steuerlichen Grundlagen

16. Die steuerlichen Grundlagen 16.1 Einkunftsart und Besteuerungsverfahren

16.2

Mitunternehmerschaft und Gewinnerzielungsabsicht

Die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG ist eine ge-

Steuerliche Ergebnisse aus Gewerbebetrieb sind beim

werblich tätige Personengesellschaft gem. § 15 Abs. 3

Gesellschafter grundsätzlich mit Einkünften anderer

Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Kommanditisten

Einkunftsarten verrechenbar. Gewinne erhöhen das zu

(Gesellschafter) gelten steuerlich als Mitunternehmer.

versteuernde Einkommen, während Verluste zu einer

Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gewinne

Minderung des zu versteuernde Einkommens führen.

und Verluste der Gesellschaft werden den Kommanditisten anteilig zugerechnet und sind von diesen indivi-

Das Finanzamt setzt für die Anerkennung der steuer-

duell zu versteuern; die Gesellschaft selbst ist nicht ein-

lichen Ergebnisse der Gesellschaft beim einzelnen Kom-

kommenssteuerpflichtig.

manditisten voraus, dass der Kommanditist als Mitunternehmer anzusehen ist und sowohl die Gesellschaft als auch die Kommanditisten ihre Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Beides trifft nach Ansicht des Prospektherausgebers für die Gesellschaft zu: Die Kommanditisten tragen Mitunternehmerrisiko, denn sie sind am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag verfügen sie über Informations-, Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte, so dass sie auch Mitunternehmerinitiative entfalten können. Gewinnerzielungsabsicht besteht, wenn sowohl auf der Ebene der Gesellschaft, als auch auf der Ebene des ein-

Die Feststellung der Einkünfte erfolgt gem. § 180 Abs.

zelnen Kommanditisten ein so genannter „Totalgewinn“

1 Nr. 2 a Abgabenordnung gesondert und einheitlich

zu erwarten ist, d.h. wenn innerhalb des Planungszeit-

für alle Gesellschafter. Zuständig ist das Finanzamt, in

raums die Summe der kalkulierten Gewinne insgesamt

dessen Bezirk sich der Sitz der Geschäftsleitung befindet

die Summe der Verluste übersteigt. Dabei gilt es zu be-

(Betriebsfinanzamt), im vorliegenden Fall das Finanzamt

achten, dass insbesondere eine nach dem vorliegenden

Freiburg – Stadt (i. Br.).

Prospekt nicht vorgesehene Fremdfinanzierung der Kommanditbeteiligung zusätzliche Zinsen und sonstige Ko-

Nach der Veranlagung teilt das Betriebsfinanzamt den

sten verursacht, die bei der Ermittlung des Totalgewinns

Wohnsitzfinanzämtern die Ergebnisanteile der Komman-

auf der Ebene des Gesellschafters mit berücksichtigt

ditisten als Grundlage für deren persönliche Einkommen-

werden müssen. Auch eine Anteilsveräußerung vor Er-

steuerveranlagung mit. Kommanditisten, die Einkünfte

reichen des Totalgewinns wirkt sich u. U. steuerschäd-

aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG erzielen,

lich aus, wenn sich der Schluss ziehen lässt, dass die

können ihre Verlustanteile grundsätzlich als Freibetrag

vorzeitige Veräußerung von vornherein beabsichtigt war.

gem. § 39 a Abs. 1 Nr. 5 b EStG auf der Lohnsteuerkarte

Wegen der möglichen negativen Auswirkungen auf das

eintragen lassen. Der Antrag muss bis spätestens 30.

wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung empfiehlt sich

November des Veranlagungszeitraums beim Wohnsitzfi-

dringend, eine Fremdfinanzierung oder Anteilsveräu-

nanzamt eingereicht werden.

ßerung nur nach Rücksprache mit einem Steuerberater vorzunehmen.

46


SOLARSTROMPARK ORTENAU 16. Die steuerlichen Grundlagen

16.3 Beschränkung des Verlustausgleichs bei negativem Kapitalkonto (§ 15a EStG)

16.5 Negative Einkünfte aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsge sellschaften (§ 2b EStG)

Die grundsätzliche Möglichkeit des Verlustausgleichs

Nach § 2b EStG dürfen Verluste aus so genannten Ver-

beim Kommanditisten wird durch § 15a Abs. 1 EStG

lustzuweisungsgesellschaften mit anderen Einkunfts-

eingeschränkt. Danach können zugewiesene Verluste

arten nicht ausgeglichen werden. Eine Verlustzuwei-

weder mit Einkünften aus derselben noch mit anderen

sungsgesellschaft liegt vor, wenn bei dem Erwerb

Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein nega-

oder Begründung der Einkunftsquelle die Erzielung

tives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder

eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht. Dies

sich erhöht. Das ist dann der Fall, wenn der zugewiesene

ist definitionsgemäß dann der Fall, wenn nach dem

kumulierte Verlust die im Handelsregister eingetragene

Vertriebskonzept der Gesellschaft die Rendite auf das

Einlage des Kommanditisten übersteigt. Soweit der Ver-

einzusetzende Kapital nach Steuern mehr als das Dop-

lust nicht ausgeglichen oder abgezogen werden darf, ist

pelte dieser Rendite vor Steuern beträgt und ihre Be-

er jedoch vortragbar, d.h. er kann mit Gewinnen, die dem

triebsführung überwiegend auf diesem Umstand be-

Kommanditisten in späteren Wirtschaftsjahren aus sei-

ruht, oder wenn Kapitalanlegern Steuerminderungen

ner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zuzurech-

durch Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt wer-

nen sind, verrechnet werden.

den. Da keines der Kriterien auf das vorliegende Angebot zutrifft, dürfte § 2b EStG keine Anwendung finden. Sollte die Finanzverwaltung die Beteiligungsgesell-

16.4 Verlustabzug (§ 10d EStG)

schaft dennoch als Verlustzuweisungsgesellschaft einordnen, könnten die Verluste nur mit zukünftigen

Negative Einkünfte können ab dem Kalenderjahr 2005

Gewinnen der Gesellschaft oder mit Gewinnen aus

innerhalb einer Einkunftsart sowie mit anderen posi-

anderen Verlustzuweisungsgesellschaften verrechnet

tiven Einkünften verrechnet werden. Können die nega-

werden.

tiven Einkünfte innerhalb eines Veranlagungszeitraumes nicht vollständig ausgeglichen werden, so sind diese bis zu einem Betrag von 511.500 € (bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26 b EStG zusammen veranlagt werden, bis zum einem Betrag von 1.023.000 €) vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums abzuziehen (Verlustrücktrag). Darüber hinaus gehende Verluste sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million € (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu 2 Millionen €) unbeschränkt abzuziehen (Verlustvortrag).

47


SOLARSTROMPARK ORTENAU 16. Die steuerlichen Grundlagen

16.6 Vorlaufkosten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und Sonderabschreibung

16.7 Gewerbesteuer Die Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Zur Er-

In der Anfangsphase der Gesellschaft entstehen steuer-

mittlung des zugrunde liegenden Gewerbeertrags wird

liche Verluste. Diese setzen sich aus sofort abzugsfähigen

das einkommensteuerliche Ergebnis (Gewinn oder Ver-

Betriebsausgaben (Vorlaufkosten) und Abschreibungen

lust) um Hinzurechnungen und Kürzungen gem. § 8 bzw.

zusammen. Der Abzug von Vorlaufkosten richtet sich

§ 9 Gewerbesteuergesetz (GewStG) modifiziert. Bei Per-

nach den Grundsätzen des so genannten Fünften Bau-

sonengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

herren-Erlasses (Schreiben des BMF von 20.10.2003).

Gewerbeverluste können unbegrenzt vorgetragen und

Danach können beispielsweise

mit späteren Gewerbeerträgen

Eigenkapital-Vermittlungspro-

verrechnet werden. Vorausset-

visionen,

Konzeptionskosten

zung für die spätere Verrech-

sowie Notar- und Gerichtsge-

nung ist, dass Unternehmeri-

bühren nicht mehr als sofort ab-

dentität besteht, d.h. dass an

zugsfähige

Betriebsausgaben

der Gesellschaft zum Zeitpunkt

geltend gemacht, sondern müs-

der Verlustverrechnung minde-

sen als Anschaffungskosten ak-

stens die Gesellschafter betei-

tiviert werden.

ligt sind, die den Verlust getragen haben. Infolge dessen kann

Nach Inbetriebnahme der An-

ein Gesellschafterwechsel zu ei-

lage

ner Kürzung des verrechenbaren

resultieren

steuerliche

Verluste insbesondere aus der

Verlustvortrages führen.

Inanspruchnahme der Absetzung für Abnutzung (AfA). Bei

Die Gewerbesteuer selbst stellt

Solarstromanlagen handelt es

eine

sich um bewegliche Wirtschafts-

ausgabe dar. Seit dem Veran-

güter

des

Anlagevermögens

lagungszeitraum

Betriebs-

2002

kann

(Betriebsvorrichtungen), so dass degressive Abschrei-

die von der Gesellschaft gezahlte Gewerbesteuer beim

bungen nach § 7 Abs. 2 EStG möglich sind. Dabei darf

Kommanditisten zu einer Steuerermäßigung gem. § 35

der Abschreibungssatz das Zweifache der linearen AfA

Abs. 1 Nr. 2 EStG führen. Die Einkommensteuerermä-

nicht übersteigen und maximal 20 % der Anschaffungs-

ßigung wird in Höhe des 1,8-fachen des auf den Kom-

bzw. Herstellungskosten betragen. Die in der amtlichen

manditisten entfallenden Gewerbesteuermessbetrages

Abschreibungstabelle mit 20 Jahren angesetzte Nut-

gewährt. Zu beachten ist, dass sich die tarifliche Einkom-

zungsdauer von Solarstromanlagen führt zu einem ma-

mensteuer nur insoweit ermäßigt, als sie anteilig auf im

ximalen Abschreibungssatz von 10 %. Von der Wechsel-

zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche

möglichkeit zur linearen Abschreibung wird in dem Jahr

Einkünfte entfällt.

Gebrauch gemacht, in dem der Abschreibungsbetrag nach der degressiven Methode den Abschreibungsbetrag nach der linearen Methode unterschreitet. Zusätzlich zur degressiven AfA nutzt die Gesellschaft soweit möglich die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe in Höhe von bis zu 20 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. 48

abzugsfähige


SOLARSTROMPARK ORTENAU 16. Die steuerlichen Grundlagen

16.8 Zinsabschlagsteuer

16.10 Entnahmen

Die Zinserträge der Beteiligungsgesellschaft aus der

Der Liquiditätsplan der Gesellschaft sieht Ausschüt-

Anlage liquider Mittel unterliegen einer 30 %-igen Ka-

tungen an die Gesellschafter vor. Steuerlich entspre-

pitalertragsteuer. Auf diesen Betrag werden 5,5 % So-

chen Ausschüttungen Kapitalentnahmen, die als

lidaritätszuschlag berechnet, so dass von den Zinser-

solche nicht steuerpflichtig sind. Ausschüttungen,

trägen vorab ein Betrag in Höhe von 31,65 % an das

durch die bei dem Kommanditisten ein negatives Ka-

Finanzamt abgeführt wird. Der Kommanditist kann die

pitalkonto entsteht oder sich erhöht, müssen nach §

anteilig auf ihn entfallende Kapitalertragsteuer sowie

15a Abs. 3 EStG jedoch grundsätzlich als Entnahme-

den Solidaritätszuschlag bei seiner persönlichen Ein-

gewinn versteuert werden, es sei denn, die Entnahme

kommensteuererklärung als Steuervorauszahlung an-

führt nach § 172 Abs. 4 HGB zu einer erweiterten Haf-

rechnen lassen.

tung des Kommanditisten für die Schulden der Gesellschaft bis zur Höhe derartiger Entnahmen. Diese Haf-

Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer sowie des Soli-

tung muss sich zum Bilanzstichtag aus der Eintragung

daritätszuschlages erfolgt aufgrund der von der Gesell-

des Kommanditisten in das Handelsregister ergeben.

schaft zu erstellenden Steuererklärung.

Sie darf nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft unwahrscheinlich sein. Bei der Beurteilung des Haf-

16.9 Umsatzsteuer

tungsrisikos ist nicht nur auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag, sondern auch auf die voraussichtlich

Die Beteiligungsgesellschaft übt eine gewerbliche Tä-

künftige Entwicklung der Gesellschaft abzustellen. Die

tigkeit selbständig aus, ihre Umsätze unterliegen folg-

Finanzverwaltung hat im Zweifelsfall das Fehlen des

lich der Umsatzsteuer. Damit einher geht grundsätzlich

Haftungsrisikos nachzuweisen. Da die Gesellschaft

die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, so dass in den

die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist davon aus-

Planungen mit Nettobeträgen gerechnet wird. Vorsteu-

zugehen, dass eine Entnahmebesteuerung vermieden

erbeträge, die Leistungen im Zusammenhang mit der

werden kann.

Ausgabe der Kommanditanteile betreffen, können gem. § 4 Nr. 8 f Umsatzsteuergesetz (UStG) jedoch nicht geltend gemacht werden. Entsprechende Kosten sind in der

16.11 Gewinnanteile

Kalkulation, soweit vorgesehen, mit Bruttobeträgen angesetzt.

Gewinnanteile aus der Beteiligung an der Gesellschaft unterliegen beim Kommanditisten der Belastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unter Anwendung seines individuellen Grenzsteuersatzes. Seit 1998 wird auf die Einkommensteuer zudem ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Dieser wurde in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen bis zum Jahr 2010 berücksichtigt. Die Kirchensteuer geht in Höhe von 8 % der Einkommensteuer über den gesamten Planungszeitraum in die Planungen ein. Abweichungen von diesen Vorgaben können bei den Kommanditisten zu geringeren oder höheren Steuerzahlungen bzw. erstattungen führen. 49


SOLARSTROMPARK ORTENAU 16. Die steuerlichen Grundlagen

16.12 Veräußerungs- und Aufgabegewinn Ein beim Verkauf der Beteiligung entstehender Veräuße-

Die Besteuerung des verbleibenden Veräußerungsge-

rungsgewinn wie auch ein Liquidationsgewinn bei Auf-

winnes erfolgt grundsätzlich nach der so genannten

gabe der Gesellschaft ist gem. § 16 Abs. 1 EStG beim

Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG (außerordent-

einzelnen Kommanditisten insoweit einkommensteuer-

liche Einkünfte). Veräußerungsgewinne werden danach

pflichtig, als der anteilige Veräußerungs- bzw. Liquida-

nur mit einem Fünftel steuerlich erfasst und die hierauf

tionserlös das steuerliche Kapitalkonto des Kommandi-

entfallende Steuer verfünffacht, so dass es zu einer Pro-

tisten übersteigt.

gressionsminderung kommt.

Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet

Gesellschafter, die das 55. Lebensjahr vollendet haben

oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dau-

oder dauernd berufsunfähig sind, können alternativ zur

ernd berufsunfähig, so wird der

Fünftel-Regelung

Veräußerungsgewinn

den Veräu-

§

ßerungsgewinn auf Antrag mit

16 Abs. 4 EStG auf Antrag zur

dem begünstigten Steuersatz

Einkommensteuer nur heran-

des § 34 Abs. 3 EStG versteuern

gezogen, soweit er 45.000 €

lassen. Der Steuersatz beträgt

übersteigt. Voraussetzung ist,

56 % des durchschnittlichen

dass der Kommanditist seine

per­­sönlichen Einkommensteu-

gesamte Beteiligung veräußert.

ersatzes, mindestens jedoch

gem.

15 % für Veräußerungen bis Der Freibetrag ist dem Steuer-

zu einer Höhe von 5 Mio. €.

pflichtigen nur einmal zu ge-

Gleiches gilt für einen bei der

währen. Er wird in voller Höhe

Liquidation/Aufgabe der Gesell-

gewährt, wenn der Veräuße-

schaft entstehenden Liquida­

rungsgewinn 136.000 € nicht

tionsgewinn (§ 16 Abs. 3 EStG).

übersteigt. Übersteigt der Veräußerungsgewinn 136.000 €, so vermindert sich der Freibetrag jeweils um den Betrag, der 136.000 € übersteigt. Entsprechend entfällt der Freibetrag ganz, wenn der Veräußerungsgewinn 181.000 € übersteigt.

50


SOLARSTROMPARK ORTENAU 16. Die steuerlichen Grundlagen

16.13 Erbschaft- und Schenkungssteuer Der Erwerb von Todes wegen sowie Schenkungen unter

folgen, wenn diese bis spätestens zum 31. Januar des Fol-

Lebenden unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkung-

gejahres der Gesellschaft mitgeteilt und entsprechende

steuer). Als Bemessungsgrundlage dient der nach be-

Originalbelege vorgelegt werden. Sofern Sonderbetriebs-

wertungsrechtlichen Vorschriften ermittelte Wert des Be-

ausgaben nicht mitgeteilt werden und nicht durch die

triebsvermögens im Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt.

Sonderbilanzen in die Steuererklärung der Gesellschaft

Ist der Wert des übertragenen anteiligen Betriebsvermö-

einfließen, kann der Kommanditist diese Angaben nicht

gens des Kommanditisten negativ, fällt bei der Übertra-

in seiner eigenen Steuererklärung nachholen.

gung des Anteils keine Erbschaft-/Schenkungssteuer an. Ist der Wert des übergehenden anteiligen Betriebsver-

16.15 Steuerliche Vorbehalte

mögens po­­sitiv, ermittelt sich die der Besteuerung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage nach §13a ErbStG.

Die steuerliche Konzeption dieses Beteiligungsangebots basiert auf der aktuellen Gesetzeslage, der Rechtspre-

Danach bleibt Betriebsvermögen, insgesamt bis zu

chung der Finanzgerichte sowie der veröffentlichten Auf-

einem Wert von 225.000 €, außer Ansatz. Vom verblei-

fassung der Finanzverwaltung, Stand Januar 2004. Durch

benden Wert des Betriebsvermögens werden nach § 13a

Änderungen des Steuerrechts, der höchstrichterlichen

Abs. 2 ErbStG lediglich 65 % angesetzt. Voraussetzung

Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis können Ab-

für die Begünstigungen ist, dass das Betriebsvermögen

weichungen entstehen, die sich auf das wirtschaftliche

5 Jahre in unveränderter Form bestehen bleibt. Im Falle

Ergebnis der Beteiligung auswirken. Die Ausführungen er-

einer Schenkung kann der Freibetrag nach Ablauf von 10

heben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es kann viel-

Jahren erneut in Anspruch genommen werden.

mehr nur ein Überblick über die wesentlichen steuerlichen Aspekte gegeben werden. Die Betrachtung beschränkt

Hinweis:

sich dabei auf Beteiligungen, die im Privatvermögen ge-

Teile des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuer-

halten werden, für im Betriebsvermögen gehaltene Betei-

gesetzes, darunter insbesondere die Begünstigung von

ligungen gelten zum Teil andere Bestimmungen.

Betriebsvermögen, werden derzeit vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Nach einem Erlass der Finanzverwaltung vom 6.12.2001

16.16 Zahlung von Steuern

erfolgen Festsetzungen von Erbschaft- und Schenkungssteuern deshalb künftig nur noch vorläufig. Es kann

Die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co.KG führt die

nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund künftiger

aufgrund ihrer Tätigkeit entstehende Gewerbesteuer

Gesetzesänderungen höhere (ggf. auch niedrigere) Erb-

und Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Darüber hinaus

schaft-/Schenkungssteuern anfallen.

übernimmt die Gesellschaft keine weiteren Abgaben. Wir weisen darauf hin, dass die den Kommanditisten aus der Beteiligung zufließenden Einkünfte einheitlich und

16.14 Sonderbetriebsausgaben

gesondert durch Bescheid des zuständigen Finanzamtes festgestellt werden und von den Kommanditisten in der

Aufwendungen, die dem Kommanditisten durch seine

persönlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben

Beteiligung an der Gesellschaft entstehen, beispiels-

sind. Als Einkünfte unterliegen sie der Einkommens-

weise Notargebühren oder Zinsen für eine Anteilsfinan-

steuer und dem Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kir-

zierung, können nur im Rahmen der Steuererklärung der

chensteuer.

Beteiligungsgesellschaft gel­­tend gemacht werden. Eine

Die S.A.G. Solarstrom AG übernimmt keine Zahlung von

Berücksichtigung der Sonderbetriebsausgaben kann er-

Steuern.

51


SOLARSTROMPARK ORTENAU 17. Prospektherausgabe und Prospekthaftung

17. Prospektherausgabe und Prospekthaftung 17.1 Prospekthaftung

17.2 Angabenvorbehalt

Die Prospektherausgeberin S.A.G. Solarstrom Aktienge-

Alle Prospektangaben, Zahlenangaben und Ergebnispro-

sellschaft übernimmt für den Inhalt dieses Prospektes

gnosen sind mit Sorgfalt erstellt worden. Sie beruhen

die Verantwortung. Eine Haftung für den tatsächlichen

auf dem derzeitigen Stand der Planung, allen der Pro-

Eintritt der Prognosen wird nicht übernommen. Nach

spektherausgeberin vorliegenden Verträgen und ande-

Wissen der Prospektherausgeberin sind die Angaben

ren Informationen sowie Erfahrungen aus der Vergangen-

im Prospekt richtig und es wurden keine wesentlichen

heit. Dennoch sind Abweichungen von den erwarteten

Umstände ausgelassen. Die Geschäftsanschrift/Sitz der

Ergebnissen möglich. Eine Haftung für den tatsächlichen

Prospektherausgeberin lautet:

Eintritt der prognostizierten Ergebnisse kann daher nicht übernommen werden. Die steuerlichen Erläuterungen

S.A.G. Solarstrom AG

gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus und

Sasbacher Str. 5

sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den

79111 Freiburg i.Br.

Eintritt der von den Kommanditisten verfolgten steuerlichen Ziele kann nicht übernommen werden.

Dieser Prospekt enthält aus Sicht der Prospektherausgeberin alle wesentlichen Informationen, die für eine Be-

Datum der Prospektaufstellung ist der 9. September 2005.

teiligungsentscheidung notwendig sind. Dennoch konnten viele Informationen nur in allgemein gehaltener Form wiedergegeben werden, da sich der Prospekt an einen

17.3 Prospektherausgeberin

Personenkreis mit unterschiedlichen Vorkenntnissen und Erwartungen richtet. Er entbindet den Interessenten

S.A.G. Solarstrom AG

daher nicht von der Pflicht, sich gegebenenfalls weitere

Geschäftsanschrift/Sitz:

Informationen von unabhängigen Stellen einzuholen,

Sasbacher Straße 5

um sich ein eigenes Urteil über die Vorteilhaftigkeit des

79111 Freiburg i. Br.

vorliegenden Beteiligungsangebotes zu bilden. Alle Angaben im Prospekt erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Weiterhin ist für eine Beteiligung nur der vorliegende Prospekt bindend. Kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt,

Dipl. Ing. Uwe Ilgemann

hiervon abweichende Angaben zu machen. Von einer

Vorstand

etwaigen Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben sind Vermittler freigestellt.

Dr. Benedikt Ortmann Vorstand

52


SOLARSTROMPARK ORTENAU 18. Projektpartner

18. Projektpartner

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG ist die Betrei-

E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG

berin des Solarstromparks. Sie wurde am 19. Dezember

Freiburger Straße 23a

2002 unter der Firma Solarstrompark Oberrhein V GmbH

77652 Offenburg

& Co. KG gegründet. Die Eintragung der Änderung der

Telefon: 0781/280-0

Firma in Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG ist am

Telefax: 0781/280-530

16. Juni 2005 unter HRA 4916 erfolgt. Kommanditist ist

Internet: www.e-werk-mittelbaden.de

Herr Dr. Benedikt Ortmann. Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg

S.A.G. Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH ist

Telefon: 0761/4770-0

Komplementärin und geschäftsführende Gesellschafte-

Telefax: 0761/4770-419

rin des Solarstromparks Ortenau GmbH & Co. KG.

Mail: ortenau@solarstrompark.de

Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 6964

www.solarstrompark.de

Geschäftsanschrift/Sitz: Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg Telefon: 0761/4770-0

Die folgenden Partner stellen die Dachflächen zur

Telefax: 0761/4770-555

Verfügung:

Eigenkapital: 25.000 € Geschäftsführer:

Stadt Lahr

Dipl.-Ing. Uwe Ilgemann

Rathausplatz 4

(Geschäftsbereiche Organisation, Planung, Finanzen)

77933 Lahr

Dr. Benedikt Ortmann

Telefon: 07821/910-00

(Geschäftsbereiche Finanzen, Controlling, Recht)

Telefax: 07821/910-222 E-Mail: info@lahr.de Internet: www.lahr.de

S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH hat das Fondskonzept entwickelt und baut die Solarstromanlagen. Ferner ist sie Generalunternehmerin und technische

Stadt Offenburg

Betriebsführerin der Solarstrompark Ortenau GmbH &

Fischmarkt 2

Co. KG.

77652 Offenburg

Amtsgericht Freiburg HRB 3928

Telefon: 0781/82-2000

Geschäftsanschrift/Sitz:

Telefax: 0781/82-7251

Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg

Internet: www.offenburg.de

Telefon: 0761/4770-0 Telefax: 0761/4770-555 Eigenkapital: 25.000 €

Landratsamt Ortenaukreis

Geschäftsführer:

Badstraße 20

Dipl.-Ing. Uwe Ilgemann,

77652 Offenburg

Dr. Benedikt Ortmann

Telefon: 0781/805-0 Telefax: 0781/805-1211 E-Mail: landratsamt@ortenaukreis.de 53


SOLARSTROMPARK ORTENAU 1 . Projektpartner

1 .1 Personelle und gesellschaftliche Verflechtungen S.A.G. Solarstrom AG ist Herausgeberin des vorlie-

S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg ist alleinige Gesellschaf-

genden Prospekts.

terin der S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH.

Amtsgericht Freiburg HRB 5646 Geschäftsanschrift:

S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH, Freiburg

Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg

ist alleinige Gesellschafterin der S.A.G. Solarstrom Betei-

Telefon: 0761/4770-0

ligungsgesellschaft mbH und besitzt 100 % der Anteile

Telefax: 0761/4770-555

der meteocontrol GmbH.

info@solarstromag.de www.solarstromag.de

Uwe Ilgemann ist Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG und

Stammkapital: 24.211.184,64 €

Geschäftsführer der S.A.G. Solarstrom Beteiligungsge-

Vorstand:

sellschaft sowie Geschäftsführer der S.A.G. Solarstrom

Dipl.-Ing. Uwe Ilgemann,

Vertriebsgesellschaft mbH.

Dr. Benedikt Ortmann Dr. Benedikt Ortmann ist Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG und Geschäftsführer der S.A.G. Solarstrom Beteilimeteocontrol GmbH hat das Ertragsgutachten er-

gungsgesellschaft sowie Geschäftsführer der S.A.G. So-

stellt, betreibt als Dienstleister die Fernüberwachung

larstrom Vertriebsgesellschaft mbH. Daneben ist er bis

safer’Sun/WEB’log und liefert aktuelle Wetterdaten.

zum Eintreten weiterer Gesellschafter Kommanditist der

Amtsgericht Augsburg HRB 16 415

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co.KG.

Spicherer Str. 48, 86157 Augsburg www.meteocontrol.de Die Lieferanten der Komponenten sind: Fronius International GmbH Wechselrichterhersteller Günter-Fronius-Straße 1 A 4600 Wels-Thalheim www.fronius.com

Evergreen Solar 259 Cedar Hill Street Marlboro, MA 01752-3004 USA www.evergreensolar.com

Evergreen Solar Joachimstaler Str. 15 10719 Berlin www.evergreensolar.de 4

Die Nennung der persönlichen Daten der natürlichen Personen erfolgt aus Gründen der Transparenz und entspricht den Anforderungen an den Inhalt von Prospekten zu Angeboten über Kapitalanlagen. Eine persönliche Vertrauenswerbung ist für die Benannten hiermit jedoch nicht beabsichtigt.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

19. Gesellschaftsvertrag § 1

Firma, Sitz und Geschäftsjahr

I. Die Firma der Gesellschaft lautet:

Solarstrompark Ortenau GmbH und Co. KG.

III. Durch Aufnahme weiterer Kommanditisten oder durch Erhöhung der Kommanditanteile bisheriger

II. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich Freiburg

Kommanditisten kann das Gesellschaftskapital auf

i.Br., die Geschäftsanschrift lautet Solarstrompark

bis zu 4 Mio. € erhöht werden. Die Kapitalanteile

Ortenau GmbH und Co. KG, Sasbacher Str. 5, 79111

der Kommanditisten sind als ihre Haftungssummen

Freiburg i. Br..

in das Handelsregister einzutragen.

III. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalen-

IV. Jeder weitere Kommanditist soll an der Gesellschaft

derjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfge-

mit mindestens 2.000 € beteiligt sein. Gesell-

schäftsjahr und endet am 31.12. des Jahres, in dem

schaftsanteile müssen durch 1.000 € ohne Rest

die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen

teilbar sein. Ein Agio auf die Gesellschaftsanteile

wird.

wird nicht erhoben. V. Kapitalerhöhungen gelten im Innenverhältnis als bewirkt, sobald die Einlage an die Gesellschaft ge-

§2

Gegenstand der Gesellschaft

leistet ist. Im Außenverhältnis ist die Eintragung in das Handelsregister maßgeblich. Anmeldungen zum

I. Gegenstand der Gesellschaft sind die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen.

Handelsregister erfolgen jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres. VI. Zur Durchführung der Kapitalerhöhungen ist die

II. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand

Geschäftsführung beauftragt und bevollmächtigt.

in Zusammenhang stehenden und ihm dienlichen

Die Kommanditisten sind insofern verpflichtet, der

Geschäfte einschließlich der Beteiligung an anderen

Geschäftsführung eine Handelsregistervollmacht in

Gesellschaften und Unternehmungen gestattet.

notariell beglaubigter Form zu erteilen. VII. Die Kommanditistenstellung eines Anlegers wird im Außenverhältnis erst mit seiner Eintragung im Han-

§3

Gesellschafter, Kapitalanteile, Einlagen, Haftungssummen

delsregister begründet. Bis dahin ist der Kommanditist atypisch stiller Gesellschafter, dessen Rechte und Pflichten sich nach den Vorschriften dieses Ver-

I.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die S.A.G. Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH (Stammkapital € 25.000), eingetragen

trags richten. VIII. Alle Gesellschafter sind vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot des § 112 HGB befreit.

im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br.

IX. Halten mehrere Personen einen Kommanditanteil

unter HRB 6964. Eine Beteiligung am Gesellschafts-

gemeinsam, können Rechte und Pflichten aus dem

kapital besteht nicht.

Kommanditanteil nur einheitlich ausgeübt werden.

II. Kommanditist ist Herr Dr. Benedikt Ortmann, geb. am 31.5.1967, wohnhaft in Freiburg, mit einer Kapitaleinlage von einem Euro. Sobald weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufgenommen werden, scheidet Herr Dr. Benedikt Ortmann aus der Gesellschaft aus. Er erhält keine Abfindung, sondern nur die Rückzahlung der Einlage.

55


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§ 4 Gesellschafterkonten Für jeden Kommanditisten führt die Gesellschaft drei

III. Bei Nichtleistung der Einlage binnen oben genannter

Konten: Ein festes Kapitalkonto, ein Verlustvortragskonto

Frist ist die Gesellschaft darüber hinaus berechtigt,

und ein Verrechnungskonto. Alle Konten sind unverzins-

von dem mit dem Anleger geschlossenen Vertrag

lich. Auf dem Kapitalkonto wird die Kapitaleinlage gut-

zurückzutreten und den Anleger durch schriftliche

geschrieben. Sie allein ist maßgebend für Stimmrecht,

Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen. Der

Ergebnisverteilung, Beteiligung am Gesellschaftsver-

ausgeschlossene Gesellschafter trägt sämtliche im

mögen sowie Anspruch auf das Auseinandersetzungs-

Zusammenhang mit seinem Ausschluss entstan-

guthaben. Auf dem Verlustvortragskonto werden die

denen Kosten. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt,

Verlustanteile gebucht sowie alle Gewinnanteile bis zum

diese Kosten mit etwaigen Rückzahlungsansprü-

Ausgleich des Verlustes. Die Kommanditisten sind nicht

chen zu verrechnen.

verpflichtet, Verluste auf dem Verlustvortragskonto in

IV. Wahlweise kann die Gesellschaft den Kommandit-

anderer Weise als durch künftige Gewinnanteile auszu-

anteil des in Verzug geratenen Gesellschafters auf

gleichen. Darüber hinausgehende Gewinnanteile sowie

den Betrag der geleisteten Einlage herabsetzten.

alle Geldbewegungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter sind auf dem Verrechnungskonto zu verbuchen.

§ 6 I.

§ 5

Leistung der Einlage

Geschäftsführung und Vertretung Zur Vertretung der Gesellschaft und zur Geschäftsführung ist nur die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte mit der Sorgfalt

I.

Die Gesellschafter sind dazu verpflichtet, ihre Ein-

eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die

lage fristgemäß auf das in ihrer Beitrittserklärung

ihr gesetzlich oder durch diesen Gesellschaftsver-

genannte Gesellschaftskonto einzuzahlen. Sämt-

trag auferlegten Beschränkungen einzuhalten. Die

liche Zahlungen sind mit Ablauf einer Widerrufsfrist

Komplementärin ist berechtigt, sich zur Ausübung

von 14 Tagen zzgl. Postlaufzeit zur Zahlung fällig,

ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter geeigneter

wenn von dem Widerrufsrecht kein Gebrauch ge-

Personen und/oder Unternehmen zu bedienen. Die

macht wurde. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem auf

Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind von

den Zeichnungszeitpunkt folgenden Tag zu laufen.

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

II. Erfolgt die Leistung der Einlage nicht binnen oben

II. Die Geschäftsführungsbefugnis der Komplemen-

genannter Frist, so ist die Gesellschaft berechtigt,

tärin erstreckt sich auf alle zum gewöhnlichen Ge-

vom Anleger Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe

schäftsbetrieb der Gesellschaft gehörenden Angele-

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der

genheiten. Insbesondere ist die geschäftsführende

Europäischen Zentralbank per anno zu verlangen.

Gesellschafterin zur Abgabe von Erklärungen und

Die Gesellschaft ist zur Geltendmachung eines da-

dem Abschluss von Verträgen berechtigt, welche zur

rüber hinausgehenden Schadens berechtigt.

Durchführung und Abwicklung des Investitionsplans notwendig oder geeignet erscheinen.

Die vor dem Beitritt der Gesellschafter zur Gesellschaft bereits abgeschlossenen Verträge werden hiermit von Gesellschafterseite ausdrücklich genehmigt.

56


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§ 7 III. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Finanzie-

I.

Gesellschafterversammlung Die Beschlüsse der Gesellschafter werden im Um-

rung entsprechend anzupassen, soweit tatsächlich

laufverfahren, d.h. schriftlich, per Telefax, per E-Mail

anfallende Investitionskosten von den geplanten

oder durch Online-Abstimmung, gefasst. Abwei-

abweichen. Bei Durchführung/Abwicklung des In-

chend hiervon werden Beschlüsse der Gesellschaf-

vestitionsplans kann die Geschäftsführung nach

ter in Gesellschafterversammlungen gefasst, wenn

kaufmännischem Ermessen Verschiebungen bei der

nach dem Gesetz die Beschlussfassung in einer

Mittelverwendung vornehmen.

Gesellschafterversammlung zwingend erforderlich

IV. Der Geschäftsführung wird hiermit Auftrag und Voll-

ist oder die Komplementärin eine Gesellschafterver-

macht erteilt, insbesondere die nachfolgenden Maß-

sammlung einberuft. Die Bestimmungen in § 8 Abs.

nahmen zwecks Erreichen des Gesellschaftszwecks

8 Satz 2 und 3 bleiben unberührt.

nach kaufmännischem Ermessen durchzuführen: 1. Laufende Verwaltung, Instandsetzung, Instandhaltung, Pflege, Qualitätssicherung der Photovoltaikanlagen.

II. Für den Fall der Beschlussfassung im Umlaufverfahren gelten die folgenden Bestimmungen: a. Die Komplementärin hat die Beschlussfassung im Umlaufverfahren anzukündigen, und zwar

2. Abschluss aller Verträge und Abgabe aller Erklä-

durch Bekanntgabe der konkreten Beschluss-

rungen, die zur Realisierung des Gesellschafts-

gegenstände an die Gesellschafter. In diesem

zwecks erforderlich sind.

Ankündigungsschreiben bestimmt die Komple-

3. Änderungen des Verhältnisses von Eigenkapital zu Fremdkapital. 4. Vermittlung und Aufnahme Kapital gebender Neugesellschafter. 5. Aufnahme von Fremdmitteln, Vermittlung der Fremdfinanzierung von Beteiligungen bei der Gesellschaft.

mentärin, in welcher Form die Beschlussfassung zu erfolgen hat; fehlt eine derartige Bestimmung in dem Ankündigungsschreiben, so ist nur eine schriftliche Stimmabgabe (gerichtet an die Gesellschaft) möglich. b. Die Stimmabgabe der Gesellschafter kann nur innerhalb einer Frist von drei Wochen seit

6. Vermarktung und Bewerbung der Anlagen.

der Ankündigung, d.h. innerhalb von drei

7. Erweiterung oder Verkleinerung des geplanten

Wochen nach dem Tag, an dem das letzte An-

Anlagenparks um eine oder mehrere Photo-

kündigungsschreiben zur Post aufgegeben

voltaikanlagen bis spätestens zum Ende des

wird, erfolgen (Stimmabgabefrist). In dem An­­­‑

Kalenderjahres 2005 unter der Voraussetzung,

kündigungsschrei­ben ist der Tag der Ankün-

dass der Fonds gemäß Beteiligungsprospekt

digung anzugeben und auf die Stimmabga-

über- oder unterzeichnet ist, wenn sich da-

befrist hinzuweisen. Maßgeblich für die Frist-

durch das Planergebnis der Gesellschaft insbe-

wahrung ist der Zugang der Stimmabgabe

sondere in Bezug auf die Rentabilität und die

bei der Gesellschaft. Nach Ablauf der Stimm-

Ausschüttungsquote nicht verschlechtert.

abgabefrist hat die Komplementärin die von

Darüber hinaus wird die Geschäftsführung be-

den Gesellschaftern im Umlaufverfahren ab-

auftragt und bevollmächtigt, über die Vornahme

gegebenen Stimmen und damit die von den

von Abschreibungen zu entscheiden und die

Gesellschaftern gefassten Beschlüsse fest-

Gesellschaft in Aktiv- und Passivprozessen zu

zustellen und ein Protokoll gemäß § 8 Abs. 7

vertreten.

anzufertigen.

Die Geschäftsführung ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Ihre Verantwortlichkeit bleibt in diesen Fällen unverändert bestehen. 57


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

c. Beschlüsse können in einem Umlaufverfahren

e. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesell-

ohne Rücksicht auf die Zahl der an der Be-

schafterversammlung durch einen schriftlich

schlussfassung teilnehmenden Gesellschafter

Bevollmächtigten vertreten lassen. Für den die

wirksam gefasst werden. Dies gilt nur, soweit

Gesellschafterversammlung leitenden Gesell-

die Ankündigung der Beschlussfassung im

schafter gilt dies nicht. Er kann sich aber durch

Umlaufverfahren ordnungemäß erfolgt ist. Ist

eine geeignet erscheinende Person aus dem

dies nicht der Fall gewesen, so können wirk-

Kreis der Gesellschafter oder durch ein kraft

same Beschlüsse nur gefasst werden, wenn die

Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtetes

vom Mangel betroffenen Gesellschafter der Be-

Mitglied der rechts-, wirtschafts- oder steuerbe-

schlussfassung zustimmen.

ratenden Berufe vertreten lassen.

III. Für den Fall der Abhaltung einer Gesellschafterver-

Der Leiter der Gesellschafterversammlung ist

sammlung gelten die folgenden Bestimmungen:

berechtigt, im Interesse der Gesellschaft auch

a. Die Gesellschafterversammlung findet an einem

andere Personen an Gesellschafterversamm-

von der Komplementärin zu bestimmenden Ort innerhalb Deutschlands statt.

lungen teilnehmen zu lassen. g. Zustellungen an die Gesellschafter erfolgen je-

b. Die Gesellschafterversammlung wird von der

weils an die letztbekannte Adresse. Um den Er-

Komplementärin unter Wahrung der gesetz-

folg von Zustellungen gewährleisten zu können,

lichen Formen und Fristen schriftlich einberufen.

ist jeder Gesellschafter verpflichtet, etwaige

Darüber hinaus können Gesellschafter, deren

Adressänderungen schnellstmöglich mitzutei-

Kapitalanteile insgesamt mindestens 10 % des

len.

Gesellschaftskapitals betragen, unter Angabe

h. Im Übrigen gelten hinsichtlich Formen und Fri-

des Zwecks und der Gründe die Einberufung

sten der Ladung, Beschlussfähigkeit usw. der

einer Gesellschafterversammlung verlangen. In

Gesellschafterversammlung die Bestimmungen

gleicher Weise haben diese Gesellschafter das

des GmbH-Gesetzes entsprechend.

Recht zu verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Gesellschafterversammlung angekündigt werden. c. Eine

Gesellschafterversammlung

ist

ohne

Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden oder vertretenen

Gesellschafter

beschlussfähig.

Dies gilt nur, soweit die Einberufung der Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall gewesen, so können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn alle von dem Mangel betroffenen Gesellschafter anwesend oder vertreten sind und der Beschlussfassung nicht widersprechen. d. Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung obliegt der Komplementärin.

58

f.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§8 I.

Gesellschafterbeschlüsse Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten

VIII. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse nach

der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfol-

Maßgabe von § 7 entweder im Umlaufverfahren

gen durch Beschlussfassung.

(schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder durch Online-

II. Gegenstand der Beschlussfassung ist insbesondere

Abstimmung) oder im Rahmen einer Gesellschafter-

die Genehmigung und Feststellung des Jahresab-

versammlung. Gesellschafter, deren Kapitalanteile

schlusses und die Entlastung der Geschäftsfüh-

insgesamt mindestens 10 % des Gesellschaftska-

rung.

pitals betragen, können einer Beschlussfassung im

III. Soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vor-

Umlaufverfahren innerhalb einer Frist von zwei Wo-

schriften oder diesen Gesellschaftsvertrag aus-

chen nach dem Tag der Ankündigung der Beschluss-

drücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen

fassung im Umlaufverfahren durch ein an die Ge-

Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Mehrheit

sellschaft gerichtetes Schreiben widersprechen;

der abgegebenen Stimmen. Die Gesellschafter

maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des

sind auch in eigenen Angelegenheiten stimmbe-

Schreibens bei der Gesellschaft. In diesem Fall hat

rechtigt, es sei denn, dass ihre Entlastung, ihre

die Komplementärin unverzüglich eine Gesellschaf-

Befreiung von einer Verbindlichkeit, die Einlei-

terversammlung über die Beschlussgegenstände

tung oder die Erledigung eines Rechtsstreits der

einzuberufen.

Gesellschaft mit ihnen Gegenstand der Beschlussfassung ist. IV. Beschlussfassungen über folgende Angelegenheiten

§9

Jahresabschluss

bedürfen einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen:

Die Komplementärin hat den Jahresabschluss sowie die

Änderungen des Gesellschaftsvertrages

einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung der

(§ 17),

Gesellschaft unter Beachtung der ertragsteuerlichen Re-

Ausschluss von Gesellschaftern (§ 5 Abs. 3

geln grundsätzlich bis zum 30.6. eines Jahres für das vo-

bleibt unberührt),

rangegangene Geschäftsjahr aufzustellen.

Auflösung der Gesellschaft (§ 16),

in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

V. Je 1.000 € eines Kapitalanteils gewähren eine Stimme. Eine Stimmteilung ist ausgeschlossen. VI. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenenthaltungen werden nicht mitgezählt. VII. Über die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das die Komplementärin zu unterzeichnen hat. In das Protokoll ist das Ergebnis der Abstimmung aufzunehmen. Jedem Gesellschafter ist unverzüglich eine Abschrift des Protokolls zuzuleiten. Der Inhalt des Protokolls gilt als anerkannt, wenn gegenüber der Gesellschaft nicht innerhalb von vier Wochen nach Absendung des Protokolls eine mit Gründen versehene Einwendung erhoben wurde. 59


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§ 10 Ergebnisverteilung

§11 Sonderbetriebsausgaben

I.

I.

An einem Gewinn sowie an einem Verlust nehmen

Bei Erstellung der einheitlichen und gesonderten

die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile

Feststellung der Einkünfte aus der Beteiligung an

teil. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haf-

der Gesellschaft können Sonderbetriebsausgaben

tungsbeschränkung der Kommanditisten bleiben

der einzelnen Kommanditisten nur berücksichtigt

unberührt.

werden, wenn sie bis spätestens zum 31.1. des Folgejahres der Gesellschaft mitgeteilt und entspre-

II. Die Gewinnanteile sind den Kommanditisten-Verrechnungskonten zuzuschreiben, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes er-

chende Belege vorgelegt werden. II. Nach Ablauf der Frist ist die Gesellschaft berechtigt,

gibt.

die Sonderausgaben nicht mehr oder nur gegen gesonderte Kostenausstattung zu berücksichtigen.

III. Solange ein Verlustvortrag besteht, ist er durch spätere Gewinne auszugleichen. Erst nach seinem Ausgleich können Gewinnanteile dem KommanditistenVerrechnungskonto zugeschrieben werden. IV. Liquiditätsüberschüsse sind vorrangig zur Erfüllung

§ 12 Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Gesellschaftsanteile

vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Verpflichtungen der Gesellschaft zu verwenden. Freie Liquidi-

I.

Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil

tät wird grundsätzlich in voller Höhe ausgeschüttet,

als Ganzes übertragen, soweit der Rechtsnachfolger

wenn die Geschäftsführung nicht widerspricht.

sämtliche Rechte und Pflichten des Gesellschafters

V. Ausschüttungen erfolgen jeweils zum 30.07. eines

übernimmt. Entsprechendes gilt für Belastungen

Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr. Zur

und sonstige Verfügungen. Teilübertragungen sind

Leistung von Abschlagszahlungen bis zur Höhe der

unzulässig.

voraussichtlichen Ausschüttungen ist die Geschäftsführung berechtigt.

II. Alle durch die Übertragung eines Kommanditanteils entstehenden Kosten trägt der ausscheidende Ge-

VI. Die Komplementärin erhält als jährliche Vergütung

sellschafter. Er trägt auch die Kosten, die der Gesell-

für die Geschäftsführungstätigkeit 0,3 % der Inve-

schaft durch die Meldungen zum Handelsregister

stitionssumme. Die Vergütung wird mit dem Inflati-

entstehen.

onszielwert der Europäischen Zentralbank in Höhe

III. Übertragungen auf andere Personen bedürfen zu

von 2% p.a. indiziert und wird zzgl. Umsatzsteuer

ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschaft,

anteilig vierteljährlich fällig.

welche nur aus wichtigem Grund versagt werden darf. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor allem dann vor, wenn der Gesellschaftsanteil an eine Mehrheit von Personen übertragen werden soll. Eine Zustimmung anderer Gesellschafter bedarf es nicht. IV. Verkauft ein Kommanditist einen Gesellschaftsanteil, steht der Komplementärin ein Vorkaufsrecht gem. §§ 463-473 BGB zu. Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von einem Monat nach Zugang des Kaufvertrags bei der Gesellschaft ausgeübt werden.

60


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§14 Dauer der Gesellschaft, Kündigung V. Bei noch nicht vollständig erbrachter Gesellschaftseinlage ist der Rechtsnachfolger verpflichtet, auf erstes Anfordern der Geschäftsführung hin den rückständigen Betrag einzuzahlen. VI. Die Verfügung kann nur mit Wirksamkeit zum Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen werden.

I.

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.

II. Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung im Handelsregister; vor diesem Zeitpunkt dürfen im Namen und für Rechnung der Gesellschaft keine Geschäfte geschlossen werden. III. Die Gesellschaft kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Ge-

§13 Tod eines Gesellschafters

schäftsjahres, jedoch erstmals zum 31.12.2025 gekündigt werden.

I.

Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit

IV. Unabhängig von den vorstehenden Form- und Frist-

seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt,

vorschriften hat jeder Gesellschafter das Recht zur

sofern diese in Ansehung des Gesellschaftsanteils

Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Voraus-

nachfolgeberechtigt sind, anderenfalls unter den

setzungen einer gerichtlichen Entscheidung gem.

verbleibenden Gesellschaftern. Mehrere Erben bzw.

§ 133 Abs. 1 HGB vorliegen. Die Auflösung der Ge-

Vermächtnisnehmer können ihr Mitgliedschaftsrecht

sellschaft durch gerichtliche Entscheidung wird je-

nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevoll-

doch, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

mächtigten Vertreter ausüben. Solange ein gemein-

V. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief

samer Vertreter nicht bestellt ist oder sich der/die

gegenüber der Geschäftsführung zu erfolgen. Zur

Erben/Vermächtnisnehmer nicht mittels Vorlage

Fristwahrung ist es ausreichend, wenn das Kündi-

einer beglaubigten Abschrift des Testamentseröff-

gungsschreiben am letzten Werktag vor Ablauf der

nungsprotokolls und der letztwilligen Verfügung

Frist zur Post aufgegeben wurde.

legitimiert haben, ruhen ihre Mitgliedschaftsrechte

VI. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit dem

mit Ausnahme ihrer Anteile an Gewinn und Verlust

Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Kündigung

der Gesellschaft.

aus der Gesellschaft aus, welche unter den übrigen

II. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung für

Gesellschaftern fortgesetzt wird.

Gesellschaftsanteile ist zulässig. Der oder die Testamentsvollstrecker können auch berechtigt werden, als Bevollmächtigte oder als Treuhänder der Erben oder Vermächtnisnehmer sämtliche Rechte aus dem Gesellschaftsanteil auszuüben. Für die treuhänderische Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf Testamentsvollstrecker und die Rückübertragung auf die Erben oder Vermächtnisnehmer ist die Zustimmung der anderen Gesellschafter nicht erforderlich.

61


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§15 Ausscheiden von Gesellschaftern, Abfindung I.

Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft

VI. Der ausgeschiedene Gesellschafter erhält, sofern

aus, wenn er das Gesellschaftsverhältnis kündigt,

er mit einem Kapitalanteil an der Gesellschaft be-

ihm gegenüber das Gesellschaftsverhältnis aus

teiligt war, eine Abfindung, die sich nach dem Wert

wichtigem Grund gekündigt wird oder er aus der

seiner Beteiligung richtet. Der Wert der Beteiligung

Gesellschaft ausgeschlossen wird. Der Ausschluss

bestimmt sich nach dem anteiligen Wert des Gesell-

eines Gesellschafters setzt einen in seiner Person

schaftsvermögens, welcher nach der Kapitalwert-

liegenden wichtigen Grund im Sinne der §§ 140, 133

methode zu ermitteln ist. Gewinne und Verluste aus

HGB voraus. Statt der Ausschließung kann die Ver-

schwebenden Rechtsgeschäften sowie stille Reser-

pflichtung des betroffenen Gesellschafters beschlos-

ven oder ein ideeller Geschäftswert bleiben bei der

sen werden, seinen Gesellschaftsanteil ganz oder

Bestimmung der Abfindung außer Betracht.

teilweise auf eine im Beschluss zu benennende, zur Übernahme bereite Person zu übertragen.

nicht erzielt werden, so entscheidet der Steuerbe-

II. Ein wichtiger, die Ausschließung eines Kommandi-

rater der Gesellschaft als Schiedsgutachter für alle

tisten rechtfertigender Grund ist insbesondere gege-

Beteiligten verbindlich. Die Kosten hierfür trägt der

ben, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfah-

ausscheidende Gesellschafter.

ren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wird,

VIII. Die Abfindung ist in 5 gleichen Jahresraten zu zah-

wenn ein Privatgläubiger des Gesellschafters gem.

len, die erste Rate 2 Monate nach Feststellung der

§ 135 HGB kündigt, wenn der Gesellschafter gem.

Abfindungshöhe, frühestens jedoch 6 Monate

§ 133 HGB auf Auflösung der Gesellschaft klagt oder

nach dem Ausscheiden des Abzufindenden. Die

wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 133 Abs.

folgenden Raten sind jeweils 12 Monate nach der

2 HGB vorliegt.

vorangegangenen Rate fällig. Das Abfindungsgut-

III. Das Ausscheiden eines Gesellschafters erfolgt je-

haben ist mit 2 % über dem jeweiligen Zinssatz für

weils mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres.

längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europä-

IV. Der Beschluss über die Ausschließung wird mit der

ischen Zentralbank (LRG-Satz) zu verzinsen. Die auf-

Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter durch

gelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu bezahlen.

die Geschäftsführung wirksam. Der Beschluss ist

Die Gesellschaft ist nicht zur Sicherheitsleistung

solange als wirksam zu behandeln, bis seine Un-

verpflichtet. Sie ist berechtigt, die Abfindung ganz

wirksamkeit rechtskräftig festgestellt ist.

oder teilweise früher zu bezahlen.

V. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft

IX. Der ausgeschiedene Gesellschafter kann Sicher-

aus, so wird diese von den verbleibenden Gesell-

heitsleistung für Schulden der Gesellschaft nicht

schaftern unter der bisherigen Firma fortgesetzt.

verlangen und Befreiung erst und insoweit, als er

Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so geht das

62

VII. Kann eine Einigung über die Höhe der Abfindung

von Gläubigern in Anspruch genommen wird.

Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit

X. Änderungen der Jahresabschlüsse für die Zeit bis

Aktiva und Passiva und dem Recht, die Firma fortzu-

zum Ausscheiden des Gesellschafters lassen seine

führen, auf diesen über.

Abfindung unberührt.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§16 Auflösung der Gesellschaft

§18 Haftung der Gesellschafter, Verjährung

I.

Über die Auflösung der Gesellschaft entscheiden

Im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses sowie im

die Gesellschafter durch Beschluss. In diesem Fall

Verhältnis zu den Anlegern haben alle Gesellschafter

erfolgt die Liquidation durch die Komplementärin

nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Ersatz-

nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche

ansprüche der Gesellschafter untereinander verjähren

gilt für die Verwertung des Gesellschaftsvermö-

drei Jahre nach Kenntnis vom haftungsbegründenden

gens.

Sachverhalt, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere

II. Mit dem aus der Verwertung des Gesellschaftsver-

Verjährungsfrist gilt. Für die Geltendmachung der Er-

mögens erzielten Erlös werden zunächst die Ver-

satzansprüche gilt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten,

bindlichkeiten der Gesellschaft beglichen. Was da-

die nach Kenntniserlangung vom Schaden beginnt und

nach verbleibt, wird an die Gesellschafter nach dem

binnen der der Schaden gegenüber dem Verpflichteten

Verhältnis ihrer Beteiligungen ausbezahlt.

durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen ist.

III. Die Geschäftsführung erhält für ihre Tätigkeit bei Auflösung der Gesellschaft und Verwertung des Gesellschaftsvermögens ihre Auslagen ersetzt und bezieht darüber hinaus eine nach den Umständen angemessene Vergütung.

§17 Änderung des Gesellschaftsvertrages I.

Änderungen oder Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages beschließen die Gesellschafter gem. § 8 Abs. 4 dieses Vertrages.

II. Soweit Änderungsbeschlüsse den Grundsatz der anteiligen Gleichbehandlung aller Gesellschafter verletzen, den Gesellschaftern zusätzliche Verpflichtungen, insbesondere Einlageverpflichtungen, auferlegen oder die Rechtsstellung der Komplementärin zu deren Nachteil verändern, bedürfen sie der Zustimmung des Betroffenen.

63


SOLARSTROMPARK ORTENAU 19. Gesellschaftsvertrag

§ 19 Schlussbestimmung I.

Etwaige Kosten aus diesem Vertrag trägt die Gesellschaft.

IV. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie solche Streitig-

II. Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Gesell-

keiten, die aus dem durch diesen Vertrag begründe-

schaftsvertrages bedürfen der Schriftform, soweit

ten Gesellschaftsverhältnis resultieren, ist der Sitz

nicht bereits kraft Gesetzes ein strengeres Former-

der Gesellschaft. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im

fordernis vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine

Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis,

Abbedingung oder Durchbrechung dieses Schriftfor-

wie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitritt,

merfordernisses.

Ausscheiden, Rechte und Pflichten von Gesellschaf-

III. Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrags un-

tern und Gesellschafterbeschlüssen können als Ak-

wirksam oder undurchführbar, so lässt dies die Gül-

tiv- und Passivprozess von der Gesellschaft selbst

tigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die

geführt werden.

Gesellschafter sind untereinander und gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, anstelle der unwirk-

Freiburg im Breisgau, 2. August 2005

samen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die

S.A.G. Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH.

dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren

Komplementärin, vertreten durch die Geschäftsführung

Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Vertragslücken sowie für den Fall einer finanzamtlichen Beanstandung der

64

zu Gewinn- und Verlustverteilung getroffenen Rege-

Dr. Benedikt Ortmann

lungen.

Kommanditist


SOLARSTROMPARK ORTENAU 0. So einfach können Sie sich beteiligen

20. So einfach können Sie sich beteiligen Schritt 1: Prospekt sorgfältig lesen.

die Veräußerung nicht. Es kann zum Wiederaufleben der

Bitte lesen Sie den Beteiligungsprospekt in aller Ruhe

Haftung und einer Nachschußpflicht des Anlegers kom-

durch. Sollten dabei Fragen auftauchen, rufen Sie uns

men (vgl. Kapitel 3). Darüber hinaus sind vom Erwerber

einfach an: Tel. 0761 / 47 70-100.

keine weiteren Leistungen zu erbringen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zusätzlich können Sie eine steuerliche und rechtliche Beratung durch einen

Schritt 4: Beide Formulare versenden.

Steuerberater bzw. Rechtsanwalt einholen.

Die vollständigen Beteiligungsunterlagen bestehen aus zwei Blättern:

Schritt 2: Beitrittserklärung ausfüllen.

• Beitrittserklärung mit dreifacher Unterschrift,

Nehmen Sie sich etwas Zeit und füllen Sie die im Prospekt

• notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht.

beigefügte Beitrittserklärung sorgfältig aus, unterschreiben Sie diese, den Kauf- und Abtretungsvertrag sowie

Schicken Sie beide Formulare bitte an:

die Widerrufsbelehrung. Die Erklärung schicken Sie bitte

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG

per Post an uns, da sie im Original vorliegen muss.

z.Hd. Claus Stoll, Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg

Schritt 3: Handelsregistervollmacht ausfüllen.

Die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG ist die Stelle,

Füllen Sie bitte auch die beiliegende Handelsregistervoll-

die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder

macht aus. Damit erteilen Sie uns die Erlaubnis, für Sie

Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publi-

den erforderlichen Handelsregistereintrag vorzunehmen.

kums entgegen nimmt.

So entsteht für Sie kein weiterer Aufwand. Bitte beachten Sie: Ihre Unterschrift auf der Registervoll-

Schritt 5: Einlage überweisen.

macht müssen Sie notariell beglaubigen lassen. Die Be-

Überweisen Sie bitte anschließend innerhalb von zwei

glaubigung ist gegen geringe Gebühr problemlos bei je-

Wochen Ihre Einlage in voller Höhe auf folgendes Konto:

dem Notar möglich. Meist geht dies auch ohne Termin.

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG

Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die notarielle

Konto-Nr.: 32 13 11 377, BLZ: 680 201 86

Beglaubigung von Ihnen zu tragen sind. Es besteht die

Bank: Hypo Vereinsbank

Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Hierfür ist erforderlich, dass Sie uns die Kostennote im

Fertig!

Original einsenden. Wir werden diese Unterlage an das

Sobald Ihre vollständigen Beteiligungsunterlagen sowie

Finanzamt weiterleiten. Die Kosten für die Eintragung in das

der Kommanditanteil eingegangen sind, erhalten Sie ein

Handelsregister trägt die Gesellschaft. Damit entstehen

von uns gegengezeichnetes Exemplar der Beitrittserklä-

Ihnen außer den Kosten für die notarielle Beglaubigung

rung für Ihre Akten zurück.

sowie den im Ergebnisplan dargestellten Aufwendungen

Mittels der notariell beglaubigten Handelsregistervoll-

für Geschäftsführung/Verwaltung keine weiteren Kosten

macht veranlassen wir anschließend Ihre Eintragung

für den Erwerb und die Verwaltung der Vermögensanlage.

als Kommanditist in das Handelsregister. Die Kosten für

Hinweis: Im Falle der Übertragung des Kommanditanteils

diese Eintragung übernehmen wir.

trägt der übertragende Kommanditist alle Kosten, die im Zuge der dann erforderliche Änderung des Grundbuches

Haben Sie noch Fragen, dann wenden Sie sich an Herrn

entstehen. Weitere Kosten entsehen dem Anleger durch

Claus Stoll, Telefon: 0761/4770-100.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Überzeichnung die Zuteilung der Kommanditanteile nach zeitlichem Eingang von Beitrittserklärung und Geldeinlage erfolgt. Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes gem. § 9 Absatz 2 VerkaufsprospektG und dauert bis zum 31.12.2005. Sollte das Kommanditkapital bereits zu einem früheren Zeitpunkt gezeichnet sein, kann sich die Zeichnungsfrist entsprechend verkürzen. Bei einer Überzeichnung erfolgt die Zuteilung der Kommanditanteile nach zeitlichem Eingang von Beitrittserklärung und Einlage. Eine Kürzung der Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen erfolgt nicht.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 21. Hinweise nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)

21. Hinweise nach der Verordnung über Vermögensanlagen- Verkaufsprospekte (VermVerkProspV) Nach § 8f Absatz 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz vom

Angaben über die Vermögensanlage -

9. September 1998 (BGBl. I S. 2701), zuletzt geändert

§ 4 Satz 1 Nr. 8 und Satz 2 Var. 2 VermVerkProspV

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl.

Die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG bietet die in

I S. 1698), muss ab dem 1. Juli 2005 der Anbieter für

diesem Verkaufsprospekt beschriebene Beteiligung aus-

im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapie-

schließlich in der Bundesrepublik Deutschland an.

ren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte

Bei dem Angebot der Solarstrompark Ortenau GmbH &

Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unter-

Co. KG handelt es sich nicht um ein Treuhandvermögen.

nehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für

Angaben über den Emittenten -

fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhänder) oder

§ 5 Nr. 6 VermVerkProspV

für Anteile an sonstigen geschlossenen Fonds einen Ver-

Die emittierende Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG,

kaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach ande-

ist kein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 AktG,

ren Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein

§§ 290 ff. HGB.

Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektge-

66

setzes veröffentlicht worden ist.

Angaben über den Emittenten -

Nach § 8g Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit der

§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV

Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte

Der vorstehend in Kapitel 19 abgedruckte Gesellschafts-

(VermVerkProspV) vom 16.12.2004 (BGBl. I S. 3464)

vertrag der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG weicht

muss der Verkaufsprospekt den darin aufgestellten in-

in dem folgenden Punkt von gesetzlichen Regelungen ab:

haltlichen Anforderungen genügen.

• Die Haftung des eintretenden Kommanditisten ist

Mit den folgenden Ausführungen kommen wir unserer

unter Abweichung von § 176 Abs. 2 HGB in der Zeit

Hinweispflicht nach, soweit die erforderlichen Angaben

zwischen Eintritt in die Gesellschaft und Eintragung

nicht bereits in den vorstehenden Ausführungen in Kapi-

in das Handelsregister auf die jeweilige Einlage be-

tel 1 bis 20 enthalten sind.

schränkt.


SOLARSTROMPARK ORTENAU 21. Hinweise nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)

Angaben über das Kapital des Emittenten -

Angaben über den Emittenten -

§ 6 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Satz 3 VermVerkProspV

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV

Es sind bislang keine Wertpapiere oder Vermögensan-

Es gibt keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung

lagen im Sinne des § 8f Absatz 1 Verkaufsprospektge-

der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die dem

setz ausgegeben worden. Der Emittent ist keine Akti-

Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen.

engesellschaft und keine Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Angaben über den Emittenten § 7 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV

Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten -

Die Geschäftsführer der S.A.G. Solarstrom Beteiligungs-

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV

gesellschaft mbH, Herr Dipl.-Ing. Uwe Ilgemann und Herr

Es bestehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahme-

Dr. Benedikt Ortmann, sind auch Geschäftsführer der

rechte oder sonstige Bezüge, insbesondere Gehälter,

S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH, die mit der

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver-

betriebswirtschaftlichen Koordination sowie der schlüs-

sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen

selfertigen Errichtung der Solarstromanlagen beauftragt

jeder Art, die den Gründungsgesellschaftern außerhalb

ist. Darüber hinaus gibt es keine unmittelbare oder mit-

des Gesellschaftsvertrages zustehen.

telbare Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung

Angaben über den Emittenten -

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen

§ 7 Abs. 2 Nr.1 VermVerkProspV

oder Leistungen erbringen.

Der Gründungsgesellschafter Dr. Harald Schützeichel ist zum 5. Februar 2004 aus der Gesellschaft ausgeschie-

Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten -

den. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der

§ 8 VermVerkProspV

Gründungsgesellschafter - S.A.G. Solarstrom Beteili-

Ein Gerichts- oder Schiedsverfahren, das einen wesent-

gungs GmbH sowie Herr Dr. Harald Schützeichel - an Un-

lichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emit-

ternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermö-

tenten haben könnte, ist nicht anhängig (§ 8 Absatz 1

gensanlage betraut sind, besteht nicht.

Nr. 3 VermVerkProspV). Die Tätigkeit des Emittenten ist auch nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden (§ 8 Absatz 2 VermVerkProspV). Angaben zu den genannten Punkten können daher nicht gemacht werden.

67


SOLARSTROMPARK ORTENAU 1. Hinweise nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)

Zusätzliche Angaben für Anteile, die eine Beteiligung

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, über An-

des Emittenten - § 2 Absatz 5 i.V. § 10 Absatz 1 VermVerk-

teile an einem Treuhandvermögen und über Anteile an

ProspV sowie Angaben über die Prüfung des Jahresab-

einem sonstigen geschlossenen Fonds -

schlusses des Emittenten - § 11 VermVerkProspV

§ 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des

Der Jahresabschluß der Solarstrompark Ortenau

Verkaufsprospektes die Verantwortung übernehmen,

GmbH & Co. KG unterliegt nicht der Pflicht zur Prüfung

Gründungsgesellschafter des Emittenten oder Mitglieder

gemäß § 316 Absatz 1 Satz 1 i. V. § 267 Absatz 1 HGB.

der Geschäftsführung oder des Vorstandes, Aufsichts-

Auf die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses ist

gremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder

verzichtet worden. Wir weisen darauf hin, dass Auf-

und sonstige Personen stand und steht das Eigentum an

stellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des

den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben

Lageberichtes nach den §§ 317 bis 324 HGB fehlt.

nicht zu. Dies gilt ebenfalls für eine dingliche Berechti-

Angaben zur Person des Abschlussprüfers sowie zum

gung dieser Personen an den Anlageobjekten.

Lagebericht und Ergebnis der Prüfung können daher nicht gemacht werden.

Zusätzliche Angaben für Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, über Anteile an einem Treuhandvermögen und über Anteile an

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

einem sonstigen geschlossenen Fonds -

des Emittenten - § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b VermVerk-

§ 9 Absatz 2 Nr. 8 VermVerkProspV

ProspV

Von Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt

Der Jahresabschluss des Emittenten hatte

des Verkaufsprospektes die Verantwortung überneh-

31.12.2004 den folgenden Inhalt:

zum

men, Gründungsgesellschafter des Emittenten oder Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen werden nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen nicht erbracht. Anga-

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG Schlußbilanz 31.12.2004

ben hierzu können daher nicht gemacht werden. Aktiva

Passiva

Euro

A. Anlagevermögen

Euro

A. Eigenkapital

1,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

I. Jahresabschluß / Jahresfehlbetrag

-1,00

II. Sachanlagen B. Umlaufvermögen

B. Rückstellungen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Sonderposten mit Rücklageanteil

1,00

1,00 C. Verbindlichkeiten 1,00

1,00


SOLARSTROMPARK ORTENAU 21. Hinweise nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder

des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des

des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des

Emittenten - § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV

Emittenten - § 12 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV

Die Geschäftsführung der Solarstrompark Ortenau

Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind

GmbH & Co.KG erfolgt durch die Komplementärin S.A.G.

nicht für Unternehmen tätig, die dem Emittenten Fremd-

Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH und deren

kapital zur Verfügung stellen.

Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Ing. Uwe Ilgemann sowie Herrn Dr. Benedikt Ortmann. Der Emittent verfügt nicht

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder

über einen Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat.

des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten - § 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder

Herr Dipl.-Ing. Uwe Ilgemann sowie Herr Dr. Benedikt

des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des

Ortmann sind auch Geschäftsführer der S.A.G Solar-

Emittenten - § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV

strom Vertriebsgesellschaft mbH, Geschäftsanschrift

Den Mitgliedern der Geschäftsführung sind für das letzte

Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg i.Br., die mit der be-

abgeschlossen Geschäftsjahr keine Gehälter, Gewinnbe-

triebswirtschaftlichen Koordination sowie der Wartung

teiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungs-

und Betriebsführung der Solarstromanlagen betraut ist.

entgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art gewährt worden. Angaben zu den Gesamtbezügen kön-

Angaben über den Treuhänder -

nen daher nicht gemacht werden.

§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV Für das Angebot der Solarstrompark Ortenau GmbH &

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder

Co. KG ist kein Treuhänder bestellt.

des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten - § 12 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV Herr Dipl.-Ing. Uwe Ilgemann sowie Herr Dr. Benedikt Ortmann sind Geschäftsführer der S.A.G. Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH, die geschäftsführende Gesellschafterin der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG ist. Beide sind auch Geschäftsführer der mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betrauten S.A.G Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH, Geschäftsanschrift Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg i.Br..

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SOLARSTROMPARK ORTENAU 21. Hinweise nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)

Angaben über solche Personen, die nicht in den Kreis

Gewährleistete Vermögensanlagen -

der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Per-

§ 14 VermVerkProspV

sonen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des Pro-

Eine Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzah-

spekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots

lung dieser Vermögensanlage wird nicht übernommen.

der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst

Angaben nach den §§ 5 bis 13 VermVerkProspV können

haben - „Sonstige Personen“, § 12 Absatz 4 VermVerk-

daher nicht gemacht werden.

ProspV i.V. § 12 Absatz 1 und 2 VermVerkProspV Für die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder

Die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft - § 15 Absatz 1

die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der von der

Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG angebotenen

Die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft zum 12. Dezember

Vermögensanlage zeichnet ausschließlich die S.A.G.

2002 hatte den folgenden Inhalt:

Solarstrom AG verantwortlich. Darüber hinaus existieren keine weiteren Personen, die in den Kreis der nach die-

Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG Eröffnungsbilanz zum 12. Dezember 2002

ser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen. Aktiva

Euro

Passiva

A. Anlagevermögen

A. Eigenkapital

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

I. Kapitalkonto

Euro 1,00

II. Sachanlagen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

B. Rückstellungen 1,00 C. Verbindlichkeiten 1,00

70

1,00


SOLARSTROMPARK ORTENAU 22. Anhang

22. Anhang

1. Kauf- und Abtretungsvertrag 2. Beitrittserkl채rung 3. Handelsregistervollmacht

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Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen dem/der in der Beitrittserklärung genannten Zeichner/Zeichnerin - im Vertragstext Verkäufer genannt und der S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg i.Br. - im Vertragstext Käufer genannt-.

§ 1 Angebot und Annahme I.

Mit der Annahme der Beitrittserklärung wird der Verkäufer Kommanditist der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG, Geschäftsanschrift/Sitz Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg i.Br. mit der sich aus der Beitrittserklärung ergebenden Kommanditeinlage.

II. Mit der Beitrittserklärung hat der Käufer dem Verkäufer das Angebot zum Abschluß des vorliegenden Kauf- und Abtretungsvertrages und die damit verbundene Abtretung der Kommanditbeteiligung unterbreitet. III. Durch seine Unterschrift auf der Beitrittserklärung hat der Verkäufer das Angebot des Käufers angenommen.

§ 2 Übertragung I.

Die in der Beitrittserklärung genannten Gesellschaftsanteile werden mit Wirkung zum 1.1.2026 vom Verkäufer verkauft und an den Käufer übertragen. Der Käufer wird die Abtretung annehmen. Die Abtretung der Gesellschaftsanteile ist aufschiebend bedingt durch die vollständige und rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises vom Käufer an den Verkäufer.

II. Die dingliche Übertragung der Gesellschaftsanteile ist aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Käufers als Kommanditist der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG im Handelsregister HRA 4916/AG Freiburg. III. Sonderkonten und Festkapitalkonten des Verkäufers werden an den Käufer übertragen. IV. Alle aus der Beteiligung an der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025 entstehenden Ergebnisse und Ausschüttungen stehen dem Verkäufer zu. § 3 Kaufpreis und Rücktritt I.

Der Kaufpreis ist ein Festpreis und beträgt 3% des ursprünglichen Preises für die Errichtung der Solarstromanlagen, bezogen auf den Anteil an den Solarstromanlagen, der dem Anteil des Verkäufers am Kommanditkapital (Eigenkapital) der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Verkaufs am 1.1.2026 entspricht. Der Kaufpreis ist bis zum 31.1.2026 vom Käufer auf ein vom Verkäufer zu benennendes Konto einzuzahlen.

II. Falls der Saldo der handelsrechtlichen Gesellschafterkonten des Verkäufers am 1.1.2026 einen positiven Wert ausweist, erhöht sich der Kaufpreis um diesen Betrag. Falls die Gesellschafterkonten zum 1.1.2026 einen negativen Saldo ausweisen, mindert sich der Kaufpreis in dieser Höhe. Ist der negative Saldo der Gesellschafterkonten des Verkäufers größer als der Kaufpreis nach § 3 Absatz 1, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. III. Änderungen aufgrund steuerlicher Außenprüfungen, die sich auf die Zeit vor dem 1.1.2026 beziehen, be­treffen ausschließlich den Verkäufer und beeinflussen die Höhe des Kaufpreises nicht.


§ 4 Zustimmung zur Übertragung des Anteils Die nach § 12 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG vom 02. August 2005 erforderliche Zustimmung zur Übertragung des Anteils liegt vor.

§ 5 Mitwirkung des Verkäufers I.

Der Verkäufer verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen und Willenserklärungen in der vorgeschriebenen Form vorzunehmen bzw. abzugeben.

II. Der Verkäufer übernimmt die Gewähr dafür, dass der in der Beitrittserklärung bezeichnete Gesellschaftsanteil rechtswirksam begründet, voll eingezahlt und frei von Rechten Dritter ist.

§ 6 Kosten der Übertragung Alle Kosten, die im Rahmen der Übertragung der Gesellschaftsanteile des Verkäufers an den Käufer anfallen, werden vom Käufer getragen.

§ 7 Schlussbestimmungen Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Kauf- und Abtretungsvertrag getroffen wurden, sind im Kauf- und Abtretungsvertrag schriftlich niedergelegt. Sollte eine Regelung des Kaufund Abtretungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Kaufund Abtretungsvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen so weit wie möglich entspricht.

Freiburg, 1.9.2005 Ort, Datum

Dipl. Ing. Uwe Ilgemann

Dr. Benedikt Ortmann

S.A.G. Solarstrom AG

S.A.G. Solarstrom AG


Beitrittserklärung Ich, die / der Unterzeichnende Name:

Geburtsdatum:

Vorname:

Telefon:

Straße, Hausnr.:

Fax:

(falls vorhanden)

PLZ, Ort:

Mobil:

(falls vorhanden)

Beruf:

eMail:

(falls vorhanden)

Zust. Finanzamt:

Steuernummer:

Bank:

BLZ:

beteilige mich auf der Grundlage des mir vorliegenden Beteilungsprospektes vom 9. September 2005 in der Fassung des Nachtrags gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz vom 6. Oktober 2005 sowie des Gesellschaftsvertrages vom 2. August 2005 als Kommanditist an der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg i. Br. durch Einbringung der Kommanditeinlagen in Höhe von (bitte ankreuzen)

2.000 €

3.000 €

5.000 €

10.000 €

Von der Geschäftsleitung auszufüllen: Die Beteiligung an der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG wird angenommen.

4.000 €

2.000 € =

€ (mindestens 2.000 €)

Summe in Worten: EUR x

Konto-Nr.:

Rechtsverbindliche Unterschrift Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG

Ich verpflichte mich, die Einlage innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Beitrittserklärung auf das Einzahlungskonto Nr. 32 13 11 377, BLZ: 680 201 86 bei der Hypo Vereinsbank einzuzahlen. Mir ist bekannt, dass mir im Falle des Zahlungsverzugs hinsichtlich der Einlage oder eines Teiles davon ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. veranlagt werden bzw. die Aufnahme in die Gesellschaft verweigert werden oder der Ausschluss aus der Gesellschaft erfolgen kann. Diese Beitrittserklärung wird im Innenverhältnis mit der schriftlichen Annahme wirksam. Der Beitritt erlangt im Außenverhältnis erst Wirkung mit Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung bin ich als atypischer stiller Gesellschafter in Höhe meiner Einlage beteiligt. Der Beteiligungsprospekt für den Solarstrompark Ortenau vom 9. September 2005 in der Fassung des Nachtrags gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz vom 6. Oktober 2005, herausgegeben von der S.A.G. Solarstrom AG, habe ich erhalten, zur Kenntnis genommen, voll inhaltlich verstanden und erkenne diese Unterlage als verbindlich an. Ich bestätige, dass weitere, insbesondere mündliche Nebenabreden nicht bestehen. Mir ist bekannt, dass Dritte nicht befugt sind, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen zu geben, die von den Angaben des Beteiligungsprospektes abweichen oder darüber hinausgehen.

Ort, Datum

Rechtsverbindliche Unterschrift

Kauf- und Abtretungsvertrag Um bereits heute das Ende meiner Beteiligung an der SSP Ortenau GmbH & Co. KG nach spätestens 20 Jahren sicherzustellen, schließe ich mit dieser Beitrittserklärung mit der S.A.G. Solarstrom AG den im Beteiligungsprospekt enthaltenen Kauf- und Abtretungsvertrag ab. Ich nehme hiermit das in dem Kauf- und Abtretungsvertrag enthaltene Angebot zu den darin genannten Bedingungen an.

Ort, Datum

Rechtsverbindliche Unterschrift

Widerrufsbelehrung Den Beteiligungsprospekt vom 9. September 2005 in der Fassung des Nachtrags gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz vom 6. Oktober 2005 für die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG habe ich erhalten. Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Absendung widerrufen kann. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Es gilt das Datum des Poststempels. Der Widerruf ist zu richten an die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG, Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg i. Br..

Ort, Datum

Rechtsverbindliche Unterschrift

Bitte senden an: Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG, Sasbacher Str. 5, 79111 Freiburg i. Br. Nicht faxen! Es gilt nur das Original



Handelsregistervollmacht Ich, die / der Unterzeichnende Name:

Geburtsdatum:

Vorname:

Telefon:

Straße, Hausnr.: PLZ, Ort:

bin Kommanditist der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von: € in Worten:

und erteile hiermit der S.A.G. Solarstrom Beteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG bei gleichzeitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für die Dauer meiner Beteiligung die unwiderrufliche

VOLLMACHT 1. meinen Eintritt in die Solarstrompark Ortenau GmbH & Co. KG beim Handelsregister anzumelden und 2. alle im Zusammenhang mit meiner Beteiligung erforderlichen späteren Anmeldungen

(z.B. Eintritt oder Ausscheiden von Kommanditisten) vorzunehmen.

Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus und berechtigt auch zur Erteilung von Untervollmachten.

Ort, Datum

Notarieller Beglaubigungsvermerk:

Rechtsverbindliche Unterschrift Kommanditist




Prospektherausgeberin: S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Str. 5

Verkaufsprospekt vom 9.September 2005 in der Fassung des Nachtrags

79111 Freiburg i.Br.

gemäß § 11 Verkaufsprospektgesetz vom 6. Oktober 2005.


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