Schülervertretung

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Zuständig für eine Schule.

D

ie Schülervertretung ist keine Oneman-Show, am Anfang eines Schuljahres wird von allen Schülerinnen und Schülern ein Schülervertretungsteam gewählt. Es besteht aus: dem/der Schulsprecher/in und zwei Stellvertreter/innen. Sie sind gleichzeitig die stimmberechtigten Mitglieder im Schulgemeinschaftsausschuss, dem SGA. Daneben gibt es noch die SGA Ersatzmitglieder und in Gymnasien den/die Unterstufensprecher/in. Die SV’er sind die wichtigsten Ansprechpersonen für die Schülerseite und haben u.a. folgende Aufgaben: Vertretung von Schülermeinungen gegenüber der Schulleitung, Abhaltung von Klassensprechersitzungen und Organisieren von Projekten (z.B. Sportfest, Schulball, Fotoaktion, Schülerzeitung, etc.). Die Schülervertretung kann sich bei Fragen und Problemen an die jeweilige Landesschülervertretung wenden.

Zuständig für ganz Österreich.

Zuständig für ein Bundesland

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as viele nicht wissen: Es gibt eine überschulische Schülervertretung, die Landesschülervertretung, oder kurz LSV. Sie ist das gesetzlich gewählte Sprachrohr aller Schülerinnen und Schüler eines Bundeslandes und wird am Ende jedes Schuljahres neu gewählt. Wählbar sind alle Schulsprecher/ innen und 1. + 2. Stellvertreter/innen, wahlberechtigt sind hingegen nur die Schulsprecher/innen. An der Spitze stehen die drei Landesschulsprecher/innen (einer je Schulartbereich: AHS, BMHS, BS), die Sitzrecht im Kollegium des Landesschulrates haben. Die LSV hat die Möglichkeit landesweite Aktionen und Kampagnen zu starten und Verbesserungsvorschläge auf Landesebene (Landesschulrat oder Landesregierung) einzubringen. In vielen Bundesländern werden auch Seminare und Schülerparlamente veranstaltet um die einzelnen Schülervertretungen zu vernetzen und neue Ideen einzuholen.

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ie Bundesschülervertretung (BSV) ist die Interessensvertretung für über 1,2 Millionen Schülerinnen und Schüler in ganz Österreich. Sie setzt sich aus allen Landesschulsprecher/innen und zwei Zentrallehranstaltensprecher/innen zusammen. Diese wählen jedes Jahr bei der BSV Wahl im September aus ihrer Mitte den/die Bundesschulsprecher/in. Zusätzlich gibt es noch drei Bereichssprecher/innen und Referenten für z.B. Finanzen, Organisation, Kommunikation, etc. Die BSV hat den direkten Draht zum Bildungsministerium und verhandelt dort über Gesetzesentwürfe und Verordnungen. Sie bringt Initiativen im Nationalrat ein und veranstaltet beispielsweise das Österreichische Schülerparlament (ÖSP), bei dem Schülervertreter/innen aus dem ganzen Land über bildungspolitische Forderungen diskutieren und abstimmen können. Neben dem Gesetzgeber ist die BSV auch Ansprechpartner für Lehrer- und Elterngewerkschaften.

© HSP Foto


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