#RECHT
KOLUMNE
ALBERT BIRKNER Managing Partner CHSH
MEHR RECHTSSICHERHEIT
REGIERUNG WILL VEREINFACHUNGEN IM PROSPEKTRECHT Die Regierung plant eine Vereinfachung
Wertpapieren oder Veranlagungen unter
und Harmonisierung der Prospektvor-
zwei Millionen Euro sollen demnach un-
schriften. Das Ziel ist, Crowdfunding
ter das AltFG fallen. Alle darüberliegen-
und Crowdinvesting mehr Handlungs-
den unterliegen dem KMG. Für die Ober-
spielraum zu geben. Unternehmen wer-
grenze dieser Werte werden die vergan-
te die Europäische Kommission
den im Zuge dessen ab 21. Juli 2018 keine
genen zwölf Monate herangezogen. Fi-
Vorschläge für zwei Richtlinien, die
Prospektpflicht mehr unter 250.000 Euro
nanzminister Hartwig Löger, der kürzlich
das europäische Gesellschaftsrecht
Emissionsvolumen haben. Derzeit muss
die Macht der Finanzmarktaufsicht im
modernisieren werden. Zur Verein-
diese ab 100.000 Euro erbracht werden.
Falle der Bilanzpolizei beschnitten hat,
Ein voller Kapitalmarktprospekt wird ab
setzt damit erste Vorkehrungen in Hin-
einem Emissionsvolumen von fünf Milli-
blick auf die europäische Prospektverord-
Verfahren eingeführt. Neue digitale
onen Euro notwendig. Unternehmen sol-
nung. Diese wird ab Juli 2019 in Kraft tre-
Instrumente dienen der Verein-
len so bis zu 273.000 Euro pro Jahr entlas-
ten. Ausstehende Entscheidungen gibt es
fachung der Kommunikation und
tet werden. Auswirkungen gibt es neben
noch im Segment kleiner und mittlerer
der Prospektpflichtschwelle auch in der
Unternehmen. Für sie soll ein vereinfach-
Abgrenzung zwischen dem Alternativ
ter, kostenentlastender Prospekt einge-
die Schaffung von Arbeitsplätzen
finanzierungsgesetz (AltFG) und dem Ka-
führt werden, der auf die Bedürfnisse von
innerhalb der EU. Gleichzeitig wird
pitalmarktgesetz (KMG). Angebote von
kleineren Emittenten zugeschnitten ist.
Am 25. April 2018 veröffentlich-
fachung von grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen werden umfassende
des Informationsaustauschs. Die Richtlinien bezwecken die Förderung des Wirtschaftswachstums und
an Umgründungen beteiligten Arbeitnehmern, Gläubigern und Minderheitengesellschaftern ein angemessener Schutz geboten. Durch die Umsetzung der Richtlinien kommt es zu einer Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die grenzüberschreitenden Umgründungen. Erst kürzlich
FRISTVERLÄNGERUNG FÜR WIRTSCHAFTLICHE EIGENTÜMER Unternehmen und Stiftungen bekommen
einem Unternehmen haben und die Kon-
die grenzüberschreitende Ver-
mehr Zeit, um ihre wirtschaftlichen Ei-
trolle auf die Geschäftsführung ausüben.
legung des Satzungssitzes samt
gentümer offenzulegen. Die Eintragung im
„Einschneidend und drakonisch an dieser
Rechtsformwechsel zugelassen. Die
dafür geltenden Wirtschaftlichen Eigentü-
neuen Verpflichtung sind vor allem die ho-
geltende Richtlinie über grenzüber-
mer Registergesetz wurde von 1. Juni auf 16.
hen Strafen von bis zu 200.000 Euro, soll-
August 2018 verlängert. Grund für die Aus-
te falsch oder nicht eingetragen werden“,
weitung der Frist waren IT-Probleme beim
erklärt Alexander Babinek von Schönherr
auf EU-Ebene noch in den meisten
Finanzministerium. Die Verordnung dient
Rechtsanwälte. Auswirkungen haben die
Mitgliedstaaten Vorschriften. Ein
zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung
Einmeldungen vor allem auf die Privat-
strukturiertes und mehrstufiges
und Geldwäsche. Betroffen sind davon
sphäre. Bei Privatstiftungen, die sich da-
rund 356.000 gesetzlich geführte Rechts-
durch auszeichnen, keine Eigentümer zu
träger und deren wirtschaftliche Eigentü-
haben, müssen etwa Stifter, Stiftungsvor-
mer. Das sind jene Personen, die mehr als
stände und Begünstigte als wirtschaftliche
25 Prozent oder genügend Stimmrechte an
Eigentümer gemeldet werden.
hatte der Europäische Gerichtshof
schreitende Verschmelzungen wird novelliert. Für grenzüberschreitende Spaltungen gibt es derzeit weder
Verfahren soll hier ebenfalls für mehr Rechtssicherheit sorgen und Möglichkeiten schaffen.
a.birkner@derboersianer.com
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