
1 minute read
Geld zurück mit dem Lohnsteuerausgleich
by WAG Linz
Ich war einmal ein Apfel :)

Advertisement
Spartipp
Geld zurück mit dem Lohnsteuerausgleich
Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück! Bei der Arbeitnehmerveranlagung – auch Lohnsteuerausgleich genannt – können sich alle SteuerzahlerInnen einen Teil der bereits abgeführten Lohnsteuer zurückholen.

Abfalltelefon 0732/2130

Schon gewusst? Bioabfälle wie Gemüse-, Obst- und feste Speisereste, Eierschalen oder Grünschnitt sind wertvolle Rohstoffe, die durch fachgerechte Kompostierung zu Humus verarbeitet werden. Hilf mit: Entsorge richtig und lass aus Abfall wieder Neues entstehen – der Umwelt zuliebe!
Nähere Infos unter www.linzag.at/abfall-richtig-trennen
Eine Initiative der österreichischen Abfallwirtschaft
JedeR ArbeitgeberIn ist verpfl ichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar beim Finanzamt einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Lohnsteuerausgleich gemacht werden, da die im vergangenen Jahr bezahlte Lohnsteuer beim Finanzamt aufl iegt. Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend berechnet und auf Finanzonline, der Online-Plattform des Finanzamts, ganz einfach online durchgeführt werden. Dazu muss das Formular zur Arbeitnehmerveranlagung ausgefüllt und abgeschickt werden. Hat man im vergangenen Jahr den Job gewechselt oder sind verschiedene Sonderausgaben oder ausgewöhnliche Belastungen angefallen, kann ein Teil der Lohnsteuer zurückverlangt werden. Die Höhe der Refundierung ist unterschiedlich, beträgt im Durchschnitt aber 300 Euro.
Wohnungsaufwand nur mehr bis 2020 möglich
Zu diesen Sonderausgaben gehört auch der „Wohnungsaufwand“, also ein Teil der Miete, den Sie im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend machen können. Die WAG schickt Ihnen zu Jahresbeginn immer eine Bestätigung („Finanzamtsbestätigung“) über die genaue Höhe dieses Wohnungsaufwandes. Jene Summe, die die WAG in diesem Schreiben ausweist, kann von Ihnen bei Punkt 9.2 im Formular der Arbeitsnehmerveranlagung eingetragen werden. Der Topf für eben jene Sonderausgaben wurde aber im Zuge der Steuerreform 2015/16 abgeschaff t. Rückzahlungen und bezahlte Zinsen für Darlehen, die für die Schaff ung von begünstigtem Wohnraum oder die Wohnraumsanierung bis zum 1. Jänner 2016 aufgenommen wurden, können daher nur noch mit der Arbeitnehmerveranlagung 2020 (also bis Anfang 2021) geltend gemacht werden. Aufgrund dieser Neuregelung versenden auch wir 2021 letztmalig die dafür notwendige „Finanzamtsbestätigung“.