VPS-Nachrichten Juni 2021

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Betriebsberatung

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COVID-19

Einreise nach Italien Ab Montag, 24. Mai, muss bei der Einreise nach Italien ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. Die Eigenerklärung in Papierform, welche bisher im Falle von Kontrollen abgegeben werden musste, fällt weg. Passenger Locator Form – dPLF) ausgefüllt und mitgeführt (digital oder in Papierform) werden

2 Man muss im Besitz einer Bescheini-

gung eines negativen Covid-19Tests (Molekular- oder Antigentest)

sein, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist, unabhängig davon ob der Gast vollständig geimpft ist oder ob der Gast an COVID-19 genesen ist.

3 ©Iunsplash Ilona Frey

Zukünftig müssen die einreisenden Personen schon vor der Einreise nach Italien das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) unter https://app.euplf.eu/#/ ausfüllen und den Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mit sich führen und diesen im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzeigen.

den Elternteils angegeben werden. Nur in Ausnahmefällen, d. h. ausschließlich bei technischen Hindernissen, ist es möglich, die Eigenerklärung in Papierform auszufüllen.

Für jede erwachsene Person muss ein Formular ausgefüllt werden. Wenn minderjährige Kinder mitreisen, können diese im Formular des begleiten-

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Bei Einreise mitzuführen Somit sind bei Einreise folgende 3 Dinge zu beachten bzw. notwendig:

Vor der Einreise nach Italien muss ein neues digitales Formular (Digital

Anmeldung bei Einreise beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes, alternativ via E-Mail an coronavirus@sabes.it oder telefonisch von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer +39 0471 435 700. Angegeben werden müssen: Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie Einreisdatum und der Ort, aus welchem die Einreise erfolgt. (Befreit von der Testpflicht sind Kinder unter 2 Jahren.) Auf der Website des italienischen Gesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen zum digitalen Einreiseformular auf Italienisch und Englisch.

VPS-Tipp: Ihre Aufgabe als Gastbeber Die Verpflichtungen bei der Einreise müssen die Gäste bzw. die einreisenden Personen selbst erfüllen. Die Beherbergungsbetriebe haben diesbezüglich keine Melde- oder Kontrollpflicht. Es wird jedoch empfohlen, die einreisenden Personen vorab über die Einreisebestimmungen zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Wir empfehlen bei Fragen Ihrer Gäste zu den Bestimmungen in Südtirol und/oder zur Einreise auf die entsprechende offizielle Südtirolseite zu verlinken. Auch für Sie als Gastgeber soll diese Unterseite als Informationsquelle dienen: https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus/anreise


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