Betriebsberatung
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Land
Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ Am 18. März 2022 stellte Landesrat Arnold Schuler uns Privatvermietern das Konzept im Rahmen eines Webinars mit anschließender Diskussionsrunde vor. Es handelt sich dabei um Rahmenbedingungen, die entsprechenden Gesetze und Durchführungsbestimmungen sind noch ausständig. Es nahmen 38 VPS-Mitglieder teil.
Das Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr.9, „Raum und Landschaft“, sieht die Ausarbeitung eines Landestourismusentwicklungskonzeptes vor, welches Strategien zur Ent-
wicklung des Tourismus beinhaltet. Mit Beschluss Nr. 1154 vom 28.12.2021 wurde das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ genehmigt. Dabei handelt es sich um Rahmenbedingungen, die entsprechenden Gesetze und Durchführungsbestimmungen sind noch ausständig. Wir fassen für Sie die Zielsetzungen zusammen.
Nachhaltige, landschaftsschonende und ausgewogene Entwicklung Die unterschiedlichen Interessen der Anspruchsgruppen des Tourismus, anderer Bereiche (z.B. Landwirtschaft, Industrie, Handwerk oder Handel) und der breiten Bevölkerung, sowie der Ziele der allgemeinen Entwicklung
des Wirtschafts- und Lebensraumes sollen durch eine nachhaltige Raumordnungspolitik zusammengeführt werden. Die Nachhaltigkeit und Ausgewogenheit der Landesentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Tourismus soll gestärkt werden. Notwendig dafür ist eine gute Datenbasis sowie die Entwicklung von innovativen und messbaren Indikatoren als Grundlage für strategische Entscheidungen.
„Die Stärkung der Nachhaltigkeit und Ausgewogenheit der Landesentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Tourismus wird angestrebt“