VPS-Nachrichten Februar 2022

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Betriebsberatung

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Staat

Haushaltsgesetz 2022 Das neue Haushaltsgesetz 2022 (Gesetz Nr. 234 vom 30. Dezember 2021) wurde zum Jahresende genehmigt und ist somit mit 01.01.2022 in Kraft getreten. Verschiedenste Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeit und Soziales wurden geändert, verlängert oder neu eingeführt.

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Wir haben für Sie einen Überblick der wichtigsten Änderungen und Neuerungen erstellt.

Neue Bargeldgrenze liegt bei 999,99 Euro Die Schwelle für Bargeldzahlungen (bisher Schwelle bei 1.999,99 Euro) wurde mit Wirkung ab 01.01.2022 auf 999,99 Euro reduziert.

Die Mindeststrafe bei Verletzung der obigen Bestimmungen beträgt demnach seit dem 01.01.2022 Euro 1.000. Mit 01.01.2022 können Rechnungen von max. 999,99 Euro bar gezahlt werden (bisher waren es 1.999,99 Euro).

Meldung der Auslandsrechnungen mittels „Esterometro“

Die Meldung der ausländischen Rechnungen mittels eigener Erklärung „Esterometro“ wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Ab 1.7.2022 sind alle ausländischen Rechnungen elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu versenden, die Meldung fällt somit weg. Die bisherige Praxis kann somit noch bis 30.06.2022 weitergeführt werden.


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