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SPID

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Marketingjahr 2021

Marketingjahr 2021

27.12.2017 Nr. 205 gilt bis zum 31.12.2024. Dieser IRPEF-Absetzbetrag des 36% gilt somit weiterhin:

• für die Aufwendungen (falls belegt, bestritten und effektiv zu Lasten der Steuerzahler gehend) ab dem 01.01.2018 und bis zum 31.12.2024;

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bis zu einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.000,00 Euro pro Wohneinheit.

Verlängerung der Bestimmungen zum Ankauf von Wohnungen durch Personen unter 36 Jahren

Einige Bestimmungen zum Ankauf von Wohnungen durch Personen unter 36 Jahren wurden verlängert. Die Begünstigung “prima casa under 36” wird auch für Ankäufe bis zum 31.12.2022 gewährt, für Personen unter 36 Jahren mit einem ISEE Wert von maximal 40.000,00 Euro.

Verschiebung der Einführung der “plastic tax” und “sugar tax”

Folgende Bestimmungen treten erst am 01.01.2023 in Kraft:

• Die Steuer auf die Verwendung von nicht wiederverwertbarem Kunststoff (sog. “plastic tax”);

• Und die Steuer auf gezuckerte alkoholfreie Getränke (sog. “sugar tax”).

Bonus TV für Privatpersonen

Auch im Jahr 2022 wird wieder der Ankauf eines neuen TV-Geräts – mit oder ohne Verschrottung eines alten - gefördert.

Steuerguthaben für Wasserfiltersysteme

Das Steuerguthaben für Wasserfiltersysteme wird auch in den Jahren 2022 und 2023 gewährt. beim INPS angesucht werden. Die Höhe des Kindergeldes beläuft sich in Abhängigkeit vom Einkommen auf 50 Euro / Monat bis maximal 175 Euro pro Monat.

Die Grundlage für die Berechnung ist die Einkommenssituation der Familie, welche mittels ISEE-Erklärung bestimmt wird. Die Berechnung und Antragstellung kann über die Steuerbeistandszentren (Patronaten) erfolgen.

Heidi Dr. Puff

Geschäftsführerin des Verbandes und VPS-Betriebsberatung

COVID-19: Fragen zur Einreise nach Italien

In diesen Tagen erreichen uns viele Anrufe und Emails in Bezug auf die neuen und sich ständig ändernden Bestimmungen für die Einreise. Damit Sie immer am Laufenden sind, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig den News-Bereich auf unserer Website zu konsultieren: www.vps.bz.it/news .

Zudem weisen wir in unserem Newsletter fortlaufend auf die aktuellen Bestimmungen hin.

Digitale Identität

SPID Zugriff

Immer öfters wird man letzthin mit dem SPID konfrontiert. Darum empfehlen wir allen Mitgliedern, die digitale Identität (SPID) zu aktivieren.

Der SPID, öffentliches System für die digitale Identität, ermöglicht mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername/Passwort) Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen und auf nationale Dienste, die auf dem PC, Tablet oder Smartphone nutzbar sind.

Aktivierung des SPID

Um den SPID einzurichten, gilt es, sich an einen Identity-Provider zu wenden und den eigenen SPID-Zugang entweder bei einem Schalter oder online zu erstellen. Es bestehen 2 Möglichkeiten der Aktivierung:

1. Die Erstellung und Aktivierung des SPID über PosteID. Diese erfolgt in zwei Schritten. Eine genaue Anleitung haben wir im Mitgliederbereich für unsere Mitglieder bereit gestellt (siehe https://www.vps.bz.it/fuer-mitglieder unter Dokumente – Themenbereich - Wichtige Dokumente).

2. All jene, die bereits eine digitale Identitätskarte, eine aktivierte Bürgerkarte oder eine digitale Unterschrift besitzen, können die Registrierung auch komplett online abwickeln: Bei der Identifizierung mittels digitaler Unterschrift muss ein Formular online ausgefüllt werden. Nachdem die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise bestätigt werden, muss das Antragsformular heruntergeladen und mit der digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. Das unterschriebene Dokument muss wieder ins Portal hochgeladen und die Anmeldung anschließend bestätigt werden. Nach Abschluss der Registrierung erhält man eine E-Mail mit der Bestätigung der Aktivierung der Zugangsdaten.

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