Finanzdienstleistungsgesetz:
Mit welchen Neuerungen unabhängige Vermögensverwalter rechnen müssen
ANN-MIRJAM LÉVY DUVERNAY UND YVAN MERMOD, KPMG
Mit dem Ziel, den Anlegerschutz zu verbessern, sieht der Entwurf des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) vor, die unabhängigen Vermögensverwalter zu mehr Transparenz und einer stärkeren Formalisierung zu verpflichten.
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er Bundesrat hat am 4. November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Diese Texte werden derzeit in den eidgenössischen Räten diskutiert. Eines der Hauptziele des Entwurfs zum zukünftigen Finanzdienstleistungsgesetz besteht darin, die wichtigsten Bestimmungen der MiFID-II-Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Mit dieser sollte die Situation nach der Finanzkrise 2007/2008 grundlegend neu gestaltet werden, wobei die Aufsichtsbehörden klar das Ziel verfolgten, die Anleger besser zu schützen. Über die Notwendigkeit hinaus, auch in der Schweiz die Anleger besser zu schützen, stellt sich die grundlegende Frage, ob die Schweiz von der Europäischen Union den Zugang zu den europäischen Märkten für grenzüberschreitende Geschäfte erhält. Unser Land muss dabei nachweisen können, dass seine Vorschriften denen der EU gleichwertig sind.
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SEGMENTIERUNG, PRÜFUNG UND ANGEMESSENHEIT Das Transparenzprinzip ist der wichtigste Bestandteil des Anlegerschutzes. Es umfasst die Pflicht, die Kunden zu informieren, aber auch, sich über diese zu informieren, damit Anlageentscheide mit umfassender Sachkenntnis getroffen werden können. Die Kunden müssen insbesondere über den Anbieter der Finanzdienstleistungen selbst, über die angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, die Produkte, die Kosten und die wirtschaftlichen Beziehungen zu Dritten informiert werden. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Transparenzanforderungen verpflichtet das FIDLEG die Vermögensverwalter, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen.
[ Die Kunden müssen über den Anbieter
der Finanzdienstleistungen selbst, über die angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, die Produkte, die Kosten und die wirtschaftlichen Beziehungen zu Dritten informiert werden
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