Unabhängige Vermögensverwalter:
grenzüberschreitende Tätigkeiten
RA DR. ALESSANDRO BIZZOZERO, BRP BIZZOZERO & PARTNERS SA
Das Cross-Border-Risikomanagement wurde nach der Krise im Jahr 2008 zu einem aktuellen Thema 1 . Die grenzüberschreitenden Aktivitäten der Banken rückten in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), gefolgt von anderen Aufsichtsbehörden, gelangte zu Recht zur Auffassung, dass das CrossBorder-Risiko für die Banken ein sehr ernst zu nehmendes Risiko ist.
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ie Akquisition und Betreuung internationaler Kunden können für die Banken nicht nur mit aufsichtsrechtlichen Risiken, sondern auch mit straf- und zivilrechtlichen Risiken verbunden sein. Ein Verstoss gegen die Marktzugangsregeln kann Verträge nichtig werden lassen, was wiederum eine potenziell beträchtliche finanzielle Haftung nach sich ziehen kann. Ein Privatkunde aus der EU kann ferner einen Gerichtsstand in seinem Land geltend machen, wenn die Bank in diesem Land aktiv und in einem Unterzeichnerstaat des Lugano-Übereinkommens ansässig ist. Je nach Fall kann ein Kunde der Bank auch die Verletzung lokaler Regeln zum Anleger- und Verbraucherschutz entgegenhalten. Diese Risiken nehmen zu, wenn die Steuerkonformität des Kunden gegeben ist, da ihn dann nichts daran hindert, die Behörden und Gerichte seines Landes einzuschalten.