Die neuen Regeln
zur Besteuerung nach dem Aufwand RA PHILIPPE KENEL, PYTHON & PETER
In turbulenten Zeiten, in denen gewisse Kreise mit Initiativen auf Kantonsund Bundesebene versucht haben, die Besteuerung nach dem Aufwand abzuschaffen, hat das Parlament am 28. September 2012 zu Recht beschlossen, die Bedingungen dieser Besteuerungsart zu verschärfen, um ihren Fortbestand zu sichern.
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B
evor ich den Inhalt dieser Reform vorstelle, möchte ich darauf hinweisen, dass die bisherigen Regeln für Pauschalsteuerpflichtige noch bis zum 31. Dezember 2020 gelten, wenn sie per 31. Dezember 2015 bereits in der Schweiz wohnhaft waren. Die neuen Regeln gelten hingegen ab sofort für Personen, die sich nach dem 1. Januar 2016 in der Schweiz niederlassen.