DRAUSSEN! - Ausgabe 3

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Impressum Herausgeber Violet Crew Gründung: 2002 www.violetcrew.de kontakt@violetcrew.de Erscheinungsdatum: 28.04.2012 Auflage: 750 Exemplare Satz und Gestaltung: Sektion Stuttgart (Hinweis zum Ursprung siehe unten) Fotos: V.I.P., Sektion SV, Tobo, Sektion Stuttgart Alle bisherigen Ausgaben der DRAUSSEN! stehen online unter www.violetcrew.de/draussen in Farbe zum Download bereit. Alternativ könnt Ihr diesen QR-Code scannen und so direkt zu den OnlineAusgaben der DRAUSSEN! gelangen.

die Repressionsschraube dreht sich weiter DER AKTUELLE STAND RUND UM DAS THEMA STADIONVERBOT Hallo VfL-Fans, Knapp drei Jahre ist es her, dass Ihr eine Ausgabe der DRAUSSEN! in Euren Händen hieltet – heute ist es wieder einmal soweit. In diesen drei Jahren war es vermeintlich still um die Sektion Stadionverbot. Doch hinter den Kulissen - wenn auch vor den Stadiontoren - waren auch wir weiterhin fleißig am Werk. Die Gesichter haben sich zwar zum Teil geändert, doch die Probleme sind geblieben. Noch immer ist das Phänomen Stadionverbot ein sowohl lästiger als auch treuer Begleiter eines jeden Fußballfans. Noch immer werden Stadionverbote auf Verdacht, d.h. ohne rechtskräftige Verurteilung ausgesprochen. Noch immer werden Stadionverbote oftmals nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Noch immer findet viel zu selten eine Einzelfallprüfung, sowohl was den Nachweis der Tat, als auch die Strafdauer angeht, statt. Doch damit nicht genug, die Repressionsschraube dreht sich weiter: Meldeauflagen und großflächige Betretungsverbote werden vom Konglomerat aus Vereinen, Verband, Polizei und Verwaltungsbehörden gegenüber vermeintlichen Störenfrieden ausgesprochen. Wir wollen Euch in dieser Ausgabe wieder Einblicke in die derzeitige Situation in Osnabrück und auch darüber hinaus geben. Was tut sich hier und anderswo in Zusammenhang mit Repression von Fußballfans? Wir schildern unsere Sichtweise der Dinge und lassen ebenfalls wieder Andere zu Wort kommen. Wie schon in den letzten Ausgaben konnten wir wieder einen Rechtsanwalt dafür gewinnen, eine Einschätzung aus rechtlicher Sicht zu geben. Zudem positioniert sich das Fanprojekt Osnabrück ausführlich zum Thema. Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe und würden uns freuen, wenn Ihr uns mit einer kleinen Spende bei den Druckkosten dieser Ausgabe entlastet. Etwaige Überschüsse gehen zu 100 % in die Solikasse, mit der Fans, die unverschuldet in rechtliche Probleme geraten sind, unterstützt werden. Denn denkt daran – es kann uns alle treffen! Wir bleiben im Spiel!

Violet Crew

Violet Crew / Sektion Stadionverbot

DRAUSSEN! ist kein Erzeugnis im Sinne des Presserechts, sondern ein Rundschreiben an Freunde, Mitglieder, und Sympathisanten der Violet Crew und verfolgt keinerlei kommerzielle Ziele. Etwaige Spenden dienen zur Deckung der Druckkosten. Das Magazin knüpft an die offizielle Stadionzeitung DRIN! des VfL Osnabrück an. Die ursprüngliche Gestaltung entstammt der Werbeagentur mittendrin, Osnabrück.


AUFSTIEG 2010

AUFstieg 2010: 3,5 Jahre bundesweites Stadionverbot als „Souvenir“ 2500 VfL-Fans feiern den Aufstieg auf dem Rasen, einer zahlt die Zeche. Was heute klingt wie ein Märchen, war am 08.05.2010 süßeste Realität: Der VfL stieg durch ein 1-0 bei Wacker Burghausen als Meister der 3. Liga in die 2. Liga auf. Begleitet wurde das Team damals von rund 2500 Osnabrücker Fans, von denen viele die vom VfL bezuschussten Busse in Anspruch nahmen, die eine Fahrt für nur 10 Euro ermöglichten. Wohl aufgeschreckt durch eine so hohe Zahl an Gästefans, wurden Vereinsführung und Sicherheitsorgane in Burghausen nicht müde bereits im Vorfeld mehrfach darauf hinzuweisen, dass das Betreten des Platzes nach Abpfiff mit allen Mitteln verhindert werden solle. „Aus Sicherheitsgründen, und weil es eine störungsfreie Meisterehrung geben soll“ so Geschäftsführerin des SV Wacker Gabi Bortner in dem Artikel „Burghausen hält die Tore dicht“ der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 06.05.2010. Sowohl Fan- als Sicherheitsbeauftragter des VfL versuchten daraufhin bereits auf die zuständigen Personen in Burghausen einzuwirken, um eine etwaige Feier zu ermöglichen, bei denen die Fans nicht „außen vor“ gelassen werden würden. Sollte der VfL tatsächlich aufsteigen, das war allen klar, würden sich 2500 mitgereiste Fans kaum zurückhalten lassen – warum auch, das gemeinsame Feiern mit der Mannschaft auf dem Rasen ist seit jeher ein festes Ritual – und dies sicherlich nicht nur in Osnabrück. In Bayern ließ man aber nicht mit sich reden. Ob die endgültige Entscheidung einen sogenannten „Platzsturm“ unter allen Umständen zu verhindern, nun beim Verein oder der Polizei lag, wird sich wohl nie mehr endgültig klären lassen. So kam es dann wie gleichermaßen erhofft und befürchtet: Der VfL stieg in die 2. Liga auf und die Fans stiegen nach Abpfiff über den Zaun, um zum Feiern mit ihren lila-weißen Helden auf den Platz zu strömen. Dabei wurde die friedliche Absicht noch durch das Spruchband „Bier.Gemeinsam.Jetzt!“ (in Anlehnung an das Saison-Motto „Wir. Gemeinsam. Jetzt.“) unterstrichen. Im Stadion herrschte eine ausgelassene, aber durchweg friedliche Atmosphäre. Die bereits zahlreich am Vortag angereisten Osnabrücker Fans berichteten ausschließlich von ange-

nehmen Begegnungen mit den vereinzelten Wacker Fans. Auch aus Fansicht gab es also zu diesem Zeitpunkt keinerlei Vorkommnisse, die in irgendeiner Form sicherheitsrelevant gewesen wären. Dies hätte auch die Polizeieinsatzleitung vor Ort sehen können und müssen.

nicht für alle. Einen Osnabrücker hat es an diesem Tag quasi stellvertretend für alle Anwesenden „erwischt“. Er wurde im Polizeigriff vom Platz geführt, es folgten Anzeige, Verurteilung und 3,5 Jahre (!) bundesweites Stadionverbot. Er war und ist bis heute das „Bauernopfer“ für eine komplett versagende

Stattdessen wurde quasi mit dem Abpfiff eine Linie von mit Schlagstöcken bewaffneten Polizisten gezogen, die auf alle Fans einknüppelten, welche den Weg durch die dünne Ordnerreihe fanden. Innerhalb von Sekunden wurden diese beiden Linien geradezu überrannt, der Begeisterung und der Masse an VfL-Fans hätte an diesem Tag wohl nicht einmal eine Mauer standgehalten. Was nun folgte, waren Jagdszenen von Polizisten, die den durchgeschlüpften Fans hinterher rannten. Selbst feiernde VfL Spieler wurden von den eingesetzten Beamten angegangen, einige Spieler versuchten zudem auf die wie wild um sich schlagenden Polizisten beruhigend einzuwirken. Erst nach einiger Zeit – inzwischen waren sogar die Tore des Gästeblocks von Ordnern geöffnet worden und der Gästebereich somit nahezu leer – zog die Polizei eine Kette auf Höhe der Mittellinie „um den Heimbereich zu schützen“. Dieser war mittlerweile allerdings ebenso nahezu leer und hatte auch wohl schon vorher niemanden interessiert.

Polizeitaktik- und Einsatzleitung. Er alleine büßt für die sinnlose Vorgehensweise der Burghauser Sicherheitsorgane, die sich diesen Fehler anscheinend noch nicht einmal eingestehen, sondern sogar das Stadionverbot aussprachen und es bis heute aufrecht erhalten. Diese Geschichte vom Aufstieg 2010 zeigt deutlich, wie ungerecht, falsch und ebenso sinnlos Stadionverbote noch immer ausgesprochen werden. 2500 VfL-Fans feiern den Aufstieg auf dem Rasen in Burghausen – einer zahlt die Zeche. In solchen Fällen ist die Solidarität unter uns VfL Fans gefragt! Wir alle haben in Burghausen gefeiert, wir alle haben uns über das Verbot den Rasen zu betreten hinweg gesetzt – ich für meinen Teil gebe bereitwillig zu nicht eine Sekunde ein schlechtes Gewissen dabei gehabt zu haben! Darum ist es wichtig, sich solidarisch zu zeigen und auch solidarisch zu handeln – zu beidem haben wir Stadiongänger heute (aber nicht nur dann!) die Möglichkeit: stimmt mit ein in die Solidaritätsgesänge, werft wenn möglich eine kleine Spende in die Spendendosen. Alle Einnahmen gehen zu 100 % in die Solikasse, aus der Kosten für Gerichtsverfahren, Anwälte und ungerechtfertigte Strafen wie oben beschrieben bezahlt bzw. bezuschusst werden.

Die Jubelszenen auf dem Rasen, welche sich ins Gedächtnis zu rufen gerade in der aktuell schweren Zeit besonders schön ist, waren dann wie immer bei Aufstiegen hoch emotional und einfach traumhaft. Allerdings

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FANPROJEKT OSNABRÜCK

„STADIONVERBOTE LÖSEN AUF DAUER KEINE PROBLEME“ DAS FANPROJEKT OSNABRÜCK ÜBER STADIONVERBOTE UND PERSPEKTIVEN DAS FANPROJEKT OSNABRÜCK Das Fanprojekt Osnabrück wurde am 01. Juli 2011, also passend zum Start der Liga3-Saison gegründet. So gesehen befinden wir uns noch immer in der Anfangsphase unserer Arbeit. Das bedeutet vor allem Kontakte und Beziehungen zu den am Fußball beteiligten Institutionen auf- und auszubauen, Ansprechpartner beim VfL zu finden und vor allem auch viele Anhänger des Vereins kennenzulernen. Arbeitsgrundlage für alle sozialpädagogischen Fanprojekte in Deutschland ist das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS).

Rate gezogen, um Bewährungsmöglichkeiten für SV`ler in einem eigenem Arbeitskonzept zu formulieren.

WELCHE KONKRETEN ZIELE ENTHÄLT UNSER ARBEITSAUFTRAG? Ein Bestandteil ist in jedem Fall die Gewaltund Suchtprävention, gerade im Bereich der unter 18-jährigen, die somit eine zentrale Zielgruppe darstellen. Wir möchten in der gesamten Fankultur Osnabrücks Rassismus und Diskriminierungen im Allgemeinen abmindern. Zentrale Bedeutung, auch für die genannten Ziele, hat daher auch die Förderung der positiven Elemente, die das Fansein als Jugendkultur mit sich bringt. Eine Kurve sollte aus unserer Sicht vielseitig und kreativ, laut und emotional sein.

WIE STEHEN DIE FANPROJEKTE ZU DER MASSNAHME STADIONVERBOT? Laut Aussage der DFB – Richtlinien soll ein SV eine Möglichkeit eröffnen, Personen, die sich im Stadion nicht an die Hausordnung halten bzw. eine „Gefahr“ darstellen, durch Ausübung des privaten Hausrechts präventiv vom Besuch eines Fußballspiels auszuschließen. Hinzu kommt, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei der An- und Abreise zu Spielen in vielen Fällen auch zu einem SV führen. Durch die gegenseitige Bevollmächtigung der Vereine, die auch Bestandteil und Bedingung des Lizenzierungsverfahren ist, das Stadionverbot auf bundesweite Fußballstandorte zu übertragen, sind Fußballanhänger häufig von allen Partien der Ligen eins bis vier ausgeschlossen.

ZUM AKTUELLEN UMGANG MIT STADIONVERBOTEN (SV) IN DEUTSCHLAND Nach wie vor findet sich die Grundlage, auf der alle Vereine ein SV verhängen (können) in den „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“. Im Rahmen der jährlichen Lizenzierungsverfahren verpflichten sich alle Vereine zur Umsetzung dieser Vorgaben. Dadurch, dass diese Richtlinien den Verantwortlichen im Verein einen gewissen Interpretationsspielraum gewähren, ist der Umgang mit dieser „Präventivmaßnahme“ in nahezu jedem Verein anders. Inzwischen erkennen nun die meisten Vereine, dass die Sanktion SV auf Dauer keines der Probleme löst auf welche diese abzielt. Meistens verlagern sich Störungen oder Straftaten aus dem Stadion ins Stadionumfeld bzw. auf die An- und Abfahrtswege. Zunehmend werden deshalb die pädagogischen Mitarbeiter der Fanprojekte in Deutschland zu 4 | Sektion SV-Magazin DRAUSSEN!

Grundsätzliches Problem bleibt aber die individuelle Auffassung und Umsetzung der „SV-Richtlinien“, in der Regel durch die Sicherheitsbeauftragten der Fußballclubs. Für vergleichbare Vorfälle, Vorwürfe oder Ermittlungsverfahren werden völlig unterschiedliche Strafmaße ausgesprochen. Neben der aufgehobenen Unschuldsvermutung ist das wohl einer der Gründe, warum das Thema SV so konfliktbehaftet ist.

In der Regel wird ein SV dann ausgesprochen, wenn dem Verein bekannt wird, dass gegen eine Person ein polizeiliches Ermittlungsverfahren läuft. Die Entscheidung über die Verhängung, Dauer und Dimension (örtliches SV bzw. bundesweites SV) obliegt dabei den Verantwortlichen des jeweiligen Vereins. Somit wird nach subjektivem Ermessen entschieden und beurteilt. Leider wird in aller Regel kaum auf die Umstände des Ereignisses, Fanbiographie des Betroffenen oder dem sozialen und persönlichen Hintergrund des Fans eingegangen. Die fehlende Unschuldsvermutung, eigentlich ein grundlegendes Recht eines jeden, ist aus Sicht der Fanprojekte grundlegend falsch. Weiterhin fehlt derzeit aus Sicht der Fanpro-

jekte ein einheitlicherer Umgang mit den Stadionverbots-Richtlinien. Es ist nicht zu verstehen, geschweige denn nachzuvollziehen, dass für gleiche Vorwürfe und Vergehen von verschiedenen Vereinen völlig unterschiedliche Sanktionen erfolgen. Das stiftet Verwirrung unter den Fans und sorgt für zunehmende Unsicherheit und Hilflosigkeit. Zwangsläufig führt dies zur völligen Ablehnung der Maßnahme SV. Konflikte und Aufbegehren der Betroffenen sind vorhersehbar. WIE IST DIE AKTUELLE SITUATION IN OSNABRÜCK UND BEIM VFL? Kommt es durch den VfL Osnabrück zur Einleitung eines SV-Verfahrens hat jeder, egal ob Heim- oder Gästefan, das Recht sich schriftlich oder mündlich zum Vorwurf und Sachverhalt zu äußern. Konkret bekommt er vom Sicherheitsbeauftragten des Vereins einen Brief, in welchem ihm die Gründe für das Verfahren und seine weiteren Möglichkeiten mitgeteilt werden. Der Betroffene kann sich bei Fragen an den Fanbeauftragten und/oder das Fanprojekt wenden. Bei einer mündlichen Anhörung ist in der Regel neben dem Verein auch das Fanprojekt, in pädagogisch beratender Funktion, anwesend. Für den VfL Osnabrück obliegt die Entscheidung über die Verhängung von Stadionverboten dann dem Sicherheitsbeauftragtem. Er entscheidet also auch über Dauer, Art und Weise des SV`s (örtlich, bundesweit, SV auf Bewährung). Im Moment arbeiten Verein, Fans und wir als Fanprojekt in einer Arbeitsgruppe an einem Bewährungsmodell bei Stadionverboten. Hier sollen verbindliche Handlungsgrundlagen erarbeitet werden, die einem Fan mit SV die Rückkehr ins Stadion ermöglichen. Worum geht es genau? Im Sinne einer Rehabilitation soll es möglich sein, nach individueller Einzelfallprüfung eine Aussetzung des SV`s auf Bewährung (ggf. unter Auflagen) beantragen zu können. Ein Betroffener kann dann wieder ins Stadion und parallel seine Auflage erfüllen (z.B. Betreuung der „Rollis“, Unterstützung beim Aufbau einer Fananlaufstelle). Werden die Bewährungsauflagen erfüllt, wird das SV aufgehoben. Aus Sicht des Fanprojekts Osnabrück ist es


FANPROJEKT OSNABRÜCK

sehr bedeutend, dass der Verein bei diesem schwierigen Thema auf einen offenen, konstruktiven Dialog setzt. Die ersten Ergebnisse der Arbeitstreffen sind aus unserer Sicht sehr gut und machen Hoffnung auf ein gelungenes Ergebnis. Wir hoffen, dass zum Saisonstart 2012/2013 ein abschließendes Arbeitskonzept erstellt ist. Sinnvoll erscheint es aus unserer Sicht, dass dieses Konzept dann als Handlungsmaxime in die Satzung des Vereins aufgenommen wird. So entsteht ein belastbares, tragfähiges Arbeitspapier auf welches sich alle Seiten berufen und verlassen können. AUSSICHT UND PERSPEKTIVE Wir möchten noch einmal deutlich machen, dass wir und die Fanprojekte in Deutschland von dem Mittel Stadionverbot oftmals nicht überzeugt sind. Aus unserer Sicht führt diese repressive, alles andere als präventive Maßnahme, nicht zu einer nachhaltigen Änderung bzw. Besserung des Verhaltens im Rahmen von Fußballspielen. Dieses vermeintliche Ersatzstrafrecht setzt immer noch einen elementaren Bestandteil unserer Rechtsauffassung außer Kraft. Für uns ist zunächst jeder Betroffene unschuldig bis seine Schuld tatsächlich nachgewiesen ist. Fakt ist aber auch: Wer sich nicht an die Voraussetzungen des Stadionbesuchs, also die Regeln des Veranstalters hält, der muss die Konsequenz aus seinem Verhalten tragen. Solange aber das Sanktionsmittel SV existiert, ist es aus unserer Sicht erforderlich sorgfältig und vorsichtig mit diesem umzugehen, denn oft treffen Stadionverbote jugendliche oder junge Erwachsene und reißen sie so aus ihrem wichtigsten Umfeld, nämlich ihrer Peergroup aus der Fanszene. Aus unserer Sicht fehlt den Betroffenen dann eine sehr wichtige Identitätsstiftende Bezugsgruppe, die für ihre weitere Entwicklung aber sehr wichtig ist. Den jugendlichen Fußballfans sollte von daher eine zeitnahe Perspektive geboten werden, ins Stadion zurück zu kehren. Mit der gemeinsamen Erarbeitung eines Bewährungsmodells bei Stadionverboten in Osnabrück ist daher ein erster Schritt

getan, die aktuelle Situation zu verbessern. Wünschenswert ist aus unserer Sicht zudem, einen neuen Umgang für die Dauer eines SVs zu finden. Stadionverbote, die für kürzere Zeiten, zum Beispiel zwei, drei oder vier Monate ausgesprochen werden, bieten dem Fan eine Perspektive, vermeiden Frustration und beinhalten die Möglichkeit, an eine pädagogische Begleitung gekoppelt zu werden.

IMPRESSIONEN DER SEKTION SV

INFO UND KONTAKT Fanprojekt Osnabrück Teutoburger Straße 30-32 49082 Osnabrück

SC Preußen Münster - VfL Osnabrück

Telefon: 0541/20079410(-11) Mobil: 0152/53229696(-97) E-Mail: fanprojekt@osnabrueck.de

SC Preußen Münster - VfL Osnabrück

Arminia Bielefeld - VfL Osnabrück

VfB Stuttgart (A) - VfL Osnabrück, Fernsehturm

SV Werder Bremen (A) - VfL Osnabrück Sektion SV-Magazin DRAUSSEN! | 5


SEKTION SV ON TOUR

TRISTESSE VOR DEN STADIONTOREN WIE DIE STADIONVERBOTLER DIE SAISON BISHER ERLEBTEN IN DARMSTADT Zum ersten Spieltag der neuen Saison machte sich ein Tross von 3 SV’lern per Zug mit dem Rest auf nach Darmstadt. Im Gegensatz zur letzten Saison können seit dieser Saison keine Spiele (bis auf wenige Ausnahmen) mehr im TV verfolgt werden. So wurde sich kurzerhand hinter der Heimkurve auf einem Baumstumpf breit gemacht und dabei ordentlich mit Harz vollgeschmiert. Immerhin konnten wir so das Spiel und u.a. die SoliGesänge des Gästeblocks verfolgen. IN WIESBADEN 2x SV wie immer gemeinsam mit dem Rest in Wiesbaden. Vor dem Stadion nichts Erwähnenswertes. IN ERFURT Unter der Woche nur ein SV’ler mit von der Partie. Auch hier gab es keinerlei Vorfälle außerhalb des Stadions. IN SAABRÜCKEN Auf einem Freitagabend wieder 3 Ausgesperrte vor dem Stadion. IN HEIDENHEIM Diesmal immerhin 2 Leute unter der Woche mit von der Partie. Erwähnenswert die leckere Pizza an einer Tennisanlage unweit vom Stadion. Kurz vor Anpfiff versperrte uns leider ein Feuerwehrfahrzeug den Blick auf einen Teil des Spielfeldes. IN UNTERHACHING Wieder zu zweit unterwegs und bei herrlichstem Wetter in einem Park gechillt. Zum ersten Mal bekamen wir Betretungsverbote für den Bereich rund um das Stadion in U’haching. Vor dem Spiel konnten wir jedoch ohne Prob-

Jahn Regensburg - VfL Osnabrück 6 | Sektion SV-Magazin DRAUSSEN!

leme mit dem Rest im Biergarten weilen. IN OBERHAUSEN Nach Platzverbot auf bekanntem Hügel hinter dem Stadion und in einer Kneipe/in einem Restaurant im Wald, verbrachte man zu 3. das Spiel bei Korn und Bier am Kanal. IN BABELSBERG Neuer („Negativ-„)Rekord mit 6 Leuten diese Saison! Zwischen Bahnhof und Stadion verbrachte man den Tag in der Kneipe ohne weiter Nennenswertes. IN STUTTGART Beim ersten von zwei Freitagsspielen in einer Woche nur einmal SV am Start. Der Blick vom Fernsehturm weiß jedoch zu gefallen. IN SANDHAUSEN Freitagsspiel Nummer 2 wurde mit 3 Leuten im Vereinsheim (?) verbracht. Kurz vor Spielende konnten noch Blicke hinter der Gegengerade ins Stadioninnere erhascht werden, während des Spiels wurde dort leider ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen. IN BIELEFELD 6 Leute in Bielefeld + eine Person mit (erstmalig) Meldeauflagen in der Heimat. In der Gartenlaube hinterm Gästeblock konnte das Spiel, zusammen mit knapp 20 Leuten ohne Karten, im TV verfolgt werden. Nach dem Spiel mussten einige Ostwestfalen „freundlich“ wegbegleitet werden. IN BURGHAUSEN Nach plötzlichem Winterstart und dem damit verbundenen Spielausfall inklusive Terminierung des Nachholspiels unter der Woche, ließen es sich 3 Osnabrücker SV’ler nicht

SpVgg Unterhaching - VfL Osnabrück

nehmen auch die weiteste Tour der Saison auf sich zu nehmen. Sogar der Nachbarstaat durfte norddeutsche Touris begrüßen. IN OFFENBACH 5x SV in Offenbach. Nach der Info vom Fanprojekt Offenbach, man solle in eine geschlossene Kneipe am Gästeparkplatz, wurde kurzerhand umdisponiert und man machte sich auf den Weg Richtung Innenstadt. Für den Bereich an der Bieberer Straße wurden Platzverbote ausgesprochen. Anfahrt mit dem Rest im Zug war wie bislang immer kein Problem. IN REGENSBURG Nach Burghausen vor 2 Wochen das nächste Nachholspiel in Bayern unter der Woche. Das erste Spiel in dieser Saison, wo kein Osnabrücker SV’ler vor Ort war! IN CHEMNITZ Nur 3 Tage später versammelten sich 7 Leute (neuer Höchststand) vor dem Block an der Fischerwiese. IN MÜNSTER Aufgrund von Meldeauflagen und ange-


SEKTION SV ON TOUR

drohten Platzverweisen / Ingewahrsamnahmen schaffte es nur eine Person der Sek. SV Osnabrück bis an den Gästeblock. Ca. 20 Leute mussten den Tag bis zur letzten Meldeauflage in Osnabrück verbringen. Anschließend ging es mit dem nächsten IC zum Hauptbahnhof Münster, wo wir den Rest in Empfang nahmen.

Wacker Burghausen - VfL Osnabrück

IN JENA Auf dem Vorplatz versammelten sich 5 Ausgesperrte aus Osnabrück und traten sich die Beine in den Bauch. Tristesse nicht nur im Stadion! IN BREMEN Wieder mit 7 SV‘lern im Zug nach Bremen. Vor dem Platz 11 bekamen wir in 2 verschiedenen Gruppen Platzverbot bis zum Weserdeich. So fand man sich mit ca. 15 Leuten (darunter die Hälfte ohne SV, aber mit Platzverbot) an einer Tanke am Weserdeich wieder. SONSTIGES Bei Heimspielen verbrachte man einige Spiele mit Gäste SV’lern, 1x Burghausen, 1x Jena, 2x Saarbrücken. Die Heimspiele gegen Bielefeld, Münster und Heidenheim konnten am TV oder Livestream verfolgt werden.

FC Heidenheim - VfL Osnabrück

Kickers Offenbach - VfL Osnabrück

ES KÖNNTE SO SCHÖN SEIN... Manchmal/Oft überlegt man sich – gerade als Stadionverbotler – wie ein mögliches Modell für eben Stadionverbotler aussehen kann. In einigen Städten gibt es sogenannte Bewährungsmodelle für Stadionverbotler, die dann oftmals mit Auflagen verbunden sind. Das geht dann von gemeinnütziger Arbeit bis hin zum Tribünen fegen oder Sitzschalen abwischen. Aber ist der Spieltag dann wieder akzeptabel? Ich meine nicht, muss aber gleichzeitig sagen, dass ich in Sachen Stadionverbot evtl. voreingenommen bin – nicht zuletzt, weil ich aktuell selber davon betroffen bin.

nommen und spare mir hier den Kommentar, welcher Sinn überhaupt dahinter steckt. Aber brauchen wir, die Stadionverbotler, jedes Mal aufs Neue einen eigenen Plan für Auswärtsspiele? Ich meine nicht.

In meiner Hoffnung stelle ich mir vor, wie dieses Magazin auch von Vereinsvertretern – nicht nur in Osnabrück, am besten bundesweit – gelesen wird, um alleine den Alltag der Sektion Stadionverbot mitzubekommen. So ist bekanntlich jedes Auswärtsspiel ein neues Abenteuer inkl. eigener Planung in oftmals unbekannten Gebieten. Wie ich oben schon geschrieben hatte, bin ich in der Diskussion um Stadionverbote einge-

Die Solidarität in den Szenen mit uns Stadionverbotlern ist enorm und könnte doch gerade vom Verein dazu genutzt werden, eigenen Vorteil daraus zu ziehen. So kann man durchaus Parallelen mit dem St. PauliModell ziehen, wo bundesweit mehrheitlich bspw. auf Pyrotechnik verzichtet wird. Aber auch die Polizei kann in Abstimmung mit den Vereinen Arbeitserleichterung erreichen. Die Stadionverbotler in der Kurve

Man nehme das Beispiel der Selbstregulierung in der Kurve, durch das sogenannte St. Pauli-Modell (Material-Freiheit im jeweiligen Gästeblock, es sei denn es kommt zu Zwischenfällen), welches in fast allen Fällen durchaus positiv angewandt wird. Kann man einer Kurve bzw. einer Szene dieses nicht auch zutrauen, wenn Stadionverbotler unter ihnen sind? Ich meine schon.

bedeutet für sie auch einen „Gefahrenpunkt“ weniger am Spieltag. Auch bei der Anreise zu einem Auswärtsspiel ist man nicht mehr auf ein Katz- und Mausspiel mit der Polizei angewiesen. Ein kurzer Kontakt im Vorfeld bspw. über das Fanprojekt würde genügen, um Infos über die jeweilige Gruppe Stadionverbot zu bekommen. Gerade jüngeren Fans würde man durch dieses Prozedere nicht die Grundlage derer sozialen Kontakte am Spieltag entziehen. Ein entsprechendes Konzept müssten die jeweiligen Vereine – und der DFB – aber auch zur Diskussion freigeben. Da gibt es einige Möglichkeiten, wie bspw. die Absprache über den Standort der Stadionverbotler. Sagt ein Verein deutlich, dass nicht in der Mitte der Gruppen gestanden werden soll, um nicht in der Anonymität untertauchen zu können, so kann zumindest ich mich persönlich damit abfinden. Hervorgehoben sei dabei allerdings die Nähe zur Gruppe. Es lässt sich bei diesem Thema einiges diskutieren, wo beide (mit Polizei sogar drei) Seiten ihre Vorteile draus ziehen können! Sektion SV-Magazin DRAUSSEN! | 7


JURISTISCHE SICHT

„Die Gesamtsituation ist zerfahren“ EINE Einschätzung der Meldeauflagen-Problematik aus rechtlicher Sicht Neben den bekannten Stadionverboten, die von den Vereinen bzw. dem Verband ausgesprochen werden, setzen Polizei und Verwaltungsbehörden zunehmend auf sogenannte Meldeauflagen – ein augenscheinlich deutschlandweiter Trend. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird Fans, die nach polizeilichem Ermessen „sicherheitsgefährdend“ in Erscheinung getreten sind, auferlegt während des Spiels auf der Polizeiwache vorstellig zu werden, um den Spielbesuch zu verhindern – bei Nichterscheinen droht eine erhebliche Geldbuße. In den Fankurven mehrt sich der Protest gegen diese, das Stadionverbot in der Einschränkung der persönlichen Freiheit noch übertreffende Maßnahme. Wie in den vergangenen Ausgaben von DRAUSSEN! konnten wir den Osnabrücker Rechtsanawalt Bernd Bossmeyer für eine Einschätzung der MeldeauflagenProblematik aus rechtlicher Sicht gewinnen. Bernd Bossmeyer, geboren 1969 in Osnabrück, verheiratet und Familienvater, ist begeisterter Fußballfan. Bis ins Jahr 2001 spielte er selbst aktiv, ehe ein Kreuzbandriss seine Karriere beendete. In Osnabrück ist er seit nunmehr 12 Jahren als Rechtsanwalt tätig, in den letzten Jahren konnte er sich einen Ruf als „Fananwalt“ erarbeiten. ----------------------------------------------------------„Anlässlich des Derby-Rückspiels des VfL Osnabrück bei Preußen Münster wurden von der Stadt Osnabrück erstmals sog. Meldeauflagen an einige VfL-Fans verhängt. Diese hatten sich vor, während und nach dem/des Münster-Spiel/-s auf der Polizeiwache am Kollegienwall zu „melden“. Die Meldeauflagen wurden von der Polizei ob der von den betr. Personen ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit kurzfristig und ohne Vorwarnung in die Wege geleitet; Anstoßpunkt der Meldeauflagen waren Geschehnisse beim Derby-Hinspiel, die Ermittlungsverfahren gegen knapp 30 VfL-Fans zur Folge hatten. Hierzu ist meiner Kanzlei von den Behörden indes noch immer keine Akteneinsicht gewährt worden, obschon die seinerzeitigen Vorfälle, die Grundlage der Meldeauflagen sind, über ein 8 | Sektion SV-Magazin DRAUSSEN!

halbes Jahr zurückliegen. Das allein irritiert. Selbstverständlich können und müssen Gesetzesüberschreitungen zu Konsequenzen führen, das steht außer Frage. Schwer hinnehmbar ist es jedoch, wenn bei weitem nicht erwiesene Vorwürfe gegen beim Derby-Hinspiel – wahllos – vor dem Stadion angetroffene Personen im Raum stehen GRUNDLAGE für eine Meldeauflage sind. Unverständlich ist es weiter, dass bestimmte – jugendliche – Personen aufgrund offensichtlicher Szeneunkenntnis der Polizei vollkommen falsch kategorisiert und somit kriminalisiert werden. Geht es um Fans, die bei vielen Schlägereien oder Zusammenstößen mit anderen Fangruppen aufgefallen sind und lange Vorstrafenregister vorweisen, kann man eine Meldeauflage naturgemäß zumindest nachvollziehen. Geht es aber um Fans, die sich rein zufällig in der Nähe einer gewaltbereiten Gruppierung vor dem Stadion aufhalten und dort beispielsweise vor dem Spiel auf Familienangehörige warten, stößt eine Meldeauflage übel auf. Zu kritisieren ist, dass alle Fans, die beim Derby-Hinspiel vor der Nordkurve von der Polizei festgehalten wurden, in „einen Topf geworfen“ werden. Irgendwelche Ermittlungsergebnisse liegen bis heute nicht vor. Um es zu betonen – bei den erwähnten etwa 30 VfL-Fans sind Jugendliche dabei, die sich bislang nicht den Hauch haben zu Schulden kommen lassen. Für die Behörden genügt für die Annahme einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Hinblick auf eine zu erlassende Meldeauflage für einen Fußballfan bereits die Zugehörigkeit dieser Person zur Hooligan-Szene; durch die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe werde die Gewaltbereitschaft dieser Gruppe zumindest psychologisch gefördert. Die von Hooligans begangenen Straftaten haben ein typisches Erscheinungsbild und stellen sich als ein Deliktstyp dar, der aus der homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert würde. Schon die Gegenwart von Gleichgesinnten trage zur Gewaltbereitschaft bei. Für solch eine Gefahrenprognose

seien auch solche Vorfälle, die nicht in Strafverfahren oder Verurteilungen mündeten, heranzuziehen. Die Kernfrage hierbei ist aber, ob ein Jugendlicher automatisch der Hooliganszene zuzuordnen ist, nur weil er sich 1x zufällig in der Nähe eines Getümmels von Fans, die beileibe keine sog. Hooligans sind, aufgehalten hat. Immerhin wird dieser Jugendliche durch solch eine Meldeauflage für 2 ½ Stunden ganz erheblich in seinen Grundrechten aus Art. 2 GG (Recht auf Bewegungsfreiheit) und Art. 11 GG (Recht auf Freizügigkeit) eingeschränkt – wohlgemerkt nur deshalb, weil er vor dem Derby-Hinspiel in der Nähe einer Fan-Gruppe stand, die wiederum lediglich vor dem Stadion, Höhe Nordkurve, unterwegs war. Wie weit ist es gekommen, dass es reicht, Fußballfan zu sein, um einem breiten Spektrum an Einschränkungen der Grundrechte ausgesetzt zu sein..? Es wird nochmals betont – irgendwelche Erkenntnisse der Polizei, die vor dem Derby-Hinspiel am 10.09.2011 die hier in Rede stehenden knapp 30 VfLFans festgehalten haben - die „eindrucksvollen“ Bilder machten in den Medien zur Genüge die Runde -, liegen meiner Kanzlei bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Die Gesamtsituation ist zerfahren. Es hilft einfach keinem der Beteiligten, wenn alle Fans über einen Kamm geschoren werden. Die Gleichsetzung jedenfalls eines vollkommen unbescholtenen Jugendlichen, der vor einem VfL-Heimspiel an der Nordkurve auf seinen Vater wartet, mit einem Hooligan ist naturgemäß absurd. Dass die organisierte VfL-Fan-Szene verärgert ist, ist nur allzu verständlich. ˝


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