DRAUSSEN! - Ausgabe 2

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Impressum

„Kein Problem einer kleinen Minderheit“ Der aktuelle Stand rund um das Thema Stadionverbot

Violet Crew Gründung: 2002

Hallo VfL-Fans,

www.violetcrew.de kontakt@violetcrew.de Erscheinungsdatum: 7.11.2009 Auflage: 750 Exemplare DRAUSSEN! ist kein Erzeugnis im

gut ein halbes Jahr ist seit dem Erscheinen der Erstausgabe von DRAUSSEN!, dem Informationsmagazin der Sektion Stadionverbot in Osnabrück, vergangen. Ein halbes Jahr in dem viel geschehen ist. Sportlich konnte das anvisierte Ziel Klassenerhalt leider nicht erreicht werden; auf beschämende Art und Weise versagte unsere Elf sowohl in den entscheidenden letzten Minuten der Saison, als auch in der „Nachspielzeit“ – der Relegation. So musste unser VfL nach

Sinne des Presserechts, sondern ein

zwei Jahren 2. Bundesliga den bitteren Gang in

Rundschreiben an Freunde, Mitglieder,

die neue 3. Bundesliga antreten.

und Sympathisanten der Violet Crew. Alle Ausgaben der DRAUSSEN! stehen online unter www.violetcrew.de in Farbe zum Download bereit.

Mit einem neuen Trainer und einem runderneuerten Team startete der VfL in die Saison, in der man bisher vor allem durch die sensationellen Erfolge im DFB Pokal viele Erwartungen übertraf. Und auch wenn in der Liga vor allem auswärts noch längst nicht alles rund läuft, attestieren selbst die größten Kritiker der neuen Mannschaft größtenteils mit Kampfeswillen, Leidenschaft und Einsatz, die Tugenden, die wir in der letzten Saison so oft vermisst haben. Doch dieses Magazin dreht sich nicht um das Geschehen auf dem Rasen, noch nicht einmal um das auf den Rängen. Es geht um die Leute, die größtenteils seit Anfang des Jahres vor den Stadiontoren stehen. Es geht um uns – die Sektion Stadionverbot. Wir wollen euch anhand dieses Magazins auf den neuesten Stand bringen, was die Stadionverbote aus Ahlen angeht, aber auch darüber hinaus euch über Entwicklungen beim Thema Stadionverbot generell informieren. So führten wir ein Interview mit dem Sicherheitsbeauftragten des FC Sankt Pauli, Sven Brux, über den Umgang mit Stadionverboten in Hamburg. Außerdem beleuchten wir das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema „Stadionverbot auf Verdacht“ noch einmal kritisch, sowohl aus Fan- als auch aus rechtlicher Sicht. Zudem sammelten wir einige Gedanken und Erfahrungsberichte aus unseren Reihen, die vielleicht noch einmal einen Einblick geben können, in das, was ein Stadionverbot für viele Fans und Ultras bedeutet. Denn nicht erst seit dem großen Medienecho auf das Urteil des Bundesgerichtshofes sollte klar sein, dass Stadionverbote kein Problem einer kleinen Minderheit von Gewalttätern sind, sondern alle Fans aller Fanszenen betrifft. Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe und drücken auch heute von DRAUSSEN! die Daumen für drei Punkte. Wir bleiben im Spiel!

Violet Crew Violet Crew / Sektion Stadionverbot


Stadionverbote

Stand der Dinge Stadionverbote in Osnabrück Zur Zeit sind gegen die Osnabrücker Fanszene noch 17 Stadionverbote ausgesprochen. Hiervon immerhin noch 13 aus Ahlen, 2 aus Osnabrück, 1 vom FSV Frankfurt und 1 Verbot sogar vom DFB. Zu einer gerichtlichen Verurteilung kam es erst in einem einzigen Fall (aus Ahlen), ansonsten laufen die Verfahren noch oder wurden bereits wegen Geringfügigkeit eingestellt (ohne dass die Schuldfrage geklärt war). In vier anderen Fällen hat RW Ahlen bereits Verbote aufgehoben, zweimal weil die zugrundeliegenden Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt wurden, zweimal musste Ahlen die Verbote sogar aufheben, weil die Staatsanwaltschaft nach einem halben Jahr Bearbeitungszeit dann doch noch festgestellt hatte, dass die Betroffenen völlig unschuldig waren. Wohlbemerkt, ohne dass sich die Beweislage geändert hatte. Von den nun noch bestehenden Verboten aus Ahlen sind bis auf eine Ausnahme alle bis zum 30.06.2012 ausgesprochen. Auch hier wird die willkürliche Vorverurteilung

Mit dem Abstieg im Sommer diesen Jahres ergab sich für uns als Sektion Stadionverbot ein neues Problem. Bisher hatten wir die Spiele des VfL stets im Fernsehen in einer stadionnahen Kneipe verfolgen können. Da die Begegnungen der Dritten Liga jedoch nicht live gezeigt werden, konnten wir nun nur noch vorm Stadion stehen und hoffen, ein wenig Atmosphäre mitzubekommen, vielleicht mal ein Gespräch durch den Zaun mit den Leuten im Stadion zu führen und zu hören was auf dem Rasen und im Block los ist und uns so irgendwie ein Bild von den Geschehnissen zu machen. Diese Situation brachte uns auf den Gedanken eines eigenen Radios für die Stadionverbotler. Technisch erschien dies kein großes Problem darzustellen und somit mussten nur noch zwei Leute gefunden werden, die sich dazu bereit erklärten, jeweils eine Halbzeit live aus der Kurve zu berichten und das Spiel, aber auch die Ereignisse auf den Rängen, zu dokumentieren. Premiere feierte unser „Radio SV“ beim Auswärtsspiel in Wuppertal, als 12 Stadionverbotler draußen einem noch etwas schlecht

17. BPH Münster / VfL Wolfsburg nach dem Gießkannenprinzip deutlich. Egal welches Alter, egal welcher zugrundeliegende Vorwurf, egal ob „Ersttäter“ oder „Wiederholungstäter“ und ohne Einzelfallprüfung gab es direkt die Maximalstrafe für alle Personen die verdächtigt werden. Die vom VfL angebotenen Möglichkeiten für ein sogenanntes Reha-Programm wurden von den meisten Beteiligten erstmal nicht wahrgenommen, denn wenn man nichts gemacht hat braucht man sich auch nicht für etwas „rehabilitieren“. Sollte es bei den Verfahren tatsächlich zu Verurteilungen kommen, so wird sicherlich auch wieder die Thematik eines solchen Programms (jedenfalls für einen Teil der Betroffenen) diskutiert werden müssen. Ein sensiblerer Umgang mit Stadionverboten wäre jedoch sowohl in Ahlen, wie auch in Osnabrück ratsam. Denn auch bei uns gibt es zweijährige Stadionverbote für jugendliche Fans rein auf den Verdacht hin, dass diese sich strafbar gemacht haben könnten.

Wie in der Erstausgabe von DRAUSSEN! berichtet, haben auch Anhänger vom VfL Wolfsburg nach einem brutalen Übergriff der 17.BPH aus Münster, der vom Ablauf dem Übergriff auf uns in Ahlen zum verwechseln ähnelt, Anzeige gegen eingesetzte Polizeibeamte erstattet. Genauso wie bei den von uns gestellten Anzeigen laufen die Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten derzeit noch und wurden nicht, wie vereinzelt fälschlicherweise in den Medien berichtet, eingestellt. Der damals schwer am Kopf verletzte 16-jährige VfL Wolfsburg Fan, seine Familie und die gesamte Wolfsburger Szene sind weiterhin fest entschlossen, diesen erneuten Fall von Polizeibrutalität nicht ungesühnt verstreichen zu lassen. So wie wir fordern sie, dass endlich auch die Polizei für falsches, gesetzeswidriges Verhalten (in diesem Fall in einer besonders brutalen Form) zur Rechenschaft gezogen wird! Wir zeigen uns solidarisch und wünschen viel Erfolg bei den kommenden Verhandlungen.

vorbereiteten Reporter zuhören durften und sich den klaren Auswärtssieg unserer Jungs nun deutlich besser vor Augen führen konnten. Und nicht nur das, auch die vielen kleinen Dinge auf den Rängen die ein Ausgeperrter sonst gar nicht mitkriegen würde, ließen sich weitergeben: Welche Zaunfahnen hängen, wieviele Leute supporten im Wuppertaler Block, was ist bei uns los, welche Lieder werden gesungen, was machen die Ordner, usw. usw. Das „Radio SV“ kam bei den Stadionverbotlern sehr gut an und wurde von uns in fast allen darauffolgenden Spielen fortgesetzt, sofern diese nicht im Fernsehen übertragen wurden. Auch Gästefans (jedenfalls solche, die nicht gerade in feindlichen Beziehungen zu unserer Szene stehen) luden wir bereits zum gemeinsamen Hören des Radios ein. Für uns auf jeden Fall ein spannendes und wichtiges Projekt welches wir erst dann aufgeben wollen, wenn wir keinen Stadionverbotler mehr haben der uns zuhören könnte. Und vielleicht stellen ja andere Szenen demnächst etwas Ähnliches auf die Beine. In diesem Sinne, zurück in die angeschlossenen Funkhäuser! Wir bleiben im Spiel!

Sektion SV lauscht dem Radio SV während eines Heimspiels (oben) und vor dem Wiesbadener Stadion (unten).

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Interview

„Ein zweischneidiges Schwert“ Interview mit FC St. Pauli Sicherheitsbeauftragtem Sven Brux Sven Brux, 43 Jahre alt, seit 01.04.1998 Sicherheitsbeauftragter des FC Sankt Pauli, vorher mehrere Jahre Fanbeauftragter.

Fans der Vereine, die die neuen Regelungen auch umfangreich nutzen und anwenden. Sie sind einer der wenigen Stadionverbotsbeauftragten mit Fan-Hintergrund. Bei den meisten Klubs der Profiligen nehmen diese Rolle entweder altgediente Polizisten wahr, oder sogar Personen die von der Kurve und den Fans nur wenig Ahnung haben. Wäre es ihrer Meinung nach sinnvoll, hier stärker auf Leute zu setzen, die wissen wie die Fanszene „tickt“?

Am 30.10. verkündete der Bundesgerichtshof sein Urteil in Bezug auf das Aussprechen von Stadionverboten auf Verdacht. Wie beurteilen Sie dieses Urteil, was halten Sie selber von Stadionverboten auf Verdacht (also ohne eine gerichtliche Verurteilung des Betroffenen) und wie sieht die Praxis diesbezüglich in Sankt Pauli aus? Durch das Urteil selber ändert sich ja eigentlich nichts, denn der Bundesgerichtshof hat lediglich die Verfahrensweise für rechtmäßig erklärt, die schon seit Jahren angewandt wird. Es ist den Vereinen somit weiterhin möglich, Personen mit Stadionverbot zu belegen auch wenn es (noch) keine Verurteilung vor einem Gericht gab. Der BGH hat hier lediglich die aktuelle Vorgehensweise bestätigt und im Prinzip ändert sich für die Fans wenig. Ich selber halte das für ein zweischneidiges Schwert, denn einerseits kann ich diejenigen gut verstehen, die dagegen protestieren, dass sie - ohne sich nachweislich strafbar gemacht zu haben - allein schon wegen der Verdächtigung ausgesperrt werden. Hier gibt es insbesondere bei Massen-Ingewahrsamnahmen und daraus resultierenden Stadionverboten schnell Grauzonen in denen man nicht klar feststellen kann wer sich an Straftaten beteiligt hat. Andererseits gebe ich auch immer ein Gegenbeispiel: Bei uns wurde vor einiger Zeit ein 12jähriger Nachwuchsspieler von einem älteren gewaltbereiten Gästefan und vor den Augen zahlreicher Zeugen umgehauen. Bei einem solchen eindeutigen und klaren Fall wäre es meiner Ansicht nach unangebracht, erst das Urteil eines Gerichts abzuwarten und dem Täter damit noch bis zu 1 1/2 Jahre den Stadionbesuch zu gestatten. In solch unstrittigen Fällen sollte man dann auch schnell handeln können. Wie kann man Ihrer Meinung nach dafür sorgen, dass in dieser Hinsicht weitgehend gerecht vorgegangen wird, wel-

che Verantwortung trifft hier die Vereine und welchen Spielraum gibt es? Schwierig ist es natürlich immer bei unklaren Fällen. Hier alle wirklich gerecht zu behandeln ist fast unmöglich, aber es gibt verschiedene Anhaltspunkte die unbedingt zu beachten sind. Ein umfangreiches Anhörungsrecht vor dem Aussprechen des Verbots sollte von jedem Verein angewandt werden. Auch das Alter der betroffenen Person soll beachtet werden. Meistens handelt es sich um Jugendliche und gerade hier in St.Pauli haben wir uns selbst eine zeitliche Beschränkung der Verbote auf maximal 1 Jahr auferlegt. Für besonders krasse und klare Fälle (siehe oben beschriebenen Fall) lasse ich mir dabei zwar noch eine Hintertür auf, das kommt allerdings selten zur Anwendung. Gibt es Hinweise darauf, dass diese Praxis mehr Erfolg verspricht als die harte Linie bei vielen anderen Klubs? Wieviele Stadionverbote gibt es zur Zeit in St.Pauli und mit welcher Dauer sind diese im Schnitt ausgesprochen? Unsere zum Glück recht geringen Fallzahlen reichen zwar nicht aus um eine verlässliche Statistik aufzustellen, die Erfolg oder Misserfolg des Ganzen prognostizieren könnte. In der Fanszene lässt sich jedoch eine Tendenz dahingehend erkennen, dass Stadionverbote nicht mehr so stark als willkürliches Aussperren betrachtet werden. Zumindest bei den

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Natürlich kann man sich besser in bestimmte Situationen versetzen, wenn man selber jahrelang als Fan zu den Spielen seines Vereins gefahren ist. Als ehemaliger Polizist, der vermutlich noch zahlreiche Kontakte zu seiner ehemaligen Dienststelle hat, ist man hier andererseits wohl schneller auf der Seite der Polizei und es ist in gewisser Hinsicht nachvollziehbar, dass diese Leute sich mit ihren Ex-Kollegen absprechen. Die Gefahr ist dann natürlich, dass zu wenig auf die Fans, die Situation und die Umstände eingegangen wird. Umgekehrt könnte man mir aber auch theoretisch vorwerfen, dass ich zu sehr auf der Fan-Seite stehe. Letzte Frage: Was halten Sie von Meldeauflagen gegenüber Stadionverbotlern? Grundsätzlich kommt das auf den Einzelfall an. Wenn eine grö゚ere Gruppe Stadionverbotler tatsächlich mit der Absicht unterwegs ist Gewalt auszuüben oder die heimische Fanszene anzugreifen, dann kann dieses Mittel notwendig sein. Die meisten auswärtigen Stadionverbotler verhalten sich jedoch friedlich und unproblematisch und schauen sich das Spiel irgendwo in Stadionnähe in einer Kneipe im Fernsehen an. Hier wären Meldeauflagen natürlich unangebracht. Vielen Dank für das Interview!


Gefühlswelt

„Man möchte verstanden werden“ Einblicke in die Gefühlswelt eines Stadionverbotlers Ich weiss nicht wieso ich gerade heute damit anfange über dieses Thema zu schreiben. Vielleicht, weil das erste Spiel, ohne wirklich das Spiel gesehen zu haben, hinter mir liegt. Vielleicht weil ich gestern mit einer Person darüber gesprochen habe und mir das Thema doch recht Nahe ging. Vielleicht aber auch einfach nur weil ich gerade Lust habe darüber zu schreiben. Anfangen möchte ich mit der Beschreibung dieses komischen, unbefriedigenden, ungewissen Gefühls, welches mich spätestens seit dem Rückweg aus Braunschweig umfängt. Es ist nur schwer für andere, nicht so eingefleischte Fans zu beschreiben. Sie würden es wohl auch nicht verstehen, so sind zumindest meine bisherigen Erfahrungen mit dem Thema. Man versucht Leuten etwas zu erläutern, sie dazu zu bringen es nachvollziehen zu können. Doch im Grunde ist jeder Versuch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Aber das ist auch wohl klar. Weil ca. 99% der Bevölkerung das Fandasein wohl nicht so ausleben wie wir dies tun. Trotzdem gibt man sich immer wieder dem Versuch hin. Man möchte verstanden werden, man möchte erreichen dass andere Menschen das Gefühl nachvollziehen können und so verstehen können, wie grausam es ist. Man nimmt uns etwas weg, was vorher unser Leben ausgemacht hat. Etwas was jedes Wochenende da war, etwas womit man den Alltag vergessen konnte, etwas zum Frust abbauen, zum Leben, zum Lachen, zum Leiden, zum Mensch sein. Und dazu ist man noch ähnlich machtlos wie ein Kleinkind, dem man gerade ein Spielzeug weggenommen hat. Das einzige was dem Kind und uns bleibt, ist unsere Wut und Trauer darüber laut heraus zu schreien. Doch wer hört uns schon? 90 Minuten fast isoliert zu sein, die Atmosphäre ein wenig wahr zu nehmen, Jubel zu hören und zu erahnen was gerade auf dem Spielfeld passiert und hoffen, dass es gut für unsere Mannschaft ausgeht. Ansonsten nur doofe Sprüche loslassen, Galgenhumor betreiben, auf doofe Ideen kommen oder einfach nur die Klappe halten und schweigen. So ungefähr vertrieben wir uns die Zeit während des Spiels vor der Ostkurve. Nicht einmal in der Halbzeitpause durfte man sich mit seinen Freunden im Stadion ungestört

unterhalten. Der Ordnungsdienst stürmte sofort los, als diese näher als 2 Meter an uns herantraten um zu kommunizieren. Man hätte ja etwas durch den Zaun reichen können, war die blöde Ausrede. Nicht dass es schon weh genug tut vom Zaun voneinander getrennt zu sein, nein auch reden darf man nicht mehr ungestört. Zivis die sich den Hals verrenkten um uns zu beobachten und sich scheinbar köstlich darüber amüsierten gab es natürlich auch. Dann ging das Spiel wieder los und nach und nach verschwanden wieder alle Freunde im Stadion, bis eben auf uns Ausgesperrte. Wir kehrten zurück zu unseren Sitzgelegenheiten und verfielen wieder in die Lethargie der ersten Halbzeit.

le mit der Sache „abgefunden“. Damit dies geschieht müsste ein Richter mir 100%ige Schuldfreiheit bescheinigen. Denn sobald bloß der geringste Zweifel daran besteht, ich aber trotzdem nicht verurteilt werde, wird das Stadionverbot lediglich geprüft. Und wie das ausgeht, kann ich euch im Grunde voraussagen. Doch wir werden weiterhin Wege finden und diese nutzen. Denn eins ist uns allen klar: Aufgeben werden wir niemals! Auch wenn es die vollen 3 Jahre dauern sollte. So zumindest halte ich mir das immer wieder vor. Was die Zeit bringt wird man sehen, aber ich wünsche mir die Kraft das durchzuhalten und bald wieder richtig dabei sein zu können.

Warum mache ich das nur noch mit? Warum verbringe ich meine Zeit nicht anders. Warum 90 Minuten rumsitzen und nichts tun? Ich weiß es selber nicht. Es ist wohl wie eine Sucht. Nein. Es ist mehr. Es ist ein Teil von mir. Ich kann und will ohne Fußball nicht leben. Und Fußball bedeutet nun mal für mich im Stadion zu stehen. Und wenn das eben nicht geht, dann zumindest davor. Auch wenn es sehr unbefriedigend ist. Mir fehlt das Gefühl ein Teil der großen ausrastenden Masse von Verrückten zu sein. Meine Mannschaft anfeuern zu können und heiser aber stolz nach dem Spiel das Stadion verlassen zu können. Glücks- und Trauergefühle, aber eben gemeinsam. Man fragt sich sicherlich warum ist der eigentlich da draußen, was hat er Schlimmes angestellt, dass ihm 3 Jahre verwehrt wird in ein Stadion zu gehen. Ich antworte dann immer etwas verlegen. Ich bin in einem Polizeikessel gewesen, aus dem ein Freund von mir festgenommen werden sollte. Der Fehler den ich begangen habe, war im Grunde genommen nur, dass ich nicht sofort weggelaufen bin als die Polizei anrückte, oder mich wie tot auf den Boden gelegt habe. Nein ich bin dummerweise stehen geblieben und habe somit die Frechheit besessen, zufällig zwischen einem übermotivierten Polizisten und einer Person, die angeblich einen Polizisten mit einem Mittelfinger beleidigt haben soll, zu stehen. Dafür verdiene ich ja auch 3 Jahre Stadionverbot. Und die Aussicht vor der ausgesprochenen Zeit wieder herauszukommen ist sehr gering. Soweit habe ich mich mittlerwei-

Fotos: „Aussichten“ als SV‘ler

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Auswärtsfahrten

Als Stadionverbotler auf Auswärtsfahrt Erhöhte Wachsamkeit bei allen Betroffenen Mit der Regionalbahn ging es in den frühen Morgenstunden zum Spiel des VfL in Erfurt. Mit an Bord unter den ca. 100 Reisenden waren 12 Leidensgenossen der Sektion Stadionverbot, mal wieder eine viel zu hohe Quote. Immerhin gestaltete sich die Zugfahrt – für uns ja mehr oder weniger das ErsatzHighlight – als sehr entspannt und lustig, auch das ist leider keineswegs Normalität. Stadionverbot, das heißt oftmals leider nicht nur am Stadion draußen warten, sondern auch auf der Anreise erhöhte Wachsamkeit bei allen Betroffenen, möchte man nicht in Polizeigewahrsam aufgrund von „Gefahrenabwehr“ landen. Alles Schauermärchen frustrierter Ultras? Weit gefehlt! Beim Spiel in Oberhausen in der letzten Saison wurden beispielsweise alle identifizierten Leute mit Stadionverbot direkt am Oberhausener Hauptbahnhof „rausgefischt“ und sogleich mit einem Stadtverbot belegt. Die Ansage der sichtlich nervösen örtlichen

szenekundigen Beamten: „Entweder für das gesamte Spiel in Gewahrsam oder mit dem nächsten Zug zurück!“ Viele entschieden sich aufgrund der aggressiven Beamten damals für letztere Variante. Hängen geblieben ist mir vor allem der Gesichtsausdruck einer in Bochum zusteigenden Kommilitonin, als sie ein Dutzend Bauarbeiter (ihr erinnert euch, es war die Fahrt unter dem Motto „Großbaustelle Klassenerhalt“) umstellt von 15 schwer gerüsteten Polizisten im Fahrradabteil entdeckte. Entlassen haben uns die Beamten dann in Münster(!), wo wir in einer Bahnhofskneipe noch die zweite Halbzeit gucken konnten. Spätestens an dieser Stelle verwunderte alle die Begründung „Gefahrenabwehr“ doch sehr.

musste ein Fan dessen Stadionverbot bereits aufgehoben worden war dann auf leidvolle Art und Weise spüren, auch er wurde in den Zug zurück gesetzt. Der Rest entging dank einer abweichenden Route dieser Maßnahme. In Erfurt zeigte sich zum Glück ein anderes Bild. Der Weg zum Stadion verlief problemlos und gut bewacht von zig Bullis und sogar einem Polizei-Kamerawagen ließen wir uns vor dem Gästebereich nieder. Und da das Spiel unserer lila Jungs im Inneren des Steigerwaldstadions wohl ziemlich unansehnlich war, beneideten uns nicht wenige um die herbei bestellte Pizza. Aber auch hier gilt ein ungeschriebenes Gesetz: Sage niemals einem Stadionverbotler, er/sie habe nichts verpasst!

Auch in Braunschweig gab es Gerüchte, dass alle Personen mit Stadionverbot direkt am Bahnhof in Gewahrsam genommen werden sollten. Das dies nicht nur Gerüchte waren,

Das Diagramm stellt die „Gefühlskurve“ für eine durchschnittliche Auswärtsfahrt dar. Oben aus der Sicht eines aktiven Stadiongängers, unten aus der Sicht eines Stadionverbotlers. Die Fahrt beginnt um 7 Uhr, das Spiel wird um 14 Uhr angepfiffen.

Das Spiel läuft. Die Mannschaft wird supportet und die lila-weißen Farben bestmöglich vertreten. Die Gedanken wenden sich Richtung Ankunft. Wie wird das Spiel? Wie wird der Support?

Die Fahrt beginnt, man freut sich zusammen mit seinen Freunden fahren zu können.

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Die SV‘ler werden empfangen, man ist etwas erschöpft vom Spiel.

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Die Gedanken wenden sich Richtung Ankunft. Kommen wir bis zum Stadion? Werden wir zurückgeschickt? etc.

Die Fahrt beginnt, man freut sich zusammen mit seinen Freunden fahren zu können.

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Man empfängt seine Freunde und saugt die Informationen zum Spiel auf.

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Man genießt die Fahrt an sich, die mangels Stadionbesuch das Highlight darstellt.

Wartezeit. Man bekommt nichts bzw. nur wenig vom Spiel mit.

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Sektion Stadionverbot

Sektion Stadionverbot - was ist das überhaupt? Ein Sammelbecken für Personen mit dem gleichem Leid Der Slogan ist in fast jedem deutschen Stadion präsent, sei es auf Zaunfahnen, Schwenkfahnen oder sonstigen Fan-Utensilien. Immer wieder wird in den Fankurven mittels Spruchbändern oder sogar ganzen Choreographien auf die „Ausgesperrten“ (ital. Diffidati) der Sektion Stadionverbot aufmerksam gemacht. Gemeint sind damit natürlich die jeweiligen Personen der Szene die mit einem Stadionverbot belegt sind, das ist offenkundig. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff „Sektion“?

das Fußballspiel und unsere Liebe zu unserem Verein nicht auf Befehl aufgeben. Auch wenn uns das wichtigste, das grundlegende Element des Fan/Ultra’-seins mit dem Stadionbesuch genommen wurde, so bringen wir uns weiterhin in unsere Gruppe und Szene ein: wir malen Fahnen, wir versuchen den Stellenwert von Fans und Ultras im Verein zu stärken, mischen uns ein wenn wir Entwicklungen erkennen die unserem Verein schaden. Viele von uns begleiten unseren VfL so-

gar weiterhin quer durch die Republik, auch wenn für uns am Stadiontor Schluss ist. Die Sektion Stadionverbot stellt also ein Sammelbecken dar, welches Personen die das gleiche Leid teilen aufliest, um Kräfte zu bündeln und Aktivität in der Szene zu erhalten. Damit ist sie wohl eine der wenigen Gruppierungen im Fußball, in der man froh ist, wenn die Mitgliedschaft (endlich) erlischt.

Fotos: VfL - FC Heidenheim, RW Erfurt-VfL, Wehen-Wiesbaden-VfL, FC Bayern München II - VfL

Gängig ist die Aufteilung eines Fanclubs oder einer Ultra’Gruppierung in Sektionen vor allem in großen Szenen, die sich über das gesamte Bundesgebiet oder teilweise sogar darüber hinaus erstrecken. Hier wurden und werden Sektionen als regionale Zusammenschlüsse von Fans und Ultras gebildet, um beispielsweise die gemeinsame Anreise zu Heim- und Auswärtsspielen zu erleichtern, die Kommunikation und das Gruppenleben untereinander zu fördern. So wird erreicht, dass die Fans die nicht in der Heimatstadt ihres Vereins wohnen, dennoch ein wichtiger und aktiver Teil der Gruppe und jeweiligen Szene bleiben. Genauso wie diese klassischen Sektionen sehen auch wir uns weiterhin als wichtiger und aktiver Teil unserer Gruppe und unserer Szene an – wir bilden daher die Sektion Stadionverbot. Gemeinsam haben wir aber nicht unseren Wohnort oder unsere Herkunft. Was uns eint ist das meist deutschlandweite Betretungsverbot von Fußballstadien in den ersten vier Ligen. Trotzdem bleiben wir – so wie es auf unseren Fahnen steht – weiterhin nicht nur sprichwörtlich im Spiel. Wir können und wollen unsere Leidenschaft für Auswärtsfahrerzahlen der Sektion Stadionverbot

(in Klammern die Gesamtzahl an Auswärtsfans)

Braunschweig: Offenbach: Rothenfelde: Unterhaching: Bückeburg: Dresden: Nordhorn: Wuppertal: Wehen – Wiesbaden: München: Erfurt:

14 (1000) 10 (300) 13 (100) 12 (100) 11 (50) 9 (80) 10 (200) 12 (900) 8 (350) 13 (150) 12 (200) DRAUSSEN! · Saison 2009 / 2010 · VfL Osnabrück - SSV Jahn Regensburg 7


Juristische Sicht

Unerwünschte Willkür Das BGH-Urteil stößt übel auf. Am 30.10.2009 wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) ein von allen Fußballfans mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Verhandelt wurde der Fall eines Fans des FC Bayern München, der aufgrund des Verdachts der Beteiligung an einer Gewalttat im März 2006 in Duisburg, ein zweijähriges, deutschlandweites Stadionverbot vom MSV Duisburg ausgesprochen bekam. Eine Beteiligung an einer Straftat konnte ihm dabei nicht nachgewiesen werden, das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde nach §153 StPO eingestellt, was bedeutet, das „eine etwaige Schuld als so gering anzusehen ist, dass ein öffentliches Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht besteht“. Die Schuldfrage ist hierbei also noch nicht geklärt und kann angesichts der Einstellung des Verfahrens auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geklärt werden. Der Betroffene klagte durch alle Instanzen gegen die Erteilung des deutschlandweiten Stadionverbots rein aus Verdachtsmomenten und landete schließlich vor dem BGH. Dieser entschied, das ein solches Stadionverbot auf Verdacht rechtmäßig sei. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, so die Karlsruher Richter in der Urteilsbegründung. Wie bereits in der Erstausgabe von DRAUSSEN! stand uns der Osnabrücker Rechtsanwalt Bernd Bossmeyer als Rechtsexperte zu diesem Thema zur Verfügung. Ihn baten wir um eine Einschätzung des Karlsruher Urteils und dessen Folgen für Fußballfans in ganz Deutschland. Bernd Bossmeyer, geboren 1969 in Osnabrück, verheiratet und Familienvater, ist begeisterter Fußballfan. Bis 2001 spielte er selbst aktiv, ehe ein Kreuzbandriss seine Karriere beendete. Seit nunmehr neun Jahren ist er als Rechtsanwalt in Osnabrück tätig. Bernd Bossmeyer Am Pappelgraben 48 49080 Osnabrück Telefon: 0541 / 9 776 444 E-Mail: mail@rechtsanwalt-bossmeyer.de

„Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Sie ist tragender Teil unseres Rechtsstaates und hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Verfassungsrang. Solange einem Menschen die Schuld also nicht nachgewiesen wird, gilt er in Deutschland als unschuldig. Seit dem 30.10.2009 gilt die Unschuldsvermutung für Fußballfans nicht mehr. So krass darf man es formulieren. Denn in einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Stadionverbote, die sich lediglich auf Verdachtsmomente stützen, zulässig sind. In der Praxis bedeutet der Richterspruch nichts anderes, als dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens das völlig ungewisse Urteil gegen den Fan vorwegnimmt. Der bloße Verdacht ist durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründet und die Grundlage für ein Stadionverbot geschaffen. Einem „normalen“ Fußballfan ist dies nur schwer verständlich zu machen. Fast schon zwangsläufig begegnen sich unbescholtene Fans und potenzielle Krawallmacher im und am Stadion. Leicht gerät man so schuldlos in einen Pulk von Störern. Bundesweite Stadionverbote stellen eine massive Beschränkung der persönlichen Freiheit dar. Natürlich sind sie auch ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen gewalttätige Chaoten in den Stadien. Dennoch ist es angemessen, die Unschuldsvermutung gelten zu lassen. Dass eine spätere Einstellung des Strafverfahrens nicht relevant sein soll, ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich bedenklich.

so gesichert werden. BGH-Sprecherin Karin Milger führt hierzu an: „Die Vereine können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, sofern sie nicht willkürlich Leute aussperren.“ Dem müssen die Vereine aber auch gerecht werden. Sie haben die Pflicht, ganz genau hinzuschauen, wem sie ein Stadionverbot auferlegen wollen. Es wäre fatal, sollte sich der Eindruck bei den Fans verfestigen, der Willkür der Vereine sei durch den BGH jetzt grenzenlos die Tür geöffnet worden. Anstatt eines friedlichen Miteinanders würden sich die Fronten zwischen Fans, Vereinen und Polizei weiter verhärten.

Zwar hat der BGH im Fall des Stadionverbots einen zivilrechtlichen Streit entschieden, hingegen ist die Unschuldsvermutung in Deutschland ein strafprozessualer Grundsatz. Aber für die betreffenden Fans kann es kaum eine härtere Strafe geben, als aus nicht feststehenden Gründen nicht mehr zum Spiel gelassen zu werden. Der Widerspruch zum Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt auf der Hand.

Gerade die Polizei/ Staatsanwaltschaft spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle, denn jede Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Fußballfan gibt den Vereinen zukünftig ausreichend Nahrung für die Verhängung eines Stadionverbots. Es wird also darauf ankommen, wie schnell auch zukünftig Ermittlungsverfahren gegen Fußballfans eingeleitet werden und damit ein Anfangsverdacht, der hierfür Voraussetzung ist, bejaht wird. Die Anforderungen an einen Anfangsverdacht sind indes gering; jede Person, und wenn sie eine noch so reine Weste hat, kann im Stadionumfeld rasch zum Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren werden.

Den Vereinen wird durch das Urteil des BGH nunmehr die Handlungshoheit übertragen, ein friedliches Nebeneinander soll

Nach allem stößt jedem Fußballfan, der sich fortan Richtung Stadion aufmacht, das BGHUrteil übel auf.“

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