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GOVERNANCE Corporate Governance Rahmenwerk

Für die Universität Liechtenstein ist eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung und Kontrolle von zentraler Bedeutung. Als öffentliches Unternehmen gestaltet die Universität ihre Corporate Governance im Interesse des Eigners, der Öffentlichkeit und der Universitätsangehörigen sowie Anspruchsgruppen offen, effizient und transparent und berücksichtigt dabei die führenden nationalen wie internationalen Standards.

Wesentliche Grundlagen der Corporate Governance (Corporate Governance Rahmenwerk) bilden das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG), das Gesetz über die Universität Liechtenstein (LUG) sowie die im Juli 2012 von der Regierung erlassenen «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» (Public Corporate Governance Code). Weitere Bestimmungen finden sich in der Eignerstrategie, den Statuten und dem Organisationsreglement der Universität Liechtenstein, die allesamt online unter www.uni.li abrufbar sind.

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Die von der Universität implementierten und verstärkten Massnahmen und Mechanismen zur Sicherstellung einer guten Corporate Governance haben sich in der Praxis bewährt. Es werden fortlaufend spezifische Anpassungen geprüft, um die Führungsund Kontrollinstrumentarien sowie die Offenlegung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und weiter zu verbessern.

Eignerstrategie und Leistungsvereinbarung der Regierung Art. 16 ÖUSG sieht vor, dass die Regierung nach Rücksprache mit der strategischen Führungsebene für jedes öffentliche Unternehmen eine Eigner- oder Beteiligungsstrategie festlegt. Die Regierung hat zuletzt am 1. Juli 2019 auf Antrag des Universitätsrats als strategischem Führungsorgan der Universität die Eignerstrategie für die Universität Liechtenstein erlassen. Die Eignerstrategie der Regierung gibt klare Leitplanken für die Festlegung der Unternehmensstrategie vor. Die Vorgaben der Eignerstrategie sind für Universitätsrat, Rektorat und Universitätsangehörige bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verbindlich. Die Eignerstrategie wird mit Blick auf die jeweilige Leistungs- und Finanzierungsperiode durch eine Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Universität konkretisiert.

Die Eignerstrategie und die Leistungsvereinbarung können auf der Webseite der Universität Liechtenstein eingesehen werden.

Erklärung zur Einhaltung der Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein Universitätsrat und Rektorat der Universität Liechtenstein erklären gemeinsam, dass den Bestimmungen der «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» in der Fassung vom Juli 2012 mit Ausnahme der Empfehlung unter C25 entsprochen wurde. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Einhaltung der einzelnen Empfehlungen des von der Regierung erlassenen Public Corporate Governance Codes.