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Privatrecht f체r Wirtschaftswissenschaftler, Wirtschaftsp채dagogen und Lehramt vertieft
M체nchen, 2012/2013
Privatrecht
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Diese Karteikarten decken den gesamten prüfungsrelevanten Stoff ab und helfen Dir Dein
Wissen und Verständnis der wichtigsten Themen, Begriffe und Zusammenhänge in Privatrecht prüfungsorientiert anzueignen.
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Privatrecht
Inhaltsverzeichnis I I / XII
Privatrecht
Inhaltsverzeichnis
Einleitung…………………………………..……………………………..................................
III – XII
1: Allgemeines und Rechtsbegriffe……………………............................................. 001 – 032 2: Theorie zur Fallbearbeitung und unerlaubte Handlungen…..…....... 033 – 066
3: Rechtsgeschäfte, Willenserklärung und Geschäftsfähigkeit............. 067 – 095
4: Vertragsabschluss, Einwendungen und Einreden.................................. 096 – 125 5: Anfechtung und ungerechtfertigte Bereicherung................................... 126 – 154
6: Stellvertretung…..……………………………………………......................................... 155 – 180
7: AGB, Einreden und Fristen……………………………......................................... 181 – 208
8: Leistungsstörung und Schadensersatz………….......................................... 209 – 240
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Privatrecht
Inhaltsverzeichnis II II / XII
Privatrecht
Inhaltsverzeichnis 9: Unmöglichkeit und Rücktritt….……………………….......................................... 241 – 262
10: Schuldner- und Gläubigerverzug.…………………....................................... 263 – 286
11: Kaufrecht………………………………………….........………................................... 287 – 323 12: Kaufrecht……………………………………………………………………....…....... 324 – 354
13: Unerlaubte Handlung, Produkt- und Produzentenhaftung,
Verschiedene Vertragstypen……………….......…………………............. 355 – 391
14: Sachenrecht und Kreditsicherung…………..............................................
Anhang: Die wichtigsten Prüfungsschemata……………………………………. Notizkarten
392 – 444 445 – 477
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Privatrecht
Kontakt & Feedback XI / XII
Privatrecht Kontakt
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Privatrecht
1. Vorlesung: Allgemeines und Rechtsbegriffe
Nenne Unterteilungen des deutschen Rechts - Diagramm -
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Privatrecht
S. 1
Unterteilung des deutschen Rechts
Recht Privatrecht z.B. BGB, HGB
Ă–ffentliches Recht z.B. GG, VwVfG
Strafrecht StGB uniseminar.eu
Privatrecht
1. Vorlesung: Allgemeines und Rechtsbegriffe
Die teleologische Auslegung fragt nach‌ - Vervollständige den Satz -
13 / 477
Privatrecht
Teleologische Auslegung
S. 1
Die teleologische Auslegung fragt nach‌ ‌dem Sinn und Zweck der Norm.
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Privatrecht
1. Vorlesung: Allgemeines und Rechtsbegriffe
Was versteht man unter Vermรถgen? - Definition -
32 / 477
Privatrecht
Definition vom VermĂśgen
S. 5
Das VermĂśgen ist die Summe aller geldwerten Sachen und Rechte (z.B. Forderungen); d.h. alle kommerzialisierbaren GĂźter.
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2. Vorlesung: Fallbearbeitung und Delikt
Skizziere das Pr端fschema f端r einen Schadensersatzanspruch aus 則 823 I BGB - Pr端fschema -
53 / 477
Privatrecht
Prüfschema des § 823 I BGB
S. 14 ff.
1. Verletzungshandlung oder Unterlassen 2. Rechtsgutsverletzung (vgl. aufgezählte Rechtsgüter) 3. Haftungsbegründende Kausalität a) Äquivalenz b) Adäquanz c) Schutzzweck 4. Rechtswidrigkeit (Fehlen von Rechtfertigungsgründen) 5. Verschulden, § 276 6. Schaden, §§ 249, 253 BGB 7. Haftungsausfüllende Kausalität 8. Rechtsfolge: §§ 249, 253 BGB
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3. Vorlesung: Rechtsgesch채fte und Gesch채ftsf채higkeit
Was versteht man unter dem Handlungswillen und welche Folge hat sein Fehlen? - Definition und 1 Punkt -
79 / 477
Privatrecht
Der Handlungswille
S. 21
Unter dem Handlungswillen versteht man die bewusste Vornahme einer Handlung.
Beispiele: Ist jemand bewusstlos, fehlt es am Handlungswillen. Ebenso bei reflexartigen Bewegungen.
• Fehlt der Handlungswille, liegt keine Willenserklärung vor! uniseminar.eu
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4. Vorlesung: Vertragsschluss, Einreden und Einwendungen
Ein wirksamer Vertrag kommt zustande durch‌ - Vervollständige den Satz -
97 / 477
Privatrecht
S. 30
Der Vertragsschluss
Ein wirksamer Vertrag kommt zustande durch… …zwei übereinstimmende Willenserklärungen, dem Angebot und der Annahme, §§ 145, 147 I BGB.
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5. Vorlesung: Anfechtung und ungerechtfertigte Bereicherung
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn… - Vervollständige den Satz -
132 / 477
Privatrecht
S. 42
Der Erklärungsirrtum
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn… …man eine Erklärung abgibt, die man gar nicht abgeben wollte.
Beispiele: Vergreifen, verschreiben, versprechen.
Es fehlt also das Erklärungsbewusstsein (vgl. 3. Vorlesung) uniseminar.eu
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5. Vorlesung: Anfechtung und ungerechtfertigte Bereicherung
Was versteht man unter einer Drohung? - Definition -
142 / 477
Privatrecht
Definition der widerrechtlichen Drohung
S. 45
Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines empfindlichen Ăœbels.
ďƒ MaĂ&#x;geblich ist das Empfinden des Bedrohten.
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6. Vorlesung: Stellvertretung
Skizziere die Rechtsbeziehungen bei einer wirksamen Stellvertretung gem. ยง 164 BGB - Skizze -
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Die Rechtsbeziehungen bei wirksamer Stellvertretung
A1 S. 10
Außenverhältnis, Vertragsverhältnis, z.B. § 433 BGB Dritter
Vertretener
Vertreter
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6. Vorlesung: Stellvertretung
Was versteht man unter einer Rechtsscheinvollmacht, welche Arten gibt es und was ist ihre Rechtsfolge? - 4 Punkte -
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Der Rechtsschein
S. 57 f.
Eine Rechtsscheinvollmacht liegt vor, wenn ein nicht berechtigter Vertreter einem Dritten glaubhaft macht, er sei berechtigter Vertreter.
Beispiel: Fall 8: „Ebay“
Es gibt zwei Arten der Rechtsscheinsvollmacht: • Die Anscheinsvollmacht. • Die Duldungsvollmacht.
Als Rechtsfolge der Rechtsscheinvollmacht wird fingiert, dass der unberechtigte Vertreter als bevollmächtigt gilt. Die Voraussetzung der Vollmacht wird also bejaht.
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8. Vorlesung: Leistungsstörung und Schadensersatz
Welche Ansprüche kann ein Gläubiger gegen den Schuldner im Falle einer Pflichtverletzung geltend machen? - 4 Punkte -
216 / 477
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S. 83
Die Ansprüche des Gläubigers
Der Gläubiger kann folgende Ansprüche geltend machen: • Anspruch auf Erfüllung.
• Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB bei Kaufund Werkverträgen. • Rücktritt gem. §§ 323 ff. BGB (vgl. 9. Vorlesung).
• Anspruch auf Schadensersatz, v.a. §§ 280 ff. BGB.
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9. Vorlesung: Unmöglichkeit und Rücktritt
Was bedeutet Unmöglichkeit? - Definition -
242 / 477
Privatrecht
Definition von Unmöglichkeit
S. 95
Unmöglichkeit ist die dauernde Nichterbringbarkeit einer Leistung aufgrund rechtlicher oder faktischer Umstände.
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9. Vorlesung: Unmöglichkeit und Rücktritt
Welches sind die Voraussetzungen einer wirksamen Rückabwicklung eines Vertrags nach § 346 I BGB? - Prüfungsschema -
258 / 477
Privatrecht
Der wirksame Rücktritt
Die Voraussetzungen eines wirksamen Rücktritts gem. § 346 BGB(Rückabwicklung) sind folgende:
A2, S. 20
1. Vertragliches oder Gesetzliches Rücktrittsrecht, z.B. § 323 BGB; § 326 V BGB; § 437 Nr. 2 BGB. hier ist das Prüfungsschema des Rücktrittsrechts zu prüfen. 2. Erfolglose Nachfristsetzung bzw. Entbehrlichkeit, §§ 323 I, II, 326 V BGB 3. Wirksame Rücktrittserklärung, § 349 BGB. 4. Kein Ausschluss, §§ 323 V, VI BGB Rechtsfolge ist die Rückgewähr der empfangenen Leistungen und Nutzungsherausgabe gem. § 346 I BGB bzw. Wertersatz, § 346 II BGB.
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10. Vorlesung: Schuldner- und Gl채ubigerverzug
Wann liegt ein relatives Fixgesch채ft vor? - Definition -
281 / 477
Privatrecht
Definition des relativen Fixgeschäfts
S. 112
Ein relatives Fixgeschäft liegt vor, wenn die zeitgerechte Leistung derart wesentlich ist, dass mit ihr das Rechtsgeschäft „stehen und fallen soll“.
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11. Vorlesung: Kaufrecht
Die Rechtsfolgen beim Gattungskauf hängen ab von… - Vervollständige den Satz -
294 / 477
Privatrecht
Die Rechtsfolgen des Gattungskaufs
S. 117
Die Rechtsfolgen beim Gattungskauf hängen ab von… …der Konkretisierung.
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11. Vorlesung: Kaufrecht
Was versteht man unter der Beschaffenheit einer Sache? - Definition -
300 / 477
Privatrecht
Der Begriff der Beschaffenheit
S. 118
Die Beschaffenheit einer Sache sind alle wertbildenden Faktoren, die der Sache dauerhaft oder vorübergehend anhaften, sowie deren rechtliche und tatsächliche Beziehung zur Umwelt.
Der Begriff der Beschaffenheit ist also sehr weit zu verstehen.
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12. Vorlesung: Kaufrecht
Welches sind die Rechtsfolgen des Versendungskaufs? - 3 Punkte -
327 / 477
Privatrecht
Die Rechtsfolgen des Versendungskaufs
S. 131 f.
Die Rechtsfolgen des Versendungskaufs sind:
• Übergang der Transportgefahr auf den Käufer • Übergang der Preisgefahr auf den Käufer
• Wird die Sache an den Transporteur übergeben, erfüllt der Verkäufer seine Pflicht, § 362 I BGB. uniseminar.eu
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13. Vorlesung: Delikt, Produkt- und Produzentenhaftung
Welche Voraussetzungen m端ssen f端r einen Anspruch gem. 則 823 II BGB vorliegen? - Pr端fungsschema -
356 / 477
Privatrecht
Prüfungsschema zu § 823 II BGB
S. 150
§ 823 II erfordert: 1. Ein Schutzgesetz
2. Die Verletzung des Schutzgesetzes 3. Verschulden
4. Einen kausalen Schaden
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13. Vorlesung: Delikt, Produkt- und Produzentenhaftung
Wann sind die 체brigen Minderj채hrigen grunds채tzlich deliktsf채hig? - Definition -
360 / 477
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Deliktsfähigkeit der Minderjährigen ab dem 7. Jahr
S. 151 f.
Deliktsfähig sind alle Minderjährigen gem. § 828 III BGB grundsätzlich, die die zur Erkenntnis erforderliche Einsicht haben.
Diese Voraussetzung muss jeden Mal einzeln geprüft werden und hängt v.a. von der Reife des Handelnden ab. uniseminar.eu
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13. Vorlesung: Delikt, Produkt- und Produzentenhaftung
Was versteht man unter einem Auftrag und wozu verpflichtet er die Parteien? - 3 Punkte -
383 / 477
Privatrecht
S. 160
Der Auftrag
• Der Auftrag ist die Besorgung eines Geschäfts für einen Dritten. • Der Beauftragte hat die Pflicht zum Tätigwerden gem. §§ 662, 664 BGB und muss das Erlangte herausgeben gem. § 667 BGB. • Der Auftraggeber muss dem Beauftragten seine Aufwendungen ersetzen, § 670 BGB.
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14. Vorlesung: Sachenrecht und Kreditsicherung
Welche Rechte zum Besitz kommen im Rahmen des ยง 986 BGB in Betracht? - 2 Punkte -
424 / 477
Privatrecht
Das Recht zum Besitz
S. 170
Es kommen zwei Arten von Besitzrechten in Betracht: • Schuldrechtliche Besitzrechte
Beispiele: Miete, Leihe usw.
• Dingliche Besitzrechte
Beispiel: Pfandrecht.
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