uk/zvk im Blick
August 2015
für Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks
Urlaub 2016: Änderungen bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs Für die Höhe des jeweiligen Urlaubsanspruchs kam es bis zum Jahre 2012 auf das Alter des Betroffenen an. Da es aufgrund der europäischen Rechtsprechung Zweifel gab, ob das Kriterium des Alters weiterhin verwendet werden darf, wurde bei den verbindlichen tarifvertraglichen Regeln auf die Gewerbezugehörigkeit umgestellt. Um diese Veränderungen verträglicher für die Beschäftigten zu gestalten bestehen Übergangsregelungen, die nun zum Ende des Jahres 2015 auslaufen. Damit ergeben sich zum Urlaubsjahr 2016 bei einzelnen Arbeitnehmern Kürzungen oder Erhöhungen zum vorherigen Jahresurlaubsanspruch.
Unser Service: Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs steht Ihnen unser Urlaubsrechner zur Verfügung www.uk-maler.de/urlaub-2016/ urlaubsrechner-2016
Mit einem umfassenden Service unterstützen wir Sie. Beachten Sie dazu unsere gesonderten Aussendungen, die Sie in der kommenden Zeit erreichen.
Rechtzeitig erhalten die Betriebe, auf der Grundlage der bei uns bekannten Daten, eine Auflistung Ab dem 01.01.2016 berechnet sich der Urlaub alleinig zu den veränderten wie folgt nach dem Rahmentarifvertrag (§ 18): Ansprüchen der Beschäftigten im UnterDer Jahresurlaub beträgt: 25 Arbeitstage nehmen. Zudem wird Für Arbeitnehmer mit einer Gewerbezugehörigkeit ein Einzelnachweis 28 Arbeitstage ab 12 Jahren zur Aushändigung an ab 22 Jahren 30 Arbeitstage die betroffenen MitarSamstage gelten nicht als Urlaubstage. beiter bereitgestellt.
Junggesellen: Urlaub vortragen In diesen Tagen beginnt das neue Ausbildungsjahr. Viele junge Menschen ergreifen die Chance in dem farbigen, gestaltenden Beruf. Diejenigen, die die Ausbildung beendet haben, starten als Junggesellen ihre berufliche Karriere. Nicht vergessen: Die Junggesellen nehmen ab dem 01.01. des Folgejahres am Urlaubsund Zusatzversorgungsverfahren teil. Für den Urlaub erhalten sie eine einmalige Gutschrift von 153,39 €. Damit sind die ersten zwei Urlaubstage, im neuen Jahr, schon fast verdient. Zum
Jahreswechsel beantragt der Betrieb eine Lohnnachweiskarte für seinen Junggesellen. Dabei berücksichtigt die Malerkasse als Vortag die einmalige Gutschrift.
Mit dem Beschäftigungsbeginn zahlt der Arbeitgeber auch seine Beiträge zur zvk, zum Aufbau einer zusätzlichen Rente im Alter. Übrigens: Die Sicherung des Urlaubs und die zusätzliche Altersvorsorge, wie sie über die Malerkasse angeboten werden, sind wichtige Bausteine für die Attraktivität des Maler-Lackiererhandwerks. Gute Argumente, die bei der Gewinnung von Fachkräften genutzt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.uk-maler.de