Im Blick / August 2018 – Informationen für Betriebe
Neues Datenschutzrecht:
SO GEHT DIE MALERKASSE DAMIT UM Fragen? Hier gibt es Antworten: www.malerkasse.de
GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN EINGEFÜHRT Die Säumnis von Beitragszahlungen eines Unternehmens kann vielfältige Gründe haben. Im Interesse aller Beitragszahler und zur Aufrechterhaltung der Beitragsgerechtigkeit, ist die Malerkasse verpflichtet, fehlende Beiträge rasch anzumahnen und gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe einzufordern. Bisher geschah dies alleine über Klagen beim zuständigen Arbeitsgericht in Wiesbaden. Wenn Betriebe bereits mehrere Monate im Rückstand waren, führte dies im Jahresverlauf unter Umständen zur Erhebung von mehreren Klagen gegen ein und denselben Betrieb. Seitens des Arbeitsgerichts erfolgt mit der Klagezustellung jeweils auch die Terminierung eines ersten Gütetermins in Wiesbaden. Die Mehrzahl der Klagen erledigt sich bereits vor diesem Termin. Die Malerkasse nutzt nun zudem das gerichtliche Mahnverfahren, mit der Zustellung eines Mahnbescheids und ggf. eines Vollstreckungsbescheids. Damit werden die Aufwendungen für alle Beteiligten minimiert. Sollten im Einzelfall einmal Zahlungsschwierigkeiten bestehen, empfiehlt sich der direkte Kontakt mit den Sachbearbeitern der Malerkasse. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind immer nur das letzte Mittel und sollten so weit möglich vermieden werden.
Seit dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln (DSGVO). Die Reform strebt einen einheitlichen Datenschutzstandard für Europa an. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen für den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen, eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher.
Rund um den genannten Stichtag war bei vielen Betrieben die Unsicherheit groß. Vielerorts waren Anpassungen, beispielsweise beim Internet-Auftritt oder in der Dokumentation zur Verwendung von Kundendaten notwendig. Da teilweise von drakonischen Geldstrafen die Rede war, sind die Ängste und der Ärger verständlich. Zumal es teilweise an klaren Aussagen zum Umfang und zur Vorgehensweise mit den neuen Verpflichtungen fehlt. Der Datenschutz hat bei der Malerkasse einen hohen Stellenwert. Die Umsetzung der neuen Datenschutzstandards wurde im Interesse unserer Kunden offensiv angegangen. MEHR DAZU AUF SEITE 3
Arbeitgeber-Merkblatt neu erschienen Ein umfassendes Nachschlagewerk zu allen Themen rund um die Malerkasse ist neu erschienen: Das ArbeitgeberMerkblatt zum Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk beinhaltet alle Verfahrensschritte, wie die Berechnung des Urlaubsanspruchs, die Abgabe der Meldungen oder die Anforderung von Erstattungen. Und auch die verschiedenen Leistungen bei der zusätzlichen Altersvorsorge werden anschaulich erklärt. Neu aufgenommen wurden Erläuterungen zu den geänderten Verfahren mit der elektronischen Lohnnachweiskarte und dem uk-Direktausgleich. Adressaten der Broschüre sind vornehmlich die konkret mit der Lohnabrechnung betrauten Mitarbeiter in den Betrieben, Steuerberater etc.
Die gedruckte Publikation können Sie bei der Malerkasse anfordern. Und sie steht Ihnen auch als Download hier zur Verfügung: www.malerkasse.de/service/publikationen